Stammdaten

Register
Amtsgericht Hanau HRB 91142
Eingetragen
9.12.1991
Branche
Güterbeförderung im StraßenverkehrVermittlungstätigkeiten für die GüterbeförderungGüterbeförderung in der Hochsee- und Küstenschifffahrt
Gegenstand
Der Betrieb von Speditionsgeschäften aller Art sowie Güternahverkehr.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

C + S Transport-GmbH

Gelnhausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 254.416,00 68.570,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 55.595,00 2,00
II. Sachanlagen 198.821,00 68.568,00
B. Umlaufvermögen 160.827,77 132.447,93
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 109.078,78 99.803,03
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 51.748,99 32.644,90
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.890,34 10.307,05
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 1.045.297,72 1.023.549,88
Summe Aktiva 1.466.431,83 1.234.874,86

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 876.657,90 0,00
III. Bilanzverlust 194.204,41 1.049.114,47
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.045.297,72 1.023.549,88
B. Rückstellungen 1.157.458,00 1.138.248,00
C. Verbindlichkeiten 308.973,83 96.626,86
Summe Passiva 1.466.431,83 1.234.874,86

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend zunächst degressiv und später linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EstG auf 5 Jahre abgeschrieben.

Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden zulässigen Wert angesetzt.

3. Vorräte

Vorräte sind nicht vorhanden.

4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

6. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

7. Pensionsrückstellungen

Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgte in der Handelsbilanz nach der PUR-Methode unter Zugrundelegung der Richttafeln 2005 G. Der Rechnungszins betrug 6,00 %. Dabei wurde ein Rententrend von 2,0 % sowie ein Pensionsalter von 65 Jahren unterstellt.

Durch den Übergang auf BilMoG ergab sich in der Handelsbilanz zum 01.01.2010 ein Bewertungsunterschied in Höhe von 70.195,65 €. Die daraus resultierende Zuführung erfolgt gemäß Art. 67 Abs.1 Satz 1 EGHGB über einen Zeitraum von 15 Jahren bis zum 31.12.2024, wobei sich der jährliche Zuführungsbetrag auf 4.680,00 € beläuft.

Gemäß § 246 Abs. 2 HGB waren die Pensionsverpflichtungen mit dem Aktivwert der verpfändeten Rückdeckungsversicherung zu saldieren

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

I. Allgemeines
II. Aktivposten

Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde aktiviert. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurden 10 Jahre festgelegt.

C. Ergänzende Angaben

I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

(1) Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion und Beruf Vertretungsbefugnis
Zipf Christian Geschäftsführer
Kaufmann
Einzelvertretung
Straße / Hausnummer Postleitzahl / Wohnort
Hainaer Weg 6 63571 Gelnhausen

Sonstige Verpflichtungen

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 04.02.2025 wird der Jahresabschluss zum 31.Dezember2023 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2023

 

Gelnhausen, 12.02.2025

Christian Zipf

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 4.2.2025.

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