Francis
Trading GmbH
Emmendingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.680,00 |
2.457,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.679,00 |
2.456,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.466,00 |
2.466,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.466,00 |
2.466,00 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
76.943,86 |
70.746,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
81.089,86 |
75.669,16 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
95.746,16 |
90.544,98 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
6.197,70 |
5.201,18 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
76.943,86 |
70.746,16 |
| B.
Rückstellungen |
6.000,00 |
5.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
75.089,86 |
69.869,16 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
75.089,86 |
69.869,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
81.089,86 |
75.669,16 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Francis Trading GmbH hat ihren Sitz in 79331
Teningen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Freiburgunter HRB 707978 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Der
Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften (§§ 264ff. HGB) sowie des
GmbHG aufgestellt. Größenabhängige
Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 I,
276, 288 HBG) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch
genommen. Die Gliederung des Jahresabschlusses richtet sich
nach den §§ 266,275 Abs. 2 HGB in der Fassung des
BilRUG. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der vorliegende
Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung
der für den Vorjahresabschluss angewendeten
Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
III. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bilanzierung und Bewertung wurden auf der Basis der
positiven Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1
Nr. 2 HGB) vorgenommen. Die auf den vorhergehenden
Jahresabschluss angewandten Bewertungsvorschriften wurden
grundsätzlich beibehalten. Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit
denen der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein. Im Jahresabschluss sind
sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich
nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind
nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden, soweit das gesetzlich
nicht notwendig ist. Die Vermögensgegenstände und
Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig
bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn
diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung
des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind
nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Die Vermögensgegenstände
des
Sachanlagevermögens wurden zu
Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen
Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen
wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear
vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen Euro 250,--
bis Euro 800,-- wurden im Erwerbsjahr in voller Höhe
abgeschrieben. Soweit der nach vorstehenden
Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des
Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu
Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst, § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB) bewertet.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
das restliche Umlaufvermögen wurden mit dem Nennbetrag
bzw. dem beizulegenden Wert angesetzt. Den in den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen
Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Rückstellungen
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages ermittelt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über dem Erfüllungsbetrag lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
IV.
Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
1. Zum 31.Dezember 2019 bestehen Forderungen in
Höhe von insgesamt 2.466,00 Euro (Vorjahr: 2.466,00
Euro)
2. Rückstellungen bestehen in Höhe von
6.000,00 Euro (Vorjahr: 5.800,00 Euro).
3. Zum 31.Dezember 2019 bestehen Verbindlichkeiten in
Höhe von insgesamt 75.089,86 Euro (Vorjahr: 69.869,16
Euro). Die Verbindlichkeit ggb. GmbH-Gesellschaftern
beträgt 70.372,08 € (Vorjahr: 62.333,57 Euro).
Eine Rangrücktrittsvereinbarung wurde getroffen.
V. Sonstige Angaben
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne
von § 251 HGB.
Geschäftsführer
Zu allein vertretungsberechtigten
Geschäftsführern war Herr Peter Fischer bestellt.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Der Jahresabschluss wurde am 12.05.2021 festgestellt.
Teningen, den 12.05.2021
Geschäftsführer
Peter Fischer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.05.2021 festgestellt.
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