Fluid Power
Energy GmbH
Weil am
Rhein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
25.000,00 |
| davon
eingefordert |
0,00 |
25.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
33.103,99 |
19,15 |
| I.
Vorräte |
9.315,95 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
528,60 |
19,15 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
23.259,44 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
33.103,99 |
25.019,15 |
Passiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
10.100,41 |
23.249,20 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.750,80 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
13.148,79 |
1.750,80 |
| B.
Rückstellungen |
11.518,35 |
1.650,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11.485,23 |
119,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
33.103,99 |
25.019,15 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde nach den für
kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB)
geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 266 Abs.1 Satz 3, 274a, 276 und 288 HGB wurden
teilweise in Anspruch genommen. Für die Offenlegung
wurden die Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch
genommen.
Geschäftsjahr ist grundsätzlich vom 1. Juli
bis zum 30. Juni des folgenden Jahres.
Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene
Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das
sogenannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im
nachfolgenden "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und
Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss
für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft
anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der
Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs.
3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Die
Einführung des BilMoG zum 1. Januar 2010 kann zu
Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des
Vorjahres führen.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethode
n
Waren werden zu durchschnittlichen
Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet. Für Bestandsrisiken
werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung
der Vorräte erfolgt verlustfrei.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum
Nominalwert angesetzt. Neben Einzelwertberichtigungen zu
Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend
Rechnung getragen.
Das Guthaben bei Kreditinstituten wird zum Nennbetrag
angesetzt.
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die Rückstellungen werden so bemessen, dass sie
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
allen erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen Rechnung tragen und werden mit ihrem
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1
HGB passiviert.
Sonstige Pflichtangaben
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
unter einem Jahr.
Die Summe der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 11.485,23 Euro.
Nach § 42 Abs. 3 GmbHG bestehen Forderungen
gegen Gesellschafter von 0,00 Euro und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern von 10.226,27Euro.
Zu Geschäftsführern waren während des
gesamten Geschäftsjahres bestellt:
Herr Douglas George Bayerlein, Kaufmann
Herr Kris B. Humbarger (bis 29.02.2012), Kaufmann
Weil am Rhein, den 16.05.2015
gez. Douglas George Bayerlein,
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.05.2015 festgestellt.
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