DS
Spedition GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
647.039,66 |
635.411,66 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.102,00 |
4.876,00 |
| II.
Sachanlagen |
628.625,85 |
616.213,85 |
| III.
Finanzanlagen |
15.311,81 |
14.321,81 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.687.574,58 |
2.928.076,44 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.166.191,76 |
2.709.154,31 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.938,00 |
3.852,96 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
521.382,82 |
218.922,13 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
46.866,59 |
49.090,19 |
| D.
Aktive latente Steuern |
210.006,00 |
178.720,00 |
| Aktiva |
3.591.486,83 |
3.791.298,29 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
326.437,94 |
252.564,13 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
122.710,06 |
122.710,06 |
| II.
Gewinnrücklagen |
8.847,00 |
8.847,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
121.007,07 |
-115.407,60 |
| IV.
Jahresüberschuss |
73.873,81 |
236.414,67 |
| B.
Rückstellungen |
507.034,37 |
454.098,02 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.744.186,92 |
3.084.636,14 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.744.186,92 |
2.978.314,37 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
|
106.321,77 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
5.886,30 |
5.421,80 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.827,60 |
|
| Summe
Passiva |
3.591.486,83 |
3.791.298,29 |
Anhang
Handelsregister Registergericht München, Abteilung
B Nr. 71555
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 2 HGB auf.
Die Firma der Gesellschaft lautet "DS Spedition GmbH"
mit Sitz in München, diese ist im Handelsregister B
des Amtsgerichts München und der Nummer HRB 71555
eingetragen.
Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1
Satz 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Bei der Gesellschaft ergibt sich zum 31.12.2023 ein
positives Eigenkapital in Höhe von 326 T€.
Es bestehen keine sonstigen besonderen Umstände
entsprechend § 264 Abs. 2 S. 2 HGB, die dazu
führen, dass der Jahresabschluss kein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.
Die Darstellungsstetigkeit nach § 265 Abs. 1 S. 2 ist
nicht durchbrochen. Die Bilanz und G+V Werte sind nach
§ 235 Abs. 2 S. 2 HGB mit dem Vorjahr vergleichbar.
Währungsumrechnung
Fremdwährungsposten wurden mit dem
Devisenkassamittelkurs entsprechend des § 256a Satz 1
HGB bewertet.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind - mit Ausnahme der in das
Handelsrecht aufgenommenen Saldierungspflicht für
bestimmte Aktiva und Passiva (BilMoG) - nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden, die Rechnungsabgrenzungsposten
sowie die latenten Steuern wurden in der Bilanz - soweit
vorhanden - gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach
den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB
sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres
überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet, sofern nicht § 254 HGB anzuwenden ist. Es
ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind - mit Ausnahme von
Währungskursgewinnen gem. § 256a Satz 2 HGB - nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden. Die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden weichen nicht vom Vorjahr ab (284 Abs. 2
Nr. 1+2 HGB)
Einzelne Positionen werden wie folgt bewertet:
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten
angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.
Die
Sachanlagen sind mit ihren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet.
Abschreibungen auf abnutzbare Anlagegegenstände
werden grundsätzlich planmäßig linear
vorgenommen. Die Möglichkeiten der degressiven
Abschreibung wurden nicht genutzt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 800,00) wurden
gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im
Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt
wurde. Für geringwertige Wirtschaftsgüter
(Anschaffungskosten € 800,01 bis € 1.000,00)
wurde in den Vorjahren ein Sammelposten gebildet und auf
eine Nutzungsdauer von 5 Jahren verteilt.
Die
Finanzanlagen sind mit ihren Anschaffungskosten bzw.
mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel
(Beilage zu diesem Anhang) ersichtlich; ebenso die
Abschreibungen des Geschäftsjahres.
Bei der Ermittlung der Herstellungskosten wurden
keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.
Die
Forderungen,
sonstigen Vermögensgegenstände und
flüssigen
Mittel werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag
angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Der Vermögensgegenstand zur Erfüllung der
Pensionsrückstellung wird ab 2016 auf der Aktivseite
dargestellt, da dieser den Rückstellungswert für
Pensionen übersteigt.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben
vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die Bewertung erfolgt mit dem Nennwert.
Die Berechnung der
aktiven latenten Steuern beruht auf temporären
Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher
und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274
HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und Steuerentlastungen
werden saldiert ausgewiesen. Der zur Berechnung der
latenten Steuern verwendete Ertragssteuersatz liegt bei ca.
32 %. Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt hierbei
durchschnittlich 450%. Der Umstellungsbetrag der latenten
Steuern zum 1.1.2010 in Höhe von T€ 8 wurde in
die Bilanzposition andere Gewinnrücklage eingestellt.
Die aktiven latenten Steuern ergeben sich aus der
folgenden Tabelle:
|
01.01.2023
|
Verbrauch
|
Zuführung
|
31.12.2023
|
Körperschaftsteuer
|
|
|
|
|
Körperschaftsteuer
|
84.902,00
|
|
14.388,00
|
99.290,00
|
Solidaritätszuschlag
|
4.670,00
|
|
791,00
|
5.461,00
|
Gewerbesteuer
|
|
|
|
|
Gewerbesteuer
|
89.148,00
|
|
16.107,00
|
105.255,00
|
|
178.720,00
|
0,00
|
31.286,00
|
210.006,00
|
Die
Rückstellungen für Pensionen werden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Sie werden pauschal mit
einem einer Restlaufzeit von 10 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz (1,82%) der letzten 10
Jahre (bisher vergangenen 7 Geschäftsjahre) abgezinst
(§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB).Aufgrund der
handelsrechtlichen Anpassung auf 10 Jahre ergibt sich ein
ausschüttungsgesperrter Betrag. Derzeit sind
ausschüttungsgesperrte Beträge nach § 285
Nr. 28 HGB aufgrund der Aktivierung latenter Steuern in
Höhe von 210.006,00 € und Aufgrund der
Pensionsrückstellungsanpassung in Höhe von
27.659,00 € vorhanden.
Die bestehenden Rückdeckungsversicherungen
wurden an die begünstigten Personen unverfallbar
verpfändet, so dass diese dem Zugriff der
Gläubiger entzogen sind.
Die
übrigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§Abs. 2 Satz 1 HGB).
Rückstellungsbeträge von mehr als 1 Jahr
bestehen, außer der Pensionsrückstellung,
derzeit nicht.
In den sonstigen Rückstellungen sind
enthalten:
Personalkosten
|
76
|
Boni-Verpflichtung
|
72
|
Aufbewahrung von
Unterlagen
|
29
|
Sonstige
|
29
|
Abschluss- und
Prüfungskosten
|
18
|
|
224
|
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen (§ 253 Abs. 1
Satz 2 HGB).
Zum 31.12.2023 bestanden Verbindlichkeiten mit
folgenden Laufzeiten, Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von über 5 Jahren bestehen in Höhe
von 0 T€:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind durch Sicherungsübereignungen besichert.
Von den Verbindlichkeiten 1-5 Jahre sind TE 27 durch
eine Grundschuld gesichert.
|
bis 1 Jahr
|
1-5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
gesamt
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstitute
|
165
|
0
|
0
|
165
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
2.395
|
|
|
2.395
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschafter
|
5
|
|
|
5
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
179
|
|
|
179
|
|
2.744
|
0
|
0
|
2.744
|
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn-
und Verlustrechnung
Für das Anlagevermögen wurden im
Geschäftsjahr planmäßige Abschreibungen in
Höhe von insgesamt T€ 59 vorgenommen.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im
Wesentlichen periodenfremde Erträge, Auflösungen
von Rückstellungen, Erlöse aus Vermietung,
Unentgeltliche Leistungen sowie
Versicherungsentschädigungen in Höhe von
insgesamt T€ 142 enthalten, sowie Erträge aus
Sachanlagezuschreibungen Höhe von T€ 83.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in
Relation zum Gesamtbetrag der Position keine nennenswerten
periodenfremden Aufwendungen enthalten.
Ergänzende Angaben
Angaben zu nicht in der Bilanz enthaltenen
Geschäften / Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die wesentlichen sonstigen finanziellen
Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen sind,
bestehen in Höhe von T€ 101 und betreffen diverse
Miet- und Leasingverträge, sowie Aval-Konten in
Höhe von T€ 13.
Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB.
Brutto Anlagespiegel zum 31.12.2023
|
Anschaffungs-,
Herstellungs-
|
Zugänge
Abgänge-
|
kumulierte
Abschreibungen
|
Abschreibungen
Zuschreibungen-
|
Buchwert
|
|
kosten
|
|
|
vom 01.01.2023
|
|
|
01.01.2023
|
|
31.12.2023
|
bis 31.12.2023
|
31.12.2023
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
A. Anlagevermögen
|
|
|
|
|
|
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
21.081,64
|
1.983,37
|
19.963,01
|
3.757,37
|
3.102,00
|
II. Sachanlagen
|
1.078.360,84
|
67.693,70
|
512.309,94
|
55.281,70
|
628.625,85
|
|
|
-5.118,75
|
|
|
|
III. Finanzanlagen
|
14.321,81
|
990,00
|
0,00
|
|
15.311,81
|
Summe Anlagevermögen
|
1.113.764,29
|
70.667,07
|
532.272,95
|
59.039,07
|
647.039,66
|
|
|
-5.118,75
|
|
|
|
Angaben über die Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
Herr Anton Zacherl, Speditionskaufmann
Herr Zacherl ist einzelvertretungsberechtigter
Geschäftsführer und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit. Herr Anton Zacherl
führt die Gesellschafter als alleiniger
Geschäftsführer.
In Anlehnung an § 286 Abs. 4 HGB wird auf die
Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer
verzichtet.
Beschäftigte
Die Anzahl der Beschäftigten im
Jahresdurchschnitt ergibt sich entsprechend der Ermittlung
nach § 267 Abs. 5 HGB wie folgt:
Beschäftigtenzahl
|
2023
|
Vorjahr
|
Angestellte/Arbeiter
|
16
|
17
|
Aushilfen/Teilzeitbeschäftigte
|
3
|
3
|
|
19
|
20
|
sonstige Berichtsbestandteile
München, den 31. März 2025
________________________________
Anton Zacherl
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2025
festgestellt.
|