ELC
Logistic GmbH
Rhede
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.11.2016 bis zum 31.10.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.10.2017
EUR |
31.10.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7,00 |
7,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
5,00 |
5,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
573.685,33 |
554.199,91 |
| I.
Vorräte |
205.317,00 |
219.302,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
363.545,11 |
332.893,60 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.823,22 |
2.004,31 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
200,00 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
186.253,75 |
216.965,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
760.146,08 |
771.172,75 |
Passiva
|
|
31.10.2017
EUR |
31.10.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
241.965,84 |
241.965,84 |
| III.
Jahresüberschuss |
30.712,09 |
0,00 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
186.253,75 |
216.965,84 |
| B.
Rückstellungen |
22.783,00 |
26.314,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
737.363,08 |
744.858,75 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
716.188,55 |
702.265,64 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
21.174,53 |
42.593,11 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
760.146,08 |
771.172,75 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die
ELC Logistic GmbH mit Sitz in Rhede, ist unter der
Nummer HRB 12744 im Handelsregister des Amtsgericht
Coesfled eingetragen. Die Gesellschaft weist zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264,
267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen des Handelsgesetzbuches
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB) jedoch abweichend von
der going concern Prämisse des § 252 Abs. 1 Nr. 2
HGB aufgestellt. Es kann zurzeit nicht sicher
ausgeschlossen werden, dass ein Insolvenzantragsgrund
vorliegt (beispielsweise aufgrund des Ausweises eines
erheblichen Kapitalfehlbetrages), so dass nicht sicher
beurteilt werden kann ob bei der Bewertung nach § 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen werden darf.
Aus diesem Grunde wurden die einzelnen
Vermögensgegenstände und Schulden im vorliegenden
Jahresabschluss unter Abkehr von der sog. going concern
Prämisse (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) zu - teilweise
geschätzten -
Einzelveräußerungswerten /
Liquidationswerten (unter Beachtung des
Anschaffungswertprinzips)
bewertet.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermgens
erfolgt gemäß vorstehender Annahme mit einem
angenommenen Liquidationswert von 1,00 €. Dies
führt zu außplanmäßigen
Abschreibungen im abgelaufenen Geschäftsjahr von
2.221,00 €.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150
wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 II a EStG im Erwerbsjahr voll, solche
mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150
bis € 1.000 mit 20%, abgeschrieben. Zum 31.10.2017
erfolgt die Bewertung aus oben genannten Gründen
ebenfalls mit einen angenommenen Liquidationswert von
1,00 €.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt - soweit vorhanden - mit ihrem
tatsächlichen Veräußerungswert.
Bereits erbrachte jedoch zum Bilanzstichtag noch
nicht abgerechnete Leistungen (
in Arbeit befindliche Aufträge) wurden zum
Nennwert, von dem angenommen wird, dass er dem
Liquidationswert entspricht, bewertet. Das
Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Unter der Annahme, dass der Nominalwert dem
Liquidationswert entspricht, werden
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB), die ebenalls dem
Einzelveräußerungswert entsprechen.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit 0,00
€ angesetzt, da ihnen am Bilanzstichtag ein
tatsächlich realisierbarer Vermögenswert nicht
beizumessen ist.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Dies dürfte auch dem Liquidationswert
entsprechen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr bestehen nicht.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB). Es wird
angenommen, dass dieser Wert auch dem Liquidationswert
entspricht.
III. Angaben zur Bilanz
Die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§
268 II HGB) ergeben sich aus der
Entwicklung
des
Anlagevermögens. Das Sachanlagevermögen
wurde wie im Vorjahr zu angenommenen Liquidationswerten von
jeweils 1,00 € bewertet. Die Abwertung des
immateriellen und materiellen Anlagevermögens auf den
vorgenannten Liquidationswert wird mit 2.221,00 € als
außerplanmäßige Abschreibung in der
Gewinn- und Verlustrechnung unter den Abschreibungen
ausgewiesen.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H.
v. € 33.913,40 eine Restlaufzeit bis zu 1 Jahr
(Vorjahr: T€ 28).
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von
€ 17.663,84 (Vorjahr: € 14.270,48).
Die
sonstigen
Rückstellungen betragen
|
22.783 €
|
davon
entfallen auf:
|
|
|
Rückstellungen
für Transportkosten
|
22.783 €
|
Die Salden der
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind durch entsprechende Kontoauszüge zum
Bilanzstichtag nachgewiesen.
Die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285
Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt:
|
Restlaufzeit
|
Summe
|
|
bis 1 Jahr
|
1 - 5 Jahre
|
> 5 Jahre
|
Verbindlichkeiten
|
€
|
€
|
€
|
€
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
97.979,02
|
21.174,53
|
0,00
|
119.153,55
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
581.684,57
|
0,00
|
0,00
|
584.684,57
|
Ggüber
Gesellschaftern
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
sonstige
|
36.524,96
|
0,00
|
0,00
|
36.524,96
|
Summe
|
716.188,55
|
21.174,53
|
0
|
737.363,08
|
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind aufgrund
bestehender Verlustvorträge nicht angefallen.
V. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens
-unverändert- geführt durch Herrn Uwe Kaser,
Speditionskaufmann, 46414 Rhede.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in
Anspruch genommen.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr beschäftgte
die Gesellschaft zusätzlich zum
Geschäftsführer 5 Mitarbeiter.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Da zur Zeit nicht sicher ausgeschlossen werden kann,
dass ein Insolvenzantragsgrund vorliegt (beispielsweise
aufgrund des Ausweises eines erheblichen
Kapitalfehlbetrages), kann auch nicht sicher beurteilt
werden, ob bei der Bewertung nach § 252 Abs. 1 Nr. 2
HGB von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen werden darf. Infolgedessen ist der
Jahresabschluss zum 31.10.2017 unter Abkehr von der sog.
going concern Prämisse aufgestellt worden.
Rhede, den 12. Dezember 2018
Uwe Kaser
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2018 festgestellt.
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