Reisecenter
Lechhausen GmbH
Augsburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
29.102,00 |
36.724,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
28.320,50 |
35.400,50 |
| II.
Sachanlagen |
781,50 |
1.323,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
113.162,33 |
111.659,67 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
77.801,97 |
88.319,41 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
35.360,36 |
23.340,26 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
17,28 |
17,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
142.281,61 |
148.400,95 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
68.189,12 |
66.950,54 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
43.189,12 |
41.950,54 |
| B.
Rückstellungen |
2.310,00 |
3.115,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
71.782,49 |
78.335,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
142.281,61 |
148.400,95 |
Anhang
Der Jahresabschluss der Reisecenter Lechhausen GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind für Zwecke der
Offenlegung insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Für die Offenlegung wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288 HGB Gebrauch gemacht.
Dieser Jahresabschluss sowie der Abschluss des
Vorjahres sind nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG)
aufgestellt. Dabei wurden die in § 67 EGHGB
eingeräumten Wertbeibehaltungs- und
Fortführungswahlrechte beansprucht. Das gilt
insbesonders für nachfolgend dargestellte
Sachverhalte:
Bei bis 2009 angeschafften Wirtschaftsgütern
wurde die bisherige Abschreibung fortgeführt. Das gilt
gleichermaßen auch für bisher beanspruchte
steuerliche Sonderabschreibungen, Abschreibungen wegen
Auflösung des Investitionsabzugsbetrags sowie für
die Behandlung der geringwertigen Wirtschaftsgüter.
Ergeben sich bei der Bewertung der
Rückstellungen nach dem BilMoG Überdeckungen,
wurde vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, den Wert
beizubehalten, soweit der aufzulösende Betrag bis
spätestens zum 31.12.2024 wieder zugeführt werden
müsste. Unterdeckungen bei Rückstellungen wurden
zugeführt.
Es wurde unter dem Gesichtspunkt der
Unternehmensfortführung bewertet.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Saldierungen wurden nicht
vorgenommen.
Die Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres wurden unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren - ist durch die Bildung von Rückstellungen und
Wertberichtigungen Rechnung getragen. Nicht realisierte
Gewinne wurden nicht ausgewiesen.
Der bis einschließlich 2009 erworbene
aktivierte Geschäfts- oder Firmenwert wird
entsprechend der bisherigen Regelung linear über die
Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend dem
tatsächlichen Wertverzehr linear oder degressiv
vorgenommen.
Die steuerlichen Regelungen zum Ansatz von
geringwertigen Wirtschaftsgütern wurden angewendet. Es
handelt sich hierbei um eine Position, die für die
Darstellung des tatsächlichen Vermögens von
untergeordneter Bedeutung ist, sodass eine Übernahme
des steuerlichen Werts zur Vereinfachung und aus
Gründen der Wirtschaftlichkeit zu vertreten ist. Im
Einzelnen wurde folgende steuerliche Behandlung
übernommen:
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs in voller
Höhe abgeschrieben.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
150,00 Euro aber nicht mehr als 1.000,00 Euro wurde ein
Sammelposten gebildet, der gleichmäßig über
5 Jahre abgeschrieben wird.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Berücksichtigung des erkennbaren und latent
vorhandenen Ausfallrisikos bewertet.
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist nur
transitorischer Aufwand, der zeitanteilig
berücksichtigt wurde, ausgewiesen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr oder frühere Jahre betreffenden,
noch nicht veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten im
Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.
Die Forderungen, die eine Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr aufweisen, betragen 6.298,55 Euro (Vorjahr:
11.406,43 Euro).
Von den gesamten bilanzierten Verbindlichkeiten
weisen 71.782,49 Euro (Vorjahr: 78.335,41 Euro) eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr auf.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
betragen 0,00 Euro (Vorjahr: 7.000,00), die Forderungen
gegenüber Gesellschaftern 6.846,87 Euro (Vorjahr:
6.448,46).
Die Firma Reisecenter Lechhausen GmbH hat
Verpflichtungen aus der Übernahme von
Bürgschaften oder aus der Bestellung von Sicherheiten
für fremde Verbindlichkeiten über die in der
Bilanz ausgewiesenen Beträge hinaus nicht
begründet.
Verpflichtungen aus der Übertragung und Begebung
von Wechseln bestanden nicht.
Verpflichtungen aus
Gewährleistungsverträgen bestanden über die
gesetzlichen Verpflichtungen hinaus nicht.
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten wurden nicht
begründet.
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser
Gewinnverwendung aufgestellt. In den Bilanzgewinn wurde ein
Vorjahreswert von 41.950,54 Euro einbezogen.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Geschäftsführer:
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Jürgen
Schönberger
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ausgeübter Beruf:
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Kaufmann
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Augsburg-Lechhausen, den 31.12.2012
gezeichnet: Jürgen Schönberger
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2012 festgestellt.
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