futurex
cargo UG (haftungsbeschränkt)
Seebruck
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
1.1.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
23.810,23 |
0,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
23.497,80 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
312,43 |
0,00 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
77.793,31 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
101.603,54 |
0,00 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
1.1.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
300,00 |
0,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
78.093,31 |
0,00 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
77.793,31 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
5.700,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
95.903,54 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
95.903,54 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
101.603,54 |
0,00 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2010
futurex cargo
UG
(haftungsbeschränkt)
Seebruck
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft
gemäß § 267a HGB auf. Sie hat
gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB auf
die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet.
Bei dem Geschäftsjahr handelt es sich wegen der
Gründung zum 28. Januar 2010 um ein
Rumpfgeschäftsjahr.
Die Gesellschaft war zwar zum Bilanzstichtag 31.
Dezember 2010 rechnerisch überschuldet. Der
Jahresabschluss der Gesellschaft wurde allerdings unter
Beibehaltung der Going-concern-Prämisse erstellt, da
die Gesellschaft bis heute allen Verbindlichkeiten
nachgekommen ist und somit eine positive
Fortführungsprognose im Sinne von § 19
Insolvenzordnung unterstellt werden kann.
Die Gesellschafter treten zur Reduzierung der
Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne mit
Forderungen gegen die Gesellschaft in Höhe von EUR
24.015,82 im Rang hinter allen anderen Gläubigern
zurück. Der Geschäftsführer wurde allerdings
auf seine Pflichten gemäß § 15a InsO
(§ 64 GmbHG a.F.) hingewiesen.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches.
Anlagevermögen
Die Bewertung der Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten. Die Abschreibungen wurden unter
Zugrundelegung der voraussichtlichen betrieblichen
Nutzungsdauer nach der linearen und, sofern zulässig,
nach degressiven Methode vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert
von bis zu EUR 410,00 wurden im Zugangsjahr in voller
Höhe abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nominalwert bilanziert worden.
Fremdwährungsforderungen bestanden zum Bilanzstichtag
nicht.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurden erkennbare Einzelrisiken durch entsprechende
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Ferner wurde
sofern notwendig eine Pauschalwertberichtigung wurde
gebildet.
Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Fremdwährungsumrechnung
Fremdwährungspositionen bestanden zum
Bilanzstichtag nicht.
Erläuterungen zur Bilanz
Verbindlichkeiten
Zur Zusammensetzung der Verbindlichkeiten und deren
Restlaufzeiten und Besicherung wird auf den nachfolgenden
Verbindlichkeitenspiegel verwiesen.
|
Gesamtbetrag
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
|
|
|
|
bis 1 Jahr
|
bis 1 Jahr
|
über 5 Jahre
|
Gesicherte
|
Art der
|
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31.12.2010
|
Berichtsjahr
|
Vorjahr
|
Berichtsjahr
|
Beträge
|
Sicherheit
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
|
Verbindlichkeiten
|
95.903,54
|
95.903,54
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
Fremdwährungsverbindlichkeiten bestanden zum
Bilanzstichtag nicht.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 24
enthalten.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse gemäß
§ 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung und Organe
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer der Gesellschaft im abgelaufenen
Geschäftsjahr war:
Frau Katrin Sawinsky, Seebruck, kaufm.
Angestellte
Die Geschäftsführin ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Hinsichtlich der Gesamtbezüge der
Geschäftsführerin wird von der Schutzklausel des
§ 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Es wird vorgeschlagen den Jahresfehlbetrag in
Höhe von EUR 78.093,31 auf neue Rechnung vorzutragen.
Seebruck, 16. März 2014
………………………………….
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Katrin Sawinsky
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(Geschäftsführerin)
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 24.015,82 EUR.
1.1.2010 -
1.1.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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