Rauh - Isoliertechnik GmbHLiquidiert
08525 Plauen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Petra Rauh seit 4.8.2017 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rauh - Isoliertechnik GmbHPlauenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BilanzAktiva
AnhangA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Rauh Isoliertechnik GmbH, Plauen, wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Darstellungsstetigkeit Die Form der Darstellung insbesondere der Gliederung der Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen konnte im wesentlichen beibehalten werden. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierungsmethoden Der Jahresabschluss wurde analog nach den Vorschriften des 3. Buches des HGB und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung erstellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB Anwendung. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter analoger Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268-274 a, 276-278 HGB, erstellt. 2. Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 279-283 HGB, erstellt. Die Bewertung wurde trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 HGB) vorgenommen, da die durch die Gesellschafter getroffenen Maßnahmen zur Änderung der Finanzierungsstruktur zu einer positiven Fortführungsprognose führen. Die Sachanlagen wie Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten sind mit den Anschaffungskosten zzgl. Anschaffungsnebenkosten abzüglich Skonti bzw. mit den Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten alle steuerlichen aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile. Die technischen Anlagen und Maschinen sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Skonti bzw. mit den Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten alle steuerlich aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile. Die anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Skonti bzw. mit den Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten alle steuerlich aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile. Die planmäßige Abschreibung erfolgte unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen. Die Vermögensgegenstände werden linear abgeschrieben. In die Herstellungskosten des Sachanlagevermögens wurden die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Gemeinkostenanteile einbezogen, Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug von Einzelwertberichtigungen bei erkennbaren Einzelrisiken und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet. Die Rechnungsabgrenzungsposten sind zu Anschaffungskosten bewertet. Sie betreffen Aufwendungen/Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag. Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Verpflichtung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dotiert. Die Verbindlichkeiten wie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und sonstige Verbindlichkeiten sind zu Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Sofern die Tageswerte über dem Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr im wesentlichen unverändert angewandt. C. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände sind - wie im Vorjahr - sämtlich innerhalb eines Jahres fällig. Davon gegenüber Gesellschaftern: Euro 0,00 (Vj.: TEuro 0) Verbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 316.869,48 haben Euro 127.256,67 eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Euro 96.762,33 haben eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren. Weiterhin sind von den Verbindlichkeiten Euro 35.126,00 durch Globalabtretung der Forderungen und Euro 177.699,43 durch Grundpfandrechte besichert. Davon gegenüber Gesellschaftern: Euro 92.032,52 (Vj.: TEuro 102) Abwendung der Überschuldung Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag zum 31. Dezember 2008 wurde im Jahr 2009 durch Gewinne beseitigt. D. Sonstige Angaben 1. Haftungsverhältnisse Es bestehen keinerlei Haftungsverhältnisse. 2. Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Frau Petra Rauh und durch Frau Marion Rauh als Geschäftsführer geführt. 3. Vergütung des Geschäftsführers Die Angabe der Bezüge des Geschäftsführers für das Geschäftsjahr 2009 wurde gem. § 286 Abs. 2 HGB unterlassen. 4. Gewinnverwendungsvorschlag Gem. § 325 Abs. 1 Satz 1 HGB wird auf die Angabe des Ergebnisverwendungsvorschlags verzichtet.
Plauen, den 8. November 2010 Rauh
Isoliertechnik GmbH
Geschäftsführung Petra Rauh |
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