AF Consulting GmbHLiquidiert

84347 Pfarrkirchen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Landshut HRB 7351
Vorher
PAN Vermögensverwaltung GmbH
Eingetragen
11.1.2008
Branche
Architekturbüros für HochbauUnternehmensberatungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Beratung (Consulting) von Unternehmen im Bereich von Betriebsführung, Marketing, Projekt- und Qualitätsmanagement sowie Controlling, Betrieb von Freizeitanlagen, insbesondere der "Lindenhof-Ranch" in Dietersburg, Ortsteil Peterskirchen, Dorfstraße 33; Handel mit tierischen Seren, Immobilien- und Vermögensverwaltung.

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Friedrich
seit 15.4.2025
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

84378 Dietersburg, Pfarrweg 8
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

AF Consulting GmbH

Dietersburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 890.475,79 1.076.562,13
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.620,00 3.620,00
II. Sachanlagen 18.821,00 20.567,00
III. Finanzanlagen 868.034,79 1.052.375,13
B. Umlaufvermögen 227.053,89 52.250,47
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 220.811,72 26.512,79
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.242,17 25.737,68
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.166,66 9.166,66
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.121.696,34 1.137.979,26

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 1.100.544,31 1.096.333,57
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 1.071.333,57 989.987,35
III. Jahresüberschuss 4.210,74 81.346,22
B. Rückstellungen 17.214,44 27.514,00
C. Verbindlichkeiten 3.937,59 14.131,69
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.121.696,34 1.137.979,26

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind dem Geschäftsbetrieb dauernd zur dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um die planmäßigen Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibungen war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear oder degressiv vorgenommen. Die einzelnen Abschreibungsmethoden sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen die lineare Abschreibung zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten 150,00 € bis 1.000,00 €) wurden gemäß § 6 Abs. 2a EStG im Erwerbsjahr als Sammelposten erfasst und auf 5 Jahre abgeschrieben. Der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG wurde in die Handelsbilanz übernommen, da der vorliegende Sammelposten für das Unternehmen von untergeordneter Bedeutung ist. Soweit für die ab 2010 angeschafften Wirtschaftsgüter die alte Regelung nach § 6 Abs. 2 EStG (Vollabschreibung bis AK netto 410,00 €) günstiger ist, wurde diese Methode anstatt der Bildung eines Sammelpostens angewandt.

Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren steuerrechtlich zulässigen Wert angesetzt.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

Unfertige und fertige Erzeugnisse sind mit den Herstellungskosten angesetzt.

Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden ggf. durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Währungsumrechnung

Die Bewertung von Forderungen an Kunden in fremder Währung erfolgte zum Geldkurs unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden mit dem Briefkurs angesetzt unter Beachtung des Höchstwertprinzips.

Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Ein in den Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesenes Disagio wurde ggf. über die Laufzeit des entsprechenden Darlehensvertrages abgeschrieben.

Verbindlichkeiten sind mit den höheren Rückzahlungsbeträgen ausgewiesen. Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren ist aus der Bilanz ersichtlich.

Der Stand der Ausleihungen und Kredite gegenüber Geschäftsführern und Gesellschaftern ist aus der Bilanz ersichtlich.

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse (gem. § 251 HGB) zu vermerken:

Weitere Erläuterungen sind soweit erforderlich aus der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung ersichtlich.

Zusatzangaben zur Bilanz

Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte kleine Kapitalgesellschaft handelt.

Geschäftsführung:

Die Geschäftsführung erfolgt durch:

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Friedrich Andreas Geschäftsführer einzelvertretungsbefugt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit

Dietersburg, 19. Dezember 2011, Friedrich Andreas

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