GWR Galenuswerk Rees GmbH

Empeler Straße 122, 46459 Rees, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Kleve HRB 2827
Eingetragen
16.4.1981
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von BüromöbelnHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Verwaltung dieser Beteiligung. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen beteiligen, sowie Zweigniederlassungen errichten. Die Herstellung und der Handel mit Möbeln, Krankenhaus- und Anstaltseinrichtungen einschließlich Sonder-Maschinen und geräte, Bauschlosserarbeiten aller Art, Stahltreppenunterkonstruktionen, Balkonund Treppengeländer, Fahrzeugaufbauten.

Historie

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Management

NameRolle
Rainer Johannes Rinke
seit 25.1.2021
Geschäftsführer
Wim Abbing
seit 9.12.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Konzern- und Jahresabschlüsse

GWR Galenuswerk Rees GmbH

Rees

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

AKTIVA

31.12.2019 Vorjahr
EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,50 3,50
II. Sachanlagen 438.119,12 488.367,12
III. Finanzanlagen 201,00 201,00
438.323,62 488.571,62
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 277.723,32 335.473,68
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 508.231,84 538.939,10
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 573.932,31 324.303,29
1.359.887,47 1.198.716,07
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 13.947,47 15.849,67
1.812.158,56 1.703.137,36

PASSIVA

31.12.2019 Vorjahr
EUR EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 306.780,00 306.780,00
II. Gewinnrücklagen 523.209,00 523.209,00
III. Bilanzgewinn 590.559,66 531.676,15
1.420.548,66 1.361.665,15
B. RÜCKSTELLUNGEN 142.979,05 178.823,05
C. VERBINDLICHKEITEN 248.630,85 162.649,16
1.812.158,56 1.703.137,36

Anhang

1. Allgemeines

Der Jahresabschluss der Firma GWR Galenuswerk Rees GmbH, Rees (Amtsgericht Kleve, HR B 2827) wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Die Erleichterungen des § 288 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen.

Die größenabhängige Erleichterung gemäß § 276 Nr. 1 HGB wurde in Anspruch genommen und die Posten § 275 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 HGB zu einem Posten unter der Bezeichnung "Rohergebnis" zusammengefasst. Unter Inanspruchnahme von § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB wurde die Bilanz in einer für kleine Kapitalgesellschaften möglichen verkürzten Form dargestellt.

Vermögensgegenstände und Schulden werden zum Abschlussstichtag grundsätzlich einzeln bewertet.

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss anzuwendenden Ansatz- und Bewertungsmethoden werden unverändert angewendet.

In Ausübung des Wahlrechts werden nicht in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung gemachte Angaben in den Anhang aufgenommen (Wahlpflichtangaben).

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Aktiva

Die immateriellen Vermögensgegenstände, die überwiegend entgeltlich erworbene Software betreffen, werden im Zeitpunkt des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer und ggf. außerplanmäßig abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgt linear über 3 - 5 Jahre.

Die Gesellschaft nimmt das Wahlrecht nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB nicht in Anspruch und aktiviert keine selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.

Das Sachanlagevermögen wird im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen und rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich, soweit abnutzbar, planmäßigen und ggf. außerplanmäßigen Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear und degressiv vorgenommen. Bei degressiven Abschreibungen erfolgt ein planmäßiger Übergang auf lineare Abschreibungen, falls diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führen. Im Jahr des Zugangs erfolgt die Abschreibung zeitanteilig.

Die Abschreibungen für die einzelnen Anlagengruppen erfolgen über:

Gebäude 18 - 50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 3 - 20 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 20 Jahre

Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten bis EUR 250,00 liegen, werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 250,00 bis einschließlich EUR 1.000,00 wird ein Sammelposten gebildet, der im Jahr der Anschaffung und den vier darauf folgenden Jahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird.

Die Gesellschaft nimmt das Wahlrecht nach § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB nicht in Anspruch und aktiviert keine Fremdkapitalzinsen.

Unter den Finanzanlagen ausgewiesene Beteiligungen und Ausleihungen werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Einem niedrigeren Wertansatz zum Abschlussstichtag als dem nach vorgenannten Grundsätzen ermittelten wird bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung durch eine außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen.

Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots werden bis zu den Anschaffungskosten vorgenommen, wenn die Gründe für eine dauernde Wertminderung nicht mehr bestehen.

Die Bestände der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bewertet.

Die unfertigen Erzeugnisse sind mit der bis zum Bilanzstichtag erbrachten Leistung angesetzt. Die retrograde Bewertung der Herstellungskosten erfolgte ausgehend von dem erzielbaren Verkaufspreis mit einem entsprechenden Abschlag für die darin enthaltene Gewinnmarge.

Bei den Vorräten werden die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen - angesetzt zu Nennwerten - aktivisch abgesetzt.

Die Gesellschaft nimmt das Wahlrecht nach § 255 Abs. 3. Satz 2 HGB nicht in Anspruch und aktiviert keine Fremdkapitalzinsen.

Der Ansatz der geleisteten Anzahlungen auf Bestellungen, Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt zu ihrem Nennbetrag, soweit nicht in Einzelfällen ein niedrigerer Wertansatz geboten ist. Erkennbare Einzelrisiken bei zweifelhaften Forderungen werden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Dem allgemeinen Kredit-, Zins- und Ausfallrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Die liquiden Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, abgegrenzt.

Passiva

Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des aufgrund vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssatz werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen passiviert.

Die Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung - sämtlich mit kurzfristigem Charakter - erfolgt zum Devisenkassamittelkurs.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

3. Erläuterungen zur Bilanz

3.1 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 80 (Vorjahr TEUR 45) und TEUR 337 (Vorjahr TEUR 342) aus dem Finanzverkehr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen in Höhe von TEUR 9 (Vorjahr TEUR 35) aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr und TEUR 190 (Vorjahr TEUR 193) aus dem Finanzverkehr gegen die Gesellschafterin Probat-Werke von Gimborn Maschinenfabrik GmbH, Emmerich am Rhein.

3.2 Flüssige Mittel

Es handelt sich um Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten.

3.3 Eigenkapital

Das voll eingezahlte Stammkapital beträgt EUR 306.780,00.

3.4 Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen beinhalten Rückstellungen für Gewerbesteuer für das Jahr 2019. Die sonstigen Rückstellungen umfassen insbesondere Rückstellungen für Personalrückstellungen, Gewährleistungsrückstellungen und Jahresabschlusskosten. Die pauschale Gewährleistungsrückstellung wurde auf Grundlage der garantiebehafteten Umsatzerlöse des laufenden Geschäftsjahres gebildet.

3.5 Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.

Die sonstigen Verbindlichkeiten resultieren in Höhe von TEUR 53 (Vorjahr TEUR 15) aus Steuern und in Höhe von TEUR 4 (Vorjahr TEUR 5) aus Verbindlichkeiten im Rahmen sozialer Sicherheit.

4. Sonstige Angaben

4.1 sonstige finanzielle Verpflichtungen

Laufzeit < 1 Jahr
TEUR
>1 <5 Jahre
TEUR
>5 Jahre
TEUR
Leasingverträge (Nettobeträge) 12 10 -
Miete Büro 2 - -
14 10 -

Der Mietvertrag der Büroräume ist unbefristet. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.

4.2 Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich 23 (Vorjahr 24) Mitarbeiter, davon 2 Angestellte (Vorjahr 2) und 21 gewerbliche Arbeitnehmer (Vorjahr 22).

4.3 Organe

Die Geschäftsführer der Gesellschaft sind:

 

Herr Ralf Schumacher, Maschinenbaumechanikermeister, Emmerich am Rhein

 

Herr Martin Starke, Kaufmann, Recklinghausen (bis 11.7.2019).

Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

4.4 Konzernverhältnisse

Der Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der PROBAT-Werke von Gimborn GmbH, Emmerich am Rhein, der zugleich für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufgestellt wird, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.

4.5 Gewinnverwendung

4.6 Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres, über die hier zu berichten wäre, haben sich nicht ergeben bzw. bestehen nicht.

 

Rees, 30. März 2020

GWR Galenuswerk Rees GmbH, Rees

R. Schumacher

Die Gesellschafterversammlung hat am 08. Mai 2020 den Jahresabschluss 2019 festgestellt.

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