KOEPFER Zahnrad- und Getriebetechnik GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Claudia Koch seit 18.8.2016 | Prokura |
Thomas Kampmann seit 18.8.2016 | Geschäftsführer |
Thomas Dr. Koepfer seit 18.8.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 5.24% |
| Name | Anteil |
|---|---|
| 44.00% | |
| 44.00% | |
Jingsheng GmbH & Co. KG | 6.00% |
Erbengemeinschaft von Norbert Heßbrüggen | 0.76% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KOEPFER Holding GmbHFurtwangen im SchwarzwaldKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Inhaltsverzeichnis Konzernlagebericht 2021 Konzernabschluss 1. Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 2. Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021 3. Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung zum 31. Dezember 2021 4. Konzern-Kapitalflussrechnung zum 31. Dezember 2021 5. Konzernanhang zum 31. Dezember 2021 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS KONZERNLAGEBERICHT 2021A. Geschäftsverlauf und Lage I. Entwicklung von Gesamtwirtschaft und Branche Das abgelaufene Jahr war sowohl für die Wirtschaft im Allgemeinen als auch für KOEPFER durch die COVID-Pandemie sowie die Lieferengpässe geprägt, die auch im Ausblick sicherlich noch Unsicherheiten zur Folge haben. In 2021 wird mit einem Wachstum der Weltwirtschaft von 5,7% gerechnet. 1 Die Weltproduktion wird sich laut aktueller Prognose in den kommenden beiden Jahren um 4,5% bzw. 4,0% erhöhen. 2 Für die chinesische Wirtschaft wird mit Zuwachsraten von 4,1% bzw. 4,9% gerechnet. Im Euroraum ist das Bruttoinlandsprodukt 2021 um geschätzt 5,0% gestiegen. 3 Für die beiden kommenden Jahre wird ein Wachstum mit Raten von 3,5% und 3,1% erwartet. 4. Für Deutschland wird nach einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von 2,6% für 2021 von einem Zuwachs von 4,0% für 2022 und 3,3% für 2023 ausgegangen. 5 Unwägbarkeiten bestehen hinsichtlich Auswirkungen des (weiteren) Infektionsverlaufs sowie der Frage, ob sich die Lieferengpässe vermindern. Weiterhin könnte die aufgespeicherte Kaufkraft der privaten Haushalte zu zusätzlichen Preissteigerungen führen. Schließlich sind die geopolitischen Themen (USA / China sowie die Ukraine-Krise) weitere Unsicherheitsfaktoren. 6 Im Jahr 2021 sanken die die Neuzulassungszahlen in Deutschland um 10%. 7 Der chinesische PKW-Markt stieg um 7%; der Absatz von Light Vehicles in den USA stieg um 3%. 8 Diese Marktentwicklungen gingen an der KOEPFER Gruppe nicht spurlos vorüber. Im Jahr 2021 traten die ursprünglich erwarteten Erholungseffekte gegenüber 2020 nicht in vollem Umfang ein, wobei insbesondere das letzte Quartal schwächer war als erwartet.
1 Institut für Weltwirtschaft, Kieler
Konjunkturberichte Nr. 85, Dezember 2021
II. Darstellung des Unternehmens Die KOEPFER-Gruppe ist spezialisiert auf die Fertigung von Zahnrädern und Getriebeanwendungen, wobei der Schwerpunkt auf der großvolumigen Serienproduktion für die Automobilindustrie liegt. Sie ist derzeit vorwiegend im deutschen und EU-Raum, daneben in China, tätig. Die KOEPFER-Gruppe setzt sich aus dem Mutterunternehmen, der KOEPFER Holding GmbH, Furtwangen, und den folgenden Tochterunternehmen zusammen:
III. Umsatz-, Auftrags- und Ergebnisentwicklung Der Konzernumsatz im Jahr 2021 beträgt TEUR 129.202 im Vergleich zu TEUR 118.624 im Vorjahr. Der Auftragseingang hat sich im Jahr 2021 zum Vorjahr von TEUR 110.067 auf TEUR 129.066 erhöht. Der Auftragsbestand zum 31. Dezember 2021 ist im Vergleich zum Vorjahr von TEUR 59.680 auf TEUR 66.657 gestiegen. Der Konzern erzielte im Geschäftsjahr ein Jahresergebnis von TEUR -554 (Vorjahr: TEUR -1.337), das sowohl durch die Pandemie als auch durch die Lieferkettenengpässe verursacht wurde. Das bereinigte EBIT beträgt TEUR 4.306 / 3,3% (Vorjahr: EBIT TEUR 3.066 / 2,6%). Der Umsatz der KOEPFER-Gruppe ist im Jahr 2021 wegen der ex ante nicht vorhersehbaren Auswirkungen der Corona-Krise sowie der Lieferengpässe hinter dem Plan zurückgeblieben. IV. Investitionen Im Bereich der Sachanlagen lagen die Investitionen bei TEUR 15.478 (Vorjahr TEUR 8.040). Es handelt sich im Wesentlichen um Investitionen in den Maschinenpark. Von den Investitionen wurden Investitionen von TEUR 4.631 (Vorjahr TEUR 2.003) durchgeführt, deren Finanzierung durch Leasingvereinbarungen erfolgte, von denen der überwiegende Teil auf der Verlängerung von Grundstücksmietverträgen beruhte. V. Finanzierungsmaßnahmen Im Dezember 2017 wurde mit einem Bankenkonsortium ein Konsortialkredit in Höhe von TEUR 50.000 vereinbart, der im ersten Halbjahr 2018 auf TEUR 70.000 erhöht wurde. Der Kredit hat eine Laufzeit von zunächst drei Jahren mit einer Möglichkeit, eine Verlängerung auf bis zu fünf Jahre zu vereinbaren. Der Konsortialkredit war zunächst unbesichert. Die Verzinsung ist variabel und basiert auf dem EURIBOR zuzüglich einer Marge, die in ihrer Höhe vom Verschuldungsgrad abhängig ist. Im Vorjahr wurde diese Finanzierung vorzeitig bis zum 30.09.2022 verlängert und um eine feste Tranche von TEUR 10.000 erweitert. Die Finanzierung ist seitdem durch Sicherungsabtretungen von Teilen des Forderungsbestandes sowie durch Sicherungsübereignungen von Teilen der Vorräte besichert. Zum Jahresende waren von der Linie neben der neuen Tranche ein Tilgungsdarlehen von TEUR 20.000 - im Vorjahr TEUR 26.000 - sowie diverse auf drei bzw. sechs Monate abgeschlossene revolvierende Darlehen (TEUR 30.000, im Vorjahr TEUR 17.000) in Anspruch genommen. Daneben wurden Teile der Kontokorrentlinien (Ancillary-Vereinbarungen zum Konsortialkredit) in Anspruch genommen. Der Konzern hat zum Bilanzstichtag kurzfristige Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von insgesamt TEUR 62.525 und keine langfristigen Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Vorjahr: kurzfristige Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von insgesamt TEUR 25.180 und langfristige Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von TEUR 29.729). Die zum 31. Dezember 2021 nicht ausgenutzten Kreditlinien betragen TEUR 2.548 (Vorjahr: TEUR 15.924). Der Konzern verfügt zum Bilanzstichtag über liquide Mittel in Höhe von TEUR 2.794 (Vorjahr: TEUR 1.156). Die Nachrangdarlehen zum Bilanzstichtag belaufen sich zum Vorjahr unverändert auf TEUR 22.900. Die KOEPFER-Gruppe verfügte im Geschäftsjahr über ausreichend Liquidität, um den operativen Geschäftsbetrieb sicherzustellen. VI. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Zentrale Messgröße der KOEPFER-Gruppe sind (bereinigtes) EBIT und (bereinigtes) EBITDA. Weitere wichtige Messgrößen sind die Umsatzerlöse, das Working Capital und Kennzahlen zur Liquiditäts- und Finanzlage. Die KOEPFER-Gruppe setzt ein umfangreiches Steuerungssystem für diese und andere Kennzahlen ein. Dazu gehören ein monatliches Reporting und Besprechungen mit Abteilungs- bzw. Bereichsleitern und den Geschäftsführern, in denen die Geschäftslage der einzelnen Geschäftsbereiche bzw. Gesellschaften diskutiert wird. Regelmäßige Besprechungen zum Ergebnis und den Erwartungen für die nächsten Monate wurden mit den Gesellschaftern bzw. dem Advisory Board des Mutterunternehmens der KOEPFER Holding GmbH durchgeführt. Außerdem wird das interne Kontrollsystem in der KOEPFER-Gruppe weiter ausgebaut und intensiviert. Bezüglich der weiteren finanziellen Leistungsindikatoren verweisen wir auf unsere Ausführungen zur Lage des Konzerns. Bei den nichtfinanziellen Leistungsindikatoren handelt es sich im Wesentlichen um die Mitarbeiter- und Umweltbelange. Im Geschäftsjahr waren im Konzern im Jahresdurchschnitt 803 Mitarbeiter (Vorjahr: 799 Mitarbeiter) beschäftigt. Der Personalaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr auf TEUR 39.727 (Vorjahr: TEUR 35.892) gestiegen. Dies liegt daran, dass sich der Mitarbeiterbestand leicht erhöht hat. Zudem wurde im Vorjahr pandemiebedingt in Deutschland bis zum Ende des Sommers vom Instrument der Kurzarbeit Gebrauch gemacht, was den Personalaufwand zusätzlich gemindert hat. Wie in den Vorjahren werden die Mitarbeiter entsprechend ihrer Aufgabenbereiche außer- und innerbetrieblich fort- und weitergebildet. Des Weiteren bildet die KOEPFER Gruppe in den Metall- und kaufmännischen Berufen am Standort Furtwangen und Ludwigsburg aus. Derzeit werden 30 Auszubildende in den Metallberufen und 4 Auszubildende im kaufmännischen Bereich ausgebildet. Die Erfüllung der an die Gesellschaft gestellten Anforderungen des Umweltschutzes werden durch das eingeführte Umweltmanagementsystem (DIN EN ISO 14001) sichergestellt. VII. Wichtige Vorgänge des Geschäftsjahres Gegen Ende des Geschäftsjahres wurde in Serbien ein Grundstück erworben und darauf mit dem Bau einer Produktionshalle begonnen. Diese soll im Folgejahr die bislang angemietete Halle als Standort ersetzen. VIII. Darstellung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage a) Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzpositionen haben sich wie folgt entwickelt:
Die Erhöhung der langfristigen Vermögenswerte beruht im Wesentlichen auf den durchgeführten Investitionen. Die langfristigen Vermögenswerte entfallen im Wesentlichen auf die betriebsnotwendigen materiellen und immateriellen Vermögenswerte von TEUR 98.307 (Vorjahr: TEUR 96.359). Die kurzfristigen Vermögenswerte sind von TEUR 46.271 auf TEUR 51.944 gestiegen, was im Wesentlichen auf einer Erhöhung der Forderungen (TEUR 2.681), der Vorräte (TEUR 1.707) und der liquiden Mittel (TEUR 1.638) beruht. Das Eigenkapital hat sich im Wesentlichen durch die Währungsumrechnungsrücklage im sonstigen Ergebnis erhöht. Die bilanzielle Eigenkapitalquote beträgt 15,7% (Vorjahr 14,0%). Der Anlagendeckungsgrad (= Eigenkapital/Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte) beträgt 24,2% (Vorjahr 20,8%). Die Schulden haben sich um TEUR 3.656 erhöht. Der Konsortialkredit wird nunmehr in voller Höhe als kurzfristig ausgewiesen. Auf das Tilgungsdarlehen wurden die planmäßigen Tilgungsraten von TEUR 6.000 geleistet. Von dem revolvierenden Teil des Konsortialkredits wurden per Saldo TEUR 13.000 neu aufgenommen (Tilgung TEUR 4.500, Neuaufnahme TEUR 17.500). Dieser Erhöhung der Kreditmittel standen Minderungen der Leasingverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 3.417 gegenüber. Die Kapitalflussrechnung des Konzerns zeigt die Herkunft und Verwendung der Zahlungsströme im Geschäftsjahr. Dabei wird in Zahlungsströme aus der betrieblichen Tätigkeit sowie der Investitions und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Der in der Kapitalflussrechnung betrachtete Finanzmittelfonds entspricht den Barmitteln und Bankguthaben von TEUR 2.794 abzüglich der Kontokorrentverbindlichkeiten von TEUR 2.452 (Vorjahr Barmittel TEUR 1.156, Kontokorrentverbindlichkeiten TEUR 2.076). Aus der betrieblichen Tätigkeit des Konzerns ergibt sich im Geschäftsjahr ein Mittelzufluss von TEUR 19.656 (Vorjahr: TEUR 21.159). Wie im Vorjahr gab es in 2021 jeweils verschiedene Einzeleffekte, die in ihrer Größenordnung vergleichbar sind. Die größten waren eine Zunahme der Vorräte um TEUR 1.707 (Vorjahr Abnahme TEUR 12), eine Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um TEUR 2.617 (Vorjahr Abnahme TEUR 4.312) sowie gegenläufig eine Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um TEUR 1.026 (Vorjahr Abnahme TEUR 4.328). Der Mittelzufluss aus der betrieblichen Tätigkeit wurde im Geschäftsjahr reinvestiert (Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit TEUR 14.834, verglichen mit TEUR 5.528 im Vorjahr) und teilweise zur Schuldentilgung verwendet (Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit TEUR 3.560, Vorjahr TEUR 19.304). Hinsichtlich weiterer Angaben zur Finanzlage verweisen wir auf die Ausführungen zu Finanzierungsmaßnahmen und zum Risikobericht. b) Ertragslage
Die Umsatzerlöse von TEUR 129.202 (Vorjahr TEUR 118.624) sind zwar im Vorjahresvergleich gestiegen, haben aber den im Vorjahr prognostizierten Umsatz von TEUR 139.000 verfehlt. Dies liegt an den weiteren Auswirkungen der Coronakrise einschließlich der daraus resultierenden Halbleiterknappheit, die auch die KOEPFER-Gruppe nicht verschont haben. Die Herstellungskosten des Umsatzes von TEUR 118.038 (Vorjahr TEUR 108.521) korrelieren zur Umsatzentwicklung. Das bereinigte EBIT beträgt TEUR 4.306 (Vorjahr TEUR 3.066) nach Bereinigung um einen außerordentlichen Aufwand von TEUR 310) bzw. die bereinigte EBIT-Marge 3,3% (Vorjahr 2,6%). Trotz der deutlichen Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr ist das bereinigte EBIT deutlich unter der Planung geblieben, was ebenso wie der Umsatzrückgang auf den weiteren Auswirkungen der Coronakrise einschließlich der daraus resultierenden Halbleiterknappheit beruht. Das bereinigte EBITDA beträgt TEUR 24.193 (Vorjahr: EBITDA TEUR 23.380). Das Finanzergebnis hat sich bei Finanzierungserträgen von TEUR 7 (Vorjahr TEUR 6) auf TEUR -3.668 (Vorjahr TEUR -4.210) erhöht. Der Effekt aus der Erhöhung der Finanzverbindlichkeiten wurde deutlich überkompensiert durch eine deutliche Zinssenkung kurz nach Geschäftsjahresbeginn im Vergleich zum 2. Halbjahr des Vorjahres. Insgesamt wurde ein Jahresfehlbetrag von TEUR -554 (Vorjahr TEUR -1.337) erzielt. Die Umsatzrentabilität ist auf -0,4% (Vorjahr -1,1%) gestiegen. c) Gesamtaussage zur Lage des Konzerns Insgesamt beurteilt die Geschäftsführung des Mutterunternehmens die wirtschaftliche Lage des Konzerns als stabil. Zum heutigen Zeitpunkt sind keine Einflussfaktoren bekannt, die signifikante Abweichungen von der zuvor berichteten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zur Folge haben könnten. IX. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken a) Chancen- und Risikobericht Der KOEPFER-Konzern ist mit Umsätzen, die zum großen Teil aus Umsätzen an die Automobilindustrie bestehen, von der Entwicklung des Automobilmarkts abhängig. Regional besteht ein Fokus auf dem europäischen Automobilmarkt. Der chinesische Standort konzentriert sich auf die Belieferung des chinesischen Automobilmarktes. Aufgrund bereits bestehender Rahmenverträge für Serienteile, die zum großen Teil noch mehrere Jahre, teilweise bis 2025 und länger, laufen werden, sind wesentliche Teile des Geschäftsvolumens grundsätzlich gesichert. Hierbei ist der Konzern im Wesentlichen direkter Lieferant von den großen OEMs und in zweiter Linie Lieferant von Tier-1-Automobilkunden. Da die KOEPFER-Gruppe teilweise einziger Zulieferer bestimmter Teile ist, entstehen wechselseitige Abhängigkeiten. Im internationalen Bereich bestehen Unsicherheiten sowohl im Hinblick auf die Einfuhr von Automobilen und Autoteilen in die USA als auch im Hinblick auf die Differenzen mit China. Wenngleich der KOEPFER-Konzern selbst nur wenig direkte Lieferbeziehungen mit den USA unterhält, werden sich entsprechende Auswirkungen auf den weltweiten Automobilmarkt auch auf die KOEPFER-Gruppe niederschlagen. Im IV. Quartal wurden die Lieferabrufe teilweise in Folge der Halbleiterkrise reduziert. Die KOEPFER-Gruppe geht derzeit davon aus, dass sich letzte Auswirkungen im I. Quartal 2022 zeigen werden, wobei bereits eine Erholung zu sehen ist. Die Ukraine-Krise hat sich nach bisherigen Informationen im März in den Lieferabrufen ausgewirkt. Die Weiterentwicklung in der Zukunft ist unklar, da die Situation sehr volatil ist. Die Koepfer-Gruppe hat in den letzten Jahren schon einige Aufträge im Bereich E-Mobility platziert und konnte sich auch bei den Autoherstellern als Lieferant in diesem Geschäftsfeld etablieren. Durch unseren vollständig entwickelten Produktionsstandort in China ist es uns möglich, das Geschäftsfeld E-Mobility auch auf dem chinesischen Markt ohne große Reibungsverluste weiter voran zu treiben. Wir können so die Wünsche unserer Kunden bezüglich Fertigung in Europa oder in China sehr flexibel umsetzen. Das wird bei der Vergabe zukünftiger Projekte ein wichtiges Entscheidungskriterium sein. Durch langfristige Preisvereinbarungen mit Kunden entsteht das Risiko, dass Preissteigerungen bei den Herstellungskosten nicht immer und vollständig an die Kunden weitergegeben werden können. Dem ist durch ständige Verbesserung der Prozesse sowie entsprechende Gestaltung der Einkaufsbedingungen zu begegnen. Im Bereich der noch nicht laufenden Serien besteht darüber hinaus das Risiko, dass bis zur Serienreife erhöhte Entwicklungskosten entstehen, die den Kunden nicht immer vollständig in Rechnung gestellt werden können. Für neuere Projekte wurde deshalb ein Programm-Management-Prozess implementiert, der gewährleistet, dass derartige Risiken minimiert werden. Unklar ist, wie sich die Ukraine-Krise auf die Material- und Energiepreise auswirken wird und welcher Teil der Preiserhöhungen an die Kunden weiterbelastet werden kann. Im Hinblick auf die Kunden werden Bonitätsrisiken eher als gering eingeschätzt, da zum größten Teil namhafte Adressen beliefert werden. In der Vergangenheit waren Forderungsausfälle minimal. Da an alle Kunden der deutschen Gesellschaften in EURO fakturiert wird, und der ganz wesentliche Anteil des Einkaufs dieser Gesellschaften ebenfalls im Euro-Raum erfolgt, ist der Konzern nur geringen Währungsrisiken ausgesetzt. Die chinesische Tochtergesellschaft ist nur auf dem chinesischen Markt tätig und wickelt Absatz- und Beschaffungsgeschäfte (mit Ausnahme ihrer Investitionstätigkeit) im Wesentlichen in Landeswährung ab. Die Tätigkeit der serbischen Tochtergesellschaft war im Geschäftsjahr 2021 weiterhin untergeordnet. Sie ist ausschließlich für die deutsche KOEPFER-Gruppe tätig und wickelt wesentliche Teile ihrer Beschaffungsgeschäfte in EURO ab. Im Hinblick auf die Finanzierung bestehen Zinsrisiken, da die Finanzierung zu wesentlichen Teilen zu einem an den EURIBOR gekoppelten variablen Zinssatz erfolgt ist. Unter Berücksichtigung des Zinstrends seit Aufsetzung der neuen Finanzierung, dass die neu festgelegten Zinssätze entweder gleichgeblieben oder sogar gesunken sind, sowie der Tatsache, dass derzeit keine Anzeichen für eine Änderung der Zinspolitik der EZB bestehen, wurde bislang von einer Sicherung dieser Zinsrisiken abgesehen. Die derzeitige Konsortialfinanzierung (Details siehe oben, V.) läuft noch bis zum 30.09.2022. Die Verhandlungen zur Verlängerung der Finanzierung haben bereits begonnen. Zum jetzigen Zeitpunkt bestehen keine Anhaltspunkte, die gegen eine Möglichkeit der Vereinbarung einer neuen Finanzierung sprechen, zumal in der Vergangenheit alle vereinbarten Verpflichtungen eingehalten wurden. Die Geschäftsführung geht daher von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit der Unternehmensfortführung aus. b) Prognosebericht Zu Beginn des Jahres 2022 hatte es erstmals wieder Wachstum bei Automobilproduktion und -export gegeben. Allerdings rechnet die deutsche Automobilindustrie damit, dass es infolge der Ukrainekrise erneut zu Unterbrechungen von Lieferketten und Rohstoffknappheiten kommen wird und die Lage angespannt bleibt. Die KOEPFER-Gruppe plant für 2022 einen Umsatz, der ungefähr dem Plan-Umsatz vor Beginn der Pandemie entspricht. Das EBIT wird sich nach weiteren Restrukturierungsmaßnahmen im Vergleich zum Vorjahr weiter leicht verbessern. Unter der Voraussetzung, dass die geopolitischen und pandemiebezogenen negativen Auswirkungen insbesondere auf die Automobilwirtschaft begrenzen lassen, erwartet die KOEPFER-Gruppe für das Geschäftsjahr 2022 aufgrund der bestehenden Rahmenverträge und der Markt- und Branchenentwicklung einen Umsatz von rd. Mio. EUR 142. B. Berichterstattung nach § 315 Abs. 2 HGB I. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres Die Ukraine-Krise hat sich im März in den Lieferabrufen ausgewirkt, wobei zunächst von zeitlichen Verschiebungen ausgegangen wurde. Die Weiterentwicklung in der Zukunft ist jedoch unklar, da die Situation sehr volatil ist. Ebenso ist noch unklar, wie sich die Ukraine-Krise auf die Material- und Energiepreise auswirken wird und welcher Teil der Preiserhöhungen an die Kunden weiterbelastet werden kann. II. Finanzinstrumente Die KOEPFER-Gruppe ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit nur minimalen Währungsrisiken ausgesetzt, deren Absicherung wirtschaftlich nicht sinnvoll wäre. Die Fälligkeit der Forderungen wird im Rahmen des Forderungsmanagements überwacht. Die Gesellschaft ist im Rahmen ihrer Finanzierungstätigkeit kurzfristigen Zinsrisiken ausgesetzt. III. Forschung und Entwicklung Entwicklungstätigkeiten erfolgen auf Ebene der KOEPFER Zahnrad- und Getriebetechnik GmbH im Rahmen der Entwicklung von übernommenen Projekten der Automobilindustrie zur Serienreife sowie zunehmend auf Ebene der KOEPFER Engineering GmbH im Bereich der Elektromobilität. In den Werken Furtwangen und Ludwigsburg wurden nur projektbezogene Entwicklungskosten aktiviert. Die Aktivierungsquote ist in diesen Bereichen hoch. Mit dem gewählten Bewertungsansatz werden die Kosten im Zusammenhang mit der Projektentwicklung abgedeckt. Direkt in die Projektarbeit eingebunden sind in den Standorten Furtwangen und Ludwigsburg ca. 20 Mitarbeiter. Hinzu kommen phasenweise Mitarbeiter aus den Bereichen Einkauf, Logistik, Qualitätssicherung und Produktionsmanagement. Im Geschäftsjahr wurden Entwicklungskosten von TEUR 3.052 aktiviert, die die Bestände aus den Vorjahren erhöht haben. Insgesamt haben Abschreibungen hierauf in Höhe von TEUR 1.260 das Ergebnis vermindert.
Furtwangen, 31. März 2022 Geschäftsführung InhaltsverzeichnisKonzern-Gesamtergebnisrechnung Konzernbilanz Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung Konzern-Kapitalflussrechnung Anhang zum Konzernabschluss Inhaltsverzeichnis zum Anhang des Konzernabschlusses1 Allgemeine Informationen 2 Anwendung von neuen und geänderten Standards 2.1 Neue bzw. geänderte Standards und Interpretationen, die vorzeitig angewendet werden 2.2 Neue und geänderte Standards und Interpretationen, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind 3 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 3.1 Übereinstimmungserklärung 3.2 Grundlagen der Aufstellung des Konzernabschlusses 3.3 Grundlagen der Konsolidierung 3.4 Unternehmenszusammenschlüsse 3.5 Ertragsrealisierung 3.5.1 Verkauf von Gütern 3.5.2 Erbringung von Dienstleistungen 3.5.3 Nutzungsentgelte 3.5.4 Dividenden und Zinserträge 3.6 Leasing 3.7 Fremdwährungen 3.8 Fremdkapitalkosten 3.9 Altersversorgungsaufwendungen 3.10 Besteuerung 3.10.1 Laufende Steuern 3.10.2 Latente Steuern 3.10.3 Laufende und latente Steuern des Geschäftsjahres 3.11 Sachanlagen 3.12 Immaterielle Vermögenswerte 3.12.1 Separat erworbene immaterielle Vermögenswerte 3.12.2 Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte - Forschungs- und Entwicklungskosten 3.12.3 Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte 3.12.4 Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte 3.13 Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwertes 3.14 Vorräte 3.15 Rückstellungen 3.15.1 Belastende Verträge 3.15.2 Restrukturierungen 3.15.3 Gewährleistungen 3.16 Finanzinstrumente 3.17 Finanzielle Vermögenswerte 3.17.1 Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden 3.17.2 Effektivzinsmethode 3.17.3 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 3.17.4 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 3.17.5 Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten 3.17.6 Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte 3.18 Finanzielle Verbindlichkeiten und Eigenkapitalinstrumente 3.18.1 Klassifizierung als Fremd- oder Eigenkapital 3.18.2 Eigenkapitalinstrumente 3.18.3 Finanzielle Verbindlichkeiten 4 Bedeutende bilanzielle Ermessensspielräume und Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten 4.1 Bedeutende Ermessensausübung der Geschäftsführung bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 4.1.1 Zinssatz zur Bewertung von Leasingverbindlichkeiten 4.1.2 Abzinsungssatz zur Bestimmung des Buchwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen des Konzerns 4.1.3 Aktivierung von latenten Steuern auf Verlustvorträge 4.1.4 Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte 4.2 Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten 4.2.1 Auftragsbezogene Rückstellungen 4.2.2 Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte für die erworbenen Vermögenswerte und Schulden im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses 5 Erläuterungen zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung 5.1 Umsatzerlöse 5.2 Herstellungskosten des Umsatzes 5.3 Vertriebskosten 5.4 Verwaltungskosten 5.5 Sonstiges betriebliches Ergebnis 5.6 Finanzergebnis 5.6.1 Finanzierungserträge 5.6.2 Finanzierungskosten 5.7 Ertragsteuern 5.7.1 In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Ertragsteuern 5.7.2 Im sonstigen Ergebnis erfasste latente Ertragsteuern 5.7.3 Laufende Steuererstattungsansprüche und -schulden 5.7.4 Bestand latenter Steuern 5.7.5 Ungenutzte steuerliche Verluste 5.7.6 Nicht erfasste temporäre Differenzen aus Beteiligungen und Anteilen 5.8 Zusätzliche Angaben zu den Material- und Personalaufwendungen 6 Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 6.1 Sachanlagen 6.1.1 Als Sicherheit verpfändete Vermögenswerte 6.1.2 Geleistete Anzahlungen 6.2 Geschäfts- oder Firmenwert 6.3 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 7 Tochterunternehmen 8 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 9 Sonstige Vermögenswerte 10 Vorräte 11 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 12 Gezeichnetes Kapital 13 Kapitalrücklage und sonstige Rücklagen 13.1 Kapitalrücklage 13.2 Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne/(Verluste) aus DBO und aus Planvermögen 13.3 Rücklage aus der Fremdwährungsumrechnung 14 Gewinnrücklagen 15 Finanzverbindlichkeiten 16 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 17 Rückstellungen 18 Sonstige Schulden 19 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 20 Verpflichtungen aus Leasingverhältnissen 20.1 Leasingvereinbarungen 20.2 Verbindlichkeiten aus Leasing 21 Altersversorgungspläne 21.1 Leistungsorientierte Pläne 21.2 Beitragsorientierte Pläne 22 Berichterstattung zu Finanzinstrumenten 23 Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen 23.1 Handelsgeschäfte 23.2 Darlehen von nahestehenden Unternehmen 23.3 Bezüge der Mitarbeiter in Schlüsselpositionen 24 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 25 Nicht zahlungswirksame Geschäftsvorfälle 26 Leasingaufwendungen Konzernunternehmen als Leasingnehmer 26.1.1 Als Aufwand erfasste Zahlungen 26.1.2 Zahlungsmittelabflüsse 27 Verpflichtungen zu Ausgaben 28 Ergänzende Angaben 28.1 Geschäftsführung 28.2 Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl 28.3 Honorar des Konzernabschlussprüfers 28.4 Befreiungen nach § 264 Abs. 3 HGB 29 Ereignisse nach dem Abschlussstichtag 30 Genehmigung des Abschlusses 31 Unterzeichnung des Konzernabschlusses KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR BIS 31. Dezember 2021(Vorjahr zum Vergleich)
KONZERNBILANZ ZUM 31. Dezember 2021AKTIVA
PASSIVA
KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG ZUM 31. DEZEMBER 2021
KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG ZUM 31. DEZEMBER 2021(Vorjahr zum Vergleich)
Anhang für das Geschäftsjahr 20211 Allgemeine Informationen Die KOEPFER Holding GmbH (die Gesellschaft) ist eine in Deutschland ansässige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Sie ist Mutterunternehmen und zugleich oberstes Mutterunternehmen des KOEPFER-Konzerns. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg/Breisgau unter der Nummer HR B 710206 eingetragen. Die Adresse des eingetragenen Firmensitzes und des Hauptsitzes der Geschäftstätigkeit lautet Josef-Koepfer-Str. 8, 78120 Furtwangen. Die KOEPFER-Gruppe ist als Anbieter von Zahnrädern und Getrieben vorwiegend für die Automobilindustrie tätig. Die Gesellschaft stellt zum 31. Dezember 2021 einen gesetzlichen Konzernabschluss gemäß § 315e Abs. 3 HGB nach den International Financial Reporting Standards, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, in EURO auf. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Gesamtergebnisrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren gegliedert. Soweit nicht anders angegeben, sind sämtliche Werte auf volle tausend EURO (TEUR) gerundet, wodurch aufgrund kaufmännischer Rundung Differenzen auftreten können. 2 Anwendung von neuen und geänderten Standards In der Berichtsperiode hat der Konzern alle verpflichtend anzuwendenden Standards des International Accounting Standards Board (IASB) und Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) angewandt, sofern diese bereits von der EU in europäisches Recht übernommen wurden. Im Geschäftsjahr 2021 waren folgende neue Standards, Interpretationen und Änderungen zu Standards für den KOEPFER Konzern verpflichtend anzuwenden:
Die genannten neuen Standards und Interpretationen hatten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der KOEPFER-Gruppe. 2.1 Neue bzw. geänderte Standards und Interpretationen, die vorzeitig angewendet werden Es werden keine neuen bzw. geänderten Standards vorzeitig angewendet. 2.2 Neue und geänderte Standards und Interpretationen, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind Bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards werden nachfolgend aufgeführt. Diese Aufzählung bezieht sich auf veröffentlichte Standards und Interpretationen, bei denen der Konzern nach vernünftigem Ermessen von einer künftigen Anwendbarkeit und Auswirkung auf den Konzernabschluss ausgeht. Soweit nachfolgend nicht anders dargestellt, beabsichtigt der Konzern, diese Standards anzuwenden, sobald sie erstmals verpflichtend anzuwenden sind. Die nachfolgenden Standards und Änderungen an Standards werden voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der KOEPFER-Gruppe haben:
3 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 3.1 Übereinstimmungserklärung Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. 3.2 Grundlagen der Aufstellung des Konzernabschlusses Der Konzernabschluss wurde, wie nachfolgend beschrieben, grundsätzlich auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Davon abweichend wird das Planvermögen im Rahmen von Altersversorgungsplänen mit dem beizulegenden Zeitwert (fair value) bewertet. Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten basieren im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung. Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden nachfolgend erläutert. 3.3 Grundlagen der Konsolidierung Der Konzernabschluss beinhaltet den Abschluss des Mutterunternehmens und der von ihm beherrschten Unternehmen einschließlich Tochterunternehmen. Beherrschung liegt vor, wenn die Gesellschaft Entscheidungsmacht über ein Beteiligungsunternehmen besitzt, variablen Rückflüssen aus seinem Engagement mit einem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit besitzt, diese Rückflüsse mittels seiner Entscheidungsmacht über ein Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Danach basiert Beherrschung im Wesentlichen auf Mehrheitsbesitz der Anteile, soweit keine weiteren Vereinbarungen bestehen. Die Ergebnisse der im Laufe des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmens werden entsprechend vom Erwerbszeitpunkt in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst. Sofern erforderlich, werden die Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen angepasst, um die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden an die im Konzern zur Anwendung kommenden anzugleichen. Alle wesentlichen konzerninternen Geschäftsvorfälle, Salden und Zwischenergebnisse werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. 3.4 Unternehmenszusammenschlüsse Der Erwerb von Geschäftsbetrieben wird nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die bei einem Unternehmenszusammenschluss übertragene Gegenleistung ist zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, der sich bestimmt aus der Summe der zum Erwerbszeitpunkt gültigen beizulegenden Zeitwerte der übertragenen Vermögenswerte, der von den früheren Eigentümern des erworbenen Unternehmens übernommenen Schulden und der vom Konzern emittierten Eigenkapitalinstrumente im Austausch gegen die Beherrschung des erworbenen Unternehmens. Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten sind bei Anfall grundsätzlich erfolgswirksam zu erfassen. Die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden sind mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt zu bewerten. Hierzu gelten folgende Ausnahmen: Latente Steueransprüche oder latente Steuerschulden und Verbindlichkeiten oder Vermögenswerte in Verbindung mit Vereinbarungen für Leistungen an Arbeitnehmer sind gemäß IAS 12 "Ertragsteuern'' bzw. IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer" zu erfassen und zu bewerten. Der Geschäfts- oder Firmenwert entspricht dem Überschuss aus der Summe der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen, dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen (sofern gegeben) und dem Saldo der zum Erwerbszeitpunkt bestehenden Beträge der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und der übernommenen Schulden. Für den Fall, dass nach erfolgter nochmaliger Beurteilung der dem Konzern zuzurechnende Anteil am beizulegenden Zeitwert des erworbenen identifizierbaren Nettovermögens größer ist als die Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen (sofern gegeben), ist der übersteigende Betrag unmittelbar als Gewinn erfolgswirksam (innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung) zu erfassen. 3.5 Ertragsrealisierung Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung bewertet und um erwartete Kundenrückgaben, Rabatte und andere ähnliche Abzüge gekürzt. 3.5.1 Verkauf von Gütern Der wesentliche Teil des Konzernumsatzes wird aus dem Verkauf von Gütern erzielt. Umsatzerlöse werden erfasst, wenn die Verfügungsmacht über die Produkte übergegangen ist, d.h. im Wesentlichen, wenn die Waren versandt wurden und der Gefahrenübergang erfolgt ist. Soweit mit einzelnen Kunden Ratios vereinbart wurden, werden diese auf Basis der gelieferten Mengen berechnet und dem Kunden gutgeschrieben. Sie werden als Minderungen der Erlöse mit dem wahrscheinlichsten Betrag erfasst. Soweit Eintrittszahlungen an Kunden geleistet werden, werden diese über die voraussichtliche Laufzeit des Lieferkontraktes abgegrenzt. Auflösungen werden als Minderungen der Erlöse gezeigt. Die Erlöse entsprechen den vertraglich vereinbarten Transaktionspreisen. Innerhalb des Konzerns existieren diverse Zahlungsziele, die von sehr kurzen mit Skontoabzug über typischerweise 30 Tage netto bis hin zu - insbesondere im Ausland - 90 Tagen netto reichen. Eine Korrektur der erzielten Erlöse um eine Finanzierungskomponente erfolgt daher nicht. Sämtliche Umsätze unterliegen den gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistungsregeln. Für Gewährleistungsverpflichtungen werden Rückstellungen gebildet. 3.5.2 Erbringung von Dienstleistungen Erträge aus Dienstleistungsverträgen werden nach Maßgabe des Fertigstellungsgrades erfasst. Dabei ermittelt sich der Fertigstellungsgrad derart, dass Erträge aus auf Zeit- und Materialkostenbasis abgerechneten Verträgen zu den vertraglich vereinbarten Sätzen für Arbeitsstunden und direkt entstandenen Kosten erfasst werden. Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine derartigen Sachverhalte verwirklicht. 3.5.3 Nutzungsentgelte Erträge aus Nutzungsentgelten werden auf jährlicher Basis in Übereinstimmung mit der wirtschaftlichen Substanz der relevanten Vereinbarung erfasst (vorausgesetzt, dass es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird und die Höhe der Umsatzerlöse verlässlich bestimmt werden kann). Nutzungsentgelte auf zeitlicher Basis werden linear über den Zeitraum der Vereinbarung erfasst. Vereinbarungen über Nutzungsentgelte, die auf Produktion, Verkäufen oder anderen Grundlagen beruhen, werden nach Maßgabe der zugrunde liegenden Vereinbarung erfasst. 3.5.4 Dividenden und Zinserträge Dividendenerträge aus Anteilen werden erfasst, wenn der Rechtsanspruch des Anteilseigners auf Zahlung entstanden ist (vorausgesetzt, dass es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird und die Höhe der Erlöse verlässlich bestimmt werden kann). Zinserträge sind zu erfassen, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Zinserträge sind nach Maßgabe des ausstehenden Nominalbetrages mittels des maßgeblichen Effektivzinssatzes zeitlich abzugrenzen. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die erwarteten zukünftigen Einzahlungen über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswertes exakt auf den Nettobuchwert dieses Vermögenswertes bei erstmaliger Erfassung abgezinst werden. 3.6 Leasing Als Leasingnehmer setzt der Konzern für jedes Leasingverhältnis grundsätzlich ein Nutzungsrecht und eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit an. Von den Ausnahmeregelungen für kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von weniger als zwölf Monaten und für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte macht der Konzern Gebrauch. Aufwendungen aus diesen Leasingverhältnissen werden linear über die Vertragslaufzeit als Aufwand erfasst. Vom Wahlrecht, Leasing- und Nicht-Leasing-Komponenten zusammenzufassen, macht der Konzern keinen Gebrauch. Nutzungsrechte an immateriellen Vermögenswerten werden nach den Vorschriften für immaterielle Vermögenswerte bilanziert. Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen werden bei erstmaligem Ansatz mit den Anschaffungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten umfassen den initialen Buchwert der Leasingverbindlichkeit zuzüglich der Leasingzahlungen, die vor oder zu Beginn des Leasingverhältnisses geleistet wurden, abzüglich etwaiger Anreizzahlungen und zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten. Die Folgebewertung der Nutzungsrechte erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen. Die Abschreibung erfolgt entweder über die Nutzungsdauer des Nutzungsrechts oder die Laufzeit des Leasingverhältnisses, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist. Geht das Eigentum am Leasingobjekt (durch Optionsausübung oder aufgrund einer anderen vertraglichen Vereinbarung) auf den Konzern über, erfolgt die Abschreibung hiervon abweichend über die (Rest-) Nutzungsdauer des Leasingobjekts. Die Erst- und die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeiten erfolgen mit dem Barwert der zum Abschlussstichtag ausstehenden Mindestleasingzahlungen. Die Zinsaufwendungen werden so über die Laufzeit verteilt, dass sich ein konstanter Zinssatz ergibt. 3.7 Fremdwährungen Bei der Aufstellung der Abschlüsse jedes einzelnen Konzernunternehmens werden Geschäftsvorfälle, die auf andere Währungen als die funktionale Währung des Konzernunternehmens (Fremdwährungen) lauten, mit den am Tag der Transaktion gültigen Kursen umgerechnet. An jedem Abschlussstichtag sind monetäre Posten in Fremdwährung mit dem gültigen Stichtagskurs umzurechnen. Nicht-monetäre Posten in Fremdwährung, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind mit den Kursen umzurechnen, die zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes Gültigkeit hatten. Zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertete nicht-monetäre Posten werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der erstmaligen bilanziellen Erfassung umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus monetären Posten werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie auftreten. Davon ausgenommen sind Umrechnungsdifferenzen aus Geschäftsvorfällen, die eingegangen wurden, um bestimmte Fremdwährungsrisiken abzusichern. Zur Aufstellung eines Konzernabschlusses sind die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Konzernunternehmen mit vom EURO abweichender funktionaler Währung in EURO umzurechnen, wobei die am Abschlussstichtag gültigen Wechselkurse herangezogen werden. Erträge und Aufwendungen werden zum Durchschnittskurs des Geschäftsjahres umgerechnet. Sofern hieraus Umrechnungsdifferenzen entstehen, werden diese im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital angesammelt. 3.8 Fremdkapitalkosten In unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten, d. h. jenen, für die ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um sie in ihren beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, stehende Fremdkapitalkosten werden bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Vermögenswerte im Wesentlichen für ihre vorgesehene Nutzung oder zum Verkauf bereitstehen, zu den Herstellungskosten dieser Vermögenswerte hinzugerechnet. Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine derartigen Sachverhalte verwirklicht. Alle anderen Fremdkapitalkosten werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen. 3.9 Altersversorgungsaufwendungen Bei leistungsorientierten Versorgungsplänen werden die Kosten für die Leistungserbringung mittels des Verfahrens der laufenden Einmalprämien (Projected-Unit-Credit-Method) ermittelt, wobei zu jedem Abschlussstichtag eine versicherungsmathematische Bewertung durchgeführt wird. Neubewertungen, bestehend aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, Veränderungen, die sich aus der Anwendung der Vermögensobergrenze ergeben und dem Ertrag aus dem Planvermögen (ohne Zinsen auf die Nettoschuld) werden unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst und sind damit direkt in der Bilanz enthalten. Die im sonstigen Ergebnis erfassten Neubewertungen sind Teil der Gewinnrücklagen und werden nicht mehr in die Gewinn- oder Verlustrechnung umgegliedert. Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird als Aufwand erfasst, wenn die Planänderung eintritt. Die Nettozinsen ergeben sich aus der Multiplikation des Abzinsungssatzes mit der Nettoschuld (Pensionsverpflichtung abzüglich Planvermögen) oder dem Nettovermögenswert, der sich ergibt, sofern das Planvermögen die Pensionsverpflichtung übersteigt, zu Beginn des Geschäftsjahres. Die leistungsorientierten Kosten beinhalten die folgenden Bestandteile:
Die in der Konzernbilanz erfasste leistungsorientierte Verpflichtung stellt die aktuelle Unter- oder Überdeckung der leistungsorientierten Versorgungspläne des Konzerns dar. Jede Überdeckung, die durch diese Berechnung entsteht, ist auf den Barwert künftigen wirtschaftlichen Nutzens begrenzt, der in Form von Rückerstattungen aus den Plänen oder geminderter künftiger Beitragszahlungen an die Pläne zur Verfügung steht. Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden dann als Aufwand erfasst, wenn die Arbeitnehmer die Arbeitsleistung erbracht haben, die sie zu den Beiträgen berechtigen. 3.10 Besteuerung Der Ertragsteueraufwand stellt die Summe des laufenden Steueraufwands und der latenten Steuern dar. 3.10.1 Laufende Steuern Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Jahresüberschuss aus der Konzerngesamtergebnisrechnung aufgrund von Aufwendungen und Erträgen, die in späteren Jahren oder niemals steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sind. Die Verbindlichkeit des Konzerns für die laufenden Steuern wird auf Grundlage der geltenden bzw. aus Sicht des Abschlussstichtages in Kürze geltenden Steuersätze berechnet. 3.10.2 Latente Steuern Latente Steuern werden für die Unterschiede zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden im Konzernabschluss und den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen im Rahmen der Berechnung des zu versteuernden Einkommens erfasst. Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen bilanziert; latente Steueransprüche werden insoweit erfasst, wie es wahrscheinlich ist, dass steuerbare Gewinne zur Verfügung stehen, für welche die abzugsfähigen temporären Differenzen genutzt werden können. Solche latenten Steueransprüche und latente Steuerschulden werden nicht angesetzt, wenn sich die temporären Differenzen aus dem Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts aus einem Unternehmenserwerb oder aus der erstmaligen Erfassung (außer bei Unternehmenszusammenschlüssen) von anderen Vermögenswerten und Schulden, welche aus Vorfällen resultieren, die weder das zu versteuernde Einkommen noch den Jahresüberschuss berühren, ergeben. Latente Steuerschulden werden für zu versteuernde temporäre Differenzen gebildet, die aus Anteilen an Tochterunternehmen oder assoziierten Unternehmen sowie Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen entstehen, es sei denn, dass der Konzern die Umkehrung der temporären Differenzen steuern kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht umkehren wird. Latente Steueransprüche entstehen durch temporäre Differenzen in Zusammenhang mit solchen Investitionen und Anteilen, die nur in dem Maße erfasst werden, in dem es wahrscheinlich ist, dass ausreichend steuerbares Einkommen zur Verfügung steht, mit dem die Ansprüche aus den temporären Differenzen genutzt werden können und davon ausgegangen werden kann, dass sie sich in absehbarer Zukunft umkehren werden. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Abschlussstichtag geprüft und herabgesetzt, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung steht, um den Anspruch vollständig oder teilweise zu realisieren. Latente Steueransprüche und Steuerschulden werden auf Basis der erwarteten Steuersätze (und der Steuergesetze) ermittelt, die im Zeitpunkt der Erfüllung der Schuld oder der Realisierung des Vermögenswertes voraussichtlich Geltung haben werden. Die Bewertung von latenten Steueransprüchen und Steuerschulden spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Art und Weise ergeben würden, wie der Konzern zum Abschlussstichtag erwartet, die Schuld zu erfüllen bzw. den Vermögenswert zu realisieren. 3.10.3 Laufende und latente Steuern des Geschäftsjahres Laufende oder latente Steuern werden im Gewinn oder Verlust erfasst, es sei denn, dass sie im Zusammenhang mit Posten stehen, die im sonstigen Ergebnis erfasst werden. In diesem Fall ist die laufende und latente Steuer ebenfalls im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Wenn laufende oder latente Steuern aus der erstmaligen Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses resultieren, sind die Steuereffekte bei der Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses einzubeziehen. 3.11 Sachanlagen Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und erfasster Wertminderungen ausgewiesen. Die Abschreibung erfolgt so, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögenswerten abzüglich ihrer Restwerte über deren Nutzungsdauer linear abgeschrieben werden. Grundstücke werden nicht abgeschrieben. Die erwarteten Nutzungsdauern, Restwerte und Abschreibungsmethoden werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und sämtliche notwendige Schätzungsänderungen prospektiv berücksichtigt. Nutzungsrechte, die im Rahmen von Leasingverhältnissen gehalten werden, werden über ihre erwartete Nutzungsdauer auf die gleiche Art und Weise wie im Eigentum des Konzerns stehende Vermögenswerte abgeschrieben. Die folgenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern wurden - soweit abnutzbare Vermögenswerte vorlagen - für die Ermittlung der Abschreibungen zugrunde gelegt:
Nutzungsrechte
Eine Sachanlage wird bei Abgang oder dann, wenn kein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen aus der fortgesetzten Nutzung des Vermögenswerts erwartet wird, ausgebucht. Der sich aus dem Verkauf oder der Stilllegung einer Sachanlage ergebende Gewinn oder Verlust bestimmt sich als Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes und wird erfolgswirksam erfasst. 3.12 Immaterielle Vermögenswerte 3.12.1 Separat erworbene immaterielle Vermögenswerte Nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen erfasst. Die Abschreibungen werden linear über die erwartete Nutzungsdauer aufwandswirksam in den Positionen "Herstellungskosten des Umsatzes", "Vertriebskosten" und "Verwaltungskosten" in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Die erwartete Nutzungsdauer sowie die Abschreibungsmethode werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und sämtliche Schätzungsänderungen prospektiv berücksichtigt. Für die Bewertung von separat erworbenen immateriellen Vermögenswerte werden Nutzungsdauern von drei bis sechs Jahren zugrunde gelegt. 3.12.2 Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte - Forschungs- und Entwicklungskosten Kosten für Forschungsaktivitäten werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand erfasst. Ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert, der sich aus der Entwicklungstätigkeit (oder aus der Entwicklungsphase eines internen Projektes) ergibt, wird dann, und nur dann, erfasst, wenn die folgenden Nachweise erbracht wurden:
Der Betrag, mit dem ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert erstmalig aktiviert wird, ist die Summe der entstandenen Aufwendungen von dem Tag an, an dem der immaterielle Vermögenswert die oben genannten Bedingungen erstmals erfüllt. Wenn ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert nicht aktiviert werden kann bzw. noch kein immaterieller Vermögenswert vorliegt, werden die Entwicklungskosten erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie entstehen. Das Ende der Herstellung wird durch den Abschluss des Entwicklungsprojekts und den Verkauf bzw. Marktfähigkeit des Vermögenswerts festgelegt. In den Folgeperioden werden selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte genauso wie erworbene immaterielle Vermögenswerte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Hierbei werden Nutzungsdauern von fünf bis sieben Jahren zugrunde gelegt. 3.12.3 Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, werden gesondert vom Geschäfts- oder Firmenwert erfasst und im Erwerbszeitpunkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. In den Folgeperioden werden immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, genauso wie einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und etwaiger kumulierter Wertminderungen bewertet. 3.12.4 Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte Ein immaterieller Vermögenswert ist auszubuchen bei Abgang oder wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen von seiner Nutzung oder seinem Abgang erwartet wird. Der Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung eines immateriellen Vermögenswertes, bewertet mit der Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes, ist im Zeitpunkt der Ausbuchung des Vermögenswertes als Gewinn oder Verlust zu erfassen. 3.13 Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwertes Zu jedem Abschlussstichtag überprüft der Konzern die Buchwerte der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte, um festzustellen, ob es Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung dieser Vermögenswerte gibt. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Kann der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert nicht geschätzt werden, erfolgt die Schätzung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, zu welcher der Vermögenswert gehört. Wenn eine angemessene und stetige Grundlage zur Verteilung ermittelt werden kann, werden die gemeinschaftlichen Vermögenswerte auf die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verteilt. Andernfalls erfolgt eine Verteilung auf die kleinste Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, für die eine angemessene und stetige Grundlage der Verteilung ermittelt werden kann. Bei immateriellen Vermögenswerten, die noch nicht für eine Nutzung zur Verfügung stehen, wird mindestens jährlich und immer dann, wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, ein Wertminderungstest durchgeführt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Bei der Ermittlung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Zahlungsströme mit einem Vorsteuerzinssatz abgezinst. Dieser Vorsteuerzinssatz berücksichtigt zum einen die momentane Markteinschätzung über den Zeitwert des Geldes, zum anderen die dem Vermögenswert inhärenten Risiken, insoweit diese nicht bereits Eingang in die Schätzung der Zahlungsströme gefunden haben. Wenn der geschätzte erzielbare Betrag eines Vermögenswertes (oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit) den Buchwert unterschreitet, wird der Buchwert des Vermögenswertes (oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit) auf den erzielbaren Betrag vermindert. Der Wertminderungsaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst. Sollte sich der Wertminderungsaufwand in der Folge umkehren, wird der Buchwert des Vermögenswertes (oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit) auf die neuerliche Schätzung des erzielbaren Betrages erhöht. Die Erhöhung des Buchwertes ist dabei auf den Wert beschränkt, der sich ergeben hätte, wenn für den Vermögenswert (oder die zahlungsmittelgenerierende Einheit) in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird unmittelbar erfolgswirksam erfasst. 3.14 Vorräte Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Die Anschaffungskosten von Vorräten werden nach der gleitenden Durchschnittspreismethode bewertet. Die Anschaffungskosten umfassen den Kaufpreis sowie alle dem Erwerb direkt zurechenbaren Nebenkosten. Die Herstellungskosten umfassen neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch die Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich Abschreibungen, die durch den Produktionsprozess veranlasst sind, sowie fertigungsbezogene Verwaltungskosten. Der Nettoveräußerungswert stellt den geschätzten Verkaufspreis der Vorräte abzüglich aller geschätzten Aufwendungen dar, die für die Fertigstellung und die Veräußerung noch notwendig sind. Für Bestände mit geringer Umschlagshäufigkeit werden Wertberichtigungen vorgenommen. 3.15 Rückstellungen Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige, rechtliche oder faktische Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis hat und es wahrscheinlich ist, dass der Konzern verpflichtet sein wird, diese Verpflichtung zu erfüllen, die Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich mit dem Abfluss von Ressourcen einhergeht und eine verlässliche Schätzung des Betrages möglich ist. Der angesetzte Rückstellungsbetrag ist der beste Schätzwert am Abschlussstichtag für die hinzugebende Leistung, um die gegenwärtige Verpflichtung zu erfüllen, unter Berücksichtigung der der Verpflichtung inhärenten Risiken und Unsicherheiten. Wenn eine Rückstellung mithilfe der geschätzten Zahlungsströme für die Erfüllung der Verpflichtung bewertet wird, ist der Buchwert der Rückstellung der Barwert dieser Zahlungsströme, wenn der Zinseffekt wesentlich ist. Kann davon ausgegangen werden, dass Teile oder der gesamte zur Erfüllung der Rückstellung notwendige wirtschaftliche Nutzen durch einen außenstehenden Dritten erstattet wird, wird dieser Anspruch als Vermögenswert aktiviert, wenn diese Erstattung so gut wie sicher ist und ihr Betrag zuverlässig geschätzt werden kann. 3.15.1 Belastende Verträge Gegenwärtige Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit belastenden Verträgen entstehen, sind als Rückstellung zu erfassen und zu bewerten. Das Bestehen eines belastenden Vertrages wird angenommen, wenn der Konzern Vertragspartner eines Vertrags ist, von dem erwartet wird, dass die unvermeidbaren Aufwendungen zur Erfüllung des Vertrages den aus diesem Vertrag erwachsenden wirtschaftlichen Nutzen übersteigen werden. Diese Verpflichtungen werden entsprechend antizipiert und bilanziell erfasst. 3.15.2 Restrukturierungen Eine Rückstellung für Restrukturierungsaufwendungen wird erfasst, wenn der Konzern einen detaillierten, formalen Restrukturierungsplan aufgestellt hat, der bei den Betroffenen eine gerechtfertigte Erwartung geweckt hat, dass die Restrukturierungsmaßnahmen durch den Beginn der Umsetzung des Plans oder die Ankündigung seiner wesentlichen Bestandteile den Betroffenen gegenüber durchgeführt werden. Bei der Bewertung einer Restrukturierungsrückstellung finden nur die direkten Aufwendungen für die Restrukturierung Eingang. Es handelt sich somit nur um die Beträge, welche durch die Restrukturierung verursacht wurden und nicht in Zusammenhang mit den fortgeführten Geschäftstätigkeiten des Unternehmens stehen. 3.15.3 Gewährleistungen Rückstellungen für die erwarteten Aufwendungen aus Gewährleistungsverpflichtungen gemäß nationalem Kaufvertragsrecht werden zum Verkaufszeitpunkt der betreffenden Produkte nach der besten Einschätzung der Geschäftsführung hinsichtlich der zur Erfüllung der Verpflichtung des Konzerns notwendigen Ausgaben angesetzt. 3.16 Finanzinstrumente Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten sind zu erfassen, wenn ein Konzernunternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten sind bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb oder der Emission von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten (die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden) zuzurechnen sind, erhöhen oder reduzieren den beizulegenden Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte oder finanziellen Verbindlichkeiten bei Zugang. Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb von finanziellen Vermögenswerten oder finanziellen Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, zuzurechnen sind, werden unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst. 3.17 Finanzielle Vermögenswerte Die Kategorisierung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt grundsätzlich in die folgenden Kategorien:
3.17.1 Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden Finanzielle Vermögenswerte und Schulden werden saldiert und nur der Nettowert ausgewiesen, wenn ein durchsetzbares Recht zur Verrechnung der angesetzten Beträge gibt und die Absicht besteht, nur den Saldobetrag auszugleichen oder den Vermögenswert und die Schuld im selben Zeitpunkt gleichzeitig glattzustellen. Das Recht zur Verrechnung darf nicht bedingt sein und muss sowohl im gewöhnlichen Geschäftsverlauf als auch im Fall von Insolvenz, Konkurs der Gesellschaft und des Geschäftspartners durchsetzbar sein. 3.17.2 Effektivzinsmethode Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten eines Schuldtitels und der Zuordnung von Zinserträgen auf die jeweiligen Perioden. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Einzahlungen (einschließlich aller Gebühren, welche Teil des Effektivzinssatzes sind, Transaktionskosten und sonstiger Agien und Disagien) über die erwartete Laufzeit des Schuldtitels oder eine kürzere Periode, sofern zutreffend, auf den Nettobuchwert aus erstmaliger Erfassung abgezinst werden. Erträge werden bei Schuldtiteln auf Basis der Effektivverzinsung erfasst. Davon ausgenommen sind solche Instrumente, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert wurden. 3.17.3 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Diese finanziellen Vermögenswerte werden mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt, d.h. jeder aus der Bewertung resultierende Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst. Der erfasste Nettogewinn oder -Verlust ist im Posten "Sonstiges betriebliches Ergebnis" in der Konzerngesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Die Art und Weise der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes ist im Abschnitt "Berichterstattung zu Finanzinstrumenten" beschrieben. 3.17.4 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte Diese finanziellen Vermögenswerte (einschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Bankguthaben und Barmittel) werden nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Mit Ausnahme von kurzfristigen Forderungen, bei denen der Zinseffekt unwesentlich wäre, werden die Zinserträge gemäß der Effektivzinsmethode erfasst. 3.17.5 Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten Finanzielle Vermögenswerte, mit Ausnahme der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte, werden zu jedem Abschlussstichtag auf das Vorhandensein von Indikatoren für eine Wertminderung untersucht. Finanzielle Vermögenswerte werden als wertgemindert betrachtet, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswertes eintraten, ein objektiver Hinweis dafür vorliegt, dass sich die erwarteten künftigen Zahlungsströme der Finanzanlage negativ verändert haben. Objektive Hinweise für eine Wertminderung können im Folgenden bestehen:
Bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten entspricht der Wertminderungsaufwand der Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts ermittelten Barwert der erwarteten künftigen Zahlungsströme. Bei zu Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten entspricht der Wertminderungsaufwand der Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem mit der aktuellen Marktrendite eines vergleichbaren finanziellen Vermögenswerts ermittelten Barwert der erwarteten künftigen Zahlungsströme. Solche Wertberichtigungen dürfen in Folgeperioden nicht rückgängig gemacht werden. Eine Wertminderung führt zu einer direkten Minderung des Buchwerts aller betroffenen finanziellen Vermögenswerte, mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, deren Buchwert durch ein Wertminderungskonto gemindert wird. Wird eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen als uneinbringlich eingeschätzt, erfolgt der Verbrauch gegen das Wertminderungskonto. Nachträgliche Eingänge bereits abgeschriebener Beträge werden erfolgswirksam über die Gesamtergebnisrechnung erfasst. Verringert sich die Höhe der Wertminderung eines zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerts in einem der folgenden Geschäftsjahre und kann diese Verringerung objektiv auf ein nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenes Ereignis zurückgeführt werden, wird die vormals erfasste Wertminderung über die Gewinn- und Verlustrechnung rückgängig gemacht. Dabei wird jedoch auf keinen höheren Wert zugeschrieben als den, der sich als fortgeführte Anschaffungskosten ergeben hätte, wenn keine Wertminderung erfasst worden wäre. 3.17.6 Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert nur aus, wenn die vertraglichen Rechte auf die Zahlungsströme aus einem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder er den finanziellen Vermögenswert sowie im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen auf einen Dritten überträgt. Bei der Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswertes ist die Differenz zwischen dem Buchwert und der Summe aus dem erhaltenen oder zu erhaltenden Entgelt und aller kumulierten Gewinne oder Verluste, die im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital angesammelt wurden, erfolgswirksam zu erfassen. 3.18 Finanzielle Verbindlichkeiten und Eigenkapitalinstrumente 3.18.1 Klassifizierung als Fremd- oder Eigenkapital Von einem Konzernunternehmen emittierte Fremd- und Eigenkapitalinstrumente werden entsprechend dem wirtschaftlichen Gehalt der Vertragsvereinbarung und den Definitionen als finanzielle Verbindlichkeiten oder Eigenkapital klassifiziert. 3.18.2 Eigenkapitalinstrumente Ein Eigenkapitalinstrument ist ein Vertrag, der einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller dazugehörigen Schulden begründet. Eigenkapitalinstrumente werden zum erhaltenen Ausgabeerlös abzüglich direkt zurechenbarer Ausgabekosten erfasst. Ausgabekosten sind solche Kosten, die ohne die Ausgabe des Eigenkapitalinstruments nicht angefallen wären. Rückkäufe von eigenen Eigenkapitalinstrumenten sind direkt vom Eigenkapital abzuziehen. Weder Kauf noch Verkauf, Ausgabe oder Einziehung von eigenen Eigenkapitalinstrumenten werden im Gewinn oder Verlust erfasst. 3.18.3 Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten werden entweder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten oder als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten kategorisiert. Hierbei findet die Effektivzinsmethode Anwendung. Sie ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit und der Zuordnung von Zinsaufwendungen auf die jeweiligen Perioden. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Auszahlungen, einschließlich sämtlicher Gebühren und gezahlten oder erhaltenen Entgelte, die integraler Bestandteil des Effektivzinssatzes sind, Transaktionskosten und anderen Agien oder Disagien, über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder eine kürzere Periode, sofern zutreffend, auf den Nettobuchwert aus der erstmaligen Erfassung abgezinst werden. 3.18.3.1 Finanzgarantien Eine finanzielle Garantie ist ein Vertrag, bei dem der Garantiegeber zur Leistung bestimmter Zahlungen verpflichtet ist, die den Garantienehmer für einen Verlust entschädigen, der entsteht, weil ein bestimmter Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgemäß und den Bedingungen des Schuldinstruments entsprechend nachkommt. Verpflichtungen aus Finanzgarantien werden bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und, sofern nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, anschließend zum höheren der beiden im Folgenden genannten Beträge bewertet:
3.18.3.2 Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit dann aus, wenn die entsprechende Verpflichtung des Konzerns beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist. Die Differenz zwischen dem Buchwert der ausgebuchten finanziellen Verbindlichkeit und dem gezahlten Entgelt, einschließlich übertragener nicht zahlungswirksamer Vermögenswerte oder übernommener Verbindlichkeiten, ist im Gewinn oder Verlust zu erfassen. 4 Bedeutende bilanzielle Ermessensspielräume und Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten Bei der Anwendung der in Abschnitt 3 dargestellten Konzernbilanzierungs- und -bewertungsmethoden muss die Geschäftsführung in Bezug auf die Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden, die nicht ohne Weiteres aus anderen Quellen ermittelt werden können, Sachverhalte beurteilen, Schätzungen anstellen und Annahmen treffen. Die Schätzungen und die ihnen zu Grunde liegenden Annahmen resultieren aus Vergangenheitserfahrungen sowie weiteren als relevant erachteten Faktoren. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Die den Schätzungen zugrunde liegenden Annahmen unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Schätzungsänderungen werden, sofern die Änderung nur eine Periode betrifft, nur in dieser berücksichtigt. Falls die Änderungen die aktuelle sowie die folgenden Berichtsperioden betreffen, werden diese entsprechend in dieser und den folgenden Perioden berücksichtigt. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses unterlagen die zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen weiterhin den Unsicherheiten der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Alle zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses bekannten, die bilanzierten Vermögenswerte und Schulden zum 31. Dezember 2021 betreffenden bedeutenden Risiken im Zusammenhang mit COVID-19 wurden berücksichtigt. Es ergaben sich keine wesentlichen Änderungen von Schätzungen oder Wertminderungsbedarfe aufgrund von COVID-19. Die COVID-19-Pandemie bleibt eine sich dynamisch entwickelnde Situation, die sich negativ auf das Geschäft des Konzerns auswirken könnte und laufend durch das Management beobachtet wird. 4.1 Bedeutende Ermessensausübung der Geschäftsführung bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Nachfolgend sind die bedeutenden Ermessensausübungen aufgezeigt, welche die Geschäftsführung im Rahmen der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzerns vorgenommen hat, sowie die wesentlichen Auswirkungen dieser Ermessensausübungen auf die im Konzernabschluss ausgewiesenen Beträge. Von der Darstellung ausgenommen sind solche Ermessenausübungen, die Schätzungen beinhalten. 4.1.1 Zinssatz zur Bewertung von Leasingverbindlichkeiten Leasingzahlungen werden mit dem dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden impliziten Zinssatz abgezinst, soweit dieser ohne Weiteres bestimmbar ist. Andernfalls erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers, d.h. dem Zinssatz, den dieser zahlen müsste, um in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld einen Vermögenswert mit einem vergleichbaren Wert für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit unter vergleichbaren Bedingungen zu erwerben. Wenn möglich, werden mit Dritten aufgenommene Finanzierungen des einzelnen Leasingnehmers als Ausgangspunkt verwendet. Da im Konzern keine individuellen Kreditvereinbarungen getroffen wurden, werden die Konditionen des Konsortialkredits als Ausgangspunkt verwendet. 4.1.2 Abzinsungssatz zur Bestimmung des Buchwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen des Konzerns Der Zinssatz, der für die Abzinsung der leistungsorientierten Verpflichtungen des Konzerns herangezogen wird, wird auf der Grundlage der Renditen bestimmt, die am Abschlussstichtag für erstrangige, festverzinsliche Unternehmensanleihen am Markt erzielt werden. Eine erhebliche Ermessensentscheidung ist notwendig bei der Festlegung der Kriterien, nach denen die Unternehmensanleihen ausgesucht werden, die die Grundgesamtheit bilden, aus der die Renditekurve abgeleitet wird. Die wesentlichen Kriterien bei der Auswahl dieser Unternehmensanleihen beinhalten das Ausgabevolumen der Anleihen, die Qualität der Anleihen und die Identifizierung von Ausreißern, die nicht berücksichtigt werden. 4.1.3 Aktivierung von latenten Steuern auf Verlustvorträge Bei der Ermittlung der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge wurden neben den steuerlichen Regelungen zur Entwicklung von Verlustvorträgen auch die zukünftige Nutzbarkeit der steuerlichen Verlustvorträge aufgrund gegenwärtiger Planungsrechnungen durch das Management gewürdigt und bei der Aktivierung von latenten Steuern entsprechend berücksichtigt. 4.1.4 Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr und in Vorjahren selbst erstellte Vermögenswerte aktiviert. Die Geschäftsführung hat in diesem Zusammenhang die Voraussetzungen, die notwendigerweise erfüllt sein müssen, um eine Aktivierung vorzunehmen, überprüft. Insbesondere hat sie die positive Absicht und Fähigkeit des Konzerns bestätigt, die Vermögenswerte fertigzustellen und künftig durch Nutzung oder Verkauf einen wirtschaftlichen Nutzen zu erzielen. Die Abgrenzung der Forschungs- und Entwicklungskosten wird entsprechend der internen Anforderungen an Entwicklungsprojekte auf Basis des direkten Produktbezugs- und der Marktorientierung der Entwicklung vorgenommen. Der Buchwert der selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 8.640 (im Vorjahr TEUR 6.834). 4.2 Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten Im Folgenden werden die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie die sonstigen wesentlichen Quellen von Schätzungsunsicherheiten zum Ende der Berichtsperiode angegeben, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird. 4.2.1 Auftragsbezogene Rückstellungen Für Lieferaufträge bildet der Konzern auftragsbezogene Rückstellungen für im Zusammenhang mit diesen Aufträgen noch anfallende Kosten. Dabei sind teilweise Einschätzungen über die künftige Entwicklung dieser Projekte vorzunehmen. Dies betrifft im Wesentlichen künftige Gewährleistungsansprüche der Kunden. Diese Einschätzungen haben Auswirkungen auf die Gewährleistungs- und die Ratiorückstellung. Die Einschätzung basiert dabei auf den Erfahrungen der Vergangenheit sowie auf den Erkenntnissen der Projektverantwortlichen im Zuge der laufenden Überwachung der Aufträge und wird regelmäßig aktualisiert. Dies soll eine sachgerechte Ermittlung und eine angemessene Rückstellungsbildung sicherstellen. Der Konzern weist zum 31. Dezember 2021 auftragsbezogene Rückstellungen von TEUR 119 (im Vorjahr TEUR 43) aus. 4.2.2 Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte für die erworbenen Vermögenswerte und Schulden im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses Für den erstmaligen Ansatz der erworbenen Vermögensgegenstände und Schulden im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses sind die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögensgegenstände und Schulden zu ermitteln. 5 Erläuterungen zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung Der Jahresüberschuss ist - wie im Vorjahr - in vollständiger Höhe den Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzurechnen. Das Jahresergebnis enthält die nachfolgenden wesentlichen Posten: 5.1 Umsatzerlöse Die Aufgliederung der Konzernumsatzerlöse stellt sich wie folgt dar:
Die Umsätze gliedern sich nach geographischen Märkten wie folgt:
Mit einem wesentlichen Kunden (im Vorjahr zwei wesentlichen Kunden) wurden Umsätze von TEUR 54.739 (im Vorjahr TEUR 52.269 bzw. TEUR 13.943) erwirtschaftet. Die Umsätze werden wie im Vorjahr im Wesentlichen aus Warenlieferungen erwirtschaftet. 5.2 Herstellungskosten des Umsatzes
5.3 Vertriebskosten
5.4 Verwaltungskosten
5.5 Sonstiges betriebliches Ergebnis
Die Restrukturierungsaufwendungen betreffen Standortschließungs- und -verlagerungskosten. 5.6 Finanzergebnis 5.6.1 Finanzierungserträge
Sämtliche Zinserträge stammen aus finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. 5.6.2 Finanzierungskosten
5.7 Ertragsteuern 5.7.1 In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Ertragsteuern
Der Steueraufwand kann wie folgt auf den Periodenerfolg übergeleitet werden:
Der für die oben dargestellte Überleitungsrechnung der Jahre 2021 und 2020 angewendete Steuersatz entspricht dem vom Unternehmen in Deutschland zu leistenden Unternehmenssteuersatz von 28,4490 % (im Vorjahr 28,3140 %) auf steuerbare Gewinne. Dieser beinhaltet Körperschaftsteuer von 15 %, Solidaritätszuschlag von 0,825 % sowie Gewerbesteuer von 12,6240 % (im Vorjahr Körperschaftsteuer 15 %, Solidaritätszuschlag 0,825 % sowie Gewerbesteuer von 12,4890 %). Die Änderung des Gewerbesteuersatzes beruht auf einer Anpassung der Zerlegung an die individuellen Steuersätze der Gemeinden. Der Effekt aus abweichenden gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlagen beruht im Wesentlichen auf der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Zins- und Leasingaufwendungen. 5.7.2 Im sonstigen Ergebnis erfasste latente Ertragsteuern
5.7.3 Laufende Steuererstattungsansprüche und -schulden
5.7.4 Bestand latenter Steuern Die latenten Steueransprüche und -schulden stellen sich in der Konzernbilanz wie folgt dar:
Die latenten Ertragsteueransprüche und -steuerschulden werden mit dem voraussichtlichen Steuersatz im Zeitpunkt der Umkehr der temporären Differenzen berechnet. Die latenten Steuern werden saldiert insoweit eine Aufrechnung der tatsächlichen Steuern rechtlich durchsetzbar ist und von der gleichen Steuerbehörde erhoben wird. Die aktiven und passiven latenten Steuern resultieren aus den folgenden Sachverhalten:
Im Vorjahr resultierten die aktiven und passiven latenten Steuern aus den folgenden Sachverhalten:
Die latenten Steuern lassen sich nach Fristigkeit wie folgt aufgliedern:
Im Vorjahr war diese Aufgliederung wie folgt:
5.7.5 Ungenutzte steuerliche Verluste Im Geschäftsjahr 2021 bestanden im Inland körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 487 (im Vorjahr TEUR 487) sowie gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 351 (im Vorjahr TEUR 351), für die keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden. Dies beruht darauf, dass diese vororganschaftlichen Verluste aufgrund der bestehenden Organschaft derzeit nicht nutzbar sind. Sämtliche Verlustvorträge sind zeitlich unbeschränkt nutzbar. Im Ausland bestanden wie im Vorjahr keine steuerlichen Verlustvorträge, auf die keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden. Auf die übrigen steuerlichen Verlustvorträge wurden im Vorjahr aktive latente Steuern angesetzt, weil diese zum Teil durch den Überhang von passiven latenten Steuern auf temporäre Differenzen werthaltig sind und nach Prognose der Gruppe in zukünftigen Perioden erneut positive steuerliche Ergebnisse erzielt werden. Zum Ende des Geschäftsjahres bestanden steuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 684 (im Vorjahr TEUR 1.405), auf die latente Steuern angesetzt wurden. Die Werthaltigkeit ergibt sich zum einen aus der Gegenrechnung von passiven latenten Steuern, zum anderen daraus, dass nach Prognose der Gruppe in zukünftigen Perioden erneut positive steuerliche Ergebnisse erzielt werden. Die steuerlichen Verlustvorträge verfallen in Höhe von TEUR 579 (im Vorjahr. TEUR 1.405) nach fünf Jahren; in Höhe von TEUR 105 (im Vorjahr TEUR 0) sind sie zeitlich unbegrenzt nutzbar. 5.7.6 Nicht erfasste temporäre Differenzen aus Beteiligungen und Anteilen Auf Bemessungsgrundlagen in Höhe von TEUR 707 (Vorjahr: TEUR 387) wurden latente Steuerverbindlichkeiten auf Anteile an Tochtergesellschaften nicht passiviert, da sich die Differenzen in voraussichtlicher Zukunft nicht umkehren werden. 5.8 Zusätzliche Angaben zu den Material- und Personalaufwendungen Die Materialaufwendungen im Geschäftsjahr 2021 belaufen sich einschließlich der Aufwendungen für bezogene Leistungen und Energiekosten auf TEUR 59.995 (Vorjahr: TEUR 52.635). Die Personalaufwendungen im Geschäftsjahr 2021 betragen TEUR 39.727 (Vorjahr: TEUR 35.892), davon entfallen TEUR 33.696 (Vorjahr: TEUR 30.533) auf Löhne und Gehälter und TEUR 6.031 (Vorjahr: TEUR 5.359) auf soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung. Sie enthalten in Höhe von TEUR 28 (Vorjahr: TEUR 353) staatliche Zuschüsse (Ersatz von Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung betreffend das Kurzarbeitergeld). Die Kurzarbeitergelderstattungen wurden mit dem Personalaufwand saldiert. Der Personalaufwand ist in den Herstellungs-, Vertriebs- und Verwaltungskosten enthalten. 6 Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte Entwicklung des Konzernanlagevermögens 31. Dezember 2021
Entwicklung des Konzernanlagevermögens 31. Dezember 2020
6.1 Sachanlagen 6.1.1 Als Sicherheit verpfändete Vermögenswerte Verpflichtungen des Konzerns aus Leasingverhältnissen sind durch Rechte der Leasinggeber an den Leasinggegenständen besichert. Die Leasinggegenstände haben im Bereich des Sachanlagevermögens einen Buchwert von TEUR 25.229 (im Vorjahr TEUR 29.138). 6.1.2 Geleistete Anzahlungen Unter dem Gliederungspunkt "Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau" sind geleistete Anzahlungen in Höhe von TEUR 2.754 (im Vorjahr TEUR 1.144) enthalten. 6.2 Geschäfts- oder Firmenwert Der Firmenwert stammt aus der chinesischen Akquisition zum 31.12.2014. Zum 31.12.2021 wurde die verpflichtende jährliche Wertminderungsüberprüfung durchgeführt und wie im Vorjahr der Nutzungswert als deutlich höher eingeschätzt als der Buchwert. Dabei wurde der Zahlungsstrom der zahlungsmittelgenerierenden Einheit für die nächsten fünf Jahre auf der Basis des aktuellen Ergebnisses sowie der Unternehmensplanung, der bestmöglichen Einschätzung künftiger Entwicklungen und der Marktentwicklung prognostiziert. Die grundlegenden Annahmen dieser Prognose beinhalten wie im Vorjahr eine langfristige Wachstumsrate der der Planung zugrunde gelegten Umsätze und des Ergebnisses von 1 % und einen Abzinsungssatz von 14,6 %, der auf Basis eines risikofreien Marktzinssatzes sowie einer Marktrisikoprämie ermittelt wurde. Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse wurde eine Erhöhung des Abzinsungssatzes um einen Prozentpunkt und eine Reduzierung der langfristigen Wachstumsrate um einen Prozentpunkt angenommen. Auf dieser Grundlage kommt der Konzern zu dem Ergebnis, dass sich kein Wertminderungsbedarf für den Geschäfts- und Firmenwert ergibt. 6.3 Sonstige immaterielle Vermögenswerte Im Rahmen von Projektkalkulationen wurde der voraussichtliche Ergebnisbeitrag der wesentlichen Projekte ermittelt und mit den zugehörigen Entwicklungskosten verglichen. Auf dieser Grundlage kommt der Konzern zu dem Ergebnis, dass sich kein Wertminderungsbedarf für sonstige immaterielle Vermögensgegenstände ergibt. 7 Tochterunternehmen Einzelheiten zu den Tochterunternehmen zum 31. Dezember 2021 sind nachstehend aufgeführt. Im Folgenden werden die in den Konsolidierungskreis einbezogenen Tochtergesellschaften dargestellt:
8 Sonstige finanzielle Vermögenswerte Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar:
9 Sonstige Vermögenswerte
10 Vorräte
Im Geschäftsjahr 2021 wurden Vorräte in Höhe von TEUR 54.181 (im Vorjahr: TEUR 50.581) aufwandswirksam erfasst. Die Summe der aufwandswirksamen Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Vorräte umfasst Abschreibungen auf den Nettoveräußerungspreis in Höhe von TEUR 1.426 (im Vorjahr: TEUR 1.722). Vorräte von zwei Konzerngesellschaften sind sicherungshalber zur Besicherung des Konsortialkreditvertrages übereignet. 11 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Zwei Konzerngesellschaften haben wie im Vorjahr den Forderungsbestand eines Großkunden in Höhe von TEUR 7.716 (im Vorjahr TEUR 7.007) an ein Kreditinstitut gegen Geldzahlung veräußert. In der Regel einmal wöchentlich werden neue Forderungen an das Kreditinstitut veräußert. Das Ausfallrisiko für diese Forderungen liegt bei der Bank. Daher ist der veräußerte Forderungsbestand in den oben aufgeführten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nicht enthalten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von zwei Konzerngesellschaften, soweit sie nicht Gegenstand des Factoringvertrages sind, sind sicherungshalber zur Besicherung des Konsortialkreditvertrages abgetreten. 12 Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital beträgt wie im Vorjahr zum Bilanzstichtag TEUR 25. Sämtliche Anteile sind voll eingezahlt. 13 Kapitalrücklage und sonstige Rücklagen 13.1 Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage enthält insbesondere über den Nennwert hinausgehende Einzahlungen im Zusammenhang mit der Ausgabe von neuen Anteilen. Sie beträgt wie im Vorjahr TEUR 8.823. 13.2 Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne/(Verluste) aus DBO und aus Planvermögen
13.3 Rücklage aus der Fremdwährungsumrechnung
14 Gewinnrücklagen
15 Finanzverbindlichkeiten
Nachfolgend werden die zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Veränderungen der Finanzverbindlichkeiten dargestellt:
Im Vorjahr waren die Angaben wie folgt:
Zusammenfassung der Vereinbarungen für die Kreditaufnahme In 2017 wurde von einem Bankenkonsortium ein Konsortialkredit in Höhe von TEUR 70.000 aufgenommen (nach einer Erhöhung des Volumens in 2018). Dieser hatte eine Laufzeit von drei Jahren mit einer Verlängerungsoption auf bis zu fünf Jahre. Der Konsortialkredit wurde in Fazilität A als Tilgungsdarlehen (TEUR 35.000) und in Fazilität B als revolvierende Kreditlinie (TEUR 35.000) gewährt. Unter der Fazilität B besteht auch die Möglichkeit, bis zu einer Höhe von TEUR 5.000 bilaterale Vereinbarungen zu treffen. Der Konsortialkredit wurde im Geschäftsjahr 2020 mit einer Globalzession betreffend die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von zwei Konzerngesellschaften, soweit sie nicht Gegenstand des Factoringvertrages sind, sowie mit einer Sicherungsübereignung der Vorräte beider Gesellschaften besichert. Die Verzinsung ist variabel und basiert auf dem EURIBOR zuzüglich einer Marge, die in ihrer Höhe vom Verschuldungsgrad abhängig ist. Von der Fazilität A wurden im Geschäftsjahr planmäßig TEUR 6.000 (im Vorjahr TEUR 6.000) getilgt. Um diese Beträge reduzierte sich jeweils die Kreditlinie. Im Vorjahr wurde der Konsortialkreditvertrag bis zum 30. September 2022 verlängert und eine weitere endfällige Tranche von TEUR 10.000 eingeräumt, die fest verzinslich ist. Derzeit laufen erste Verhandlungen zur Anschlussfinanzierung nach dem 30. September 2022. Von der rechtzeitigen Vereinbarung einer angemessenen Anschlussfinanzierung ist der Fortbestand des Konzerns abhängig. Es wird mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von dem Fortbestand des Konzerns ausgegangen. Zum Bilanzstichtag wurden von dieser Kreditlinie insgesamt TEUR 2.548 (i.Vj. TEUR 15.924) nicht in Anspruch genommen. Für die Eingehung und Verwaltung des Konsortialkredits sind insgesamt Transaktionskosten von TEUR 895 angefallen, die in voller Höhe abgegrenzt und über die Laufzeit der jeweils zu Grunde liegenden Verbindlichkeit aufgelöst werden. Die Transaktionskosten werden im Umfang der freien Linie als sonstiger Vermögenswert aktiviert, der Restbetrag wird im Rahmen der Effektivzinsmethode passivisch mit den Finanzverbindlichkeiten verrechnet. Im Zusammenhang mit der Finanzierung verpflichtet sich der Konzern, bestimmte Finanzdaten (Verschuldungsgrad, Eigenmittelquote) regelmäßig zu ermitteln. Des Weiteren bestehen unbesicherte, nachrangige Darlehen von vier nahestehenden Person mit fester Verzinsung in Höhe von insgesamt TEUR 22.900. Davon sind TEUR 10.000 tilgungsfrei bis 2023 und laufen bis 2024. Weitere TEUR 12.900 sind tilgungsfrei bis 2024 und laufen bis 2025. Die Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen werden im Abschnitt "Verpflichtungen aus Leasingverhältnissen" erläutert. Die Verpflichtungen aus den Leasingvereinbarungen sind durch Eigentumsvorbehalt des Leasinggebers an den Leasinggegenständen besichert. 16 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
17 Rückstellungen
Die Personalrückstellungen umfassen im Wesentlichen Jubiläums- und Altersteilzeitverpflichtungen sowie die Rückstellung für ergebnisabhängige Bezüge. In den auftragsbezogenen Rückstellungen sind Gewährleistungsverpflichtungen enthalten. Die Gewährleistungsrückstellung wurde auf der Grundlage der besten Schätzung der Geschäftsführung hinsichtlich des Barwerts des zukünftigen Abflusses von wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung ermittelt. Diese Einschätzung basiert auf historischen Erfahrungswerten und kann aufgrund von Veränderungen der wertbestimmenden Faktoren schwanken. Die Rückstellung für Restrukturierung enthält Standortschließungs- und Verlagerungskosten. Die übrigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Jahresabschluss- und Steuerberatungskosten und Mietnebenkosten. Die Inanspruchnahme der langfristigen Rückstellungen wird voraussichtlich in spätestens fünf Jahren erfolgen, bei Rückstellungen für Altersteilzeit und Jubiläumsrückstellungen ggf. auch später. 18 Sonstige Schulden
19 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
20 Verpflichtungen aus Leasingverhältnissen 20.1 Leasingvereinbarungen Der Konzern ist Leasingnehmer von Grundstücken/Gebäuden, Maschinen und diverser weiterer Betriebs- und Geschäftsausstattung. Im Rahmen von Maschinenleasingverhältnissen hat der Leasinggeber in der Regel die Möglichkeit, diese Maschinen am Ende des vertraglich vereinbarten Zeitraums dem Leasingnehmer anzudienen. Die Verpflichtungen aus den Leasingvereinbarungen sind durch Eigentumsvorbehalt des Leasinggebers an den Leasinggegenständen besichert. Entsprechend des wirtschaftlichen Gehalts werden auch Vermögenswerte, die formal im Rahmen einer Sale-and-Lease-Back-Transaktion auf Dritte übertragen wurden, weiterhin als eigene Vermögenswerte bilanziert. Es findet kein Kontrollübergang statt. Die den Verbindlichkeiten aus einem Leasingverhältnissen zugrunde liegenden Grenz-Fremdkapitalkostensätze bewegen sich zwischen 1,4 % und 4,7 % p. a. (im Vorjahr zwischen 1,4 % und 5,2 % p. a.). 20.2 Verbindlichkeiten aus Leasing
21 Altersversorgungspläne 21.1 Leistungsorientierte Pläne Der Konzern unterhält leistungsorientierte Pläne für anspruchsberechtigte Arbeitnehmer seiner Tochterunternehmen. Nach diesen Plänen haben Arbeitnehmer bei den wesentlichen Versorgungsplänen Anspruch auf Leistungen von einem Drittel des ruhegeldfähigen Einkommens vor Eintritt des Versorgungsfalls. Dabei liegt das Ruhestandsalter bei 65 Jahren. Ansonsten wurden betragsmäßig definierte bzw. in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit steigende Beträge vereinbart. In diesen Fällen liegt der Rentenbeginn zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr der Arbeitnehmer. Im Regelfall ist eine Witwen- bzw. Waisenrente vorgesehen. Sonstige Leistungen an diese Arbeitnehmer sind nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht vorgesehen. Generell unterliegen leistungsorientierte Pensionspläne den Regelungen des BetrAVG und des Arbeitsrechts. Durch die Pläne ist der Konzern üblicherweise folgenden versicherungsmathematischen Risiken ausgesetzt: Langlebigkeitsrisiko Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung aus dem Plan wird auf Basis der bestmöglichen Schätzung der Sterbewahrscheinlichkeit der begünstigten Arbeitnehmer sowohl während des Arbeitsverhältnisses als auch nach dessen Beendigung ermittelt. Eine Zunahme der Lebenserwartung der begünstigten Arbeitnehmer führt zu einer Erhöhung der Planverbindlichkeit. Gehaltsrisiko Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung aus dem Plan wird auf Basis der zukünftigen Gehälter der begünstigten Arbeitnehmer ermittelt. Somit führen Gehaltserhöhungen der begünstigten Arbeitnehmer zu einer Erhöhung der Planverbindlichkeit. Die versicherungsmathematischen Bewertungen des Planvermögens und des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung wurden von der Aon Hewitt GmbH, Stuttgart, IVS geprüfter Versicherungsmathematischer Sachverständiger für Altersversorgung, durchgeführt. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung, der dazugehörige Dienstzeitaufwand und der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wurden nach der "Projected-Unit-Credit-Method" ermittelt. Die wichtigsten Annahmen, welche der versicherungsmathematischen Bewertung zugrunde gelegt wurden, sind:
Erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung sind hinsichtlich dieser leistungsorientierten Pläne folgende Beträge erfasst:
Der laufende Dienstzeitaufwand sind in der Gesamtergebnisrechnung unter den "Aufwendungen aus Leistungen an Arbeitnehmer", der erwartete Ertrag aus Planvermögen im "sonstigen betrieblichen Ergebnis" und der Zinsaufwand unter den "Finanzierungskosten" ausgewiesen. Die versicherungsmathematischen Verluste vor Steuern des laufenden Geschäftsjahres in Höhe von TEUR 783 (im Vorjahr Verluste TEUR 294) sind im sonstigen Ergebnis erfasst. Sie setzen sich wie folgt zusammen:
Der in der Bilanz ausgewiesene Betrag aufgrund der Verpflichtung des Unternehmens aus leistungsorientierten Plänen ergibt sich wie folgt:
Die Verpflichtungen haben eine durchschnittliche Laufzeit von 16 Jahren (im Vorjahr 15 Jahre). Sie verteilen sich auf die Anspruchsberechtigten wie folgt:
Bei einem laufenden Dienstzeitaufwand von TEUR 83 (Vorjahr TEUR 76) wird der gesamte Aufwand des Folgejahres auf TEUR 103 (Vorjahr TEUR 82) geschätzt. Die Veränderungen im Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen des laufenden Geschäftsjahres stellen sich wie folgt dar:
Beim Planvermögen handelt es sich wie im Vorjahr um eine Rückdeckungsversicherung, die zur Gänze vom Arbeitgeber bezahlt wird. Der beizulegende Zeitwert wurde auf Grundlage des durch die Versicherung mitgeteilten Werts bestimmt. Die Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes des Planvermögens stellen sich wie folgt dar:
Der tatsächliche Ertrag aus dem Planvermögen betrug TEUR 1 (im Vorjahr TEUR 2). Die maßgebliche versicherungsmathematische Annahme, die zur Ermittlung der leistungsorientierten Verpflichtung genutzt wird, ist der Abzinsungssatz. Die nachfolgende Sensitivitätsanalyse wurde auf Basis der nach vernünftigem Ermessen möglichen Änderungen der Annahme zum Bilanzstichtag durchgeführt, wobei die übrigen Annahmen jeweils unverändert geblieben sind. Wenn der Abzinsungssatz um 100 Basispunkte steigt (sinkt), würde sich die leistungsorientierte Verpflichtung um TEUR 1.010 vermindern (um TEUR 1. 279 erhöhen). Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung wurde in der Sensitivitätsanalyse nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien zum Bilanzstichtag ermittelt, dieselbe Methode, nach der die in der Konzernbilanz erfasste leistungsorientierte Verbindlichkeit berechnet wurde. 21.2 Beitragsorientierte Pläne Abgesehen von Beiträgen zur gesetzlichen Altersversorgung wurden keine Arbeitgeberbeiträge zu beitragsorientierten Pensionsplänen entrichtet. Die in der Gesamtergebnisrechnung erfassten Aufwendungen für Beiträge an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung belaufen sich auf insgesamt TEUR 6.209 (im Vorjahr TEUR 5.695). 22 Berichterstattung zu Finanzinstrumenten Kapitalrisikomanagement Der Konzern steuert sein Kapital mit dem Ziel, sicherzustellen, dass alle Konzernunternehmen unter der Unternehmensfortführungsprämisse operieren können, und zugleich die Erträge der Unternehmensbeteiligten durch Optimierung des Verhältnisses von Eigen- zu Fremdkapital zu maximieren. Die Kapitalstruktur des Konzerns besteht aus Nettoschulden (darunter werden Finanzverbindlichkeiten abzüglich von Zahlungsmitteln und Guthaben bei Kreditinstituten verstanden) sowie dem Eigenkapital des Konzerns. Der Nettoverschuldungsgrad zum Jahresende stellt sich wie folgt dar:
Der Konzern unterliegt im Zusammenhang mit Finanzierungsverträgen Kennzahlen, die insoweit zu extern auferlegten Kapitalanforderungen führen. Im Zuge der Erstellung der Monatsabschlüsse und der damit zusammenhängenden Berichterstattung werden regelmäßig die Kapitalstruktur und die Einhaltung der Finanzkennzahlen durch das Management der Muttergesellschaft überprüft. Im Berichtsjahr hat der Konzern die extern auferlegten Kapitalanforderungen erfüllt. Darstellung der Finanzinstrumente nach Kategorien Die nachfolgende Tabelle stellt Buchwerte und beizulegende Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Kategorien dar und leitet diese auf die entsprechenden Bilanzpositionen über.
In den Finanzverbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Leasing enthalten. Diese werden in der Tabelle dargestellt, um eine rechnerische Überleitung auf die entsprechende Bilanzposition zu ermöglichen. Für kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten sowie liquide Mittel und die hier enthaltenen langfristigen Vermögenswerte stellt der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert dar. Die beizulegenden Zeitwerte von Bankverbindlichkeiten und sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten werden als Barwerte der mit den Schulden verbundenen Zahlungen unter Zugrundelegung der jeweils gültigen Zinsstrukturkurve ermittelt. Der beizulegende Zeitwert der Nachrangdarlehen und sonstigen Finanzverbindlichkeiten wird in Level 2 der Bewertungshierarchie eingeordnet. Der beizulegende Zeitwert ergibt sich als Barwert der zukünftigen Cashflows unter Berücksichtigung der zum Bilanzstichtag risikolosen Zinssätze sowie des sich für die KOEPFER-Gruppe ergebenden spezifischen Risikoaufschlages. Das Level (L) gibt für alle Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert eine hierarchische Einstufung an, welche der Erheblichkeit der in die Bewertungen einfließenden Faktoren Rechnung trägt. Stufe 1 bedeutet, dass an aktiven Märkten notierte Preise unverändert als beizulegende Zeitwerte übernommen wurden. In Stufe 2 werden Inputfaktoren für die Berechnung des beizulegenden Zeitwertes verwendet, die auf einem Markt direkt oder indirekt beobachtbar sind. Stufe 3 zieht auf nicht beobachtbaren Marktdaten basierende Faktoren für die Berechnung des beizulegenden Zeitwertes heran. Den einzelnen Kategorien von Finanzinstrumenten lassen sich Erträge und Aufwendungen wie folgt zuordnen:
Bei den sonstigen Finanzierungskosten handelt es sich um Zinsen aus der Aufzinsung von Rückstellungen (TEUR 38) sowie um Zinsen auf Verpflichtungen aus Leasingverhältnissen (TEUR 425). Die folgenden Tabellen stellen die Finanzinstrumente nach Kategorien und die entsprechenden Erträge und Aufwendungen für das Vorjahr dar.
Erträge und Aufwendungen:
Finanzrisikomanagement Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte, z. B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Barmittel und Bankguthaben. Die wesentlichen im Konzern vorhandenen finanziellen Verbindlichkeiten umfassen Bankkredite und -darlehen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Hieraus können sich für den KOEPFER-Konzern wesentliche Risiken aus der Veränderung von Zinssätzen und Wechselkursen, aber auch Liquiditäts- und Kreditrisiken ergeben. Ziel des Finanzrisikomanagements ist es, diese aus der laufenden Geschäftstätigkeit resultierenden Risiken zu begrenzen. Die Grundzüge des Finanzrisikomanagements werden von der Geschäftsführung der KOEPFER Holding GmbH anhand von Richtlinien festgelegt. Die Umsetzung der Richtlinien ist Aufgabe des Konzern-Treasury. Das Konzern-Treasury ist in das monatliche Berichtswesen eingebunden, so dass die Geschäftsführung über wesentliche Risiken regelmäßig und bei unerwartet auftretenden Risiken umgehend informiert wird. Zinsrisiko Die Unternehmen des KOEPFER-Konzerns sind einem finanziellen Risiko aus der Volatilität der Marktzinssätze ausgesetzt, welches überwiegend aus Finanzierungen zu variablen Zinssätzen resultiert. Langfristige Verbindlichkeiten umfassen zudem Leasingverbindlichkeiten, die festverzinslich sind. Die Steuerung des Zinsrisikos erfolgt durch eine Kombination von festverzinslichem und variabel verzinslichem Fremdkapital. In die folgende Sensitivitätsanalyse zur Veränderung von Marktzinssätzen sind alle Forderungen und Verbindlichkeiten mit variabler Verzinsung einbezogen, da sich Zinsänderungen auf den Zinsaufwand bzw. auf das Eigenkapital auswirken. Eine hypothetische Erhöhung der Zinssätze um 100 Basispunkte hätte zu einer Erhöhung der Zinsaufwendungen 2021 in Höhe von TEUR 487 (im Vorjahr Erhöhung des Zinsaufwandes von TEUR 565) geführt. Eine hypothetische Minderung der Zinssätze um 100 Basispunkte hätte zu einer Minderung der Zinsaufwendungen 2021 in Höhe von TEUR 487 (im Vorjahr Minderung des Zinsaufwandes von TEUR 565) geführt. Die ermittelte hypothetische Ergebnisauswirkung resultiert in der Gesamtergebnisrechnung aus abweichenden Zinszahlungen nicht abgesicherter variabel verzinslicher Verbindlichkeiten. Währungsrisiko Die Währungskursrisiken der Unternehmen des KOEPFER-Konzerns resultieren im Wesentlichen aus Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, die im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit begründet werden. Zudem bestehen Währungsrisiken im Hinblick auf die Umrechnung der Abschlüsse der chinesischen und der serbischen Tochtergesellschaft. Insgesamt handelt es sich hierbei um unwesentliche Beträge, die zudem kurzfristiger Natur sind. Kreditrisiko Die Unternehmen des KOEPFER-Konzerns sind einem Kreditrisiko aus dem operativen Geschäft und aus gewährten Darlehen ausgesetzt. Es besteht dabei die Gefahr, dass Vertragspartner ihren Verpflichtungen zur vertragsgemäßen Zahlung nicht nachkommen können. Die Außenstände werden zentral und dezentral fortlaufend überwacht. Den verbleibenden Ausfallrisiken wird durch die Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen. Wesentliche Konzentrationen von Ausfallrisiken können durch Geschäftsbeziehungen mit einzelnen oder miteinander verbundenen Vertragspartnern entstehen, deren Fähigkeit zur vertragsgemäßen Zahlung in gleicherweise von der Veränderung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen abhängt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden in risikobehaftete und nicht risikobehaftete Posten eingeteilt, deren Bestand zum Ende des Geschäftsjahres in der folgenden Übersicht dargestellt ist:
Zum Ende des Vorjahres stellte sich diese Übersicht wie folgt dar:
Das maximale Kreditrisiko entspricht dem Buchwert der finanziellen Vermögenswerte. Wertberichtigungen bestehen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 83 (im Vorjahr TEUR 147). Die Wertberichtigungen werden auf einem Wertberichtigungskonto erfasst. Wertberichtigungen erfolgen, wenn Hinweise darauf bestehen, dass der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen wird, z. B. im Fall einer Insolvenz, oder im Falle strittiger Forderungen. Die Wertberichtigung hat sich wie folgt entwickelt:
Liquiditätsrisiko Hinsichtlich der fristgerechten Tilgung der Finanzverbindlichkeiten und Zahlung der Lieferantenverbindlichkeiten ist der KOEPFER-Konzern einem Liquiditätsrisiko ausgesetzt, was darin besteht, benötigte Zahlungsmittel nicht oder nur zu einem erhöhten Zinssatz beschaffen zu können. Das Liquiditätsrisiko wird zentral vom Konzern-Treasury durch eine zeitnahe konzernweite Liquiditätsplanung überwacht, um ausreichende Zahlungsmittel zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Verfügung zu haben. Die folgende Fälligkeitsanalyse stellt die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zins- und Tilgungszahlungen für finanzielle Verbindlichkeiten dar:
Variable Zinszahlungen sind unter Zugrundelegung der zuletzt vor dem Bilanzstichtag gefixten Zinssätze ermittelt. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten, z. B. Kontokorrentkredite, sind jeweils dem frühesten Zeitraster zugeordnet. Bei der Zuordnung der Tilgung von Finanzverbindlichkeiten wurde auf die vertraglichen Tilgungszeitpunkte abgestellt, von Sonderkündigungsrechten wurde hierbei nicht ausgegangen. Im Vorjahr stellte sich die Fälligkeitsanalyse wie folgt dar:
23 Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen Salden und Geschäftsvorfälle zwischen der KOEPFER Holding GmbH und ihren Tochterunternehmen, die nahestehende Unternehmen und Personen sind, wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und werden in dieser Anhangangabe nicht erläutert. Einzelheiten zu Geschäftsvorfällen zwischen dem Konzern und anderen nahestehenden Unternehmen und Personen sind nachfolgend angegeben. 23.1 Handelsgeschäfte Im Laufe des Geschäftsjahres führten Konzerngesellschaften die folgenden Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen durch, die nicht dem Konzernkreis angehören:
Der Kauf von und Verkauf von Waren und Produkten an nahestehende Unternehmen und Personen erfolgte zu marktüblichen Konditionen. Die folgenden Salden waren am Ende des Geschäftsjahres ausstehend:
Wie im Vorjahr bestehen keine Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen. Die Außenstände sind unbesichert. Es wurden keine Wertminderungen für Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen im aktuellen oder vorherigen Geschäftsjahr vorgenommen. 23.2 Darlehen von nahestehenden Unternehmen Im Geschäftsjahr 2015 wurde ein nachrangiges Darlehen in Höhe von TEUR 5.000 von einer einem Gesellschafter nahestehenden Person aufgenommen. Das Darlehen ist unbesichert und mit einem festen Zinssatz von 6% verzinslich. Im Vorjahr wurde die Laufzeit dieses Darlehens um ein Jahr verlängert. Es ist tilgungsfrei bis 2023 und wird im Jahr 2024 vollständig zurückgeführt. Im Geschäftsjahr 2018 wurden von zwei Gesellschaftern weitere nachrangige Darlehen zu gleichen Konditionen in Höhe von TEUR 5.000 aufgenommen, deren Laufzeit im Vorjahr ebenfalls um jeweils ein Jahr verlängert wurde. Im Geschäftsjahr 2019 wurde von einem nahestehenden Unternehmen ein nachrangiges Darlehen in Höhe von TEUR 12.900 aufgenommen. Es ist unbesichert und mit einem festen Zinssatz von 4% verzinslich. Es ist tilgungsfrei bis 2024 und wird im Jahr 2025 vollständig zurückgeführt. Im Geschäftsjahr 2021 wurden Zinsen in Höhe von TEUR 1.116 (im Vorjahr TEUR 1.116) als Aufwand berücksichtigt, von denen ein Teilbetrag in Höhe von TEUR 279 (im Vorjahr TEUR 279) nach dem Abschlussstichtag gezahlt wurde. Die entsprechenden Daten sind in den Angaben unter 23.1 enthalten. 23.3 Bezüge der Mitarbeiter in Schlüsselpositionen Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sind Personen, die direkt und indirekt für die Planung, Leitung und Überwachung der Tätigkeiten des KOEPFER-Konzerns zuständig und verantwortlich sind. Die Bezüge der Geschäftsführung sind in den Personalaufwendungen in den entsprechenden Funktionskosten enthalten. Es handelt es sich ausschließlich um Bezüge der Kategorie "kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer" sowie um Aufwendungen für Leistungen nach Beendigung des jeweiligen Dienstverhältnisses. Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird gemäß auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 24 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Für Zwecke der Konzernkapitalflussrechnung umfassen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Kassenbestände und Guthaben auf Bankkonten. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende des Geschäftsjahres, wie sie in der Konzernkapitalflussrechnung dargestellt werden, können auf die damit in Zusammenhang stehenden Posten in der Konzernbilanz wie folgt übergeleitet werden:
25 Nicht zahlungswirksame Geschäftsvorfälle Während des aktuellen Geschäftsjahres hat der Konzern die folgenden nicht zahlungswirksamen Investitions- und Finanzierungstätigkeiten aufgenommen, die in der Kapitalflussrechnung keinen Niederschlag finden: Erhöhungen der Verbindlichkeiten aus Leasing werden als nicht zahlungswirksamer Teil der Investitionen in das Sachanlagevermögen behandelt. Minderungen der Verbindlichkeiten aus Leasing werden als zahlungswirksame Finanzierungstätigkeiten erfasst. Die sonstigen zahlungsunwirksamen Aufwendungen / (Erträge) betreffen neben der Veränderung der Wertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Wesentlichen Veränderungen von Bilanzpositionen, die sich im sonstigen Ergebnis in der Gesamtergebnisrechnung niederschlagen. 26 Leasingaufwendungen Konzernunternehmen als Leasingnehmer 26.1.1 Als Aufwand erfasste Zahlungen
26.1.2 Zahlungsmittelabflüsse Der Zahlungsmittelabfluss aus Leasingverträgen betrug im Geschäftsjahr insgesamt TEUR 7.884 (im Vorjahr TEUR 5.231). 27 Verpflichtungen zu Ausgaben Zum Bilanzstichtag bestanden Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagevermögen in Höhe von TEUR 11.816 (im Vorjahr TEUR 3.626). 28 Ergänzende Angaben 28.1 Geschäftsführung Als Geschäftsführer des Mutterunternehmens sind bestellt:
Herr Dr. Thomas Koepfer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Herr Thomas Kampmann ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 28.2 Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl In den in den KOEPFER-Konzern einbezogenen Unternehmen waren im Geschäftsjahr 2021 durchschnittlich 803 Mitarbeiter beschäftigt (im Vorjahr 799 Mitarbeiter), davon 602 (im Vorjahr 599) gewerbliche Arbeitnehmer und 201 (im Vorjahr 200) angestellte Arbeitnehmer. 28.3 Honorar des Konzernabschlussprüfers Das Gesamthonorar des Konzernabschlussprüfers für die Konzernabschlussprüfung einschließlich der Prüfung der Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen beträgt TEUR 86 (im Vorjahr TEUR 85) und TEUR 0 für sonstige Leistungen (im Vorjahr: TEUR 57), jeweils einschließlich Auslagen. 28.4 Befreiungen nach § 264 Abs. 3 HGB Die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB werden von folgenden Gesellschaften in Anspruch genommen: KOEPFER Zahnrad- und Getriebetechnik GmbH, Furtwangen KOEPFER Gear GmbH, Ludwigsburg KOEPFER Engineering GmbH, Furtwangen 29 Ereignisse nach dem Abschlussstichtag Nach dem Bilanzstichtag ist die bereits schwelende Ukraine-Krise in offene Kriegshandlungen umgeschlagen. Die Lage ist gegenwärtig volatil. Auswirkungen auf unsere Lieferabrufe haben wir nach bisherigem Kenntnisstand im März gesehen, wie sich dies in der Zukunft weiterentwickeln wird, ist unklar. Gleichfalls ist unklar, wie sich die Ukraine-Krise auf die Material- und Energiepreise auswirken wird und welcher Teil der Preiserhöhungen an die Kunden weiterbelastet werden kann. Weitere Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, über die zu berichten wäre, sind nicht eingetreten. 30 Genehmigung des Abschlusses Der Abschluss wurde am 31. März 2022 von der Geschäftsführung genehmigt und zur Veröffentlichung freigegeben. 31 Unterzeichnung des Konzernabschlusses
Furtwangen, den 31. März 2022 Die Geschäftsführer Dr. Thomas Koepfer Thomas Kampmann BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die KOEPFER Holding GmbH, Furtwangen im Schwarzwald Eingeschränktes Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht Wir haben den Konzernabschluss der KOEPFER Holding GmbH, Furtwangen im Schwarzwald, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzerngesamtergebnisrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der KOEPFER Holding GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung mit Ausnahme der genannten Einschränkung des Prüfungsurteils zum Konzernabschluss zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und für das Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht Entgegen IAS 24.17 wurden im Konzernanhang die Vergütungen für Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen nicht angegeben. Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser eingeschränktes Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Angaben in Abschnitt "15. Finanzinstrumente, Zusammenfassung der Vereinbarungen für die Kreditaufnahme" im Konzernanhang sowie die Angaben in Abschnitt "A. IX a) Chancen und Risikobericht" des Konzernlageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass der Fortbestand des Konzerns von der rechtzeitigen Vereinbarung einer angemessenen Anschlussfinanzierung durch die finanzierenden Banken abhängig ist. Wie in Abschnitt "15. Finanzinstrumente, Zusammenfassung der Vereinbarungen für die Kreditaufnahme" des Konzernanhangs sowie Abschnitt "A. IX a) Chancen und Risikobericht" des Konzernlageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Begebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, den 31. März 2022 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Denis Etzel, Wirtschaftsprüfer ppa. Jürgen Steidel, Wirtschaftsprüfer |
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