Nöltner GmbH
Bretten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
192.651,34 |
189.205,63 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
20.218,00 |
24.303,00 |
| III.
Finanzanlagen |
172.432,34 |
164.901,63 |
| B.
Umlaufvermögen |
78.123,20 |
1.076.917,49 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
11.614,89 |
1.015.444,07 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
66.508,31 |
61.473,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
270.774,54 |
1.266.123,12 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
238.670,47 |
307.476,39 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
213.070,47 |
281.876,39 |
| B.
Rückstellungen |
16.438,72 |
939.878,37 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.615,31 |
12.827,21 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.050,04 |
5.941,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
270.774,54 |
1.266.123,12 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der
Nöltner GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angabe und Begründung der gegenüber dem
Vorjahr abweichenden Form der Darstellung
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem
Vorjahr geändert.
Für den Darstellungswechsel sind folgende
Gründe anzuführen:
| • |
die Erfordernisse einer klaren
und übersichtlichen Gliederung,
|
| • |
die in Zukunft weitgehend im
Anhang erfolgende Darstellung der Ausweiswahlrechte
|
Die Änderung betrifft folgende Sachverhalte:
| • |
Darstellung des Eigenkapitals:
Ausübung des Wahlrechts nach § 268 Abs. 1
HGB ("Bilanzgewinn/ Bilanzverlust")
|
Angabe und Erläuterung angepasster
Vorjahreszahlen
Der Jahresabschluss enthält einzelne Posten,
deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar
sind.
Um dennoch einen Zeitvergleich beim betreffenden
Posten durchführen zu können, wurde der
Vorjahreswert angepasst (§ 265 Abs. 2 S. 2 u. 3 HGB).
Die Anpassung bestand aus folgenden Maßnahmen
| • |
Bilanz: Darstellung des
Eigenkapitals; Ausübung des Wahlrechts nach
§ 268 Abs. 1 HGB ("Bilanzgewinn/ Bilanzverlust")
|
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene
immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben (
Geringwertige Wirtschaftsgüter).
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
150,00 Euro aber nicht mehr als 1.000,00 Euro wurde ein
Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre
abgeschrieben.
Im Posten
Finanzanlagen wurden sonstige Wertpapiere, die zum
längerfristigen Verbleib bestimmt sind, angesetzt und
zu Anschaffungskosten bewertet.
Ein Ansatz mit dem zum Bilanzstichtag vorliegenden
niedrigeren Wert war nicht erforderlich, da ein Ausscheiden
der Wertpapiere nicht absehbar und die Wertminderung somit
als nicht dauerhaft einzustufen ist. Auf die Ausübung
des Wahlrechts nach § 253 Abs. 3 S. 4 HGB wurde
verzichtet.
Die
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen nach den
Richtlinien des BilMoG durchgeführt. Von der
Übergangsregelung des Art. 67 Abs. 1 EGHGB wurde
gebrauch gemacht.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Angabe zu Forderungen
Die Bewertung der
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich
zum Nennwert.
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind keine Ansprüche
gegenüber Gesellschaftern enthalten.
Der Betrag der Forderungen mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr
beträgt:
1.939,82 Euro (Vorjahr: 2.162,23 Euro )
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
die
Projected Unit Credit Method (PUC-Methode), ein
Anwartschaftsbarwertverfahren, angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz (zum
01.01.2010)
|
5,24
|
%
|
Zinssatz (zum
31.12.2010)
|
5,15
|
%
|
Gehaltsdynamik
|
0,00
|
%
|
Rentendynamik
|
2,00
|
%
|
Fluktuation
|
keine
|
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
|
© Richttafeln 2005
G von Klaus Heubeck
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Von der Übergangsregelung des Art. 67 Abs. 1
EGHGB wurde gebrauch gemacht. Der Zuführungsbetrag zum
01.01.2010 wurde i.H.v. 1/5 angesammelt. In der Bilanz zum
31.12.2010 sind Pensionsrückstellungen i.H.v.
279.522,40 Euro nicht ausgewiesen.
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die
Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden
|
Euro
|
Erfüllungsbetrag
der Schulden
|
976.702,60 Euro
|
Anschaffungskosten der
verrechneten Vermögenswerte
|
k.a.
|
Zeitwert der
verrechneten Vermögenswerte
|
975.277,88 Euro
|
verrechnete Aufwendungen
|
63.366,00 Euro
|
verrechnete Erträge
|
3.163,59 Euro
|
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt:
9.615,31 Euro (Vorjahr: 12.827,21 Euro)
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt:
0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro)
Gewinnvortrag
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser
Gewinnverwendung aufgestellt. In den Bilanzgewinn wurde ein
Gewinnvortrag von 281.674,56
Euro einbezogen (Vorjahr: 261.269,87 Euro).
Sonstige Pflichtangaben
Handelsregistereintragung
Die Gesellschaft ist unter dem Namen
Nöltner GmbH und der Nummer
HRB 240326 beim Registergericht Mannheim,
Baden-Württemberg, eingetragen.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Frau Christine Nöltner, Bretten
Die Geschäftsführerin ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Unterschrift der Geschäftsführung
Bretten, den 18.11.2011
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.11.2011 festgestellt.
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