Sparkasse Mittelsachsen

Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRA 3969
Vorher
Kreissparkasse Freiberg
Eingetragen
23.11.1999
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenKreditinstitute des Genossenschaftssektors
Gegenstand
Betreiber aller banküblichen Geschäfte im Sinne der Sächsischen Sparkassenverordnung

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Dirk Helbig
seit 28.4.2009
Vorstandsmitglied
Vorstandsmitglied

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Mittelsachsen

Freiberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

der Sparkasse Mittelsachsen
Sitz Freiberg
eingetragen beim Amtsgericht Chemnitz
Handelsregister-Nr. A 3969

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 28.652.143,91 23.193
b) Guthaben bei der
Deutschen Bundesbank
29.829.215,38 30.019
58.481.359,29 53.212
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und
Wechsel, die zur Refinanzierung
bei der Deutschen Bundesbank
zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche
Schatzanweisungen sowie
ähnliche Schuldtitel
öffentlicher Stellen
0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 556.745.219,14 554.084
b) andere Forderungen 562.716.637,94 411.191
1.119.461.857,08 965.275
4. Forderungen an Kunden 1.535.837.078,97 1.528.115
darunter:
durch Grund-
pfandrechte
gesichert
402.434.946,51 EUR ( 401.916 )
Kommunalkredite 332.348.984,63 EUR ( 329.329 )
5. Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche
Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von
öffentlichen Emittenten
0,00 0
darunter:
beleihbar
bei der Deutschen
Bundesbank
0,00 EUR ( 0)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar
bei der Deutschen
Bundesbank
0,00 EUR ( 0)
0,00 0
b) Anleihen und
Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen
Emittenten
172.076.148,38 226.432
darunter:
beleihbar
bei der Deutschen
Bundesbank
172.076.148,38 EUR ( 226.432 )
bb) von anderen Emittenten 436.997.267,65 473.288
darunter:
beleihbar
bei der Deutschen
Bundesbank
301.275.117,23 EUR ( 303.135 )
609.073.416,03 699.720
c) eigene
Schuldverschreibungen
0,00 0
Nennbetrag 0,00 EUR ( 0)
609.073.416,03 699.720
6. Aktien und andere
nicht festverzinsliche
Wertpapiere
281.291.835,33 293.479
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 15.360.758,16 15.595
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR ( 0)
an
Finanzdienst-
leistungsinstituten
468.170,34 EUR ( 468 )
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR ( 0)
8. Anteile an verbundenen
Unternehmen
337.500,00 338
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR ( 0)
an Finanzdienst-
leistungsinstituten
0,00 EUR ( 0)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR ( 0)
9. Treuhandvermögen 4.370.462,52 5.004
darunter:
Treuhandkredite 4.370.462,52 EUR ( 5.004 )
10. Ausgleichsforderungen
gegen die öffentliche Hand
einschließlich Schuldverschreibungen
aus deren Umtausch
0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte
0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
36.582,00 38
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 3
36.582,00 42
12. Sachanlagen 24.797.588,47 26.191
13. Sonstige Vermögensgegenstände 12.034.496,48 11.572
14. Rechnungsabgrenzungsposten 953.259,96 468
Summe der Aktiva 3.662.036.194,29 3.599.010

Passivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 3.174.605,20 2.447
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 124.474.847,93 127.838
127.649.453,13 130.285
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 1.023.686.391,73 1.139.716
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 210.537,21 334
1.023.896.928,94 1.140.051
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 1.928.515.679,38 1.889.709
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 126.009.629,86 15.988
2.054.525.309,24 1.905.696
0,00 0
3.078.422.238,18 3.045.747
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 37.940.435,46 39.831
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 EUR ( 0)
37.940.435,46 39.831
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 4.370.462,52 5.004
darunter:
Treuhandkredite 4.370.462,52 EUR ( 5.004 )
5. Sonstige Verbindlichkeiten 1.808.794,71 833
6. Rechnungsabgrenzungsposten 494.340,83 575
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 12.361.245,00 12.084
b) Steuerrückstellungen 10.670.060,94 3.332
c) andere Rückstellungen 9.670.865,30 12.343
32.702.171,24 27.759
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 27.769.680,37 24.224
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter:
vor Ablauf von
zwei Jahren fällig
0,00 EUR ( 0)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 225.400.000,00 200.000
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 124.779.299,66 124.168
124.779.299,66 124.168
d) Bilanzgewinn 699.318,19 585
125.478.617,85 124.752
Summe der Passiva 3.662.036.194,29 3.599.010
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 57.897.706,36 86.328
Über eine weitere, nicht quantifizierbare Eventualverbindlichkeit wird im Anhang berichtet.
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 152.733.147,61 151.907
210.630.853,97 238.235
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 84.474.745,60 72.879
84.474.745,60 72.879

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

1.1.-31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 63.759.325,66 36.056
darunter:
abgesetzte
negative Zinsen
14.800,00 EUR ( 713 )
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 9.678.414,81 8.101
darunter:
abgesetzte
negative Zinsen
0,00 EUR ( 0)
73.437.740,47 44.157
2. Zinsaufwendungen 15.150.635,93 3.458
darunter:
abgesetzte
positive Zinsen
2.522,91 EUR ( 2.124 )
58.287.104,54 40.699
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 7.206.917,45 7.517
b) Beteiligungen 1.683.884,97 1.488
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 0
8.890.802,42 9.006
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 0
5. Provisionserträge 22.751.538,85 23.161
6. Provisionsaufwendungen 1.694.628,55 2.686
21.056.910,30 20.475
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 0,00 0
8. Sonstige betriebliche Erträge 5.464.479,20 11.159
9. (weggefallen)
93.699.296,46 81.338
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 20.250.136,95 19.122
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 5.408.860,64 4.733
darunter:
für Altersversorgung 1.607.159,58 EUR ( 1.107 )
25.658.997,59 23.854
b) andere Verwaltungsaufwendungen 17.613.512,83 15.356
43.272.510,42 39.210
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 2.761.671,53 1.947
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.716.340,93 2.674
darunter:
aus der Aufzinsung
von Rückstellungen
254.953,55 EUR ( 230 )
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 492.993,82 8.903
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 0
492.993,82 8.903
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 4.212.077,63 1.773
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 0,00 0
4.212.077,63 1.773
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
18. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 25.400.000,00 21.600
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 14.843.702,13 5.232
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 13.511.151,93 3.955
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 256.676,06 377
13.767.827,99 4.332
25. Jahresüberschuss 1.075.874,14 900
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
1.075.874,14 900
0,00 0
1.075.874,14 900
27. Einstellungen in Gewinnrücklagen
376.555,95 315
28. Bilanzgewinn 699.318,19 585

A N H A N G

0. Allgemeine Angaben


Der Jahresabschluss der Sparkasse Mittelsachsen wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (Rech-KredV) aufgestellt.


Die Sparkasse Mittelsachsen ist zu 100 % ein Tochterunternehmen der Sachsen-Finanzgruppe, Dresden. Die Sachsen-Finanzgruppe stellt einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht auf, in welche die Sparkasse einbezogen wird. Die Sparkasse verzichtet gemäß § 291 Abs. 1 HGB auf die Erstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts.

I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden ergänzenden Vorschriften (§§ 340 ff. HGB).

Forderungen


Forderungen an Kreditinstitute und Kunden (einschließlich Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen) haben wir mit dem Nennwert bilanziert. Ist der Nennwert niedriger als der Auszahlungsbetrag oder die Anschaffungskosten, wird der Differenzbetrag in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt planmäßig.


Bei Darlehen wird der Differenzbetrag zwischen Nennwert und niedrigerem Auszahlungsbetrag in die Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt verteilt auf die Laufzeit des Darlehens bzw. bei Darlehen mit Festzinsvereinbarung auf die Festzinsbindungsdauer.


Bei den Forderungen an Kunden wurde dem akuten Ausfallrisiko durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Umfang der Einzelwertberichtigungen ist abhängig vom Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit). Sofern keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, wurde eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung wurde durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt.


Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken bei den Forderungen an Kunden und Kreditinstitute wurden Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7 in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Zeitraum von 12 Monaten (12-Monats Expected Loss) ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie gebildet (Bewertungsvereinfachungsverfahren), der sich im Wesentlichen an dem auch für Zwecke des internen Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert orientiert. Grundlage für die Ermittlung mittels eines Kreditrisikomodells sind insbesondere die auf Basis der eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Für die Eventualverbindlichkeiten und offenen Kreditzusagen, die ebenfalls einem latenten Adressenausfallrisiko unterliegen, wurden auf der Basis von IDW RS BFA 7 pauschale Rückstellungen nach den vorgenannten Verfahren gebildet. Die bei der Berechnung der Pausschalwertberichtigungen verwendeten Modelle und deren Parameter spiegeln basierend auf den jährlich durchgeführten Analysen die Risikosituation zum Abschlussstichtag wider.


Die Ausgeglichenheit von erwarteten Verlusten und Bonitätsprämien wurde im Zeitpunkt der Kreditausreichung durch eine Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert, sichergestellt. Diese Ausgeglichenheitsannahme wurde zum Bilanzstichtag- durch einen Stichtagsvergleichs zur Entwicklung des mittels eines Kreditrisikomodells für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) und anhand von Daten zur Entwicklung des Adressenausfallrisikos des betreffenden Kreditbestandes nach Kreditausreichung und im Zeitablauf analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.


Soweit die Gründe für eine Wertberichtigung nicht mehr bestehen, sind Zuschreibungen (Wertaufholungen) bis zu den Zeit- bzw. Nominalwerten vorgenommen worden.

Wertpapiere


Die Ermittlung der Anschaffungskosten bei Wertpapieren in Girosammelverwahrung erfolgte nach der Durchschnittsmethode. Während die Bewertung der Wertpapiere der Liquiditätsreserve zum strengen Niederstwertprinzip erfolgte, sind die Wertpapiere des Anlagevermögens grundsätzlich zu den Anschaffungskosten bzw. zu den fortgeführten Buchwerten angesetzt worden. Immobilienfondsbestände des Anlagevermögens werden abweichend vom Vorjahr streng bewertet.


Bei der Bewertung von Wertpapieren wurde der beizulegende Wert grundsätzlich aus einem Börsen- oder Marktpreis bestimmt, soweit dieser auf einem aktiven Markt ermittelbar war. Für die Abgrenzung aktiver und inaktiver Märkte wurden die Kriterien zur Marktliquidität der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) herangezogen. Aufgrund der Einstufung als illiquides Wertpapier i.S. der MiFID II wurden die festverzinslichen Wertpapiere zum Bilanzstichtag weit überwiegend dem inaktiven Markt zugeordnet. In diesen Fällen wurde grundsätzlich der beizulegende Wert anhand von gerechneten Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv bestimmt, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde lag. Bei Bond-Komponenten der Credit-Linked Notes, wurde der beizulegende Wert anhand eines Barwertmodells mittels Discounted-Cashflow-Verfahren ermittelt. Die Diskontierung erfolgte mit einem laufzeitadäquaten risikolosen Zins zuzüglich angemessener Bonitäts- bzw. Liquiditätsspreads. Die Bonitäts- bzw. Liquiditätsspreads wurden aus Vergleichsanleihen abgeleitet.


Bei den Wertpapierleihegeschäften gehen wir nicht von einem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums der Wertpapiere auf den Entleiher aus. Die verliehenen Wertpapiere werden unverändert in den originären Bilanzposten bilanziert.


Bei im Bestand befindlichen Spezial- und Publikumsfonds ist für die Bewertung der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich. Dabei wurde die Zusammensetzung und das Risikoprofil der Fonds am Abschlussstichtag sowie mögliche Ausgleichseffekte berücksichtigt.


Die Qualität der Berechnung von Rücknahmepreisen wurde durch Vorlage geprüfter Jahresberichte bestätigt.


Bei Anteilen an Immobilienfonds, die dem Anlagevermögen oder der Liquiditätsreserve zugeordnet wurden, sind teilweise vertraglich geregelte Rückgabefristen zu beachten. Bei Nichtbeachtung dieser Fristen wird durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft ein Rückgabeabschlag erhoben.


AIF-Spezialfonds wurden zu Anschaffungskosten bzw. fortgeführten Buchwerten bilanziert.

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen


Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beilzulegenden Wert am Bilanzstichtag bilanziert.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagevermögen


Entgeltlich erworbene Software über 800,00 EUR wurde nach den Vorgaben des IDW-Rechnungslegungsstandards "Bilanzierung von Software beim Anwender" (IDW RS HFA 11) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Anlagewerte" ausgewiesen. Immaterielle Anlagewerte sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt worden, wobei eine Nutzungsdauer von drei bzw. fünf Jahren zugrunde gelegt wurde.


Die planmäßigen Abschreibungen für Gebäude des Anlagevermögens wurden linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 10 bis 50 Jahren vorgenommen.


Liegt der nach vorgegebenen Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist und handelt es sich dabei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.


Bei Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen des Anlagevermögens erfolgten die planmäßigen Abschreibungen linear. Die zugrunde gelegten Nutzungsdauern entsprechen den Vorschriften der amtlichen AfA-Tabellen bzw. basieren auf der voraussichtlichen Nutzungsdauer.


Bei Mieterein- und -umbauten erfolgte die Abschreibung nach den für Gebäude maßgeblichen Grundsätzen bzw. nach der kürzeren betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.


Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über 250,00 EUR bis 1.000,00 EUR sowie Software bis 800,00 EUR wurden in einen Sammelposten eingestellt, der über 5 Jahre linear gewinnmindernd aufzulösen ist. Geringwertige Wirtschaftsgüter sowie Software mit Anschaffungskosten bis 250,00 EUR wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.


Bei Gebäuden in Vorjahren vorgenommene Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften (Sonderabschreibung nach dem FördG) wurden gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fortgeführt.


Die in früheren Geschäftsjahren vorgenommenen steuerrechtlichen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen wirken sich - unter Inanspruchnahme der Übergangsregelung des Artikel 67 Abs. 4 EGHGB - im vorliegenden Jahresabschluss in niedrigeren laufenden Abschreibungen aus. Dies hat zu einem entsprechend höheren Steueraufwand geführt, der verbleibende Saldo hat das Jahresergebnis um 174 Tsd. EUR erhöht.

Sonstige Vermögensgegenstände


Die in den sonstigen Vermögensgegenständen enthaltenen Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter werden zu den Anschaffungskosten (Nennwert) bilanziert. Die weiteren hier ausgewiesenen Vermögensgegenstände werden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.

Verbindlichkeiten


Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert worden. Die Disagien zu Verbindlichkeiten wurden in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen. Unterschiedsbeträge zwischen Ausgabe- und Erfüllungsbetrag bei Verbindlichkeiten werden auf die Laufzeit erfolgswirksam aufgelöst.

Rückstellungen


Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt.


Rückstellungen für unmittelbare Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,59 % sowie Rentensteigerungen von 2,59 % ermittelt.


Die Rückstellungen wurden mit einem von der Deutschen Bundesbank zum 30.09.2023 veröffentlichten und auf das Jahresende prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Rechnungszinssatz für Pensionen beträgt 1,83 %.


Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes wurden mit den Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen verrechnet und im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst.


Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurde unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der Rechnungszinssatz erst zum Ende der Periode ändern.


Für Altersversorgungszusagen, deren Höhe sich ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert eines Rückdeckungsversicherungsanspruchs bestimmt, wurden Rückstellungen gemäß § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB zum beizulegenden Zeitwert des Anspruchs aus der Rückdeckungsversicherung angesetzt, soweit er den garantierten Versorgungszusagebetrag übersteigt. Ein Bilanzansatz ergab sich aufgrund der Verrechnung von Vermögensgegenständen (Deckungsvermögen) mit den betreffenden Schulden gemäß § 246 Abs. 2 HGB nicht.

Angaben zu nicht passivierten pensionsähnlichen Verpflichtungen


Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mittelsachsen Mitglied in der Zusatzversorgungskasse Sachsen.


Die Zusatzversorgungskasse Sachsen finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut.


Der Umlagesatz betrug im Geschäftsjahr 2023 1,6 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte. Der Zusatzbeitrag betrug im Geschäftsjahr 2023 4,86 %. Davon beträgt der Arbeitnehmeranteil 2,4 %. Dadurch vermindert sich der Gesamtbeitrag zur Kapitaldeckung auf 2,46 %. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert.


Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die Zusatzversorgungskasse Sachsen, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der Zusatzversorgungskasse Sachsen im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 17.604 Tsd. EUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 737 Tsd. EUR.


Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 31.395 Tsd. EUR.


Die quantitative Ermittlung erfolgte nach einer bundesweit einheitlichen Methodik, die der Rechtsauffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) entspricht. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde danach in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2005 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein entgeltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde.


Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die Zusatzversorgungskasse Sachsen die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der Zusatzversorgungskasse Sachsen in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der Zusatzversorgungskasse Sachsen.


Der Rückstellungsbetrag für die Verpflichtungen aus abgeschlossenen Altersteilzeitverträgen wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,47 % ermittelt und für eine durchschnittliche Restlaufzeit von 0,95 Jahren mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten auf das Jahresende prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre von 0,95 % abgezinst.


Rückstellungen wegen der aktuellen BGH-Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in S-Prämiensparverträgen (Aktenzeichen: XI ZR 234/20) und zum AGB-Änderungsmechanismus (Aktenzeichen: XI ZR 26/20) wurden anhand von individuellen Merkmalen der bestehenden Verpflichtungen ermittelt und unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen die Wahrscheinlichkeit beurteilt, dass Ansprüche geltend gemacht werden. Den für die Ermittlung etwaiger Zinsansprüche der Kunden zugrunde gelegten Referenzzinssatz haben wir aufgrund der ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips festgelegt. Dabei wurden die vom BGH vorgegebenen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Die Rückstellungshöhe entspricht damit der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrags der Verpflichtungen zum Bilanzstichtag. Die von der BGH-Rechtsprechung zum AGB-Änderungsmechanismus erfassten Gebühren wurden seit der Verkündung des Urteils nicht ertragswirksam in der GuV vereinnahmt und als Verbindlichkeit gegenüber Kunden ausgewiesen. Die bilanziellen Folgen beider Urteile wurden bereits im Jahresabschluss 2021 berücksichtigt. Im aktuellen Geschäftsjahr erforderliche Anpassungen wurden im laufenden Ergebnis erfasst.


Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Von dem Abzinsungswahlrecht, bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abzuzinsen, wurde kein Gebrauch gemacht. Bei Restlaufzeiten zwischen 1 und 10 Jahren ergaben sich Zinssätze zwischen 1,00 % und 1,51 %.


Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wurde davon ausgegangen, dass eine Änderung des Abzinsungszinssatzes erst zum Ende der Periode eintritt, so dass der Buchwert der Verpflichtungen mit dem Zinssatz zum Ende der Periode aufgezinst wurde. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs; bei einem teilweisen Verbrauch der Rückstellung vor Ablauf der Restlaufzeit gilt die Annahme, dass dieser Verbrauch erst zum Ende der jeweiligen Periode in voller Höhe erfolgt.


Veränderungen des Abzinsungssatzes oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen.


Für die unwiderrufliche Verpflichtung neben den jährlichen Beitragszahlungen zusätzliche Beiträge in den Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes gemäß den Grundsätzen der risikoorientierten Beitragsbemessung des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu leisten, wurden Rückstellungen i. H. v. 973 Tsd. EUR (Barwert) gebildet. Die im Geschäftsjahr erforderlichen Anpassungen wurden im laufenden Ergebnis erfasst.


Außerdem wurden erstmals Rückstellungen aufgrund der Übernahme einer unwiderruflichen Verpflichtung zur Zahlung von zusätzlichen Beiträgen in den Zusatzfonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe gemäß dem Beschluss des Verbandsvorstands des Ostdeutschen Sparkassenverbandes vom 16. November 2021 gebildet. Die Rückstellung wurde zum Bilanzstichtag in Höhe von 2.669 Tsd. EUR (Barwert) dotiert. Auf die weiteren Ausführungen unter Abschnitt "Sonstige finanzielle Verpflichtungen" (§ 285 Nr. 3a HGB) wird verwiesen.

Fonds für allgemeine Bankrisiken


Es besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB.

Strukturierte Finanzinstrumente im Sinne des IDW RS HFA 22


Im Rahmen der Eigenhandelsgeschäfte haben wir in strukturierte Finanzinstrumente investiert. Dabei handelt es sich um börsenfähige Schuldverschreibungen.


Variabel verzinsliche Wertpapiere mit Zinsober- bzw. -untergrenzen wurden nach den maßgeblichen handelsrechtlichen Regeln einheitlich bilanziert und bewertet.


Im Falle synthetischer Strukturen (Credit-Linked-Strukturen als Wertpapier) erfolgt eine Aufspaltung des strukturierten Finanzinstrumentes in Basisvertrag und eingebettetem Derivat (Credit-Default-Swaps). Beide Bestandteile wurden entsprechend dem im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgelegten Verwendungszweck und unter Beachtung der jeweils maßgeblichen handelsrechtlichen Grundsätze einzeln bewertet und bilanziert. Die Bewertung der Kreditderivate erfolgte nach den Grundsätzen für Bürgschafts- und Garantiekreditbürgschaften.


Die Bewertung erfolgt grundsätzlich über veröffentlichte Transaktions- oder Börsenkurse. Lagen keine Transaktions- oder Börsenkurse vor, wurden eigene Bewertungsmodelle (Zerlegung der Komponenten, Einzelbewertung auf Basis von indikativen Preisen durch die Emittenten bzw. mittels Discounted-Cash-Flow-Methode) zur Bewertung herangezogen.


Im Rahmen des Kundengeschäftes halten wir Finanzinstrumente im Bestand, die mit Zinsbegrenzungsvereinbarungen ausgestattet sind. Dazu gehören Forward-Darlehen. Diese Finanzinstrumente wurden einheitlich bilanziert und bewertet.

Derivative Finanzinstrumente / verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuches


Am Bilanzstichtag waren keine derivativen Finanzinstrumente im Bestand.


Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus institutsindividuellen Daten und Annahmen abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Abweichend vom Vorjahr ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss.

II. Erläuterungen zur Jahresbilanz

Aktivseite:

Posten 3: Forderungen an Kreditinstitute


In diesem Posten sind enthalten:

Forderungen an die eigene Girozentrale 6.450 Tsd. EUR
Forderungen mit Nachrangabrede enthalten in:
Posten 3b) Andere Forderungen 23.000 Tsd. EUR

Posten 4: Forderungen an Kunden


In diesem Posten sind enthalten:

Forderungen an verbundene Unternehmen
Bestand am Bilanzstichtag 1.927 Tsd. EUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 1.927 Tsd. EUR
Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Bestand am Bilanzstichtag 37.718 Tsd. EUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 36.901 Tsd. EUR
Forderungen gegenüber Mitgliedern der Sachsen-Finanzgruppe
Bestand am Bilanzstichtag 12.000 Tsd. EUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 12.000 Tsd. EUR


Im Rahmen des sogenannten Pfandbriefpoolings, das die Refinanzierungsmöglichkeiten der S-Finanzgruppe weiter verbessern soll, wurden grundpfandrechtlich besicherte Kundenforderungen in Höhe von 24.411 Tsd. EUR und Kommunalkredite in Höhe von 128.322 Tsd. EUR an die Landesbank Hessen-Thüringen bzw. Bayerische Landesbank übertragen. Die Landesbanken können diese Forderungen als Deckungswerte im Rahmen der Emission von Hypothekenpfandbriefen und Öffentlichen Pfandbriefen nutzen. Aufgrund der vertraglichen Rückübertragungsmöglichkeiten verbleibt das wirtschaftliche Eigentum an den Forderungen bei der Sparkasse. Die Sparkasse weist die Forderungen daher weiterhin in ihrer Bilanz im Aktivposten 4 "Forderungen an Kunden" und auch im Unterausweis "durch Grundpfandrechte gesichert" bzw. Kommunalkredite aus. Die übertragenen Kundenforderungen unterliegen neben dem kundenbezogenen Adressenausfallrisiko den üblichen Risiken unbesicherter Forderungen gegenüber einem Kreditinstitut. Diesem zusätzlichen Risiko wird durch den Ausweis einer Eventualverbindlichkeit (Passiva unter dem Strich 1c "Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten") i. H. mindestens des Buchwerts dieser Forderungen Rechnung getragen.

Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind
börsennotiert 510.913 Tsd. EUR
nicht börsennotiert 98.160 Tsd. EUR
Nicht mit dem Niederstwert bewertet wurden Wertpapiere mit
Buchwert 31.12. 496.553 Tsd. EUR
Beizulegender Zeitwert 455.906 Tsd. EUR


Es handelt sich dabei überwiegend um besicherte Wertpapiere und Anleihen öffentlicher Emittenten bzw. von regionalen Förderinstituten sowie von Kreditinstituten mit Endfälligkeiten zwischen 2024 und 2035. Diese sind mit Dauerbesitzabsicht erworben worden. Neben diesen Beständen halten wir auch CreditLinkedNotes mit Fälligkeiten zwischen 2024 und 2028 ebenfalls mit Dauerbesitzabsicht. Es handelt sich bei allen Papieren um Schuldverschreibungen, die zum Nennbetrag eingelöst werden. Niedrigere Zeitwerte aufgrund der bestehenden Marktlage sind nicht als dauerhafte Wertminderung anzusehen, weil sich die zwischenzeitlichen Wertschwankungen bis zur Einlösung dieses Wertpapieres wieder ausgleichen.

Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind
börsennotiert 4.285 Tsd. EUR
nicht börsennotiert 18.485 Tsd. EUR
Nicht mit dem Niederstwert bewertet wurden
Buchwert 31.12. 113.209 Tsd. EUR
Beizulegender Zeitwert 97.883 Tsd. EUR


Der niedrigere Zeitwert entfällt dabei auf einen Spezialfonds, welcher überwiegend in dänischen Pfandbriefen erstrangiger Bonität investiert ist. Diese notieren derzeit unter dem Nennwert. Die im Zeitraum bis längstens zum Jahr 2056 erfolgenden Tilgungszahlungen zum Nennwert führen perspektivisch zu einer ausgleichenden Werterholung bei dem mit Dauerbesitzabsicht gehaltenen Spezialfonds.


Zur besseren Darstellung der Vermögens- und Ertragslage wurden abweichend vom Vorjahr 16 Immobilienspezialfonds des Anlagevermögens mit Buchwerten in Höhe von 148.957 TEUR nach dem strengen Niederstwert bewertet. Die Änderung der Bewertungsmethode verringerte das Jahresergebnis um 4.750 TEUR.


Die Sparkasse hält an folgenden Investmentvermögen mehr als 10 % der Anteile:

Klassifizierung nach Anlagezielen Buchwert Marktwert/
Anteilwert
Differenz zwischen
Markt- und Buchwert
(Ertrags-) Ausschüttungen
für das Geschäftsjahr
Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR
Rentenfonds 113.209 97.883 15.326 1.738
Immobilienfonds 10.000 10.332 332 300

Posten 7: Beteiligungen


Angaben zu wesentlichen Beteiligungen der Sparkasse:

Name und Sitz Eigenkapital in Tsd. EUR
per 31.12.2022
Beteiligungsquote 2023 Jahresergebnis
in Tsd. EUR 2022
SC Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH, Chemnitz 8.089 19,8 % 237
Städtische Wohnungsgesellschaft Freiberg/Sa. Aktiengesellschaft, Freiberg 71.699 18,5 % 1.370
Beteiligungsgesellschaft der Sparkassen des Freistaat Sachsen mbH, Dresden 40.827 5,7 % 2.135
Ostdeutscher Sparkassenverband, Berlin 180.212 2,4 % -3.058


Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist für die Beurteilung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung. Die Sparkasse ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin der DKE-GbR, Berlin. Die getätigte Einlage von 500 EURO wird vor dem Hintergrund des eng begrenzten Gesellschaftszwecks und der fehlenden dauerhaften Beteiligungsabsicht unter dem Aktivposten 13 "Sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen.

Posten 8: Anteile an verbundenen Unternehmen


An folgenden verbundenen Unternehmen halten wir Beteiligungen:

Name und Sitz Eigenkapital in Tsd. EUR Beteiligungsquote Jahresergebnis in Tsd. EUR
per 31.12.2022 2023 2022
IVM - Immobilienverwaltung Mittelsachsen GmbH, Freiberg 614 100,0 % 52
SIV Mittelsachsen GmbH, Freiberg 2.415 95,0 % 204

Posten 9: Treuhandvermögen


Das Treuhandvermögen betrifft jeweils in voller Höhe die Forderungen an Kunden.

Posten 12: Sachanlagen

Die für sparkassenbetriebliche Zwecke genutzten Grundstücke und Bauten haben einen Bilanzwert in Höhe von 7.189 Tsd. EUR
Der Bilanzwert der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt 2.030 Tsd. EUR

Posten 13: Sonstige Vermögensgegenstände


Forderung mit Nachrangabrede:

Stille Beteiligung an der Landesbank Baden-Württemberg 5.000 Tsd. EUR

Posten 15: Aktive latente Steuern


Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum 31. Dezember 2023 Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen, die im Wesentlichen aus Ausgleichsposten bei Anteilen an Investmentvermögen resultieren, durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Die Steuerentlastungen resultieren aus bilanziellen Ansatzunterschieden insbesondere bei der Forderungs- und Wertpapierbewertung. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 30,13 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag).

Anlagenspiegel

Entwicklung des Anlagevermögens (in Tsd. EUR)
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten Entwicklung der kumulierten
Abschreibungen
01.01. Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12. 01.01.
Veränderungen +/-
Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen (dem Anlageververmögen zugeordnet) 110.000
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere -73.133
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere -10.773
Beteiligungen -234
Anteile an verbundenen Unternehmen 0
Stille Beteiligung 5.000 0 0 0 5.000 0
Immaterielle Anlagewerte 1.960 19 749 0 1.230 1.918
Sachanlagen 137.408 1.627 1.567 0 137.468 111.217
Entwicklung des Anlagevermögens (in Tsd. EUR)
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Abschreib. Zuschreib. Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.
Veränderungen +/-
Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen (dem Anlageververmögen zugeordnet) 110.000
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere -73.133
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere -10.773
Beteiligungen -234
Anteile an verbundenen Unternehmen 0
Stille Beteiligung 0 0 0 0 0 0
Immaterielle Anlagewerte 0 0 24 749 0 1.193
Sachanlagen 0 0 2.738 1.285 0 112.670
Entwicklung des Anlagevermögens (in Tsd. EUR)
Buchwerte
31.12.2023 31.12.2022
Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen (dem Anlageververmögen zugeordnet) 348.000 238.000
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 598.372 671.505
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 266.811 277.584
Beteiligungen 15.361 15.595
Anteile an verbundenen Unternehmen 338 338
Stille Beteiligung 5.000 5.000
Immaterielle Anlagewerte 37 42
Sachanlagen 24.798 26.191


Es wurde von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 RechKredV Gebrauch gemacht Die Fortführung der Spalte Anschaffungskosten ist wegen der Anwendung von § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV nicht möglich.

Passivseite:

Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten


In diesem Posten sind enthalten:

Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 127.638 Tsd. EUR
Der Gesamtbetrag der als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
übertragenen Vermögensgegenstände beläuft sich auf
123.088 Tsd. EUR

Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden


In diesem Posten sind enthalten:

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.760 Tsd. EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2.953 Tsd. EUR

Posten 4: Treuhandverbindlichkeiten


Die Treuhandverbindlichkeiten betreffen jeweils in voller Höhe die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten


Unterschiedsbeträge zwischen dem Auszahlungsbetrag bzw. den Anschaffungskosten von Forderungen gegenüber dem höheren Nominalwert sind enthalten mit

Bestand am Bilanzstichtag 442 Tsd. EUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 530 Tsd. EUR


Posten 7a: Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Der bilanzielle Ansatz der Pensionsrückstellungen i. H. v. 12.361 Tsd. EUR wurde nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ermittelt. Auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen 12.459 Tsd. EUR. Zum Bilanzstichtag ergibt sich hieraus ein Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB i. H. v. 98 Tsd. EUR. Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die (Sicherheits-)Rücklage dotiert wurde. Der Jahresüberschuss kann somit voll ausgeschüttet werden.

Posten 9: Nachrangige Verbindlichkeiten

Für nachrangige Verbindlichkeiten sind im Berichtsjahr Zinsen in Höhe von angefallen. 280 Tsd. EUR


Die von der Sparkasse eingegangenen nachrangigen Verbindlichkeiten können im Falle der Insolvenz oder der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet werden. Sie sind für beide Vertragsparteien während der Laufzeit unkündbar. Eine Umwandlungsmöglichkeit in Kapital oder andere Schuldformen besteht nicht.


Die Bedingungen der Nachrangigkeit bei Mitteln in Höhe von 27.770 Tsd. EUR entsprechen § 10 Abs. 5 a KWG a.F. / Artikel 63 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR).


Die Mittelaufnahmen, die im Einzelfall die 10% des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten nicht übersteigen, sind im Durchschnitt mit 1,01 % verzinslich. Die Ursprungslaufzeiten bewegen sich zwischen 7 und 10 Jahren. Im Folgejahr werden aus diesen Mittelaufnahmen 517 Tsd. EUR zur Rückzahlung fällig.

Passiva unter dem Strich:

Posten 1: Eventualverbindlichkeiten


Wesentliche Einzelposten an Eventualverpflichtungen liegen in folgendem Umfang vor:

Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 152.733 Tsd. EUR
In Credit-Linked-Notes (CLN) verbriefte Credit-Default-Swaps (CDS) 43.803 Tsd. EUR


Diese Haftung sowie die CDS wurden mit dem Betrag der zum Bilanzstichtag valutierten Hauptschuld ausgewiesen. Die Hauptschuldner haben bislang alle Zahlungen fristgerecht an das Kreditinstitut geleistet. Drohverlustrückstellungen wurden passiviert, soweit das Risiko der Inanspruchnahme auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilung im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse als wahrscheinlich eingeschätzt wird.


Im Zusammenhang mit der Unterbeteiligung des Ostdeutschen Sparkassenverbands an einer Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG hat der Hauptbeteiligte gegenüber dem Unterbeteiligten Anspruch auf Ersatz seiner Finanzierungskosten, sofern die von der Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG erzielten Erträge nicht ausreichen, die Finanzierungskosten zu begleichen. In einem solchen Fall hat die Sparkasse die Verpflichtung übernommen, anteilig für den anfallenden Aufwendungsersatz (Zinsen und Darlehensverbindlichkeiten) einzustehen. Die Sparkasse hat darüber hinaus die Verpflichtung übernommen, für anfallende Zinsen aus einer Darlehensschuld des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (Unterbeteiligter) einzustehen. Ein Betrag, zu dem die Inanspruchnahme aus dem Haftungsverhältnis künftig greifen kann, ist nicht quantifizierbar.

Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen


Zum Bilanzstichtag bestanden Abnahmeverpflichtungen von Wertpapieren (verbindliche Zeichnungszusagen auf Investmentfonds) in Höhe von 11.706 TEUR.


Die Sparkasse gehört dem institutsbezogenen Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe (Sicherungssystem) an, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft (freiwillige Institutssicherung). Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem basiert auf dem Prinzip der Institutssicherung. Ziel dabei ist es, die angehörigen Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise schützt die Institutssicherung auch sämtliche Einlagen der Kunden.


Das Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt (gesetzliche Einlagensicherung). Unabhängig von der Institutssicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem jedenfalls einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen i. S. v. § 2 Absätze 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen gem. § 8 EinSiG (derzeit 100.000 Euro pro Person).


Die Sparkassen-Finanzgruppe hat das bisherige System der freiwilligen Institutssicherung für alle deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen beibehalten. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des EinSiG.


Im Bedarfsfall entscheiden die Gremien der zuständigen Sicherungseinrichtungen darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen im Rahmen der freiwilligen Institutssicherung zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese ggf. geknüpft werden. Der Einlagensicherungsfall hingegen würde von der BaFin festgestellt. In diesem Fall hat das Sicherungssystem die Funktion der Auszahlungsstelle.


Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation besitzt ein effizientes Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung bei gleichzeitiger Ausweitung des Volumens der verfügbaren Mittel (Barmittel und Nachschusspflichten).


Zusätzlich wird das Sicherungssystem ab 2025 einen weiteren Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe i.S.v. Art. 113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") nach Maßgabe der durch die Mitgliederversammlung des DSGV am 26. Juni 2023 beschlossenen Grundsätze der Beitragsbemessung für den Zusatzfonds des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe aufbauen.


Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen in ein nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ("Sicherungssystem") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 973 Tsd. EUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2024 sind jährliche Beiträge zu entrichten. Der Jahresbeitrag wurde in 2017 in Höhe von 30 % als unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung, die mit Schuldsicherheiten (Wertpapierdepot bei der Deutschen Bundesbank) unterlegt ist, erbracht. Dem Sicherungssystem wurden die Auszahlungsansprüche der Sparkasse gegen die Deutsche Bundesbank aus dem Wertpapierdepot verpfändet. Die noch ausstehenden Barzahlungsverpflichtungen gegenüber dem Sicherungssystem betragen am Bilanzstichtag 170 Tsd. EUR. Für einen Betrag i. H. v. 973 Tsd. EUR wurden aufgrund einer im Geschäftsjahr 2023 erteilten unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zur Zahlung von zusätzlichen Beiträgen in den Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes Rückstellungen ausgewiesen. Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen in den ab 2025 zu bildenden zusätzlichen Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe i. S. v. Art. 113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 4.856 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2032 sind ab 2025 jährliche Beiträge zu entrichten. Für einen Betrag in Höhe von 2.856 TEUR wurden erstmals aufgrund einer im Geschäftsjahr 2023 erteilten unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zur Zahlung von zusätzlichen Beiträgen in den Zusatzfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes Rückstellungen ausgewiesen. Auf die Ausführungen unter I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Posten: Rückstellungen wird verwiesen.

Restlaufzeitengliederung


Die gemäß § 9 RechKredV geforderte Gliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich für die folgenden Posten (in Tsd. EUR):

Posten der Bilanz Restlaufzeit bis zu 3 Monaten -mehr als 3 Monate bis zu 1 Jahr -mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren -mehr als 5 Jahre
Aktiva 3b) Andere Forderungen an Kreditinstitute 3.000 172.000 188.000 189.900
Aktiva 4 Forderungen an Kunden 21.544 102.960 525.900 804.408
Passiva 1b) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 712 13.049 43.660 67.053
Passiva 2a ab) Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 36 85 89 0
Passiva 2b bb) Andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 21.785 49.408 49.745 5.000


Anteilige Zinsen der jeweiligen Aktiv- und Passivposten werden gemäß § 11 RechKredV nicht nach Restlaufzeiten aufgegliedert.


Angabe der Beträge, die in dem auf den Bilanzstichtag folgenden Jahr fällig werden:

Posten Aktiva 5 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche WP 112.590 Tsd. EUR
Posten Passiva 3 a begebene Schuldverschreibungen 11.300 Tsd. EUR


Im Posten Aktiva 4, Forderung an Kunden, sind Forderungen in Höhe von 79.402 Tsd. EUR mit unbestimmter Laufzeit enthalten.

III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Posten 8: Sonstige betriebliche Erträge


In diesem Posten sind wesentliche Einzelposten enthalten:

Grundstückserträge 2.997 Tsd. EUR
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 1.198 Tsd. EUR

Posten 12: Sonstige betriebliche Aufwendungen


In diesem Posten sind wesentliche Einzelposten enthalten:

Grundstücksaufwendungen 1.386 Tsd. EUR

Posten 25: Jahresüberschuss


Über die Verwendung des nach Abzug der Vorwegzuführung gemäß § 27 Abs. 1 SächsSpG verbleibenden Jahresüberschuss entscheidet gemäß § 27 Abs. 2 SächsSpG die Anteilseignerversammlung der Sachsen-Finanzgruppe. Es ist vorgesehen, 647 Tsd. EUR an die Sachsen-Finanzgruppe auszuschütten.

IV. Sonstige Angaben


Den Organen der Sparkasse gehören an:

Verwaltungsrat:

Vorsitzender:

Neubauer, Dirk Landrat des Landkreises Mittelsachsen

stellvertretender Vorsitzender:

1. Stellvertreter:
Woidniok, Jörg Amtsleiter Amt für Betriebswirtschaft und Recht der Stadt Freiberg
2. Stellvertreter:
Hentschel, Reiner Bürgermeister der Stadt Frauenstein

Mitglieder:

Goedtke, Bettina Mitarbeiterin Spezialberatung der Sparkasse Mittelsachsen
Herberger, Andreas Abteilungsdirektor Marktfolge und Abteilungsleiter Kreditmanagement der Sparkasse Mittelsachsen
Hofmann, Ronny Bürgermeister der Stadt Lunzenau
Hoof, Joachim Vorstandsvorsitzender der Ostsächsischen-Sparkasse Dresden und Vertreter der Sachsen-Finanzgruppe
Holuscha, Volker Oberbürgermeister der Stadt Flöha
Hubricht, Bernd im Ruhestand, vormals Bürgermeister der Gemeinde Reinsberg
Kalepp, Rico Filialleiter der Sparkasse Mittelsachsen
Krüger, Sven Oberbürgermeister der Stadt Freiberg
Sachse, Dirk Personalratsvorsitzender der Sparkasse Mittelsachsen
Wolf, Carsten Abteilungsleiter Spezialberatung der Sparkasse Mittelsachsen
Zezulka, Toni Geschäftsführer Contoni GmbH
Zobel, Dirk Geschäftsführer der Dirk Zobel Holding GmbH

stellvertretende Mitglieder:

Haupt, Volker im Ruhestand, vormals Bürgermeister der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf
Wolff, Roman Gewerbekundenberater der Sparkasse Mittelsachsen
Zwinscher, Christine Geschäftsführerin Häusliche Krankenpflege Christine Zwinscher GmbH

Vorstand:

Vorsitzender:


Prof. Schramm, Hans-Ferdinand


Der Vorstandsvorsitzende, Herr Prof. Schramm, ist Mitglied im Aufsichtsrat der LBS Landesbausparkasse NordOst AG, der S.V. Holding AG Dresden sowie Vorstandsmitglied der Sachsen-Finanzgruppe.

Mitglieder:


Helbig, Dirk


Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Herr Helbig, ist Mitglied im Aufsichtsrat der Städtischen Wohnungsgesellschaft Freiberg/ Sa. AG.


Den Mitgliedern des Vorstandes wurden für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 1.213 Tsd. EUR gewährt.


Die Aufwandsentschädigungen der Mitglieder des Verwaltungsrates betrugen im Geschäftsjahr 98 Tsd. EUR.


An frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene wurden im Geschäftsjahr Versorgungsbezüge in Höhe von 763 Tsd. EUR gezahlt.


Die Pensionsrückstellungen für die früheren Mitglieder des Vorstandes und ihre Hinterbliebenen betrugen am 31. Dezember 2023 12.361 Tsd. EUR.


Den Mitgliedern des Vorstandes wurden Kredite in Höhe von 0 Tsd. EUR gewährt. Für die Mitglieder des Verwaltungsrates bestehen Kredite in Höhe von 2.148 Tsd. EUR.


Im Geschäftsjahr wurde von dem Abschlussprüfer folgendes Gesamthonorar berechnet:

• für die Abschlussprüfungsleistungen 275 Tsd. EUR
• für andere Bestätigungsleistungen 32 Tsd. EUR
darunter:
• Prüfung gemäß § 89 WpHG 30 Tsd. EUR
• gemäß Abschnitt V Nr. 11 (1) AGB/Bbk 1 Tsd. EUR
• Prüfung des Reduzierungsantrags nach § 16j Abs. 2 FinDAG 1 Tsd. EUR


Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

Vollzeitkräfte 107
Teilzeitkräfte 250
Insgesamt 357
Nachrichtlich:
Auszubildende 19

 

Freiberg, den 11.04.2024


Der Vorstand

Prof. Hans-Ferdinand Schramm Dirk Helbig

Lagebericht 2023 der Sparkasse Mittelsachsen

Vorbemerkung


Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Berichterstattung wurde das Gebot der Darstellungsstetigkeit insbesondere im Hinblick auf den laufenden Umstellungsprozess zur Einführung neuer standardisierter Banksteuerungsanwendungen sowie bei den Darstellungen der Bilanzvergleichskennzahlen, welche nunmehr auf Basis der Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen mit Bezug auf Jahresdurchschnittsbestände erfolgt, unter Beachtung der Anforderungen des Prüfungsstandards 350 des Instituts der Wirtschaftsprüfer "Prüfung des Lageberichts im Rahmen der Abschlussprüfung" zulässigerweise durchbrochen.

1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit


Die Sparkasse Mittelsachsen ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Träger der Sparkasse ist die Sachsen-Finanzgruppe. Die Sparkasse ist Mitglied des Ostdeutschen Sparkassenverbands. Sie ist beim Amtsgericht Chemnitz unter der Nummer A HRA 3969 im Handelsregister eingetragen.


Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.


Die Sparkasse ist als Mitglied des Ostdeutschen Sparkassenverbands über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung").


Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe für die Bevölkerung, die Wirtschaft, insbesondere den Mittelstand, und die öffentliche Hand Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, in ihrem Geschäftsgebiet die Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen. Die Sparkasse erbringt ihre Leistungen unter Berücksichtigung der Markterfordernisse und dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit.


Die Gesamtzahl unserer Filialen hat sich bis zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen im Jahr 2023


Das Jahr 2023 war weltweit nach 2022 erneut von hoher Inflation geprägt. Im zweiten Kriegsjahr nach dem russischen Angriff auf die Ukraine waren die Preissteigerungsraten zwar in den meisten Ländern nicht mehr ganz so hoch wie zu ihren Spitzenständen im Herbst 2022. Doch die Kaufkraft der Einkommen war weiterhin stark belastet. Das schwächte den Konsum. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage - ebenfalls beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen.


Der Internationale Währungsfonds beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,0 % beziehungsweise auf 1,5 % für die Gruppe der fortgeschrittenen Volkswirtschaften. Diese Werte entsprechen zwar annähernd den langjährigen Durchschnitten, doch für die Spätphase der weitgehend überwundenen Corona-Pandemie war eine stärkere Erholung von den gedrückten Wertschöpfungsniveaus aus erwartet worden. Der avisierte Aufholprozess blieb jedoch tatsächlich im Angesicht der hohen Inflation sowie eingetrübter Wirtschaftsaussichten und Rahmenbedingungen stecken.


Der Euroraum, der sich 2022 noch sehr gut erholt hatte, verlor 2023 gegenüber den USA stärker an Wachstumsdynamik. Er erreichte gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 % realen Zuwachs. Dabei überzeichnen die Jahresraten für den Euroraum insgesamt und für die meisten seiner Länder sogar noch die Entwicklung innerhalb des Jahres. Denn das im Jahresdurchschnitt ausgewiesene Wachstum stammt fast vollständig aus dem statistischen Überhang vom guten Jahresende 2022. Danach stagnierte das Euro-Währungsgebiet im Jahresverlauf 2023 weitgehend - mit einigen Ausnahmen wie etwa dem Wachstumsstar der letzten Jahre, Spanien, der auch zuletzt bei seinem BIP weiter zulegen konnte.


Deutschland ist am anderen Ende des europäischen Länderfeldes einzuordnen. Hierzulande ist die Stagnation schon länger offenkundig. Die deutsche Jahreswachstumsrate profitierte 2023 anders als im Euroraum insgesamt nicht von einem Überhang aus dem Vorjahr. Im Gegenteil: Das Schlussquartal 2022 lieferte in Deutschland bereits eine sehr schlechte Ausgangsbasis. Damals waren die Energiepreise auf ihren Höchstständen und es herrschte die Angst vor einem Gasmangel mit Rationierungen im Winter 2022/2023 vor.


In Deutschland war im Jahresdurchschnitt die Entwicklung der verfügbaren Einkommen mit 5,9 % nominalem Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise. Mit -0,8 % schrumpfte der private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die Sparquote stieg leicht um zwei Promillepunkte auf 11,3 %.


Als die Inflationsraten sanken und damit die Erwartung aufkam, dass erste Leitzinssenkungen nicht mehr allzu fern sind bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen gegen Ende des Jahres 2023 allerdings wieder zurück. Gemessen an den Jahresendständen reduzierte sich die Umlaufsrendite der zehnjährigen Bundesanleihen als Benchmark für den Euroraum-Kapitalmarkt sogar von 2,53 % Ende 2022 auf 2,06 % Ende 2023. Allerdings markierte der Jahreswechsel 2023/2024 zunächst den Höhepunkt der Zinssenkungsfantasie, der sich danach wieder korrigiert hat. Über weite Teile des Jahres 2023 lagen die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen über der Marke von 2,5 %, in der Spitze fast bei 3 %.


Die Bautätigkeit in Deutschland wurde durch das einstweilen erhöhte Zinsniveau stark gebremst. Zunächst wurde noch der recht gute Auftragsbestand bei begonnenen Projekten abgearbeitet. Doch das Angehen neuer Projekte kam praktisch völlig zum Erliegen, was dann 2023 zunehmend auch in der laufenden Bau-Wertschöpfung sichtbar wurde. Die Bauinvestitionen sanken im dritten Jahr in Folge, 2023 noch einmal preisbereinigt um 2,1 %. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau.


Insgesamt ergab sich nach der ersten Schnellschätzung des Statistischen Bundesamtes vom 15. Januar 2024 im abgelaufenen Jahr eine reale Veränderungsrate des deutschen BIP in Höhe von -0,3 %. Ein Teil dieser Schrumpfung ist allerdings auch auf den Effekt einer geringeren Zahl von 2023 zur Verfügung stehenden Arbeitstagen zurückzuführen. Arbeitstäglich bereinigt beziffert das Statistische Bundesamt die Entwicklung auf -0,1 %.


Trotz recht hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion hat sich die Arbeitslosenquote in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um vier Promillepunkte auf 5,7 % erhöht.


Der Fachkräftemangel ist in vielen Branchen erlebbar. Er trägt maßgeblich zu einer angebotsseitigen Beschränkung der Wirtschaftsentwicklung bei. Die Zahl der Erwerbstätigen konnte jedoch auch in dem schwierigen Jahr 2023 um jahresdurchschnittlich 333 Tausend Personen auf einen neuen Rekordstand von 44,9 Mio. weiter gesteigert werden. Noch nie waren in Deutschland so viele Menschen erwerbstätig wie im Jahr 2023.


Dies hat Implikationen für die Entwicklung der Produktivität: Bei real schrumpfendem BIP und steigender Erwerbstätigenzahl war die Pro-Kopf-Produktivität deutlich rückläufig. Pro Stunde gerechnet, sieht die Entwicklung etwas günstiger aus, weil die durchschnittlich geleistete Arbeitsstundenzahl 2023 gesunken ist.


Aktienkurse profitierten Ende 2023 in erster Linie von den veränderten Zinserwartungen. Mit einem Jahresschlussstand von 13.924 Punkten Ende 2022 und 16.752 Punkten Ende 2023 errechnet sich im DAX eine positive Jahresperformance von 20,3 %.

2.2. Geschäftsverlauf


Der Geschäftsverlauf im Jahr 2023 wird auf Basis der Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen mit Bezug auf Jahresdurchschnittsbestände dargestellt. Lediglich an einzelnen Stellen werden aus Gründen der Nachvollziehbarkeit Stichtagsdaten verwendet. Die Entwicklung der wesentlichen bilanziellen Steuerungsgrößen im Jahr 2023 stellt sich wie folgt dar:

Jahresdurchschnittsbestand Veränderung zu Anteil an der DBS
Plan 2023 2023 2022 Plan Vorjahr
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR % % %
Durchschnittliche Bilanzsumme (DBS) 3.586,4 3.631,1 3.746,7 1,2 -3,1 100,0
Forderungen an Kreditinstitute 658,3 700,4 545,2 6,4 28,5 19,2
Forderungen an Kunden 1.555,0 1.529,5 1.505,2 -1,6 1,6 42,1
Wertpapieranlagen 1.263,4 1.307,2 1.459,5 3,5 -10,4 36,0
Übrige Aktivposten 65,4 94,0 236,7 43,7 -60,3 2,6
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 126,7 128,5 289,9 1,4 -55,7 3,5
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 3.016,7 3.046,3 3.024,3 1,0 0,7 83,9
Eigenkapital 361,9 380,4 349,9 5,1 8,7 10,5

2.2.1. Bilanzsumme und Geschäftsvolumen


Die durchschnittliche Bilanzsumme (DBS) ist von 3.746,7 Mio. EUR auf 3.631,1 Mio. EUR zurückgegangen. Gründe für den Rückgang der DBS liegen im Abbau der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, welche zu einer Verringerung der sonstigen Aktiva (im Wesentlichen Kassenbestände) führten.


Das Stichtagsgeschäftsvolumen (Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten und unwiderruflichen Kreditzusagen) hat sich von 3.910,1 Mio. EUR auf 3.957,1 Mio. EUR erhöht. Die Bilanzsumme ist von 3.599,0 Mio. EUR auf 3.662,0 Mio. EUR gestiegen.


Die Veränderung der Stichtagsbilanzsumme ist hautsächlich im Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden um 32,7 Mio. EUR sowie der Kapitaldotierung begründet. Auf der Aktivseite stellten die Zugänge in den Positionen Forderungen an Kreditinstitute um 154,1 Mio. EUR sowie Forderungen an Kunden um 7,7 Mio. EUR bzw. Rückgänge bei Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren um 12,2 Mio. EUR sowie bei Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere um 90,6 Mio. EUR die wesentlichen Veränderungen dar.

2.2.2. Aktivgeschäft

2.2.2.1. Forderungen an Kreditinstitute


Der Durchschnittsbestand der Forderungen an Kreditinstitute erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr von 545,2 Mio. EUR auf 700,4 Mio. EUR.


Der Anstieg der Forderungen an Kreditinstitute ist vor allem auf die teilweise Umschichtung zu Lasten der Wertpapieranlagen zurückzuführen.


Diese Position enthält insbesondere Schuldscheindarlehen sowie Termingeldanlagen. Gegenüber dem Jahr 2022 stieg die Position stichtagsbezogen um 16,0 % auf 1.119,6 Mio. EUR. Fälligkeiten bei den Wertpapieranlagen wurden zu einem hohen Anteil der Liquiditätshaltung zugeführt bzw. in kurzlaufende Tages- und Termingelder investiert.

2.2.2.2. Forderungen an Kunden


In Folge der Zinsentwicklung im Jahr 2023 war eine deutliche Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten. Insbesondere waren die Baufinanzierungen rückläufig. Dennoch erhöhte sich das durchschnittliche Kundenkreditvolumen, vor allem durch den Abruf offener Zusagen, um 1,6 % auf 1.529,5 Mio. EUR.


Es bestehen Schuldscheindarlehen in Höhe von 87,5 Mio. EUR (im Vorjahr 92,4 Mio. EUR) an gewerbliche Unternehmen.


Die Darlehenszusagen belaufen sich im Jahr 2023 auf rund 192,1 Mio. EUR und unterschritten damit den Wert des Vorjahres (232,8 Mio. EUR) deutlich. Insbesondere die Darlehenszusagen zur Finanzierung des Wohnungsbaus verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr markant um 48,9 % auf 57,0 Mio. EUR.


Das insgesamt stichtagsbezogen geplante Kreditwachstum von 40 Mio. EUR wurde aufgrund geringerer Kreditnachfrage im privaten Wohnungsbau sowie geringerer gewerblicher Investitionstätigkeit verfehlt.

2.2.2.3. Wertpapieranlagen


Das Management der Wertpapieranlagen erfolgt einschließlich der Forderungen an Kreditinstitute (insgesamt als Eigenanlagen bezeichnet) und ist mit einem Strukturanteil von insgesamt 54,9 % der Bilanzsumme von besonderer geschäftspolitischer Bedeutung. Die Steuerung der gesamten Eigenanlagen erfolgt im Rahmen der beschlossenen Geschäfts- und Risikostrategie.


Entgegen dem geplanten Rückgang wiesen die Eigenanlagen im Berichtsjahr einen leichten Anstieg auf. Ursachlich dafür sind die nicht im geplanten Umfang im Kreditgeschäft platzierten Mittelzuflüsse aus Kundeneinlagen.


Die Bestände von Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren wurden im Jahresverlauf um 12,2 Mio. EUR stichtagsbezogen abgebaut.


Ursächlich für die Rückgänge war eine im Verlauf des Jahres angepasste Anlagestrategie, wonach die Mittel aus fälligen Wertpapieren zunächst als kurzfristige Anlagen bei Kreditinstituten unterhalten wurden. In geringem Umfang wurden Teile des Immobilienfondsbestands abgebaut.

2.2.2.4. Übrige Aktivposten


Die übrigen Aktivposten sanken im Vergleich zum Durchschnittsbestand des Vorjahres in Folge des massiven Rückgangs der Kassenbestände.


Die Höhe der Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen verringerte sich nur unwesentlich und betrug zum Jahresende 15,7 Mio. EUR. Die Sparkasse hält zudem eine stille Beteiligung an der Landesbank Baden-Württemberg von nominal 5,0 Mio. EUR.


Trotz der prognostizierten Erwartung, wonach Abschreibungen auf Beteiligungen nicht auszuschließen sind, waren Abschreibungen auf Beteiligungen nicht vorzunehmen.


Investitionen wurden im Jahr 2023 in Höhe von rund 1,7 Mio. EUR getätigt. Investiert wurde hauptsächlich in den Umbau einer ehemals eigengenutzten Filialimmobilie in einen Wohnkomplex für betreutes Wohnen sowie in diverse Betriebsvorrichtungen (z.B. Mietfachanlage, Photovoltaikanlage).

2.2.3. Passivgeschäft

2.2.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten


Der Durchschnittsbestand der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr von 289,9 Mio. EUR auf 128,5 Mio. EUR, was durch die bereits im Vorjahr vollständig zurückgeführten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte begründet ist.


Der stichtagsbezogene Bestand an Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr unwesentlich auf 127,6 Mio. EUR und hat einen Strukturanteil von 3,5 % der Bilanzsumme.


Es handelt sich dabei überwiegend um Weiterleitungsmittel, die der Finanzierung des langfristigen Kreditgeschäfts dienen.

2.2.3.2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden


Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden einschließlich verbriefter und nachrangiger Einlagen von Kunden erhöhten sich im Jahresdurchschnitt und verteilen sich wie folgt:

Kundeneinlagen nach Produktgruppen Jahresdurchschnittsbestand Veränderung
2023 2022
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR %
Sichteinlagen 1.837,8 1.795,0 42,8 2,4
Spareinlagen 1.085,3 1.153,0 -67,7 -5,9
Sparkassenbrief 111,2 72,1 39,1 54,2
Gesamt 3.046,3 3.024,3 22,0 0,7


Entgegen dem prognostizierten leichten Rückgang für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 konnten die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden leicht gesteigert werden. Die Spartätigkeit der Anleger gestaltete sich in 2023 jedoch verhalten.


Vor dem Hintergrund der unklaren wirtschaftlichen Entwicklung bevorzugten unsere Kunden liquide Anlageformen wie Tages- bzw. Termingeldanlagen. Es waren jedoch auch, in Folge höherer Anlagezinssätze, leichte Zuwächse bei Anlagenformen in höher verzinsliche Sparbriefe und mit einer Nachrangabrede ausgestattete Sparkassenkapitalbriefe zu verzeichnen.

2.2.4. Dienstleistungsgeschäft


Im Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2023 bezogen auf das daraus resultierte Provisionsergebnis folgende Schwerpunkte ergeben:

Zahlungsverkehr


Der Provisionsertrag aus Giro- und Zahlungsverkehr erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 2,3% auf 13,8 Mio. EUR (2022: 13,4 Mio. EUR).

Vermittlung von Wertpapieren


Im Wertpapier- und Fondsgeschäft lagen der Bruttoabsatz mit 208,0 Mio. EUR (Vorjahr 133,5 Mio. EUR) und der Nettoabsatz mit 102,2 Mio. EUR (Vorjahr 71,2 Mio. EUR) deutlich über Vorjahresniveau.


Damit konnte im Jahr 2023 der Provisionsertrag aus dem Wertpapiergeschäft um 10,2% auf 4,1 Mio. EUR gesteigert werden.

Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen


Der Absatz lag im Jahr 2023 mit 27,5 Mio. EUR im Bereich Lebensversicherungen 1,0 Mio. EUR über und mit 43,5 Mio. EUR beim Bausparen 5,0 Mio. EUR unter Vorjahresniveau.


Der Absatz von Sachversicherungen ist im Vergleich zum Vorjahr um 1,9% gestiegen.

2.2.5. Bedeutsamste finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren


Die Sparkasse wird maßgeblich über ausgewählte finanzielle Leistungsindikatoren gesteuert. Die Entwicklung der bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren stellt sich im Jahr 2023 wie folgt dar:

Einheit Plan 2023 Ist 2023 Ist 2022 Veränderung zum Vorjahr in %
DBS Mio. EUR 3.586,4 3.631,1 3.746,7 -3,1
Gesamtkapitalquote nach CRR % 23,2 24,5 22,6 8,4
Eigenkapitalrentabilität (wirtschaftlich) % 8,5 10,4 7,3 42,5
Betriebsergebnis vor Bewertung % der DBS 1,01 1,31 0,83 57,8
Cost-Income-Ratio % 54,0 46,3 56,3 -19,3


Die bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren sind die Marktdurchdringung (gemessen über das erweiterte Kundengeschäftsvolumen einschließlich Verbundbestände pro Kunde) im Rangvergleich zu den Sparkassen des OSV sowie die Einhaltung der Risikotragfähigkeit. Die Zielstellung die Marktdurchdringung im oberen Drittel des Sparkassenvergleichs zu positionieren wurde leicht verfehlt. Die Risikotragfähigkeit war im Jahr 2023 durchweg gegeben.

2.3. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

2.3.1. Vermögenslage


Die Vermögenslage unserer Sparkasse ist gekennzeichnet durch einen Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden an der DBS in Höhe von 83,9 % (Vorjahr 80,7 %).


Der Anteil der Forderungen an Kunden an der DBS hat sich von 40,2 % auf 42,1 % erhöht.


Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2023 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 125,5 Mio. EUR (Vorjahr 124,8 Mio. EUR) aus. Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere aufsichtliche Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB auf 225,4 Mio. EUR erhöht.


Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 24,5 % (im Vorjahr: 22,6 %) die aufsichtlichen Mindestanforderungen gemäß CRR (zuzüglich SREP-Zuschlag sowie Kapitalerhaltungs- und antizyklischem Kapitalpuffer) deutlich. Der Gesamtrisikobetrag zum 31. Dezember 2023 beträgt 1.455,4 Mio. EUR und die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel belaufen sich auf 356,1 Mio. EUR.


Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte deutlich. Die Kernkapitalquote beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 22,3 % der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR.


Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 10,5 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %.


Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2028 ist auch weiterhin eine Über-Erfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die geplante Umsetzung unserer Geschäftsstrategie zu erwarten.

2.3.2. Finanzlage


Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit uneingeschränkt gegeben.


Die Liquiditätsdeckungsquote gemäß Art. 412 CRR (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 415,6 % bis 525,1 % oberhalb des Mindestwerts von 100,0 %. Die LCR-Quote lag zum 31. Dezember 2023 bei 484,9 %.


Die strukturelle Liquiditätsquote gemäß Art. 413 CR (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag in einer Bandbreite von 146,7 % bis 151,1 %. Damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100,0 % durchgängig eingehalten.


Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Kredit- und Dispositionslinien bestehen bei der Deutschen Bundesbank und der Landesbank Baden-Württemberg, welche zeitweise in Anspruch genommen wurden.


Die Sparkasse nahm 2023 am elektronischen Verfahren "MACCs (Mobilisation and Administration of Credit Claims)" der Deutschen Bundesbank zur Nutzung von Kreditforderungen als notenbankfähige Sicherheiten teil.


Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung auch zukünftig gewährleistet.

2.3.3. Ertragslage


Für die Analyse der Ertragslage im Geschäftsjahr wird die Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen-Finanzgruppe genutzt. Diese ermöglicht eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses in Relation zur DBS. Die Systematik stellt eine primär nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliederte Gewinn- und Verlustrechnung dar. Abweichend zum Jahresabschluss werden dabei einzelne Positionen weiter gegliedert oder zum Teil auch zusammengefasst. Die wesentlichen Erfolgskomponenten stellen sich wie folgt dar:

Ausgewählte Ergebniskomponenten Plan 2023 2023 2022 Veränderung zu
Plan
Mio. EUR Mio. EUR % der DBS Mio. EUR % der DBS %
Zinsüberschuss inkl. laufende Erträge aus Aktien und
anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sowie Beteiligungen
57,3 67,1 1,85 49,9 1,33 17,1
Provisionsüberschuss 21,2 21,0 0,58 20,8 0,56 -0,9
Personalaufwand 25,2 24,9 0,69 23,4 0,62 -1,2
Sachaufwand 17,2 16,3 0,45 16,7 0,45 -5,2
Betriebsergebnis I - vor Bewertung 36,1 47,7 1,31 31,1 0,83 32,1
Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft 1) -5,0 -3,7 -0,10 0,2 0,01 -26,0
Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft 1) -0,9 -3,8 -0,10 -8,1 -0,21 422,2
Sonstiges Bewertungsergebnis -0,5 1,9 0,05 -2,8 -0,07 -380,0
Jahresergebnis 1,5 1,1 0,03 0,9 0,02 -26,7
DBS 3.586,4 3.631,1 100,00 3.746,7 100,0 1,2
Ausgewählte Ergebniskomponenten Veränderung zu
Vorjahr
%
Zinsüberschuss inkl. laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sowie Beteiligungen 34,5
Provisionsüberschuss 1,0
Personalaufwand 6,4
Sachaufwand -2,4
Betriebsergebnis I - vor Bewertung 53,4
Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft 1) -1850,0
Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft 1) -53,1
Sonstiges Bewertungsergebnis -67,9
Jahresergebnis 22,2
DBS -3,1

1) ohne Veränderung der Vorsorgereserven


Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss besser entwickelt als erwartet. Der Erwartungswert von 57,3 Mio. EUR wurde um 9,8 Mio. EUR überschritten. Er erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 34,5 % auf 67,1 Mio. EUR. Der Anstieg der Zinserträge übertraf die Erhöhung der Zinsaufwendungen deutlich. Die Erhöhung der Zinserträge resultierte insbesondere aus der deutlich über der Planung liegenden Verzinsung der Einlagen bei der Deutschen Bundesbank sowie der kurzfristigen Forderungen gegenüber Kreditinstituten. Weiterhin lagen die Fondserträge aus Immobilienfonds leicht über der Planung. Negative Abweichungen gegenüber der Planung ergaben sich in Folge des unter den Planungen liegenden Kreditwachstums im Zinsergebnis aus den Kundenkrediten sowie in einem im Wesentlichen zinsbedingt erhöhten Zinsaufwand für die Kundeneinlagen.


Demgegenüber entspricht der Provisionsüberschuss nahezu dem Vorjahr. Das geplante Niveau wurde insbesondere aufgrund geringerer Versicherungsprovisionen sowie geringerer Aval- und Kreditprovisionen leicht verfehlt.


Des Weiteren ist der Personalaufwand gegenüber den Erwartungen etwas geringer gestiegen. Die Personalaufwendungen erhöhten sich insbesondere infolge der zwischen den Tarifpartnern vereinbarten Inflationszulage auf 24,9 Mio. EUR.


Die anderen Verwaltungsaufwendungen verminderten sich im Vergleich zum Vorjahr geringfügig aufgrund geringerer Beiträge, Gebühren und sonstiger Dienstleistungen Dritter. Der Sachaufwand liegt mit 0,9 Mio. EUR unter dem Planungsansatz von 17,2 Mio. EUR.


Das Betriebsergebnis vor Bewertung beträgt 1,31 % (Vorjahr 0,83 %) der DBS des Jahres 2023. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 1,01% wurde insbesondere aufgrund des höheren Zinsüberschusses deutlich übertroffen.


Während sich aus dem Kreditgeschäft ein negatives Bewertungsergebnis ergab, das jedoch leicht unter dem Planwert lag, stellte sich das Bewertungsergebnis aus den Wertpapieranlagen aufgrund der vollzogenen strengen Bewertung des Immobilienfondsvermögens negativer als geplant dar. Sonstige Bewertungsmaßnahmen weisen einen positiven Beitrag auf, da die im Vorjahr notwendige Bildung einer Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3 zum 31. Dezember 2022 aufgrund der Entwicklung in 2023 nicht mehr erforderlich war und aufgelöst wurde.


Das neutrale Ergebnis setzt sich aus den neutralen Erträgen in Höhe von 2,4 Mio. EUR (Vorjahr 8,2 Mio. EUR) und den neutralen Aufwendungen in Höhe von 4,5 Mio. EUR (Vorjahr 2,3 Mio. EUR) zusammen. Bei den neutralen Erträgen handelt es sich im Wesentlichen um Auflösungen von sonstigen Rückstellungen wie z.B. für BGH-Rechtsprechung zum Prämiensparen sowie aperiodischer Zinserträge. Die neutralen Aufwendungen sind maßgeblich durch die Bildung einer Rückstellung für zukünftige Zuführungen zum Stützungsfonds und Aufwendungen für Ruhegehälter geprägt.


Der Sonderposten nach § 340g HGB wurde deutlich um 25,4 Mio. EUR aufgestockt.


Für das Geschäftsjahr 2023 war ein gegenüber der Planung um 4,3 Mio. EUR auf 13,5 Mio. EUR gestiegener Steueraufwand auszuweisen.


Im Vergleich zum Vorjahr (0,9 Mio. EUR) ergibt sich in Folge der zuvor dargestellten Entwicklungen ein Jahresüberschuss von 1,1 Mio. EUR.


Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2023 0,1 %.

2.4. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage


Der Vorstand der Sparkasse Mittelsachsen ist im Umfeld der zahlreichen krisenhaften Entwicklungen sowie dem besonderen Zinsumfeld mit dem Ergebnis aus der operativen Geschäftstätigkeit des Jahres 2023 zufrieden. Ursächlich für die positive Entwicklung von Geschäftsvolumen und Bilanzsumme war die erfreulich stabile Entwicklung der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden. Die in Folge geringere Kreditnachfrage unter den Erwartungen ausgefallenen Zinserträge in diesem Geschäftsfeld konnten mittels ertragreicher Anlagen am Geldmarkt ausgeglichen werden. Durch ein die Bewertungsaufwendungen erheblich übersteigendes Betriebsergebnis vor Bewertung konnte das wirtschaftliche Eigenkapital deutlich gestärkt werden. Das Geschäftsmodell der Sparkasse ist weiter tragfähig und kann unverändert fortgeführt werden. Der Vorstand schätzt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse unter Berücksichtigung des aktuellen wirtschaftlichen Umfeldes als stabil und gut ein.

3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht


Die folgenden Prognosen und Einschätzungen der Sparkasse beruhen auf Informationen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung standen. Eine Veränderung der Einflussfaktoren kann dazu beitragen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen wesentlich von den derzeit erwarteten abweichen. Zu diesen gehören insbesondere die Konjunktur- und Inflationsentwicklung, die Zinsentscheidungen der EZB, die Entwicklung der Immobilienmärkte infolge höherer Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden, aber auch geopolitische Krisen außerhalb und innerhalb von Europa. Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.


Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.


Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

3.1. Prognosebericht

3.1.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen im Jahr 2024


Die Sparkasse erwartet unter Anlehnung an die Prognose der Chefvolkswirte der Sparkassen Finanzgruppe sowie die ifo-Konjunkturprognosen, folgende Entwicklung für das Jahr 2024.


Die meisten Prognosen für das Gesamtjahr 2024 gehen vom Einsetzen einer Erholung im weiteren Jahresverlauf aus. Sollte sich der Preisauftrieb weiter planmäßig abschwächen und die Entwicklung der Einkommen nun die nominale Dynamik des Vorjahres nachholen, wäre die Kaufkraft wieder entsprechend gestärkt. Dies würde neues Wachstum ermöglichen. Alle derartigen positiven Prognosen stehen unter dem Vorbehalt, dass es nicht zu weiteren Verschärfungen bei den zahlreichen geostrategischen und politischen Konflikten kommt.


Eine im Hauptszenario mögliche Erholung bei nachlassender Inflation ist auch die Argumentationslinie der aktuellen "Gemeinsamen Prognose" der Chefvolkswirte der Sparkassen Finanzgruppe. Als mittleres Szenario halten die Chefvolkswirte der Finanzgruppe 2024 ein Wachstum in Deutschland in Höhe von 0,3 % für möglich. Das ist abermals weniger als die zugleich für den Euroraum prognostizierten 0,8 % Wachstum. Getragen wird das Wachstum im laufenden Jahr vor allem von einer unterstellten Erholung des privaten Konsums. Dieser könnte bereits 2024 preisbereinigt um 1,0 % zulegen. Die Lage bei den Bauinvestitionen und im Außenhandel bleibt in der Prognose 2024 dagegen noch schwierig. Bei den Ausrüstungsinvestitionen gehen die Chefvolkswirte hingegen optimistischer von einer Fortsetzung der bereits 2023 zu verzeichnenden Sonderkonjunktur aus. Die angespannte Situation am Arbeitsmarkt dürfte diese gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Gütermärkte mit einer Seitwärtsbewegung bei der Erwerbstätigkeit begleiten.


Ein in den Jahren 2024 und 2025 weiter nachlassender Preisauftrieb ist die eigentliche positive Nachricht der "Gemeinsamen Prognose". Denn erst die engere Begrenzung der Inflation erlaubt wieder bessere Planbarkeit, das Aufholen der Kaufkraft und perspektivisch dann auch eine Neujustierung der Zinslandschaft.


Bereits Ende 2023 war das Nachlassen des Preisauftriebs in den vorgelagerten Wertschöpfungsstufen, bei Importpreisen, Erzeugerpreisen und Großhandelspreisen deutlich zu beobachten. 2024 dürfte diese Entlastung auch zunehmend in den Verbraucherpreisen ankommen. Die Chefvolkswirte gehen für den Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) von einer Rate von 2,6 % in Deutschland und von 2,5 % im Euroraum aus. Die Kerninflationsraten unter Herausrechnung von Energie- und Lebensmittelpreisen waren naturgemäß in den letzten Jahren weniger volatil zurückgeblieben.


Eine Unsicherheit stellt die künftige Lohnentwicklung dar. Hier stehen noch einige wichtige Tarifabschlüsse aus. Die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer ist aufgrund der Arbeitsmarktlage strukturell stark. Werden Übertreibungen hier vermieden, dürfte sich die Inflationslage weiter entspannen. Die stark gebremste Geldmengenentwicklung und die insgesamt zurückhaltende Kreditnachfrage zeigen an, dass das geldpolitische Bremsmanöver seine Wirkung entfaltet hat und die Transmission funktioniert.


Auch wenn das Inflationsziel noch nicht vollständig erreicht ist, dürften die bereits erzielten Teilerfolge den Notenbanken bald eine Neujustierung ihrer Instrumente erlauben. Eine solche zinspolitische Neujustierung könnte dann auch dem Wachstum wieder neuen Rückenwind geben. Allerdings hatten die Kapitalmärkte um den Jahreswechsel 2023/2024 eine entsprechende Wende als Erwartung bereits in sehr weitreichendem Rahmen vorweggenommen.


Für Ostdeutschland und Sachsen wird für das Jahr 2024 eine Steigerung der Wirtschaftsleistung von 0,8 und 0,7 % erwartet. Die Inflation in Ostdeutschland sollte sich abschwächen, was zusammen mit deutlich höheren Löhnen eine Steigerung der Realeinkommen der privaten Haushalte bedeutet. Dies kann zu einer steigenden Konsumnachfrage führen, wovon vor allem die konsumnahen Dienstleistungen profitieren dürften. Dennoch wird die Wirtschaft in Ostdeutschland und auch in Sachsen geringer wachsen als in Deutschland insgesamt, da sich die unvorteilhafte demografische Entwicklung zunehmend negativ bemerkbar macht.

3.1.2. Geschäftsentwicklung


Die von uns im Jahr 2024 erwartete Geschäftsentwicklung wird auf Basis der Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen sowie auf Grundlage von Jahresdurchschnittsbeständen dargestellt. Die Entwicklung der wesentlichen bilanziellen Steuerungs- bzw. Plangrößen stellt sich wie folgt dar:

Jahresdurchschnittsbestand Veränderung zum Vorjahr Anteil an der DBS
Plan 2024 2023
Mio. EUR Mio. EUR % %
DBS 3.650,0 3.631,1 0,5 100,0
Forderungen an Kreditinstitute 662,6 700,4 -5,4 18,2
Forderungen an Kunden 1.567,6 1.529,5 2,5 42,9
Wertpapieranlagen 1.327,8 1.307,2 1,5 36,4
Übrige Aktivposten 92,0 94,0 -2,1 2,5
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 125,6 128,5 -2,3 3,4
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 3.064,5 3.046,3 0,6 84,0
Eigenkapital 402,9 380,3 5,6 11,0


Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023 rechnen wir für das Jahr 2024 mit einem moderaten Wachstum für unser Kundenkreditgeschäft, vorrangig aus dem Darlehensgeschäft mit unseren Privat- und Firmenkunden sowie öffentlichen Haushalten.


Für die Forderungen an Kreditinstitute und die verzinslichen Wertpapiere des Eigengeschäfts gehen wir von leicht sinkenden Beständen in 2024 unter weitgehender Beibehaltung der vorhandenen Asset-Klassenstruktur bei der Wiederanlage fälliger Wertpapiere aus.


Für das Jahr 2024 sind vorwiegend Investitionen im IT-Bereich sowie zur Modernisierung und zur energetischen Sanierung der Immobilien der Sparkasse (zur Minderung des CO2-Fußabdrucks) geplant.


Im Einlagengeschäft setzt sich der über Konditionen geführte Wettbewerb fort. Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung gehen wir für 2024 von einem leichten Wachstum der Kundeneinlagen (inklusive Wertpapiere und sonstiges Verbundvermögen) aus.


Bei der Bilanzsumme planen wir aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Einlagengeschäft sowie der geplanten Ertragsthesaurierung für das Folgejahr einen leichten Anstieg.


Im Dienstleistungsgeschäft gehen wir für 2024 aufgrund der konjunkturellen Vorschau von weitgehend unveränderten Rahmenbedingungen aus.


Den Herausforderungen aus der Digitalisierung des Bankgeschäfts begegnen wir mit Konzepten der Sparkassen-Finanzgruppe, mit denen die Sparkasse ihre Kunden langfristig binden will. Die persönliche Beratung durch unsere Spezialisten vor Ort sowie in der Filiale hat darüber hinaus weiter einen sehr hohen Stellenwert.

3.1.3. Vermögenslage


Für das wirtschaftliche Eigenkapital (Sicherheitsrücklage zzgl. Fonds für allgemeine Bankrisiken sowie Reserven gemäß § 340 f HGB) erwarten wir für das Jahr 2024 eine Steigerung gegenüber dem Vorjahreswert. Hauptursache hierfür ist die erwartete positive Ertragslage sowie die Dotierung aus dem Geschäftsjahr 2023.


Die Gesamtkapitalquote erwarten wir für das Jahr 2024 bei rund 24 %. Dabei unterstellen wir leicht steigende Risikopositionsbeträge. Daneben gehen wir aufgrund der insgesamt leicht rückläufig erwarteten Ertragslage von einer gegenüber dem Vorjahr etwas geringeren Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken aus.


Die intern festgelegte Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) soll über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 % liegen und wird zum 31. Dezember 2024 mit 10,6 % prognostiziert.

3.1.4. Finanzlage


Auf Basis der Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die jederzeitige Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen für die LCR und die NSFR von jeweils mindestens 100,0 % solide eingehalten werden können.

3.1.5. Ertragslage


In der nachfolgenden Tabelle ist die geplante Entwicklung ausgewählter Ergebniskomponenten dargestellt. Sie wurden jeweils auf Basis des bundeseinheitlichen Betriebsvergleichs der Sparkassenorganisation ermittelt.

Ausgewählte Ergebniskomponenten Plan 2024 2023 Veränderung
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR %
Zinsüberschuss inkl. laufende Erträge aus Aktien und
anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sowie
Beteiligungen
68,9 67,1 1,8 2,7
Provisionsüberschuss 20,5 21,0 -0,5 -2,4
Personalaufwand 27,2 24,9 2,3 9,2
Sachaufwand 18,2 16,3 1,9 11,7
Betriebsergebnis I - vor Bewertung 43,5 47,7 -4,2 -8,8
Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft 1) -4,8 -3,7 -1,1 -29,7
Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft 1) -6,7 -3,8 -2,9 -76,3
Sonstiges Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft -0,5 1,9 -2,4 -126,3
Jahresergebnis 1,5 1,1 0,4 36,4
DBS 3.650 3.631,1 18,9 0,5

1) ohne Veränderung der Vorsorgereserven


Auf Basis von Betriebsvergleichszahlen rechnen wir aufgrund der im Jahr 2023 bis zum Zeitpunkt unserer Planung gestiegenen sowie über den Planungszeitraum konstant fortgeschriebenen Zinsstrukturkurve insbesondere aufgrund von erhöhten Konditionsbeiträgen aus dem Kundengeschäft mit einem um 1,8 Mio. EUR leicht erhöhten Zinsüberschuss.


Beim Provisionsüberschuss gehen wir für das nächste Jahr von einem leichten Rückgang um 0,5 Mio. EUR aus, wofür insbesondere rückläufig geplante Erträge aus dem Wertpapiervermittlungsgeschäfte sowie höher erwartete Provisionsaufwendungen verantwortlich sind.


Trotz unseres stringenten Kostenmanagements wird sich der Verwaltungsaufwand vor allem in Folge der allgemeinen Preisentwicklung um bis zu 9,5 % sowie erwarteter Tarifsteigerungen tendenziell erhöhen. Die steigenden Personalkosten wollen wir durch ein stringentes Personalmanagement begrenzen. Dennoch ist vor allem in den Beratungsbereichen sowie bei Schlüsselpositionen eine aktive Nachbesetzungspolitik in Folge sich abzeichnender Mitarbeiterabgänge geburtenstarker Jahrgänge erforderlich.


Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen für das Jahr 2024 ein auf 1,19 % der DBS leicht sinkendes Betriebsergebnis vor Bewertung.


Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Bei der Risikovorsorge für das Kreditgeschäft erwarten wir, unter der konservativen Annahme der leichten Verschlechterung der durchschnittlichen Bonität im Kreditportfolio, eine Belastung etwas über Vorjahresniveau.


Aus den Eigenanlagen in Immobilienfonds rechnen wir, trotz einer weiterhin konservativen Anlagepolitik, in Folge der nach wie vor hohen Unsicherheiten an den Immobilienmärkten mit einem per Saldo negativen Bewertungsergebnis. Zinsmarktinduzierte Bewertungsrisiken werden in Folge der gemilderten Bewertung sowie der erwartet konstanten Zinsstrukturkurve nur in geringem Umfang erwartet. Ebenfalls werden für das Jahr 2024 keine Verpflichtungsüberschüsse gemäß Rundschreiben IDW BFA 3 n.F. erwartet.


Das sonstige Bewertungsergebnis ist von untergeordneter Bedeutung. Künftig Bewertungsaufwendungen können jedoch in unserem Beteiligungsportfolio nicht ausgeschlossen werden.


Für 2024 erwarten wir eine wirtschaftliche Eigenkapitalrentabilität von 7,6 %. Bei der CIR erwarten wir für 2024 ein Verhältnis von 51,1 %.


Das neutrale Ergebnis wird nach den Planungen im Jahr 2024 bei -1,1 Mio. EUR erwartet.


Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage ermöglicht eine weitere Stärkung der Eigenmittel.

3.1.6. Bedeutsamste finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren


Die geplante Entwicklung der bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren stellt sich im Jahr 2024 folgendermaßen dar:

Einheit Plan 2024 Ist 2023 Veränderung zum Vorjahr in %
DBS Mio. EUR 3.650,0 3.631,1 0,5
Gesamtkapitalquote nach CRR % 23,7 24,5 -3,2
Eigenkapitalrentabilität % 7,6 10,3 -26,2
Betriebsergebnis vor Bewertung % der DBS 1,19 1,31 -9,2
Cost-Income-Ratio % 51,1 46,3 10,4


Für die DBS gemäß der Abgrenzung des Betriebsvergleichs erwarten wir aufgrund der Wachstumsraten des Kundenbereichs eine leichte Steigerung.


Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden erwarten wir auf Grundlage der prognostizierten Durchschnittsbestände eine leichte Zunahme. Insbesondere rechnen wir mit einer weiteren Verschiebung hin zu höherverzinslichen Anlageformen.


Die Gesamtkapitalquote wird für das Folgejahr leicht geringer ausfallen als im Vorjahr. Wir rechnen mit leicht steigenden Risikopositionsbeträgen. Daneben gehen wir aufgrund der insgesamt leicht rückläufigen Ertragslage von einer gegenüber dem Vorjahr etwas geringeren Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken aus.


Für das Betriebsergebnis vor Bewertung in % der DBS (gemäß der Abgrenzung des Betriebsvergleichs bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen) erwarten wir aufgrund eines überproportional zu den Erträgen steigenden Verwaltungsaufwand einen leichten Rückgang gegenüber dem Vorjahr.


Aus den sonstigen ordentlichen Erträgen und Aufwendungen wird ein gleichbleibender Saldo erwartet. Der prognostizierte Verwaltungsaufwand für 2024 steigt insgesamt leicht. Insgesamt erwarten wir deshalb eine leichte Verschlechterung der Cost-Income-Ratio gegenüber dem Berichtsjahr.


Für die bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren erwarten wir eine weitere Steigerung des Geldvermögens pro Kunde / Einwohner mindestens im Gleichlauf mit dem (OSV-weiten) Sparkassendurchschnitt.


Wir gehen davon aus, dass mit den geplanten Geschäftsaktivitäten die Risikotragfähigkeit vollumfänglich gegeben ist.

3.1.7. Gesamtaussage zum Prognosebericht


Sofern sich die Rahmenbedingungen wie unterstellt entwickeln, ist der Vorstand bezüglich der Perspektive für die Geschäftsentwicklung der Sparkasse im Geschäftsjahr 2024 zuversichtlich. Eine auskömmliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung, die Verschuldung und die Liquidität können gemäß den Planungen für das Jahr 2024 sichergestellt werden.


Insbesondere bei einer stärkeren konjunkturellen Abschwächung könnten sich gleichwohl weitere Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben. Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken können.


Die Auswirkungen von einem plötzlichen starken Zinsanstieg bzw. einem markanten Rückgang des Zinsniveaus können ebenfalls zu negativen Abweichungen von den für die bedeutsamsten Leistungsindikatoren getroffenen Prognosen führen.

3.2. Chancenbericht


Die Betrachtung der Chancen ist in den jährlichen Strategieüberprüfungs- und Planungsprozess integriert.


Chancen sehen wir vor allem in einer besser als erwartet laufenden Konjunktur und damit verbundenen stärkeren realen Einkommenszuwächsen im Geschäftsgebiet. Diese könnten neben höherem Konsum auch zu erhöhter Ersparnisbildung sowie einer erhöhten Nachfrage nach Wohneigentum führen, was die Bautätigkeit stärker als prognostiziert ankurbeln könnte. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsüberschusses führen.


Eine Chance auf eine Verbesserung unserer Ertragskraft kann sich dadurch ergeben, dass das Wachstum im Wertpapiervermittlungsgeschäft überplanmäßig ausgebaut wird Darüber hinaus arbeiten wir laufend daran, unsere Prozesse zu optimieren, wodurch sich günstige Effekte für die Ertragslage der Sparkasse ergeben können.


Chancen sehen wir darüber hinaus in der Neuausrichtung unserer Vertriebsstruktur. Positive Impulse für unser Wachstum und die Ergebnisbeiträge erwarten wir dabei aus dem Aufbau weiterer Komponenten und Ressourcen für das beratungsintensive Geschäft. Die Umsetzung der Betreuungskonzeptionen im Privat- und Firmenkundengeschäft mit einer stärkeren Fokussierung auf Beratung, die Steigerung der Qualitätskultur in Service und Beratung als auch das Ziel- und Anreizsystem könnte zu besseren Vertriebsergebnissen führen.


Chancen wollen wir nutzen, indem wir - neben der Filialpräsenz in der Fläche und der flächendeckend angebotenen Selbstbedienungstechnik - das Internetbanking sowie digitale Vertriebskanäle weiter ausbauen.


Darüber hinaus sehen wir durch eine weitere Intensivierung der Arbeitsteilung im Sparkassenverbund die Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und Rentabilitätsdruck zu begegnen.

3.3. Risikobericht

3.3.1. Risikomanagementsystem und Risikotragfähigkeit


Unter dem Risikomanagement versteht die Sparkasse, dass Risiken frühzeitig und regelmäßig erkannt, analysiert, gesteuert und überwacht werden. Der Risikomanagementprozess unterlag im Jahr 2023 grundlegender Veränderungen infolge der Umsetzung der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte und der am 29.06.2023 veröffentlichten 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement.


Der Risikomanagementprozess stellt sich wie folgt dar:


Die Risikotragfähigkeit umfasst die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials, die Risikomessung und die Begrenzung der Risiken durch Risikolimite. Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests. Zum 31. März 2023 wurden damit die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte vollumfänglich umgesetzt.


In der Geschäftsstrategie haben wir die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Unsere Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.


Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Nachhaltigkeitsrisiken wurden als Risikotreiber bei der Beurteilung der Wesentlichkeit der Risiken qualitativ und, wo möglich, quantitativ berücksichtigt. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich bzw. relevant für die Risikotragfähigkeitsbetrachtung eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenrisiko Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Aktienrisiko
Immobilienrisiko
Währungsrisiko
Beteiligungsrisiko Beteiligungsrisiko
Liquiditätsrisiko Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Refinanzierungskostenrisiko
Operationelles Risiko


Unabhängig von der Risikoeinstufung als nicht wesentlich, werden die Risikokategorien Beteiligungsrisiko, Aktienkursrisiko sowie das Währungsrisiko mit in die ökonomische Risikotragfähigkeitsermittlungen einbezogen, separat limitiert und berichtet. Mit dem gewählten Ansatz soll ein vollständiger Einbezug aller Risikokategorien in die bei der Sparkasse beiden höchsten Risikoarten (Marktpreisrisiko bzw. Adressenrisiko) gewährleistet werden.


Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 454,3 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 330,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die einbezogenen Risiken werden regelmäßig ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.


Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurde für alle betrachteten Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den und innerhalb der Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt.


Das eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Risikoart Limit Limitauslastung
Mio. EUR Mio. EUR %
Adressenrisiko 40,0 24,3 60,8
Marktpreisrisiko 238,0 207,5 87,2
Beteiligungsrisiko 12,0 10,9 90,8
Refinanzierungskostenrisiko 6,0 4,9 82,0
Operationelles Risiko 34,0 29,4 86,6
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko 330,0 277,1 84,0


Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Sichtweise durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei unerwarteten außergewöhnlichen Ereignissen das Geschäftsmodell fortführbar ist. In einzelnen Szenarioausprägungen kann es zu einer simulierten verminderten Risikotragfähigkeit führen.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um den Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie mehrere adverse Szenarien getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP 1-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von fünf Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig und uneingeschränkt erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem die harten Mindestkapitalanforderungen (Kapitalanforderungen gemäß CRR und SREP) zwingend einzuhalten sind. Als adverse Szenarien werden ein schwerer konjunktureller Abschwung, ein starker Zinsanstieg sowie deutlich negative Entwicklungen an den Aktien- und Immobilienmärkten betrachtet.


Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden mindestens jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).

1 SREP: Supervisory Review and Evaluation Process (aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess


Die Risikosteuerung umfasst die Analyse sowie die zeitgerechte und situationsabhängige Auswahl und Anwendung der Instrumente zur Risikobewältigung.


Die Risikofrüherkennung umfasst die Identifizierung möglicherweise neu aufgetretener Risiken und das Erkennen eines bekannten Risikos sowie die Kommunikation im Rahmen des Risikoreportings. Die Risikofrüherkennung bezieht sich dabei sowohl auf das Eintreten von Risiken als auch auf eine Reduzierung des Risikodeckungspotenzials. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten haben wir Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.


Die Risikokontrolle umfasst die Überprüfung der aufgenommenen Steuerungsmaßnahmen auf Effizienz sowie Effektivität und führt gegebenenfalls erneute Handlungen im Risikomanagementprozess herbei.


Durch das Risikoreporting wird die Risikosituation der Sparkasse abgebildet. Die vierteljährliche Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.


Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.


Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt und direkt dem Vorstand unterstellt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren, die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Abteilung Gesamtbanksteuerung wahrgenommen.


Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.


Zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten wurden Verfahren festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

3.3.2. Adressenrisiko


Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.


Die wertorientierte Messung des Adressenrisikos erfolgt über eine Monte-Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei werden mögliche makroökonomische Rahmenbedingungen (z. B. durch Branchen-Ausfallwahrscheinlichkeiten, Korrelationen, Migrationsmatrizen) und die aktuelle Portfoliostruktur inklusive der Rating- und Sicherheiteninformationen sowie Konzentrationsrisiken berücksichtigt. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die erwartete Wertänderung und der Value-at-Risk abgeleitet wird. Auf Ebene der Risikoart Adressenrisiko erfolgt die Risikomessung additiv (Verzicht auf Nutzung von Diversifikationseffekte zwischen den Risikokategorien Adressenrisiko im Kundengeschäft und Adressenrisiko im Eigengeschäft).

3.3.2.1. Adressenrisiko im Kundengeschäft


Das Adressenrisiko im Kundengeschäft bildet einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites oder von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avalen (Ausfallrisiko) ab. Andererseits umfasst es ebenso die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichend oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).


Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).


Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt auf Portfolioebene entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie der gestellten Sicherheiten. Daneben wurden Kreditvergabebedingungen auf Ebene der Kreditnehmer bzw. Gruppe der verbundenen Kunden festgelegt, die sich am Kreditvolumen, am Risikogehalt und weiteren qualitativen Kriterien orientieren.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen

interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das auf der Basis von quantitativen Kriterien (bspw. Rating-/Scoringnote, Auffälligkeiten in der Kontoführung) und qualitativer Kriterien auf Ebene der Einzelkreditnehmer Risiken identifiziert und mit Hilfe einer Frühwarnliste kommuniziert

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Problemkreditbearbeitung

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell CPV

Ermittlung von Sicherheitenwerten auf Basis der Vorgaben der BelWertV bzw. der sparkassenrechtlichen Beleihungsgrundsätze

turnusmäßige bzw. anlassbezogene Überprüfung der hereingenommenen Sicherheiten und Garantien hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit

Einsatz von Sicherungsinstrumenten zur Reduzierung vorhandener Risikokonzentrationen mittels Kredithandelstransaktionen in bedeutendem Volumen

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßiger Berichterstattung


Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in zwei große Gruppen: Das Firmenkunden-/ Kommunalkreditgeschäft und das Privatkundenkreditgeschäft.

Kreditvolumen
Kreditgeschäft der Sparkasse 31.12.2023 31.12.2022
Mio. EUR Mio. EUR
Firmenkundenkredite 849,5 775,3
Privatkundenkredite 837,7 854,9
Kommunalkredite und kommunalverbürgte Kredite 328,8 335,8
Gesamt 2.016,1 1.966,0


Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 42,0 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 41,5 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen.


Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im gewerblichen Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte bilden die Branchen "Energie- und Wasserversorgung, Bergbau", "Verarbeitendes Gewerbe" und "Grundstücks-/Wohnungswesen". Die Branche "Energie- und Wasserversorgung, Bergbau" ist dabei zu 83% durch öffentliche Unternehmen / Haushalte (Zweckverbände etc.) besetzt und aus Risikosicht von geringer Relevanz.


Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Kundenkreditvolumens. 9,0 % des Gesamtkreditvolumens entfallen auf Kreditengagements im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG.


Die Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch begrenzende Vorgaben im Neugeschäft unterstützt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Ratingklasse Volumenanteile in %
1 bis 10 96,7
11 bis 15C 1,8
16 bis 18 1,4
Ungeratet 0,1


Bedingt durch das Regionalprinzip besteht im Kundenkreditgeschäft eine regionale Konzentration im Landkreis Mittelsachsen (Geschäftsgebiet).


Zusammenfassend sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist.


Zur Absicherung von Adressenausfallrisiken hat die Sparkasse 23 Einzelkreditnehmer mit einem Kreditvolumen von insgesamt 37,7 Mio. EUR in die Sparkassen-Kreditbaskets (über die Emission von Originatoren-Credit Linked Notes) eingebracht.


Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.


Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr keine wesentliche Veränderung.

3.3.2.2. Adressenrisiko im Eigengeschäft


Das Adressenrisiko im Eigengeschäft (im Wesentlichen Wertpapiere und Forderungen an Kreditinstitute) umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.


Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.


Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.


Adressenrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen.


Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten sowie des Risikos der Engagements.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Kreditnehmer (Emittenten- und Kontrahentenlimite) und für Produktgruppen

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell CPV

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei Limitneueinräumungen


Der adressenrisikorelevante Bestand der Eigenanlagen beträgt 1.875,3 Mio. EUR. Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere und Forderungen an Kreditinstitute verfügen ausnahmslos über ein Rating im Bereich des Investment Grades.


Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung.

3.3.3. Marktpreisrisiko


Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren (Zinsen, Spreads, Währungs- und Aktienkurse und Immobilienpreise) ergibt. Optionen werden grundsätzlich innerhalb der betroffenen Risikokategorie (Kapitel 3.1.) abgebildet. Dabei beziehen sich implizite Optionen auf in Produkte eingebettete Rechte (z. B. Kündigungsrechte bei Darlehen und Sparprodukten).


Marktpreisrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen.


Die Marktpreisrisikomessung erfolgt im Rahmen der ökonomischen Perspektive mit dem Varianz-Kovarianz-Ansatz, dem eine Normalverteilungsannahme der einzelnen Risikofaktoren zugrunde liegt. Die Parameter der Normalverteilung werden aus historischen Daten abgeleitet. Unter Berücksichtigung der Portfoliostruktur wurde im Varianz-Kovarianz-Ansatz bis auf die Risikokategorien Immobilien, bei der die Delta-Normal-Variante genutzt wurde, die Delta-Gamma-Variante ausgewählt.


Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung festgelegter Limite sowie einzuhaltender Kennzahlen und der vereinbarten Anlagerichtlinien. Der vom Vorstand benannte Anlageausschuss der Sparkasse hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen.

3.3.3.1. Zinsänderungsrisiko


Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt.


In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie in einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der fünf Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendungen MPR und GBS

Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019

Für Geschäfte mit unbestimmter Fälligkeit oder mit Kundenkündigungsrechten wurden für die Messung der Zinsänderungsrisiken Annahmen (z. B. Bodensatz-, Zinsbindungsfiktion) getroffen. Die Cashflows variabel verzinslicher Produkte werden über das Konzept der gleitenden Durchschnitte abgebildet.


Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage bereitgestellter Risikolimite.


Die Auswirkungen eines Zinsschocks ad hoc um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken Barwertveränderung
+200 Basispunkte -200 Basispunkte
Mio. EUR -56,5 56,3
in % der aufsichtlichen Eigenmittel (Zinsrisikokoeffizient) -15,9 15,8

3.3.3.2. Spreadrisiko


Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zugrunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in EUR behandelt.


Die Steuerung des Spreadrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Die operativen Vorgaben erfolgen im Rahmen der Anlageausschusssitzungen.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels der IT-Anwendungen SimCorp Dimension sowie Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus (msg gillardon)

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk mittels der IT-Anwendung MPR


Konzentrationen bestehen im Bereich Financials mit A-Rating. Die Investitionen erfolgen zum überwiegenden Anteil im Sparkassenverbund.

3.3.3.3. Aktienrisiko


Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente (Eventrisiko).


In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können.


Die Steuerung des Aktienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite.


Aktien werden in einem überschaubaren und sehr granularen Umfang ausschließlich in Fonds gehalten. Die Fonds bilden die Kursindizes DAX bzw. EURSTOXX nach.

3.3.3.4. Immobilienrisiko


Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (eigengenutzte Immobilien sowie Renditeobjekte) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen an Immobiliengesellschaften).


In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen sowie fremdgenutzten Immobilien.


Immobilieninvestitionen erfolgen im Eigenbestand sowie in 17 Immobilienfonds mit einem Umfang (Buchwert) von 159,0 Mio. EUR.


Immobilien im Eigenbestand werden in einem überschaubaren Umfang gehalten. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar.


Die Steuerung des Immobilienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Als Steuerungs- und Überwachungsgrößen werden Mieterträge, Leerstandsquoten sowie weitere qualitative Kennzahlen berichtet.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische und normative Perspektive: Es erfolgt eine regelmäßige Ermittlung des Handelsergebnis für die Immobilienspezialfonds aufgrund der Bewertung zum strengen Niederstwertprinzip.

Ökonomische Perspektive: Es erfolgt die Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung caballito, wobei als Datenbasis für die Benchmarkzeitreihen die nach Land und Nutzungsart segmentierte IPD-Indizes mit einer Historie seit 2001 genutzt werden. Diese werden vom Index-Anbieter MSCI erstellt und durch die Property & Data Analytics GmbH bereitgestellt.


Konzentrationen bestehen im Bereich Büroimmobilien Deutschland. Diese setzt sich aus regional diversifizierten Einzelobjekten zusammen.

3.3.3.5. Währungsrisiko


Das Währungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Währungskursen ergibt.


Das Währungsrisiko ist hinsichtlich seiner GuV-Wirkung sowie in der ökonomischen Betrachtung von untergeordneter Bedeutung. Bemerkenswerte Konzentrationen sind nicht erkennbar.

3.3.4. Beteiligungsrisiko


Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung.


Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie im Rahmen des Beteiligungsmanagements. Je nach Beteiligungsart wird nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen unterschieden.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des Ostdeutschen Sparkassenverbands für die Verbundbeteiligungen

In der normativen Perspektive wird die Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch Beteiligungen berücksichtigt.

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis einer Sensitivitätsanalyse

Regelmäßige Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen

Regelmäßige qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung, der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung des jeweiligen Beteiligungsunternehmens


Wertansätze für Beteiligungsinstrumente zum 31. Dezember 2023:

Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Buchwert in Mio. EUR
Strategische Beteiligungen 6,9
Funktionsbeteiligungen 6,4
Kapitalbeteiligungen 12,1


Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe. Daneben bestehen weitere Beteiligungen, die unter Renditegesichtspunkten und zur Diversifizierung gehalten werden.

3.3.5. Liquiditätsrisiko


Das Liquiditätsrisiko besteht im Zahlungsunfähigkeits- und im Refinanzierungskostenrisiko. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.


Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.


Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann aus der Schwankung des institutseigenen Refinanzierungsspreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur resultieren.


Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. Die Berechnung des Refinanzierungskostenrisikos erfolgt mit der von der SR entwickelten IT-Anwendung RKR über einen Varianz-Kovarianz-Ansatz mit den wesentlichen Annahmen der Normalverteilung und eines Erwartungswerts von Null und berücksichtigt ausschließlich den Refinanzierungsspreads. Die voraussichtliche Liquiditätsspreadbindungsdauer der variabel verzinslichen Geschäfte wird über Liquiditätsmischungsverhältnisse berücksichtigt.


In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.


Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage von Risikolimiten. Als Steuerungsgröße wird daneben das Risikomaß eines Überlebenshorizonts verwendet. Es wurde festgelegt, dass der Überlebenshorizont mindestens 12 Monate betragen soll. Daneben wurde festgelegt, dass sich die aufsichtlichen Liquiditätskennzahlen LCR und NSFR dauerhaft einen festgelegten Schwellwert nicht unterschreiten. Die LCR und die NSFR lagen im Jahr 2023 stets über der definierten Grenze von 110 %.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR und der NSFR

Regelmäßige szenariospezifische Ermittlung des Überlebenshorizonts und Festlegung einer Risikotoleranz

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden

Tägliche Disposition der laufenden Konten

Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

Erstellung einer Refinanzierungsplanung (inkl. eines adversen Szenarios)


Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.


Der zum 31. Dezember 2023 ermittelte Überlebenshorizont der Sparkasse beträgt mindestens 35 Monate.


Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

3.3.6. Operationelles Risiko


Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten.


Die Steuerung der operationellen Risiken (OpRisk) erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Es werden OpRisk-Szenarien und die Risikoinventur zur Erhebung von ex-ante-Daten genutzt sowie eine Schadensfalldatenbank zur Erhebung von ex-post-Daten eingesetzt. Zum Umgang mit den ermittelten operationellen Risiken nutzt die Sparkasse die Handlungsalternativen Risikoakzeptanz, -reduzierung und -transfer. Den operationellen Risiken wird u. a. auch im Rahmen der Gestaltung und Überwachung von Prozessen durch Kontrollmechanismen und Dokumentationen sowie durch Vorsorgemaßnahmen, Notfallkonzepte und den Abschluss von Versicherungen Rechnung getragen.


Die Sparkasse nutzt zur Messung der operationellen Risiken in der ökonomischen Perspektive das von der SR bereitgestellte OpRisk-Schätzverfahren. Die Methodik des OpRisk-Schätzverfahrens beinhaltet, dass die Sparkasse zunächst basierend auf ihrer eigenen Verlusthistorie den Median ihrer Gesamtjahresverlustverteilung schätzt. Dieser Median wird zusätzlich mit dem Median des OpRisk-Pools für Schadensfälle adjustiert. Der erwartete periodische Verlust für ein Jahr dient als Ausgangsbasis für die Berechnung des unerwarteten barwertigen Verlustes, wofür weitere Faktoren (z.B. Bestandsgeschäftsfaktor, Nachlauffrist) berücksichtigt werden.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk-Szenarien"

systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren"

Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT


Konzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken in folgenden Bereichen:


Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT.

3.3.7. Sonstige Risiken


Risiken, die sich den Liquiditätsrisiken, Marktpreisrisiken, Adressenausfallrisiken sowie den operationellen Risiken nicht bzw. nicht eindeutig zuordnen lassen, stellen sogenannte sonstige Risiken dar. Sie finden ihre Ausprägung im strategischen Risiko sowie im Reputationsrisiko.


Um diese Risiken zu begrenzen, wird über den jährlichen Gesamtbankplanungsprozess hinaus die strategische und organisatorische Entwicklung der Sparkasse regelmäßig überprüft.


Vertriebsrisiken (im Wesentlichen das Geschäftsfeld- und Reputationsrisiko) entstehen aufgrund veränderter Kundenanforderungen, der demografischen Entwicklung, vom Plan abweichender Strukturänderungen in den Kundenforderungen und -einlagen sowie Abweichungen im Vertriebs- und Provisionsergebnis. Diese werden im Rahmen des Planungsprozesses, der laufenden Überwachung der Erfolgsspannenrechnung sowie des Vertriebs- und Beschwerdereportings in Folge ihrer insgesamt möglichen Auswirkungen auf die Ertragslage der Sparkasse analysiert, berichtet und einer Würdigung unterzogen.

3.3.8. Gesamtbeurteilung der Risikolage


Die Risiken der Sparkasse waren im Jahr 2023 stets mit ausreichend Risikodeckungspotenzial unterlegt. In 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 84,0 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.


Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar.


Risiken der künftigen Entwicklung bestehen sowohl bei einem starken Zinsanstieg als auch bei einem massiven Zinsrückgang. Im Fall einer sich weiter eintrübenden Konjunktur, bei wesentlichen Abwärtskorrekturen an den Immobilienmärkten oder durch negative Auswirkungen sich möglicherweise verschärfender globaler Konflikte können sich ebenfalls negative Auswirkungen auf die Risikolage ergeben.


Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als ausgewogen.

 

Freiberg, den 11. April 2024


Der Vorstand

Prof. Hans-Ferdinand Schramm Dirk Helbig

3 Wiedergabe des Bestätigungsvermerks


(61) Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sparkasse Mittelsachsen

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile


Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Mittelsachsen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Mittelsachsen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.


Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.


Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile


Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses


Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.


Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:


1. Bewertung der Forderungen an Kunden


2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sowie der anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere


Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:


a) Risiko für den Jahresabschluss


b) Unsere Vorgehensweise in der Prüfung


c) Verweis auf weitergehende Informationen

1. Bewertung der Forderungen an Kunden


a) Das Kundenkreditgeschäft ist ein bedeutendes Geschäftsfeld der Sparkasse. Durch die Bewertung der Forderungen an Kunden können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit), maßgeblich. Die Schwere eines Ausfalls wird insbesondere durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt. Bei der Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeit bestehen handelsrechtlich zulässige Ermessensspielräume.


b) Wir haben den von der Sparkasse eingerichteten Prozess zur Bewertung der Kundenforderungen gemäß den §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1 und 4 HGB geprüft. Den Bewertungsprozess haben wir auf der Basis der Organisationsrichtlinien beurteilt. Daneben haben wir Prüfungshandlungen zur Wirksamkeit des Prozesses vorgenommen. Bei einer unter anderem auf der Basis einer Datenanalyse risikoorientiert vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir auf der Grundlage von Kreditunterlagen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen und die dabei zugrunde gelegten Bewertungsparameter geprüft.


c) Weitere Informationen zum Bestand und zur Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zum Bilanzposten Aktiva 4 enthalten.

2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sowie der anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere


a) Das Wertpapiervermögen beeinflusst den Jahresabschluss der Sparkasse aufgrund seiner Höhe maßgeblich. Durch die marktpreisorientierte Bewertung der Wertpapiere können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Die Sparkasse hat Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Anteile an Investmentvermögen und Alternative Investmentfonds (AIF Spezialfonds) im Bestand, die sie sowohl der Liquiditätsreserve als auch dem Anlagevermögen zugeordnet hat. Für Zwecke der Bewertung der Wertpapiere gemäß §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1, 3 und 4 HGB wird der beizulegende Wert herangezogen. Hierfür untersucht die Sparkasse zunächst, ob für die Wertpapiere ein aktiver bzw. inaktiver Markt vorliegt. Die festverzinslichen Wertpapiere wurden, aufgrund der Einstufung als illiquides Wertpapier, zum Bilanzstichtag weit überwiegend dem inaktiven Markt zugeordnet. In diesen Fällen wurde der beizulegende Wert anhand von gerechneten Kursen eines Kursinformationsanbieters bestimmt. Die beizulegenden Werte der Bondkomponenten der Credit-Linked-Notes hat die Sparkasse von gleichwertigen Finanzinstrumenten abgeleitet oder anhand eines Barwertmodells ermittelt. Für die Bewertung der Anteile an Investmentvermögen ist der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich. Die Alternativen Investmentfonds werden, sofern keine Hinweise auf Wertminderungen bestehen, zu Anschaffungskosten bzw. fortgeführten Buchwerten bilanziert.


b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems zur Bewertung der Wertpapiere geprüft. Wir haben bei der Nutzung theoretischer Kurse für die Ermittlung des beizulegenden Werts von Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren die vorliegende Berichterstattung nach IDW PS 951 n. F. Typ 2 beim Auslagerungsunternehmen verwendet. Wir haben die ergänzenden Tätigkeiten der Sparkasse bei der Ermittlung der beizulegenden Werte der Wertpapiere anhand der Dokumentation der Sparkasse nachvollzogen. Daneben haben wir auf der Grundlage einer risikoorientiert vorgenommenen bewussten Auswahl die Bewertung ausgewählter Einzelfälle (insbesondere Bestände mit manuellen Kursen) mit erhöhten Bewertungsunsicherheiten nachvollzogen. Dabei beurteilten wir die Angemessenheit der vom Vorstand der Sparkasse angewandten Bewertungsmethoden und -annahmen sowie die Vertretbarkeit der angesetzten beizulegenden Werte.


c) Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zu den Bilanzposten Aktiva 5 und 6 sowie zu den strukturierten Finanzinstrumenten enthalten.

Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht


Der Vorstand der Sparkasse ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.


Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes die Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.


Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.


Der Verwaltungsrat der Sparkasse ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts


Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.


Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.


Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten Internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Sparkasse abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben und, ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.


Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie etwaige bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.


Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat die Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die, sofern einschlägig, zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.


Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO


Wir sind nach § 340k Abs. 1 und 3 HGB in Verbindung mit § 26 Abs. 2 SächsSpG gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.


Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer


Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Silvio Wirth.

 

Berlin, 16. April 2024


Sparkassenverband für die Sparkassen in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, im Freistaat Sachsen und im Land Sachsen-Anhalt (Ostdeutscher Sparkassenverband)
- Prüfungsstelle -


Wirth Wirtschaftsprüfer"

Sparkasse Mittelsachsen Verwaltungsratsbeschluss
Sachgebiet Jahresabschluss 2023 Datum VR-Nummer
Vorgang Feststellung Jahresabschluss 2023 Billigung Lagebericht 17.05.2024

Feststellung Jahresabschluss 2023 Billigung des Lageberichtes


Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 7 i.V. m. § 26 Abs. 3 des Sächsischen Sparkassengesetztes (SächsSpG) stellt der Verwaltungsrat den Jahresabschluss fest und beschließt über die Billigung des Lageberichts.


Gemäß § 56 Abs. 2 Nr. 5 i.V. m. § 27 Abs. 1 SächsSpG entscheidet die Anteilseignerversammlung der Sachsen-Finanzgruppe (SFG) über die Verwendung des Jahresüberschusses.


Die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 erfolgte durch die Prüfungsstelle des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (OSV).


Die Prüfungsstelle des OSV hat in ihrem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erklärt, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat. Aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse bestätigt die Prüfungsstelle, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Bilanzsumme: 3.662.036.194,29 €
Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2023 beträgt: 1.075.874,14 €
davon werden in die Sicherheitsrücklage vorweg eingestellt: 376.555,95 €
Bilanzgewinn: 699.318,19 €


Allen Mitgliedern des Verwaltungsrates liegen der Jahresabschluss sowie der schriftliche Bericht der Prüfungsstelle des OSV über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 der Sparkasse Mittelsachsen sowie der Anhang und der Lagebericht vor.

Beschluss:


1. Der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des OSV versehene Jahresabschluss der Sparkasse Mittelsachsen zum 31. Dezember 2023 mit der Bilanzsumme von 3.662.036.194,29 € und einem Bilanzgewinn von 699.318,19 € wird festgestellt. Der Sicherheitsrücklage wurden 376.555,95 € vorweg zugeführt.


2. Der Lagebericht wird gebilligt.

Anmerkungen


Der festgestellte Jahresabschluss mit dem Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle, der gebilligte Lagebericht und die Stellungnahme der Sparkassenaufsichtsbehörde sind der Anteilseignerversammlung der Sachsen-Finanzgruppe (SFG) vorzulegen.


Die Anteilseignerversammlung der SFG beschließt abschließend noch über die Entlastung des Verwaltungsrates (§ 26 Abs. 5 i.V. m. § 56 Abs. 2 Nr. 8 SächsSpG).

Verwaltungsratsvorsitzender Verwaltungsratsmitglied

Anteilseignerversammlung 12. Juni 2024

TOP 3 Jahres- und Konzernabschluss der Sachsen-Finanzgruppe für das Geschäftsjahr 2023

Beschluss-Nr. 03/2024

3.1 Verwendung der Jahresüberschüsse der Verbundsparkassen 2023

Beschlussvorschlag


Die Anteilseignerversammlung nimmt die festgestellten Jahresabschlüsse der Verbundsparkassen zur Kenntnis und beschließt wie folgt:


Aus den festgestellten Jahresüberschüssen der Verbundinstitute werden folgende Ausschüttungen an die SFG beschlossen:

Institut voraussichtlicher Ausschüttungsbetrag
Ostsächsische Sparkasse Dresden 1.852.784,00 EUR
Sparkasse Mittelsachsen 647.216,00 EUR
Summe 2.500.000,00 EUR

Sachverhalt:


Die Sachsen-Finanzgruppe (SFG) entscheidet gemäß § 27 Abs. 2 SächsSpG über die Verwendung der festgestellten Jahresüberschüsse der Verbundsparkassen. Gemäß § 27 Abs. 1 SächsSpG sind "bei der Aufstellung des Jahresabschlusses der Sparkasse (...) von dem um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschuss 35 Prozent mit Wirkung für den Bilanzstichtag der Sicherheitsrücklage zuzuführen (Vorwegzuführung)."


Die Verwaltungsräte der Verbundsparkassen, die per 31. Dezember 2023 Mitglied der SFG waren, haben gemäß § 26 Abs. 3 Satz 2 SächsSpG die Jahresabschlüsse ihrer Sparkassen für das Geschäftsjahr 2023 festgestellt.


Die festgestellten und mit Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlüsse, die Lageberichte und die Stellungnahmen der Sparkassenaufsicht gemäß § 26 Abs. 3 Satz 5 und 6 SächsSpG liegen der SFG vor.

☒ Zustimmung ☐ Ablehnung


Unterschriften

TOP 3 Jahres- und Konzernabschluss der Sachsen-Finanzgruppe für das Geschäftsjahr 2023

Beschluss-Nr. 03/2024

3.1 Verwendung der Jahresüberschüsse der Verbundsparkassen


Bei Beschlussfassung über die Ausschüttung vorstehender Jahresüberschüsse ist die Beschränkung des § 15 Abs. 2 der Satzung der SFG zu beachten. Zur Stärkung der Eigenkapitalstrukturen der Verbundinstitute können Ausschüttungen an die Finanzgruppe bei einer Verbundsparkasse nur beschlossen werden, sofern eine Kernkapitalquote von mindestens 6,0 % erreicht ist und erhalten bleibt.


Diese Bedingung ist zum 31. Dezember 2023 bei den Verbundsparkassen erfüllt:

Institut Kernkapitalquote
Ostsächsische Sparkasse Dresden 16,9 %
Sparkasse Mittelsachsen 22,3 %


Darüber hinaus wurden auch die Anforderungen der Ausschüttungsverordnung vom 13. März 2015 berücksichtigt.


Weiterhin werden Ausschüttungen nur vorgenommen, sofern der Jahresüberschuss nicht durch die Auflösung von Reserven entstanden ist.


Demnach weisen die Verbundsparkassen folgende Bilanzgewinne (Jahresüberschüsse abzüglich gesetzlicher Vorwegzuführung in die Sicherheitsrücklage) aus:

Institut Bilanzgewinn
Ostsächsische Sparkasse Dresden 16.548.167,93 EUR
Sparkasse Mittelsachsen 699.319,19 EUR


In der Anteilseignerversammlung am 11. Dezember 2023 wurde durch die Anteilseignerversammlung ein Absichtsbeschluss über folgende Ausschüttungen gefasst:

Institut voraussichtlicher Ausschüttungsbetrag
Ostsächsische Sparkasse Dresden 1.852.784,00 EUR
Sparkasse Mittelsachsen 647.216,00 EUR
Summe 2.500.000,00 EUR


Die Anteilseignerversammlung beschließt gemäß § 56 Abs. 2 Nr. 5 SächsSpG über die Verwendung der Jahresüberschüsse der Verbundsparkassen. Der Beschluss bedarf gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 SächsSpG der Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 4 der Satzung der SFG gelten Stimmenthaltungen und nicht einheitlich abgegebene Stimmen eines Anteilseigners als nicht abgegebene Stimmen.

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