Car-Center
B12 GmbH
Röhrnbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.352,00 |
16.776,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.352,00 |
16.726,00 |
| II.
Finanzanlagen |
0,00 |
50,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
668.371,82 |
845.343,14 |
| I.
Vorräte |
485.929,17 |
645.759,55 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
91.929,46 |
129.675,48 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
90.513,19 |
69.908,11 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
862,70 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
429.817,01 |
427.089,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.102.540,83 |
1.290.071,22 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
439.589,38 |
274.660,06 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
2.727,63 |
164.929,32 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
429.817,01 |
427.089,38 |
| B.
Rückstellungen |
9.213,26 |
6.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.093.327,57 |
1.281.270,10 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
2.801,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.102.540,83 |
1.290.071,22 |
Anhang
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung gem. § 284
Abs. 2 HGB
Gemäß § 264 HGB haben die
gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft den
Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der mit der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit
bildet. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft zu vermitteln. Führen
besondere Umstände dazu, dass der Jahresabschluss
dieses Bild nicht vermittelt, so sind im Anhang
zusätzliche Angaben zu machen.
Der Jahresabschluss der Firma Car-Center B12 GmbH
wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Dabei wurden die Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und die allgemeinen
Bewertungsgrundsätze des § 252 HGB beachtet.
Im Speziellen wurden folgende Grundsätze und
Methoden bei der Bewertung der im Jahresabschluss
ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden
angewendet:
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten- bzw. Herstellkosten angesetzt und
- soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibung
vermindert. Für geringwertige Wirtschaftsgüter
wurde die Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2 EStG
beansprucht.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu
Anschaffungskosten. An der Aufnahme und Bewertung der
Vorräte haben wir nicht mitgewirkt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken angesetzt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Sonstige Pflichtangaben gem. § 285 HGB
Beim Ausweis der sonstigen Pflichtangaben nach §
285 HGB wurde von der Erleichterung für kleine
Kapitalgesellschaften i.S. § 288 HGB Gebrauch gemacht.
Die folgenden Angaben beziehen sich auf den
handelsrechtlichen Jahresabschluss der Firma Car-Center B12
GmbH.
Auf die Erstellung eines Verbindlichkeitenspiegel
wurde verzichtet, da die Art und Zusammensetzung der
Verbindlichkeiten aus der Bilanz ersichtlich ist.
Angaben über das Mitglied des
Unternehmensorgans
Geschäftsführer: Herr Georg Nigl
Röhrnbach, den 15.02.2017
sonstige Berichtsbestandteile
Röhrnbach, den 15.02.2017
gez. Geschäftsführer Georg Nigl
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.02.2017 festgestellt.
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