Stammdaten

Register
Amtsgericht Münster HRB 5891
Eingetragen
23.10.2000
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieArchitekturbüros für Orts-, Regional- und LandesplanungArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind insbesondere die Durchführung von Projekten im Bereich e-Business für Business- Kunden. Dienstleistungsumfang ist die Beratung, Betreuung und Implementierung von datenbankgestützten Anwendungen mit einem Bezug zum Internet.

Historie

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Management

NameRolle
Björn Dolkemeier
seit 11.11.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Björn Dolkemeier
Heinrich-von-Kleist-Straße 47, 48161 Münster
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

dbap GmbH

Münster

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 29.238,00 31.872,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 15.725,00 15.786,00
II. Sachanlagen 13.513,00 16.086,00
B. Umlaufvermögen 82.388,35 192.702,90
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 79.166,61 121.192,29
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.221,74 71.510,61
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.230,00 437,50
Bilanzsumme, Summe Aktiva 112.856,35 225.012,40

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 82.961,43 177.746,24
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 57.961,43 152.746,24
B. Rückstellungen 19.804,00 21.562,00
C. Verbindlichkeiten 10.090,92 25.704,16
Bilanzsumme, Summe Passiva 112.856,35 225.012,40

Anhang


 
Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung des Jahresabschlusses

Die dbap GmbH, Münster ist als kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB verpflichtet, gemäß § 264 ff. HGB einen Jahresabschluss aufzustellen und um einen Anhang zu erweitern. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes konnte verzichtet werden.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf. die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes.

Die Bilanz wurde unverändert gegenüber dem Vorjahr gemäß den §§ 265 ff. HGB gegliedert. Die unveränderte Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 275 ff. HGB und wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände werden einzeln und vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres werden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Wertansätze sind daher mit denen des Vorjahres grundsätzlich vergleichbar.

Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Als Abschreibungsmethode kommt die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden unter Ausschöpfung der steuerlichen Regelungen bilanziert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, und entsprechen den zu erwarten- den Ausgaben bzw. drohenden Verlusten.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Sofern der Jahresabschluss auf fremde Währung lautende Vermögensgegen- stände und Verbindlichkeiten enthält, die in Euro umgerechnet werden müssen, sind diese zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Bei Restlauf- zeiten von mehr als 1 Jahr wird ggf. das Niederstwertprinzip beachtet.

 

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen (§ 268 Abs. 2 HGB). Als Anschaffungs- und Herstellungskosten sind die historischen Werte angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie Personalkostenabgrenzungen und übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Zur Geschäftsführung sind bestellt:

Herr Stefan Goebel
Herr Björn Dolkemeier

- jeweils alleinvertretungsberechtigt-

Angaben zur Vergütung der Geschäftsführung unterbleiben im Hinblick auf die Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB.

Münster, den 27.07.2015

gez. Björn Dolkemeier
gez. Stefan Goebel
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.08.2015 festgestellt.

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