HW-Products GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heiko Wiedel seit 15.3.2004 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CHS Wiedel GmbHKronachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010(Vorjahr zum Vergleich)AKTIVSEITE
ANHANG ZUM 31. DEZEMBER 2010 (§ 284 ff. HGB)A. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGI. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss ist unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes erstellt worden. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Es ergaben sich hierbei keine Änderungen. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 S. 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst (Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB). Die Gliederung der Bilanz erfolgt unter Anwendung des § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung gliedert sich in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 1 und 2 HGB). 1. Anlagevermögen Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- einschließlich Nebenkosten angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen sind entsprechend der Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände bemessen. Es kommt die lineare Abschreibungsmethode pro rata temporis zum Ansatz. Die Finanzanlagen werden mit Anschaffungskosten, gegebenenfalls mit dem niedrigeren beizulegenden Wert, angesetzt. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis EURO 150,00 werden sofort aufwandswirksam erfasst. Für Vermögensgegenstände die 2008 und 2009 zugegangen sind mit Anschaffungs- und Herstellungskosten von EURO 150,00 bis EURO 1.000,00 wurde der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG gebildet und in die Handelsbilanz übernommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Zugang in 2010 und mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis EURO 410,00 werden entsprechenden der steuerlichen Regelung nach § 6 Abs. 2 EStG auch in der Handelsbilanz im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. 2. Umlaufvermögen a) Vorräte Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. b) Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und flüssige Mittel Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und flüssige Mittel sind grundsätzlich zum Nennbetrag angesetzt. Die vorgenommenen Wertberichtigungen entsprechen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. Forderungen in Fremdwährung sind mit dem niedrigeren Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages angesetzt. c) Rechnungsabgrenzungsposten Ausgaben vor dem Bilanzstichtag werden, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, aktivisch als Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt. 3. Rückstellungen und Verbindlichkeiten Die sonstigen Rückstellungen sind mit einem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie sind der Höhe nach so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung tragen. Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Nicht kursgesicherte Verbindlichkeiten in ausländischer Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs des Einbuchungstages bzw. erforderlichenfalls dem höheren Kurs am Bilanzstichtag passiviert. II. Angaben zur Bilanz 1. Anlagevermögen Als Anschaffungs- und Herstellungskosten sind die historischen Werte angesetzt. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem nachfolgenden Anlagespiegel ersichtlich. B. SONSTIGE ANGABENI. Mitglieder der Geschäftsführung
Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. II. Unterzeichnung des Jahresabschlusses gemäß § 245 HGB
Kronach, den 30. September 2011 Geschäftsführer Heiko Wiedel |
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