Verwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
Quantum-Systems GmbH
Zeppelinstraße 18, 82205 Gilching, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jonas Rouven Jarosch seit 2.5.2025 | Prokura |
Martin Firas Karkour seit 2.5.2025 | Prokura |
Alexandra Maria Elisabeth Rietenbach seit 2.5.2025 | Prokura |
Sven Kruck seit 31.8.2023 | Geschäftsführer |
Michael Dr. Kriegel seit 25.1.2016 | Prokura |
Florian Philipp Seibel seit 25.2.2015 | Geschäftsführer |
Tobias Kloß seit 25.2.2015 | Prokura |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (10)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 7.00% | |
| 6.09% | |
| 5.24% |
Ungelöste Beteiligungen (37)
| Name | Anteil |
|---|---|
Quantum-Systems GmbHEigenbeteiligung | 16.25% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
33 Gesellschafter
GmbH-Struktur
5 von 33 angezeigt
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Quantum-Systems GmbHGilchingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Quantum-Systems GmbH mit Sitz in Gilching ist unter der Nummer HRB 217004 im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen für Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu berücksichtigen. Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen um eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung wurden daher die größenabhängigen Erleichterungen für mittelgroße in Anspruch genommen. Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268-274a, 276-278 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB aufgestellt. Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird entsprechend dem Gesamtkostenverfahren dargestellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr beibehalten. 2. Angaben zu den einzelnen Bilanzpositionen a) Immaterielle Vermögensgegenstände Die entgeltlich erworbenen sowie die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände, deren voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden kann, werden über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände in Entwicklung werden mit den Herstellungskosten gem. § 255 bewertet. Die Herstellungskosten umfassen im Wesentlichen Personal- und Sachaufwendungen. Die Abschreibung über die voraussichtliche Nutzungsdauer beginnt mit Fertigstellung der jeweiligen Entwicklung, sukzessive voraussichtlich ab dem Geschäftsjahr 2024. Die Abschreibung erfolgt dann über die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 2.337 sowie selbst geschaffene immateriellen Vermögensgegenstände in Entwicklung in Höhe von TEUR 5.736 gilt unter Berücksichtigung darauf gebildeter passiver latenter Steuern die Ausschüttungssperre des § 268 Abs. 8 HGB. b) Sachanlagen Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstands. Die voraussichtliche Nutzungsdauer der selbst geschaffenen gewerblichen Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte beträgt 10 Jahre. Für die entgeltlich erworbenen Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen liegt die voraussichtliche Nutzungsdauer je nach Vermögensgegenstand zwischen 3-15 Jahren und im Durchschnitt bei 5 Jahren. Die technischen Anlagen und Maschinen werden mit 5 Jahren voraussichtlicher Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei den anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung liegt die durchschnittliche voraussichtliche Nutzungsdauer bei 5 Jahren. Die Gesellschaft nimmt das Wahlrecht nach § 255 Abs. 3 S. 2 HGB nicht in Anspruch und aktiviert keine Fremdkapitalzinsen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und ihr Abgang unterstellt. c) Finanzanlagen Die Gesellschaft hält alle Anteile an der in 2021 gegründeten Quantum Systems Inc. (USA), der in 2022 gegründeten Quantum-Systems Pty Ltd (Australien) sowie der in 2023 gegründeten Quantum Systems S.R.L (Rumänien) und aktiviert diese mit ihren Anschaffungskosten. d) Vorräte Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt und werden zum gleitenden Durchschnitt bewertet. Abschreibungen auf den niederen beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn der Börsen- oder Marktpreis niedriger war als die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Als solche werden bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und Waren die Wiederbeschaffungskosten, bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen die voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden Kosten oder niedrigere Wiederherstellungskosten angesetzt. Unfertige Erzeugnisse, fertige Erzeugnisse und Waren wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 2 HGB bewertet. Bestandsrisiken aus Lagerdauer und Gängigkeit wurden, soweit notwendig, angemessen berücksichtigt. In die Herstellungskosten werden ausschließlich direkt zurechenbaren Einzelkosten einbezogen. Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden gem. § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB nicht aktiviert. Die Gesellschaft nimmt das Wahlrecht nach § 255 Abs. 3 S. 2 HGB nicht in Anspruch und aktiviert keine Fremdkapitalzinsen. Gewinne werden bei Endabrechnung der jeweiligen Projekte bzw. bei Abrechnung fertiggestellter Teilprojekte realisiert. Zu erwartende Verluste werden durch Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert sowie durch die Bildung von Rückstellungen für Verluste aus schwebenden Absatzgeschäften berücksichtigt. Für einen Teil der Vorräte ist ein Festwert nach § 240 Abs. 3 HGB gebildet. e) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert oder mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken bei zweifelhaften Forderungen werden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. f) Liquide Mittel Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert berücksichtigt. g) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, abgegrenzt. h) Aktive latente Steuern/Passive latente Steuern Bei der Ermittlung aktiv latenter Steuern werden bestehende Verlustvorträge in Höhe der innerhalb der nächsten 5 Jahre zu erwartenden Verlustverrechnung sowie passive latente Steuern, die aus der Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände resultieren, berücksichtigt. Die Verrechnung aktiver und passiver Latenzen gem. § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB führt insgesamt zu einem Aktivüberhang. Vom Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht und auf den Ansatz aktiver latenter Steuern in der Bilanz verzichtet. i) Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 63.654,00 (Vorjahr EUR 46.782,00), wobei der Nennwert eigener Anteile EUR 11.246,00 bemisst. Der Nennwert oder rechnerische Wert der erworbenen eigenen Anteile wird offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennwert oder rechnerischen Wert und den Anschaffungskosten der erworbenen eigenen Anteile wird gegen Kapitalrücklage erfasst und Anschaffungsnebenkosten als Aufwand im laufenden Geschäftsjahr erfasst. Die Gesellschafterversammlung hat am 16. Februar 2023 beschlossen, dass die Gesellschaft 493 Anteile zu einem Nennwert von jeweils EUR 1,00 von einem Gesellschafter zu einem Kaufpreis von TEUR 660 zurückkauft. Die Gesellschafterversammlung hat am 24. August 2023 die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 11.872,00 und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Ausgabe von 11.872 neuen Geschäftsanteilen im Nennbetrag von jeweils EUR 1,00. Der überschießend eingezahlte Betrag in Höhe von EUR 52.514.011,20 wurde in die Kapitalrücklage gebucht. Weiterhin hat die Gesellschafterversammlung am 24.08.2023 die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert, dass die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2023 ermächtigt ist, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum 23.03.2024 durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bareinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 3.572,00 EUR zu erhöhen. Am 25. Oktober folgte aufgrund dieser Ermächtigung die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 2.500,00 auf EUR 63.654,00. Diese Kapitalerhöhung erfolgte durch Ausgabe von 2.500 neuen Geschäftsanteilen im Nennbetrag von jeweils EUR 1,00. Der überschießend eingezahlte Betrag in Höhe von EUR 11.058.375,00 wurde in die Kapitalrücklage gebucht. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass die Gesellschaft 5.069 Anteile zu einem Nennwert von jeweils EUR 1,00 von mehreren Gesellschaftern in Höhe von TEUR 18.330 zurückkauft. Zudem wurde im August 2023 ein Darlehen an die Europäische Investmentbank zurückgezahlt; ein enthaltener Optionsanteil hat sich in Höhe von TEUR 2.137 mindernd auf die Kapitalrücklage ausgewirkt. Das Genehmigte Kapital vom 24.08.2023 (Genehmigtes Kapital 2023/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung dementsprechend noch 1.072,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Zusammenhang mit einem virtuellen Mitarbeiterbeteiligungsprogramm virtuelle Geschäftsanteile an deren Mitarbeiter ausgegeben. Im Rahmen des virtuellen Mitarbeiterbeteiligungsprogramms leistet die Gesellschaft bei Eintritt eines Exit-Ereignisses oder bei einer Dividendenausschüttung eine Barzahlung an den Begünstigten. Ein Exit-Ereignis stellt die Übertragung von mehr als 50 % der Geschäftsanteile (Gesellschafterwechsel) oder die Liquidation der Gesellschaft dar. Derzeit schätzt die Geschäftsführung die Eintrittswahrscheinlichkeit für ein Exit- Ereignis oder eine Dividendenausschüttung auf absehbare Zeit für gering ein. Die Finanzierung der Barzahlung an die Begünstigten Mitarbeiter erfolgt gemäß dem Investment- und Gesellschaftervertrag durch zwei Gesellschafter der Quantum- Systems. j) Rückstellungen Rückstellungen wurden für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden keine künftigen Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen im Wesentlichen Verpflichtungen für Gewährleistungs-, Bonus- und Urlaubsansprüche sowie Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses. Die Rückstellungen für Gewährleistungen werden pauschal in Höhe von 1,1% der Umsatzerlöse gebildet, wobei der Berechnung des pauschalen Prozentsatzes der durchschnittliche Aufwand der letzten zwei Jahre zugrunde liegt. k) Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. I) Fremdwährungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr werden am Abschlussstichtag gemäß des § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundlegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt. III. Angaben zur Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die Entwicklung der Abschreibungen im Geschäftsjahr können aus dem als Anhang beigefügten Anlagenspiegel entnommen werden. Der Gesamtbetrag der Entwicklungskosten für das Geschäftsjahr beträgt inklusive Personalaufwendungen TEUR 4.928. Von diesen wurden im Geschäftsjahr Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 4.092 im Anlagevermögen unter dem Posten selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände in Entwicklung aktiviert. Beim Posten Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau handelt es sich insbesondere um Anzahlungen auf Werkzeuge bei einem Fremdfertiger, die in 2024 in das Vermögen der Gesellschaft übergehen und um Entwicklungskosten für Produkterweiterungen. Unter den Finanzanlage des Anlagevermögens werden folgende Beteiligungen i.S.d. § 271 Abs. 1 HGB ausgewiesen:
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich in Höhe von TEUR 5.923 um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Vj.: TEUR 1.241). In den sonstigen Vermögensgegenständen ist ein Kurzfristdarlehen gegenüber der Quantum Systems Inc. In Höhe von TEUR 3.456 (TUSD 3.700) enthalten. Außerdem beinhalten die sonstigen Vermögensgegenstände ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 600. Die Rückstellungen (TEUR 1.262; Vj.: TEUR 962) umfassen im Wesentlichen Personalrückstellungen (Bonus und Urlaub) in Höhe von TEUR 664. Des Weiteren beinhalten die Rückstellungen Gewährleistungsrückstellungen von TEUR 409, Rückstellungen für sonstige ausstehende Rechnungen von TEUR 93 sowie für Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von TEUR 90. Die Verbindlichkeiten, gegliedert nach Restlaufzeiten, setzen sich wie folgt zusammen:
Mit TEUR 26.386 trägt das Ministry of Defence Ukraine einen wesentlichen Teil zur Steigerung der erhaltenen Anzahlung bei. Das Unternehmen hat diese Preisgestaltung zwecks Risikominimierung abgeschlossen. Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter fünf Jahren. Es bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus dem Erwerb von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie von Halbfabrikaten und Waren. Es bestehen darüber hinaus keine Verbindlichkeiten, die durch Eigentumsvorbehalte, Pfandrechte oder ähnliches besichert sind. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind gewöhnliche Erträge aus Investitionszuschüssen in Höhe von TEUR 439 (Vj. TEUR 810) sowie eine Untervermietung an die Asto Campus in Höhe von TEUR 592 enthalten. Aufwendungen für die Altersversorgung sind mit TEUR 255 (Vj. TEUR 94) in der Position Soziale Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung und Unterstützung enthalten. Des Weiteren sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Geschäftsjahr 2023 Verluste aus Währungsumrechnungen in Höhe von TEUR 93 (Vj. Gewinn: TEUR 21) enthalten. Die sonstigen Zinsen enthalten Zinserträge in Höhe von TEUR 344 (Vj. TEUR 46) aus Ausleihungen an verbundene Unternehmen sowie kurzfristige Termingeldanlagen. V. Sonstige Pflichtangaben Am Bilanzstichtag bestehen folgende Fälligkeiten für die sonstigen finanziellen Verpflichtungen:
Ein Betrag von TEUR 14.779 resultiert aus einem bis 2032 laufenden Mietvertrag für das Bürogebäude Zeppelinstraße sowie einem im Mai 2024 geschlossenen Vertrag für eine zusätzliche Lagerfläche mit Büroeinrichtungen in der Dornierstraße. Das Bestellobligo hat betriebsüblichen Umfang. Es bestehen keine Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten nach § 251 HGB. Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 136 Mitarbeiter (125 Mitarbeiter Vollzeit und 11 Mitarbeiter Teilzeit) beschäftigt und sind in folgenden Abteilungen tätig:
Die Gesellschaft wird vertreten von den Herren: Herrn Florian Seibel, Neubiburg, Vorsitzender der Geschäftsführung Herr Frank Thieser, Egling, Geschäftsführer Finanzen Herr Armin Busse (bis 15. April 2023), Landsberg am Lech, Geschäftsführer Organisation Herr Sven Kruck (ab 23. Mai 2023), Geretsried, Geschäftsführer Vertrieb Alle Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und Florian Seibel ist zusätzlich von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführer wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. VI. GewinnverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor den Jahresüberschuss in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. VII. Konzernabschluss Die Gesellschaft ist ein Mutterunternehmen im Sinne des § 290 HGB. Aufgrund der größenabhängigen Befreiung des § 293 HGB ist jedoch kein Konzernabschluss aufzustellen. VIII. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Wesentliche Ereignisse im Geschäftsjahr 2024 waren der Erwerb einer Tochtergesellschaft in der Ukraine (Limited Liability Company UAV Service) sowie der Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung eines Zulieferers in Polen (Weles Accoustics Sp. Z.o.o.)
Gilching, den 28. Juni 2024 Quantum-Systems GmbH -Geschäftsführung- Florian Seibel Frank Thieser Sven Kruck Entwicklung des Anlagevermögens
Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen des Unternehmens Quantum Systems GmbH (im Folgenden auch "Quantum" oder "die Gesellschaft") ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 2 HGB. Das gezeichnete Kapital beträgt TEUR 64 und ist vollständig einbezahlt. Sitz der Gesellschaft ist Gilching. Die Gesellschaft hält als Muttergesellschaft 100 % Anteile an den Tochtergesellschaften Quantum Systems Inc., Moorepark/USA, Quantum-Systems PTY LTD, Redbank/Australien sowie an der Quantum Systems S.R.L, Bukarest/ Rumänien. Quantum ist ein Hersteller von unbemannten Flugsystemen (Drohnen) für den professionellen kommerziellen Markt, den Behördenmarkt (Polizei, Feuerwehr, Technische Hilfsorganisationen) sowie den Sicherheits- und Verteidigungsmarkt. Seit ihrer Gründung im Jahre 2015 hat sich die Quantum-Systems GmbH unbemannte Flugsystems in der Gewichtsklasse unterhalb von 40kg Abfluggewicht konzentriert, die weltweit verkauft werden. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die wirtschaftliche Entwicklung im Geschäftsjahr 2023 war wesentlich von dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und den damit zusammenhängenden Auswirkungen und Herausforderungen, insbesondere mit Blick auf die Energieversorgung, geprägt. Die deutsche Wirtschaft hat sich dabei insgesamt als sehr widerstandsfähig gegenüber den bis in den späteren Jahresverlauf anhaltenden Lieferkettenengpässen, Rekordinflationsraten, den Handels- und Wirtschaftssanktionen gegenüber Russland, den Unsicherheiten über eine mögliche Gasmangellage im Winterhalbjahr 2022/23 und der Einstellung russischer Gaslieferungen Ende August erwiesen. Im Gesamtjahr wuchs das Bruttoinlandprodukt (BIP) preisbereinigt um 1,9 % und die Abschwächung der wirtschaftlichen Dynamik zum Jahreswechsel 2022/23 dürfte, nicht zuletzt auch dank der massiven staatlichen Stabilisierungsmaßnahmen für private Haushalte und Unternehmen sowie deren Anpassungen an die hohen Energiepreise und die damit verbundenen Einsparungen von Gas, kürzer und milder ausfallen als noch im Herbst erwartet. Der Markt für unbemannte Flugobjekte hat sich rasant entwickelt. 2.2 Forschung und Entwicklung Die Entwicklungsarbeit der Quantum-Systems GmbH konzentriert sich vorwiegend auf die Kategorien Reichweitenerhöhung durch effizientere Antriebssysteme und Batterietechnologie, Softwareentwicklung zur Erhöhung des Grades an Bedienfreundlichkeit, Autonomie und Robotik, sowie neue Plattformen zur Erweiterung des Produktportfolios. Im Jahr 2023 investierte das Unternehmen TEUR 4.928 in Entwicklung und beschäftigte durchschnittlich 47 Mitarbeiter in diesem Bereich. Von den aufgewendeten Entwicklungskosten wurden im Geschäftsjahr 2023 TEUR 4.092 aktiviert. Die Entwicklungen für die neuen Produkte werden sukzessive in den folgenden Jahren fertiggestellt und vom Zeitpunkt der Fertigstellung an über den voraussichtlichen Nutzungszeitraum abgeschrieben. 2.3 Geschäftsverlauf und Lage des Unternehmens Die Quantum-Systems GmbH konnte sich im Jahr 2023 weiter mit seinen Produkten im Markt durchsetzen und neue Kunden gewinnen. Auch im Jahr 2023 wurde weiterhin die Strategie verfolgt, Markanteile und Referenzkunden mit hoher internationaler Reputation zu gewinnen. Der Vertrieb konnte das Händlernetz weiter ausbauen, um so die Marke Quantum in den Regionen sowohl im kommerziellen Segment als auch im Sicherheits- und Verteidigungsmarkt zu festigen. Zudem wurde die Direktvertriebskapazität personell aufgestockt. Die bedeutsamsten finanziellen Steuerungsgrößen der Quantum-Systems GmbH sind die Umsatzerlöse und der Auftragseingang.. Es wurden Umsatzerlöse von TEUR 36.450 erreicht. Damit konnte die Prognose aus dem Vorjahr (TEUR 29.010) übertroffen werden, so auch der Auftragseingang (TEUR 96.262; Plan TEUR 37.000). Die Gesellschaft nutzt noch keine nichtfinanziellen Leistungsindikatoren zur internen Steuerung. 3 Lage der Gesellschaft 3.1 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Die Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Headcount) ist auf durchschnittlich 124 vollzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und 12 teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestiegen. 3.2 Ertragslage Die Umsatzerlöse sind in 2023 um TEUR 17.506 auf TEUR 36.450 gestiegen. Der Umsatz aus dem Regierungsgeschäft ("Governmental Segment") ist im B2B Geschäft ("Commercial Segment") gegenüber dem Vorjahr überproportional gestiegen. Dies ist maßgeblich durch die stärkeren Investitionen in die Sicherheits- und Verteidigungsbranche beeinflusst. Das Rohergebnis konnte so über den gestiegenen Umsätzen um TEUR 9.518 auf TEUR 18.246 gesteigert werden. Der Materialaufwand ist entsprechend der gestiegenen Umsätze gestiegen und die Materialaufwandsquote bewegt sich auf Vorjahresniveau. Die im Berichtsjahr aktivierten Eigenleistungen betreffen Entwicklungsleistungen für neue Hard- und Software Produkte. Die sonstigen betrieblichen Erträge (TEUR 1.139; Vj. TEUR 950) betreffen im Wesentlichen Erträge aus Förderprojekten der öffentlichen Hand sowie Mieterträge eines Untermietverhältnisses. Die Ertragslage wird weiterhin wesentlich vom starken Aufbau in weiteres Personal bestimmt. Der Personalaufwand ist durch höhere Gehälter, höhere Sozialabgaben, Bonuszahlungen um TEUR 4.137 auf TEUR 11.770 gestiegen. Die Abschreibungen (TEUR 615; Vj. TEUR 221) haben sich aufgrund starker Investitionen in das Anlagevermögen erhöht. Die Abschreibung der im Berichtsjahr aktivierten Eigenleistungen beginnt sukzessive mit Fertigstellung. Sonstige betriebliche Aufwendungen (TEUR 9.003, Vj. TEUR 3.909) sind überproportional gestiegen. Bedeutende Positionen sind vor allem Marketing-, Vertriebs-, Bezugs- und Reisekosten, sowie Fremdleistungen, Bezugskosten sowie Rechtsberatung im Zusammenhang mit Finanzierungsaktivitäten. Diese stellen zusammen mit den gestiegenen Mietaufwendungen (TEUR 1.814; Vj. TEUR 702) die größten Kostenpositionen in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen dar. 3.3 Finanzlage Aktuell erfolgt die Finanzierung der Gesellschaft nur zum Teil aus dem operativen Geschäft; um jedoch das weitere Wachstum zu ermöglichen, wurden auch im Jahr 2023 Kapitalmaßnahmen durchgeführt. Im Rahmen der Serie B Eigenkapitalfinanzierungen wurden Einzahlungen von insgesamt TEUR 63.572 in die Kapitalrücklage geleistet. Im Juni und Dezember 2023 wurden Geschäftsanteile von Gesellschaftern in Höhe von TEUR 18.990 zurückgekauft, die nun von der Gesellschaft selbst gehalten werden. Weiterhin wurde im August 2023 ein Darlehen (TEUR 5.315 Darlehensanteil und TEUR 2.137 Optionsanteil) der Europäischen Investmentbank zurückgezahlt. Entsprechend ist der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit mit TEUR 42.130 positiv. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit ist im Wesentlichen aus aktivierten Eigenleistungen und einem Gesellschafterdarlehen an die US-Tochterfirma bestimmt, welches dem Ausbau der betrieblichen Aktivitäten auf dem amerikanischen Markt dient. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit war positiv. Insbesondere die erhaltenen Anzahlungen finanzieren den Aufbau im Vorratsbestand. Die Gliederung des Cashflows im Jahr 2023 stellt sich wie folgt dar: In TEUR:
Trotz weiter anhaltenden Markteintrübungen bei den Finanzierungsmöglichkeiten durch Venture Capital im Jahr 2023, konnte die Quantum-Systems GmbH erneut eine Eigenkapital-Finanzierungsrunde mit deutlicher Bewertungssteigerung abschließen, um das weitere Unternehmenswachstum zu beschleunigen. Die Liquidität der Gesellschaft war während des gesamten Geschäftsjahres gesichert. Quantum-Systems war stets in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. 3.4 Vermögenslage Das Anlagevermögen hat sich von TEUR 5.554 auf TEUR 10.832 erhöht. Der Anstieg resultiert i.H.v. TEUR 4.092 aus der Aktivierung der Entwicklungskosten für neue Produkte. Die Vorräte und Forderungen als auch die sonstigen Vermögensgegenstände verzeichnen einen Anstieg i.H.v. TEUR 23.650 von TEUR 12.927 im Vorjahr auf TEUR 36.577 zum 31. Dezember 2023. Insbesondere resultiert dies aus der Entwicklung der Vorräte um TEUR 12.539 auf TEUR 20.763 und auch die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind um TEUR 11.111 auf TEUR 15.814 angewachsen. Der Anstieg im Umlaufvermögen korreliert mit dem gestiegenen Geschäftsvolumen. Der Anstieg der Sonstigen Vermögensgegenstände resultiert im Wesentlichen aus erhöhten Forderungen aus Vorsteuer und der Umgliederung des Gesellschafterdarlehens (TEUR 3.456; Vj. TEUR 1.367) aus dem Anlagevermögen in die Sonstigen Vermögensgegenstände aufgrund kurzfristig erwarteter Rückzahlung. Der Kassenbestand hat sich insbesondere aufgrund der Kapitalerhöhung sowie der erhaltenen Anzahlungen deutlich auf TEUR 47.219 erhöht. Das Eigenkapital hat zum 31. Dezember 2023 TEUR 61.767 (Vorjahr: TEUR 12.361) betragen. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2023 von 65% (Vorjahr: 58%). Die Rückstellungen haben sich von TEUR 962 auf TEUR 1.262 erhöht. Insbesondere hat die gestiegene Rückstellung für Gewährleistungen (Verkaufsmengensteigerung) und Personal (Urlaub, Bonus, begründet durch Personalaufbau) zur Erhöhung beigetragen. Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen korreliert mit dem Anstieg der Vorräte. Insgesamt hat sich damit die Bilanzsumme zum Stichtag gegenüber dem 31. Dezember 2022 um TEUR 73.578 auf TEUR 94.914 erhöht. 4 Risiko-, Chancen- und Prognosebericht 4.1 Risikobericht Das Unternehmen überwacht und steuert Risiken im Rahmen der normalen Betriebsführung. Nachfolgend werden wesentliche Bereiche von Risiken und Unsicherheiten erläutert, denen das Unternehmen ausgesetzt ist. Die unterschiedlichen Risiken werden nach ihrer Wahrscheinlichkeit in drei Kategorien eingestuft: niedrig, mittel und hoch. 4.1.1 Finanzierung Das Unternehmen hat - bedingt durch die Personalkosten, Kosten für Fremddienstleister und Investitionen - eine hohe laufende Kostenstruktur. Die Sicherung der Liquidität ist daher ein wesentlicher Schwerpunkt der Geschäftsführung. Die Gesellschaft erwägt deshalb auch im Jahr 2024 eine oder mehrerer Finanzierungsrunden für Eigen- und oder Fremdkapital durchzuführen, sowie projektspezifische Zuschüssen einzuwerben, um das Wachstum weiter zu finanzieren. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass das Unternehmen damit voraussichtlich vollständig für die Umsetzung des 5 Jahres Geschäftsplans durchfinanziert ist. Um Liquiditätsrisiken anzugehen und zu beherrschen, betreibt die Gesellschaft eine langfristige Liquiditätsplanung, die auf der mittel- und kurzfristigen Liquiditätsplanung aufbaut. Ziel ist es, die Zahlungsströme so genau und so verlässlich wie möglich zu planen, um die Liquidität des Unternehmens dauerhaft zu sichern, und mögliche Liquiditätsengpässe frühzeitig zu erkennen, um entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dazu erfolgt eine kontinuierliche Analyse der angefallenen Kosten sowie einer Simulation des Materialbedarfs für die Produktion, basierend auf möglichst präzise modellierten Vertriebschancen. Dabei leistet das in 2022 neu eingeführte integrierte ERP- System einen entscheidenden Beitrag, um bei dieser Planung auch die Tochtergesellschaften effizient mit zu betrachten. Da je nach tatsächlichem Geschäftsverlauf die Gesellschaft von weiteren Finanzierungsmaßnahmen abhängig ist, stuft die Geschäftsführung das Liquiditätsrisiko als "mittel" ein. 4.1.2 Produktentwicklung Um dem Wettbewerbsrisiken entgegenzuwirken, entwickelt das Unternehmen kontinuierlich die beiden Produktlinien "Trinity" und "Vector" weiter. Dabei erfolgte der Produktlaunch des ersten großen Modellupgrades der Produktlinie "Trinity" mit der "Trinity PRO" im April 2023. Sowohl das Modell für den kommerziellen Markt als auch das leicht abgewandelte Modell in der Ausführung "Trinity TAC" als Version für den Behörden-, Sicherheits- und Verteidigungsmarkt wurde sehr gut angenommen. Damit erwartet das Management eine Steigerung der Produktionszahlen mit positiven Auswirkungen auf die Materialstücklistenpreise durch Mengen-Discount Effekte im Materialeinkauf. Die Produktlinie "Vector" erhielt ebenfalls im Jahr 2023 einige wesentliche Upgrades, vorwiegend im Bereich Bilderkennung durch Künstliche Intelligenz (KI) sowie fliegen in signalgestörten Gebieten. Durch den in 2023 anhaltenden Einsatz von Drohnen im Kriegsgebiet Ukraine, konnte Quantum Systems weitere unersetzbare Erfahrung sammeln, die in gezielte Produktentwicklungen mündet und somit einen Wettbewerbsvorteil und eine Verbesserung der Leistung und Belastbarkeit gegenüber der aktuellen Produktgeneration darstellt. Zudem wurde im Dezember 2023 der Prototyp zur neuen Produktlinie "Reliant" fertiggestellt, der in Q1 2024 auf internationalen Messen dem Sicherheits- und Verteidigungsmarkt vorgestellt wird und in seiner Gewichtsklasse eine im Markt einzigartige Reichweite hat. Drohnen sind komplexe Systeme, die eine breite Expertise in vielen Bereichen erfordert, wie z.B.: Mechanik, Avionik, Elektronik und Embedded Software, Sicherheitskritische Software, Aerodynamik. Alle Teile müssen als System die nötige Leistung und Sicherheit bieten können. Da Quantum Systems seit 2018 mit Serienprodukten im Markt vertreten ist und weit über 2000 Drohnen weltweit im Einsatz hat, liegen viele Erfahrungswerte über Lebensdauer und Leistung vor. Mit diesen Daten sind gezielte Weiterentwicklungen und eine Erhöhung der Zuverlässigkeit möglich. Das potenzielle Risiko wird als "niedrig" eingestuft. 4.1.3 Produktion Das Unternehmen hat in der Zeppelinstraße am Standort Gilching weitere Produktionsräume angemietet, die genügend Kapazität für Personal und Betriebsausstattung, Vorrichtungen und Maschinen bieten, um die jährliche Produktion von 2023 zu vervierfachen. Das ist auch deswegen möglich, da Quantum-System konsequent mit Zulieferern arbeitet, die vorkonfigurierte Komponenten liefern, so dass am Standort Gilching lediglich nach Qualitätsprüfung die Einzelkomponenten zu einem Final Assembly kombiniert werden. Die Fertigungstiefe bei diesen Lieferanten wird durch ein kompetentes Team kontinuierlich ausgebaut, um die Produktionskapazitäten skalieren zu können. Auch die Produktionseffizienz und Prozesse werden hochdigital weiterentwickelt und im gruppenweiten ERP-System abgebildet. Das potenzielle Risiko von Einschränkungen aufgrund von Engpässen in der Produktion wird als "mittel" eingestuft. 4.1.4 Lieferkettenrisiko Ein kurzer Zeitraum zwischen Auftragseingang und Kundenauslieferung ist ein wesentlicher Faktor vor allem für die Produktlinie "Trinity". Kurzfristige Verfügbarkeit der Produkte stellen für das Unternehmen die größte Herausforderung dar und sind gleichzeitig eine wesentliche Anforderung des Kunden. Deshalb betreibt das Unternehmen ein Management-System, um die Lieferzeiten und die Verfügbarkeit von Komponenten kontinuierlich zu verbessern. Das ERP-System ermöglicht dabei Engpässe frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen einzuleiten, um eine fristgerechte Lieferung an den Kunden sicherzustellen. Das Unternehmen setzt dabei u. a auf eine Diversifizierung im Lieferantenstamm. Gleichzeitig werden die beauftragten Lieferanten regelmäßig in Bezug auf Qualität, Risiko, Wert und Compliance-Vorgaben bewertet und verglichen. So können wir bei Lieferengpässen frühzeitig reagieren und Aufträge notfalls an alternative Lieferanten abgeben. Quantum-Systems arbeitet sehr eng mit den Unternehmen zusammen, die als Auftragsfertiger die Komponenten liefern und ist daher weitestgehend unabhängig von Komponentenzulieferern. Die im Jahr 2023 am Weltmarkt noch weiter anhaltende Halbleiterknappheit hatte daher keine nennenswerte Auswirkungen auf das Unternehmen. Durch Aufbau einer Komponentenproduktion in der Ukraine und den damit verbundenen kurzen Lieferwegen konnte eine stetige Ersatzteillieferung der wichtigsten Abnehmer von Quantum Produkten in der Kriegs Region Ukraine sichergestellt werden. Das Risiko wird als "mittel" eingestuft. 4.1.5 Gesetzgeberische und regulatorische Risiken Das Unternehmen ist bestrebt, die Anforderungen aller Rechtsvorschriften zu erfüllen. Zur Risikominimierung wurde die Unterstützung durch externe Beratung in Anspruch genommen, dass den Aufbau eigener Kompetenzen fördert. (z.B. die Exportkontrollvorschriften der BAFA). Zudem ist Quantum-Systems ISO9001 und EN 9100 zertifiziert. Produkte werden umfangreichen Tests unterzogen und von geeigneten externen Prüfunternehmen (z.B. TÜV und TÜV verbundene Unternehmen) geprüft. Für den Betrieb von Drohnen werden entsprechende Genehmigungen der Landesluftfahrtbehörden, des LBA oder der EASA eingeholt. Das Risiko wird als "mittel" eingestuft. 4.1.6 Wettbewerbsrisiko Quantum-Systems konkurriert sowohl mit Start-up Unternehmen als auch mit etablierten Konzernen. Im Start-up Konkurrenzumfeld sind vor allem die Faktoren Produktinnovation, einfach Bedienung der Drohne und Lieferschnelligkeit entscheidend. Im Wettbewerb zu etablierten Konzernen, vorwiegend aus dem Sicherheits- und Verteidigungsmarkt ist es wichtig namhafte Referenzkunden mit den höchsten operativen Anforderungen zu gewinnen und zu halten. Im Geschäftsjahr 2023 konnte sich das Unternehmen bereits im Wettbewerb erfolgreich gegen diese Wettbewerber durchsetzen und wurde als präferierter Bieter in Ausschreibungen nominiert. Das Risiko wird als "mittel" eingestuft. 4.1.7 Gewährleistungsrisiken Gewährleistungsrisiken bestehen grundsätzlich für die Drohnenprodukte, die mit einer Standardgewährleistung von 12 Monaten verkauft werden. Quantum-Systems erfasst Daten der Flotte, die eine Aussage über die Zuverlässigkeit liefern. Diese Statistik zeigt eine kontinuierliche Erhöhung der Zuverlässigkeit - und damit eine relative Reduzierung der Gewährleistungsrisiken. Quantum-Systems bildet Gewährleistungsrückstellungen und hält eine Luftfahrtprodukthaftpflichtversicherung einschließlich Werkstattkasko und Obhuts-Haftpflichtversicherung. Das Risiko wird als "mittel" eingestuft. 4.1.8 IT-Risiken Im Jahr 2023 wurden keine Systemausfälle verzeichnet, die den Geschäftsbetrieb wesentlich beeinflusst hatten. Die Eintrittswahrscheinlichkeit bestandsgefährdender IT-Risiken ist gering. Das Unternehmen hat im Jahr 2022 ein webbasiertes ERP-System eingeführt. Dabei wurde das bisherige Finanzbuchhaltungssystem und das davon getrennte Warenwirtschaftssystem voll in ein einziges System migriert. Dieses System wird neben der Quantum-Systems GmbH auch für alle Tochtergesellschaft verwendet. Zur Datensicherung und um das Risiko von Cyberangriffen zu reduzieren, werden die Daten verteilt und redundant in Europa und USA gehostet. Das Risiko wird als "mittel" eingestuft. 4.1.9 Fremdwährungsrisiko Die Hauptwährung des Unternehmens ist der Euro. Seit dem Jahr 2022 handelt die Quantum-Systems auch in Nordamerika in USD und seit 2023 auch in Australien in AUD. Zudem finanziert Quantum-Systems die Tochtergesellschaften in USD und AUD. Deshalb analysiert die Gesellschaft regelmäßig die Zahlungsströme in den jeweiligen Währungen und versucht weitestgehend Fremdwährungsrisiken zu minimieren. Aktuell werden keine Währungssicherungsgeschäfte abgeschlossen. Daher ist das Unternehmen in geringem Maße einem transaktionsbezogenen Wechselkursrisiko ausgesetzt. Das Risiko wird als "niedrig" eingestuft. Insgesamt sieht die Geschäftsführung derzeit keine Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. 4.2 Chancenbericht Die den Risiken gegenüberstehenden Chancen wurden zum Stichtag des Jahresabschlusses für einen Zeitraum von insgesamt 5 Jahren ermittelt. Zu den Hauptchancen, für die das Unternehmen positioniert ist, gehören insbesondere die erheblichen Marktchancen. Das Unternehmen sieht enorme Entwicklungschancen im Drohnenmarkt, welcher sich immer noch in der Anfangszeit befinden. Dabei sind die Hauptmärkte zivile Anwendungen und Sicherheits-/Verteidigungsanwendungen zu unterscheiden. Bei den zivilen Anwendungen (Vermessungswesen, Infrastruktur, Bergbau, Landwirtschaft) ist der Trend zu einem digitalen Abbild der Welt ("Digital Twin") weiter positiv, und wird mit voranschreitender Digitalisierung sowie Bevölkerungswachstum Nachfrage für Drohnenanwendungen treiben. Im Markt der Sicherheits- und Verteidigungsanwendungen (Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Militär) hat spätestens der Ukraine Krieg gezeigt, dass Drohnen in den Klassen der Produkte der Quantum-Systems eine unverzichtbare Fähigkeit liefern, für die bei fast allen staatlichen Organisationen Nachholbedarf existiert. Das Management geht davon aus, dass dieser Nachholbedarf sich in erhöhtem Ausschreibungsaufkommen der nächsten 10 Jahre niederschlagen wird. Der Einsatz von Drohnen kann weiterhin einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung der gesundheitlichen, sozialen, wirtschaftlichen und Sicherheits-Situation für die Welt leisten. Beispiele dafür sind: Effizienzen in der Landwirtschaft durch gezielte Bewässerung, Düngemittel- und Saatgutausbreitung, Katastrophenschutz und First Responder Unterstützung, Vermisstensuche, Erstellung von Katastersystemen in Emerging Markets, Verbesserung der Sicherheitslage und Entscheidungsfindung für Polizei und Militär, Überwachung von Grenzen. Auch hier sehen wir einen wachsenden Markt und damit Chancen für die Produkte von Quantum. 4.3 Prognosebericht Prognosen zeigen, dass sich das Marktvolumen der Drohnenindustrie stark entwickelt. Im Jahr 2022 wurde ein weltweites Marktvolumen von EUR 30,2 Mrd. geschätzt, welches sich auf EUR 55,0 Mrd. im Jahr 2030 erhöhen wird (Marktforschungsagentur Statista). Der Markt für Drohnen wächst zurzeit bei Produkten für Regierungskunden überproportional. Der anhaltende Krieg in der Ukraine treibt zum einen die Nachfrage nach Produkten für das dort eingesetzte Militär als auch für die Streitkräfte der Nato-Staaten. Zudem werden schon projektierte Beschaffungsvorhaben beschleunigt umgesetzt, die auf das von Quantum-Systems GmbH angebotene Produktportfolie abzielen. Gegenüber 2022 hat sich diese erhöhte Nachfrage noch weiter beschleunigt, da die Bedeutung von Drohnen in militärischen Konflikten eine noch größere Rolle eingenommen hat. Das zeigt sich u.a. dadurch dass Staaten bereits eigenständige Drohnen-Armeen planen. Für das Geschäftsjahr 2024 prognostiziert die Gesellschaft Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 106.324 Mio. sowie einen Auftragseingang in Höhe von TEUR 132.000 auf konsolidierter Basis mit allen Tochtergesellschaften, wobei die Quantum Systems GmbH einen Umsatz von TEUR 65.131 prognostiziert. Für die Quantum Gruppe wird ein Rohergebnis i. H. v. TEUR 57.999 geplant und damit auch erstmalig ein positives Ergebnis der Gruppe erwartet. Für die Quantum Systems GmbH wird mit einem Rohergebnis von TEUR 36.231 gerechnet.
Gilching, 28. Juni 2024 Florian Seibel Frank Thieser Sven Kruck BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Quantum-Systems GmbH, Gilching PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Jahresabschluss der Quantum-Systems GmbH, Gilching - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Quantum-Systems GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, 28. Juni 2024 BDO
AG
Braunschläger, Wirtschaftsprüfer Werner, Wirtschaftsprüfer |
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