Salza Tankstellen GmbHLiquidiert

99947 Bad Langensalza, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 500534
Vorher
Salza Automobile GmbH
Eingetragen
9.8.2006
Branche
Einzelhandel in eigenem Namen mit Motorenkraftstoffen, Freie TankstellenBeteiligungsgesellschaftenBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Gegenstand
das Betreiben einer oder mehrerer Tankstellen

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 4 angezeigt

Melanie Schlüfter
10.000 €
40.00%
10.000 €
40.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Salza Automobile GmbH

Bad Langensalza

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

Bilanz

AKTIVA
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 25.688,00 35.499,00
I. Sachanlagen 24.988,00 35.499,00
II. Finanzanlagen 700,00 0,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 156.517,31 117.871,50
I. Vorräte 29.443,96 27.068,57
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
63.365,78 42.713,74
1. Sonstige Vermögensgegenstände 40.404,53 29.716,89
III. Kassenbestand, Bundesbank-
guthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks
63.707,57 48.089,19
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 2.104,54 2.202,97
D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL
GEDECKTER FEHLBETRAG
24.266,68 32.353,38
SUMME Aktiva 208.576,53 187.926,85
PASSIVA
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. EIGENKAPITAL 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
- Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -9.915,00 -9.915,00
Eingefordertes Kapital 15.085,00 15.085,00
II. Gewinn- und Verlustvortrag -47.438,38 -29.093,40
III. Jahresüberschuss 8.086,70 0,00
IV. Jahresfehlbetrag 0,00 -18.344,98
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 24.266,68 32.353,38
B. RÜCKSTELLUNGEN 5.070,00 5.070,00
C. VERBINDLICHKEITEN 146.363,67 114.285,42
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 57.142,86 68.571,43
SUMME Passiva 208.576,53 187.926,85

Anhang

Durch die erstmalige Anwendung der durch die Artikel 1 bis 11 des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) geänderten Vorschriften ändern sich die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden des Jahresabschlusses. Die §§ 252 Abs. 1 Nr. 6, 265 Abs. 1 und 284 Abs. 2 Nr. 3 des Handelsgesetzbuches wurden ggf. entsprechend Art. 67 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuches nicht angewendet. Von dem Wahlrecht, Vorjahreszahlen nicht an die geänderten Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes anzupassen, wurde Gebrauch gemacht. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des HGB und des GmbHG wurden angewendet. Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Das Wirtschaftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Angaben, die zulässigerweise in der Bilanz oder im Anhang aufgeführt werden können, sind im Anhang zu finden. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wurde unter Inanspruchnahme größenabhängiger Erleichterungen für kleine Gesellschaften verzichtet. Soweit handels- und steuerrechtlich möglich, wurden in der Handels- und in der Steuerbilanz einheitliche Ansatz- und Bewertungsmethoden gewählt. Handelsrechtliche Ansätze oder Beträge, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, wurden für steuerliche Zwecke nach § 60 Abs. 2 EStDV angepasst.

Angaben zu den Posten des Jahresabschlusses

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Sachanlagevermögen wird - soweit abnutzbar - zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Entsprechend der Auffassung des HFA und des IDW wurden die steuerrechtliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der geringwertigen Wirtschaftsgüter auch für die Handelsbilanz angewandt, da dieser Posten insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 410,00 EUR nicht übersteigen, wurde vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear vorgenommen. Diese erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Stichtagswerten. Herstellungskosten umfassen die Einzelkosten und die notwendigen Gemeinkosten. Forderungen sind mit dem Nennwert bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Am Bilanzstichtag erkennbare Einzelrisiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit länger als 1 Jahr betragen 20.128,09 EUR (VJ 20 TEUR. Flüssige Mittel (Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks) wurden ebenfalls zum Nennwert bewertet. Für Ausgaben, die vor dem Abschlussstichtag angefallen sind, aber erst in voller Höhe oder anteilig einem Wirtschaftsjahr nach dem Abschlussstichtag zuzurechnen sind, wurde ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Von der Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB wurde Gebrauch gemacht. Ein Ansatz aktiver latenter Steuern erfolgte deshalb nicht. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.

Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt mit den Erfüllungsbeträgen. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen 114.539,14 EUR (VJ 105 TEUR). Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen besteht der übliche Eigentumsvorbehalt. Die Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter betragen 5.474,17 EUR (VJ < 2 TEUR). Es bestehen branchenübliche Bürgschaftsverpflichtungen für eingelagerte Agenturwaren. Zum Abschlussstichtag bestanden keine weiteren in der Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer im Geschäftsjahr war bestellt:

Herr Roland Stübe, Kaufmann

Salza Automobile GmbH

- Geschäftsführung -

Der Abschluss der Gesellschaft wurde am 29.11.2011 festgestellt.

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