Schießsport Buinger GmbH
Möttingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.08.2022 bis zum 31.07.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.7.2023
EUR |
31.7.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
90.508,53 |
97.530,53 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,50 |
2,50 |
| II.
Sachanlagen |
90.506,03 |
97.528,03 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.959.780,26 |
1.280.047,92 |
| I.
Vorräte |
1.222.645,83 |
763.786,16 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
176.192,83 |
104.129,05 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
23.109,75 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
560.941,60 |
412.132,71 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.344,44 |
3.293,52 |
| Aktiva |
2.052.633,23 |
1.380.871,97 |
Passiva
|
|
31.7.2023
EUR |
31.7.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.650.131,89 |
1.114.729,37 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.052.229,80 |
861.469,76 |
| III.
Jahresüberschuss |
585.402,09 |
240.759,61 |
| B.
Rückstellungen |
27.496,02 |
26.996,02 |
| C.
Verbindlichkeiten |
375.005,32 |
239.146,58 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
375.005,32 |
239.146,58 |
| Passiva |
2.052.633,23 |
1.380.871,97 |
Anhang
1. Auftrag und Auftragsbedingungen
Die Geschäftsführung, Herr Buinger, der
Schießsport Buinger GmbH
beauftragte uns, den Jahresabschluss zum 31. Juli
2023, bestehend aus
- Bilanz zum 31.07.2023
- Anhang
ohne Plausibilitätsbeurteilungen unter
Zugrundelegung der von uns gefertigten Buchführung zu
erstellen.
2. Rechtliche Verhältnisse
Firma:
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Schießsport Buinger GmbH
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Sitz:
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Möttingen
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Handelsregister:
|
Amtsgericht
Augsburg
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Gründung am
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06.08.2010
mit notariellem beurkundetem Gesellschaftsvertrag
|
Eingetragen:
|
Amtsgericht
Augsburg, HRB 25553
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Gegenstand:
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Handel mit
Sportwaffen und -munition, Vereinsbedarf und
Schießbekleidung
|
Geschäftsjahr:
|
1.8. -
31.07.
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Stammkapital:
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Andreas Buinger
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17.500
€, 70 %
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|
Franziska Schubert
|
7.500 €, 30 %
|
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Gesamt
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25.000 €, 100
%
|
|
Das Stammkapital ist zur Hälfte
einbezahlt.
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Geschäftsführung und Vertretung:
|
Zur
Geschäftsführung und Vertretung der
Gesellschaft ist ausschließlich Herr Buinger
berechtigt. Er wurde von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Die Vertretungsbefugnis ist im Handelsregister
eingetragen.
|
3. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde anhand des
Gesamtkostenverfahrens aufgestellt.
4. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen
gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer
angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode
wurde der tatsächliche Wertverzehr des
Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
im Wert von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wurden in einem
Sammelposten eingestellt und über 5 Jahre
abgeschrieben.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
Bei der Bewertung der Forderungen und
Verbindlichkeiten wurden sämtliche erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch
eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 2 % auf die
Netto-Forderungen ausreichende Rechnung getragen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt.
Die Steuerrückstellungen betreffen noch nicht
veranlagte Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
5. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
6. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Angabe zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
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0 Euro
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Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
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158.077 Euro
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Verbindlichkeiten bis zu
einem Jahr Restlaufzeit
|
1.966 Euro
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7.Vollständigkeitserklärung
Ich, Herr Buinger, bestätige der Steuerkanzlei
Friedrich Burmann alle Unterlagen, Aufklärungen und
Nachweise vollständig nach bestem Wissen und Gewissen
übergeben zu haben.
Markt Berolzheim, im Juni 2024
_________________________
Herr Buinger
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.06.2024
festgestellt.
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