juwi Wind Germany 294 GmbH & Co. KG
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Björn Wenzlaff seit 6.7.2022 | Prokura |
Lutz Knölke seit 20.6.2022 | Prokura |
Lorenz Heinen seit 20.6.2022 | Prokura |
Frederik Faißt seit 20.6.2022 | Prokura |
Kathi Katharina Feiden seit 20.6.2022 | Prokura |
Carsten Bovenschen seit 13.12.2021 | Vorstandsmitglied |
Christian Karl Arnold seit 13.12.2021 | Vorstandsmitglied |
Tobias Christof Heere seit 3.8.2021 | Prokura |
Daniel Fromme seit 4.2.2021 | Prokura |
Jana Warken seit 20.2.2020 | Prokura |
Thomas Simon seit 13.9.2019 | Prokura |
Amiram Wojciech Claus Roth seit 12.6.2019 | Prokura |
Lutz Rüttinger seit 2.8.2017 | Prokura |
Michael Dr. Damnitz seit 18.5.2016 | Prokura |
Maximilian Marc Nowak seit 26.11.2015 | Prokura |
Stephan Gernot Hansen seit 22.9.2014 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
juwi AGWörrstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020LAGEBERICHT für das Geschäftsjahr 2020der juwi AGDarstellung des Geschäftsverlaufs und der RahmenbedingungenGeschäftsverlauf und Rahmenbedingungen für die juwi AG Das abgelaufene Geschäftsjahr war von herausfordernden Rahmenbedingungen gekennzeichnet. Seit Einführung des EEG vor 20 Jahren wurden mit 1.078 Megawatt in 2019 und 591 Megawatt im ersten Halbjahr des Kalenderjahres 2020 noch nie so wenige Windkraftanlagen an Land errichtet. Die wesentlichen Gründe für diesen extrem niedrigen Zubau sind unverändert die immer aufwändigere Projektentwicklung sowie die immer längere Dauer der Genehmigungsverfahren. Darüber hinaus hat die Covid-19-Pandemie nicht nur die Dauer der Genehmigungsverfahren verlängert, sondern auch die erforderlichen Abstimmungen mit Grundstücksbesitzern, Anwohnern und Behörden erschwert oder verzögert. Parallel zu den Covid-Maßnahmen der staatlichen Stellen ging eine Großteil der juwi-Mitarbeiter ab Ende März 2020 in das Home-Office. Als innovatives Unternehmen waren wir darauf bestens vorbereitet, so dass es durch die anhaltende Ausweitung des mobilen Arbeitens zu keinen nennenswerten betrieblichen Einschränkungen kam. Auf der Marktseite führten die ausbleibenden Genehmigungen vor allem im Windbereich dazu, dass die letzten Ausschreibungsrunden der Bundesnetzagentur unterzeichnet waren. Bei einem zulässigen maximalen Gebotswert von 6,2 ct/kWh konnten die verfügbaren Windkraftprojekte so immerhin wirtschaftlich umgesetzt werden und zum wirtschaftlichen Erfolg des Geschäftsjahres beitragen. Das vor allem durch die sogenannte "Diesel-Affäre" und die Covid-19-Pandemie zuletzt wieder gestärkte Umweltbewusstsein hat das Interesse von Politik und Gesellschaft an der Energiepolitik und dem Umbau des Energiesystems hin zu erneuerbaren Energien und einer nachhaltigen Energie- und Verkehrspolitik wieder stärker in den Mittelpunkt gerückt. Das Bundeswirtschaftsministerium hat unter anderem mit dem Referentenentwurf zu einer umfassenden EEG-Novelle zuletzt verschiedene Initiativen vorgestellt, die an allen Wertschöpfungsstufen der Branche ansetzen, die wir grundsätzlich sehr begrüßen. Die EEG - Novelle kann daher bei einer zügigen Umsetzung mittelfristig zu der dringend erforderlichen deutlichen Belebung bei Zubau erneuerbarer Energien führen und so den politischen Gestaltungsanspruch, die Energiewende in Deutschland nun auch erfolgreich umzusetzen, voranbringen. Allerdings fehlen Impulse, die zeitnah den vorhandenen Genehmigungsstau auflösen und die Genehmigungsverfahren planbarer machen. Kurzfristig werden die Unsicherheiten auf dem deutschen Energiemarkt daher nach unserer Einschätzung weiter dominieren und die Zubaumengen begrenzt bleiben. Mit den gestarteten Initiativen der Bundesregierung zur Erreichung des 65-%-Ziels für erneuerbare Energien im Stromsektor bis 2030 in Kombination mit weiteren Klimamaßnahmen wird der Ausbau der Wind- und Solarenergie noch drängender. Alle derzeit beschlossenen Maßnahmen und Diskussionen können dazu führen, dass sich die Nachfrage nach unseren Produkten in den nächsten Jahren weiter erhöhen wird und dass die Aussichten für die juwi AG und ihre Tochtergesellschaften gut bleiben. Die juwi AG hat im abgelaufenen Geschäftsjahr im Umfang von 55 Megawatt Projekte realisiert und damit einen deutlich über dem Vorjahr liegenden, positiven Jahresüberschuss erwirtschaftet. Das Geschäftsjahr 2020 war vor diesem Hintergrund für die juwi AG trotz der schwierigen Rahmenbedingungen zufriedenstellend. Organisatorische Struktur Die juwi AG übernimmt innerhalb der juwi-Gruppe sowohl die Steuerung der Beteiligungen als auch übergreifende Dienstleistungen aus den Bereichen Corporate Finance, Corporate Accounting & Tax, Corporate Controlling, Konzernrecht, IT, Human Resources, Procurement and Supply Chain Management, Qualitätsmanagement & Arbeitssicherheit, Corporate Strategy and Development, Unternehmenskommunikation und sonstige Dienstleistungen für die operativen Einheiten weltweit. Innerhalb der Gruppe fungiert die juwi AG über ihr zentrales Treasury als Inhouse-Bank und bündelt die Finanzströme. Zur zielgenauen Steuerung und zum konzernweiten Ausgleich von Soll- und Habenbeständen existiert ein manuelles Cash-Pooling. Außerdem führt die juwi AG neben dem Beteiligungsmanagement und Konzerndienstleistungen schwerpunktmäßig den Geschäftsbereich Erneuerbare Energien Deutschland mit Fokus auf Projektentwicklung für Wind- und Photovoltaik, Repowering Windenergie sowie den Geschäftsbereich Photovoltaik und Wind EMEA. Jeder Geschäftsbereich wird von Geschäftsbereichsleitern geführt, die direkt an die jeweiligen Fachvorstände der juwi AG berichten. Neben der Zentrale in Wörrstadt werden in weiteren Bundesländern Regionalbüros unterhalten, die eine ortsnahe Projektentwicklung und dezentrale Betreuung von Projekten ermöglichen. Das größte Regionalbüro befindet sich in Brandis, Sachsen. Die Führung der Auslandsgesellschaften erfolgt über Regionaldirektoren, die die Tochtergesellschaften in ihrem geografischen Gebiet verantworten. Die Regionaldirektoren sind unmittelbar dem Vorstand gegenüber fachlich und disziplinarisch verantwortlich und stimmen sich mit diesem eng ab. Als Regionen haben wir neben Deutschland die Regionen EMEA (Europe / Middle East / Africa), Asien-Pazifik (APAC) sowie Americas (Nordamerika) definiert. Die Geschäftsführer der Auslandsgesellschaften sind disziplinarisch und in Bezug auf das Kerngeschäft fachlich und disziplinarisch den Regionaldirektoren gegenüber verantwortlich. Wesentliche strategische Entscheidungen oder bedeutende Einzelentscheidungen, die operativen Bereiche oder Konzernfunktionen betreffend werden gemeinsam mit dem Vorstand der juwi AG getroffen. Konzernorganigramm juwi-Gruppe
Marktentwicklung und Aussichten für Erneuerbare Energien in Deutschland Im Bereich der Windenergie hat der Geschäftsbereich Erneuerbare Energien Deutschland im Geschäftsjahr 2020 14 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 45 Megawatt sowie Projektrechte in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden Württemberg und Saarland in Betrieb genommen bzw. verkauft und außerdem weitere Projektzuschläge erhalten. Da wegen der anhaltenden mengenmäßigen Unterzeichnung das preisliche Zuschlagsniveau stieg, wird sich dies in einem höher als erwarteten Ergebnisbeitrag bei der Vermarktung niederschlagen. Es befinden sich in Summe Projekte mit mehr als 350 Megawatt im BImSchG-Genehmigungsprozess. Der ohnehin sehr schleppende Genehmigungsprozess wurde in 2020 durch die oben genannten Covid-19-Beeinträchtigungen nochmals belastet. Für das Jahr 2021 geht der Bundesverband Windenergie weiterhin von einem sich verhalten entwickelnden Markt für Windenergie in Deutschland aus, der zudem negativ von der Verlängerung der zulässigen Zeitdauer für die Genehmigungsverfahren beeinflusst wird. Durch den bereits in der Vergangenheit schleppenden Genehmigungsprozess stehen im Jahr 2021 auch weniger Projekte zur Realisierung bzw. Vermarktung an, was sich in (bereits budgetierten) niedrigeren Umsatz- und Ergebniszahlen zum Ausdruck bringt. Chancen aus der aktuell im Referentenentwurf vorliegenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sind möglich, hängen jedoch vom Ausgang des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens ab. Im Geschäftsjahr 2020 wurde außerdem eine Photovoltaik -A nlage mit einer Leistung von 10 Megawatt errichtet. Ferner konnten zwei Auktionszuschläge für weitere Photovoltaikanlagen gewonnen werden, die im kommenden Jahr gebaut und auch vermarktet werden. Darüber hinaus geht auch der Abschluss eines Vertrages über die Entwicklung und Realisierung eines Photovoltaik-Projektes außerhalb des EEGs in die Finalisierung. Auch dieses Projekt wird 2021 realisiert. Somit planen wir im Jahr 2021 die Errichtung von in Summe ca. 24 Megawatt an Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Die Sicherung von Flächen wurde 2020 auch auf Flächen außerhalb des EEGs erweitert, die durch die positive Markt- und Preisentwicklung von Solarstrom mit bilateralen Stromvermarktungsverträgen immer attraktiver werden. Internationales Geschäft der juwi-Gruppe Die juwi AG ist über ihre Tochtergesellschaften auch international aktiv. Dabei steht die Entwicklung und Realisierung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Vordergrund. Die Auslandstätigkeiten sind in die Regionen Americas, EMEA und Asien-Pazifik (APAC) gegliedert. Darüber hinaus wurde die regionsübergreifende Hybrid-Initiative angestoßen, innerhalb derer sich juwi auf Projekte mit einer Kombination aus Photovoltaik, Wind, Speicher und Diesel- oder Gasmotoren vor allem in der Bergbauindustrie engagiert. Im Bereich Windenergie ist juwi außerhalb Deutschlands derzeit nur in der Projektentwicklung in Südafrika aktiv und nimmt an Ausschreibungen für Windenergieprojekte teil. Die juwi AG partizipiert über Beteiligungserträge an der Entwicklung ihrer Tochtergesellschaften. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der juwi AG Vorstand und Geschäftsbereichsleitung verwenden zur internen Steuerung und Erfolgsbeurteilung der juwi AG die finanziellen Leistungsindikatoren "Umsatz" und "EBIT der jeweiligen Einheit" nach IFRS und HGB. Nicht-finanzieller Leistungsindikator ist das Volumen der Projekt-Pipeline gegliedert nach Megawatt und Technologie (Solar- bzw. Windenergie). Die juwi AG hat im Geschäftsjahr 2020 insgesamt Windenergieanlagen mit einer Leistung von 45 Megawatt (Vorjahr: 42 Megawatt) installiert. Im Berichtsjahr wurde ein Umsatz in Höhe von 163,4 Mio. Euro (i. Vj. 108,1 Mio. Euro) erzielt. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist auf die gestiegenen Verkaufszahlen unseres Geschäftsbereichs Erneuerbare Energien Deutschland (kurz "EED") zurückzuführen. Das EBIT (Umsatzerlöse +/./. Bestandsveränderungen + aktivierte Eigenleistungen + sonstige betriebliche Erträge ./. Materialaufwand ./. Personalaufwand ./. Abschreibungen ./. sonstige betriebliche Aufwendungen) der juwi AG hat sich gegenüber dem Vorjahr um 17,6 Mio. Euro auf 20,0 Mio. Euro verbessert - ausschlaggebend hierfür war, dass sich bei nahezu konstantem Personalaufwand der Anteil an Projektrechteverkäufen am Gesamtumsatz mit hohen absoluten realisierten Margen sowie gleichzeitig aber auch die Zuschlagspreise für Windenergie im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens wegen Unterzeichnungen erhöhten - bei einem stark gesunken Gesamt-Marktvolumen in Deutschland - und es zu einem Anstieg der Verkaufspreise kam. Der Jahresüberschuss beträgt 17,1 Mio. Euro und hat sich gegenüber dem Vorjahr damit um 7,2 Mio. Euro verbessert. Ertragslage Der Umsatz der juwi AG von 163,4 Mio. Euro (Vorjahr 108,1 Mio. Euro) resultiert im Berichtsjahr aus Projektumsätzen von insgesamt 148,3 Mio. Euro (i. Vj. 88,3 Mio. Euro) und aus sonstigen Umatzerlösen (Services/ Umlagen/ Weiterbelastungen, Lizenzeinnahmen) von 15,1 Mio. Euro, (i. Vj. 19,8 Mio. Euro). Die Projektumsätze entfallen auf den Tätigkeitsbereich Windenergie in Höhe von 142,0 Mio. Euro (i. Vj. 88,3 Mio. Euro) sowie den Bereich Solarenergie in Höhe von 6,3 Mio. Euro (i.Vj. 0 Mio. Euro). Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten als größte Einzelpositionen Erträge aus der Zuschreibung zu Forderungsbuchwerten in Höhe von 3,6 Mio. Euro (i. Vj. 0,7 Mio. Euro) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 2,5 Mio. Euro (i. Vj. 2,9 Mio. Euro). Die Auflösung in der laufenden Berichtsperiode betrifft überwiegend nicht mehr benötigte projektbezogene Rückstellungen. Weitere wesentliche sonstige betriebliche Erträge resultieren in Höhe von 0,5 Mio. Euro aus erhaltenen Zuschüssen und Entschädigungen, u. a. für die von der juwi AG betriebene Kindertagesstätte. Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge resultiert im Vergleich zum Vorjahr insgesamt aus niedrigeren Erträgen aus der Währungsumrechnung. Materialaufwand Die Rohertragsquote (Rohertrag im Verhältnis zur Gesamtleistung) wird vom Projektentwicklungsgeschäft des Geschäftsbereiches EED stark beeinflusst. Die Rohertragsquote stieg im Berichtsjahr leicht von 44,1 % auf 45,6 %. Der Anstieg ist auf den gestiegenen Umsatzanteil von Projektrechten mit höheren absoluten Rohmargen zurückzuführen. Die Margen aus der Errichtung von Projekten sind demgegenüber stabil. Personalaufwand Der Personalaufwand steigt im Berichtszeitraum um 3,0 % von 30,4 Mio. Euro auf 31,3 Mio. Euro. Grund hierfür sind bei nahezu unveränderten Beschäftigtenzahlen die planmäßigen jährlichen Gehaltsrunden. Abschreibungen auf Anlage- und Umlaufvermögen Im Berichtsjahr sind Abschreibungen in Höhe von 1,5 Mio. Euro (i. Vj. 1,4 Mio. Euro) vorgenommen worden, die in Höhe von 1,2 Mio. Euro (i. Vj. 1,4 Mio. Euro) auf planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen und in Höhe von 0,3 Mio. Euro (i. Vj. 0,0 Mio. Euro) auf die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern entfallen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,7 Mio. Euro vermindert. Hauptursache für die niedrigeren Aufwendungen ist vor allem der Rückgang der Wechselkursverluste um 3,7 Mio. Euro. Gegenläufig wirkte sich der Anstieg der Gebäudekosten um 2,1 Mio. Euro, auf Grund von Aufwendungen zur Zuführung für gebildete Drohverlustrückstellungen aus der derzeitig schlechten Unter-Vermietbarkeit nicht selbst genutzter Büroräume am Standort Wörrstadt aus. Als größte Einzelpositionen (<2 Mio. Euro) sind die Gebäudekosten in Höhe von 6,2 Mio. Euro (i. Vj. 4,1 Mio. Euro), Aufwendungen für bereitgestellte Avale in Höhe von 5,3 Mio. Euro (i. Vj. 4,9 Mio. Euro), Aufwendungen aus Wechselkursdifferenzen 3,5 Mio. Euro (i. Vj. 7,2 Mio. Euro) sowie sonstige Beratungskosten in Höhe von 1,5 Mio. Euro (i. Vj. 2,0 Mio. Euro) zu nennen. Finanz- und Beteiligungsergebnis Außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen Wegen dauernder Wertminderung der Anteile an einzelnen Tochtergesellschaften wurden im Berichtsjahr außerplanmäßige Abschreibungen auf die noch vorhandenen Restbuchwerte im Umfang von 1,6 Mio. Euro vorgenommen. Zinserträge und Zinsaufwendungen Die Zinserträge sinken im Vorjahresvergleich um 0,4 Mio. Euro. Im Vorjahr waren Erstattungen von Zinsen auf Kapitalertragsteuern durch das Finanzamt (+1,7 Mio. Euro) enthalten, denen im Berichtsjahr keine gleichartigen Positionen entsprechen. Gleichzeitig stiegen die an Tochtergesellschaften weiterberechneten Zinsen für laufende Finanzierungen von 3,8 Mio. Euro auf 4,6 Mio. Euro (+0,8 Mio. Euro). Die Zinsaufwendungen sinken um 0,5 Mio. Euro wegen um 1,1 Mio. Euro niedrigerer zurückgestellter Zinsen für Steuernachzahlungen im Rahmen der laufenden Betriebsprüfung. Gegenläufig wirkten sich um 0,8 Mio. Euro gestiegene Zinszahlungen für die Inanspruchnahme der Kreditmittellinie aus. Ergebnisabführungsverträge Die Aufwendungen aus der Übernahme von Verlusten in Zusammenhang mit bestehenden Ergebnisabführungsverträgen betragen 0,2 Mio. Euro nach 0,5 Mio. Euro in 2019. Der niedrigere Verlustübernahmebetrag resultiert aus der verbesserten Geschäftssituation der juwi Operations & Maintenance im Geschäftsjahr 2020, die einen Jahresüberschuss in Höhe von 0,8 Mio. Euro erzielte. Der von der juwi Operations & Maintenance GmbH erwirtschaftete Jahresüberschuss wird in Übereinstimmung mit den bestehenden Regelungen zu Ergebnisabführungsverträgen zum Ausgleich vororganschaftlicher Verlustvorträge in der Gesellschaft belassen und nicht an die juwi AG abgeführt. Erträge aus Beteiligungen Die Erträge aus Beteiligungen betragen 1,5 Mio. Euro (i. Vj. 13,6 Mio. Euro) und resultieren fast ausschließlich aus Ausschüttungen unseres Joint-Ventures juwi Shizen Energy Inc., Tokio, Japan. Das Vorjahr war geprägt von einer einmaligen Ausschüttung von juwi Singapur aus einem Projektportfolio in Vietnam, die nicht wiederholt werden konnte. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag wurden auf Basis der bestehenden Ergebnisabführungsverträge mit der juwi AG als ertragsteuerlichem Organträger berechnet. Im Berichtsjahr hat sich ein steuerlicher Gewinn ergeben, dementsprechend wurden laufende Ertragsteuern im Umfang von 2,4 Mio. Euro als Aufwand erfasst. Vermögenslage Die Bilanzsumme der juwi AG ist im Vergleich zu den Werten vom 30.09.2019 von 196,0 Mio. Euro auf 203,3 Mio. Euro gestiegen (3,7 %). Das Immaterielle- und Sachanlagevermögen sinkt um 0,6 Mio. Euro wegen im Vergleich zu den laufenden Abschreibungen geringerer Investitionen. Das Finanzanlagevermögen wird gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen auf Grund von Veräußerungen um 0,6 Mio. Euro niedriger ausgewiesen. Dabei erfolgten bei einzelnen Tochtergesellschaften Kapitalerhöhungen im Umfang von 2,1 Mio. Euro und gleichzeitig außerplanmäßige Abschreibungen auf Beteiligungsbuchwerte anderer Tochtergesellschaften in Höhe von 1,6 Mio. Euro. Außerdem erfolgte auf Grund nachhaltiger Verbesserung der Ertragslage einer Tochtergesellschaft in Deutschland eine Wertzuschreibung in Höhe von 0,5 Mio. Euro. Die Vorräte sinken um 45,5 Mio. Euro. Dabei haben sich v. a. die niedrigeren Anzahlungen für Windenergieanlagen (-29,0 Mio. Euro) sowie die gestiegenen aktivisch abgesetzten erhaltenen Anzahlungen von 29,4 Mio. Euro (i. Vj. 17,2 Mio. Euro) ausgewirkt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände betragen 137,3 Mio. Euro (i. Vj. 67,9 Mio. Euro). Die Zunahme resultiert vor allem aus der Gewährung eines Darlehens an unsere US-Tochter, in Höhe von 45,0 Mio. USD (umgerechnet 38,4 Mio. Euro) zur Finanzierung von geplanten Photovoltaikprojekten. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen steigen in Folge um 44,9 Mio. Euro auf 80,9 Mio. Euro an. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stiegen zum Stichtag wegen des im Vergleich zum Vorjahr gewachsenen Abrechnungsvolumens für fertig gestellte Projekte bzw. von Teilleistungen für Windprojekte von 26,4 Mio. Euro auf 49,5 Mio. Euro. Die sonstigen Vermögensgegenstände steigen von 3,7 Mio. Euro auf 5,3 Mio. Euro im Wesentlichen wegen aktivierten Körperschaftsteuer-Erstattungsansprüchen in Höhe von 1,1 Mio. Euro. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sanken am Bilanzstichtag von 27,1 Mio. Euro auf 11,5 Mio. Euro. Die Rückstellungen sinken um 11,2 Mio. Euro auf 46,6 Mio. Euro. Der Rückgang war bei den sonstigen Rückstellungen am höchsten. Dabei wurden als größter Einzelposten Vorjahresrückstellungen für ausstehende Rechnungen im Umfang von 9,8 Mio. Euro bezahlt bzw. in Anspruch genommen. Die Verbindlichkeiten steigen gegenüber dem Vorjahreswert geringfügig um 1,4 Mio. Euro auf 105,1 Mio. Euro. Grund für den Anstieg ist v. a. ein von einer Tochtergesellschaft gewährtes kurzfristiges Darlehen an die juwi AG im Umfang von 3,0 Mio. Euro. Finanzlage Innerhalb der Gruppe fungiert die juwi AG über ihr zentrales Treasury als Inhouse-Bank und bündelt die Finanzströme. Zur zielgenauen Steuerung und zum konzernweiten Ausgleich von Soll- und Habenbeständen existiert ein manuelles Cash-Pooling. Im Berichtsjahr war die Liquiditätsausstattung der juwi Gruppe und der juwi AG mit vorhandenen Barmitteln und nicht ausgenutzten Kreditlinien (per 30.09.2020 60 Mio. Euro) zu jedem Zeitpunkt ausreichend gegeben. Fällige Verbindlichkeiten konnten pünktlich beglichen werden. Das Eigenkapital der juwi AG hat sich aufgrund des Jahresüberschusses um 17,1 Mio. Euro auf 51,6 Mio. Euro erhöht. Die Eigenkapitalquote beträgt 25,4 Prozent (Vorjahr 17,6 Prozent). Unternehmensfinanzierung Die juwi AG ist als Gruppenunternehmen in die Konzernfinanzierung ihrer Muttergesellschaft, der MVV Energie AG, fest eingebunden und verfügt über Barlinien und Avalkreditrahmen, mit denen die Umsetzung der Geschäftsplanung der juwi-Gruppe gewährleistet wird. Die Finanzierungsvereinbarung mit der MVV Energie AG hat eine Mindestlaufzeit von drei Jahren, die erstmals am 30.04.2021 endet. Der Vorstand der juwi AG erwartet, dass im Rahmen der Konzernfinanzierung mit der MVV Energie AG eine Verlängerung erfolgt. Bericht zu Chancen und Risiken In der Energiewirtschaft vollzieht sich seit Jahren ein fundamentaler Wandel - nach wie vor bestehen für die Branche und für juwi zahlreiche Unsicherheiten. Chancen und Risiken, die sich unter anderem aufgrund solcher Veränderungen ergeben, sind Teil des unternehmerischen Handelns. Zu den zentralen Aufgaben unserer Unternehmensführung gehört es, beide frühzeitig zu identifizieren, Chancen zu realisieren und Risiken mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen. Bericht zu Chancen und Risiken Darstellung der Chance-/Risikosituation Nachfolgend stellen wir die Chance-/Risikosituation der juwi AG nach Kategorien gegliedert dar. Unsicherheiten im Bereich Projektentwicklung erneuerbare Energien Wind- und Solarprojekte unseres Geschäftsbereiches Erneuerbare Energien Deutschland (EED) sind mit Unsicherheiten behaftet: Generell ist die Entwicklung der relevanten Märkte sowohl von der weiteren politischen Regelsetzung als auch von der öffentlichen Akzeptanz abhängig. Wesentliche Chance- und Risikofaktoren in der Projektentwicklung von Windkraftanlagen an Land in Deutschland sind nach unserer Einschätzung vor allem der Umfang und die Ausgestaltung künftiger Projektausschreibungen sowie die Entwicklung der Marktzinsen. Bei der Umsetzung von Projekten können sowohl verzögerte oder ausbleibende Bau- und Betriebsgenehmigungen den Projektverlauf negativ beeinflussen als auch steigende Genehmigungsanforderungen und damit zusammenhängende Fragestellungen. Unser wirtschaftlicher Erfolg im Auslandsgeschäft wird durch die politischen und konjunkturellen Entwicklungen in unseren Zielmärkten bestimmt: Hohe Unsicherheiten für unseren Auslandserfolg ergeben sich aus möglichen Verwerfungen in den internationalen Handelsbeziehungen, die sich auf den Marktzugang und die Wettbewerbsfähigkeit auswirken können, sowie aus zusätzlichen möglichen Eingriffen in die Förderregime. Chancen bestehen, weil wir im Bereich erneuerbare Energien sowohl über umfassendes Know-how und hohe Kompetenz in der Projektentwicklung verfügen als auch in der Betriebsführung von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Auch und insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie haben wir drohende Inbetriebnahme- beziehungsweise Projektverzögerungen im Projektenwicklungsgeschäft besonders im Fokus. Um möglichen Lieferengpässen bei Vorlieferanten und verzögerten Prozessen entgegenzuwirken, haben wir Maßnahmen ergriffen. Genehmigungsrisiko Ein wesentliches Risiko ist das Genehmigungsrisiko bei Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien. Zeitliche Verzögerungen können sich in der Projektumsetzung unter anderem wegen des ungewissen Zeitpunkts der Erteilung von Genehmigungen und der verlängerten Bearbeitungszeiten möglicher Klagen gegen bereits erteilte Genehmigungen, der rechtzeitigen Verfügbarkeit insbesondere von Windenergie-Anlagen oder sonstiger für die Projektrealisierung erforderlicher Voraussetzungen ergeben. Dies kann negative Auswirkungen auf geplante Verkaufspreise der Projekte, höhere Kosten sowie auf Umsätze und die Liquidität des Unternehmens bis hin zu einem völligen Verzicht auf die Projektrealisierung haben. juwi begegnet diesem Risiko, indem im Rahmen der Planung negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft vermieden beziehungsweise minimiert werden und die beauftragten Gutachten dafür den bestmöglichen Untersuchungsumfang haben. Im Projektentwicklungsgeschäft für Windkraft an Land hat sich die Wettbewerbssituation in Deutschland verändert: Der Zubau von Windkraftanlagen ist stark abhängig von den gestiegenen Herausforderungen bei Genehmigungsverfahren insbesondere in den Bereichen Artenschutz, Anwohnerinteressen und Verfahrensdauer zur Schaffung von Planungsgrundlagen. Durch eine steigende Anzahl von Klagen wird der Realisierungsprozess von Projekten behindert. Es bleibt abzuwarten, ob die geplante EEG-Novelle 2021 sowie weitere Klarstellungen sowie sinnvolle Einschränkung von Klagemöglichkeiten von Nicht-Betroffenen diesen Trend wieder umkehren kann. In Investorenverträgen behalten sich in Einzelfällen die Käufer im Falle von bestehenden und noch nicht letztinstanzlich entschiedenen Klagen Rücktrittsrechte von Kaufverträgen zu Projekten und Projetgesellschaften vor. In Fällen, in denen wegen bestehender oder drohender Klagen, aber auch bei Rücktrittsrechten aus anderen Gründen Unsicherheiten bestehen, wägen wir jeden Einzelfall sehr sorgfältig ab und erfassen den Veräußerungserlös aus dem Projektgeschäft erst dann, wenn wir den Rücktrittsfall ganz überwiegend für nicht wahrscheinlich halten. Politische und regulatorische Risiken Für Unternehmen der Energiebranche besteht grundsätzlich das Risiko (und die Chance), dass der Gesetzgeber, Ministerien und Behörden die regulatorischen Rahmenbedingungen verändern. Auch energie- oder klimapolitische Entscheidungen haben enorme Auswirkungen auf unsere Geschäftsentwicklung. Wir begegnen diesen Risiken aktiv: Wir beteiligen uns an der politischen Meinungsbildung, passen unsere Prozesse und Geschäftsmodelle an und entwickeln darüber hinaus - sofern möglich - entsprechende Produkte. So können wir Chancen nutzen, die sich ergeben. IT-Risiken Eine sichere Speicherung von Daten sowie eine unterbrechungsfrei funktionierende Informationstechnologie sind für nahezu alle unsere Geschäftsprozesse unabdingbar. Wir legen daher großen Wert darauf, unsere IT-Infrastruktur und IT-Systeme systematisch vor möglichen Angriffen Dritter zu schützen. Unsere IT-Risiken verringern wir fortlaufend, indem wir umfangreiche technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen. Wir verwenden Sicherheitssysteme; Zugriffsberechtigungen auf Systeme und Informationen vergeben wir restriktiv. Alle unserer wesentlichen Hardwarekomponenten sind redundant ausgelegt. Daten spiegeln wir permanent zwischen den produktiven und den räumlich getrennten Backup-Systemen, zudem verfügen wir über ein Ausweichrechenzentrum. Rechtliche Risiken Für juwi könnten rechtliche Risiken im Zusammenhang mit Gerichtsprozessen eintreten, im Zusammenhang mit Produkthaftung und mit nicht durchsetzbaren Verträgen oder Vertragsbedingungen. Daher prüfen, verhandeln und verfassen wir Verträge mit dem Ziel, solche Risiken zu begrenzen. Unser Compliance-Managementsystem trägt dazu bei, Gesetzesverstöße zu vermeiden. Zudem ist die Geschäftsentwicklung von juwi Risiken und Chancen ausgesetzt, die sich aus der energiewirtschaftlichen und sonstigen Rechtsprechung ergeben. Gewährleistungsrisiken Grundsätzlich versucht juwi die Vertragsbedingungen bezogen auf Gewährleistungen, die ihr von Investoren auferlegt werden, auch an ihre Komponenten-Lieferanten weiter zu geben. So dass im Normalfall der Lieferant für Mängel dieser Komponenten dem Investor oder der juwi gegenüber verpflichtet ist. In den Fällen, in denen dies vertraglich wegen unterschiedlicher vereinbarter Vertragsbedingungen für Haftungen nicht gelingt, ist die juwi einem erhöhten Gewährleistungsrisiko ausgesetzt. Währungsrisiken Die internationale Ausrichtung der Geschäftsaktivitäten führt dazu, dass Zahlungsströme teilweise in Fremdwährung abgewickelt werden und die juwi AG aber auch der Konzern Risiken aber auch Chancen in Zusammenhang mit Wechselkursschwankungen ausgesetzt ist. Auf Basis von geschlossenen Verträgen werden in einem Land die Fremdwährungsrisiken stets reduziert, indem Einzahlungen und Auszahlungen in der gleichen Währung sich gegenüberstehen (natural hedging). Alle dann verbleibenden Währungsexposures sichert die juwi AG und juwi Gruppe grundsätzlich mit geeigneten Finanzinstrumenten ab. Finanzwirtschaftliche Risiken/ Liquiditätsrisiken Liquiditätsrisiken entstehen für die juwi AG und die gesamte Gruppe als Teil des MVV-Konzerns aus Änderungen von Genehmigungs-, Bauzeit- oder Investitionsplänen für Projekte, in deren Folge sich Ein- und Auszahlungen von Investoren und Subunternehmern verzögern können. Der Ausgleich der gruppenweiten Liquidität ist ein zentrales Element zur Minimierung der Liquiditätsrisiken. Die Steuerung der durch die operative Geschäftstätigkeit der juwi-Gruppe generierten kurz- und mittelfristigen Liquidität erfolgt auf Teil - Konzernebene durch den Bereich Corporate Finance der juwi AG. Zur zielgenauen Steuerung und zum konzernweiten Ausgleich von Soll- und Habenbeständen existiert ein manuelles Cash-Pooling. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Berichtsjahr jederzeit sichergestellt. Forderungsausfallrisiken Es besteht das Risiko, dass Kunden oder Geschäftspartner unsere Rechnungen nicht oder nur zum Teil begleichen. Um solche Forderungsausfallrisiken zu begrenzen, wählen wir unsere Geschäftspartner mit kaufmännischer Vorsicht aus, überprüfen deren Bonität und vereinbaren, falls erforderlich, Bürgschaften oder Garantien. Zudem ist unser Portfolio diversifiziert und vermeiden so eine Häufung von Ausfallrisiken. Bei den Investoren in Anlagen der Erneuerbaren Energien handelt es sich sehr häufig um Gesellschaften mit einer guten bis sehr guten Bonität, bei denen das Ausfallrisiko nur gering ist. Im In- und Ausland vereinbaren wir grundsätzlich bei allen EPC-Aufträgen Anzahlungen und Abschlagsrechnungen begleitend zum Projektfortschritt, um das Volumen der offenen-Posten pro Projekt zu minimieren. Länderrisiken Länderrisiken bestehen für juwi in Form von Transferrisiken und aufgrund der Möglichkeit, dass Staaten zahlungsunfähig werden oder nicht mehr zahlungsbereit sein könnten. Unsichere Zugangsbedingungen zu unseren Zielmärkten aufgrund möglicher Verwerfungen in den internationalen Handelsbeziehungen beobachten wir kontinuierlich. Vor einem möglichen Markteintritt in für uns neue internationale Märkte führen wir intensive Analysen zu möglichen Risiken durch. Für unsere bestehenden Aktivitäten beobachten wir die politische und wirtschaftliche Situation vor Ort und suchen fortlaufend nach Handlungsalternativen; bei einer Verschlechterung der Situation und Risikolage werden wir uns gegebenenfalls für einen Marktaustritt entscheiden. Chancen des weltweiten Ausbaus der Erneuerbaren Energien Der Ausbau der Erneuerbaren Energien hat in den letzten Jahren global betrachtet kontinuierlich zugenommen. Steigender Strombedarf auf Grund des anhaltenden Weltbevölkerungswachstums, zunehmende Technisierung sowie sinkende Systemkosten und ein entwickeltes Umweltbewusstsein führen dazu, dass die Nachfrage stetig steigt. In einem wachsenden Gesamtmarkt sind die Aussichten für alle Marktteilnehmer, so auch für die juwi AG, sehr positiv. Die Energiewende und der sich wandelnde Markt in Deutschland bieten Chancen für Innovationen, für neue Arbeitsplätze und für profitables Wachstum. Indem wir unsere Unternehmensstrategie konsequent umsetzen können wir diese Chancen ergreifen. Weitere Wachstumspotenziale für uns bestehen im Ausland, unter anderem im Bereich Photovoltaik. Allerdings bestehen dort Abhängigkeiten von lokalen Förderregimen und lokalen Auftraggebern; darüber hinaus ist der Wettbewerb stark, vor allem in den asiatischen Wachstumsmärkten. Gesamtaussage des Vorstands Verglichen mit dem Vorjahr hat sich das Chance-/Risikoprofil für die juwi AG verändert. Zu den bekannten Unsicherheiten kamen mit der Corona-Pandemie geschäftsfeldübergreifend Herausforderungen und Risiken hinzu. Zudem ist der Wettbewerbsdruck weiterhin hoch. Auch energie- und klimapolitische Veränderungen können nach wie vor erhebliche Auswirkungen auf unsere Geschäftsentwicklung haben - wie auch auf alle anderen Unternehmen der Energiebranche. Dies bleibt ein wesentlicher Unsicherheitsfaktor. Die Planungsunsicherheiten sind insbesondere im Bereich Projektentwicklung erneuerbare Energien hoch: In Deutschland hängt die weitere Entwicklung von der Unterstützung des Gesetzgebers zur Überwindung aktueller Projektentwicklungshürden ab. In unseren internationalen Zielmärkten für erneuerbare Energien sind die maßgeblichen Risikofaktoren nach unserer Einschätzung lokale Förderregime und konjunkturelle Entwicklungen; hinzu kommt die Entwicklung der politischen Rahmen- und der Marktzugangsbedingungen und die Akzeptanz von Projekten in der Öffentlichkeit. Wir rechnen damit, dass unsere Branche weiteren tiefgreifenden Veränderungen ausgesetzt sein wird und dass die Rahmenbedingungen instabil bleiben. Wir beobachten alle relevanten Entwicklungen intensiv und achten darauf, dass unser Chance-/Risiko-Profil ausgewogen bleibt. Aus Sicht des Vorstands von juwi gibt und gab es keine Anhaltspunkte dafür, dass Risiken einzeln oder in ihrer aggregierten Gesamtheit den Fortbestand des gesamten Unternehmens im Berichtszeitraum gefährdet haben oder darüber hinaus gefährden könnten. Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gem. § 312 AktG Im Geschäftsjahr 2020 hat der Vorstand einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gem. § 312 AktG erstellt, und darin folgende Schlusserklärung abgegeben: "Unsere Gesellschaft, die juwi AG hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für den Berichtszeitraum vom 01.10.2019 bis 30.09.2020 aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Maßnahmen wurden im Berichtsjahr weder getroffen noch unterlassen." Prognosebericht Für das Geschäftsjahr 2020 wurde im Lagebericht 2019 insgesamt ein positives Jahresergebnis auf dem Niveau des Jahresüberschusses des Jahres 2019 prognostiziert. Dieses Ziel haben wir mit einem Jahresüberschuss von 17,1 Mio. Euro deutlich übertroffen. Insbesondere der Geschäftsbereich Erneuerbare Energien Deutschland hat sich besser als erwartet entwickelt und dadurch zu dem verbesserten Jahresergebnis beigetragen. Allerdings sind die Genehmigungsverfahren der Projekte als zentrale Grundlage für die Geschäftsentwicklung in der Projektentwicklung für den Bereich Wind in Deutschland weiterhin starken Schwankungen hinsichtlich der Verfahrensdauern, der Genehmigungsauflagen und der Klagerisiken unterworfen. Wir erwarten, dass diese Rahmenbedingungen auch das kommende Geschäftsjahr prägen. Im Solargeschäft beeinflussen insbesondere Umfang und Zeitpunkte von Ausschreibungen in den internationalen Märkten die Umsetzung der von juwi entwickelten Projekte. Im Windenergiebereich erwarten wir im Geschäftsjahr 2021 einen Umsatz leicht unter dem Niveau 2019/2020 mit niedrigeren realisierten Megawatt-Zahlen und aufgrund des steigenden Umsatzanteils von kostenintensiveren Bauprojekten einen überproportionalen Rückgang des operativen Ergebnisses im Vergleich zum abgelaufenen Geschäftsjahr. Für den Solarenergiebereich erwarten wir die Realisierung von Projekten im Umfang von bis zu 24 Megawatt und einen stark steigenden Anteil von Umsätzen für Solaranlagen, allerdings mit im Vergleich zu den Windenergieprojekten, niedrigeren Ergebnisbeiträgen. Dies vorausgesetzt erwarten wir im Geschäftsjahr 2021 einen Gesamtumsatz, der sich auf dem Niveau des abgelaufenen Geschäftsjahres bewegt sowie einen deutlichen Rückgang des operativen Ergebnisses (EBIT) im Vergleich zum abgelaufenen Geschäftsjahr. Wir rechnen weiterhin mit einem herausfordernden Umfeld und werden unsere Strategie konsequent weiterverfolgen und entwickeln, bauen und betreiben Wind-, Solar- und Hybridprojekte in unseren nationalen und internationalen Kernmärkten. Über alle Unternehmensteile hinweg verfolgen wir Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz und zur Reduktion der Kosten.
Wörrstadt, 26. Oktober 2020 Der Vorstand Michael Class, CEO Stephan Hansen, COO Dr. Stephan Küßner, CFO Bilanz zum 30. September 2020Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020A. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie juwi AG hat ihren Sitz in Wörrstadt und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Mainz (HRB 40163). Der Jahresabschluss zum 30. September 2020 wurde nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie den einschlägigen Vorschriften des AktG erstellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer großen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 bis 3 HGB auf. Die Bilanzierung folgt dem Grundsatz der Stetigkeit nach Maßgabe des § 246 Abs. 3 HGB. Für die Erstellung des Jahresabschlusses sind die gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, im Anhang aufgeführt. B. Angaben zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAnlagevermögen Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Abschreibungen bilanziert. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird Gebrauch gemacht. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten, d.h. mit den bei der Entwicklung anfallenden Aufwendungen (§ 255 Abs. 2a HGB); diese entsprechen den entstandenen Fremdaufwendungen sowie eigenen Personalkosten zuzüglich direkt zurechenbarer Gemeinkosten (§ 255 Abs. 2 HGB). Der Posten wird mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von drei bis zehn Jahren linear abgeschrieben. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von drei bis neun Jahren bewertet. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten (siehe Vorräte), vermindert, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (Nutzungsdauer zwischen zwei und zwanzig Jahren) angesetzt. Die jeweilige Nutzungsdauer wird soweit vertretbar ausgehend von den steuerlichen AfA-Tabellen geschätzt. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von bis zu EUR 800 ( geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Nach Vollabschreibung der geringwertigen Wirtschaftsgüter wird deren Abgang unterstellt. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden mit dem beizulegenden Wert, höchstens jedoch mit den Anschaffungskosten, bilanziert. Die sonstigen Ausleihungen werden zum Nennbetrag bilanziert. Sofern bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens zum Abschlussstichtag von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Wertaufholungen werden vorgenommen sofern die Gründe für die ursprüngliche Wertminderung nicht mehr bestehen. Umlaufvermögen Die Vorräte betreffen unfertige Leistungen, Waren sowie die hierauf geleisteten Anzahlungen. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Posten mit verminderter Marktgängigkeit werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten (Einzelkosten inklusive Sonderkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens) bewertet. Vom Wahlrecht zum Ansatz von Verwaltungsgemeinkosten gemäß § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Zur Berücksichtigung der verlustfreien Bewertung werden auf Einzelermittlungen beruhende Abwertungen vorgenommen. Auf den Zeitraum der Herstellung anfallende und direkt zurechenbare Zinsen für Fremdkapital, werden gemäß dem Wahlrecht des § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB als Teil der Herstellungskosten angesetzt. Erhaltene Anzahlungen werden zum Nennbetrag angesetzt, in Einklang mit § 268 Abs. 5 S. 2 HGB offen von den Vorräten abgesetzt und um die darin enthaltene Umsatzsteuer vermindert (sog. Nettomethode). Geleistete Anzahlungen auf Vorräte werden zum Nennbetrag angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit den Nennwerten bilanziert. Erkennbaren Ausfallrisiken wird durch die Bildung von Wertberichtigungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert Rechnung getragen. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Latente Steuern Für die Bildung latenter Steuern findet gemäß § 274 HGB das bilanzorientierte Temporary-Konzept Anwendung. Grundsätzlich bestehen die Verpflichtung zur Passivierung latenter Steuern und ein Wahlrecht zur Aktivierung latenter Steuerüberhänge nach Verrechnung mit passiven latenten Steuern. Passive latente Steuern werden mit aktiven latenten Steuern verrechnet. Über den Saldierungsbereich hinausgehende aktive Steuerlatenzen werden in Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 S. 2 HGB nicht aktiviert. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage sind zum Nennbetrag bilanziert. Die gesetzliche Rücklage beträgt zusammen mit den anrechenbaren Kapitalrücklagen zehn Prozent des Grundkapitals (§ 150 AktG). Mit Datum vom Dezember 2014 und Juni 2015 wurden im Bundesanzeiger folgende Bekanntmachungen der juwi AG gem. § 20 Abs. 6 AktG veröffentlicht: Die MVV Alpha fünfzehn GmbH mit Sitz in Mannheim, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 710669, hat uns mit Schreiben vom 29. Dezember 2014 gemäß § 20 AktG mitgeteilt, dass ihr eine Mehrheitsbeteiligung an der juwi AG mit Sitz in Wörrstadt, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRB 40163, gehört. Die Mehrheitsbeteiligung gehört MVV Alpha fünfzehn GmbH unmittelbar. Die MVV Energie AG mit Sitz in Mannheim, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 1780, hat uns mit Schreiben vom 29. Dezember 2014 gemäß §§ 20, 21 Abs. 1 und 2 AktG mitgeteilt, dass ihr eine Mehrheitsbeteiligung an der juwi AG mit Sitz in Wörrstadt, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRB 40163, gehört. Die Mehrheitsbeteiligung gehört MVV Energie AG unter Hinzurechnung von Aktien der MVV Alpha fünfzehn GmbH gemäß § 16 Abs. 4 AktG. Mit Datum vom Januar 2016 wurden im Bundesanzeiger folgende Bekanntmachungen gem. § 20 Abs. 6 AktG zu bestehenden Stimmrechtverhältnissen veröffentlicht: Die Stadt Mannheim, Rathaus E 5, 68159 Mannheim, die MVV GmbH, c/o Stadt Mannheim sowie die MVV Verkehr GmbH haben uns mitgeteilt, in einer Mitteilung nach § 20 AktG, dass ihr jeweils eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört. Rückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode) errechnet. Die Berechnung der Pensionsrückstellungen erfolgt auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten. Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wird ein von der Deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher Marktzinssatz der letzten 10 Jahre von 2,41 Prozent bei der Bewertung zugrunde gelegt (Vorjahr: 2,82 Prozent; siehe Angabe zu Unterschiedsbetrag aus Abzinsung) bei einer durchschnittlichen mittleren Restlaufzeit von 15 Jahren. Bei der Anwendung der PUC-Methode wurde von einer durchschnittlichen Gehaltssteigerung von 0,0 Prozent bzw. einer zusageabhängigen Rentensteigerung von 0,0 bis 2,0 Prozent ausgegangen. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen saldiert. Die Erträge aus dem Deckungsvermögen werden mit den Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsverpflichtung ebenfalls gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB verrechnet. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag gemäß § 253 Abs. 2 HGB unter Zuhilfenahme der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätze in Abhängigkeit von ihrer Restlaufzeit vorgenommen. Für erwartete Verluste aus schwebenden Geschäften werden Rückstellung für drohende Verluste erfasst. Ein Verlust aus einem schwebenden Geschäft droht, wenn sich Erträge und Aufwendungen aus demselben noch nicht abgewickelten Geschäft nicht ausgleichen, sondern per Saldo ein Verpflichtungsüberschuss besteht. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Währungsumrechnung Soweit für Posten des Jahresabschlusses Währungsumrechnungen zugrunde liegen, erfolgt die Umrechnung bei kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag, bei langfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung des Anschaffungskosten- und Realisationsprinzips (§256a HGB). Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden im Zeitpunkt der Entstehung zum Stichtagskurs angesetzt. Derivative Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten Derivative Finanzinstrumente werden im Wesentlichen zu Sicherungszwecken eingesetzt und mit den abgesicherten Grundgeschäften zu Bewertungseinheiten zusammengefasst, sofern die Voraussetzungen dazu erfüllt sind. Die Geschäfte werden nur mit bonitätsmäßig einwandfreien Banken abgeschlossen. Die Gesellschaft setzt derivative Finanzinstrumente ein, um Zins- und Währungsrisiken abzusichern. Bei den Sicherungsgeschäften handelt es sich im Wesentlichen um Zins- und Währungsswaps sowie Devisentermingeschäfte. Zur bilanziellen Abbildung von Bewertungseinheiten wird die Einfrierungsmethode angewandt. Ist der Saldo aller beizulegenden Zeitwerte der Grund- und Sicherungsgeschäfte in der jeweiligen Bewertungseinheit negativ, so wird für den hieraus drohenden Verlust dem Vorsichtsprinzip entsprechend Vorsorge durch eine entsprechende Rückstellung aus Bewertungseinheiten getroffen. Ist der Saldo aller beizulegenden Zeitwerte der Grund- und Sicherungsgeschäfte der jeweiligen Bewertungseinheit positiv, so bleibt dieser unberücksichtigt. Für derivative Finanzinstrumente wird für die Bewertung der beizulegende Zeitwert zum Stichtag herangezogen. Soweit die beizulegenden Zeitwerte der Derivate nicht verlässlich feststellbar sind, wird dieser anhand allgemein anerkannter Bewertungsmodelle und -methoden (z.B. Discounted Cashflow Methode, Mark -to-Market-Modell) ermittelt. C. Angaben zur BilanzEntwicklung des Anlagevermögens Der Anlagenspiegel ist als Anlage zum Anhang beigefügt. Die aktivierten selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens unterliegen vollständig der Ausschüttungssperre. Die im Berichtsjahr aktivierten Entwicklungskosten (Zugänge) belaufen sich auf TEUR 264 (Vorjahr: TEUR 284). Angaben zum Anteilsbesitz Die Anteilsbesitzliste ist als Anlage zu diesem Anhang beigefügt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr bis auf einen Betrag von 46,1 Mio. Euro, der unter den Forderungen aus Darlehen gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen ist und der eine Endfälligkeit bis längstens Ende 2023 aufweist und innerhalb dieses Zeitraumes jederzeit rückzahlbar ist. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 80.879 (Vorjahr: TEUR 36.025) sind solche aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 11.228 (Vorjahr: TEUR 12.628) enthalten. Des Weiteren bestehen Forderungen aus Darlehen in Höhe von TEUR 69.651 (Vorjahr: TEUR 23.397). In den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von TEUR 1.680 (Vorjahr: TEUR 1.812) sind ausschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen aus Steuern in Höhe von TEUR 2.156 (Vorjahr: TEUR 1.306) enthalten. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital in Höhe von 81.340 TEUR (12.445 nennwertlose Stückaktien) wird von der MVV Alpha fünfzehn GmbH, Mannheim zu 100 % gehalten und ist vollständig eingezahlt. Der Bilanzverlust entwickelte sich wie folgt und wird auf das folgende Jahr vorgetragen:
Der für Ausschüttungen gesperrte Gesamtbetrag beläuft sich auf TEUR 1.112 und setzt sich wie folgt zusammen: Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des AnlagevermögensTEUR 921 Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung von PensionsrückstellungenTEUR 191 Rückstellungen Die Rückstellungen setzen sich zum 30.09.2020 wie folgt zusammen:
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre bei einer durchschnittlichen mittleren Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 191. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. Das Deckungsvermögen des Contractual Trust Arrangement weist zum Stichtag einen Buchwert von TEUR 653 aus, der dem Zeitwert entspricht, und mit den bestehenden Pensionsverpflichtungen in Höhe von TEUR 1.121 (gem. § 246 Abs.2 Satz 2 HGB) saldiert wird. Zur Insolvenzsicherung von Verpflichtungen aus langfristigen Arbeitszeitguthaben wird Vermögen auf einen Treuhänder übertragen. Diese Zeitwertkonten sind in Geld geführte Arbeitszeitkonten. Der Gedanke ist, aus Arbeitnehmersicht ein steuer- und sozialabgabenfreies Ansparen von Entgeltbestandteilen, mit dem Ziel einer Freistellung von der Arbeitsleistung während des Arbeitslebens oder vor dem Eintritt in den Ruhestand zu gewährleisten. Der Durchführungsweg der Insolvenzsicherung mittels Treuhänder ist eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht und stufenweisem Aufbau der Versicherungsleistung gegen laufende Beiträge in variabler Höhe mit Beitragserhaltungsgarantie. Der aktuariellen Berechnung des Aktivwertes wird ein Garantiezins in Höhe von 1,00 Prozent p.a. sowie eine laufende Überschussverwendung zugrunde gelegt. Die Versicherung ist ohne Biometrie in der Aufschubzeit. Der Buchwert des Treuhandvermögens, der dem Zeitwert entspricht, beträgt zum 30. September 2020 TEUR 1.533 dem eine Verpflichtung in Höhe von TEUR 1.586 gegenübersteht. Eine Abzinsung der Verpflichtung entfällt, da dem Arbeitnehmer für sein Wertguthaben ein Wertzuwachs zugesagt wird. Für die Zeitwertkonten waren im Berichtsjahr Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 315 angefallen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten setzen sich zum 30.09.2020 wie folgt zusammen:
Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten waren im Vorjahr noch nicht fällige Verbindlichkeiten (Zinsabgrenzungen) von TEUR 20 enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstanden. Alle Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind frei von Sicherheiten und Negativerklärungen. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 93.513 (Vorjahr: TEUR 89.126) sind solche aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 277 (Vorjahr: TEUR 377) enthalten. Des Weiteren sind Verbindlichkeiten aus Darlehen in Höhe von TEUR 93.236 (Vorjahr: TEUR 88.749) enthalten, die aufgrund der Einbindung in die Konzernfinanzierung der MVV Energie AG revolvierend zur Verfügung stehen. Latente Steuern Passive latente Steuern wurden mit aktiven latenten Steuern verrechnet. Aktive latente Steuern sind den Bilanzposten "Anlagevermögen" in Höhe von TEUR 1.895, "Umlaufvermögen" in Höhe von TEUR 100 "Rückstellungen" in Höhe von TEUR 3.244, und "Verlustvorträge" in Höhe von TEUR 4.163 zuzuordnen und passive latente Steuern den Bilanzposten Anlagevermögen in Höhe von TEUR 265. Über den Saldierungsbereich hinausgehende aktive Steuerlatenzen in Höhe von TEUR 9.137 werden in Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 S. 2 HGB nicht aktiviert. Der zu Grunde gelegte Ertragsteuersatz (28,75 Prozent) ergibt sich aus der deutschen Gewerbesteuer (12,92 Prozent), der Anwendung des Körperschaftsteuersatzes (15,0 Prozent) und des Solidaritätszuschlags (5,5 Prozent der Körperschaftsteuer). D. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungAufgliederung der Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse in EUR verteilen sich nach geographisch bestimmten Märkten bzw. Tätigkeitsbereichen wie folgt:
Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 6.186 (Vorjahr 3.813). Diese resultieren im Wesentlichen aus Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 2.460 (Vorjahr 2.890) sowie Erträgen aus der Herabsetzung der Einzelwertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von TEUR 3.586 (Vorjahr: TEUR 719). Die Erträge aus Währungsumrechnung belaufen sich auf TEUR 412 (Vorjahr: TEUR 7.227). Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 3.508 (Vorjahr: TEUR 7.208) enthalten. Periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 2.719 (Vorjahr: TEUR 4.120) setzten sich überwiegend aus der Wertberichtigung von Darlehensforderungen und Forderungsverlusten zusammen. Finanzergebnis
In der Position sonstige Zinsen und ähnliche Erträge sind Zinserträge von verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 4.647 (Vorjahr: TEUR 3.771) enthalten. Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen beinhalten mit TEUR 4.710 (Vorjahr: TEUR 3.904) Zinsaufwände an verbundene Unternehmen, sowie Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 349 (Vorjahr: TEUR 529). Es fielen im Berichtsjahr Aufwendungen aus der Abzinsung von Pensionen in Höhe von TEUR 28 sowie Erträge aus dem Deckungsvermögen in Höhe von TEUR 27 an. Abschreibungen und Zuschreibungen auf Finanzanlagen Aufgrund von voraussichtlich dauernder Wertminderung wurden im Geschäftsjahr außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von TEUR 1.598 (Vorjahr: TEUR 1.196) vorgenommen. Wegen der Verbesserung der Ertragsaussichten einer unserer Tochtergesellschaften in Deutschland und Beteiligungen konnten Zuschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von TEUR 578 erfolgen. Aufwendungen aus Verlustübernahmen Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen setzen sich im Berichtsjahr und Vorjahr wie folgt zusammen:
E. Sonstige AngabenAbschlussprüferhonorar Die Gesellschaft macht bezüglich der Angabe des Abschlussprüferhonorars von der Befreiungsregelung des §285 Nr. 17 letzter Satzteil HGB Gebrauch. Die Angaben befinden sich im Konzernabschluss der MVV Energie AG, Mannheim, zum 30. September 2020, welcher im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB setzen sich wie folgt zusammen:
Haftungsverhältnisse Zum Abschlussstichtag bestehen folgende Haftungsverhältnisse - alle ausschließlich gegenüber verbundenen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:
Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der hier aufgeführten Haftungen aus Bürgschaften schätzt die Geschäftsführung aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des Zahlungsverhaltens der Begünstigten in der Vergangenheit als sehr gering ein; Anhaltspunkte für eine andere Beurteilung liegen uns derzeit nicht vor. Bezüglich der Gewährleistungsverträge gehen wir aufgrund unserer Erfahrungen aus der Vergangenheit nicht von einer Inanspruchnahme aus. Darüber hinaus bestehen Haftungserklärungen ("Parent Corporate Guarantee" bzw. "Letter of Comfort") der juwi AG zugunsten einzelner Tochtergesellschaften. In den Haftungserklärungen verpflichtet sich die juwi AG, Intercompany Darlehen aufrecht zu erhalten sowie für bestehende und zukünftige Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaften einzustehen. Die Haftungserklärungen sind zeitlich befristet und laufen in der Regel 12 - 18 Monate ab Ausstellungsdatum. Die Haftungshöchstsumme aus diesen Erklärungen beträgt TEUR 1.500. Darüber hinaus rufen die Tochtergesellschaften der juwi AG und die juwi AG selbst, Bürgschaften aus dem Kredit-Rahmenvertrag mit der Muttergesellschaft, der MVV Energie AG, ab. Diese Bürgschaften dienen gleichfalls der Absicherung von Ansprüchen von Investoren und Lieferanten gegenüber den abrufenden Gesellschaften. Die juwi AG haftet der MVV Energie AG gegenüber für mögliche Inanspruchnahmen aus diesen Bürgschaften. Das Gesamtvolumen der am 30.09.2020 herausgelegten Bürgschaften der MVV Energie AG beträgt TEUR 242.736. In diesem Betrag sind neben Bankbürgschaften auch noch Konzernbürgschaften der MVV Energie AG zugunsten der juwi AG und anderer Tochtergesellschaften der juwi im Umfang von TEUR 12.214 enthalten. Finanzinstrumente Zur Absicherung bestehender Grundgeschäfte gegen Währungs- und Zinsrisiken schließen wir derivative Finanzinstrumente ab. Dabei handelt es sich um Devisentermingeschäfte, Devisenoptionen und Zinsswaps. Zum 30. September 2020 waren folgende derivative Finanzinstrumente im Bestand:
1 Der Nominalbetrag der Devisentermingeschäfte beträgt in Fremdwährung TUSD 8.000 und TAUD 3.000 (Vorjahr: TUSD 4.000 und TAUD 3.200 somit in Berichtswährung TEUR 5.411). 2 Der Nominalbetrag der Devisentermingeschäfte in einer Sicherungsbeziehung beträgt in Fremdwährung TUSD 1.868 und TCNY 3.468 Die Bewertung der Zinsswaps erfolgt nach der Mark-to-Market-Methode. Die Bewertung der Devisentermingeschäfte erfolgt anhand der Barwertmethode unter Berücksichtigung der relevanten Wechselkurse. Dabei errechnet sich der beizulegende Zeitwert von Devisentermingeschäften aus dem Unterschied zwischen dem am Bilanzstichtag geltenden Devisenterminkurs mit gleicher Endfälligkeit und dem kontrahierten Devisenterminkurs. Für Derivate ohne Sicherungsbeziehungen wurden Rückstellungen für drohende Verluste in Höhe der negativen Marktwerte der Finanzinstrumente gebildet (TEUR -18; Vorjahr: TEUR -262). Zur Absicherung von Währungsrisiken aus mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Beschaffungsvorgängen bei Tochtergesellschaften der juwi AG, wurden Devisentermingeschäfte abgeschlossen, die der betrags- und fristenkongruenten Sicherung dienen. Die Geschäfte sichern das Währungsrisiko der australischen Tochtergesellschaft gegenüber dem US Dollar sowie dem chinesischen Renminbi ab. Der zum Stichtag kontrahierte Beschaffungsvorgang hat ein Gesamtvolumen von rund 5,3 Mio. Euro und betrifft sowohl Windenergie- als auch Photovoltaikanlagen. Die Bewertungseinheiten betreffen Mikro-Hedges mit einem beizulegenden Zeitwert von -378 TEUR. Prospektiv ist von einer hohen Wirksamkeit aller Sicherungsbeziehungen auszugehen, da sich die gegenläufigen Wertänderungen der Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente in der Zukunft voraussichtlich in voller Sicherungshöhe ausgleichen werden. Es liegt ein critical terms match der wesentlichen Bedingungen (Nominalbetrag, Laufzeit, Wechselkurs) von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument vor. Die Zahlungsströme aus Grundgeschäft und Sicherungsinstrument werden sich voraussichtlich in den kommenden 12 Monaten ausgleichen. Die Bilanzierung der Bewertungseinheiten erfolgt nach der Einfrierungsmethode. Angaben nach § 6b Abs. 2 EnWG Im Berichtsjahr 2020 wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs zwischen der juwi AG mit verbundenen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen, getätigt:
Anzahl der Mitarbeiter Im Berichtsjahr 2020 wurden durchschnittlich ohne die Vorstände 438 Mitarbeiter (Vorjahr: 460) beschäftigt. Nach Funktionsbereichen unterteilt:
Geschäftsführung Zu Vorständen sind
bestellt. Auf die Angabe der Höhe der Bezüge für die aktuellen und ehemaligen Vorstände wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB, verzichtet. Für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene haben wir Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen in Höhe von insgesamt 585 TEUR gebildet; davon wurden im Berichtsjahr 83 TEUR zugeführt. Aufsichtsrat Zu Aufsichtsräten der Gesellschaft sind im Geschäftsjahr 2020 bestellt:
Im Berichtsjahr betrugen die Bezüge des Aufsichtsrates TEUR 30 (Vorjahr: TEUR 43). Außerbilanzielle Geschäfte Für gemietete Gebäude wurden im Berichtsjahr 2020 TEUR 4.140 (Vorjahr: TEUR 4.323) aufgewendet. Über die Restlaufzeit des Vertrages bestehen noch weitere finanzielle Verpflichtungen in Höhe von insgesamt TEUR 51.996 (Vorjahr: TEUR 58.250). Die gemieteten Gebäude in Wörrstadt sind gemäß § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB i.V.m. dem steuerlichen Leasingerlass dem Leasinggeber zuzurechnen und werden als "Operating Lease" qualifiziert. Ein Teil der angemieteten Gebäude kann zwischenzeitlich nicht mehr selbst genutzt werden, ohne dass eine Kündigung der dazugehörigen Mietverträge möglich ist. Die juwi AG versucht durch Untervermietung an fremde Dritte die Nutzung zu erhöhen. Soweit dies nicht gelingt, sind für die Verluste aus der Nicht-Nutzung und Untervermietung entsprechende Rückstellungen in Höhe von TEUR 9.303 gebildet worden. Die zugrundeliegenden Mietverträge haben eine Laufzeit bis 2032. Geschäfte mit nahestehenden Personen Die juwi AG projektiert und realisiert Energieanlagen und hält dazu vereinzelt Beteiligungen an Infrastrukturgesellschaften und Umspannwerke gemeinsam mit Investoren. Im Berichtsjahr wurden gegenüber solchen Beteiligungsgesellschaften Kompensationszahlungen für zukünftig geplante Anschlüsse weiterer Windparks in Höhe von 1,0 Mio. Euro sowie Generalübernehmerleistungen im Umfang von 2,4 Mio. Euro erbracht. Mit der MVV Energie AG sowie Gruppenunternehmen der MVV Energie AG bestehen Geschäftsverbindungen zum Kauf von Windparks und der Erbringung von Betriebsführungsleistungen für Energieanlagen, Strombelieferungsverträge sowie innerkonzernliche gegenseitige Dienstleistungen für Beratung, IT u.a. Als wesentlichen Geschäftsvorfall im Berichtsjahr wurden in diesem Rahmen Windparks an Gruppenunternehmen der MVV Energie AG im Umfang von TEUR 44.592 veräußert. Unser Aufsichtsratsmitglied, Herr Fred Jung ist an einer Grundstücksgesellschaft als Minderheitsgesellschafter beteiligt, die die Gebäude am Standort in Wörrstadt besitzt und an die juwi AG vermietet. Die JUFA GmbH & Co. Immobilien KG vermietet außerdem ein Betriebsgebäude in Brandis an die juwi AG. Gleichzeitig hat Herr Jung Büroräume von der juwi AG am Standort in Wörrstadt angemietet. Konzernverhältnisse Die juwi AG wird in den Konzernabschluss der MVV Energie AG, Mannheim einbezogen, die den Konzernabschluss für den größten und zugleich kleinsten Kreis der Unternehmen aufstellt, in den die juwi AG und ihre Tochtergesellschaften einbezogen werden. Die MVV Energie AG ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Mannheim unter HRB 1780 eingetragen. Der Konzernabschluss der MVV Energie AG ist am Sitz dieser Gesellschaft in Mannheim erhältlich und wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die juwi AG ist gemäß § 291 Absatz 2 HGB von der Verpflichtung einen Konzernabschluss aufzustellen befreit. Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres und bis zur Unterzeichnung dieses Berichtes hat es keine Vorgänge von besonderer Bedeutung mit wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz-, oder Ertragslage gegeben. GewinnverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt vor den Jahresüberschuss vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.
Wörrstadt, den 26.10.2020 Michael Class Stephan Hansen Dr. Stephan Küßner
Anlage zum AnhangAnteilsbesitzliste zum Jahresabschluss der juwi AG zum 30.09.2020
1 Ergebnisabführungsvertrag 2 Jahresabschluss zum 30.09.2018 3 Jahresabschluss zum 31.12.2018 4 Jahresabschluss zum 30.09.2019 5 Jahresabschluss zum 31.12.2019 6 Jahresabschluss zum 31.03.2020 7 Jahresabschluss zum 30.09.2020 8 Werte sind im konsolidierten Teilkonzernabschluss enthalten 9 Es liegen keine Angaben vor 10 Rumpfgeschäftsjahr 11 Bürgerenergiegesellschaft 12 Jahresabschluss zum 31.05.2020 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die juwi AG, Wörrstadt VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der juwi AG, Wörrstadt, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der juwi AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteil Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Mannheim, den 28. Oktober 2020 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Ralph Welter, Wirtschaftsprüfer Dr. Martin Nicklis, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020der juwi AGDer Aufsichtsrat hat im Verlauf des Berichtsjahres die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben sorgfältig und vollumfänglich wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat mit dem Vorstand der juwi AG regelmäßig über die geschäftliche Entwicklung und Einzelfragen beraten und dessen Tätigkeit überwacht. Er stand im kontinuierlichen Dialog mit dem Vorstand der Gesellschaft und hat sich vom Vorstand in den Aufsichtsratssitzungen sowie durch zusätzliche schriftliche und mündliche Berichte insbesondere über die Unternehmensplanung und die strategische Weiterentwicklung, über die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage sowie über die aktuelle Geschäftspolitik, das Risikomanagementsystem sowie die Risikosituation unterrichten lassen. Auf Grundlage der Berichterstattung des Vorstands hat er die Geschäftsentwicklung sowie für das Unternehmen wichtige Entscheidungen und Vorgänge erörtert sowie notwendige Einzelentscheidungen getroffen. Jahresabschluss, Konzernabschluss und Abhängigkeitsbericht Der Jahresabschluss der juwi AG für das Geschäftsjahr 2020 wurde von PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Mannheim, (PwC) geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. PwC war von der Hauptversammlung am 7. November 2019 zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 gewählt und vom Aufsichtsrat mit der Prüfung des Jahresabschlusses der juwi AG beauftragt worden. Der Jahresabschluss der juwi AG, der Lagebericht der Gesellschaft, der Abhängigkeitsbericht sowie die Prüfungsberichte der PWC haben den Mitgliedern des Aufsichtsrats zusammen mit dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns vorgelegen. PwC berichtete in der Aufsichtsratssitzung am 6. November 2020 über den Verlauf, den aktuellen Stand und die Ergebnisse ihrer Abschlussprüfung sowie der Prüfung des Abhängigkeitsberichts. Auf Basis der vorgelegten Berichte wurden in der Aufsichtsratssitzung am 6. November 2020 die wesentlichen Ergebnisse der abgeschlossenen Prüfungen erörtert. Der Aufsichtsrat hat nach Abschluss seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen erhoben und sich den Ergebnissen der Prüfung des Abschlussprüfers angeschlossen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand am 26.10.2020 aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstandes zur Ergebnisverwendung stimmte der Aufsichtsrat zu. Darüber hinaus hat PwC den Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) geprüft und folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Der Aufsichtsrat schließt sich nach eigener Prüfung des Abhängigkeitsberichts dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts erhebt er nicht." Personelle Veränderungen im Berichtszeitraum Die Hauptversammlung am 19. Februar 2020 bestellte Dr. Georg Müller, Dr. Hansjörg Roll, Ralf Klöpfer, Verena Amann, Fred Jung und Dr. Stephan Küßner zu Aufsichtsräten der juwi AG. lhre Amtszeit endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt. Der Aufsichtsrat der juwi AG wählte in seiner Sitzung am 19. Februar 2020 Herrn Dr. Müller zu seinem Vorsitzenden und Herr Dr. Roll zu dessen Stellvertreter. Der Aufsichtsrat hat beschlossen, Herrn Hansen für drei weitere Jahre, bis zum 31. Dezember 2023, zum COO der juwi AG zu bestellen. Frau Rehm ist mit Wirkung zum 26. August 2020 als Vorstand der juwi AG ausgeschieden. Der Aufsichtsrat dankt ihr für ihre Leistung und ihr Wirken für Juwi und wünscht ihr alles Gute und viel Erfolg auf ihrem weiteren beruflichen und persönlichen Lebensweg. Mit Wirkung zum 1. September 2020 wurde Herr Dr. Küßner für drei Jahre, also bis zum 31. August 2023, zum Vorstand der juwi AG bestellt. Zum 31. August 2020 ist Herr Dr. Küßner aus dem Aufsichtsrat der juwi AG ausgeschieden. Dank an die Mitarbeiter des juwi-Konzerns Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands, den Führungskräften, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der juwi AG und aller Konzerngesellschaften sowie ihren Vertretungen für ihren tatkräftigen Einsatz und die konstruktive Zusammenarbeit in diesem Berichtsjahr.
Wörrstadt, den 06.11.2020 Für den Aufsichtsrat Dr. Georg Müller, Vorsitzender des Aufsichtsrats Gewinnverwendungsbeschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 06.11.2020der juwi AGDie ordentliche Hauptversammlung hat am 06.11.2020 beschlossen, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von EUR 17.056.520,08 auf neue Rechnung vorzutragen.
Wörrstadt, 06.11.2020 juwi AG Der Vorstand Der Jahresabschluss zum 30. September 2020 wurde am 6. November 2020 festgestellt. |
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