K & K Computersysteme GmbHLiquidiert

Meschwitzstraße 20A, 01099 Dresden, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 2958
Eingetragen
7.10.1991
Branche
Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareGroßhandel mit Geräten der UnterhaltungselektronikTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Groß- und Einzelhandel mit Computersystemen, Software, Elektronik nebst Zubehör und Kommunikationsgeräten und -anlagen aller Art sowie Beratung, Entwicklung und Service in diesen Bereichen.

Historie

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Management

NameRolle
Zhouhang Dr. Ing. Cai
seit 11.12.2024
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

K & K Computersysteme GmbH

Dresden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

AKTIVA

  Gesamtjahr/Stand
Euro
Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 1.395,00 897,00
III. Finanzanlagen 3.026,25 2.025,00
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte 1.983,00 2.114,50
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 18.130,89 15.627,45
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 13.322,44 22.821,03
C. Rechnungsabgrenzungsposten 542,90 610,90
Summe Aktiva 38.401,48 44.096,88

PASSIVA

   
  Gesamtjahr/Stand
Euro
Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag -11.837,32 -12.023,31
III. Jahresüberschuss 3.551,13 185,99
B. Rückstellungen 7.400,00 7.770,00
C. Verbindlichkeiten 13.723,08 18.090,71
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 4.508,90
Summe Passiva 38.401,48 44.096,88

ANHANG für das Geschäftsjahr 2010

der K & K Computersysteme GmbH

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die K & K Computersysteme GmbH hat ihren Sitz in Dresden und ist im Handelsregister des Registergerichts Dresden unter dem Aktenzeichen HRB 2958 eingetragen.

Der Jahresabschluss der K & K Computersysteme GmbH für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Vorschriften des §§ 242 ff HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) und des GmbH-Gesetzes im Juni 2011 erstellt.

Der Anhang wurde nach den Vorschriften der §§ 284 ff. HGB sowie des GmbH-Gesetzes unter Berücksichtigung der Angaben, die sich aus dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009, BGBl. I 1102, ergeben, aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 HGB, für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 (1) HGB auf. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs-/ Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der linearen Methode ermittelt. Die Nutzungsdauer, die den Abschreibungen zugrunde liegt, ist unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts und des wirtschaftlichen Veraltens geschätzt. Bei Zugängen von beweglichen Wirtschaftsgütern wurde die Abschreibung nur zeitanteilig für den Monat der Anschaffung und die folgenden Monate angesetzt (pro rata temporis). Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden entsprechend § 6 (2) EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Der gemäß § 6 (2 a) EStG ab 2008 zu bildende Sammelposten (Anschaffungen von 150,01 € bis 1.000,00 €) wurde gleichmäßig gewinnmindernd auf fünf Jahre verteilt.

Das Finanzanlagevermögen wurde bei den Genossenschaftsanteilen zu Anschaffungskosten angesetzt.

Das Vorratsvermögen wurde unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Dem allgemeinen Kreditrisiko, Zinsverlust und Mahnaufwand wurde nach Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen in Höhe von 1,0 % ausreichend Rechnung getragen.

Rechnungsabgrenzungsposten waren gem. § 250 (1) HGB zu bilden.

Das gezeichnete Kapital ist in voller Höhe eingezahlt und zum Nennbetrag bilanziert.

Die Rückstellungen i.S.d. § 249 HGB enthalten alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken. Die Bewertung erfolgte zum Erfüllungsbetrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

III. Sonstige Pflichtangaben

1. Haftungsverhältnisse gem. §§ 251 und 268 Abs. 7 HGB

In den Verbindlichkeiten ist kein Wechselobligo oder eine Bürgschaft enthalten.

2. Sonstige Pflichtangaben gem. § 285 HGB

a) Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren 0,00 €
b) Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind 0,00 €
c) Gewährte Vorschüsse und Kredite für Mitglieder des Geschäftsführungsorgans 0,00 €

d) Geschäftsführer:

Herr Dr.-Ing. Zhouhang Cai Kaufmann Am Gorbitzbach 3 01159 Dresden (alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit)

3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gem. § 42 Abs. 3 GmbHG

Der in der Bilanz unter "sonstige Verbindlichkeiten" ausgewiesene Betrag beläuft sich auf 2.068,38 €.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gliederung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB). Das außerordentliche Ergebnis beträgt 0,00 €.

V. Gesellschafterversammlung

1. Jahresergebnis und Ergebnisverwendung gem. § 325 Abs. 1 Satz 3 HGB

Die am 15. Juli 2011 stattgefundene Gesellschafterversammlung beschloss Folgendes:

Das Geschäftsjahr 2010 schließt mit einem Jahresüberschuss von 3.551,13 €. Der Jahresüberschuss wird mit dem Verlustvortrag verrechnet und auf neue Rechnung vorgetragen. Für das abgelaufene Geschäftsjahr wird der Geschäftsführung Entlastung erteilt. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. Der Ergebnis-Verwendungsvorschlag der Geschäftsführung stimmt mit der Beschlussfassung des Feststellungsorgans überein.

 

Dresden, den 15. Juli 2011

Dr.-Ing. Zhouhang Cai

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15.07.2011

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