Klinikum Braunschweig Textilservice GmbH
Selbe AdresseWäscherei und chemische Reinigung für gewerbliche Kunden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Schneider-Adamek seit 5.11.2025 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Braunschweig | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Babybauch GmbHBraunschweigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVSEITE
PASSIVSEITE
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
AnhangI. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Braunschweig und ist beim Amtsgericht Braunschweig im Handelsregister unter der Registernummer HRB 208457 eingetragen. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschussstichtag die Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft nach § 267a HGB auf. Die größenabhängigen Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Bei der Bewertung geht die Geschäftsführung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aus. Die Gesellschaft erzielt ihre Umsatzerlöse in wesentlichem Umfang aus Dienstleistungen gegenüber der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH. Die Zahlungsfähigkeit und die Fortführung der Unternehmenstätigkeit des Klinikums sind wiederum abhängig von der finanziellen Unterstützung der Alleingesellschafterin, der Stadt Braunschweig. Durch die finanzielle Unterstützung der Stadt ist die Liquidität des Klinikums nach der zugrunde liegenden Planung für den Prognosezeitraum sichergestellt. Demzufolge wurde auch der Jahresabschluss der Gesellschaft unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Sofern es auf Seiten des Klinikums zu Abweichungen hinsichtlich der Planungsannahmen mit negativen Auswirkungen auf die Zahlungsfähigkeit kommt und ergänzende Finanzierungsvereinbarungen nicht getroffen werden, könnte der Bestand des Klinikums und somit auch der Bestand der Gesellschaft gefährdet sein. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 1. Anlagevermögen Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden linear abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der immateriellen Anlagegüter beträgt 3 bis 5 Jahre. 2. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert und ggf. unter Abzug von Wertberichtigungen angesetzt. Die flüssigen Mittel werden zum Nennwert bilanziert. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwendungen für einen Zeitpunkt nach dem Abschlussstichtag darstellen. 3. Passiva Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden soweit erforderlich berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. III. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens sind im Anlagespiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. 2. Umlaufvermögen Es bestehen zum Bilanzstichtag Forderungen gegenüber dem Finanzamt in Höhe von 23 T€. 3. Eigenkapital Das Stammkapital beträgt 25 T€. 4. Rückstellungen Die Rückstellungen betreffen Jahresabschlusskosten in Höhe von 5 T€ (Vorjahr 5 T€) und Steuerrückstellungen in Höhe von 9 T€ (Vorjahr 7 T€). 5. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und sind unbesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern resultieren in Höhe von 12 T€ (Vorjahr 39 T€) aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe bei 30 T€ aus der Umsatzsteuer. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Im Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen" sind im Berichtsjahr keine Aufwendungen (Vorjahr 0,5 T€), die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind (periodenfremde Aufwendungen) enthalten. Im Berichtsjahr erfolgte erstmalig eine Umgliederung der Personalgestellung (TEUR 101; Vj. TEUR 40) von den bezogenen Leistungen (Materialaufwand) in die sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Das Vorjahr wurde nicht angepasst. V. Ergänzende Angaben 1. Angaben zu den Organen der Gesellschaft Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr
2. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 keine Mitarbeiter. 3. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten nach § 251 HGB bestehen nicht. 4. Vorschlag über die ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 4.141,86 € auf neue Rechnung vorzutragen. 5. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- oder Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben. 6. Konzernangaben Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird aufgrund untergeordneter Bedeutung nach § 296 Abs. 2 HGB nicht in den Konzernabschluss der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH, Braunschweig einbezogen (Amtsgericht Braunschweig HRB 9319).
Braunschweig, den 31. März 2024 Dr. Raimar Goldschmidt, Geschäftsführer Aylin Meine, Geschäftsführerin Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Babybauch GmbH, Braunschweig: Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Babybauch GmbH, Braunschweig, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Angabe im Anhang unter " I. Allgemeinen Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss", in der die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die Gesellschaft ihre Umsatzerlöse in wesentlichem Umfang aus Dienstleistungen gegenüber der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH erzielt. Die Zahlungsfähigkeit und die Fortführung der Unternehmenstätigkeit des Klinikums sind wiederum abhängig von der finanziellen Unterstützung der Alleingesellschafterin, der Stadt Braunschweig.Durch die finanzielle Unterstützung der Stadt ist die Liquidität des Klinikums nach der zugrunde liegenden Planung für den Prognosezeitraum sichergestellt. Demzufolge wurde auch der Jahresabschluss der Gesellschaft unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Sofern es auf Seiten des Klinikums zu Abweichungen hinsichtlich der Planungsannahmen mit negativen Auswirkungen auf die Zahlungsfähigkeit kommt und ergänzende Finanzierungsvereinbarungen nicht getroffen werden, könnte der Bestand des Klinikums und somit auch der Bestand der Gesellschaft gefährdet sein. Wie in der Angabe dargelegt, deutet diese Gegebenheit auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteil ist bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, den 23. April 2024 Rödl
& Partner GmbH
Kießling, Wirtschaftsprüfer Thiele, Wirtschaftsprüfer |
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