N. Walter
GmbH
Halle
(Saale) (vormals: Landsberg)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
287.981,66 |
319.096,66 |
| B.
Umlaufvermögen |
235.387,13 |
219.589,99 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
185.238,66 |
160.824,13 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.700,60 |
2.140,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
526.069,39 |
540.826,91 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
221.888,90 |
203.030,34 |
| B.
Rückstellungen |
23.819,00 |
33.431,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
280.361,49 |
304.365,57 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
226.387,59 |
239.503,79 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
53.973,90 |
64.861,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
526.069,39 |
540.826,91 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der N. Walter GmbH für das
Geschäftsjahr 2017 wurde nach den Vorschriften des HGB
insbesondere der §§ 242 ff. HGB und in Anlehnung
der §§ 264 ff. HGB sowie unter
Berücksichtigung der größenabhängigen
Erleichterungen aufgestellt.
Die Gesellschaft gilt nach den
Größenmerkmalen des § 267 Abs. 1 HGB als
kleine Kapitalgesellschaft.
Bei den Erläuterungs- und Ausweispflichten im
Anhang wurde von den genannten
größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch
gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen
den handelsüblichen und ertragsteuerlichen
Vorschriften. Der Jahresabschluss enthält
sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge,
soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das
Saldierungsverbot nach § 246 Abs. 2 HGB wurde
beachtet.
Sämtliche Bilanzposten sind gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Die im Anlagenvermögen ausgewiesenen
Gegenstände sind bestimmt, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Rückstellungen wurden nach den Bestimmungen des
§ 249 und § 253 Abs. 1 HGB gebildet.
Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften
des § 250 HGB ausgewiesen.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wurde von einer Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden sind zum
Abschlussstichtag einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 2
und 3 HGB).
Das Vorsichtsprinzip gemäß § 252 Abs.
1 Nr. 4 HGB wurde beachtet.
Bewertungsmethoden
Die einzelnen Bilanzposten wurden wie folgt bewertet:
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Teilwertabschreibungen in Folge einer dauernden
Wertminderung waren nicht veranlasst.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten unter Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden
durch Abschreibungen auf diese Forderungen
berücksichtigt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach den Bestimmungen
des § 249 HGB gebildet und nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung, im Einklang mit § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB, angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen
Rückzahlungsbeträgen passiviert.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Auf Grund von Feststellungen einer für die Jahre
2011 bis 2014 durchgeführten Betriebsprüfung ist
eine Bilanzberichtigung für den Veranlagungszeitraum
(VAZ) 2010, spätestens in der Bilanz zum 31.12.2013,
in Form einer für den VAZ 2010 zu passivierenden
Gewerbesteuerrückstellung, in Höhe von EUR
4.102,00,geboten, da dieser Sachverhalt bereits, zum
Zeitpunkt der Bilanzerstellung 2013, erkennbar gewesen ist.
Die nachträglich festgesetzte Gewerbesteuer für
2010 resultiert aus der steuerlichen Korrektur des
Jahresüberschusses in Folge nicht vorgenommener
Investitionen gemäß § 7g Abs. 3 EStG.
Insoweit ist das Eigenkapital, insbesondere die
Kapitalrücklage, in der Einbringungsbilanz der
Gesellschaft, zum 02.01.2014 (siehe Tz.4), zu hoch
ausgewiesen.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
2017
|
2016
|
|
TEUR
|
TEUR
|
Forderungen
Gesellschafter Norbert Walter
|
179,4
|
156,4
|
Forderungen
Gesellschafterin Fransika Emmermann
|
5,5
|
4,4
|
Die Forderungen resultieren aus entsprechenden
Darlehensverträgen zwischen den Gesellschaftern und
der Gesellschaft. Eine Verzinsung der Ansprüche ist
erfolgt.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestehen nicht.
Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahres 2017 beträgt EUR 40.177,31. Dieser
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Aus dem Gewinnvortrag 2016 werden im Berichtsjahr
Euro 21.318,75 an die Gesellschafter ausgeschüttet.
sonstige Berichtsbestandteile
gez.
Norbert Walter
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.06.2018 festgestellt.
|