Dortmunder Stadtwerke Servicegesellschaft mbH
Selbe AdressePrivate Wach- und Sicherheitsdienste für Veranstaltungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dominik Serfling seit 13.2.2024 | Geschäftsführer |
Bettina Brennenstuhl seit 14.2.2023 | Geschäftsführer |
Alexandra Reinbach seit 14.2.2023 | Prokura |
Betül Özcan seit 13.6.2019 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 51.00% | |
| 49.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
d-Port Entwicklungsgesellschaft mbHDortmundJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Gesellschaft Die d-Port Entwicklungsgesellschaft mbH (d-Port21) -im Folgenden Gesellschaft- hat ihren Sitz in Dortmund und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 30349 eingetragen. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 1 Mio. Euro. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten und Verwalten, die Entwicklung, die Vermarktung und Veräußerung von Immobilienvermögen. Geschäftsführer der Gesellschaft sind Jörg Jacoby, Bettina Brennenstuhl und mit Wirkung zum 01.01.2024 durch den Gesellschafterbeschluss vom 13.12.2023, Herr Dominik Serfling. Herr Schürholz schied altersbedingt zum 31.12.2023 aus seinem Dienst als Geschäftsführer der d-Port Entwicklungsgesellschaft mbH aus. Die Geschäftsführer sind jeweils berechtigt, die Gesellschaft mit einem weiteren Geschäftsführer oder gemeinsam mit einer Prokuristin/einem Prokuristen zu vertreten und sind von den Beschränkungen des § 181 BGB zweite Alternative vollständig befreit. Prokuristinnen der Gesellschaft sind Betül Özcan und Alexandra Reinbach. Sie sind jeweils berechtigt, die Gesellschaft gemeinsam mit einer Geschäftsführerin oder einem Geschäftsführer zu vertreten. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Ziel der Gesellschaft Der Dortmunder Hafen ist ein Industrie- und
Logistikstandort von überregionaler Bedeutung. Mit der
Entwicklung der südlichen und nördlichen
Speicherstraße einschließlich der
Grundstücksfläche Bülowstraße 12 und
der damit verbundenen
2.2 Baurecht 2.2.1 Rahmenplan Zur Vorbereitung der Aufstellung eines Bebauungsplanes wurde ein nichtoffener einphasiger städtebaulicher Wettbewerb nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 zur Erarbeitung eines städtebaulichen Konzepts von d-Port21 ausgelobt. Der Vorprüfung im Dezember 2019 folgte die Preisgerichtssitzung am 09.01.2020. Einstimmig wurde die Arbeit des Büros COBE Architecture Public Space Urban Planning, Kopenhagen mit dem 1. Platz ausgezeichnet. Die Erarbeitung des Rahmenplans wurde 2022 fortgeführt und im Januar 2023 abgeschlossen. Zur weiteren Quartiersentwicklung sind die Ausführungen sowie der Entwurf des Büros Cobe maßgeblich. 2.2.2 Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Der Rat der Stadt Dortmund fasste am 18.06.2020 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Projektgebiet, sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung InN 246 -Hafenquartier Speicherstraße-. Ebenfalls beschlossen wurde die 85. Änderung des Flächennutzungsplanes. Diese erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes gem. § 8 Abs. 3 BauGB. Der bisher wirksame Flächennutzungsplan vom 31.12.2004 stellt das Plangebiet als "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hafen" dar. Diese bisherige Darstellung widerspricht den geplanten Inhalten des Bebauungsplanes. Aus diesem Grund wird im Bereich der 85. Änderung die Darstellung als "Sondergebiet Büro, Verwaltung, Bildung" angestrebt. In Vorbereitung der Offenlage und unter Würdigung der Anmerkungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden weitere Gutachten erstellt und Planungsanpassungen vorgenommen. Am 8. November 2023 wurde durch den Rat der Stadt Dortmund die Offenlage des Bebauungsplans beschlossen. Derzeit läuft die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB. Im Anschluss daran wird, unter Berücksichtigung sämtlicher Stellungsnahmen, der Bebauungsplan final überarbeitet, so dass dieser voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2024 im Rat der Stadt Dortmund beschlossen werden kann. 2.2.3 Servicevereinbarung zur Entwicklung und Vermarktung von städtischen Grundstücken im Gebiet der Nördlichen Speicherstraße Am 20.12.2022 wurde die Servicevereinbarung unterzeichnet. Danach beteiligt sich die Stadt Dortmund an den Kosten für die Entwicklung der Baugrundstücke im Bereich des Bebauungsplanes InN 246. 20,2% der Baugrundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Dortmund. In gleicher Höhe erfolgt die Kostenbeteiligung. d-Port21 übernimmt auf der Grundlage dieser Vereinbarung auch die Vermarktung der städtischen Grundstücke. Die Stadt Dortmund zahlt hierfür eine monatliche Pauschale von 2.000 €. Eine hierzu analoge Vereinbarung wird mit der DE Infrastruktur GmbH (als Eigentümerin von 2,8% der Baugrundstücke) geplant . 2.2.4 Städtebauliche Verträge Hinsichtlich der "inneren Erschließung" (Straßen und Wege um die Quartiershalle) erging in 2023 ein Ratsbeschluss zur vorzeitigen Herstellung der Erschließungsanlagen nach § 125 Abs. 2 BauGB. Auf dieser Grundlage kann ein Erschließungsvertrag geschlossen werden. Ein erster Entwurf wurde 2023 erarbeitet und liegt der Entwicklungsgesellschaft bereits vor. Die Unterzeichnung ist in 2024 geplant. Zwecks Erstattung der Kosten für Ausschreibung, Vergabe und Zwischenfinanzierung von Planungsleistungen für den Umbau der nördlichen Speicherstraße, der Errichtung der Uferpromenade (inkl. Siloplatz) sowie optional einer Drehbrücke wird ein Vorfinanzierungsvertrag zwischen d-Port und der Stadt Dortmund (hier: Tiefbauamt, Amt für Stadterneuerung, Grünflächenamt und Stadtplanungs- und Bauordnungsamt) geschlossen. Ein Vertragsentwurf wurde in 2023 erarbeitet und die entstehenden Kosten für die Entwicklungsgesellschaft kalkuliert und der Stadt Dortmund zwecks Haushaltsplanung (und Beantragung von Fördermitteln) übermittelt. Eine Unterzeichnung des Vertrags ist für 2024 geplant. Darüber hinaus wird im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan ein städtebaulicher Vertrag zwischen d-Port und dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt geschlossen, welcher u.a. Themen der Erschließung, der architektonischen Qualität, Mobilität und Einzelhandel für das Entwicklungsgebiet regelt. Ein erster Entwurf wurde durch die Verwaltung in 2023 erarbeitet und soll im Folgejahr unterzeichnet werden. 2.3 Grunderwerb Mit Kaufvertrag vom 29.04.2020, Nummer 436 der Urkundenrolle des Notars Dr. Thorsten Mätzig in Dortmund, erwarb d-Port 21 verschiedene Grundstücke von der Dortmunder Hafen AG. Die Größe der erworbenen Grundstücke betrug ca. 11.170 m². Der Besitzübergang erfolgte am 01.07.2020. Die für die Eigentumsübertragung durchzuführenden Teilungsvermessungen wurden durchgeführt. Die Übernahme in das Liegenschaftskataster und die Umschreibung im Grundbuch erfolgten 2022. Weiterer Grunderwerb ist nicht vorgesehen. 2.4 Flächenherrichtung Mit dem Teilabbruch der ehemaligen Knauf-Halle wurde am 25.02.2021 durch die Fa. Linkamp, Anröchte, begonnen und bis auf geringe Restarbeiten im Dezember 2021 abgeschlossen. Der Gebäudebestand Speicherstraße 49-73 wurde ebenfalls im Rahmen der Abbrucharbeiten der Knauf-Halle abgerissen. Bodenkontaminationen auf dem Knauf-Areal wurden im Zuge der Abbrucharbeiten erkundet. Erforderliche Sanierungen wurden mit dem Umweltamt der Stadt Dortmund abgestimmt und durchgeführt. Es wurden keine Kampfmittel gefunden. Im Jahr 2023 erfolgte die Ausschreibung und Vergabe zwecks Planungsleistungen zu Erschließungsanlagen östlich der Güterbahntrasse der DE-Infrastruktur. Den Zuschlag erhielt das Büro M + O Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen, welches am 15. August 2023 mit den Planungen beauftragt wurde. Das gesamte Vergabeverfahren wurde durch das Büro DREES & SOMMER SE begleitet. Baubeginn der Straße ist für das Jahr 2025 geplant. 2.5 Bestandsgebäude Die im Eigentum der Stadt Dortmund stehende Gebäudezeile Speicherstraße 41-45 wurde im Rahmenplan als erhaltenswert dargestellt. Eine durch ein Architekturbüro durchgeführte Untersuchung bestätigte diese Einschätzung. Die Gebäudezeile wurde durch Dachdecker-, Entsorgungs- und Sicherungsarbeiten für eine zukünftige Nutzung vorbereitet. Die dabei entstandenen Kosten wurden der Stadt Dortmund in Rechnung gestellt. In 2023 wurde ein Interessenbekundungsverfahren zur Veräußerung der Liegenschaft "Speicherstraße 41-45" vorbereitet und durchgeführt. Von insgesamt zehn Interessenten gaben sechs Bieter ein unverbindliches Angebot ab. Nach Beratung im Vermarktungsbeirat und einer weiteren Qualifizierungsphase zur Überarbeitung der Angebote wird eine finale Entscheidung Mitte 2024 erwartet. Die Speicherstraße 48-54 befindet sich im Eigentum der Stadt Dortmund und liegt direkt am Quartierseingang der nördlichen Speicherstraße und unmittelbar im Übergangsbereich beider Plangebiete südliche und nördliche Speicherstraße. Die Entwicklung der Immobilie spielt auf Grund ihres zentralen Standortes somit eine wichtige Rolle. Die Verträge mit dem aktuellen Pächter, der AGRAVIS Raiffeisen AG, enden zum Ende des Jahres 2025, sodass zum 01.01.2026 die Immobilie zwecks weiterer Entwicklung zur Verfügung steht. Entsprechend der städtebaulichen Planung durch das Büro Cobe sollen sämtliche Bestandsgebäude im Entwicklungsgebiet erhalten bleiben. Das träfe somit auch auf die hier in redestehende Immobilie zu. Gleichzeitig existieren noch vertraglich Rückbauverpflichtungen mit dem derzeitigen Pächter. In 2024 ist die Erstellung einer Machbarkeitsstudie geplant. Der Auftrag umfasst neben der Beschreibung des baulichen Zustandes vor allem auch die notwendigen Ertüchtigungsmaßnahmen bei einer Nutzungsänderung in bauordnungsrechtlicher und finanzieller Sicht. Entsprechend der Rahmenplanung besteht das Ziel darin, Teile der alten Industriehalle zu erhalten und entsprechend städtebaulich zu entwickeln. Um die erste Idee weiterzuentwickeln, wurde 2023 eine "Machbarkeitsstudie" erstellt. Im Ergebnis soll durch die Studie ein Betreibermodell unter entsprechenden finanziellen Rahmenparametern gefunden werden, die interessant für potenzielle Inverstoren sein könnten. 2.6 Zwischennutzungen Die Vermietung der Büroflächen im 1.OG des Gebäudes Bülowstraße 12 an die Dortmunder Hafen AG erfolgte ab November 2019. Das Mietverhältnis bestand das ganze Jahr 2023 und dauert derzeit an. Einige Grundstücke werden seit Herbst 2020 für gastronomische Nutzungen und zu gewerblichen Lagerzwecken vermietet. Im Kontext der Verlängerung der Nutzungsverträge bis Ende 2025 werden im Jahr 2024 die Eintragung projektbezogener Baulasten erforderlich. 2.7 Vermarktung 2.7.1 Grundstück Quartiersgarage Im Rahmen der Projetentwicklung sollen zwei Parkhäuser zur Aufnahme des ruhenden Verkehrs errichtet werden. Eines davon ist im Kreuzungsbereich Speicher-, Lagerhaus- und Bülowstraße vorgesehen. Der Investor wurde über ein Interessenbekundungsverfahren gefunden. Den Zuschlag erhielt im Mai 2022 die Lensing Immobiliengesellschaft mit dem Entwurf von SHA Architekten. Dreier Immobilien erreichten den zweiten Platz. Zwischenzeitlich haben sich die Lensing Immobiliengesellschaft und Dreier Immobilien zu einer Bauherrengemeinschaft zusammengetan. Die neu gegründete Parkhaus Bülowstraße Grundstücks GbR wird das Parkhausgrundstück erwerben und den Entwurf von SHA Architekten umsetzen. Im Jahr 2023 wurde der Kaufvertrag inhaltlich ausgearbeitet. Die Unterzeichnung des Vertrags und Veräußerung des Grundstücks soll in der ersten Jahreshälfte 2024 und der Bau ab 2025 erfolgen. Vorgesehen sind etwa 670 Kfz-Stellplätze und rund 120 Fahrradstellplätze. Weiterhin sind sharing-Angebote und mobilitätsnahe Dienstleistungen geplant. 2.7.2 Vermarktungsbeirat Zur Begleitung der Vermarktung von Grundstücken im Entwicklungsgebiet "Nördliche Speicherstraße" (Bebauungsplan InN 246) wurde ein Beirat gebildet. Der Vermarktungsbeirat wird von der Geschäftsführung d-Port21 über Vermarktungsaktivitäten bezüglich beabsichtigter Grundstücksverkäufe im Entwicklungsgebiet "Nördliche Speicherstraße" informiert. Eine Geschäftsordnung des Vermarktungsbeirates wurde im November 2022 verabschiedet. Die konstituierende Sitzung des Vermarktungsbeirates fand am 17.05.2023 statt. 2.7.3 Überlegungen zur Ansiedlung der Fachhochschule (FH) Seit 2023 wird unter Beibehaltung des vom dänischen Architekturbüro COBE erarbeiteten Rahmenplans die Ansiedlung der Fachhochschule Dortmund im Hafenquartier Speicherstraße geprüft. Die ersten inhaltlichen Prüfungen/Einschätzungen im Jahr 2023 zeigen eine generelle Machbarkeit der FH-Ansiedlung an der nördlichen Speicherstraße. Die weitere Prüfung erfolgt innerhalb eines formalen und standardisierten Verfahrens. Die FH Dortmund erarbeitet derzeit den Hochschulstandortentwicklungsplan (HSEP). Eine Zusammenführung mit den Untersuchungsergebnissen des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW wird in der zweiten Jahreshälfte 2024 vorliegen. Darauf aufbauend wird ein Raumprogramm erarbeitet, welches wiederum Grundlage für eine übergeordnete Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, dem sogenannten MAB-Verfahren (Mietausgaben- und Budgetierung) ist, deren Ergebnis voraussichtlich Ende 2025 vorliegt. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans bleibt von der FH-Prüfung bisher unberührt. 3. Öffentlichkeitsarbeit 3.1 Homepage Speicherstraße Über die Website wurde im Geschäftsjahr 2023 kontinuierlich über relevante Ereignisse im Projektumfeld berichtet und Presseberichte sowie weitere Dokumente der Öffentlichkeit bereitgestellt. 3.2 Bürgerdialoge Gemeinsam mit der Stadt Dortmund wird die Bürgerschaft über die Entwicklung der Projekte Südliche und Nördliche Speicherstraße informiert. Im Berichtszeitraum fanden zwei Veranstaltung jeweils am 15.05.2023 und 15.11.2023 statt. 3.3 Hall of Fame Am 09.04.2022 wurde die Hall of Fame eröffnet. Hierbei handelt es sich um ein Graffiti- und Street-Art-Projekt mit besonderer Strahlkraft. An der rund 600 Meter langen Mauer, die das Projektgebiet in westlicher Richtung umgibt, können Graffiti-Künstler*innen nun ihre kreativen Ideen aufsprühen. Die Hall of Fame zählt dabei zu den längsten ihrer Art in ganz NRW. 4. Ergebnis des Geschäftsjahres 2023 Die Vermögenslage der Gesellschaft ist insbesondere durch die erworbenen Grundstücke von Knauf Interfer SE, Essen, und der Dortmunder Hafen AG sowie den begonnenen Herrichtungsarbeiten geprägt. Die insgesamt erworbene Grundstücksfläche beläuft sich auf ca. 60.994 m². Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen haben sich von
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von rd. -279 T€ (Vj.: Jahresfehlbetrag -74 T€) erzielt. Das negative Jahresergebnis resultiert aus der Verschiebung von geplanten Grundstückverkäufen in das Geschäftsjahr 2024, da Aufwendungen entstanden sind, die noch nicht über Erträge gedeckt werden konnten. Den Erlösen aus
stehen Aufwendungen für
gegenüber. Der entstandene Personalaufwand ergibt sich aus der Anstellung eines Geschäftsführers im Berichtzeitraum. 5. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Chancen und Risiken ergeben sich aus der Herrichtung, Entwicklung und Vermarktung der erworbenen Grundstücksfläche. Außergewöhnliche Umstände sind nicht bekannt.
Dortmund, den 25. März 2024 d-Port Entwicklungsgesellschaft mbH (Jörg Jacoby) (Bettina Brennenstuhl) (Dominik Serfling) Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang
zum Jahresabschluss
|
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| Entwicklung des Anlagevermögens | |||||
| Historische Anschaffungs- bzw. | |||||
| Herstellungskosten | |||||
| 01.01.2023 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | 31.12.2023 | |
| EUR | EUR | EUR | EUR | ||
| Sachanlagen | |||||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 11.608,82 | 883,50 | 0,00 | 0,00 | 12.492,32 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||||
| Änderungen i.Z.m. | |||||
| Zu-, Abgängen | |||||
| 01.01.2023 | Zugänge | und Umbuchungen | Abgänge | 31.12.2023 | |
| EUR | EUR | EUR | EUR | ||
| Sachanlagen | |||||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.036,56 | 1.231,24 | 0,00 | 0,00 | 2.267,80 |
| Buchwerte | |||||
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||||
| EUR | EUR | ||||
| Sachanlagen | |||||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 10.224,52 | 10.572,26 | |||
Die Gesellschafterversammlung hat am 22. Mai 2024 den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festgestellt.
Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2023 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
An die d-Port Entwicklungsgesellschaft mbH:
Prüfungsurteile
Ich habe den Jahresabschluss der d-Port
Entwicklungsgesellschaft mbH - bestehend aus der Bilanz zum
31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung
für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum
31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich
der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -
geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht
der d-Port Entwicklungsgesellschaft mbH für das
Geschäftsjahr vom
01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023
geprüft.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und |
| • |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahres-abschlusses und des Lageberichts
Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • |
identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolosen Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • |
gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| • |
beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • |
ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise.Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • |
beurteile ich Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| • |
beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
| • |
führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während unserer Prüfung feststelle.
Dortmund, den 3. Mai 2024
Dipl.-Kfm.
Michael Herdramm, M.A.
- Wirtschaftsprüfer -
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