ORTHO AKTIV
GmbH
Birkenfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.208,48 |
2.738,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.208,48 |
2.738,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
182.668,30 |
174.662,22 |
| I.
Vorräte |
36.634,81 |
51.096,04 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
66.682,26 |
119.777,02 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
79.351,23 |
3.789,16 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.075,00 |
2.080,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
186.951,78 |
179.480,22 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
116.714,62 |
92.471,72 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
66.507,01 |
43.729,96 |
| III.
Jahresüberschuss |
25.207,61 |
23.741,76 |
| B.
Rückstellungen |
18.502,66 |
14.950,34 |
| C.
Verbindlichkeiten |
51.734,50 |
72.058,16 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
38.129,74 |
59.461,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
186.951,78 |
179.480,22 |
ANHANG
FÜR DIE ZEIT VOM
1. JANUAR 2011 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2011
DER
ORTHO AKTIV GMBH
A. ANGABEN ZU INHALT UND GLIEDERUNG DES
JAHRESABSCHLUSSES
I. Zusätzliche Angaben zur Vermittlung eines den
tatsächlichen Verhältnissen
entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage
Der Jahresabschluss der Ortho Aktiv GmbH,
Birkenfeld, zum 31. Dezember 2011 wurde gemäß
§§ 242 ff. und §§264 ff HGB sowie nach
den einschlägigen Vorschriften des
Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es gelten die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 gezeigten
Vorjahresvergleichszahlen entsprechen den im festgestellten
Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2010
wiedergegebenen Zahlen.
Der für das Geschäftsjahr 2011 aufgestellte
Jahresabschluss aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft.
II. Durchbrechung der Darstellungs- und
Methodenstetigkeit aufgrund erstmaliger
Anwendung des BilMoG
Zum 1. Januar 2011 wurde der Jahresabschluss auf die
neuen Vorschriften des BilMoG angepasst. Der Grundsatz der
Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisstetigkeit konnte
vollständig angewandt werden.
B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
I. Auf Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
angewandte
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284
Abs. 2 Nr. 1)
1. Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten
aktiviert und planmäßig abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten, bei abnutzbaren
Vermögensgegenständen vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt.
Die Zugänge werden mit den steuerlich
höchstmöglichen Sätzen linear bzw. degressiv
abgeschrieben.
2. Vorräte
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bzw. mit den niedrigeren beizulegenden
Werten am Abschlussstichtag angesetzt. In die
Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren
Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile
der Material- und Fertigungsgemeinkosten mit einbezogen.
Bei der Bewertung wird das strenge
Niederstwertprinzip beachtet.
3. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Bei
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird dem
allgemeinen Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung angemessen Rechnung getragen.
4. Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zur
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und Verpflichtungen.
Die Dotierung erfolgte mit dem vorsichtig geschätzten
Erfüllungsbetrag.
II. Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von den ab dem 01. Januar 2011 nach den neuen
Vorschriften des BilMoG geltenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurde bei der Erstellung des
Jahresabschluss nicht abgewichen.
Ein abweichender Jahresabschluss auf
steuerbilanzieller Grundlage ist daher nicht erforderlich.
C. ERLäUTERUNGEN ZUR BILANZ
I. Anlagevermögen
1. Ausschüttungssperre aufgrund aktivierter selbst
geschaffener immaterieller
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens
Da zum Abschlussstichtag keine selbst geschaffenen
immateriellen Vermögensgegenstände aktiviert
wurden besteht kein für Ausschüttungen gesperrter
Betrag.
2. Ausschüttungssperre aufgrund der Bewertung von
Vermögensgegenständen zum Zeitwert
Eine Bewertung von Vermögensgegenständen
zum Zeitwert wurde nicht vorgenommen.
II. Vorräte
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bzw. mit den niedrigeren beizulegenden
Werten am Abschlussstichtag angesetzt. In die
Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren
Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile
der Material- und Fertigungsgemeinkosten mit einbezogen.
Bei der Bewertung wird das strenge
Niederstwertprinzip beachtet.
III. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
1. Zusammengefasste Posten
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht nicht enthalten.
2. Restlaufzeiten
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen zum
31.12.2011 nicht.
IV. Rechnungsabgrenzungsposten
Rechnungsabgrenzungsposten waren nicht zu bilden.
V. Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen ist eine
Rückstellung für Abschluss- und
Prüfungskosten 2011 in Höhe von € 5.300,00
enthalten.
IX. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 268
Abs. 7 i.V.m § 251 HGB bestanden am 31. Dezember 2011
nicht.
D. ERLäUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND
VERLUSTRECHNUNG
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen
im Sinne des § 277 Abs. 4 Sätze 2-3 HGB waren
für 2011 nicht auszuweisen. Soweit im Jahr 2011
anderen Geschäftsjahren zuzurechnende Erträge und
Aufwendungen entstanden sind, waren diese für die
Beurteilung der Ertragslage insgesamt von untergeordneter
Bedeutung.
E. SONSTIGE ANGABEN
I. Organe der Gesellschaft
Geschäftsführer der Gesellschaft ist:
Herr Hans Hölzle
II. Standorte
Im Jahr 2009 wurde in Pforzheim eine
Zweigniederlassung errichtet.
Im Jahr 2010 wurde in Neuenbürg eine
Zweigniederlassung errichtet.
Birkenfeld, 28. Juni 2012
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_____________________ Herr Hans Hölzle
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2012 festgestellt.
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