Sparkasse Mittelsachsen
Freiberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
| der |
Sparkasse
Mittelsachsen |
| Sitz |
Freiberg |
| eingetragen beim
Amtsgericht |
Chemnitz |
| Handelsregister-Nr. |
A 3969 |
Jahresbilanz zum
31. Dezember 2023
Aktivseite
|
|
|
|
|
31.12.2022 |
|
|
EUR |
EUR |
EUR |
TEUR |
| 1. |
Barreserve |
|
|
|
|
|
a)
Kassenbestand |
|
28.652.143,91 |
|
23.193 |
|
b) Guthaben
bei der
Deutschen Bundesbank |
|
29.829.215,38 |
|
30.019 |
|
|
|
|
58.481.359,29 |
53.212 |
| 2. |
Schuldtitel
öffentlicher Stellen und
Wechsel, die zur Refinanzierung
bei der Deutschen Bundesbank
zugelassen sind |
|
|
|
|
|
a)
Schatzwechsel und unverzinsliche
Schatzanweisungen sowie
ähnliche Schuldtitel
öffentlicher Stellen |
|
0,00 |
|
0 |
|
b)
Wechsel |
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
0,00 |
0 |
| 3. |
Forderungen
an Kreditinstitute |
|
|
|
|
|
a)
täglich fällig |
|
556.745.219,14 |
|
554.084 |
|
b) andere
Forderungen |
|
562.716.637,94 |
|
411.191 |
|
|
|
|
1.119.461.857,08 |
965.275 |
| 4. |
Forderungen
an Kunden |
|
|
1.535.837.078,97 |
1.528.115 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
durch Grund-
pfandrechte
gesichert |
402.434.946,51 EUR |
|
|
|
( 401.916 ) |
|
Kommunalkredite |
332.348.984,63 EUR |
|
|
|
( 329.329 ) |
| 5. |
Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche
Wertpapiere |
|
|
|
|
|
a)
Geldmarktpapiere |
|
|
|
|
|
aa) von
öffentlichen Emittenten |
0,00 |
|
|
0 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
beleihbar
bei der Deutschen
Bundesbank |
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
|
ab) von
anderen Emittenten |
0,00 |
|
|
0 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
beleihbar
bei der Deutschen
Bundesbank |
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
|
|
|
0,00 |
|
0 |
|
b) Anleihen
und
Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
|
ba) von
öffentlichen
Emittenten |
172.076.148,38 |
|
|
226.432 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
beleihbar
bei der Deutschen
Bundesbank |
172.076.148,38 EUR |
|
|
|
( 226.432 ) |
|
bb) von
anderen Emittenten |
436.997.267,65 |
|
|
473.288 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
beleihbar
bei der Deutschen
Bundesbank |
301.275.117,23 EUR |
|
|
|
( 303.135 ) |
|
|
|
609.073.416,03 |
|
699.720 |
|
c) eigene
Schuldverschreibungen |
|
0,00 |
|
0 |
|
Nennbetrag |
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
|
|
|
|
609.073.416,03 |
699.720 |
| 6. |
Aktien und
andere
nicht festverzinsliche
Wertpapiere |
|
|
281.291.835,33 |
293.479 |
| 6a. |
Handelsbestand |
|
|
0,00 |
0 |
| 7. |
Beteiligungen |
|
|
15.360.758,16 |
15.595 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
an Kreditinstituten |
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
|
an
Finanzdienst-
leistungsinstituten |
468.170,34 EUR |
|
|
|
( 468 ) |
|
an
Wertpapierinstituten |
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
| 8. |
Anteile an
verbundenen
Unternehmen |
|
|
337.500,00 |
338 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
an Kreditinstituten |
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
|
an Finanzdienst-
leistungsinstituten |
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
|
an
Wertpapierinstituten |
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
| 9. |
Treuhandvermögen |
|
|
4.370.462,52 |
5.004 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
Treuhandkredite |
4.370.462,52 EUR |
|
|
|
( 5.004 ) |
| 10. |
Ausgleichsforderungen
gegen die öffentliche Hand
einschließlich Schuldverschreibungen
aus deren Umtausch |
|
|
0,00 |
0 |
| 11. |
Immaterielle
Anlagewerte |
|
|
|
|
|
a) Selbst
geschaffene gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte |
|
0,00 |
|
0 |
|
b)
entgeltlich erworbene Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
|
36.582,00 |
|
38 |
|
c)
Geschäfts- oder Firmenwert |
|
0,00 |
|
0 |
|
d)
geleistete Anzahlungen |
|
0,00 |
|
3 |
|
|
|
|
36.582,00 |
42 |
| 12. |
Sachanlagen |
|
|
24.797.588,47 |
26.191 |
| 13. |
Sonstige
Vermögensgegenstände |
|
|
12.034.496,48 |
11.572 |
| 14. |
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
|
953.259,96 |
468 |
| Summe der
Aktiva |
|
|
3.662.036.194,29 |
3.599.010 |
Passivseite
|
|
|
|
|
31.12.2022 |
|
|
EUR |
EUR |
EUR |
TEUR |
| 1. |
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
|
|
|
|
|
a)
täglich fällig |
|
3.174.605,20 |
|
2.447 |
|
b) mit
vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist |
|
124.474.847,93 |
|
127.838 |
|
|
|
|
127.649.453,13 |
130.285 |
| 2. |
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden |
|
|
|
|
|
a)
Spareinlagen |
|
|
|
|
|
aa) mit
vereinbarter Kündigungsfrist von drei
Monaten |
1.023.686.391,73 |
|
|
1.139.716 |
|
ab) mit
vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei
Monaten |
210.537,21 |
|
|
334 |
|
|
|
1.023.896.928,94 |
|
1.140.051 |
|
b) andere
Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
ba)
täglich fällig |
1.928.515.679,38 |
|
|
1.889.709 |
|
bb) mit
vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist |
126.009.629,86 |
|
|
15.988 |
|
|
|
2.054.525.309,24 |
|
1.905.696 |
|
|
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
3.078.422.238,18 |
3.045.747 |
| 3. |
Verbriefte
Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
a) begebene
Schuldverschreibungen |
|
37.940.435,46 |
|
39.831 |
|
b) andere
verbriefte Verbindlichkeiten |
|
0,00 |
|
0 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
Geldmarktpapiere |
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
|
|
|
|
37.940.435,46 |
39.831 |
| 3a. |
Handelsbestand |
|
|
0,00 |
0 |
| 4. |
Treuhandverbindlichkeiten |
|
|
4.370.462,52 |
5.004 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
Treuhandkredite |
4.370.462,52 EUR |
|
|
|
( 5.004 ) |
| 5. |
Sonstige
Verbindlichkeiten |
|
|
1.808.794,71 |
833 |
| 6. |
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
|
494.340,83 |
575 |
| 7. |
Rückstellungen |
|
|
|
|
|
a)
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen |
|
12.361.245,00 |
|
12.084 |
|
b)
Steuerrückstellungen |
|
10.670.060,94 |
|
3.332 |
|
c) andere
Rückstellungen |
|
9.670.865,30 |
|
12.343 |
|
|
|
|
32.702.171,24 |
27.759 |
| 8. |
(weggefallen) |
|
|
|
|
| 9. |
Nachrangige
Verbindlichkeiten |
|
|
27.769.680,37 |
24.224 |
| 10. |
Genussrechtskapital |
|
|
0,00 |
0 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
vor Ablauf von
zwei Jahren fällig |
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
| 11. |
Fonds
für allgemeine Bankrisiken |
|
|
225.400.000,00 |
200.000 |
| 12. |
Eigenkapital |
|
|
|
|
|
a)
gezeichnetes Kapital |
|
0,00 |
|
0 |
|
b)
Kapitalrücklage |
|
0,00 |
|
0 |
|
c)
Gewinnrücklagen |
|
|
|
|
|
ca)
Sicherheitsrücklage |
124.779.299,66 |
|
|
124.168 |
|
|
|
124.779.299,66 |
|
124.168 |
|
d)
Bilanzgewinn |
|
699.318,19 |
|
585 |
|
|
|
|
125.478.617,85 |
124.752 |
| Summe der
Passiva |
|
|
3.662.036.194,29 |
3.599.010 |
| 1. |
Eventualverbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
a)
Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen
abgerechneten Wechseln |
|
0,00 |
|
0 |
|
b)
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und
Gewährleistungsverträgen |
|
57.897.706,36 |
|
86.328 |
|
Über
eine weitere, nicht quantifizierbare
Eventualverbindlichkeit wird im Anhang
berichtet. |
|
|
|
|
|
c) Haftung
aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten |
|
152.733.147,61 |
|
151.907 |
|
|
|
|
210.630.853,97 |
238.235 |
| 2. |
Andere
Verpflichtungen |
|
|
|
|
|
a)
Rücknahmeverpflichtungen aus unechten
Pensionsgeschäften |
|
0,00 |
|
0 |
|
b)
Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen |
|
0,00 |
|
0 |
|
c)
Unwiderrufliche Kreditzusagen |
|
84.474.745,60 |
|
72.879 |
|
|
|
|
84.474.745,60 |
72.879 |
Gewinn-
und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2023
|
|
|
|
|
1.1.-31.12.2022 |
|
|
EUR |
EUR |
EUR |
TEUR |
| 1. |
Zinserträge aus |
|
|
|
|
|
a) Kredit-
und Geldmarktgeschäften |
63.759.325,66 |
|
|
36.056 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
abgesetzte
negative Zinsen |
14.800,00 EUR |
|
|
|
( 713 ) |
|
b)
festverzinslichen Wertpapieren und
Schuldbuchforderungen |
9.678.414,81 |
|
|
8.101 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
abgesetzte
negative Zinsen |
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
|
|
|
73.437.740,47 |
|
44.157 |
| 2. |
Zinsaufwendungen |
|
15.150.635,93 |
|
3.458 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
abgesetzte
positive Zinsen |
2.522,91 EUR |
|
|
|
( 2.124 ) |
|
|
|
|
58.287.104,54 |
40.699 |
| 3. |
Laufende
Erträge aus |
|
|
|
|
|
a) Aktien
und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren |
|
7.206.917,45 |
|
7.517 |
|
b)
Beteiligungen |
|
1.683.884,97 |
|
1.488 |
|
c) Anteilen
an verbundenen Unternehmen |
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
8.890.802,42 |
9.006 |
| 4. |
Erträge
aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder
Teilgewinnabführungsverträgen |
|
|
0,00 |
0 |
| 5. |
Provisionserträge |
|
22.751.538,85 |
|
23.161 |
| 6. |
Provisionsaufwendungen |
|
1.694.628,55 |
|
2.686 |
|
|
|
|
21.056.910,30 |
20.475 |
| 7. |
Nettoertrag
oder Nettoaufwand des Handelsbestands |
|
|
0,00 |
0 |
| 8. |
Sonstige
betriebliche Erträge |
|
|
5.464.479,20 |
11.159 |
| 9. |
(weggefallen) |
|
|
|
|
|
|
|
|
93.699.296,46 |
81.338 |
| 10. |
Allgemeine
Verwaltungsaufwendungen |
|
|
|
|
|
a)
Personalaufwand |
|
|
|
|
|
aa)
Löhne und Gehälter |
20.250.136,95 |
|
|
19.122 |
|
ab) Soziale
Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
und für Unterstützung |
5.408.860,64 |
|
|
4.733 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
für
Altersversorgung |
1.607.159,58 EUR |
|
|
|
( 1.107 ) |
|
|
|
25.658.997,59 |
|
23.854 |
|
b) andere
Verwaltungsaufwendungen |
|
17.613.512,83 |
|
15.356 |
|
|
|
|
43.272.510,42 |
39.210 |
| 11. |
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen |
|
|
2.761.671,53 |
1.947 |
| 12. |
Sonstige
betriebliche Aufwendungen |
|
|
2.716.340,93 |
2.674 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
aus der Aufzinsung
von Rückstellungen |
254.953,55 EUR |
|
|
|
( 230 ) |
| 13. |
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen
und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu
Rückstellungen im Kreditgeschäft |
|
492.993,82 |
|
8.903 |
| 14. |
Erträge
aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten
Wertpapieren sowie aus der Auflösung von
Rückstellungen im Kreditgeschäft |
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
492.993,82 |
8.903 |
| 15. |
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und
wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere |
|
4.212.077,63 |
|
1.773 |
| 16. |
Erträge
aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an
verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen
behandelten Wertpapieren |
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
4.212.077,63 |
1.773 |
| 17. |
Aufwendungen
aus Verlustübernahme |
|
|
0,00 |
0 |
| 18. |
Zuführungen zum Fonds für allgemeine
Bankrisiken |
|
|
25.400.000,00 |
21.600 |
| 19. |
Ergebnis der
normalen Geschäftstätigkeit |
|
|
14.843.702,13 |
5.232 |
| 20. |
Außerordentliche Erträge |
|
0,00 |
|
0 |
| 21. |
Außerordentliche Aufwendungen |
|
0,00 |
|
0 |
| 22. |
Außerordentliches Ergebnis |
|
|
0,00 |
0 |
| 23. |
Steuern vom
Einkommen und vom Ertrag |
|
13.511.151,93 |
|
3.955 |
| 24. |
Sonstige
Steuern, soweit nicht unter Posten 12
ausgewiesen |
|
256.676,06 |
|
377 |
|
|
|
|
13.767.827,99 |
4.332 |
| 25. |
Jahresüberschuss |
|
|
1.075.874,14 |
900 |
| 26. |
Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr |
|
|
0,00 |
0 |
|
|
|
|
1.075.874,14 |
900 |
|
|
|
|
0,00 |
0 |
|
|
|
|
1.075.874,14 |
900 |
| 27. |
Einstellungen in Gewinnrücklagen |
|
|
|
|
|
|
|
|
376.555,95 |
315 |
| 28. |
Bilanzgewinn |
|
|
699.318,19 |
585 |
A N H A N G
0. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Sparkasse Mittelsachsen wurde
nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften
des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über
die Rechnungslegung der Kreditinstitute,
Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute
(Rech-KredV) aufgestellt.
Die Sparkasse Mittelsachsen ist zu 100 % ein
Tochterunternehmen der Sachsen-Finanzgruppe, Dresden. Die
Sachsen-Finanzgruppe stellt einen Konzernabschluss und
einen Konzernlagebericht auf, in welche die Sparkasse
einbezogen wird. Die Sparkasse verzichtet gemäß
§ 291 Abs. 1 HGB auf die Erstellung eines
Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts.
I. Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften
der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung
der für Kreditinstitute geltenden ergänzenden
Vorschriften (§§ 340 ff. HGB).
Forderungen
Forderungen an Kreditinstitute und Kunden
(einschließlich Schuldscheindarlehen und
Namensschuldverschreibungen) haben wir mit dem Nennwert
bilanziert. Ist der Nennwert niedriger als der
Auszahlungsbetrag oder die Anschaffungskosten, wird der
Differenzbetrag in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der
Aktivseite aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung
erfolgt planmäßig.
Bei Darlehen wird der Differenzbetrag zwischen
Nennwert und niedrigerem Auszahlungsbetrag in die
Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite aufgenommen. Die
erfolgswirksame Auflösung erfolgt verteilt auf die
Laufzeit des Darlehens bzw. bei Darlehen mit
Festzinsvereinbarung auf die Festzinsbindungsdauer.
Bei den Forderungen an Kunden wurde dem akuten
Ausfallrisiko durch die Bildung von
Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Umfang der
Einzelwertberichtigungen ist abhängig vom
Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere
die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen
vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr
nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit). Sofern keine
nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern
zu erwarten ist, wurde eine Einzelwertberichtigung
gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung wurde
durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt.
Für vorhersehbare, noch nicht individuell
konkretisierte Ausfallrisiken bei den Forderungen an Kunden
und Kreditinstitute wurden Pauschalwertberichtigungen nach
IDW RS BFA 7 in Höhe des erwarteten Verlustes
über einen Zeitraum von 12 Monaten (12-Monats Expected
Loss) ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie
gebildet (Bewertungsvereinfachungsverfahren), der sich im
Wesentlichen an dem auch für Zwecke des internen
Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert
orientiert. Grundlage für die Ermittlung mittels eines
Kreditrisikomodells sind insbesondere die auf Basis der
eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten
statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten und die im Rahmen
der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Für die
Eventualverbindlichkeiten und offenen Kreditzusagen, die
ebenfalls einem latenten Adressenausfallrisiko unterliegen,
wurden auf der Basis von IDW RS BFA 7 pauschale
Rückstellungen nach den vorgenannten Verfahren
gebildet. Die bei der Berechnung der
Pausschalwertberichtigungen verwendeten Modelle und deren
Parameter spiegeln basierend auf den jährlich
durchgeführten Analysen die Risikosituation zum
Abschlussstichtag wider.
Die Ausgeglichenheit von erwarteten Verlusten und
Bonitätsprämien wurde im Zeitpunkt der
Kreditausreichung durch eine Konditionenvereinbarung unter
Berücksichtigung einer risikoadäquaten
Bonitätsprämie, deren Höhe sich an dem
erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert,
sichergestellt. Diese Ausgeglichenheitsannahme wurde zum
Bilanzstichtag- durch einen Stichtagsvergleichs zur
Entwicklung des mittels eines Kreditrisikomodells für
die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des
Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) und anhand von
Daten zur Entwicklung des Adressenausfallrisikos des
betreffenden Kreditbestandes nach Kreditausreichung und im
Zeitablauf analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen
entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten
Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die
Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.
Soweit die Gründe für eine Wertberichtigung
nicht mehr bestehen, sind Zuschreibungen (Wertaufholungen)
bis zu den Zeit- bzw. Nominalwerten vorgenommen worden.
Wertpapiere
Die Ermittlung der Anschaffungskosten bei
Wertpapieren in Girosammelverwahrung erfolgte nach der
Durchschnittsmethode. Während die Bewertung der
Wertpapiere der Liquiditätsreserve zum strengen
Niederstwertprinzip erfolgte, sind die Wertpapiere des
Anlagevermögens grundsätzlich zu den
Anschaffungskosten bzw. zu den fortgeführten
Buchwerten angesetzt worden. Immobilienfondsbestände
des Anlagevermögens werden abweichend vom Vorjahr
streng bewertet.
Bei der Bewertung von Wertpapieren wurde der
beizulegende Wert grundsätzlich aus einem Börsen-
oder Marktpreis bestimmt, soweit dieser auf einem aktiven
Markt ermittelbar war. Für die Abgrenzung aktiver und
inaktiver Märkte wurden die Kriterien zur
Marktliquidität der MiFID II (Markets in Financial
Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai
2014) herangezogen. Aufgrund der Einstufung als illiquides
Wertpapier i.S. der MiFID II wurden die festverzinslichen
Wertpapiere zum Bilanzstichtag weit überwiegend dem
inaktiven Markt zugeordnet. In diesen Fällen wurde
grundsätzlich der beizulegende Wert anhand von
gerechneten Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv
bestimmt, denen unter Verwendung laufzeit- und
risikoadäquater Zinssätze ein Discounted
Cashflow-Modell zugrunde lag. Bei Bond-Komponenten der
Credit-Linked Notes, wurde der beizulegende Wert anhand
eines Barwertmodells mittels Discounted-Cashflow-Verfahren
ermittelt. Die Diskontierung erfolgte mit einem
laufzeitadäquaten risikolosen Zins zuzüglich
angemessener Bonitäts- bzw. Liquiditätsspreads.
Die Bonitäts- bzw. Liquiditätsspreads wurden aus
Vergleichsanleihen abgeleitet.
Bei den Wertpapierleihegeschäften gehen wir
nicht von einem Übergang des wirtschaftlichen
Eigentums der Wertpapiere auf den Entleiher aus. Die
verliehenen Wertpapiere werden unverändert in den
originären Bilanzposten bilanziert.
Bei im Bestand befindlichen Spezial- und
Publikumsfonds ist für die Bewertung der nach
investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte
Rücknahmepreis maßgeblich. Dabei wurde die
Zusammensetzung und das Risikoprofil der Fonds am
Abschlussstichtag sowie mögliche Ausgleichseffekte
berücksichtigt.
Die Qualität der Berechnung von
Rücknahmepreisen wurde durch Vorlage geprüfter
Jahresberichte bestätigt.
Bei Anteilen an Immobilienfonds, die dem
Anlagevermögen oder der Liquiditätsreserve
zugeordnet wurden, sind teilweise vertraglich geregelte
Rückgabefristen zu beachten. Bei Nichtbeachtung dieser
Fristen wird durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft ein
Rückgabeabschlag erhoben.
AIF-Spezialfonds wurden zu Anschaffungskosten bzw.
fortgeführten Buchwerten bilanziert.
Beteiligungen und Anteile an
verbundenen Unternehmen
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
wurden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren
beilzulegenden Wert am Bilanzstichtag bilanziert.
Immaterielle Anlagewerte und
Sachanlagevermögen
Entgeltlich erworbene Software über 800,00 EUR
wurde nach den Vorgaben des IDW-Rechnungslegungsstandards
"Bilanzierung von Software beim Anwender" (IDW RS HFA 11)
unter dem Bilanzposten "Immaterielle Anlagewerte"
ausgewiesen. Immaterielle Anlagewerte sind mit den
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt worden, wobei eine Nutzungsdauer
von drei bzw. fünf Jahren zugrunde gelegt wurde.
Die planmäßigen Abschreibungen für
Gebäude des Anlagevermögens wurden linear nach
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 10 bis 50
Jahren vorgenommen.
Liegt der nach vorgegebenen Grundsätzen
ermittelte Wert von Vermögensgegenständen
über dem Wert, der ihnen am Abschlussstichtag
beizulegen ist und handelt es sich dabei um eine
voraussichtlich dauernde Wertminderung, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen.
Bei Gegenständen der Betriebs- und
Geschäftsausstattung einschließlich
Betriebsvorrichtungen des Anlagevermögens erfolgten
die planmäßigen Abschreibungen linear. Die
zugrunde gelegten Nutzungsdauern entsprechen den
Vorschriften der amtlichen AfA-Tabellen bzw. basieren auf
der voraussichtlichen Nutzungsdauer.
Bei Mieterein- und -umbauten erfolgte die
Abschreibung nach den für Gebäude
maßgeblichen Grundsätzen bzw. nach der
kürzeren betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten über 250,00 EUR bis 1.000,00 EUR
sowie Software bis 800,00 EUR wurden in einen Sammelposten
eingestellt, der über 5 Jahre linear gewinnmindernd
aufzulösen ist. Geringwertige Wirtschaftsgüter
sowie Software mit Anschaffungskosten bis 250,00 EUR wurden
im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Bei Gebäuden in Vorjahren vorgenommene
Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften
(Sonderabschreibung nach dem FördG) wurden
gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB unter
Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG
geltenden Vorschriften fortgeführt.
Die in früheren Geschäftsjahren
vorgenommenen steuerrechtlichen Abschreibungen auf das
Sachanlagevermögen wirken sich - unter Inanspruchnahme
der Übergangsregelung des Artikel 67 Abs. 4 EGHGB - im
vorliegenden Jahresabschluss in niedrigeren laufenden
Abschreibungen aus. Dies hat zu einem entsprechend
höheren Steueraufwand geführt, der verbleibende
Saldo hat das Jahresergebnis um 174 Tsd. EUR erhöht.
Sonstige
Vermögensgegenstände
Die in den sonstigen Vermögensgegenständen
enthaltenen Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter
werden zu den Anschaffungskosten (Nennwert) bilanziert. Die
weiteren hier ausgewiesenen Vermögensgegenstände
werden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
bilanziert worden. Die Disagien zu Verbindlichkeiten wurden
in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite
aufgenommen. Unterschiedsbeträge zwischen Ausgabe- und
Erfüllungsbetrag bei Verbindlichkeiten werden auf die
Laufzeit erfolgswirksam aufgelöst.
Rückstellungen
Rückstellungen wurden in Höhe des
Erfüllungsbetrages gebildet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden
berücksichtigt.
Rückstellungen für unmittelbare
Pensionsverpflichtungen wurden nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der
Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus
Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren unter
Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn-
und Gehaltssteigerungen von 2,59 % sowie Rentensteigerungen
von 2,59 % ermittelt.
Die Rückstellungen wurden mit einem von der
Deutschen Bundesbank zum 30.09.2023 veröffentlichten
und auf das Jahresende prognostizierten durchschnittlichen
Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren
abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von
15 Jahren ergibt. Der Rechnungszinssatz für Pensionen
beträgt 1,83 %.
Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes
wurden mit den Aufwendungen aus der Aufzinsung von
Pensionsrückstellungen verrechnet und im sonstigen
betrieblichen Aufwand erfasst.
Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen
wurde unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie
der Rechnungszinssatz erst zum Ende der Periode
ändern.
Für Altersversorgungszusagen, deren Höhe
sich ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert
eines Rückdeckungsversicherungsanspruchs bestimmt,
wurden Rückstellungen gemäß § 253 Abs.
1 Satz 3 HGB zum beizulegenden Zeitwert des Anspruchs aus
der Rückdeckungsversicherung angesetzt, soweit er den
garantierten Versorgungszusagebetrag übersteigt. Ein
Bilanzansatz ergab sich aufgrund der Verrechnung von
Vermögensgegenständen (Deckungsvermögen) mit
den betreffenden Schulden gemäß § 246 Abs.
2 HGB nicht.
Angaben zu nicht passivierten
pensionsähnlichen Verpflichtungen
Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der
betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des
"Tarifvertrags über die zusätzliche
Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um
den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der
betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu
verschaffen, ist die Sparkasse Mittelsachsen Mitglied in
der Zusatzversorgungskasse Sachsen.
Die Zusatzversorgungskasse Sachsen finanziert die
Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und
Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei
werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein
Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die
zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten
Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen
wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des
Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock
aufgebaut.
Der Umlagesatz betrug im Geschäftsjahr 2023 1,6
% der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte. Der
Zusatzbeitrag betrug im Geschäftsjahr 2023 4,86 %.
Davon beträgt der Arbeitnehmeranteil 2,4 %. Dadurch
vermindert sich der Gesamtbeitrag zur Kapitaldeckung auf
2,46 %. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024
unverändert.
Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten
Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs
gemäß ATV-K richtet sich gegen die
Zusatzversorgungskasse Sachsen, während die
Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin
besteht, der Zusatzversorgungskasse Sachsen im Rahmen des
mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses
die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten
Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die
Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei
versorgungspflichtigen Entgelten von 17.604 Tsd. EUR
betrugen im Geschäftsjahr 2023 737 Tsd. EUR.
Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n.
F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die
Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei
einem externen Versorgungsträger wie der ZVK
handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung.
Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach
Rechtauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu
ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im
umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden
Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt.
Unabhängig davon, dass es sich bei dem
Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller
Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes
handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F.
für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2
EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis
beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB
anzugebene Betrag auf 31.395 Tsd. EUR.
Die quantitative Ermittlung erfolgte nach einer
bundesweit einheitlichen Methodik, die der Rechtsauffassung
des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) entspricht.
Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden
Leistungsverpflichtung wurde danach in Anlehnung an die
versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden
(Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für
unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden,
unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung
der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1
% und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2005 G
ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde
gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der
Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der
vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche
Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer
pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da
es sich nicht um ein entgeltbezogenes Versorgungssystem
handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu
berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der
Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit
noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31.
Dezember 2022 abgestellt wurde.
Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende
Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse
gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der
die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten
Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern
die Zusatzversorgungskasse Sachsen die vereinbarten
Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen
gemäß der Einschätzung des verantwortlichen
Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse
keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der
Verantwortliche Aktuar der Zusatzversorgungskasse Sachsen
in diesem Gutachten die Angemessenheit der
rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des
Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des
versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die
dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen
der Zusatzversorgungskasse Sachsen.
Der Rückstellungsbetrag für die
Verpflichtungen aus abgeschlossenen
Altersteilzeitverträgen wurde nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen unter
Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn-
und Gehaltssteigerungen von 2,47 % ermittelt und für
eine durchschnittliche Restlaufzeit von 0,95 Jahren mit
einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
auf das Jahresende prognostizierten durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre von 0,95 %
abgezinst.
Rückstellungen wegen der aktuellen
BGH-Rechtsprechung zur Wirksamkeit von
Zinsänderungsklauseln in
S-Prämiensparverträgen (Aktenzeichen: XI ZR
234/20) und zum AGB-Änderungsmechanismus
(Aktenzeichen: XI ZR 26/20) wurden anhand von individuellen
Merkmalen der bestehenden Verpflichtungen ermittelt und
unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter
Kundenreaktionen die Wahrscheinlichkeit beurteilt, dass
Ansprüche geltend gemacht werden. Den für die
Ermittlung etwaiger Zinsansprüche der Kunden zugrunde
gelegten Referenzzinssatz haben wir aufgrund der
ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung
der Rückstellungen unter Berücksichtigung des
handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips festgelegt. Dabei
wurden die vom BGH vorgegebenen Rahmenbedingungen
berücksichtigt. Die Rückstellungshöhe
entspricht damit der bestmöglichen Schätzung des
Erfüllungsbetrags der Verpflichtungen zum
Bilanzstichtag. Die von der BGH-Rechtsprechung zum
AGB-Änderungsmechanismus erfassten Gebühren
wurden seit der Verkündung des Urteils nicht
ertragswirksam in der GuV vereinnahmt und als
Verbindlichkeit gegenüber Kunden ausgewiesen. Die
bilanziellen Folgen beider Urteile wurden bereits im
Jahresabschluss 2021 berücksichtigt. Im aktuellen
Geschäftsjahr erforderliche Anpassungen wurden im
laufenden Ergebnis erfasst.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre abgezinst. Von dem
Abzinsungswahlrecht, bei einer Restlaufzeit von einem Jahr
oder weniger abzuzinsen, wurde kein Gebrauch gemacht. Bei
Restlaufzeiten zwischen 1 und 10 Jahren ergaben sich
Zinssätze zwischen 1,00 % und 1,51 %.
Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der
Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und
Erträge wurde davon ausgegangen, dass eine
Änderung des Abzinsungszinssatzes erst zum Ende der
Periode eintritt, so dass der Buchwert der Verpflichtungen
mit dem Zinssatz zum Ende der Periode aufgezinst wurde.
Entsprechendes gilt für eine Veränderung des
Verpflichtungsumfangs; bei einem teilweisen Verbrauch der
Rückstellung vor Ablauf der Restlaufzeit gilt die
Annahme, dass dieser Verbrauch erst zum Ende der jeweiligen
Periode in voller Höhe erfolgt.
Veränderungen des Abzinsungssatzes oder
Zinseffekte einer geänderten Schätzung der
Restlaufzeit wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand
ausgewiesen.
Für die unwiderrufliche Verpflichtung neben den
jährlichen Beitragszahlungen zusätzliche
Beiträge in den Sparkassenstützungsfonds des
Ostdeutschen Sparkassenverbandes gemäß den
Grundsätzen der risikoorientierten Beitragsbemessung
des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu
leisten, wurden Rückstellungen i. H. v. 973 Tsd. EUR
(Barwert) gebildet. Die im Geschäftsjahr
erforderlichen Anpassungen wurden im laufenden Ergebnis
erfasst.
Außerdem wurden erstmals Rückstellungen
aufgrund der Übernahme einer unwiderruflichen
Verpflichtung zur Zahlung von zusätzlichen
Beiträgen in den Zusatzfonds zur Sicherung der Solvenz
und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der
Sparkassen-Finanzgruppe gemäß dem Beschluss des
Verbandsvorstands des Ostdeutschen Sparkassenverbandes vom
16. November 2021 gebildet. Die Rückstellung wurde zum
Bilanzstichtag in Höhe von 2.669 Tsd. EUR (Barwert)
dotiert. Auf die weiteren Ausführungen unter Abschnitt
"Sonstige finanzielle Verpflichtungen" (§ 285 Nr. 3a
HGB) wird verwiesen.
Fonds für allgemeine
Bankrisiken
Es besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken
gemäß § 340g HGB.
Strukturierte Finanzinstrumente im
Sinne des IDW RS HFA 22
Im Rahmen der Eigenhandelsgeschäfte haben wir in
strukturierte Finanzinstrumente investiert. Dabei handelt
es sich um börsenfähige Schuldverschreibungen.
Variabel verzinsliche Wertpapiere mit Zinsober- bzw.
-untergrenzen wurden nach den maßgeblichen
handelsrechtlichen Regeln einheitlich bilanziert und
bewertet.
Im Falle synthetischer Strukturen
(Credit-Linked-Strukturen als Wertpapier) erfolgt eine
Aufspaltung des strukturierten Finanzinstrumentes in
Basisvertrag und eingebettetem Derivat
(Credit-Default-Swaps). Beide Bestandteile wurden
entsprechend dem im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
festgelegten Verwendungszweck und unter Beachtung der
jeweils maßgeblichen handelsrechtlichen
Grundsätze einzeln bewertet und bilanziert. Die
Bewertung der Kreditderivate erfolgte nach den
Grundsätzen für Bürgschafts- und
Garantiekreditbürgschaften.
Die Bewertung erfolgt grundsätzlich über
veröffentlichte Transaktions- oder Börsenkurse.
Lagen keine Transaktions- oder Börsenkurse vor, wurden
eigene Bewertungsmodelle (Zerlegung der Komponenten,
Einzelbewertung auf Basis von indikativen Preisen durch die
Emittenten bzw. mittels Discounted-Cash-Flow-Methode) zur
Bewertung herangezogen.
Im Rahmen des Kundengeschäftes halten wir
Finanzinstrumente im Bestand, die mit
Zinsbegrenzungsvereinbarungen ausgestattet sind. Dazu
gehören Forward-Darlehen. Diese Finanzinstrumente
wurden einheitlich bilanziert und bewertet.
Derivative Finanzinstrumente /
verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des
Bankbuches
Am Bilanzstichtag waren keine derivativen
Finanzinstrumente im Bestand.
Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen
Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien
Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die
zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden
des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für
diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich
zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen
Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und
Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu
erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen
Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse
wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert
ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten
Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und
Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte
zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der
angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der
Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen
für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs
benötigten Verwaltungskosten wurden aus
institutsindividuellen Daten und Annahmen abgeleitet. Der
ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den
Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt.
Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge,
die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der
verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt.
Abweichend vom Vorjahr ergibt sich kein
Verpflichtungsüberschuss.
II. Erläuterungen zur
Jahresbilanz
Aktivseite:
Posten 3: Forderungen an
Kreditinstitute
In diesem Posten sind enthalten:
| Forderungen an die
eigene Girozentrale |
6.450 Tsd. EUR |
| Forderungen mit
Nachrangabrede enthalten in: |
|
| Posten 3b) Andere
Forderungen |
23.000 Tsd. EUR |
Posten 4: Forderungen an Kunden
In diesem Posten sind enthalten:
| Forderungen an
verbundene Unternehmen |
|
| Bestand am
Bilanzstichtag |
1.927 Tsd. EUR |
| Bestand am 31.12. des
Vorjahres |
1.927 Tsd. EUR |
| Forderungen an
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht |
|
| Bestand am
Bilanzstichtag |
37.718 Tsd. EUR |
| Bestand am 31.12. des
Vorjahres |
36.901 Tsd. EUR |
| Forderungen
gegenüber Mitgliedern der
Sachsen-Finanzgruppe |
|
| Bestand am
Bilanzstichtag |
12.000 Tsd. EUR |
| Bestand am 31.12. des
Vorjahres |
12.000 Tsd. EUR |
Im Rahmen des sogenannten Pfandbriefpoolings, das die
Refinanzierungsmöglichkeiten der S-Finanzgruppe weiter
verbessern soll, wurden grundpfandrechtlich besicherte
Kundenforderungen in Höhe von 24.411 Tsd. EUR und
Kommunalkredite in Höhe von 128.322 Tsd. EUR an die
Landesbank Hessen-Thüringen bzw. Bayerische Landesbank
übertragen. Die Landesbanken können diese
Forderungen als Deckungswerte im Rahmen der Emission von
Hypothekenpfandbriefen und Öffentlichen Pfandbriefen
nutzen. Aufgrund der vertraglichen
Rückübertragungsmöglichkeiten verbleibt das
wirtschaftliche Eigentum an den Forderungen bei der
Sparkasse. Die Sparkasse weist die Forderungen daher
weiterhin in ihrer Bilanz im Aktivposten 4 "Forderungen an
Kunden" und auch im Unterausweis "durch Grundpfandrechte
gesichert" bzw. Kommunalkredite aus. Die übertragenen
Kundenforderungen unterliegen neben dem kundenbezogenen
Adressenausfallrisiko den üblichen Risiken
unbesicherter Forderungen gegenüber einem
Kreditinstitut. Diesem zusätzlichen Risiko wird durch
den Ausweis einer Eventualverbindlichkeit (Passiva unter
dem Strich 1c "Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten
für fremde Verbindlichkeiten") i. H. mindestens des
Buchwerts dieser Forderungen Rechnung getragen.
Posten 5: Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere
| Von den in diesem Posten
enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren
sind |
|
| börsennotiert |
510.913 Tsd. EUR |
| nicht
börsennotiert |
98.160 Tsd. EUR |
| Nicht mit dem
Niederstwert bewertet wurden Wertpapiere mit |
|
| Buchwert 31.12. |
496.553 Tsd. EUR |
| Beizulegender
Zeitwert |
455.906 Tsd. EUR |
Es handelt sich dabei überwiegend um besicherte
Wertpapiere und Anleihen öffentlicher Emittenten bzw.
von regionalen Förderinstituten sowie von
Kreditinstituten mit Endfälligkeiten zwischen 2024 und
2035. Diese sind mit Dauerbesitzabsicht erworben worden.
Neben diesen Beständen halten wir auch
CreditLinkedNotes mit Fälligkeiten zwischen 2024 und
2028 ebenfalls mit Dauerbesitzabsicht. Es handelt sich bei
allen Papieren um Schuldverschreibungen, die zum Nennbetrag
eingelöst werden. Niedrigere Zeitwerte aufgrund der
bestehenden Marktlage sind nicht als dauerhafte
Wertminderung anzusehen, weil sich die zwischenzeitlichen
Wertschwankungen bis zur Einlösung dieses Wertpapieres
wieder ausgleichen.
Posten 6: Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere
| Von den in diesem Posten
enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren
sind |
|
| börsennotiert |
4.285 Tsd. EUR |
| nicht
börsennotiert |
18.485 Tsd. EUR |
| Nicht mit dem
Niederstwert bewertet wurden |
|
| Buchwert 31.12. |
113.209 Tsd. EUR |
| Beizulegender
Zeitwert |
97.883 Tsd. EUR |
Der niedrigere Zeitwert entfällt dabei auf einen
Spezialfonds, welcher überwiegend in dänischen
Pfandbriefen erstrangiger Bonität investiert ist.
Diese notieren derzeit unter dem Nennwert. Die im Zeitraum
bis längstens zum Jahr 2056 erfolgenden
Tilgungszahlungen zum Nennwert führen perspektivisch
zu einer ausgleichenden Werterholung bei dem mit
Dauerbesitzabsicht gehaltenen Spezialfonds.
Zur besseren Darstellung der Vermögens- und
Ertragslage wurden abweichend vom Vorjahr 16
Immobilienspezialfonds des Anlagevermögens mit
Buchwerten in Höhe von 148.957 TEUR nach dem strengen
Niederstwert bewertet. Die Änderung der
Bewertungsmethode verringerte das Jahresergebnis um 4.750
TEUR.
Die Sparkasse hält an folgenden
Investmentvermögen mehr als 10 % der Anteile:
| Klassifizierung nach
Anlagezielen |
Buchwert |
Marktwert/
Anteilwert |
Differenz zwischen
Markt- und Buchwert |
(Ertrags-)
Ausschüttungen
für das Geschäftsjahr |
|
Tsd. EUR |
Tsd. EUR |
Tsd. EUR |
Tsd. EUR |
| Rentenfonds |
113.209 |
97.883 |
15.326 |
1.738 |
| Immobilienfonds |
10.000 |
10.332 |
332 |
300 |
Posten 7: Beteiligungen
Angaben zu wesentlichen Beteiligungen der Sparkasse:
| Name und Sitz |
Eigenkapital in Tsd.
EUR
per 31.12.2022 |
Beteiligungsquote
2023 |
Jahresergebnis
in Tsd. EUR 2022 |
| SC
Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH, Chemnitz |
8.089 |
19,8 % |
237 |
| Städtische
Wohnungsgesellschaft Freiberg/Sa. Aktiengesellschaft,
Freiberg |
71.699 |
18,5 % |
1.370 |
| Beteiligungsgesellschaft
der Sparkassen des Freistaat Sachsen mbH,
Dresden |
40.827 |
5,7 % |
2.135 |
| Ostdeutscher
Sparkassenverband, Berlin |
180.212 |
2,4 % |
-3.058 |
Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11
HGB ist für die Beurteilung der Vermögens-
Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung. Die
Sparkasse ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin
der DKE-GbR, Berlin. Die getätigte Einlage von 500
EURO wird vor dem Hintergrund des eng begrenzten
Gesellschaftszwecks und der fehlenden dauerhaften
Beteiligungsabsicht unter dem Aktivposten 13 "Sonstige
Vermögensgegenstände" ausgewiesen.
Posten 8: Anteile an verbundenen
Unternehmen
An folgenden verbundenen Unternehmen halten wir
Beteiligungen:
| Name und Sitz |
Eigenkapital in Tsd.
EUR |
Beteiligungsquote |
Jahresergebnis in Tsd.
EUR |
|
per 31.12.2022 |
2023 |
2022 |
| IVM -
Immobilienverwaltung Mittelsachsen GmbH,
Freiberg |
614 |
100,0 % |
52 |
| SIV Mittelsachsen GmbH,
Freiberg |
2.415 |
95,0 % |
204 |
Posten 9: Treuhandvermögen
Das Treuhandvermögen betrifft jeweils in voller
Höhe die Forderungen an Kunden.
Posten 12: Sachanlagen
| Die für
sparkassenbetriebliche Zwecke genutzten
Grundstücke und Bauten haben einen Bilanzwert in
Höhe von |
7.189 Tsd. EUR |
| Der Bilanzwert der
Betriebs- und Geschäftsausstattung
beträgt |
2.030 Tsd. EUR |
Posten 13: Sonstige
Vermögensgegenstände
Forderung mit Nachrangabrede:
| Stille Beteiligung an
der Landesbank Baden-Württemberg |
5.000 Tsd. EUR |
Posten 15: Aktive latente Steuern
Aufgrund abweichender Ansatz- und
Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz
bestehen zum 31. Dezember 2023 Steuerlatenzen. Dabei wird
der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen, die
im Wesentlichen aus Ausgleichsposten bei Anteilen an
Investmentvermögen resultieren, durch absehbare
Steuerentlastungen überdeckt. Die Steuerentlastungen
resultieren aus bilanziellen Ansatzunterschieden
insbesondere bei der Forderungs- und Wertpapierbewertung.
Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht
erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde
verzichtet. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte unter
Zugrundelegung eines Steuersatzes von 30,13 %
(Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich
Solidaritätszuschlag).
Anlagenspiegel
|
Entwicklung des Anlagevermögens (in Tsd.
EUR) |
|
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten |
Entwicklung der
kumulierten
Abschreibungen |
|
01.01. |
Zugänge |
Abgänge |
Umbuchungen |
31.12. |
01.01. |
|
Veränderungen +/- |
| Schuldscheindarlehen und
Namensschuldverschreibungen (dem
Anlageververmögen zugeordnet) |
110.000 |
| Schuldverschreibungen
und andere festverzinsliche Wertpapiere |
-73.133 |
| Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere |
-10.773 |
| Beteiligungen |
-234 |
| Anteile an verbundenen
Unternehmen |
0 |
| Stille Beteiligung |
5.000 |
0 |
0 |
0 |
5.000 |
0 |
| Immaterielle
Anlagewerte |
1.960 |
19 |
749 |
0 |
1.230 |
1.918 |
| Sachanlagen |
137.408 |
1.627 |
1.567 |
0 |
137.468 |
111.217 |
|
Entwicklung des Anlagevermögens (in Tsd.
EUR) |
|
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen |
|
Abschreib. |
Zuschreib. |
Zugänge |
Abgänge |
Umbuchungen |
31.12. |
|
Veränderungen +/- |
| Schuldscheindarlehen und
Namensschuldverschreibungen (dem
Anlageververmögen zugeordnet) |
110.000 |
| Schuldverschreibungen
und andere festverzinsliche Wertpapiere |
-73.133 |
| Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere |
-10.773 |
| Beteiligungen |
-234 |
| Anteile an verbundenen
Unternehmen |
0 |
| Stille Beteiligung |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| Immaterielle
Anlagewerte |
0 |
0 |
24 |
749 |
0 |
1.193 |
| Sachanlagen |
0 |
0 |
2.738 |
1.285 |
0 |
112.670 |
|
Entwicklung des Anlagevermögens (in Tsd.
EUR) |
|
Buchwerte |
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
|
|
| Schuldscheindarlehen und
Namensschuldverschreibungen (dem
Anlageververmögen zugeordnet) |
348.000 |
238.000 |
| Schuldverschreibungen
und andere festverzinsliche Wertpapiere |
598.372 |
671.505 |
| Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere |
266.811 |
277.584 |
| Beteiligungen |
15.361 |
15.595 |
| Anteile an verbundenen
Unternehmen |
338 |
338 |
| Stille Beteiligung |
5.000 |
5.000 |
| Immaterielle
Anlagewerte |
37 |
42 |
| Sachanlagen |
24.798 |
26.191 |
Es wurde von der Zusammenfassungsmöglichkeit des
§ 34 Abs. 3 RechKredV Gebrauch gemacht Die
Fortführung der Spalte Anschaffungskosten ist wegen
der Anwendung von § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV nicht
möglich.
Passivseite:
Posten 1: Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
In diesem Posten sind enthalten:
| Verbindlichkeiten
gegenüber der eigenen Girozentrale |
127.638 Tsd. EUR |
Der Gesamtbetrag der als
Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
übertragenen
Vermögensgegenstände beläuft sich
auf |
123.088 Tsd. EUR |
Posten 2: Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden
In diesem Posten sind enthalten:
| Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen |
2.760 Tsd. EUR |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht |
2.953 Tsd. EUR |
Posten 4:
Treuhandverbindlichkeiten
Die Treuhandverbindlichkeiten betreffen jeweils in
voller Höhe die Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten.
Posten 6:
Rechnungsabgrenzungsposten
Unterschiedsbeträge zwischen dem
Auszahlungsbetrag bzw. den Anschaffungskosten von
Forderungen gegenüber dem höheren Nominalwert
sind enthalten mit
| Bestand am
Bilanzstichtag |
442 Tsd. EUR |
| Bestand am 31.12. des
Vorjahres |
530 Tsd. EUR |
Posten 7a: Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen Der bilanzielle Ansatz der
Pensionsrückstellungen i. H. v. 12.361 Tsd. EUR wurde
nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren ermittelt. Auf Basis des
durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren beträgt der
Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen
12.459 Tsd. EUR. Zum Bilanzstichtag ergibt sich hieraus ein
Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB i. H.
v. 98 Tsd. EUR. Eine Ausschüttungssperre besteht
nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe
die (Sicherheits-)Rücklage dotiert wurde. Der
Jahresüberschuss kann somit voll ausgeschüttet
werden.
Posten 9: Nachrangige
Verbindlichkeiten
| Für nachrangige
Verbindlichkeiten sind im Berichtsjahr Zinsen in
Höhe von angefallen. |
280 Tsd. EUR |
Die von der Sparkasse eingegangenen nachrangigen
Verbindlichkeiten können im Falle der Insolvenz oder
der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller
nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet
werden. Sie sind für beide Vertragsparteien
während der Laufzeit unkündbar. Eine
Umwandlungsmöglichkeit in Kapital oder andere
Schuldformen besteht nicht.
Die Bedingungen der Nachrangigkeit bei Mitteln in
Höhe von 27.770 Tsd. EUR entsprechen § 10 Abs. 5
a KWG a.F. / Artikel 63 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
(CRR).
Die Mittelaufnahmen, die im Einzelfall die 10% des
Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten nicht
übersteigen, sind im Durchschnitt mit 1,01 %
verzinslich. Die Ursprungslaufzeiten bewegen sich zwischen
7 und 10 Jahren. Im Folgejahr werden aus diesen
Mittelaufnahmen 517 Tsd. EUR zur Rückzahlung
fällig.
Passiva unter dem Strich:
Posten 1:
Eventualverbindlichkeiten
Wesentliche Einzelposten an Eventualverpflichtungen
liegen in folgendem Umfang vor:
| Haftung aus der
Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten |
152.733 Tsd. EUR |
| In Credit-Linked-Notes
(CLN) verbriefte Credit-Default-Swaps (CDS) |
43.803 Tsd. EUR |
Diese Haftung sowie die CDS wurden mit dem Betrag der
zum Bilanzstichtag valutierten Hauptschuld ausgewiesen. Die
Hauptschuldner haben bislang alle Zahlungen fristgerecht an
das Kreditinstitut geleistet.
Drohverlustrückstellungen wurden passiviert, soweit
das Risiko der Inanspruchnahme auf Basis der
regelmäßigen Bonitätsbeurteilung im Rahmen
unserer Kreditrisikomanagementprozesse als wahrscheinlich
eingeschätzt wird.
Im Zusammenhang mit der Unterbeteiligung des
Ostdeutschen Sparkassenverbands an einer
Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG hat der
Hauptbeteiligte gegenüber dem Unterbeteiligten
Anspruch auf Ersatz seiner Finanzierungskosten, sofern die
von der Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG erzielten
Erträge nicht ausreichen, die Finanzierungskosten zu
begleichen. In einem solchen Fall hat die Sparkasse die
Verpflichtung übernommen, anteilig für den
anfallenden Aufwendungsersatz (Zinsen und
Darlehensverbindlichkeiten) einzustehen. Die Sparkasse hat
darüber hinaus die Verpflichtung übernommen,
für anfallende Zinsen aus einer Darlehensschuld des
Ostdeutschen Sparkassenverbandes (Unterbeteiligter)
einzustehen. Ein Betrag, zu dem die Inanspruchnahme aus dem
Haftungsverhältnis künftig greifen kann, ist
nicht quantifizierbar.
Nicht in der Bilanz enthaltene
Geschäfte und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestanden Abnahmeverpflichtungen
von Wertpapieren (verbindliche Zeichnungszusagen auf
Investmentfonds) in Höhe von 11.706 TEUR.
Die Sparkasse gehört dem institutsbezogenen
Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe
(Sicherungssystem) an, das elf regionale
Sparkassenstützungsfonds durch einen
überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft
(freiwillige Institutssicherung). Zwischen diesen und den
Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und
Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch
diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das
gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur
Verfügung. Das Sicherungssystem basiert auf dem
Prinzip der Institutssicherung. Ziel dabei ist es, die
angehörigen Institute selbst zu schützen und bei
diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche
Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise schützt
die Institutssicherung auch sämtliche Einlagen der
Kunden.
Das Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem
nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich
anerkannt (gesetzliche Einlagensicherung). Unabhängig
von der Institutssicherung hat der Kunde gegen das
Sicherungssystem jedenfalls einen Anspruch auf Erstattung
seiner Einlagen i. S. v. § 2 Absätze 3 bis 5
EinSiG bis zu den Obergrenzen gem. § 8 EinSiG (derzeit
100.000 Euro pro Person).
Die Sparkassen-Finanzgruppe hat das bisherige System
der freiwilligen Institutssicherung für alle deutschen
Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen
beibehalten. Zusätzlich erfüllt das
Sicherungssystem auch die Anforderungen des EinSiG.
Im Bedarfsfall entscheiden die Gremien der
zuständigen Sicherungseinrichtungen darüber, ob
und in welchem Umfang Stützungsleistungen im Rahmen
der freiwilligen Institutssicherung zugunsten eines
Instituts erbracht und an welche Auflagen diese ggf.
geknüpft werden. Der Einlagensicherungsfall hingegen
würde von der BaFin festgestellt. In diesem Fall hat
das Sicherungssystem die Funktion der Auszahlungsstelle.
Das Sicherungssystem der deutschen
Sparkassenorganisation besitzt ein effizientes
Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken
sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung bei
gleichzeitiger Ausweitung des Volumens der verfügbaren
Mittel (Barmittel und Nachschusspflichten).
Zusätzlich wird das Sicherungssystem ab 2025
einen weiteren Fonds zur Sicherung der Solvenz und
Liquidität der CRR-Kreditinstitute der
Sparkassen-Finanzgruppe i.S.v. Art. 113 Abs. 7 CRR
("Zusatzfonds") nach Maßgabe der durch die
Mitgliederversammlung des DSGV am 26. Juni 2023
beschlossenen Grundsätze der Beitragsbemessung
für den Zusatzfonds des Sicherungssystems der
Sparkassen-Finanzgruppe aufbauen.
Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen in ein
nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43
Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) als
Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes
Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe
("Sicherungssystem") belaufen sich am Bilanzstichtag auf
insgesamt 973 Tsd. EUR. Bis zum Erreichen des individuellen
Zielvolumens in 2024 sind jährliche Beiträge zu
entrichten. Der Jahresbeitrag wurde in 2017 in Höhe
von 30 % als unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung, die mit
Schuldsicherheiten (Wertpapierdepot bei der Deutschen
Bundesbank) unterlegt ist, erbracht. Dem Sicherungssystem
wurden die Auszahlungsansprüche der Sparkasse gegen
die Deutsche Bundesbank aus dem Wertpapierdepot
verpfändet. Die noch ausstehenden
Barzahlungsverpflichtungen gegenüber dem
Sicherungssystem betragen am Bilanzstichtag 170 Tsd. EUR.
Für einen Betrag i. H. v. 973 Tsd. EUR wurden aufgrund
einer im Geschäftsjahr 2023 erteilten unwiderruflichen
Verpflichtungserklärung zur Zahlung von
zusätzlichen Beiträgen in den
Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen
Sparkassenverbandes Rückstellungen ausgewiesen. Die
künftigen Einzahlungsverpflichtungen zur Zahlung von
Beiträgen in den ab 2025 zu bildenden
zusätzlichen Fonds zur Sicherung der Solvenz und
Liquidität der CRR-Kreditinstitute der
Sparkassen-Finanzgruppe i. S. v. Art. 113 Abs. 7 CRR
("Zusatzfonds") belaufen sich am Bilanzstichtag auf
insgesamt 4.856 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen
Zielvolumens in 2032 sind ab 2025 jährliche
Beiträge zu entrichten. Für einen Betrag in
Höhe von 2.856 TEUR wurden erstmals aufgrund einer im
Geschäftsjahr 2023 erteilten unwiderruflichen
Verpflichtungserklärung zur Zahlung von
zusätzlichen Beiträgen in den Zusatzfonds des
Ostdeutschen Sparkassenverbandes Rückstellungen
ausgewiesen. Auf die Ausführungen unter I.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Posten:
Rückstellungen wird verwiesen.
Restlaufzeitengliederung
Die gemäß § 9 RechKredV geforderte
Gliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach
Restlaufzeiten ergibt sich für die folgenden Posten
(in Tsd. EUR):
| Posten der Bilanz |
Restlaufzeit bis zu 3
Monaten |
-mehr als 3 Monate bis
zu 1 Jahr |
-mehr als 1 Jahr bis zu
5 Jahren |
-mehr als 5 Jahre |
| Aktiva 3b) Andere
Forderungen an Kreditinstitute |
3.000 |
172.000 |
188.000 |
189.900 |
| Aktiva 4 Forderungen an
Kunden |
21.544 |
102.960 |
525.900 |
804.408 |
| Passiva 1b)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit
vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist |
712 |
13.049 |
43.660 |
67.053 |
| Passiva 2a ab)
Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist
von mehr als drei Monaten |
36 |
85 |
89 |
0 |
| Passiva 2b bb) Andere
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit
vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist |
21.785 |
49.408 |
49.745 |
5.000 |
Anteilige Zinsen der jeweiligen Aktiv- und
Passivposten werden gemäß § 11 RechKredV
nicht nach Restlaufzeiten aufgegliedert.
Angabe der Beträge, die in dem auf den
Bilanzstichtag folgenden Jahr fällig werden:
| Posten Aktiva 5
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
WP |
112.590 Tsd. EUR |
| Posten Passiva 3 a
begebene Schuldverschreibungen |
11.300 Tsd. EUR |
Im Posten Aktiva 4, Forderung an Kunden, sind
Forderungen in Höhe von 79.402 Tsd. EUR mit
unbestimmter Laufzeit enthalten.
III. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Posten 8: Sonstige betriebliche
Erträge
In diesem Posten sind wesentliche Einzelposten
enthalten:
|
Grundstückserträge |
2.997 Tsd. EUR |
| Erträge aus der
Auflösung von Rückstellungen |
1.198 Tsd. EUR |
Posten 12: Sonstige betriebliche
Aufwendungen
In diesem Posten sind wesentliche Einzelposten
enthalten:
|
Grundstücksaufwendungen |
1.386 Tsd. EUR |
Posten 25: Jahresüberschuss
Über die Verwendung des nach Abzug der
Vorwegzuführung gemäß § 27 Abs. 1
SächsSpG verbleibenden Jahresüberschuss
entscheidet gemäß § 27 Abs. 2 SächsSpG
die Anteilseignerversammlung der Sachsen-Finanzgruppe. Es
ist vorgesehen, 647 Tsd. EUR an die Sachsen-Finanzgruppe
auszuschütten.
IV. Sonstige Angaben
Den Organen der Sparkasse gehören an:
Verwaltungsrat:
Vorsitzender:
| Neubauer, Dirk |
Landrat des Landkreises
Mittelsachsen |
stellvertretender Vorsitzender:
| 1. Stellvertreter: |
|
| Woidniok, Jörg |
Amtsleiter Amt für
Betriebswirtschaft und Recht der Stadt Freiberg |
| 2. Stellvertreter: |
|
| Hentschel, Reiner |
Bürgermeister der
Stadt Frauenstein |
Mitglieder:
| Goedtke, Bettina |
Mitarbeiterin
Spezialberatung der Sparkasse Mittelsachsen |
| Herberger, Andreas |
Abteilungsdirektor
Marktfolge und Abteilungsleiter Kreditmanagement der
Sparkasse Mittelsachsen |
| Hofmann, Ronny |
Bürgermeister der
Stadt Lunzenau |
| Hoof, Joachim |
Vorstandsvorsitzender
der Ostsächsischen-Sparkasse Dresden und
Vertreter der Sachsen-Finanzgruppe |
| Holuscha, Volker |
Oberbürgermeister
der Stadt Flöha |
| Hubricht, Bernd |
im Ruhestand, vormals
Bürgermeister der Gemeinde Reinsberg |
| Kalepp, Rico |
Filialleiter der
Sparkasse Mittelsachsen |
| Krüger, Sven |
Oberbürgermeister
der Stadt Freiberg |
| Sachse, Dirk |
Personalratsvorsitzender
der Sparkasse Mittelsachsen |
| Wolf, Carsten |
Abteilungsleiter
Spezialberatung der Sparkasse Mittelsachsen |
| Zezulka, Toni |
Geschäftsführer Contoni GmbH |
| Zobel, Dirk |
Geschäftsführer der Dirk Zobel Holding
GmbH |
stellvertretende Mitglieder:
| Haupt, Volker |
im Ruhestand, vormals
Bürgermeister der Gemeinde
Bobritzsch-Hilbersdorf |
| Wolff, Roman |
Gewerbekundenberater der
Sparkasse Mittelsachsen |
| Zwinscher,
Christine |
Geschäftsführerin Häusliche
Krankenpflege Christine Zwinscher GmbH |
Vorstand:
Vorsitzender:
Prof. Schramm, Hans-Ferdinand
Der Vorstandsvorsitzende, Herr Prof. Schramm, ist
Mitglied im Aufsichtsrat der LBS Landesbausparkasse NordOst
AG, der S.V. Holding AG Dresden sowie Vorstandsmitglied der
Sachsen-Finanzgruppe.
Mitglieder:
Helbig, Dirk
Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Herr
Helbig, ist Mitglied im Aufsichtsrat der Städtischen
Wohnungsgesellschaft Freiberg/ Sa. AG.
Den Mitgliedern des Vorstandes wurden für ihre
Tätigkeit im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in
Höhe von 1.213 Tsd. EUR gewährt.
Die Aufwandsentschädigungen der Mitglieder des
Verwaltungsrates betrugen im Geschäftsjahr 98 Tsd.
EUR.
An frühere Mitglieder des Vorstandes und deren
Hinterbliebene wurden im Geschäftsjahr
Versorgungsbezüge in Höhe von 763 Tsd. EUR
gezahlt.
Die Pensionsrückstellungen für die
früheren Mitglieder des Vorstandes und ihre
Hinterbliebenen betrugen am 31. Dezember 2023 12.361 Tsd.
EUR.
Den Mitgliedern des Vorstandes wurden Kredite in
Höhe von 0 Tsd. EUR gewährt. Für die
Mitglieder des Verwaltungsrates bestehen Kredite in
Höhe von 2.148 Tsd. EUR.
Im Geschäftsjahr wurde von dem
Abschlussprüfer folgendes Gesamthonorar berechnet:
| • für die
Abschlussprüfungsleistungen |
275 Tsd. EUR |
| • für andere
Bestätigungsleistungen |
32 Tsd. EUR |
| darunter: |
|
| • Prüfung
gemäß § 89 WpHG |
30 Tsd. EUR |
| • gemäß
Abschnitt V Nr. 11 (1) AGB/Bbk |
1 Tsd. EUR |
| • Prüfung des
Reduzierungsantrags nach § 16j Abs. 2
FinDAG |
1 Tsd. EUR |
Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
| Vollzeitkräfte |
107 |
| Teilzeitkräfte |
250 |
| Insgesamt |
357 |
| Nachrichtlich: |
|
| Auszubildende |
19 |
Der Vorstand
| Prof. Hans-Ferdinand
Schramm |
Dirk Helbig |
Lagebericht 2023 der Sparkasse Mittelsachsen
Vorbemerkung
Zur Verbesserung der Klarheit und
Übersichtlichkeit der Berichterstattung wurde das
Gebot der Darstellungsstetigkeit insbesondere im Hinblick
auf den laufenden Umstellungsprozess zur Einführung
neuer standardisierter Banksteuerungsanwendungen sowie bei
den Darstellungen der Bilanzvergleichskennzahlen, welche
nunmehr auf Basis der Betriebsvergleichssystematik der
Sparkassen mit Bezug auf Jahresdurchschnittsbestände
erfolgt, unter Beachtung der Anforderungen des
Prüfungsstandards 350 des Instituts der
Wirtschaftsprüfer "Prüfung des Lageberichts im
Rahmen der Abschlussprüfung" zulässigerweise
durchbrochen.
1. Grundlagen der
Geschäftstätigkeit
Die Sparkasse Mittelsachsen ist eine Anstalt des
öffentlichen Rechts. Träger der Sparkasse ist die
Sachsen-Finanzgruppe. Die Sparkasse ist Mitglied des
Ostdeutschen Sparkassenverbands. Sie ist beim Amtsgericht
Chemnitz unter der Nummer A HRA 3969 im Handelsregister
eingetragen.
Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der
Verwaltungsrat.
Die Sparkasse ist als Mitglied des Ostdeutschen
Sparkassenverbands über dessen Sparkassen-Teilfonds
dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe
angeschlossen. Die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das
institutsbezogene Sicherungssystem der
Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach
dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt.
Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall
sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche
Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem
EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche
Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel
des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu
vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen,
insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu
gewährleisten ("diskretionäre
Institutssicherung").
Die Sparkasse bietet als selbstständiges
regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren
Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe für die
Bevölkerung, die Wirtschaft, insbesondere den
Mittelstand, und die öffentliche Hand
Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das
Sparkassengesetz oder die Satzung keine
Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz
verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die
Sparkasse, in ihrem Geschäftsgebiet die Versorgung mit
geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen
sicherzustellen. Die Sparkasse erbringt ihre Leistungen
unter Berücksichtigung der Markterfordernisse und dem
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit.
Die Gesamtzahl unserer Filialen hat sich bis zum 31.
Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr nicht
verändert.
2. Wirtschaftsbericht
2.1. Gesamtwirtschaftliche und
branchenbezogene Rahmenbedingungen im Jahr 2023
Das Jahr 2023 war weltweit nach 2022 erneut von hoher
Inflation geprägt. Im zweiten Kriegsjahr nach dem
russischen Angriff auf die Ukraine waren die
Preissteigerungsraten zwar in den meisten Ländern
nicht mehr ganz so hoch wie zu ihren Spitzenständen im
Herbst 2022. Doch die Kaufkraft der Einkommen war weiterhin
stark belastet. Das schwächte den Konsum. Zudem
bremsten die in fast allen Währungsräumen
fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage - ebenfalls
beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen.
Der Internationale Währungsfonds beziffert das
Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,0 %
beziehungsweise auf 1,5 % für die Gruppe der
fortgeschrittenen Volkswirtschaften. Diese Werte
entsprechen zwar annähernd den langjährigen
Durchschnitten, doch für die Spätphase der
weitgehend überwundenen Corona-Pandemie war eine
stärkere Erholung von den gedrückten
Wertschöpfungsniveaus aus erwartet worden. Der
avisierte Aufholprozess blieb jedoch tatsächlich im
Angesicht der hohen Inflation sowie eingetrübter
Wirtschaftsaussichten und Rahmenbedingungen stecken.
Der Euroraum, der sich 2022 noch sehr gut erholt
hatte, verlor 2023 gegenüber den USA stärker an
Wachstumsdynamik. Er erreichte gemäß der
Schätzung des IWF nur noch 0,7 % realen Zuwachs. Dabei
überzeichnen die Jahresraten für den Euroraum
insgesamt und für die meisten seiner Länder sogar
noch die Entwicklung innerhalb des Jahres. Denn das im
Jahresdurchschnitt ausgewiesene Wachstum stammt fast
vollständig aus dem statistischen Überhang vom
guten Jahresende 2022. Danach stagnierte das
Euro-Währungsgebiet im Jahresverlauf 2023 weitgehend -
mit einigen Ausnahmen wie etwa dem Wachstumsstar der
letzten Jahre, Spanien, der auch zuletzt bei seinem BIP
weiter zulegen konnte.
Deutschland ist am anderen Ende des europäischen
Länderfeldes einzuordnen. Hierzulande ist die
Stagnation schon länger offenkundig. Die deutsche
Jahreswachstumsrate profitierte 2023 anders als im Euroraum
insgesamt nicht von einem Überhang aus dem Vorjahr. Im
Gegenteil: Das Schlussquartal 2022 lieferte in Deutschland
bereits eine sehr schlechte Ausgangsbasis. Damals waren die
Energiepreise auf ihren Höchstständen und es
herrschte die Angst vor einem Gasmangel mit Rationierungen
im Winter 2022/2023 vor.
In Deutschland war im Jahresdurchschnitt die
Entwicklung der verfügbaren Einkommen mit 5,9 %
nominalem Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der
Verbraucherpreise. Mit -0,8 % schrumpfte der private
Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die Sparquote
stieg leicht um zwei Promillepunkte auf 11,3 %.
Als die Inflationsraten sanken und damit die
Erwartung aufkam, dass erste Leitzinssenkungen nicht mehr
allzu fern sind bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen
für lange Zinsbindungsfristen gegen Ende des Jahres
2023 allerdings wieder zurück. Gemessen an den
Jahresendständen reduzierte sich die Umlaufsrendite
der zehnjährigen Bundesanleihen als Benchmark für
den Euroraum-Kapitalmarkt sogar von 2,53 % Ende 2022 auf
2,06 % Ende 2023. Allerdings markierte der Jahreswechsel
2023/2024 zunächst den Höhepunkt der
Zinssenkungsfantasie, der sich danach wieder korrigiert
hat. Über weite Teile des Jahres 2023 lagen die
Kapitalmarktrenditen zunächst über dem
Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten
bewegten sich die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen
über der Marke von 2,5 %, in der Spitze fast bei 3 %.
Die Bautätigkeit in Deutschland wurde durch das
einstweilen erhöhte Zinsniveau stark gebremst.
Zunächst wurde noch der recht gute Auftragsbestand bei
begonnenen Projekten abgearbeitet. Doch das Angehen neuer
Projekte kam praktisch völlig zum Erliegen, was dann
2023 zunehmend auch in der laufenden Bau-Wertschöpfung
sichtbar wurde. Die Bauinvestitionen sanken im dritten Jahr
in Folge, 2023 noch einmal preisbereinigt um 2,1 %. Am
stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau.
Insgesamt ergab sich nach der ersten
Schnellschätzung des Statistischen Bundesamtes vom 15.
Januar 2024 im abgelaufenen Jahr eine reale
Veränderungsrate des deutschen BIP in Höhe von
-0,3 %. Ein Teil dieser Schrumpfung ist allerdings auch auf
den Effekt einer geringeren Zahl von 2023 zur
Verfügung stehenden Arbeitstagen
zurückzuführen. Arbeitstäglich bereinigt
beziffert das Statistische Bundesamt die Entwicklung auf
-0,1 %.
Trotz recht hoher Nettozuwanderung und stagnierender
Produktion hat sich die Arbeitslosenquote in der Abgrenzung
der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um vier
Promillepunkte auf 5,7 % erhöht.
Der Fachkräftemangel ist in vielen Branchen
erlebbar. Er trägt maßgeblich zu einer
angebotsseitigen Beschränkung der
Wirtschaftsentwicklung bei. Die Zahl der
Erwerbstätigen konnte jedoch auch in dem schwierigen
Jahr 2023 um jahresdurchschnittlich 333 Tausend Personen
auf einen neuen Rekordstand von 44,9 Mio. weiter gesteigert
werden. Noch nie waren in Deutschland so viele Menschen
erwerbstätig wie im Jahr 2023.
Dies hat Implikationen für die Entwicklung der
Produktivität: Bei real schrumpfendem BIP und
steigender Erwerbstätigenzahl war die
Pro-Kopf-Produktivität deutlich rückläufig.
Pro Stunde gerechnet, sieht die Entwicklung etwas
günstiger aus, weil die durchschnittlich geleistete
Arbeitsstundenzahl 2023 gesunken ist.
Aktienkurse profitierten Ende 2023 in erster Linie
von den veränderten Zinserwartungen. Mit einem
Jahresschlussstand von 13.924 Punkten Ende 2022 und 16.752
Punkten Ende 2023 errechnet sich im DAX eine positive
Jahresperformance von 20,3 %.
2.2. Geschäftsverlauf
Der Geschäftsverlauf im Jahr 2023 wird auf Basis
der Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen mit Bezug
auf Jahresdurchschnittsbestände dargestellt. Lediglich
an einzelnen Stellen werden aus Gründen der
Nachvollziehbarkeit Stichtagsdaten verwendet. Die
Entwicklung der wesentlichen bilanziellen
Steuerungsgrößen im Jahr 2023 stellt sich wie
folgt dar:
|
Jahresdurchschnittsbestand |
Veränderung zu |
Anteil an der DBS |
|
Plan 2023 |
2023 |
2022 |
Plan |
Vorjahr |
|
|
Mio. EUR |
Mio. EUR |
Mio. EUR |
% |
% |
% |
| Durchschnittliche
Bilanzsumme (DBS) |
3.586,4 |
3.631,1 |
3.746,7 |
1,2 |
-3,1 |
100,0 |
| Forderungen an
Kreditinstitute |
658,3 |
700,4 |
545,2 |
6,4 |
28,5 |
19,2 |
| Forderungen an
Kunden |
1.555,0 |
1.529,5 |
1.505,2 |
-1,6 |
1,6 |
42,1 |
| Wertpapieranlagen |
1.263,4 |
1.307,2 |
1.459,5 |
3,5 |
-10,4 |
36,0 |
| Übrige
Aktivposten |
65,4 |
94,0 |
236,7 |
43,7 |
-60,3 |
2,6 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
126,7 |
128,5 |
289,9 |
1,4 |
-55,7 |
3,5 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden |
3.016,7 |
3.046,3 |
3.024,3 |
1,0 |
0,7 |
83,9 |
| Eigenkapital |
361,9 |
380,4 |
349,9 |
5,1 |
8,7 |
10,5 |
2.2.1. Bilanzsumme und
Geschäftsvolumen
Die durchschnittliche Bilanzsumme (DBS) ist von
3.746,7 Mio. EUR auf 3.631,1 Mio. EUR zurückgegangen.
Gründe für den Rückgang der DBS liegen im
Abbau der Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten, welche zu einer Verringerung der
sonstigen Aktiva (im Wesentlichen Kassenbestände)
führten.
Das Stichtagsgeschäftsvolumen (Bilanzsumme
zuzüglich Eventualverbindlichkeiten und
unwiderruflichen Kreditzusagen) hat sich von 3.910,1 Mio.
EUR auf 3.957,1 Mio. EUR erhöht. Die Bilanzsumme ist
von 3.599,0 Mio. EUR auf 3.662,0 Mio. EUR gestiegen.
Die Veränderung der Stichtagsbilanzsumme ist
hautsächlich im Anstieg der Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden um 32,7 Mio. EUR sowie der
Kapitaldotierung begründet. Auf der Aktivseite
stellten die Zugänge in den Positionen Forderungen an
Kreditinstitute um 154,1 Mio. EUR sowie Forderungen an
Kunden um 7,7 Mio. EUR bzw. Rückgänge bei Aktien
und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren um 12,2
Mio. EUR sowie bei Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere um 90,6 Mio. EUR die
wesentlichen Veränderungen dar.
2.2.2. Aktivgeschäft
2.2.2.1. Forderungen an
Kreditinstitute
Der Durchschnittsbestand der Forderungen an
Kreditinstitute erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr
von 545,2 Mio. EUR auf 700,4 Mio. EUR.
Der Anstieg der Forderungen an Kreditinstitute ist
vor allem auf die teilweise Umschichtung zu Lasten der
Wertpapieranlagen zurückzuführen.
Diese Position enthält insbesondere
Schuldscheindarlehen sowie Termingeldanlagen.
Gegenüber dem Jahr 2022 stieg die Position
stichtagsbezogen um 16,0 % auf 1.119,6 Mio. EUR.
Fälligkeiten bei den Wertpapieranlagen wurden zu einem
hohen Anteil der Liquiditätshaltung zugeführt
bzw. in kurzlaufende Tages- und Termingelder investiert.
2.2.2.2. Forderungen an Kunden
In Folge der Zinsentwicklung im Jahr 2023 war eine
deutliche Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten.
Insbesondere waren die Baufinanzierungen
rückläufig. Dennoch erhöhte sich das
durchschnittliche Kundenkreditvolumen, vor allem durch den
Abruf offener Zusagen, um 1,6 % auf 1.529,5 Mio. EUR.
Es bestehen Schuldscheindarlehen in Höhe von
87,5 Mio. EUR (im Vorjahr 92,4 Mio. EUR) an gewerbliche
Unternehmen.
Die Darlehenszusagen belaufen sich im Jahr 2023 auf
rund 192,1 Mio. EUR und unterschritten damit den Wert des
Vorjahres (232,8 Mio. EUR) deutlich. Insbesondere die
Darlehenszusagen zur Finanzierung des Wohnungsbaus
verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr markant um 48,9
% auf 57,0 Mio. EUR.
Das insgesamt stichtagsbezogen geplante
Kreditwachstum von 40 Mio. EUR wurde aufgrund geringerer
Kreditnachfrage im privaten Wohnungsbau sowie geringerer
gewerblicher Investitionstätigkeit verfehlt.
2.2.2.3. Wertpapieranlagen
Das Management der Wertpapieranlagen erfolgt
einschließlich der Forderungen an Kreditinstitute
(insgesamt als Eigenanlagen bezeichnet) und ist mit einem
Strukturanteil von insgesamt 54,9 % der Bilanzsumme von
besonderer geschäftspolitischer Bedeutung. Die
Steuerung der gesamten Eigenanlagen erfolgt im Rahmen der
beschlossenen Geschäfts- und Risikostrategie.
Entgegen dem geplanten Rückgang wiesen die
Eigenanlagen im Berichtsjahr einen leichten Anstieg auf.
Ursachlich dafür sind die nicht im geplanten Umfang im
Kreditgeschäft platzierten Mittelzuflüsse aus
Kundeneinlagen.
Die Bestände von Aktien und anderen nicht
festverzinslichen Wertpapieren wurden im Jahresverlauf um
12,2 Mio. EUR stichtagsbezogen abgebaut.
Ursächlich für die Rückgänge war
eine im Verlauf des Jahres angepasste Anlagestrategie,
wonach die Mittel aus fälligen Wertpapieren
zunächst als kurzfristige Anlagen bei Kreditinstituten
unterhalten wurden. In geringem Umfang wurden Teile des
Immobilienfondsbestands abgebaut.
2.2.2.4. Übrige Aktivposten
Die übrigen Aktivposten sanken im Vergleich zum
Durchschnittsbestand des Vorjahres in Folge des massiven
Rückgangs der Kassenbestände.
Die Höhe der Beteiligungen und Anteile an
verbundenen Unternehmen verringerte sich nur unwesentlich
und betrug zum Jahresende 15,7 Mio. EUR. Die Sparkasse
hält zudem eine stille Beteiligung an der Landesbank
Baden-Württemberg von nominal 5,0 Mio. EUR.
Trotz der prognostizierten Erwartung, wonach
Abschreibungen auf Beteiligungen nicht auszuschließen
sind, waren Abschreibungen auf Beteiligungen nicht
vorzunehmen.
Investitionen wurden im Jahr 2023 in Höhe von
rund 1,7 Mio. EUR getätigt. Investiert wurde
hauptsächlich in den Umbau einer ehemals
eigengenutzten Filialimmobilie in einen Wohnkomplex
für betreutes Wohnen sowie in diverse
Betriebsvorrichtungen (z.B. Mietfachanlage,
Photovoltaikanlage).
2.2.3. Passivgeschäft
2.2.3.1. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
Der Durchschnittsbestand der Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten verringerte sich im
Vergleich zum Vorjahr von 289,9 Mio. EUR auf 128,5 Mio.
EUR, was durch die bereits im Vorjahr vollständig
zurückgeführten längerfristigen
Refinanzierungsgeschäfte begründet ist.
Der stichtagsbezogene Bestand an Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten verringerte sich im
Vergleich zum Vorjahr unwesentlich auf 127,6 Mio. EUR und
hat einen Strukturanteil von 3,5 % der Bilanzsumme.
Es handelt sich dabei überwiegend um
Weiterleitungsmittel, die der Finanzierung des
langfristigen Kreditgeschäfts dienen.
2.2.3.2. Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
einschließlich verbriefter und nachrangiger Einlagen
von Kunden erhöhten sich im Jahresdurchschnitt und
verteilen sich wie folgt:
| Kundeneinlagen nach
Produktgruppen |
Jahresdurchschnittsbestand |
Veränderung |
|
2023 |
2022 |
|
|
|
Mio. EUR |
Mio. EUR |
Mio. EUR |
% |
| Sichteinlagen |
1.837,8 |
1.795,0 |
42,8 |
2,4 |
| Spareinlagen |
1.085,3 |
1.153,0 |
-67,7 |
-5,9 |
| Sparkassenbrief |
111,2 |
72,1 |
39,1 |
54,2 |
| Gesamt |
3.046,3 |
3.024,3 |
22,0 |
0,7 |
Entgegen dem prognostizierten leichten Rückgang
für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 konnten
die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden leicht
gesteigert werden. Die Spartätigkeit der Anleger
gestaltete sich in 2023 jedoch verhalten.
Vor dem Hintergrund der unklaren wirtschaftlichen
Entwicklung bevorzugten unsere Kunden liquide Anlageformen
wie Tages- bzw. Termingeldanlagen. Es waren jedoch auch, in
Folge höherer Anlagezinssätze, leichte
Zuwächse bei Anlagenformen in höher verzinsliche
Sparbriefe und mit einer Nachrangabrede ausgestattete
Sparkassenkapitalbriefe zu verzeichnen.
2.2.4.
Dienstleistungsgeschäft
Im Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr
2023 bezogen auf das daraus resultierte Provisionsergebnis
folgende Schwerpunkte ergeben:
Zahlungsverkehr
Der Provisionsertrag aus Giro- und Zahlungsverkehr
erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 2,3% auf
13,8 Mio. EUR (2022: 13,4 Mio. EUR).
Vermittlung von Wertpapieren
Im Wertpapier- und Fondsgeschäft lagen der
Bruttoabsatz mit 208,0 Mio. EUR (Vorjahr 133,5 Mio. EUR)
und der Nettoabsatz mit 102,2 Mio. EUR (Vorjahr 71,2 Mio.
EUR) deutlich über Vorjahresniveau.
Damit konnte im Jahr 2023 der Provisionsertrag aus
dem Wertpapiergeschäft um 10,2% auf 4,1 Mio. EUR
gesteigert werden.
Vermittlung von Bausparverträgen
und Versicherungen
Der Absatz lag im Jahr 2023 mit 27,5 Mio. EUR im
Bereich Lebensversicherungen 1,0 Mio. EUR über und mit
43,5 Mio. EUR beim Bausparen 5,0 Mio. EUR unter
Vorjahresniveau.
Der Absatz von Sachversicherungen ist im Vergleich
zum Vorjahr um 1,9% gestiegen.
2.2.5. Bedeutsamste finanzielle und
nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Die Sparkasse wird maßgeblich über
ausgewählte finanzielle Leistungsindikatoren
gesteuert. Die Entwicklung der bedeutsamen finanziellen
Leistungsindikatoren stellt sich im Jahr 2023 wie folgt
dar:
|
Einheit |
Plan 2023 |
Ist 2023 |
Ist 2022 |
Veränderung zum
Vorjahr in % |
| DBS |
Mio. EUR |
3.586,4 |
3.631,1 |
3.746,7 |
-3,1 |
| Gesamtkapitalquote nach
CRR |
% |
23,2 |
24,5 |
22,6 |
8,4 |
|
Eigenkapitalrentabilität (wirtschaftlich) |
% |
8,5 |
10,4 |
7,3 |
42,5 |
| Betriebsergebnis vor
Bewertung |
% der DBS |
1,01 |
1,31 |
0,83 |
57,8 |
| Cost-Income-Ratio |
% |
54,0 |
46,3 |
56,3 |
-19,3 |
Die bedeutsamsten nichtfinanziellen
Leistungsindikatoren sind die Marktdurchdringung (gemessen
über das erweiterte Kundengeschäftsvolumen
einschließlich Verbundbestände pro Kunde) im
Rangvergleich zu den Sparkassen des OSV sowie die
Einhaltung der Risikotragfähigkeit. Die Zielstellung
die Marktdurchdringung im oberen Drittel des
Sparkassenvergleichs zu positionieren wurde leicht
verfehlt. Die Risikotragfähigkeit war im Jahr 2023
durchweg gegeben.
2.3. Darstellung, Analyse und
Beurteilung der Lage
2.3.1. Vermögenslage
Die Vermögenslage unserer Sparkasse ist
gekennzeichnet durch einen Anteil der Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden an der DBS in Höhe von 83,9 %
(Vorjahr 80,7 %).
Der Anteil der Forderungen an Kunden an der DBS hat
sich von 40,2 % auf 42,1 % erhöht.
Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des
Bilanzgewinns 2023 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital
von 125,5 Mio. EUR (Vorjahr 124,8 Mio. EUR) aus. Neben der
Sicherheitsrücklage verfügt die Sparkasse
über umfangreiche weitere aufsichtliche
Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für
allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB auf
225,4 Mio. EUR erhöht.
Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR
(Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf
die anrechnungspflichtigen Positionen übertrifft am
31. Dezember 2023 mit 24,5 % (im Vorjahr: 22,6 %) die
aufsichtlichen Mindestanforderungen gemäß CRR
(zuzüglich SREP-Zuschlag sowie Kapitalerhaltungs- und
antizyklischem Kapitalpuffer) deutlich. Der
Gesamtrisikobetrag zum 31. Dezember 2023 beträgt
1.455,4 Mio. EUR und die aufsichtlich anerkannten
Eigenmittel belaufen sich auf 356,1 Mio. EUR.
Auch die harte Kernkapitalquote und die
Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich
vorgeschriebenen Werte deutlich. Die Kernkapitalquote
beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 22,3 % der
anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR.
Die Verschuldungsquote (Verhältnis des
Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und
außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31.
Dezember 2023 10,5 % und liegt damit über der
aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %.
Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr
2028 ist auch weiterhin eine Über-Erfüllung der
aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung
als Basis für die geplante Umsetzung unserer
Geschäftsstrategie zu erwarten.
2.3.2. Finanzlage
Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im
abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen
Liquiditätsvorsorge jederzeit uneingeschränkt
gegeben.
Die Liquiditätsdeckungsquote gemäß
Art. 412 CRR (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 415,6
% bis 525,1 % oberhalb des Mindestwerts von 100,0 %. Die
LCR-Quote lag zum 31. Dezember 2023 bei 484,9 %.
Die strukturelle Liquiditätsquote
gemäß Art. 413 CR (Net Stable Funding Ratio -
NSFR) lag in einer Bandbreite von 146,7 % bis 151,1 %.
Damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100,0 %
durchgängig eingehalten.
Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften
wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt.
Kredit- und Dispositionslinien bestehen bei der Deutschen
Bundesbank und der Landesbank Baden-Württemberg,
welche zeitweise in Anspruch genommen wurden.
Die Sparkasse nahm 2023 am elektronischen Verfahren
"MACCs (Mobilisation and Administration of Credit Claims)"
der Deutschen Bundesbank zur Nutzung von Kreditforderungen
als notenbankfähige Sicherheiten teil.
Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer
Finanzplanung auch zukünftig gewährleistet.
2.3.3. Ertragslage
Für die Analyse der Ertragslage im
Geschäftsjahr wird die Betriebsvergleichssystematik
der Sparkassen-Finanzgruppe genutzt. Diese ermöglicht
eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses
in Relation zur DBS. Die Systematik stellt eine primär
nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliederte
Gewinn- und Verlustrechnung dar. Abweichend zum
Jahresabschluss werden dabei einzelne Positionen weiter
gegliedert oder zum Teil auch zusammengefasst. Die
wesentlichen Erfolgskomponenten stellen sich wie folgt dar:
| Ausgewählte
Ergebniskomponenten |
Plan 2023 |
2023 |
2022 |
Veränderung
zu |
|
|
|
|
|
|
Plan |
|
Mio. EUR |
Mio. EUR |
% der DBS |
Mio. EUR |
% der DBS |
% |
Zinsüberschuss
inkl. laufende Erträge aus Aktien und
anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren
sowie Beteiligungen |
57,3 |
67,1 |
1,85 |
49,9 |
1,33 |
17,1 |
|
Provisionsüberschuss |
21,2 |
21,0 |
0,58 |
20,8 |
0,56 |
-0,9 |
| Personalaufwand |
25,2 |
24,9 |
0,69 |
23,4 |
0,62 |
-1,2 |
| Sachaufwand |
17,2 |
16,3 |
0,45 |
16,7 |
0,45 |
-5,2 |
| Betriebsergebnis I - vor
Bewertung |
36,1 |
47,7 |
1,31 |
31,1 |
0,83 |
32,1 |
| Bewertungsergebnis im
Kreditgeschäft
1) |
-5,0 |
-3,7 |
-0,10 |
0,2 |
0,01 |
-26,0 |
| Bewertungsergebnis im
Wertpapiergeschäft
1) |
-0,9 |
-3,8 |
-0,10 |
-8,1 |
-0,21 |
422,2 |
| Sonstiges
Bewertungsergebnis |
-0,5 |
1,9 |
0,05 |
-2,8 |
-0,07 |
-380,0 |
| Jahresergebnis |
1,5 |
1,1 |
0,03 |
0,9 |
0,02 |
-26,7 |
| DBS |
3.586,4 |
3.631,1 |
100,00 |
3.746,7 |
100,0 |
1,2 |
| Ausgewählte
Ergebniskomponenten |
Veränderung
zu |
|
Vorjahr |
|
% |
| Zinsüberschuss
inkl. laufende Erträge aus Aktien und anderen
nicht festverzinslichen Wertpapieren sowie
Beteiligungen |
34,5 |
|
Provisionsüberschuss |
1,0 |
| Personalaufwand |
6,4 |
| Sachaufwand |
-2,4 |
| Betriebsergebnis I - vor
Bewertung |
53,4 |
| Bewertungsergebnis im
Kreditgeschäft
1) |
-1850,0 |
| Bewertungsergebnis im
Wertpapiergeschäft
1) |
-53,1 |
| Sonstiges
Bewertungsergebnis |
-67,9 |
| Jahresergebnis |
22,2 |
| DBS |
-3,1 |
1) ohne Veränderung der Vorsorgereserven
Im Geschäftsjahr hat sich der
Zinsüberschuss besser entwickelt als erwartet. Der
Erwartungswert von 57,3 Mio. EUR wurde um 9,8 Mio. EUR
überschritten. Er erhöhte sich im Vergleich zum
Vorjahr um 34,5 % auf 67,1 Mio. EUR. Der Anstieg der
Zinserträge übertraf die Erhöhung der
Zinsaufwendungen deutlich. Die Erhöhung der
Zinserträge resultierte insbesondere aus der deutlich
über der Planung liegenden Verzinsung der Einlagen bei
der Deutschen Bundesbank sowie der kurzfristigen
Forderungen gegenüber Kreditinstituten. Weiterhin
lagen die Fondserträge aus Immobilienfonds leicht
über der Planung. Negative Abweichungen gegenüber
der Planung ergaben sich in Folge des unter den Planungen
liegenden Kreditwachstums im Zinsergebnis aus den
Kundenkrediten sowie in einem im Wesentlichen zinsbedingt
erhöhten Zinsaufwand für die Kundeneinlagen.
Demgegenüber entspricht der
Provisionsüberschuss nahezu dem Vorjahr. Das geplante
Niveau wurde insbesondere aufgrund geringerer
Versicherungsprovisionen sowie geringerer Aval- und
Kreditprovisionen leicht verfehlt.
Des Weiteren ist der Personalaufwand gegenüber
den Erwartungen etwas geringer gestiegen. Die
Personalaufwendungen erhöhten sich insbesondere
infolge der zwischen den Tarifpartnern vereinbarten
Inflationszulage auf 24,9 Mio. EUR.
Die anderen Verwaltungsaufwendungen verminderten sich
im Vergleich zum Vorjahr geringfügig aufgrund
geringerer Beiträge, Gebühren und sonstiger
Dienstleistungen Dritter. Der Sachaufwand liegt mit 0,9
Mio. EUR unter dem Planungsansatz von 17,2 Mio. EUR.
Das Betriebsergebnis vor Bewertung beträgt 1,31
% (Vorjahr 0,83 %) der DBS des Jahres 2023. Der im
Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 1,01% wurde
insbesondere aufgrund des höheren
Zinsüberschusses deutlich übertroffen.
Während sich aus dem Kreditgeschäft ein
negatives Bewertungsergebnis ergab, das jedoch leicht unter
dem Planwert lag, stellte sich das Bewertungsergebnis aus
den Wertpapieranlagen aufgrund der vollzogenen strengen
Bewertung des Immobilienfondsvermögens negativer als
geplant dar. Sonstige Bewertungsmaßnahmen weisen
einen positiven Beitrag auf, da die im Vorjahr notwendige
Bildung einer Drohverlustrückstellung gemäß
IDW RS BFA 3 zum 31. Dezember 2022 aufgrund der Entwicklung
in 2023 nicht mehr erforderlich war und aufgelöst
wurde.
Das neutrale Ergebnis setzt sich aus den neutralen
Erträgen in Höhe von 2,4 Mio. EUR (Vorjahr 8,2
Mio. EUR) und den neutralen Aufwendungen in Höhe von
4,5 Mio. EUR (Vorjahr 2,3 Mio. EUR) zusammen. Bei den
neutralen Erträgen handelt es sich im Wesentlichen um
Auflösungen von sonstigen Rückstellungen wie z.B.
für BGH-Rechtsprechung zum Prämiensparen sowie
aperiodischer Zinserträge. Die neutralen Aufwendungen
sind maßgeblich durch die Bildung einer
Rückstellung für zukünftige Zuführungen
zum Stützungsfonds und Aufwendungen für
Ruhegehälter geprägt.
Der Sonderposten nach § 340g HGB wurde deutlich
um 25,4 Mio. EUR aufgestockt.
Für das Geschäftsjahr 2023 war ein
gegenüber der Planung um 4,3 Mio. EUR auf 13,5 Mio.
EUR gestiegener Steueraufwand auszuweisen.
Im Vergleich zum Vorjahr (0,9 Mio. EUR) ergibt sich
in Folge der zuvor dargestellten Entwicklungen ein
Jahresüberschuss von 1,1 Mio. EUR.
Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG
offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus
Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug
im Geschäftsjahr 2023 0,1 %.
2.4. Gesamtaussage zum
Geschäftsverlauf und zur Lage
Der Vorstand der Sparkasse Mittelsachsen ist im
Umfeld der zahlreichen krisenhaften Entwicklungen sowie dem
besonderen Zinsumfeld mit dem Ergebnis aus der operativen
Geschäftstätigkeit des Jahres 2023 zufrieden.
Ursächlich für die positive Entwicklung von
Geschäftsvolumen und Bilanzsumme war die erfreulich
stabile Entwicklung der Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden. Die in Folge geringere Kreditnachfrage unter den
Erwartungen ausgefallenen Zinserträge in diesem
Geschäftsfeld konnten mittels ertragreicher Anlagen am
Geldmarkt ausgeglichen werden. Durch ein die
Bewertungsaufwendungen erheblich übersteigendes
Betriebsergebnis vor Bewertung konnte das wirtschaftliche
Eigenkapital deutlich gestärkt werden. Das
Geschäftsmodell der Sparkasse ist weiter
tragfähig und kann unverändert fortgeführt
werden. Der Vorstand schätzt die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Sparkasse unter
Berücksichtigung des aktuellen wirtschaftlichen
Umfeldes als stabil und gut ein.
3. Prognose-, Chancen- und
Risikobericht
Die folgenden Prognosen und Einschätzungen der
Sparkasse beruhen auf Informationen, die zum Zeitpunkt der
Erstellung des Lageberichts zur Verfügung standen.
Eine Veränderung der Einflussfaktoren kann dazu
beitragen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und
Entwicklungen wesentlich von den derzeit erwarteten
abweichen. Zu diesen gehören insbesondere die
Konjunktur- und Inflationsentwicklung, die
Zinsentscheidungen der EZB, die Entwicklung der
Immobilienmärkte infolge höherer Anforderungen an
die Energieeffizienz von Gebäuden, aber auch
geopolitische Krisen außerhalb und innerhalb von
Europa. Der Prognosezeitraum umfasst das auf den
Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.
Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden
künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu
einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw.
Zielabweichung führen können.
Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden
künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu
einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw.
Zielabweichung führen können.
3.1. Prognosebericht
3.1.1. Gesamtwirtschaftliche und
branchenbezogene Rahmenbedingungen im Jahr 2024
Die Sparkasse erwartet unter Anlehnung an die
Prognose der Chefvolkswirte der Sparkassen Finanzgruppe
sowie die ifo-Konjunkturprognosen, folgende Entwicklung
für das Jahr 2024.
Die meisten Prognosen für das Gesamtjahr 2024
gehen vom Einsetzen einer Erholung im weiteren
Jahresverlauf aus. Sollte sich der Preisauftrieb weiter
planmäßig abschwächen und die Entwicklung
der Einkommen nun die nominale Dynamik des Vorjahres
nachholen, wäre die Kaufkraft wieder entsprechend
gestärkt. Dies würde neues Wachstum
ermöglichen. Alle derartigen positiven Prognosen
stehen unter dem Vorbehalt, dass es nicht zu weiteren
Verschärfungen bei den zahlreichen geostrategischen
und politischen Konflikten kommt.
Eine im Hauptszenario mögliche Erholung bei
nachlassender Inflation ist auch die Argumentationslinie
der aktuellen "Gemeinsamen Prognose" der Chefvolkswirte der
Sparkassen Finanzgruppe. Als mittleres Szenario halten die
Chefvolkswirte der Finanzgruppe 2024 ein Wachstum in
Deutschland in Höhe von 0,3 % für möglich.
Das ist abermals weniger als die zugleich für den
Euroraum prognostizierten 0,8 % Wachstum. Getragen wird das
Wachstum im laufenden Jahr vor allem von einer
unterstellten Erholung des privaten Konsums. Dieser
könnte bereits 2024 preisbereinigt um 1,0 % zulegen.
Die Lage bei den Bauinvestitionen und im Außenhandel
bleibt in der Prognose 2024 dagegen noch schwierig. Bei den
Ausrüstungsinvestitionen gehen die Chefvolkswirte
hingegen optimistischer von einer Fortsetzung der bereits
2023 zu verzeichnenden Sonderkonjunktur aus. Die
angespannte Situation am Arbeitsmarkt dürfte diese
gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Gütermärkte
mit einer Seitwärtsbewegung bei der
Erwerbstätigkeit begleiten.
Ein in den Jahren 2024 und 2025 weiter nachlassender
Preisauftrieb ist die eigentliche positive Nachricht der
"Gemeinsamen Prognose". Denn erst die engere Begrenzung der
Inflation erlaubt wieder bessere Planbarkeit, das Aufholen
der Kaufkraft und perspektivisch dann auch eine
Neujustierung der Zinslandschaft.
Bereits Ende 2023 war das Nachlassen des
Preisauftriebs in den vorgelagerten
Wertschöpfungsstufen, bei Importpreisen,
Erzeugerpreisen und Großhandelspreisen deutlich zu
beobachten. 2024 dürfte diese Entlastung auch
zunehmend in den Verbraucherpreisen ankommen. Die
Chefvolkswirte gehen für den Harmonisierten
Verbraucherpreisindex (HVPI) von einer Rate von 2,6 % in
Deutschland und von 2,5 % im Euroraum aus. Die
Kerninflationsraten unter Herausrechnung von Energie- und
Lebensmittelpreisen waren naturgemäß in den
letzten Jahren weniger volatil zurückgeblieben.
Eine Unsicherheit stellt die künftige
Lohnentwicklung dar. Hier stehen noch einige wichtige
Tarifabschlüsse aus. Die Verhandlungsposition der
Arbeitnehmer ist aufgrund der Arbeitsmarktlage strukturell
stark. Werden Übertreibungen hier vermieden,
dürfte sich die Inflationslage weiter entspannen. Die
stark gebremste Geldmengenentwicklung und die insgesamt
zurückhaltende Kreditnachfrage zeigen an, dass das
geldpolitische Bremsmanöver seine Wirkung entfaltet
hat und die Transmission funktioniert.
Auch wenn das Inflationsziel noch nicht
vollständig erreicht ist, dürften die bereits
erzielten Teilerfolge den Notenbanken bald eine
Neujustierung ihrer Instrumente erlauben. Eine solche
zinspolitische Neujustierung könnte dann auch dem
Wachstum wieder neuen Rückenwind geben. Allerdings
hatten die Kapitalmärkte um den Jahreswechsel
2023/2024 eine entsprechende Wende als Erwartung bereits in
sehr weitreichendem Rahmen vorweggenommen.
Für Ostdeutschland und Sachsen wird für das
Jahr 2024 eine Steigerung der Wirtschaftsleistung von 0,8
und 0,7 % erwartet. Die Inflation in Ostdeutschland sollte
sich abschwächen, was zusammen mit deutlich
höheren Löhnen eine Steigerung der Realeinkommen
der privaten Haushalte bedeutet. Dies kann zu einer
steigenden Konsumnachfrage führen, wovon vor allem die
konsumnahen Dienstleistungen profitieren dürften.
Dennoch wird die Wirtschaft in Ostdeutschland und auch in
Sachsen geringer wachsen als in Deutschland insgesamt, da
sich die unvorteilhafte demografische Entwicklung zunehmend
negativ bemerkbar macht.
3.1.2. Geschäftsentwicklung
Die von uns im Jahr 2024 erwartete
Geschäftsentwicklung wird auf Basis der
Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen sowie auf
Grundlage von Jahresdurchschnittsbeständen
dargestellt. Die Entwicklung der wesentlichen bilanziellen
Steuerungs- bzw. Plangrößen stellt sich wie
folgt dar:
|
Jahresdurchschnittsbestand |
Veränderung zum
Vorjahr |
Anteil an der DBS |
|
Plan 2024 |
2023 |
|
|
|
Mio. EUR |
Mio. EUR |
% |
% |
| DBS |
3.650,0 |
3.631,1 |
0,5 |
100,0 |
| Forderungen an
Kreditinstitute |
662,6 |
700,4 |
-5,4 |
18,2 |
| Forderungen an
Kunden |
1.567,6 |
1.529,5 |
2,5 |
42,9 |
| Wertpapieranlagen |
1.327,8 |
1.307,2 |
1,5 |
36,4 |
| Übrige
Aktivposten |
92,0 |
94,0 |
-2,1 |
2,5 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
125,6 |
128,5 |
-2,3 |
3,4 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden |
3.064,5 |
3.046,3 |
0,6 |
84,0 |
| Eigenkapital |
402,9 |
380,3 |
5,6 |
11,0 |
Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres
2023 rechnen wir für das Jahr 2024 mit einem moderaten
Wachstum für unser Kundenkreditgeschäft,
vorrangig aus dem Darlehensgeschäft mit unseren
Privat- und Firmenkunden sowie öffentlichen
Haushalten.
Für die Forderungen an Kreditinstitute und die
verzinslichen Wertpapiere des Eigengeschäfts gehen wir
von leicht sinkenden Beständen in 2024 unter
weitgehender Beibehaltung der vorhandenen
Asset-Klassenstruktur bei der Wiederanlage fälliger
Wertpapiere aus.
Für das Jahr 2024 sind vorwiegend Investitionen
im IT-Bereich sowie zur Modernisierung und zur
energetischen Sanierung der Immobilien der Sparkasse (zur
Minderung des CO2-Fußabdrucks) geplant.
Im Einlagengeschäft setzt sich der über
Konditionen geführte Wettbewerb fort. Vor dem
Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung
gehen wir für 2024 von einem leichten Wachstum der
Kundeneinlagen (inklusive Wertpapiere und sonstiges
Verbundvermögen) aus.
Bei der Bilanzsumme planen wir aufgrund der
vorgenannten Entwicklungen im Einlagengeschäft sowie
der geplanten Ertragsthesaurierung für das Folgejahr
einen leichten Anstieg.
Im Dienstleistungsgeschäft gehen wir für
2024 aufgrund der konjunkturellen Vorschau von weitgehend
unveränderten Rahmenbedingungen aus.
Den Herausforderungen aus der Digitalisierung des
Bankgeschäfts begegnen wir mit Konzepten der
Sparkassen-Finanzgruppe, mit denen die Sparkasse ihre
Kunden langfristig binden will. Die persönliche
Beratung durch unsere Spezialisten vor Ort sowie in der
Filiale hat darüber hinaus weiter einen sehr hohen
Stellenwert.
3.1.3. Vermögenslage
Für das wirtschaftliche Eigenkapital
(Sicherheitsrücklage zzgl. Fonds für allgemeine
Bankrisiken sowie Reserven gemäß § 340 f
HGB) erwarten wir für das Jahr 2024 eine Steigerung
gegenüber dem Vorjahreswert. Hauptursache hierfür
ist die erwartete positive Ertragslage sowie die Dotierung
aus dem Geschäftsjahr 2023.
Die Gesamtkapitalquote erwarten wir für das Jahr
2024 bei rund 24 %. Dabei unterstellen wir leicht steigende
Risikopositionsbeträge. Daneben gehen wir aufgrund der
insgesamt leicht rückläufig erwarteten
Ertragslage von einer gegenüber dem Vorjahr etwas
geringeren Zuführung zum Fonds für allgemeine
Bankrisiken aus.
Die intern festgelegte Verschuldungsquote
(Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der
bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) soll
über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %
liegen und wird zum 31. Dezember 2024 mit 10,6 %
prognostiziert.
3.1.4. Finanzlage
Auf Basis der Finanzplanung gehen wir davon aus, dass
auch im Prognosezeitraum die jederzeitige
Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die
bankaufsichtlichen Anforderungen für die LCR und die
NSFR von jeweils mindestens 100,0 % solide eingehalten
werden können.
3.1.5. Ertragslage
In der nachfolgenden Tabelle ist die geplante
Entwicklung ausgewählter Ergebniskomponenten
dargestellt. Sie wurden jeweils auf Basis des
bundeseinheitlichen Betriebsvergleichs der
Sparkassenorganisation ermittelt.
| Ausgewählte
Ergebniskomponenten |
Plan 2024 |
2023 |
Veränderung |
|
Mio. EUR |
Mio. EUR |
Mio. EUR |
% |
Zinsüberschuss
inkl. laufende Erträge aus Aktien und
anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren
sowie
Beteiligungen |
68,9 |
67,1 |
1,8 |
2,7 |
|
Provisionsüberschuss |
20,5 |
21,0 |
-0,5 |
-2,4 |
| Personalaufwand |
27,2 |
24,9 |
2,3 |
9,2 |
| Sachaufwand |
18,2 |
16,3 |
1,9 |
11,7 |
| Betriebsergebnis I - vor
Bewertung |
43,5 |
47,7 |
-4,2 |
-8,8 |
| Bewertungsergebnis im
Kreditgeschäft
1) |
-4,8 |
-3,7 |
-1,1 |
-29,7 |
| Bewertungsergebnis im
Wertpapiergeschäft
1) |
-6,7 |
-3,8 |
-2,9 |
-76,3 |
| Sonstiges
Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft |
-0,5 |
1,9 |
-2,4 |
-126,3 |
| Jahresergebnis |
1,5 |
1,1 |
0,4 |
36,4 |
| DBS |
3.650 |
3.631,1 |
18,9 |
0,5 |
1) ohne Veränderung der Vorsorgereserven
Auf Basis von Betriebsvergleichszahlen rechnen wir
aufgrund der im Jahr 2023 bis zum Zeitpunkt unserer Planung
gestiegenen sowie über den Planungszeitraum konstant
fortgeschriebenen Zinsstrukturkurve insbesondere aufgrund
von erhöhten Konditionsbeiträgen aus dem
Kundengeschäft mit einem um 1,8 Mio. EUR leicht
erhöhten Zinsüberschuss.
Beim Provisionsüberschuss gehen wir für das
nächste Jahr von einem leichten Rückgang um 0,5
Mio. EUR aus, wofür insbesondere rückläufig
geplante Erträge aus dem
Wertpapiervermittlungsgeschäfte sowie höher
erwartete Provisionsaufwendungen verantwortlich sind.
Trotz unseres stringenten Kostenmanagements wird sich
der Verwaltungsaufwand vor allem in Folge der allgemeinen
Preisentwicklung um bis zu 9,5 % sowie erwarteter
Tarifsteigerungen tendenziell erhöhen. Die steigenden
Personalkosten wollen wir durch ein stringentes
Personalmanagement begrenzen. Dennoch ist vor allem in den
Beratungsbereichen sowie bei Schlüsselpositionen eine
aktive Nachbesetzungspolitik in Folge sich abzeichnender
Mitarbeiterabgänge geburtenstarker Jahrgänge
erforderlich.
Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der
vorgestellten Annahmen für das Jahr 2024 ein auf 1,19
% der DBS leicht sinkendes Betriebsergebnis vor Bewertung.
Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist
aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit
großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Bei der
Risikovorsorge für das Kreditgeschäft erwarten
wir, unter der konservativen Annahme der leichten
Verschlechterung der durchschnittlichen Bonität im
Kreditportfolio, eine Belastung etwas über
Vorjahresniveau.
Aus den Eigenanlagen in Immobilienfonds rechnen wir,
trotz einer weiterhin konservativen Anlagepolitik, in Folge
der nach wie vor hohen Unsicherheiten an den
Immobilienmärkten mit einem per Saldo negativen
Bewertungsergebnis. Zinsmarktinduzierte Bewertungsrisiken
werden in Folge der gemilderten Bewertung sowie der
erwartet konstanten Zinsstrukturkurve nur in geringem
Umfang erwartet. Ebenfalls werden für das Jahr 2024
keine Verpflichtungsüberschüsse gemäß
Rundschreiben IDW BFA 3 n.F. erwartet.
Das sonstige Bewertungsergebnis ist von
untergeordneter Bedeutung. Künftig
Bewertungsaufwendungen können jedoch in unserem
Beteiligungsportfolio nicht ausgeschlossen werden.
Für 2024 erwarten wir eine wirtschaftliche
Eigenkapitalrentabilität von 7,6 %. Bei der CIR
erwarten wir für 2024 ein Verhältnis von 51,1 %.
Das neutrale Ergebnis wird nach den Planungen im Jahr
2024 bei -1,1 Mio. EUR erwartet.
Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage
ermöglicht eine weitere Stärkung der Eigenmittel.
3.1.6. Bedeutsamste finanzielle und
nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Die geplante Entwicklung der bedeutsamen finanziellen
Leistungsindikatoren stellt sich im Jahr 2024
folgendermaßen dar:
|
Einheit |
Plan 2024 |
Ist 2023 |
Veränderung zum
Vorjahr in % |
| DBS |
Mio. EUR |
3.650,0 |
3.631,1 |
0,5 |
| Gesamtkapitalquote nach
CRR |
% |
23,7 |
24,5 |
-3,2 |
|
Eigenkapitalrentabilität |
% |
7,6 |
10,3 |
-26,2 |
| Betriebsergebnis vor
Bewertung |
% der DBS |
1,19 |
1,31 |
-9,2 |
| Cost-Income-Ratio |
% |
51,1 |
46,3 |
10,4 |
Für die DBS gemäß der Abgrenzung des
Betriebsvergleichs erwarten wir aufgrund der Wachstumsraten
des Kundenbereichs eine leichte Steigerung.
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
erwarten wir auf Grundlage der prognostizierten
Durchschnittsbestände eine leichte Zunahme.
Insbesondere rechnen wir mit einer weiteren Verschiebung
hin zu höherverzinslichen Anlageformen.
Die Gesamtkapitalquote wird für das Folgejahr
leicht geringer ausfallen als im Vorjahr. Wir rechnen mit
leicht steigenden Risikopositionsbeträgen. Daneben
gehen wir aufgrund der insgesamt leicht
rückläufigen Ertragslage von einer gegenüber
dem Vorjahr etwas geringeren Zuführung zum Fonds
für allgemeine Bankrisiken aus.
Für das Betriebsergebnis vor Bewertung in % der
DBS (gemäß der Abgrenzung des Betriebsvergleichs
bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen) erwarten
wir aufgrund eines überproportional zu den
Erträgen steigenden Verwaltungsaufwand einen leichten
Rückgang gegenüber dem Vorjahr.
Aus den sonstigen ordentlichen Erträgen und
Aufwendungen wird ein gleichbleibender Saldo erwartet. Der
prognostizierte Verwaltungsaufwand für 2024 steigt
insgesamt leicht. Insgesamt erwarten wir deshalb eine
leichte Verschlechterung der Cost-Income-Ratio
gegenüber dem Berichtsjahr.
Für die bedeutsamsten nichtfinanziellen
Leistungsindikatoren erwarten wir eine weitere Steigerung
des Geldvermögens pro Kunde / Einwohner mindestens im
Gleichlauf mit dem (OSV-weiten) Sparkassendurchschnitt.
Wir gehen davon aus, dass mit den geplanten
Geschäftsaktivitäten die Risikotragfähigkeit
vollumfänglich gegeben ist.
3.1.7. Gesamtaussage zum
Prognosebericht
Sofern sich die Rahmenbedingungen wie unterstellt
entwickeln, ist der Vorstand bezüglich der Perspektive
für die Geschäftsentwicklung der Sparkasse im
Geschäftsjahr 2024 zuversichtlich. Eine
auskömmliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
sowie die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen an
die Eigenkapitalausstattung, die Verschuldung und die
Liquidität können gemäß den Planungen
für das Jahr 2024 sichergestellt werden.
Insbesondere bei einer stärkeren konjunkturellen
Abschwächung könnten sich gleichwohl weitere
Belastungen für die künftige Ergebnis- und
Kapitalentwicklung ergeben. Des Weiteren können sich
aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die
Finanzwirtschaft weitere Belastungen ergeben, die sich auf
die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ
auswirken können.
Die Auswirkungen von einem plötzlichen starken
Zinsanstieg bzw. einem markanten Rückgang des
Zinsniveaus können ebenfalls zu negativen Abweichungen
von den für die bedeutsamsten Leistungsindikatoren
getroffenen Prognosen führen.
3.2. Chancenbericht
Die Betrachtung der Chancen ist in den
jährlichen Strategieüberprüfungs- und
Planungsprozess integriert.
Chancen sehen wir vor allem in einer besser als
erwartet laufenden Konjunktur und damit verbundenen
stärkeren realen Einkommenszuwächsen im
Geschäftsgebiet. Diese könnten neben höherem
Konsum auch zu erhöhter Ersparnisbildung sowie einer
erhöhten Nachfrage nach Wohneigentum führen, was
die Bautätigkeit stärker als prognostiziert
ankurbeln könnte. Dies würde zu einer
stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des
Zinsüberschusses führen.
Eine Chance auf eine Verbesserung unserer
Ertragskraft kann sich dadurch ergeben, dass das Wachstum
im Wertpapiervermittlungsgeschäft
überplanmäßig ausgebaut wird Darüber
hinaus arbeiten wir laufend daran, unsere Prozesse zu
optimieren, wodurch sich günstige Effekte für die
Ertragslage der Sparkasse ergeben können.
Chancen sehen wir darüber hinaus in der
Neuausrichtung unserer Vertriebsstruktur. Positive Impulse
für unser Wachstum und die Ergebnisbeiträge
erwarten wir dabei aus dem Aufbau weiterer Komponenten und
Ressourcen für das beratungsintensive Geschäft.
Die Umsetzung der Betreuungskonzeptionen im Privat- und
Firmenkundengeschäft mit einer stärkeren
Fokussierung auf Beratung, die Steigerung der
Qualitätskultur in Service und Beratung als auch das
Ziel- und Anreizsystem könnte zu besseren
Vertriebsergebnissen führen.
Chancen wollen wir nutzen, indem wir - neben der
Filialpräsenz in der Fläche und der
flächendeckend angebotenen Selbstbedienungstechnik -
das Internetbanking sowie digitale Vertriebskanäle
weiter ausbauen.
Darüber hinaus sehen wir durch eine weitere
Intensivierung der Arbeitsteilung im Sparkassenverbund die
Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und
Rentabilitätsdruck zu begegnen.
3.3. Risikobericht
3.3.1. Risikomanagementsystem und
Risikotragfähigkeit
Unter dem Risikomanagement versteht die Sparkasse,
dass Risiken frühzeitig und regelmäßig
erkannt, analysiert, gesteuert und überwacht werden.
Der Risikomanagementprozess unterlag im Jahr 2023
grundlegender Veränderungen infolge der Umsetzung der
am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen
Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte
und der am 29.06.2023 veröffentlichten 7. Novelle der
Mindestanforderungen an das Risikomanagement.
Der Risikomanagementprozess stellt sich wie folgt
dar:
Die Risikotragfähigkeit umfasst die Ermittlung
des Risikodeckungspotenzials, die Risikomessung und die
Begrenzung der Risiken durch Risikolimite. Zur
Sicherstellung der langfristigen Fortführung der
Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz
und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein
Risikotragfähigkeitskonzept mit einer
regelmäßigen Berechnung der
Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und
einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die
Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests.
Zum 31. März 2023 wurden damit die Anforderungen der
am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen
Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte
vollumfänglich umgesetzt.
In der Geschäftsstrategie haben wir die Ziele
der Sparkasse für jede wesentliche
Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur
Erreichung dieser Ziele dargestellt. Unsere Risikostrategie
umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen
Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen
zur Erreichung dieser Ziele.
Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens
jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um
deren Wesentlichkeit beurteilen zu können.
Nachhaltigkeitsrisiken wurden als Risikotreiber bei der
Beurteilung der Wesentlichkeit der Risiken qualitativ und,
wo möglich, quantitativ berücksichtigt. Zudem
werden regelmäßig quantitative und qualitative
Analysen zur Bestimmung von Risiko- und
Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der
zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende
Risiken in der ökonomischen und der normativen
Perspektive als wesentlich bzw. relevant für die
Risikotragfähigkeitsbetrachtung eingestuft:
| Risikoart |
Risikokategorie |
| Adressenrisiko |
Kundengeschäft
Eigengeschäft |
| Marktpreisrisiko |
Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Aktienrisiko
Immobilienrisiko
Währungsrisiko |
| Beteiligungsrisiko |
Beteiligungsrisiko |
|
Liquiditätsrisiko |
Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Refinanzierungskostenrisiko |
| Operationelles
Risiko |
|
Unabhängig von der Risikoeinstufung als nicht
wesentlich, werden die Risikokategorien Beteiligungsrisiko,
Aktienkursrisiko sowie das Währungsrisiko mit in die
ökonomische Risikotragfähigkeitsermittlungen
einbezogen, separat limitiert und berichtet. Mit dem
gewählten Ansatz soll ein vollständiger Einbezug
aller Risikokategorien in die bei der Sparkasse beiden
höchsten Risikoarten (Marktpreisrisiko bzw.
Adressenrisiko) gewährleistet werden.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in
der ökonomischen Perspektive ist die
Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die
Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein
ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 454,3 Mio.
EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 330,0 Mio. EUR
wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so
bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken
ermöglicht wird. Die einbezogenen Risiken werden
regelmäßig ermittelt und den Limiten
gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite
reichten sowohl unterjährig als auch zum
Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.
Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos
wurde für alle betrachteten Risiken das
Konfidenzniveau auf 99,9 % und der
Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend
festgelegt. Zwischen den und innerhalb der Risikoarten
werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte
berücksichtigt.
Das eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31.
Dezember 2023 wie folgt dar:
| Risikoart |
Limit |
Limitauslastung |
|
Mio. EUR |
Mio. EUR |
% |
| Adressenrisiko |
40,0 |
24,3 |
60,8 |
| Marktpreisrisiko |
238,0 |
207,5 |
87,2 |
| Beteiligungsrisiko |
12,0 |
10,9 |
90,8 |
|
Refinanzierungskostenrisiko |
6,0 |
4,9 |
82,0 |
| Operationelles
Risiko |
34,0 |
29,4 |
86,6 |
|
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko |
330,0 |
277,1 |
84,0 |
Stresstests werden ergänzend zur
Risikotragfähigkeit in der ökonomischen
Sichtweise durchgeführt. Ziel ist die Abbildung
außergewöhnlicher aber plausibel möglicher
Ereignisse über Szenario- und
Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser
Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei unerwarteten
außergewöhnlichen Ereignissen das
Geschäftsmodell fortführbar ist. In einzelnen
Szenarioausprägungen kann es zu einer simulierten
verminderten Risikotragfähigkeit führen.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der
normativen Perspektive ist die Fortführung der
Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter
Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um den
Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können,
wurden Annahmen über die künftige
Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie mehrere
adverse Szenarien getroffen. In der normativen Perspektive
sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen
sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu
berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen
sind die Kernkapitalanforderung, die
Gesamtkapitalanforderung (SREP
1-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte
Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die
Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die
Höchstverschuldungsgrenze und die
Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum
von fünf Jahren können die aufsichtlichen
Anforderungen im Planszenario vollständig und
uneingeschränkt erfüllt werden. Gleiches gilt im
Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem die
harten Mindestkapitalanforderungen (Kapitalanforderungen
gemäß CRR und SREP) zwingend einzuhalten sind.
Als adverse Szenarien werden ein schwerer konjunktureller
Abschwung, ein starker Zinsanstieg sowie deutlich negative
Entwicklungen an den Aktien- und Immobilienmärkten
betrachtet.
Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden
Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und
Verfahren werden mindestens jährlich
überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).
1 SREP: Supervisory Review and Evaluation
Process (aufsichtlicher Überprüfungs- und
Bewertungsprozess
Die Risikosteuerung umfasst die Analyse sowie die
zeitgerechte und situationsabhängige Auswahl und
Anwendung der Instrumente zur Risikobewältigung.
Die Risikofrüherkennung umfasst die
Identifizierung möglicherweise neu aufgetretener
Risiken und das Erkennen eines bekannten Risikos sowie die
Kommunikation im Rahmen des Risikoreportings. Die
Risikofrüherkennung bezieht sich dabei sowohl auf das
Eintreten von Risiken als auch auf eine Reduzierung des
Risikodeckungspotenzials. Für die frühzeitige
Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von
risikoartenübergreifenden Effekten haben wir
Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder
qualitativen Merkmalen basieren.
Die Risikokontrolle umfasst die Überprüfung
der aufgenommenen Steuerungsmaßnahmen auf Effizienz
sowie Effektivität und führt gegebenenfalls
erneute Handlungen im Risikomanagementprozess herbei.
Durch das Risikoreporting wird die Risikosituation
der Sparkasse abgebildet. Die vierteljährliche
Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den
Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte. Die
Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch
eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und
Risiken. Auf besondere Risiken für die
Geschäftsentwicklung und dafür geplante
Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der
Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die
Risikosituation informiert. Neben der
turnusmäßigen Berichterstattung ist auch
geregelt, in welchen Fällen eine
Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.
Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und
Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen
(Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten
Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und
Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der
Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der
Internen Revision.
Die Risikocontrolling-Funktion, die
aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte
initiieren oder abschließen, getrennt und direkt dem
Vorstand unterstellt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen
Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu
überwachen und darüber zu berichten. Der
Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die
Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten
Methoden und Verfahren, die Errichtung und
Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und
-controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die
Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen
Anforderungen, die Erstellung der
Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende
Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie
unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen
Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der
Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die
Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die
Abteilung Gesamtbanksteuerung wahrgenommen.
Die Interne Revision prüft und beurteilt
risikoorientiert und prozessunabhängig die
Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements im
Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen
sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich
aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand
unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber
berichtspflichtig.
Zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in
neuen Produkten oder auf neuen Märkten wurden
Verfahren festgelegt. Zur Einschätzung der
Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau-
und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen
Definitionen und Regelungen.
3.3.2. Adressenrisiko
Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer
bilanziellen oder außerbilanziellen Position
verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung
einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt
ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie
das Migrationsrisiko unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst
die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden
bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners
entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines
Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die
Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners
verändert hat.
Die wertorientierte Messung des Adressenrisikos
erfolgt über eine Monte-Carlo-Simulation mithilfe der
Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei werden
mögliche makroökonomische Rahmenbedingungen (z.
B. durch Branchen-Ausfallwahrscheinlichkeiten,
Korrelationen, Migrationsmatrizen) und die aktuelle
Portfoliostruktur inklusive der Rating- und
Sicherheiteninformationen sowie Konzentrationsrisiken
berücksichtigt. Die Ergebnisse der simulierten
Wertentwicklungen werden zu einer
Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus
die erwartete Wertänderung und der Value-at-Risk
abgeleitet wird. Auf Ebene der Risikoart Adressenrisiko
erfolgt die Risikomessung additiv (Verzicht auf Nutzung von
Diversifikationseffekte zwischen den Risikokategorien
Adressenrisiko im Kundengeschäft und Adressenrisiko im
Eigengeschäft).
3.3.2.1. Adressenrisiko im
Kundengeschäft
Das Adressenrisiko im Kundengeschäft bildet
einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden
bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären
Kredites oder von Eventualverbindlichkeiten wie
beispielsweise Avalen (Ausfallrisiko) ab. Andererseits
umfasst es ebenso die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise
oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der
Kredite nicht ausreichend oder überhaupt nicht
beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und
-einbringungsrisiko).
Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist
auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die
Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers
ändert und damit ein möglicherweise höherer
Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve
berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).
Die Steuerung des Adressenrisikos im
Kundengeschäfts erfolgt auf Portfolioebene
entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer
Berücksichtigung der Größenklassenstruktur,
der Bonitäten, der Branchen sowie der gestellten
Sicherheiten. Daneben wurden Kreditvergabebedingungen auf
Ebene der Kreditnehmer bzw. Gruppe der verbundenen Kunden
festgelegt, die sich am Kreditvolumen, am Risikogehalt und
weiteren qualitativen Kriterien orientieren.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Trennung zwischen Markt (1.
Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die
Geschäftsverteilung des Vorstands
|
| ― |
regelmäßige
Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des
Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen
|
| ― |
Einsatz standardisierter
Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und
Scoringverfahren) in Kombination mit
bonitätsabhängiger Preisgestaltung und
bonitätsabhängigen Kompetenzen
|
| ― |
interne,
bonitätsabhängige Richtwerte für
Kreditobergrenzen, die unterhalb der
Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der
Vermeidung von Risikokonzentrationen im
Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese
Obergrenze überschreiten, unterliegen einer
verstärkten Beobachtung
|
| ― |
Einsatz eines
Risikofrüherkennungsverfahrens, das auf der
Basis von quantitativen Kriterien (bspw.
Rating-/Scoringnote, Auffälligkeiten in der
Kontoführung) und qualitativer Kriterien auf
Ebene der Einzelkreditnehmer Risiken identifiziert
und mit Hilfe einer Frühwarnliste
kommuniziert
|
| ― |
festgelegte Verfahren zur
Überleitung von Kreditengagements in die
Intensivbetreuung oder Problemkreditbearbeitung
|
| ― |
Berechnung des Adressenrisikos
für die Risikotragfähigkeit in der
ökonomischen Perspektive mit dem
Kreditrisikomodell CPV
|
| ― |
Ermittlung von
Sicherheitenwerten auf Basis der Vorgaben der
BelWertV bzw. der sparkassenrechtlichen
Beleihungsgrundsätze
|
| ― |
turnusmäßige bzw.
anlassbezogene Überprüfung der
hereingenommenen Sicherheiten und Garantien
hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit
|
| ― |
Einsatz von
Sicherungsinstrumenten zur Reduzierung vorhandener
Risikokonzentrationen mittels
Kredithandelstransaktionen in bedeutendem Volumen
|
| ― |
Kreditportfolioüberwachung
auf Gesamthausebene mittels regelmäßiger
Berichterstattung
|
Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich
in zwei große Gruppen: Das Firmenkunden-/
Kommunalkreditgeschäft und das
Privatkundenkreditgeschäft.
|
Kreditvolumen |
| Kreditgeschäft der
Sparkasse |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
Mio. EUR |
Mio. EUR |
| Firmenkundenkredite |
849,5 |
775,3 |
| Privatkundenkredite |
837,7 |
854,9 |
| Kommunalkredite und
kommunalverbürgte Kredite |
328,8 |
335,8 |
| Gesamt |
2.016,1 |
1.966,0 |
Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 42,0 % der zum
Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und
wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben,
41,5 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige
Privatpersonen.
Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch
im gewerblichen Kreditgeschäft der Sparkasse wider.
Schwerpunkte bilden die Branchen "Energie- und
Wasserversorgung, Bergbau", "Verarbeitendes Gewerbe" und
"Grundstücks-/Wohnungswesen". Die Branche "Energie-
und Wasserversorgung, Bergbau" ist dabei zu 83% durch
öffentliche Unternehmen / Haushalte
(Zweckverbände etc.) besetzt und aus Risikosicht von
geringer Relevanz.
Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt
eine breite Streuung des Kundenkreditvolumens. 9,0 % des
Gesamtkreditvolumens entfallen auf Kreditengagements im
Sinne des § 19 Abs. 1 KWG.
Die Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer
mit guten Bonitäten bzw. geringeren
Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch begrenzende
Vorgaben im Neugeschäft unterstützt. Zum 31.
Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende
Ratingklassenstruktur:
| Ratingklasse |
Volumenanteile in
% |
| 1 bis 10 |
96,7 |
| 11 bis 15C |
1,8 |
| 16 bis 18 |
1,4 |
| Ungeratet |
0,1 |
Bedingt durch das Regionalprinzip besteht im
Kundenkreditgeschäft eine regionale Konzentration im
Landkreis Mittelsachsen (Geschäftsgebiet).
Zusammenfassend sind wir der Auffassung, dass unser
Kreditportfolio sowohl nach Branchen und
Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut
diversifiziert ist.
Zur Absicherung von Adressenausfallrisiken hat die
Sparkasse 23 Einzelkreditnehmer mit einem Kreditvolumen von
insgesamt 37,7 Mio. EUR in die Sparkassen-Kreditbaskets
(über die Emission von Originatoren-Credit Linked
Notes) eingebracht.
Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle
Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender
Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der
Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es
voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle
fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß
den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu
vereinnahmen. Bei der Bemessung der
Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen
Realisationswerte der gestellten Sicherheiten
berücksichtigt. Für latente Risiken im
Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen
gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über
die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios,
die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der
notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken
schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung
ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.
Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im
Vergleich zum Vorjahr keine wesentliche Veränderung.
3.3.2.2. Adressenrisiko im
Eigengeschäft
Das Adressenrisiko im Eigengeschäft (im
Wesentlichen Wertpapiere und Forderungen an
Kreditinstitute) umfasst die Gefahr eines Verlustes, der
aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines
Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko)
resultieren kann.
Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf
die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners
ändert und damit ein möglicherweise höherer
Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve
berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei
unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein
Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein
Erfüllungsrisiko.
Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass
die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall
von den prognostizierten Werten abweichen.
Adressenrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden im
Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den
einzelnen Risikokategorien einbezogen.
Die Steuerung des Adressenrisikos des
Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten
Strategie unter besonderer Berücksichtigung der
Größenklassenstruktur, der Bonitäten sowie
des Risikos der Engagements.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Festlegung von Limiten je
Kreditnehmer (Emittenten- und Kontrahentenlimite) und
für Produktgruppen
|
| ― |
Regelmäßige
Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer anhand von
externen Ratingeinstufungen sowie eigenen
Analysen
|
| ― |
Berechnung des Adressenrisikos
für die Risikotragfähigkeit in der
ökonomischen Perspektive mit dem
Kreditrisikomodell CPV
|
| ― |
Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitsaspekten bei
Limitneueinräumungen
|
Der adressenrisikorelevante Bestand der Eigenanlagen
beträgt 1.875,3 Mio. EUR. Die direkt durch die
Sparkasse gehaltenen Wertpapiere und Forderungen an
Kreditinstitute verfügen ausnahmslos über ein
Rating im Bereich des Investment Grades.
Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von
untergeordneter Bedeutung.
3.3.3. Marktpreisrisiko
Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in
einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position,
welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren
(Zinsen, Spreads, Währungs- und Aktienkurse und
Immobilienpreise) ergibt. Optionen werden
grundsätzlich innerhalb der betroffenen
Risikokategorie (Kapitel 3.1.) abgebildet. Dabei beziehen
sich implizite Optionen auf in Produkte eingebettete Rechte
(z. B. Kündigungsrechte bei Darlehen und
Sparprodukten).
Marktpreisrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden
im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den
einzelnen Risikokategorien einbezogen.
Die Marktpreisrisikomessung erfolgt im Rahmen der
ökonomischen Perspektive mit dem
Varianz-Kovarianz-Ansatz, dem eine Normalverteilungsannahme
der einzelnen Risikofaktoren zugrunde liegt. Die Parameter
der Normalverteilung werden aus historischen Daten
abgeleitet. Unter Berücksichtigung der
Portfoliostruktur wurde im Varianz-Kovarianz-Ansatz bis auf
die Risikokategorien Immobilien, bei der die
Delta-Normal-Variante genutzt wurde, die
Delta-Gamma-Variante ausgewählt.
Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer
Berücksichtigung festgelegter Limite sowie
einzuhaltender Kennzahlen und der vereinbarten
Anlagerichtlinien. Der vom Vorstand benannte
Anlageausschuss der Sparkasse hat die Aufgabe, den Vorstand
bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen.
3.3.3.1. Zinsänderungsrisiko
Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die
Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt.
In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen
Perspektive können sich Veränderungen im
Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere
sowie in einer Bildung bzw. Veränderung einer
Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien
Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F.
ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die
Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen
Perspektive integriert.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und
normative Perspektive: Berechnungen auf Basis
verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung
"Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des
laufenden Geschäftsjahres und der fünf
Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf
das handelsrechtliche Ergebnis
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk mittels der von der SR
entwickelten IT-Anwendungen MPR und GBS
|
| ― |
Ermittlung des
Zinsrisikokoeffizienten und des
Frühwarnindikators gemäß § 25a
Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019
vom 6. August 2019
|
| ― |
Für Geschäfte mit
unbestimmter Fälligkeit oder mit
Kundenkündigungsrechten wurden für die
Messung der Zinsänderungsrisiken Annahmen (z. B.
Bodensatz-, Zinsbindungsfiktion) getroffen. Die
Cashflows variabel verzinslicher Produkte werden
über das Konzept der gleitenden Durchschnitte
abgebildet.
|
Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage
bereitgestellter Risikolimite.
Die Auswirkungen eines Zinsschocks ad hoc um + bzw. -
200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden
Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31.
Dezember 2023 wie folgt dar:
|
Zinsänderungsrisiken |
Barwertveränderung |
|
+200 Basispunkte |
-200 Basispunkte |
| Mio. EUR |
-56,5 |
56,3 |
| in % der aufsichtlichen
Eigenmittel (Zinsrisikokoeffizient) |
-15,9 |
15,8 |
3.3.3.2. Spreadrisiko
Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines
Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating
ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu
einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist
unabhängig von der zugrunde liegenden Zinskurve zu
sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird
analog einem Spread in EUR behandelt.
Die Steuerung des Spreadrisikos erfolgt entsprechend
der festgelegten Strategie auf der Grundlage der
bereitgestellten Risikolimite. Die operativen Vorgaben
erfolgen im Rahmen der Anlageausschusssitzungen.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und
normative Perspektive: Berechnungen auf Basis
verschiedener Spreadszenarien mittels der
IT-Anwendungen SimCorp Dimension sowie Integrierte
Zinsbuchsteuerung Plus (msg gillardon)
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk mittels der IT-Anwendung
MPR
|
Konzentrationen bestehen im Bereich Financials mit
A-Rating. Die Investitionen erfolgen zum überwiegenden
Anteil im Sparkassenverbund.
3.3.3.3. Aktienrisiko
Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines
Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem
Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine
Adressenrisikokomponente (Eventrisiko).
In der normativen Perspektive umfasst das
Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass
Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe
erzielt werden können.
Die Steuerung des Aktienrisikos erfolgt entsprechend
der festgelegten Strategie auf der Grundlage der
bereitgestellten Risikolimite.
Aktien werden in einem überschaubaren und sehr
granularen Umfang ausschließlich in Fonds gehalten.
Die Fonds bilden die Kursindizes DAX bzw. EURSTOXX nach.
3.3.3.4. Immobilienrisiko
Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr
eines Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt.
Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen
(eigengenutzte Immobilien sowie Renditeobjekte) als auch
indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen an
Immobiliengesellschaften).
In der normativen Perspektive umfasst das
Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko
aus eigenen sowie fremdgenutzten Immobilien.
Immobilieninvestitionen erfolgen im Eigenbestand
sowie in 17 Immobilienfonds mit einem Umfang (Buchwert) von
159,0 Mio. EUR.
Immobilien im Eigenbestand werden in einem
überschaubaren Umfang gehalten. Besondere Risiken sind
aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar.
Die Steuerung des Immobilienrisikos erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage
der bereitgestellten Risikolimite. Als Steuerungs- und
Überwachungsgrößen werden Mieterträge,
Leerstandsquoten sowie weitere qualitative Kennzahlen
berichtet.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische und normative
Perspektive: Es erfolgt eine regelmäßige
Ermittlung des Handelsergebnis für die
Immobilienspezialfonds aufgrund der Bewertung zum
strengen Niederstwertprinzip.
|
| ― |
Ökonomische Perspektive: Es
erfolgt die Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis
des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der
IT-Anwendung caballito, wobei als Datenbasis für
die Benchmarkzeitreihen die nach Land und Nutzungsart
segmentierte IPD-Indizes mit einer Historie seit 2001
genutzt werden. Diese werden vom Index-Anbieter MSCI
erstellt und durch die Property & Data Analytics
GmbH bereitgestellt.
|
Konzentrationen bestehen im Bereich
Büroimmobilien Deutschland. Diese setzt sich aus
regional diversifizierten Einzelobjekten zusammen.
3.3.3.5. Währungsrisiko
Das Währungsrisiko wird definiert als die Gefahr
eines Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung von Währungskursen ergibt.
Das Währungsrisiko ist hinsichtlich seiner
GuV-Wirkung sowie in der ökonomischen Betrachtung von
untergeordneter Bedeutung. Bemerkenswerte Konzentrationen
sind nicht erkennbar.
3.3.4. Beteiligungsrisiko
Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines
Verlustes durch eine negative Wertänderung einer
Beteiligung.
Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie im Rahmen des
Beteiligungsmanagements. Je nach Beteiligungsart wird nach
dem Risiko aus strategischen Beteiligungen,
Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen
unterschieden.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Rückgriff auf das
Beteiligungscontrolling des Ostdeutschen
Sparkassenverbands für die
Verbundbeteiligungen
|
| ― |
In der normativen Perspektive
wird die Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch
Beteiligungen berücksichtigt.
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis einer
Sensitivitätsanalyse
|
| ― |
Regelmäßige
Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse
der Beteiligungsunternehmen
|
| ― |
Regelmäßige
qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung,
der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung
des jeweiligen Beteiligungsunternehmens
|
Wertansätze für Beteiligungsinstrumente zum
31. Dezember 2023:
| Gruppen von
Beteiligungsinstrumenten |
Buchwert in Mio.
EUR |
| Strategische
Beteiligungen |
6,9 |
|
Funktionsbeteiligungen |
6,4 |
|
Kapitalbeteiligungen |
12,1 |
Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus
Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe.
Daneben bestehen weitere Beteiligungen, die unter
Renditegesichtspunkten und zur Diversifizierung gehalten
werden.
3.3.5. Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko besteht im
Zahlungsunfähigkeits- und im
Refinanzierungskostenrisiko. Das Liquiditätsrisiko
umfasst in beiden Bestandteilen auch das
Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass
aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher
Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu
einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen
gehandelt werden können.
Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr
dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder
nicht fristgerecht nachzukommen.
Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab,
dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung
angesetzten Höhe liegen. Dies kann aus der Schwankung
des institutseigenen Refinanzierungsspreads sowie aus der
unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur
resultieren.
Das Refinanzierungskostenrisiko in der
ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen
Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von
marktbedingten Spreadschwankungen. Die Berechnung des
Refinanzierungskostenrisikos erfolgt mit der von der SR
entwickelten IT-Anwendung RKR über einen
Varianz-Kovarianz-Ansatz mit den wesentlichen Annahmen der
Normalverteilung und eines Erwartungswerts von Null und
berücksichtigt ausschließlich den
Refinanzierungsspreads. Die voraussichtliche
Liquiditätsspreadbindungsdauer der variabel
verzinslichen Geschäfte wird über
Liquiditätsmischungsverhältnisse
berücksichtigt.
In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung
des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer
Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von
Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das
Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem
Zinsänderungsrisiko betrachtet.
Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage
von Risikolimiten. Als Steuerungsgröße wird
daneben das Risikomaß eines Überlebenshorizonts
verwendet. Es wurde festgelegt, dass der
Überlebenshorizont mindestens 12 Monate betragen soll.
Daneben wurde festgelegt, dass sich die aufsichtlichen
Liquiditätskennzahlen LCR und NSFR dauerhaft einen
festgelegten Schwellwert nicht unterschreiten. Die LCR und
die NSFR lagen im Jahr 2023 stets über der definierten
Grenze von 110 %.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Regelmäßige
Ermittlung und Überwachung der LCR und der
NSFR
|
| ― |
Regelmäßige
szenariospezifische Ermittlung des
Überlebenshorizonts und Festlegung einer
Risikotoleranz
|
| ― |
Diversifikation der
Vermögens- und Kapitalstruktur
|
| ― |
Regelmäßige
Erstellung von Liquiditätsübersichten auf
Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in
der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten
Mittelabflüssen gegenübergestellt
werden
|
| ― |
Tägliche Disposition der
laufenden Konten
|
| ― |
Liquiditätsverbund mit
Verbundpartnern der Sparkassenorganisation
|
| ― |
Definition eines sich
abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines
Notfallplans
|
| ― |
Erstellung einer
Refinanzierungsplanung (inkl. eines adversen
Szenarios)
|
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B.
vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit
von Geschäftspartnern, werden dadurch
berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und
Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als
auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien
simuliert wird.
Der zum 31. Dezember 2023 ermittelte
Überlebenshorizont der Sparkasse beträgt
mindestens 35 Monate.
Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im
Geschäftsjahr jederzeit gegeben.
3.3.6. Operationelles Risiko
Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines
Verlustes durch Schäden, die infolge der
Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren,
Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge
externer Einflüsse eintreten.
Die Steuerung der operationellen Risiken (OpRisk)
erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der
Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Es werden
OpRisk-Szenarien und die Risikoinventur zur Erhebung von
ex-ante-Daten genutzt sowie eine Schadensfalldatenbank zur
Erhebung von ex-post-Daten eingesetzt. Zum Umgang mit den
ermittelten operationellen Risiken nutzt die Sparkasse die
Handlungsalternativen Risikoakzeptanz, -reduzierung und
-transfer. Den operationellen Risiken wird u. a. auch im
Rahmen der Gestaltung und Überwachung von Prozessen
durch Kontrollmechanismen und Dokumentationen sowie durch
Vorsorgemaßnahmen, Notfallkonzepte und den Abschluss
von Versicherungen Rechnung getragen.
Die Sparkasse nutzt zur Messung der operationellen
Risiken in der ökonomischen Perspektive das von der SR
bereitgestellte OpRisk-Schätzverfahren. Die Methodik
des OpRisk-Schätzverfahrens beinhaltet, dass die
Sparkasse zunächst basierend auf ihrer eigenen
Verlusthistorie den Median ihrer
Gesamtjahresverlustverteilung schätzt. Dieser Median
wird zusätzlich mit dem Median des OpRisk-Pools
für Schadensfälle adjustiert. Der erwartete
periodische Verlust für ein Jahr dient als
Ausgangsbasis für die Berechnung des unerwarteten
barwertigen Verlustes, wofür weitere Faktoren (z.B.
Bestandsgeschäftsfaktor, Nachlauffrist)
berücksichtigt werden.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Regelmäßige
Schätzung von operationellen Risiken auf Basis
der szenariobezogenen Schätzung von
risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der
IT-Anwendung "OpRisk-Szenarien"
|
| ― |
systematische Sammlung und
Analyse eingetretener Schadensfälle in einer
Schadensfalldatenbank
|
| ― |
Periodische Steuerung und
normative Perspektive: Abbildung im Plan- und
adversen Szenario
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung
"OpRisk-Schätzverfahren"
|
| ― |
Erstellung von
Notfallplänen, insbesondere im Bereich der
IT
|
Konzentrationen bestehen bei den operationellen
Risiken in folgenden Bereichen:
Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von
IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S Rating und
Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im
Falle eines Ausfalls der IT.
3.3.7. Sonstige Risiken
Risiken, die sich den Liquiditätsrisiken,
Marktpreisrisiken, Adressenausfallrisiken sowie den
operationellen Risiken nicht bzw. nicht eindeutig zuordnen
lassen, stellen sogenannte sonstige Risiken dar. Sie finden
ihre Ausprägung im strategischen Risiko sowie im
Reputationsrisiko.
Um diese Risiken zu begrenzen, wird über den
jährlichen Gesamtbankplanungsprozess hinaus die
strategische und organisatorische Entwicklung der Sparkasse
regelmäßig überprüft.
Vertriebsrisiken (im Wesentlichen das
Geschäftsfeld- und Reputationsrisiko) entstehen
aufgrund veränderter Kundenanforderungen, der
demografischen Entwicklung, vom Plan abweichender
Strukturänderungen in den Kundenforderungen und
-einlagen sowie Abweichungen im Vertriebs- und
Provisionsergebnis. Diese werden im Rahmen des
Planungsprozesses, der laufenden Überwachung der
Erfolgsspannenrechnung sowie des Vertriebs- und
Beschwerdereportings in Folge ihrer insgesamt
möglichen Auswirkungen auf die Ertragslage der
Sparkasse analysiert, berichtet und einer Würdigung
unterzogen.
3.3.8. Gesamtbeurteilung der
Risikolage
Die Risiken der Sparkasse waren im Jahr 2023 stets
mit ausreichend Risikodeckungspotenzial unterlegt. In 2023
bewegten sich die Risiken innerhalb der vom Vorstand
vorgegebenen Limite. Das Risikotragfähigkeitslimit
(ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit
84,0 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die
Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der
normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden
sowohl im Planszenario als auch unter der
Berücksichtigung adverser Entwicklungen
vollständig erfüllt. Demnach war und ist die
Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die
durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch
außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene
Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.
Bestandsgefährdende Risiken sind nicht
erkennbar.
Risiken der künftigen Entwicklung bestehen
sowohl bei einem starken Zinsanstieg als auch bei einem
massiven Zinsrückgang. Im Fall einer sich weiter
eintrübenden Konjunktur, bei wesentlichen
Abwärtskorrekturen an den Immobilienmärkten oder
durch negative Auswirkungen sich möglicherweise
verschärfender globaler Konflikte können sich
ebenfalls negative Auswirkungen auf die Risikolage ergeben.
Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als
ausgewogen.
Freiberg, den 11. April
2024
Der Vorstand
| Prof. Hans-Ferdinand
Schramm |
Dirk Helbig |
3 Wiedergabe
des Bestätigungsvermerks
(61) Nach dem abschließenden Ergebnis unserer
Prüfung haben wir den folgenden uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt:
"Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Sparkasse Mittelsachsen
Vermerk über die Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse
Mittelsachsen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember
2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse
Mittelsachsen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kreditinstitute geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse
zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023
bis zum 31. Dezember 2023 und
|
| ― |
vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen
steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
|
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die
Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317
HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr.
537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V.
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts"
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von der Sparkasse unabhängig in
Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den
deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen
Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus
erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2
Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass
alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis
der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen
Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO
erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile
zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige
Prüfungssachverhalte in der Prüfung des
Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind
solche Sachverhalte, die nach unserem
pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in
unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit
unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und
bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu
berücksichtigt; wir geben kein gesondertes
Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht
besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1. Bewertung der Forderungen an Kunden
2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen
festverzinslichen Wertpapieren sowie der anderen nicht
festverzinslichen Wertpapiere
Unsere Darstellung der besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
a) Risiko für den Jahresabschluss
b) Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
c) Verweis auf weitergehende Informationen
1. Bewertung der Forderungen an
Kunden
a) Das Kundenkreditgeschäft ist ein bedeutendes
Geschäftsfeld der Sparkasse. Durch die Bewertung der
Forderungen an Kunden können sich wesentliche
Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse,
insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Bei der
Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das
Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere
die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen
vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr
nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit),
maßgeblich. Die Schwere eines Ausfalls wird
insbesondere durch den Wert der gestellten
Kreditsicherheiten bestimmt. Bei der Beurteilung der
Ausfallwahrscheinlichkeit bestehen handelsrechtlich
zulässige Ermessensspielräume.
b) Wir haben den von der Sparkasse eingerichteten
Prozess zur Bewertung der Kundenforderungen
gemäß den §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253
Abs. 1 und 4 HGB geprüft. Den Bewertungsprozess haben
wir auf der Basis der Organisationsrichtlinien beurteilt.
Daneben haben wir Prüfungshandlungen zur Wirksamkeit
des Prozesses vorgenommen. Bei einer unter anderem auf der
Basis einer Datenanalyse risikoorientiert vorgenommenen
bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir auf der
Grundlage von Kreditunterlagen die von der Sparkasse
vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen
Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der
Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen
und die dabei zugrunde gelegten Bewertungsparameter
geprüft.
c) Weitere Informationen zum Bestand und zur
Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum
Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zum Bilanzposten
Aktiva 4 enthalten.
2. Bewertung der Schuldverschreibungen
und anderen festverzinslichen Wertpapieren sowie der
anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere
a) Das Wertpapiervermögen beeinflusst den
Jahresabschluss der Sparkasse aufgrund seiner Höhe
maßgeblich. Durch die marktpreisorientierte Bewertung
der Wertpapiere können sich wesentliche Auswirkungen
auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die
Ertragslage, ergeben. Die Sparkasse hat
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere sowie Anteile an Investmentvermögen und
Alternative Investmentfonds (AIF Spezialfonds) im Bestand,
die sie sowohl der Liquiditätsreserve als auch dem
Anlagevermögen zugeordnet hat. Für Zwecke der
Bewertung der Wertpapiere gemäß §§
340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1, 3 und 4 HGB wird der
beizulegende Wert herangezogen. Hierfür untersucht die
Sparkasse zunächst, ob für die Wertpapiere ein
aktiver bzw. inaktiver Markt vorliegt. Die
festverzinslichen Wertpapiere wurden, aufgrund der
Einstufung als illiquides Wertpapier, zum Bilanzstichtag
weit überwiegend dem inaktiven Markt zugeordnet. In
diesen Fällen wurde der beizulegende Wert anhand von
gerechneten Kursen eines Kursinformationsanbieters
bestimmt. Die beizulegenden Werte der Bondkomponenten der
Credit-Linked-Notes hat die Sparkasse von gleichwertigen
Finanzinstrumenten abgeleitet oder anhand eines
Barwertmodells ermittelt. Für die Bewertung der
Anteile an Investmentvermögen ist der nach
investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte
Rücknahmepreis maßgeblich. Die Alternativen
Investmentfonds werden, sofern keine Hinweise auf
Wertminderungen bestehen, zu Anschaffungskosten bzw.
fortgeführten Buchwerten bilanziert.
b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die
Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems
zur Bewertung der Wertpapiere geprüft. Wir haben bei
der Nutzung theoretischer Kurse für die Ermittlung des
beizulegenden Werts von Schuldverschreibungen und anderen
festverzinslichen Wertpapieren die vorliegende
Berichterstattung nach IDW PS 951 n. F. Typ 2 beim
Auslagerungsunternehmen verwendet. Wir haben die
ergänzenden Tätigkeiten der Sparkasse bei der
Ermittlung der beizulegenden Werte der Wertpapiere anhand
der Dokumentation der Sparkasse nachvollzogen. Daneben
haben wir auf der Grundlage einer risikoorientiert
vorgenommenen bewussten Auswahl die Bewertung
ausgewählter Einzelfälle (insbesondere
Bestände mit manuellen Kursen) mit erhöhten
Bewertungsunsicherheiten nachvollzogen. Dabei beurteilten
wir die Angemessenheit der vom Vorstand der Sparkasse
angewandten Bewertungsmethoden und -annahmen sowie die
Vertretbarkeit der angesetzten beizulegenden Werte.
c) Weitere Informationen zu den Beständen und
der Bewertung sind im Anhang zum Jahresabschluss in den
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden und zu den Bilanzposten Aktiva 5 und 6
sowie zu den strukturierten Finanzinstrumenten enthalten.
Verantwortung des Vorstands und des
Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den
Lagebericht
Der Vorstand der Sparkasse ist verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kreditinstitute geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der
Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen,
die er in Übereinstimmung mit den deutschen
Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der
Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der
Sparkasse zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat
er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes die Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich
für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für
die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als
notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines
Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden
deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und
um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen
im Lagebericht erbringen zu können.
Der Verwaltungsrat der Sparkasse ist verantwortlich
für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses
der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine
wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche
Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder
Irrtümern resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden
könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der
Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
| ― |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher
als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
|
| ― |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten Internen
Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme
der Sparkasse abzugeben.
|
| ― |
beurteilen wir die
Angemessenheit der vom Vorstand angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der
vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und
damit zusammenhängenden Angaben.
|
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des vom Vorstand
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Sparkasse ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
|
| ― |
beurteilen wir Darstellung,
Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben und, ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Sparkasse vermittelt.
|
| ― |
beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild
von der Lage der Sparkasse.
|
| ― |
führen wir
Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand
dargestellten zukunftsorientierten Angaben im
Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei
insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom
Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach
und beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde
liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein
erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten
Angaben abweichen.
|
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter
anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der
Prüfung sowie etwaige bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat die
Erklärung ab, dass wir die relevanten
Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben und
erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen
Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen
werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit
auswirken, und die, sofern einschlägig, zur
Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen
vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen
Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem
Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen
Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses
für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten
waren und daher die besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese
Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn,
Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die
öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere
rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß
Artikel 10 EU-APrVO
Wir sind nach § 340k Abs. 1 und 3 HGB in
Verbindung mit § 26 Abs. 2 SächsSpG gesetzlicher
Abschlussprüfer der Sparkasse.
Wir erklären, dass die in diesem
Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile
mit dem zusätzlichen Bericht nach Artikel 11 EU-APrVO
(Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher
Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche
Wirtschaftsprüfer ist Herr Silvio Wirth.
Sparkassenverband für die Sparkassen in den
Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, im
Freistaat Sachsen und im Land Sachsen-Anhalt (Ostdeutscher
Sparkassenverband)
- Prüfungsstelle -
Wirth Wirtschaftsprüfer"
| Sparkasse
Mittelsachsen |
Verwaltungsratsbeschluss |
| Sachgebiet |
Jahresabschluss
2023 |
Datum |
VR-Nummer |
| Vorgang |
Feststellung
Jahresabschluss 2023 Billigung Lagebericht |
17.05.2024 |
|
Feststellung
Jahresabschluss 2023 Billigung des Lageberichtes
Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 7 i.V. m. §
26 Abs. 3 des Sächsischen Sparkassengesetztes
(SächsSpG) stellt der Verwaltungsrat den
Jahresabschluss fest und beschließt über die
Billigung des Lageberichts.
Gemäß § 56 Abs. 2 Nr. 5 i.V. m.
§ 27 Abs. 1 SächsSpG entscheidet die
Anteilseignerversammlung der Sachsen-Finanzgruppe (SFG)
über die Verwendung des Jahresüberschusses.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 erfolgte
durch die Prüfungsstelle des Ostdeutschen
Sparkassenverbandes (OSV).
Die Prüfungsstelle des OSV hat in ihrem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
erklärt, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen
geführt hat. Aufgrund der bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnisse bestätigt die
Prüfungsstelle, dass der Jahresabschluss den
gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Der
Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss,
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Sparkasse und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
| Bilanzsumme: |
3.662.036.194,29
€ |
| Der
Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr
2023 beträgt: |
1.075.874,14
€ |
| davon werden in die
Sicherheitsrücklage vorweg eingestellt: |
376.555,95 € |
| Bilanzgewinn: |
699.318,19 € |
Allen Mitgliedern des Verwaltungsrates liegen der
Jahresabschluss sowie der schriftliche Bericht der
Prüfungsstelle des OSV über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2023 der Sparkasse
Mittelsachsen sowie der Anhang und der Lagebericht vor.
Beschluss:
1. Der mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des OSV
versehene Jahresabschluss der Sparkasse Mittelsachsen zum
31. Dezember 2023 mit der Bilanzsumme von 3.662.036.194,29
€ und einem Bilanzgewinn von 699.318,19 € wird
festgestellt. Der Sicherheitsrücklage wurden
376.555,95 € vorweg zugeführt.
2. Der Lagebericht wird gebilligt.
Anmerkungen
Der festgestellte Jahresabschluss mit dem
Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle, der
gebilligte Lagebericht und die Stellungnahme der
Sparkassenaufsichtsbehörde sind der
Anteilseignerversammlung der Sachsen-Finanzgruppe (SFG)
vorzulegen.
Die Anteilseignerversammlung der SFG beschließt
abschließend noch über die Entlastung des
Verwaltungsrates (§ 26 Abs. 5 i.V. m. § 56 Abs. 2
Nr. 8 SächsSpG).
|
Verwaltungsratsvorsitzender |
Verwaltungsratsmitglied |
Anteilseignerversammlung 12. Juni 2024
TOP 3 Jahres- und Konzernabschluss der
Sachsen-Finanzgruppe für das Geschäftsjahr
2023
Beschluss-Nr. 03/2024
3.1 Verwendung der
Jahresüberschüsse der Verbundsparkassen 2023
Beschlussvorschlag
Die Anteilseignerversammlung nimmt die festgestellten
Jahresabschlüsse der Verbundsparkassen zur Kenntnis
und beschließt wie folgt:
Aus den festgestellten Jahresüberschüssen
der Verbundinstitute werden folgende Ausschüttungen an
die SFG beschlossen:
| Institut |
voraussichtlicher
Ausschüttungsbetrag |
| Ostsächsische
Sparkasse Dresden |
1.852.784,00 EUR |
| Sparkasse
Mittelsachsen |
647.216,00 EUR |
| Summe |
2.500.000,00 EUR |
Sachverhalt:
Die Sachsen-Finanzgruppe (SFG) entscheidet
gemäß § 27 Abs. 2 SächsSpG über
die Verwendung der festgestellten
Jahresüberschüsse der Verbundsparkassen.
Gemäß § 27 Abs. 1 SächsSpG sind "bei
der Aufstellung des Jahresabschlusses der Sparkasse (...)
von dem um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten
Jahresüberschuss 35 Prozent mit Wirkung für den
Bilanzstichtag der Sicherheitsrücklage zuzuführen
(Vorwegzuführung)."
Die Verwaltungsräte der Verbundsparkassen, die
per 31. Dezember 2023 Mitglied der SFG waren, haben
gemäß § 26 Abs. 3 Satz 2 SächsSpG die
Jahresabschlüsse ihrer Sparkassen für das
Geschäftsjahr 2023 festgestellt.
Die festgestellten und mit Bestätigungsvermerk
versehenen Jahresabschlüsse, die Lageberichte und die
Stellungnahmen der Sparkassenaufsicht gemäß
§ 26 Abs. 3 Satz 5 und 6 SächsSpG liegen der SFG
vor.
Unterschriften
TOP 3 Jahres- und Konzernabschluss der
Sachsen-Finanzgruppe für das Geschäftsjahr
2023
Beschluss-Nr. 03/2024
3.1 Verwendung der
Jahresüberschüsse der Verbundsparkassen
Bei Beschlussfassung über die Ausschüttung
vorstehender Jahresüberschüsse ist die
Beschränkung des § 15 Abs. 2 der Satzung der SFG
zu beachten. Zur Stärkung der Eigenkapitalstrukturen
der Verbundinstitute können Ausschüttungen an die
Finanzgruppe bei einer Verbundsparkasse nur beschlossen
werden, sofern eine Kernkapitalquote von mindestens 6,0 %
erreicht ist und erhalten bleibt.
Diese Bedingung ist zum 31. Dezember 2023 bei den
Verbundsparkassen erfüllt:
| Institut |
Kernkapitalquote |
| Ostsächsische
Sparkasse Dresden |
16,9 % |
| Sparkasse
Mittelsachsen |
22,3 % |
Darüber hinaus wurden auch die Anforderungen der
Ausschüttungsverordnung vom 13. März 2015
berücksichtigt.
Weiterhin werden Ausschüttungen nur vorgenommen,
sofern der Jahresüberschuss nicht durch die
Auflösung von Reserven entstanden ist.
Demnach weisen die Verbundsparkassen folgende
Bilanzgewinne (Jahresüberschüsse abzüglich
gesetzlicher Vorwegzuführung in die
Sicherheitsrücklage) aus:
| Institut |
Bilanzgewinn |
| Ostsächsische
Sparkasse Dresden |
16.548.167,93 EUR |
| Sparkasse
Mittelsachsen |
699.319,19 EUR |
In der Anteilseignerversammlung am 11. Dezember 2023
wurde durch die Anteilseignerversammlung ein
Absichtsbeschluss über folgende Ausschüttungen
gefasst:
| Institut |
voraussichtlicher
Ausschüttungsbetrag |
| Ostsächsische
Sparkasse Dresden |
1.852.784,00 EUR |
| Sparkasse
Mittelsachsen |
647.216,00 EUR |
| Summe |
2.500.000,00 EUR |
Die Anteilseignerversammlung beschließt
gemäß § 56 Abs. 2 Nr. 5 SächsSpG
über die Verwendung der Jahresüberschüsse
der Verbundsparkassen. Der Beschluss bedarf
gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 SächsSpG der
Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen.
Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 4 der Satzung der SFG
gelten Stimmenthaltungen und nicht einheitlich abgegebene
Stimmen eines Anteilseigners als nicht abgegebene
Stimmen.
|