STL System Technik und Managementberatungs-GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Armin Neumann seit 15.6.2007 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
STL System Technik und Managementberatungs-GmbHDresdenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 30.04.2008 bis zum 30.04.2008BilanzAKTIVA
Anhang zur Schluss-Bilanz zum 30.04.2008STL System-Technik und Managementberatungs-GmbH1. Rechtliche Verhältnisse:
Allgemeine Angaben: Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Gesellschaft nach § 267 HGB. Von den Erleichterungen nach § 288 HGB wird Gebrauch gemacht. Die Bilanz ist gemäß § 266 und § 275 HGB gegliedert. In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. Zusätzliche Angaben wegen Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 (1) § 248 (2) HGB wurden beachtet. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 (1) HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur nach den Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen, soweit handelsrechtliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz stimmen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Anlagevermögen Die Zugänge wurden zu den Anschaffungskosten vermindert um nachträgliche Nachlässe, Skonti und Rabatte bewertet. Die beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurden nach § 253 HGB i.V. mit § 7 EStG planmäßig linear oder degressiv abgeschrieben. Von der Möglichkeit, geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung voll abzuschreiben, wurde Gebrauch gemacht. Weiterhin wurden steuerrechtliche Sonderabschreibungen nach § 7 g EStG in Höhe von 0,00 € vorgenommen. In die Herstellungskosten wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen. Umlaufvermögen Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht nach dem Niederstwertprinzip eine niedrigere Bewertung notwendig war. Die Forderungen wurden zum Nennbetrag bewertet. Rückstellungen / Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag bewertet. Allen am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken ist durch die Bildung von Rückstellungen Rechnung getragen, welche nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt wurden. Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte nach den Vorschriften des § 6a EStG. Die Höhe der Pensionsrückstellung ergibt sich aus einem versicherungsmathematischen Gutachten. Kapital Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Erläuterungen zur Bilanz Ausleihungen bzw. Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von 0,00 €. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde eine Gewinnmindernde steuerfreie Rücklage gem. § 7g (3) (7) EStG in Höhe von 0,00 € eingestellt. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von 0,00 €. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von 0,00 €. Verbindlichkeiten nach § 285 Nr. 1b HGB (Sicherung durch pfand- oder ähnliche Rechte) bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von 0,00 €.
Haftungsverhältnisse: Haftungsverhältnisse i.S. des § 251 HGB für fremde Verbindlichkeiten bestanden am Bilanzstichtag nicht. Ebenso bestanden keine Wechsel- oder sonstige Bürgschaften.
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich auf diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert. |
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