TS-Tanzschulservice GmbH
Radevormwald
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
738,00 |
26.701,09 |
| I.
Sachanlagen |
738,00 |
2,00 |
| II.
Finanzanlagen |
0,00 |
26.699,09 |
| B.
Umlaufvermögen |
68.482,34 |
69.534,07 |
| I.
Vorräte |
1.721,30 |
1.925,57 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
63.210,59 |
50.863,87 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.777,53 |
1.981,40 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.550,45 |
16.744,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
109,00 |
109,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
69.329,34 |
96.344,16 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
42.472,23 |
47.835,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
22.270,41 |
13.863,70 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
5.362,77 |
-8.406,71 |
| B.
Rückstellungen |
17.722,01 |
41.526,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.135,10 |
6.983,16 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
9.135,10 |
6.983,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
69.329,34 |
96.344,16 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Jahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit
nicht vor (Art. 67 (8) S. 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen
wurden entsprechend Art. 67 (8) S. 2 EGHGB nicht angepasst.
Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie bis
zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge das Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Gem. § 246 (2) S. 1 HGB sind die Posten der
Aktivseite nicht mit den Posten der Passivseite,
Aufwendungen nicht mit Erträgen, verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb der
Gesellschaft dauerhaft zu dienen. Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planungsmäßigen Abschreibung
ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 (1) S. 1, (3) HGB).
Bei den beweglichen Anlagegütern wird die lineare
Anschreibung vorgenommen.
Die gem. § 6 (2a) EStG gebildeten Sammelposten
für geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Euro 150,00 bis
Euro 1.000,00 werden planmäßig abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 (1) HGB).
Rückstellungen werden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Rückstellungen für Pensionen werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
(1) S. 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer
Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins abgezinst (§ 253 (2) S. 2
HGB).
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 (1) S. 2 HGB). Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 (1) S. 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 (1) S. 2 HGB).
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Anlagevermögen
Die Pensionszusage an die Geschäftsführerin
wird durch eine Lebensversicherung bei der HDI-Gerling
Lebensversicherung AG abgesichert. Dem Wert liegt ein
versicherungsmathematisches Gutachten der HDI-Gerling
Lebensversicherung AG zu Grunde. Zum Stichtag 31.12.2010
ergibt sich ein beizulegender Wert gem. § 253 (1) S. 4
HGB in Höhe von Euro 28.394,99. Dieser wird gem.
§ 246 (2) S. 2 HGB mit den korrespondierenden Schulden
aus der Altersversorgungsverpflichtung saldiert. Die
Saldierung wird bilanztechnisch als Umbuchung erfasst.
Angabe zu Forderungen
Die Forderungen wurden zum Nennwert angesetzt.
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 0,00
(Vorjahr: Euro 0,00).
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern
betragen Euro 12.330,10 (Vorjahr: Euro 11.855,86).
Sonstige Vermögensgegenstände
Der Betrag der sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt Euro 1.777,53 (Vorjahr:
Euro 1.981,40).
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
Der Wert der Pensionsrückstellung zum 31.
Dezember 2010 ergibt sich aus dem
versicherungsmathematischen Gutachen der
HDI-Gerling Lebensversicherung AG.
Die Ermittlung der Soll-Werte der
Pensionsverpflichtung n.F. zum 31.12.2009 und zum
31.12.2010 erfolgte nach § 253 HGB n.F. unter
Anwendung der Projected Unit Credit Method (PUCM) und unter
Berücksichtigung eines Rechnungszinses von 5,25% bzw.
5,15%. Als Berechnungsgrundlagen dienen die steuerlich
anerkannten Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck.
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellung nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von Euro 8.027,00. Von der Übergangsregelung
gem. Art. 67 (1) 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Von diesem
Betrag wurde demgemäß 1/15, also Euro 536,00 den
Pensionsrückstellungen zugeführt und als
außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Die
Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2010
beträgt Euro 7.491,00 (Art. 67 (2) EGHGB).
Die Pensionsrückstellung wird gem. § 246
(2) S. 2 HGB mit den abgetretenen
Rückdeckungsansprüchen aus Lebensversicherungen
saldiert.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen die
gesetzliche Aufbewahrungsfristen, sowie die Kosten der
Erstellung des Jahresabschlusses.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 9.135,10
(Vorjahr: Euro 6.983,16).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine weiteren
Haftungsverhältnisse zu vermerken.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Einzelvertretungsberechtigter
Geschäftsführer im Geschäftsjahr war Frau
Dorothee Böhlefeld.
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
Radevormwald, 11. April 2012
Dorothee
Böhlefeld
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.04.2012 festgestellt.
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