TS-Tanzschulservice GmbHLiquidiert

51709 Marienheide, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 37684
Eingetragen
21.6.1988
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer ArtTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und SpirituosenErbringung von Dienstleistungen des Sports a. n. g.
Gegenstand
Durchführung von Tanzveranstaltungen sowie ähnlichen Veranstaltungen und die Führung von gastronomischen Betrieben sowie der Handel mit Tanzsport- und Medienartikeln.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

60.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Marienheide
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

TS-Tanzschulservice GmbH

Radevormwald

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 738,00 26.701,09
I. Sachanlagen 738,00 2,00
II. Finanzanlagen 0,00 26.699,09
B. Umlaufvermögen 68.482,34 69.534,07
I. Vorräte 1.721,30 1.925,57
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 63.210,59 50.863,87
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.777,53 1.981,40
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.550,45 16.744,63
C. Rechnungsabgrenzungsposten 109,00 109,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 69.329,34 96.344,16

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 42.472,23 47.835,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 22.270,41 13.863,70
III. Jahresfehlbetrag 5.362,77 -8.406,71
B. Rückstellungen 17.722,01 41.526,00
C. Verbindlichkeiten 9.135,10 6.983,16
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 9.135,10 6.983,16
Bilanzsumme, Summe Passiva 69.329,34 96.344,16

Anhang



Allgemeine Angaben

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Jahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 (8) S. 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 (8) S. 2 EGHGB nicht angepasst.

Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschluss­stichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge das Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Gem. § 246 (2) S. 1 HGB sind die Posten der Aktivseite nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, verrechnet worden.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb der Gesellschaft dauerhaft zu dienen. Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.

Grundlage der planungsmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 (1) S. 1, (3) HGB). Bei den beweglichen Anlagegütern wird die lineare Anschreibung vorgenommen.

Die gem. § 6 (2a) EStG gebildeten Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Euro 150,00 bis Euro 1.000,00 werden planmäßig abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 (1) HGB).

Rückstellungen werden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 (1) S. 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzins abgezinst (§ 253 (2) S. 2 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 (1) S. 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 (1) S. 2 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 (1) S. 2 HGB).

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Anlagevermögen

Die Pensionszusage an die Geschäftsführerin wird durch eine Lebensversicherung bei der HDI-Gerling Lebensversicherung AG abgesichert. Dem Wert liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten der HDI-Gerling Lebensversicherung AG zu Grunde. Zum Stichtag 31.12.2010 ergibt sich ein beizulegender Wert gem. § 253 (1) S. 4 HGB in Höhe von Euro 28.394,99. Dieser wird gem. § 246 (2) S. 2 HGB mit den korrespondierenden Schulden aus der Altersversorgungsverpflichtung saldiert. Die Saldierung wird bilanztechnisch als Umbuchung erfasst.

Angabe zu Forderungen

Die Forderungen wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).

Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen Euro 12.330,10 (Vorjahr: Euro 11.855,86).

Sonstige Vermögensgegenstände

Der Betrag der sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt Euro 1.777,53 (Vorjahr: Euro 1.981,40).

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Der Wert der Pensionsrückstellung zum 31. Dezember 2010 ergibt sich aus dem versicherungs­mathe­matischen Gutachen der HDI-Gerling Lebensversicherung AG.

Die Ermittlung der Soll-Werte der Pensionsverpflichtung n.F. zum 31.12.2009 und zum 31.12.2010 erfolgte nach § 253 HGB n.F. unter Anwendung der Projected Unit Credit Method (PUCM) und unter Berücksichtigung eines Rechnungszinses von 5,25% bzw. 5,15%. Als Berechnungsgrundlagen dienen die steuerlich anerkannten Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck.

Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellung nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von Euro 8.027,00. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 (1) 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Von diesem Betrag wurde demgemäß 1/15, also Euro 536,00 den Pensionsrückstellungen zugeführt und als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2010 beträgt Euro 7.491,00 (Art. 67 (2) EGHGB).

Die Pensionsrückstellung wird gem. § 246 (2) S. 2 HGB mit den abgetretenen Rückdeckungsansprüchen aus Lebensversicherungen saldiert. 

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen die gesetzliche Aufbewahrungsfristen, sowie die Kosten der Erstellung des Jahresabschlusses.

Angabe zu Verbindlichkeiten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 9.135,10 (Vorjahr: Euro 6.983,16).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine weiteren Haftungsverhältnisse zu vermerken.

Sonstige Pflichtangaben

Namen der Geschäftsführer

Einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer im Geschäftsjahr war Frau Dorothee Böhlefeld.

Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen.

Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.


Radevormwald, 11. April 2012

 
Dorothee Böhlefeld                     
Geschäftsführerin        

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.04.2012 festgestellt.

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