ÖKODATA GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jörg Dipl.-Ing. Schmidt seit 9.5.2022 | Geschäftsführer |
Stephan Dipl.-Kaufmann Kaiser seit 11.12.2012 | Geschäftsführer |
Waldemar Kirscht seit 15.4.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mit beschränkter HaftungHertenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022LageberichtInhaltsverzeichnis 1. Grundlagen des Konzerns 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf 2.2 Vermögenslage 2.2.1 Übersicht 2.2.2 Anlagevermögen 2.2.3 Rückstellungen 2.2.4 Verbindlichkeiten 2.3 Finanzlage 2.4 Ertragslage des Konzerns 2.5 Finanzielle und Nicht-Finanzielle Leistungsindikatoren 3. Erklärung zur Unternehmensführung 4. Chancen- und Risikobericht 4.1 Chancenbericht 4.2 Risikobericht 4.3 Gesamtbewertung der Chancen- und Risikolage 5. Prognosebericht 1. Grundlagen des Konzerns Unternehmensgegenstand Gegenstand der Konzernobergesellschaft AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH, Herten, im Rahmen des Wirkungskreises des Regionalverbandes Ruhr ist über alle Stufen der Abfallhierarchie hinweg (Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung, Beseitigung) die Abfallentsorgung und die Abfallwirtschaft mit dem Ziel, Gefahren für die allgemeine Hygiene der Bevölkerung abzuwenden, dabei Vorsorge zur Luftreinerhaltung und zum Lärm-, Gewässer- und Bodenschutz zu treffen sowie die Erhaltung und Pflege der Landschaft sicherzustellen. Hierzu gehört auch die Gewinnung, Behandlung, Verwertung und Beseitigung von Deponie- und Grubengas sowie anderen Gasen im Rahmen der Abfallbewirtschaftung im Sinne des § 3 Abs. 14 - 26 Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie die Planung und Durchführung von und Beteiligung an modellhaften Vorhaben zur Förderung der Umsetzung der Ziele des Klimaschutzes. Die Konzernobergesellschaft hatte 2022 eine Erweiterung des Unternehmensgegenstandes umsetzen können. Damit sind neben der Entsorgungssicherheit auch Tätigkeiten und Vorhaben im Sinne des Klimaschutzes und der Nutzung von erneuerbaren Energien - losgelöst vom unmittelbaren Abfallbezug - direkt im Unternehmensgegenstand verankert. Auf diese Weise werden fortgeschriebenen gesellschaftspolitischen Zielen im Zusammenhang mit den in § 20 der Verbandsordnung des Regionalverbandes Ruhr aufgeführten Aufgaben in noch größerem Umfang Rechnung getragen. Die Konzernobergesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar diesem Zweck zu dienen geeignet sind. Zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks kann die Gesellschaft andere Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand erwerben, sich an anderen Gesellschaften beteiligen, oder Tochtergesellschaften gründen und sich auf die Führung und Lenkung der Tochtergesellschaften beschränken. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes dienen. Die AGR ist verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrundsätzen im Sinne des § 109 GO NRW zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. Unternehmensausrichtung Der Konzern hat die öffentliche Zwecksetzung eingehalten und erreicht. Die Konzernobergesellschaft ist den Aufgaben des RVR gemäß § 4 Abs. 3 i.V.m. § 5 Abs. 2 des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr (RVRG) verpflichtet und leistet hierzu ihren Beitrag durch ihre an Ökologie, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit orientierte Betätigung im Bereich der Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft. Die Strategie der AGR bewegt sich im Rahmen der relevanten strategischen Eckpunkte des RVR. Auf der Grundlage ihrer 5 Geschäftsfelder im Kontext von Entsorgungssicherheit, Energieeffizienz und Klimaschutz versteht sich die AGR mit ihren Töchtern als regionaler Dienstleister in der Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft. Die 5 Geschäftsfelder setzen sich zusammen aus "Kreislaufwirtschaft und Logistik", "Thermische Behandlung" (thermische Verwertung und Beseitigung von Kommunal-, Gewerbe- und Industrieabfällen), "Deponiemanagement", "Umweltdienstleistungen" und "Sekundärerzeugnisse". Mit ihren Anlagen und Dienstleistungen treffen die Unternehmen der AGR Gruppe Vorsorge zur Luftreinhaltung sowie zum Klima-, Lärm-, Gewässer- und Bodenschutz. Bei ihren Tätigkeiten im Rahmen der Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft gewinnen sie zudem Sekundärrohstoffe und erzeugen Strom, Dampf und Fernwärme (sog. "Thermisches Recycling"). Neben dem Bau und dem Betrieb von Abfallentsorgungsanlagen leisten sie im Zuge von Deponiebetrieb und Deponienachsorge Beiträge zur Entwicklung, Erhaltung und Pflege der Landschaft. Dies dient auch der Verbesserung der "Lebensbedingungen der Bevölkerung" und der "Entwicklungsperspektiven der Region". Neben der AGR als Konzernmutter gehören dem Konsolidierungskreis 7 vollkonsolidierte (Vorjahr 7) und 2 quotenkonsolidierte (Vorjahr 2) Gesellschaften an. Von den 7 vollkonsolidierten Gesellschaften sind 4 Gesellschaften operativ innerhalb der oben genannten Geschäftsfelder tätig. 3 Gesellschaften haben eine rein interne Ausrichtung. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf Das Bruttoinlandsprodukt und andere Wirtschaftsindikatoren zeigen nach einem historischen Einbruch im 2. Quartal für 2020 inzwischen wieder eine leicht positive Entwicklung. Für 2021 betrug der Anstieg des Bruttoinlandsproduktes rund 2,9%. In 2022 stieg die Wirtschaftsleistung und damit das Bruttoinlandsprodukt um 1,9% im Vergleich zum Vorjahr an. Die sich auf das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben auswirkende Corona-Pandemie hatte auch im Laufe des Jahres 2022 in Teilbereichen und temporär Auswirkungen auf die Geschäftsfelder der AGR Gruppe. Insgesamt sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie hinter den Befürchtungen zurückgeblieben. Die Abfallmengen im Bereich der Industrieabfälle, der Gewerbeabfälle und im Bereich des Hausmülls blieben auf überwiegend unverändert hohem Niveau. Corona-bedingte Auswirkungen im Sinne einer Störung der Betriebsabläufe konnten durch konsequent umgesetzte Hygienekonzepte in Verbindung mit der strikten Einhaltung der AHA-L-Regeln und besonders flexibel reagierender personeller Einsatzplanung im Sinne der kritischen Infrastruktur auch im Jahr 2022 vermieden werden. Im Geschäftsjahr wurden erneut und in bewährter Weise strategische und marktbezogene Schwerpunkte in Verbindung mit organisatorischen Maßnahmen gesetzt bzw. bestätigt, teilweise bedingt durch die Corona-Pandemie. Ein Bündel von Akquisitionstätigkeiten hat insgesamt zur ordentlichen Auslastung der Anlagen geführt. Die Mengen sind gegenüber dem Vorjahr im Bereich Industrieabfälle (IM) und im Bereich Siedlungsabfälle (SM) leicht gesunken. Das Preisniveau bei den IM-Mengen legte leicht zu, bei den SM-Mengen blieb es annähernd gleich. Im Bereich der Deponierung stieg die Menge für die Zentraldeponie Datteln deutlich an, für die Zentraldeponie Emscherbruch war sie rückläufig. Die Gesamtmenge nahm gegenüber dem Vorjahr leicht zu, bei leicht niedrigerem Preisniveau. Unabhängig von den Auswirkungen der Corona-Pandemie hat die AGR Gruppe hierbei auch Chancen der bezogen auf die AGR Gruppe überwiegend stabilen Konjunktur und das unverändert hohe Abfallaufkommen genutzt. Hier wirkt sich (teilweise mit einem zeitlichen Versatz) die wirtschaftliche Entwicklung in den Branchen aus, in deren Geschäftsmodell relevante Abfallmengen anfallen oder die Wertstoffe und Sekundärerzeugnisse aus der Abfallbehandlung der AGR Gruppe nachfragen. Hierzu gehören andere Abfallentsorger, produzierende Betriebe, die chemische Industrie, das Baugewerbe aber auch der private Konsum und die Abnehmer der von der AGR Gruppe erzeugten Fernwärme, Strom und Sekundärrohstoffe. Die AGR hat vor dem Hintergrund von knapper werdenden und zum Teil schon fehlenden Deponiekapazitäten Projekte zur Schaffung von zusätzlichen Deponiekapazitäten unter anderem auf dem vorhandenen Deponiestandort Zentraldeponie Emscherbruch, Gelsenkirchen, entwickelt. In 2020 wurde der hierzu erforderliche Genehmigungsprozess mit dem 2. Erörterungstermin und der Antragstellung für den vorzeitigen Baubeginn fortgesetzt. Die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn wurde Anfang 2021 erteilt. Der Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung der Zentraldeponie Emscherbruch in Gelsenkirchen wurde im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres im September 2021 durch die Bezirksregierung Münster erteilt. Im November 2021 reichte die Kanzlei Kuhlmann, Datteln, im Namen von Anwohnern der Zentraldeponie Emscherbruch eine Klage gegen die Bezirksregierung und den erteilten Planfeststellungsbeschluss vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein. Zusätzlich wurden zivilrechtliche Klagen gegen die AGR angedroht. Auswirkungen von Verzögerungen bei der Genehmigungserteilung auf Deponiekapazitäten sowie die Ergebnisse künftiger Geschäftsjahre sind unter Ziffer 4. Chancen- und Risikobericht beschrieben. Aufgrund des seinerzeit gesunkenen Niveaus und der ausgeprägten Volatilität der Erlöse für Strom auf dem Erzeugermarkt hat die AGR in 2013 ein Projekt zur Überprüfung der Energieerzeugung gestartet (Fernwärme vs. Strom). Ziel der AGR war und ist die Verbesserung der Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit. Vor dem Hintergrund der bisherigen Laufzeit der Stromlieferverträge mit den Hertener Stadtwerken bis 2030 wurde die in 2013 begonnene Prüfung von Anpassungsmöglichkeiten und die Einbindung weiterer Partnerunternehmen gemeinsam mit den Beteiligten intensiviert und im Dezember 2016 finalisiert. So wurden im Dezember 2016 Wärmelieferverträge zur Vermarktung der Fernwärme aus dem RZR Herten geschlossen und mit der Realisierung einer Fernwärmeauskopplung aus dem RZR Herten begonnen und diese im Geschäftsjahr 2018 abgeschlossen. Für die Verträge zur Lieferung von Wärme und Strom wurde eine neue gemeinsame Laufzeit bis 2033 vereinbart. Flankierend zur Fernwärmeauskopplung wurde im Geschäftsjahr 2019 das Projekt "Energie aus Rauchgas" vollständig umgesetzt. Die Lieferung der Fernwärme wurde planmäßig zum Jahreswechsel 2018/2019 aufgenommen. In den vollen Betriebsjahren 2021 und 2022 konnte die vertragliche Lieferverpflichtung inklusive der sogenannten optionalen Mehrmenge erfüllt werden. Auf der Grundlage der von AGR / RZR II umgesetzten aktiven Terminvermarktung zum Jahresende 2021 stiegen die Energieerlöse in 2022 an. Hinzu kam in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres 2022 auch ein Anstieg der Erlöse für kurzfristige Energievermarktung. In künftigen Geschäftsjahren ab 2024 werden sich Belastungen aus dem Brennstoffenergiehandelsgesetz (BEHG) ergeben. Die Themen Verkehr und Mobilität beeinflussen im Kontext des Klimaschutzes die Arbeit an den Standorten der AGR Gruppe. Dabei geht es darum, bis zu 3 Mio. Jahrestonnen der Zu- und Abströme in und im Umfeld der AGR Gruppe proaktiv und standortsichernd logistisch zu gestalten. In diesem Zusammenhang wird die Dekarbonisierung der Logistik mit einer eigenen Produktion von grünem Wasserstoff am Standort Herten und einer Hochleistungstankstelle schrittweise angestrebt. Im Geschäftsjahr wurde das Projekt weiter vorangebracht auf der Grundlage einer europaweiten Ausschreibung im März 2021 wurde der Zuschlag zur Errichtung der Wasserstoff-Produktion und Wasserstoff-Tankstelle erteilt. Die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn wurde erteilt. Nach derzeitigem Projektstand geht die AGR für die Wasserstoff-Tankstelle von einer Inbetriebnahme im 3. Quartal 2023 und für die Wasserstoff-Produktion von einem Beginn des Probebetriebs Ende 2023 / Anfang 2024 aus. Für die Tankstelle ist ab deren Inbetriebnahme bis zum Erreichen eines stabilen Betriebes der eigenen Wasserstoff-Produktion eine Belieferung mit Wasserstoff über LKW-Trailer vorgesehen. Störungen in den Lieferketten, die aufgrund der eingetretenen Ereignisse und der geopolitischen Instabilitäten nicht auszuschließen sind, könnten bei der Errichtung der Wasserstoff-Produktion noch zu weiteren Verzögerungen führen. Noch nicht abschließend gesichert ist, ob der erzeugte Wasserstoff vollständig mit dem Status "grün" / "erneuerbar" kategorisiert werden kann. Unter Berücksichtigung einer Gewinnausschüttung für 2021 von 3,6 Mio. € und eines Konzernjahresüberschusses von 25,1 Mio. € (Vorjahr: 10,4 Mio. €), weist der Konzern zum 31.12.2022 ein Eigenkapital von 110,3 Mio. € (Vorjahr 88,8 Mio. €) aus. Die Eigenkapitalquote des Konzerns stieg von 21,5 % im Vorjahr auf 25,6 %. Im Konzern waren zum Bilanzstichtag exklusive der Geschäftsführung 860 Beschäftigte, 37 Auszubildende und 28 Leiharbeitnehmer tätig. 2.2 Vermögenslage 2.2.1 Übersicht
2.2.2 Anlagevermögen Die Planung für das Geschäftsjahr 2022 ging gegenüber dem Vorjahr von erheblich ansteigenden Investitionen (51,9 Mio. €) aus. Aufgrund von zeitlichen Verzögerungen überwiegend aufgrund von Lieferproblemen bei Lieferanten und Verzögerungen in Genehmigungsverfahren wurden davon 30,0 Mio. € (Vorjahr 20,6 Mio. €) in 2022 realisiert. Aufgrund der stabilen Finanzlage des AGR Konzerns wurden die 2022 durchgeführten Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen aus eigenen Mitteln finanziert. Schwerpunkte waren die ZDE (ca. 9,3 Mio. €), das RZR I Herten (ca. 4,8 Mio. €), bestehend aus SM 1 und SM 2 sowie IM 1 und IM 2, der Kauf von Grundstücken und Liegenschaften (ca. 7,9 Mio. €) sowie Projekte im Rahmen des Umwelt- und Klimaschutzes (ca. 1,0 Mio. €). Das Anlagevermögen bildet zum 31.12.2022 52,8 % (Vorjahr 69,3 %) der Bilanzsumme. Die Veränderung basiert im Wesentlichen auf der Auflösung des Spezialfonds. 2.2.3 Rückstellungen Die Rückstellungen erhöhen sich insgesamt um 0,3 Mio. €. Im Wesentlichen enthalten die Rückstellungen Aufwendungen zur Durchführung der Deponienachsorgemaßnahmen. Dies gilt insbesondere für Rekultivierungsverpflichtungen, wofür entsprechende Rückstellungen für die Dauer des Betriebes der Anlagen ratierlich angesammelt (zugeführt) werden. Der Bilanzwert zum 31.12.2022 in Höhe von 270,4 Mio. € (Vorjahr 271,4 Mio. €) veränderte sich im Wesentlichen durch Auszahlungen für Inanspruchnahmen (22,4 Mio.€) und gegenläufig durch Zuführungen (19,4 Mio.€) und die Aufzinsung (1,9 Mio. €). 2.2.4 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten betreffen überwiegend Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von Dritten sowie aus Steuern. 2.3 Finanzlage Die Liquiditätssituation des Konzerns ist positiv gegenüber dem Vorjahr. Der Bestand an flüssigen Mitteln stieg zum Stichtag auf 137,2 Mio. € (Vorjahr 74,1 Mio. €), da der Zufluss der Mittel aus der laufenden Geschäfts- und der Investitionstätigkeit den Abfluss der Mittel aus der Finanzierungstätigkeit übersteigt. In diesem Zusammenhang wurden Wertpapiere des Anlagevermögens veräußert und die Mittel in kurzfristige Anlagen bzw. laufende Guthaben überführt. Die Wertpapiere des Anlagevermögens sind mit 18,4 Mio. € (Vorjahr: 85,4 Mio. €) bilanziert. Die Liquidität des Konzerns ist stabil. Der Cash-Flow * zum 31.12.2022 liegt bei 46,1 Mio. € (Vorjahr 31,9 Mio. €). Die Veränderung (+14,2 Mio. €) beruht im Wesentlichen auf der Veränderung des Jahresergebnisses. * Cash-Flow: Jahresüberschuss + Abschreibungen - Zuschreibungen +/- Veränderung Investitionszuschüsse +/- Veränderung Rückstellungen (ohne Rückstellungen für Pensionen) 2.4 Ertragslage des Konzerns Im Berichtsjahr wurden Außenumsatzerlöse in Höhe von 241,0 Mio. € (Vorjahr 216,8 Mio. €) und sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 24,6 Mio. € (Vorjahr 26,8 Mio. €) erzielt. Der Anstieg der Umsatzerlöse geht im Wesentlichen auf die höheren Erlöse für Energie und Schrott zurück. Der Konzernjahresüberschuss beläuft sich auf 25,1 Mio. € (Vorjahr 10,4 Mio. €). Das darin enthaltene Betriebsergebnis (nach Abzug der sonstigen Steuern) beträgt 33,6 Mio. € (Vorjahr 25,8 Mio. €). Die Planung für das Geschäftsjahr 2022 ging für den Konzern gegenüber dem Vorjahr von leicht sinkenden Umsatzerlösen und einem leicht rückläufigen Ergebnis (EBIT) aus. Nach Verabschiedung der Planung hatte sich die Perspektive für die in 2022 zu erwartenden Energieerlösen verbessert. Auf dieser geänderten Grundlage gegenüber dem Planungszeitpunkt im 3. Quartal 2021 wurde für 2022 ein Jahresüberschuss erheblich über dem Vorjahr erwartet. Die Umsatzerlöse im Bereich der Thermik und der Deponierung haben sich gegenüber der Planung positiv entwickelt. Auch im Bereich der Schlackenaufbereitung auf der Zentraldeponie Emscherbruch, Gelsenkirchen, (ZDE) stiegen die Umsatzerlöse im Vergleich zur Planung an. Das in 2022 erzielte Ergebnis (EBIT) liegt - u.a. aufgrund von preissteigerungsbedingten Zuführungen zu den Rückstellungen - leicht unter dem geplanten Niveau. Das Finanzergebnis von -0,6 Mio. € (Vorjahr -8,4 Mio. €) ist geprägt durch die Aufzinsung der langfristigen Rückstellungen von -2,0 Mio. €, die aufgrund der Zinsentwicklung deutlich niedriger als im Vorjahr ausfällt (-8,6 Mio. €), und durch die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von 1,5 Mio. € (Vorjahr 0,9 Mio. €). 2.5 Finanzielle und Nicht-Finanzielle Leistungsindikatoren
Die Außenumsatzerlöse erhöhten sich im Konzern gegenüber dem Vorjahr, bei moderat steigendem EBIT, leicht. Der Konzernjahresüberschuss stieg auf 25,1 Mio. € (Vorjahr: 10,4 Mio. €). Zu weiteren Einzelheiten siehe auch den vorangegangenen Abschnitt 2.4. Die Verfügbarkeit der 6 Verbrennungslinien des RZR konnte unter Berücksichtigung der turnusgemäßen Wartungsarbeiten und unplanmäßiger Störungen mit rund 93 % auf einem hohen Niveau gehalten werden. Die Abfallmengen sind gegenüber dem Vorjahr sowohl im Bereich der Siedlungsabfälle als auch der Industrieabfälle (hier insbesondere im 2. Halbjahr 2022) leicht gesunken. Im Bereich der Deponierung stieg die Menge auf der Zentraldeponie Datteln deutlich an, für die Zentraldeponie Emscherbruch war sie rückläufig. Für den Bereich Deponierung insgesamt stieg die Menge leicht gegenüber dem Vorjahr an. Die Qualifikation der Beschäftigten spielt für die AGR Gruppe eine zentrale Rolle. Auch unter Corona-Bedingungen wurden vielfältige Qualifikationsmaßnahmen durchgeführt, teilweise dann in Online-Formaten. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des Fachkräftemangels wurden die Ausbildungsaktivitäten auf einem hohen Niveau gehalten und werden voraussichtlich im folgenden Jahr 2023 nochmals erweitert. Gleichzeitig wurde in 2022 ein Projekt zur Sicherung und zum Transfer des Know-hows von erfahrenen Beschäftigten gestartet. Die AGR setzt seit Jahren besondere Schwerpunkte im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten. Entsprechende Ausführungen enthält auch die Erklärung der Geschäftsführung. Der Stabsbereich Gesundheit, Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit (GO2S) steuert zentral für die AGR Gruppe die entsprechenden Aktivitäten. Ein hohes Sicherheitsniveau ist Ausdruck von Qualität und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten. Dokumentiert wird dies durch ein umfassendes, zertifiziertes Arbeitssicherheitsmanagementsystem. Im zurückliegenden Geschäftsjahr wurden in diesem Zusammenhang wieder zahlreiche Sicherheits-Unterweisungen und - Schulungen durchgeführt. Die AGR Gruppe fördert am Arbeitsplatz und darüber hinaus das eigenverantwortliche, gesundheitsbewusste Verhalten eines jeden Beschäftigten nach dem Motto "Gesund zur Arbeit - Gesund nach Hause". Neben der Eigenverantwortung der Beschäftigten für ihre gesunde Lebensweise ist es das Selbstverständnis der AGR Gruppe, mit einem ergänzenden Beitrag für die Schaffung eines nachhaltigen betrieblichen Gesundheitsmanagements die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu unterstützen und zu fördern. Während der Corona-Pandemie wurden Infektionsschutzkonzepte erarbeitet, laufend aktualisiert und durch ein Impfangebot über den betriebsärztlichen Dienst flankiert. Im Ergebnis blieben die Infektionszahlen bei den Beschäftigten begrenzt und die Betriebsfähigkeit der AGR Anlagen konnte aufrechterhalten werden. Ergänzend wurden den Beschäftigten auch in 2022 umfangreiche Angebote zur Gesundheitsvorsorge gemacht (Gesundheitstag, Aktiv-Vorträge, Grippeschutzimpfung). 3. Erklärung zur Unternehmensführung Die AGR hat für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst und zwecks Erfüllung ihrer diesbezüglich gesetzlichen Verpflichtung Zielgrößen für den Frauenanteil in der AGR und deren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften festgelegt. Die Geschäftsführung hat den Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 14. Juni 2022 erneut über das Thema ausführlich informiert. Auf der Grundlage der Beratung strebt der Aufsichtsrat das Halten der erreichten Quote von 44 % an. Für die Geschäftsführung wurde vor dem Hintergrund eines anstehenden Besetzungsverfahrens und des nur aus 2 Personen bestehenden Gremiums eine Zielgröße von zunächst 0% festgelegt. Für die beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung der AGR war für den ersten Zeitraum bis zur gesetzlich möglichen Frist zum 30. Juni 2022 durch die Geschäftsführung der AGR das Halten der erreichten Quote von 24 % als Ziel bestätigt worden. Als neue Zielgröße bis Ende 2027 soll diese Quote auf 30 % steigen. 4. Chancen- und Risikobericht Definitionen:
4.1 Chancenbericht Die AGR versteht sich auf der Grundlage ihrer 5 Geschäftsfelder im Kontext von Entsorgungssicherheit, Energieeffizienz und Klimaschutz als regionaler Dienstleister in der Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft. Die 5 Geschäftsfelder setzen sich zusammen aus "Kreislaufwirtschaft und Logistik", "Thermische Behandlung" (thermische Verwertung und Beseitigung von Kommunal-, Gewerbe- und Industrieabfällen), "Deponiemanagement", "Umweltdienstleistungen" und "Sekundärerzeugnisse". Das sorgfältige Zusammenspiel von Beratung, Service, Management, Logistik und Technik führt dabei zu Lösungen, die den gesetzlichen Vorgaben ebenso entsprechen wie den wirtschaftlichen Anforderungen. Auf dieser Grundlage kann die AGR Marktchancen sowohl entwickeln als auch umsetzen. Die AGR entwickelt ihr Geschäftsmodell strategisch auch über sog. Dekadenprojekte weiter. Hierzu gehörte in 2019 die Verlängerung der Entsorgungskooperation "EKOCity" zur Sicherung der Auslastung des RZR I bis 2033. Dadurch wird die Auslastung im RZR I mit kommunalen Mengen gesteigert und die Fernwärmelieferfähigkeit unterstützt. Darüber hinaus wird eine Dekarbonisierung der Logistik mit einer eigenen Wasserstoffproduktion am Standort Herten schrittweise angestrebt. Die in 2009 in Betrieb genommene Erweiterung der Müllverbrennungsanlage in Herten (RZR II) leistet einen Beitrag zur langfristigen Entsorgungssicherheit von Abfällen vorrangig in der Region. Die Anlage dient darüber hinaus zur Sicherung eigener abfallwirtschaftlicher Aktivitäten und ist wesentlicher Bestandteil des Unternehmenskonzeptes und des Beteiligungsportfolios der AGR. RZR II trägt seit 2009 anteilig die Kosten der gemeinsam mit RZR I genutzten Infrastruktur und sorgt so für eine Kostenentlastung für RZR I und EKOCity. Darüber hinaus trägt sowohl die Nutzung eigener Deponiekapazitäten als auch die kommunale Zusammenarbeit zu einer stabilen Geschäftsgrundlage bei. Bei der thermischen Abfallverwertung wird Energie erzeugt und kann in unterschiedlicher Form genutzt werden. Die AGR verfügt hier im RZR Herten mit Strom und Fernwärme sowie der geplanten Wasserstofferzeugung über mehrere Auskopplungswege. Hinzu kommt die Energieerzeugung mit Blockheizkraftwerken aus Deponiegas und mit den geplanten PV- und Windenergieanlagen. Unabhängig von den zwischenzeitlich eingetretenen temporären Preisspitzen aufgrund des Krieges in der Ukraine ist langfristig aufgrund eines steigenden Energiebedarfes auch insgesamt ein erhöhtes Preisniveau zu erwarten. Die individuellen Chancen der unterschiedlichen Marktbereiche kann die AGR Gruppe aufgrund der differenziert aufgebauten Struktur dann situativ nutzen. Anforderungen wie beispielsweise aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, der Ersatzbaustoffverordnung und dem Bundesbodenschutzgesetz sieht die AGR aufgrund ihrer umfangreichen Betätigungsfelder im Kerngeschäft als Chance der künftigen Entwicklung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten. Neben dem Chancenpotential enthalten diese Aspekte aber auch allgemeine Risikokomponenten. Aufgrund des knappen und zum Teil schon fehlenden Deponievolumens in NRW ergeben sich Chancen für den Fall von (wieder) neu verfügbar gemachten Kapazitäten. Vor diesem Hintergrund hat die AGR Projekte zur Schaffung von zusätzlichen Deponiekapazitäten unter anderem auf dem vorhandenen Deponiestandort ZDE, Gelsenkirchen, entwickelt. Das zusätzlich nutzbare Deponievolumen wird dabei innerhalb des bestehenden Deponiegeländes geschaffen. Eine Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen außerhalb der bestehenden Deponiegrenzen der ZDE erfolgt nicht. Der hierzu erforderliche Genehmigungsprozess wurde im Geschäftsjahr fortgesetzt (Erteilung der Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn Anfang 2021, Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses im September 2021; jedoch Klage von Anwohnern gegen die Bezirksregierung und den erteilten Planfeststellungsbeschluss im November 2021 sowie Androhung von Zivilklagen gegen die AGR). Darüber hinaus hat die AGR mit dem Kooperationspartner RAG Montan Immobilien GmbH, Essen (RAG MI) ein Pilotprojekt zur Schaffung von Deponiekapazitäten auf einer Bergehalde in Duisburg bzw. Moers entwickelt. Zur Umsetzung wurde die DAH 1 GmbH mit je hälftiger Beteiligung der beiden Partner gegründet. Der Genehmigungsprozess für die geplante Deponie auf der Halde in Duisburg bzw. Moers wurde nach der Antragseinreichung bereits in 2020 durch den Erörterungstermin im Oktober 2021 weiter vorangebracht. In der aktuellen Terminplanung wird unterstellt, dass der Schüttbetrieb Anfang 2027 beginnt. Ein weiteres "Deponie auf Halde"-Projekt der DAH 1 GmbH in Dorsten befindet sich in einer noch frühen Entwicklungsphase. Zu einem weiteren "Deponie auf Halde"-Projekt in Marl gibt es zudem noch vorgelagerte Aktivitäten der Haldeneigentümerin RAG AG (RAG). Die grundsätzliche Realisierbarkeit beider Projekte hängt von der Bereitschaft seitens RAG / RAG MI ab. Derzeit ist auf der Grundlage der aktuellen Gespräche zwischen AGR und RAG / RAG MI von einer Realisierung auszugehen. Unabhängig von der nach Einschätzung der Geschäftsführung zu erwartenden Genehmigungsfähigkeit gibt es für alle Projekte differenziert vorgetragene Widerstände, die nur teilweise faktenbasiert sind. Im Genehmigungsverfahren und/oder nach der Genehmigungserteilung könnte es bzw. ist es bereits in den Projekten zu weiteren Verzögerungen und Hemmnissen gekommen (Aktivitäten, Anfragen und Anforderungen durch Politik und Bürgerinitiativen / Erfüllung von Genehmigungsbedingungen / Klageverfahren / Abstimmungsbedarf auf Ebene der DAH 1 -Gesellschafter). 4.2 Risikobericht Die AGR nutzt unter Beachtung des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich vom 27. April 1998 (KonTraG) ein in Vorjahren eingerichtetes Risikofrüherkennungssystem. Das quartalsweise Risikoreporting und ein periodisches Berichtswesen sind wesentliche Bestandteile des Managementsystems. Umfeldrisiken: Im Zusammenhang mit möglichen weiteren Veränderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes / der Gewerbeabfallverordnung / erweiterte Einführung einer Wertstofftonne könnten sich Auswirkungen auf die AGR und RZR II ergeben. Bei höheren outputbezogenen Quoten und qualitativen Anforderungen an das Recycling im Rahmen einer Sortierung sollte das thermische Recycling stabil bleiben. Eintrittswahrscheinlichkeit: Möglich Finanzielle Auswirkungen: Moderat Abfallkraftwerke stehen vor allem für Umwelt- und Klimaschutz durch sichere Schadstoffbeseitigung und Recycling, für dezentrale Energieversorgung mit Strom und Fernwärme und für Ingenieurleistung "Made in Germany". Sie substituieren fossile Energieträger und liefern Strom für drei Mio. Menschen und (Fern-)Wärme für zwei Mio. Menschen. Die rund 70 deutschen Anlagen zur thermischen Behandlung von Siedlungs- und Gewerbeabfällen sind Bestandteil der gewachsenen, heimischen Industrie-Infrastruktur. Verbrennung in Abfallkraftwerken mit angeschlossener Energiegewinnung ("Thermisches Recycling") ist heute das höchstentwickelte verfügbare Abfallverwertungsverfahren und fester Bestandteil der Kreislaufwirtschaft. Es zerstört organische Schadstoffe und schleust anorganische Schadstoffe für die sichere Ablagerung aus. Im Zuge dieses thermischen Recyclings werden wertvolle Sekundärrohstoffe wie Metalle und Baustoffe gesichert. So ist die Abfallverbrennung im Abfallkraftwerk ein vollwertiges thermisches Verwertungsverfahren bei der AGR Gruppe mit positiver CO 2 -Bilanz und weitgehend dezentraler Infrastruktur, die durch kurze Logistikwege Straßen und Klima schont. Auf europäischer Ebene werden die Bestrebungen zur deutlichen Reduzierung von organischen Abfallströmen zur Deponierung, die seit 2005 in der EU nicht mehr deponiert werden dürfen, fortgesetzt. In einzelnen europäischen Ländern, die im Hinblick auf die Vermeidung und die Rückgewinnung von Rohstoffen aus Stoffströmen Verbesserungsbedarfe sahen, ist es deshalb zur Einführung deponiebezogener Sonderabgaben in Form sog. Deponiesteuern gekommen. Dies sind beispielsweise Österreich, die Niederlande und Großbritannien. In den Niederlanden wurde eine Abgabe auf Abfallverbrennung mit dem Ziel eingeführt, das stoffliche Recycling anzukurbeln. Auch in anderen europäischen Ländern existieren bereits Verbrennungsabgaben. Auswirkungen einer solchen Abgabe auf Deponierung und Verbrennung ergeben sich für die AGR und RZR II durch einen Mengen- und/oder Ergebnisrückgang, sofern die Abgabe wirtschaftlich nicht vollständig auf die Abfallanlieferer via Preisanpassung überwälzt werden kann. Eintrittswahrscheinlichkeit: Möglich Finanzielle Auswirkungen: Moderat Auch die politischen Bestrebungen zur tatsächlichen Senkung der CO 2 -Emissionen können Auswirkungen auf die AGR und RZR II haben. So wird bei der Abfallverbrennung CO 2 freigesetzt, das künftig ggf. auch für die Abfallverbrennung reglementiert und/oder über Abgaben und Handelsmechanismen ab 2024 mit Kosten beaufschlagt wird. Auswirkungen einer CO 2 -Steuer für die AGR und RZR II ergäben sich durch einen Mengen- und/oder Ergebnisrückgang, sofern die CO 2 -Steuer wirtschaftlich nicht vollständig auf die Abfallanlieferer via Preisanpassung überwälzt werden könnte. Erste erkennbare Auswirkungen: Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wurde 2019 als Teil des "Klimapakets" verabschiedet - Umsetzung ab 01.01.2021. Bepreisung von Emissionen fossiler Brennstoffe, die nicht dem EU-Emissionshandel unterliegen. a) Ab 2021 zunächst für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas. b) Ab 2024 weitere Brennstoffe beschlossen: Siedlungsabfälle sowie Gewerbe- und Sonderabfälle als Brennstoff für MVAs. Es sind wesentliche Ergebniseffekte (für die AGR Gruppe) ab 2024 ff. zu erwarten, die auch die gesamte Abfallbranche treffen werden. Auswirkungen einer solchen Bepreisung ergeben sich durch einen Mengen- und/oder Ergebnisrückgang, sofern die Bepreisung wirtschaftlich nicht vollständig auf die Abfallanlieferer via Preisanpassung überwälzt werden kann. Eintrittswahrscheinlichkeit: Hoch Finanzielle Auswirkungen: Erheblich AGR vertritt den Standpunkt, dass Abfall nicht als Brennstoff einzustufen ist. In diesem Zusammenhang hat der "BDSAV - Bundesverband Deutscher Sonderabfallverbrennungsanlagen e.V." über ein Mitgliedsunternehmen eine Musterklage speziell gegen den Einbezug der thermischen Behandlung von Sonderabfällen in das BEHG angestrebt. Auch die "ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V." bzw. deren Mitgliedsunternehmen prüfen die Möglichkeit einer Musterklage gegen den Einbezug der Thermischen Abfallbehandlung in das BEHG. AGR entwickelt eine 1. Konzeptstufe, mit der Teilmengen des CO 2 aus dem Rauchgas der Industriemüllverbrennung abgeschieden und damit Emissionen verhindert werden können (CCU/CCS). Dies erfordert erhebliche Investitionen für die Errichtung sowie hohen Energieeinsatz für den Betrieb. Durch diesen hohen Energiebedarf sinken die vermarktungsfähigen Energiemengen deutlich. Bezogen auf die Stromsteuer könnte künftig von einer noch restriktiveren Auslegung auszugehen sein, die Kostensteigerungen nach sich ziehen würde. Eintrittswahrscheinlichkeit: Möglich Finanzielle Auswirkungen: Moderat Die Auswirkungen sind teilweise realisiert. Für die Rekultivierung der eigenen Deponien wird in den nächsten Jahren sehr viel Bodenmaterial benötigt. Hier bleibt abzuwarten, welche wirtschaftlichen Auswirkungen sich durch mögliche Änderungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Deponieverwertungsverordnung ergeben können. Ebenso können sich aus der Entwicklung des künftigen Anfalls von Deponiegas und Deponiesickerwasser erhöhte Kosten ergeben. Darüber hinaus können sich die Anforderungen an die Deponienachsorge insgesamt weiter verändern und zu erhöhten Kosten führen. Eintrittswahrscheinlichkeit: Möglich Finanzielle Auswirkungen: Erheblich Die Bezirksregierung Münster erwartet im Zusammenhang mit der erfolgten Deponieerhöhung der Zentraldeponie Datteln ("Deponie auf Deponie") für sämtliche Maßnahmen, die nach Ablagerungsende zur Stilllegung und Nachsorge erforderlich werden - auch wenn dafür bereits Rückstellungen gemäß Altfallregelung gebildet wurden - eine insolvenzfeste Sicherheit. Die gleiche Auffassung vertritt die Bezirksregierung Münster zur Kubaturerhöhung der Zentraldeponie Emscherbruch in Gelsenkirchen. Dadurch würden für die Stellung von Sicherheitsleistungen für Deponiefolgekosten erhebliche liquide Mittel der AGR gebunden. Eintrittswahrscheinlichkeit: Hoch Finanzielle Auswirkungen: Erheblich Inzwischen wurden für die Zentraldeponie Datteln und die Zentraldeponie Emscherbruch vorläufige Bescheide erlassen, die statt der gemäß Altfallregelung ausreichenden Sicherheitsleistung über den Nachweis von Rückstellungen jetzt insolvenzfeste Sicherheitsleitungen in Form von Bankbürgschaften vorsehen. Die Bescheide werden in 2023 rechtskräftig. Der Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung der Zentraldeponie Emscherbruch in Gelsenkirchen wurde im September 2021 durch die Bezirksregierung Münster erteilt. Im November 2021 reichte die Kanzlei Kuhlmann, Datteln im Namen von Anwohnern der Zentraldeponie Emscherbruch eine Klage gegen die Bezirksregierung und den erteilten Planfeststellungsbeschluss vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein. Sollte der Rechtsstreit nicht bis Ende 2023 beendet sein, wären voraussichtlich zu diesem Zeitpunkt die Deponiekapazitäten der Zentraldeponie Emscherbruch nahezu ausgeschöpft. Dies würde das Ergebnis der AGR erheblich belasten. Darüber hinaus könnten sich durch Verzögerungen weitere Folgewirkungen ergeben, weil Anlieferungsverträge nicht mehr geschlossen werden können und dann auch mit dauerhaften Kunden- und Marktverlusten zu rechnen ist. Eintrittswahrscheinlichkeit: Möglich Finanzielle Auswirkungen: Erheblich Es wurden Maßnahmen eingeleitet, um die noch vorhandenen Restkapazitäten nach Möglichkeit zu schonen. Das OVG Münster hat im Juni 2023 einen Kammertermin in dem Rechtsstreit anberaumt. Die AGR geht auf der Grundlage der vorliegenden Informationen von einer Entscheidung zugunsten AGR bis Ende 2023 aus. Die Corona-Pandemie erfordert zumindest auch im Jahr 2022 weiterhin hohe organisatorische und finanzielle Anstrengungen zur Vermeidung oder zumindest Begrenzung von negativen Auswirkungen für den Betrieb sowie hinsichtlich des Schutzes der Belegschaft. Die AGR wird in diesem Zusammenhang seit Beginn der Pandemie bis Mitte 2023 Sachleistungen in einem Umfang von rund 1 Mio. € zur Prävention mit Schwerpunkten in 2020 und 2021 aufgewandt haben. Per 07.04.2023 ist der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen ausgelaufen. Die AGR Gruppe hat in der Folge ebenfalls die innerbetrieblichen Maßnahmen schrittweise aufgehoben. Der Konzern beobachtet mit großer Wachsamkeit die weitere Entwicklung auch vor dem Hintergrund der Zugehörigkeit zur kritischen Infrastruktur. Für den Fall, dass zum Herbst/Winter 2023 die Infektionen wieder zunehmen, würde die AGR Gruppe durch strukturierte vielfältige betriebliche Präventionsmaßnahmen und schnelle prozessorganisatorische Reaktionen in Eigeninitiative den Gesundheitsschutz der Beschäftigten, Kunden und Dienstleister sowie die Aufrechterhaltung eines störungsfreien Betriebes aller Anlagen unterstützen. Trotz aller Maßnahmen zum betrieblichen Schutz der Belegschaft und zur Sicherstellung der Verfügbarkeit liegen verschiedene Faktoren außerhalb der Einflusssphäre der Gesellschaft. Daher können negative Auswirkungen trotz der umfangreichen betrieblichen Vorsorgemaßnahmen in allen Bereichen nicht ausgeschlossen werden. Eintrittswahrscheinlichkeit: Möglich Finanzielle Auswirkungen: Erheblich Aktuell sind alle behördlichen Corona-Verordnungen aufgehoben. Die Entwicklung zum Herbst/Winter 2023 bleibt jedoch abzuwarten. Die seit dem 24.02.2022 veränderte geopolitische Lage durch den Krieg in der Ukraine zieht neben den unmittelbaren und dramatischen Kriegsfolgen für die ukrainische Bevölkerung erhebliche globale Unsicherheiten nach sich. In der Folge könnten sich weitere geopolitische Instabilitäten entwickeln. Vor diesem Hintergrund ging die Bundesbank zum Jahreswechsel 2022/2023 noch von einem konjunkturellen Abschwung in 2023 aus. Zwischenzeitlich melden verschiedenen Institute eine leichte Entspannung mit kleinen positiven Wachstumsraten. Bei Rohstoffen und Betriebsmitteln besteht weiterhin ein Risiko für weitere Preisschocks und Beschaffungsengpässe. Gleichzeitig gehen die Institute davon aus, dass die bereits angestiegene allgemeine Inflation auf einem hohen Niveau verharrt. Eintrittswahrscheinlichkeit: Möglich Finanzielle Auswirkungen: Erheblich Störungen in den Lieferketten sind bereits in 2021 und 2022 aufgetreten, diese könnten sich in 2023 nun aufgrund der eingetretenen Ereignisse und der geopolitischen Instabilitäten noch weiter verstärken. Eintrittswahrscheinlichkeit: Möglich Finanzielle Auswirkungen: Erheblich Die gestörten Lieferketten und der Krieg in der Ukraine sowie die darauf basierende Entscheidung Deutschlands und Europas, sich von Energielieferungen aus Russland unabhängiger zu machen, führten 2022 zu einer zeitweise erheblichen Verteuerung von Energie in allen Formen. Im Rahmen der angestiegenen Inflation kam es zu einer Verteuerung von Waren und Dienstleistung sowie steigenden Lohnforderungen der Gewerkschaften, die wiederum zu einem voraussichtlich deutlichen Anstieg der Personalkosten führen. Hinzu kommen steigende Löhne und Gehälter im teilweise branchenübergreifenden Wettbewerb um qualifizierte Fach- und Führungskräfte vom externen Arbeitsmarkt. Auswirkungen dieser Kostensteigerungen ergeben sich durch Ergebnisrückgänge, sofern die Kostensteigerungen wirtschaftlich nicht vollständig auf die Kunden via Preisanpassung überwälzt werden können. Eintrittswahrscheinlichkeit: Möglich Finanzielle Auswirkungen: Erheblich Die Bedrohung durch Cyber-Angriffe nimmt weiter zu. Zum einen erfolgen gezielte Attacken auf Unternehmen der kritischen Infrastruktur und deren IT-/OT-Systeme als Mittel der erweiterten Kriegsführung und Sabotage. Zum anderen versuchen kriminelle Akteure auf unterschiedlichen Wegen Daten oder Finanzmittel zu erbeuten. Die AGR Gruppe als Teil der kritischen Infrastruktur könnte dabei sowohl direkt als auch indirekt über Angriffe auf die von ihr beauftragten Dienstleister ("supply-chain") betroffen sein. Die Folgen reichen von Reputationsschäden über Daten- und Finanzverluste bis hin zu Anlagenausfällen. Eintrittswahrscheinlichkeit: Möglich Finanzielle Auswirkungen: Erheblich ÖKODATA als interner IT-Dienstleister für die AGR Gruppe hat umfangreiche Schutzmaßnahmen eingeleitet. Dazu gehören technische Sicherheitsvorkehrungen, eine "24/7" System-Überwachung über externe Dienstleister, der laufende Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) und die anschließende Zertifizierung nach ISO 27001 sowie eine permanente Beschäftigtensensibilisierung in Abstimmung mit dem externen Datenschutzbeauftragten. Ein absoluter Schutz ist jedoch nicht möglich. Branchenspezifische Risiken: Teilergebnisse der AGR-Gruppe im Segment Gewerbe-, Sonder- sowie Siedlungsabfall werden auch durch die Preisentwicklung auf dem Markt für kurzfristige Abfälle beeinflusst. Der hier bestehenden Marktsituation begegnet der AGR-Konzern durch ein differenziertes Stoffstrommanagement. Eintrittswahrscheinlichkeit: Möglich Finanzielle Auswirkungen: Moderat Im Laufe des Geschäftsjahres war ein leichter Preisanstieg erkennbar. Der Bestand und die Umsetzung von mittelfristigen Abfallanlieferungsverträgen (gruppenintern und -extern) sind für die künftige Ergebnisentwicklung der thermischen Behandlung von besonderer Bedeutung. Nicht vertragskonformes Verhalten der Vertragspartner kann das Ergebnis belasten. Eintrittswahrscheinlichkeit: Möglich Finanzielle Auswirkungen: Moderat Über mittelfristige Anlieferverträge ist derzeit die Grundauslastung überwiegend stabil. Ertragsorientierte Risiken: Weiterhin wird das Ergebnis auch durch die Preisentwicklung am Stromerzeugermarkt beeinflusst. Durch die zunehmende Erzeugung von (vorrangigem) EEG-Strom waren die für die AGR und RZR II relevanten Börsenpreise seit Jahren unter Druck. Die Preisentwicklung am Erzeugermarkt hat in 2020 und 2021 wieder zu einer angemessenen Vergütung des Stroms geführt. In 2022 sind die Erzeugererlöse sprunghaft angestiegen. Voraussichtlich wird diese Entwicklung jedoch nicht dauerhaft anhalten. Eintrittswahrscheinlichkeit: Hoch Finanzielle Auswirkungen: Moderat Vor dem Hintergrund schwankender Stromerlöse wurde in 2016 mit der Realisierung einer Fernwärmeauskopplung aus dem RZR Herten begonnen und diese mit einem Investitionsvolumen von über 30 Mio. € im Geschäftsjahr 2018 abgeschlossen. Die Auskopplung der Wärmemenge erfolgt nach Errichtung unter anderem einer neuen Turbine, einer Energiezentrale und anderer Nebenanlagen. Die Lieferung der Fernwärme wurde planmäßig zum Jahreswechsel 2018/2019 aufgenommen. Die zur Vermarktung der Fernwärme aus dem RZR Herten erforderlichen Wärmelieferverträge wurden im Dezember 2016 geschlossen. Darüber hinaus wirken sich auch veränderte Wertstofferlöse auf das Ergebnis aus. Durch Preisschwankungen und unterschiedliche Nachfragemengen bei den einzelnen Qualitäten kann es zu Schwankungen bei der Vermarktung der Wertstoffe aus der Schlackenbehandlung kommen. Im Berichtsjahr 2022 erreichten die Wertstofferlöse ein stabiles und hohes Niveau. Unklar ist, ob diese Entwicklung dauerhaft anhält. Eintrittswahrscheinlichkeit: Hoch Finanzielle Auswirkungen: Moderat Die aktuelle Entwicklung an den Wertstoffmärkten zeigt ein weiterhin ein hohes Niveau, jedoch teilweise auch mit deutlichen Schwankungen. Gegenüber dem Vorjahr haben sich in 2022 aufgrund der Anhebung der Leitzinsen durch die EZB zur Inflationsbekämpfung die Zinssätze für Geldanlagen erhöht. Sollten die Zinsen wieder fallen, wären im Zuge der Wiederanlage rollierend freiwerdender Mittel damit künftige Zinserträge wieder rückläufig. Eintrittswahrscheinlichkeit: Möglich Finanzielle Auswirkungen: Moderat Vor diesem Hintergrund überprüft die AGR regelmäßig die Struktur der Kapitalanlagen. Unter Beachtung des Prinzips "Investitionsfähigkeit, Flexibilität und Sicherheit vor Ertrag" werden die Anlagekonzepte mit dem Ziel einer Erwirtschaftung von Zinserträgen bzw. einer Reduzierung von Belastungen durch Negativzinsen fortgeschrieben. Langfristige Rückstellungen sind gemäß HGB aufzuzinsen. Der Aufwand für die Aufzinsung der langfristigen Rückstellungen wird durch externe Faktoren beeinflusst. Hierbei spielen rückläufige Zinssätze am Finanzmarkt sowie Entscheidungen der Europäischen Zentralbank eine wesentliche Rolle. Dies kann zu einer zusätzlichen Aufzinsungsbelastung führen. Eintrittswahrscheinlichkeit: Möglich Finanzielle Auswirkungen: Moderat Aktuell sind die Leitzinsen angehoben worden, wodurch sich in der Kette die Aufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellungen vermindern. Liquiditätsorientierte Risiken: Die finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft sind langfristig gesichert. Auf der Grundlage einer konzernorientierten integrierten Finanzplanung sind die finanziellen Verpflichtungen durch vorhandene Liquidität und laufende Cashflows gedeckt. Ein Bedarf für die Aufnahme von Fremdmitteln für die in der Planung bereits berücksichtigten Projekte ist fallweise bei wirtschaftlicher Vorteilhaftigkeit vorgesehen. Sollten zusätzliche Bedarfe entstehen müssten diese ggf. durch Fremdmittel gedeckt werden. Eintrittswahrscheinlichkeit: Möglich Finanzielle Auswirkungen: Moderat 4.3 Gesamtbewertung der Chancen- und Risikolage Jenseits der betrachteten Einzelrisiken sind und bleiben die größten Risiken die "Nicht-Investitionen" in Anschluss- und Ersatzkapazitäten (ersatzweise umfängliche Erneuerungsmaßnahmen / Retrofit) in den Kerngeschäftsfeldern "Thermisches Recycling" und "Deponiemanagement". Das Nicht-Investieren in einem Geschäftsfeld - oder gar das Nicht-Investieren in beiden Geschäftsfeldern - hätte auf der Grundlage der Markt- und Lieferantenverhältnisse der vergangenen 10 Jahre gravierendere negative, wechselseitige Effekte auf die Unternehmensentwicklung und den Arbeitsplatzbestand in der AGR Gruppe als die möglichen Auswirkungen der Einzelrisiken. Die Risiken haben einzeln betrachtet und in Wechselwirkung miteinander keine bestandsgefährdenden Auswirkungen auf den Konzern. Bei dieser Einschätzung ist auch die Eigenkapitalquote von Bedeutung. Der Aufsichtsrat unterstützt die Geschäftsführung bei den Bestrebungen zur weiteren Stärkung der Eigenkapitalquote, die über 30 % hinaus betragen soll. Neben einer kontinuierlich stabilen Ausschüttung sind die für eine Erhöhung der Eigenkapitalquote erforderlichen Rücklagenbildungen zu berücksichtigen. Zukünftig könnten sich Inhalt, Eintrittswahrscheinlichkeiten und Auswirkungen der dargestellten Risiken ändern sowie Risiken aus der gewöhnlichen unternehmerischen Tätigkeit ergeben, die aus dem Markt, aus der Konjunkturentwicklung oder aus veränderten allgemeinen und gesetzlichen Rahmenbedingungen resultieren. Die Gesamtsituation bedarf einer unverändert hohen Wachsamkeit. Neben den sich aus der Deponienachsorge ergebenden Verpflichtungen und der marktorientierten Ausrichtung gilt das Augenmerk in den nächsten Jahren einer fortgesetzten vorsorglichen Konsolidierung sowie der Beobachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Der Betrachtungsfokus umfasst u.a. die Mengen- und Kapazitätsentwicklungen nicht nur in der Region, sondern auch auf den jeweils relevanten Märkten aber auch die Entwicklung weiterer sog. Dekadenprojekte am Standort RZR Herten. Die Weiterentwicklung einer ausgewogenen Altersstruktur der Belegschaft stellt im Rahmen des strategischen Personalmanagements einen unveränderten Schwerpunkt dar. Darüber hinaus gehören hierzu die Aspekte Klimaschutz und Mobilität sowie vor dem Hintergrund möglicherweise sinkender Preise in der Zukunft die punktuelle Reduzierung interner Komplexitäten sowohl in den operativen Einheiten als auch in den Zentralfunktionen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit. Zudem arbeitet die AGR Gruppe an weiteren strategischen Schwerpunkten für die nächsten Dekaden. Hierzu gehören auch Transformationsaktivitäten (Wasserstoff, Photovoltaik, Windkraft) zwecks Klimaschutz und Dekarbonisierung der Logistik sowie das Antizipieren und die Vorbereitung auf eine tendenziell sinkende Abfallmenge. Festzustellen ist jedoch die Erhöhung relevanter externer Komplexitäten, die auch deutlich nach innen wirken. 5. Prognosebericht Der zu Grunde liegende verbindliche Planungszeitraum beträgt ein Jahr (Budget). Vier weitere Jahre werden zusammen mit dem verbindlichen Budgetjahr im Rahmen einer nachrichtlichen Mittelfristplanung abgebildet. Die Planung für das Geschäftsjahr 2023 geht von folgenden Prämissen aus.
Die Planung wurde mit einer konservativen Grundausrichtung unter Berücksichtigung der derzeitigen Corona-Umstände und einer stabilen Konjunktur erstellt. Im Plan liegt der Durchsatz der IM-Linien leicht über und der der SM-Linien leicht unter dem Niveau des Jahres 2022, bei leicht steigenden Umsatzerlösen im Bereich der thermischen Verwertung. Die geplanten LVP - Mengen liegen leicht über den IST-Mengen 2022. Des Weiteren werden leicht über dem Niveau des Vorjahres liegende Anlieferungsmengen im Deponiebereich geplant. Die Planung bei den Vermarktungspreisen der Wertstofffraktionen aus der Schlackenbehandlung wurde zurückhaltend angesetzt. Die Planung geht für 2023 vor dem Hintergrund rückläufiger Aufzinsungsbeträge für die langfristigen Rückstellungen von einem Finanzergebnis leicht über Vorjahresniveau aus. Vor diesem Hintergrund ergibt sich für das Jahr 2023 bei leicht sinkenden Umsatzerlösen und entfallenden Zusatzergebnissen und Einmaleffekten ein gegenüber 2022 moderat rückläufiges Ergebnis (EBIT). Die Eigenkapitalquote wird voraussichtlich erneut weiter steigen. Nach Verabschiedung der Planung Ende 2022 hat sich die Perspektive für die in 2023 zu erwartenden Energieerlöse verbessert. Auf der Grundlage von aktiven Vermarktungsmaßnahmen im September und Oktober 2022 konkretisieren sich jetzt weiter erhöhte Erlöse für 2023. Diese zusätzlichen Erlöse sind im Kontext von Kundenbeziehungen zu sehen und in verantwortlicher Weise differenziert zu bewerten. Auf der Grundlage dieser aktuelleren Erkenntnisse könnte der für 2023 erwartete Jahresüberschuss den Wert des Berichtsjahres noch deutlich übersteigen. Bedingt durch hohe Auszahlungen im Bereich der Deponienachsorge und Investitionen im Bereich des RZR sowie der ZDE ergibt sich ein planmäßiger Rückgang der liquiden Mittel im Jahr 2023. Die Finanzlage der AGR Gruppe bleibt weiterhin stabil. Strategische Projekte werden auch im Planungszeitraum weitergeführt. Die AGR Gruppe verfolgt dabei als strategische Ziele neben Entsorgungssicherheit auch Energieeffizienz und Klimaschutz. Die positive Eigenkapitalentwicklung soll - auch aus Gründen der Risikovorsorge - konsequent fortgesetzt werden. Mittelfristig wird eine Eigenkapitalquote über 30 % hinaus angestrebt. Für den Planungszeitraum wird eine im Vergleich zu 2022 leicht steigende Beschäftigtenzahl erwartet. Entwicklung der finanziellen Leistungsindikatoren der AGR mbH
Vor dem Hintergrund des Ende 2019 erstmals in Asien aufgetretenen neuartigen Coronavirus hatte die AGR Gruppe unmittelbar im März 2020 für 2020 in einer ergänzenden Szenario-Betrachtung mögliche negative Auswirkungen ermittelt. Für 2020,2021 und 2022 konnten negative Auswirkungen weitgehend vermieden werden. Per 07.04.2023 ist der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen ausgelaufen. Die AGR Gruppe hat in der Folge ebenfalls die innerbetrieblichen Maßnahmen schrittweise aufgehoben. Der Konzern beobachtet mit großer Wachsamkeit die weitere Entwicklung auch vor dem Hintergrund der Zugehörigkeit zur kritischen Infrastruktur. Für den Fall, dass zum Herbst/Winter 2023 die Infektionen wieder zunehmen, würde die AGR-Gruppe durch strukturierte vielfältige betriebliche Präventionsmaßnahmen und schnelle prozessorganisatorische Reaktionen den Gesundheitsschutz der Beschäftigten, Kunden und Dienstleister sowie die Aufrechterhaltung eines störungsfreien Betriebes aller Anlagen unterstützen. Die AGR Gruppe wird in diesem Zusammenhang seit Beginn der Pandemie bis Mitte 2023 Sachleistungen in einem Umfang von rund 1 Mio. € zur Prävention mit Schwerpunkten in 2020 und 2021 aufgewandt haben. Die seit dem 24.02.2022 veränderte geopolitische Lage durch den Krieg in der Ukraine zieht neben den unmittelbaren und dramatischen Kriegsfolgen für die ukrainische Bevölkerung erhebliche globale Unsicherheiten nach sich. In der Folge könnten sich weitere geopolitische Instabilitäten entwickeln. Vor diesem Hintergrund ging die Bundesbank zum Jahreswechsel 2022/2023 noch von einem konjunkturellen Abschwung in 2023 aus. Zwischenzeitlich melden verschiedene Institute eine leichte Entspannung mit kleinen positiven Wachstumsraten. Bei Rohstoffen und Betriebsmitteln besteht weiterhin ein Risiko für weitere Preisschocks und Beschaffungsengpässe erwartet. Gleichzeitig gehen die Institute davon aus, dass die bereits angestiegene allgemeine Inflation auf einem hohen Niveau verharrt. Störungen in den Lieferketten sind bereits in 2021 und 2022 aufgetreten, diese könnten sich in 2023 nun aufgrund der eingetretenen Ereignisse und der geopolitischen Instabilitäten noch weiter verstärken. Verteuerung von Waren und Dienstleistungen im Rahmen der angestiegenen Inflation sowie steigende Personalkosten werden das Ergebnis belasten, sofern sie nicht bzw. nicht vollständig auf die Kunden überwälzt werden können. Die Gesamtsituation der AGR Gruppe ist vor dem Hintergrund des Einflusses von exogenen Faktoren wie der Entwicklung aufgrund "Corona", dem Krieg in der Ukraine und weiterer geopolitischer Instabilitäten, einer Ergebnisbelastung durch Inflation sowie moderat geplanter Energie- und Wertstofferlöse im Planungszeitraum, die auch im Kontext von Kundenbeziehungen zu sehen und in verantwortlicher Weise differenziert zu bewerten sind, durch operative Stärken dennoch stabil. Auch in der aktuellen Mittelfristplanung 2023 bis 2027 zeichnet sich eine Entwicklung auf positivem Niveau ab. Hierzu bedarf es strategischer Wachsamkeit sowie einer Vielzahl weiterer marktbezogener und interner Anstrengungen inklusive der stetigen Weiterentwicklung in organisatorischer und personeller Hinsicht, um die Ergebnisse auch in den Corona-Pandemie-Jahren stabil zu halten und die kontinuierlich positive Unternehmensentwicklung in den letzten Jahren fortzusetzen. Nicht konkret einschätzbar sind jedoch die Einflüsse künftiger Veränderungen bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen (z.B. BEHG) und mögliche Auswirkungen durch die eingetretenen geopolitischen Ereignisse und zunehmenden Instabilitäten. Die bisherigen Umsetzungsmaßnahmen zum Klimaschutz bezüglich Energieeffizienz, Energie aus Rauchgas, Fernwärmeauskopplung und Wasserstoffproduktion finden ihre Erweiterung mit der Entwicklung von Photovoltaik- und Windenergieanlagen-Projekten, die in 2023 und den Folgejahren realisiert werden.
Herten, 02.06.2023 AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH Joachim Ronge Stephan Kaiser KonzernbilanzAktiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Konzernkapitalflussrechnung nach DRS 21Konzernkapitalflussrechnung Die Konzernkapitalflussrechnung ist nach dem Gliederungsschema des DRS 21 aufgestellt. Definition und Zusammensetzung des Finanzmittelfonds Der Finanzmittelfonds enthält entsprechend DRS 21 nur die Liquidität aus Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten. Sonstige Angaben Von den Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten stammen 374T€ aus zwei quotal einbezogenen Unternehmen.
Konzerneigenkapitalspiegel
KonzernanhangI. Konsolidierungskreis/Konsolidierung In den Konzernabschluss zum 31.12.2022 sind die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH als Mutterunternehmen, sieben (Vorjahr sieben) vollkonsolidierte Gesellschaften und zwei (Vorjahr zwei) Gemeinschaftsunternehmen quotal einbezogen. Die AGR ist im Handelsregister beim Amtsgericht Recklinghausen unter der Nummer HRB 5421 eingetragen und hat ihren Sitz in Herten. Angaben zu Name, Sitz und Anteil am Kapital der in den Konzernabschluss einbezogenen bzw. nicht einbezogenen Unternehmen sind in einer Anteilsbesitzliste, die Bestandteil dieses Anhangs ist, zusammengefasst. Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden einheitlich nach den für den Jahresabschluss anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Die Kapitalkonsolidierung für die in den Konzernabschluss einbezogenen Tochter- und Gemeinschaftsunternehmen wurde für Zugänge bis zum 31.12.2008 nach der Buchwertmethode grundsätzlich auf den Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung des Tochterunternehmens in den Konzernabschluss durchgeführt. Zugänge zum Konsolidierungskreis nach dem 31.12.2008 müssen gemäß § 301 HGB nach der sogenannten "Neubewertungsmethode" zu dem Zeitpunkt durchgeführt werden, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Sich aus der Kapitalkonsolidierung ergebende aktive Unterschiedsbeträge werden grundsätzlich bestimmten Vermögensgegenständen zugeordnet; danach verbleibende Beträge wurden bis einschließlich 1998 mit der Gewinn- und der Kapitalrücklage verrechnet, ab 1999 werden sie als Geschäfts- und Firmenwert aktiviert und planmäßig bzw. soweit erforderlich außerplanmäßig abgeschrieben. Gemeinschaftsunternehmen werden im Wege der Quotenkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Unter Anwendung der Neubewertungsmethode werden Vermögens-, Schuld- und Erfolgsposten entsprechend des Anteils am Kapital übernommen. Aktive Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung werden aktiviert und planmäßig bzw. soweit erforderlich außerplanmäßig abgeschrieben. Bei Ausscheiden von Tochter- oder Gemeinschaftsunternehmen aus dem Konsolidierungskreis wird der Verkaufserlös den abgehenden Vermögensgegenständen und Schulden gegenübergestellt, verrechnete Firmenwerte und passive Unterschiedsbeträge werden berücksichtigt. Aus Konzernsicht entstehende Erträge und Aufwendungen werden unter den sonstigen Erträgen bzw. sonstigen Aufwendungen ausgewiesen. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden gegenseitig aufgerechnet. Umsatzerlöse und andere Erträge zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden mit entsprechenden Aufwendungen verrechnet. Lieferungen und Leistungen zwischen einbezogenen Gesellschaften werden, sofern diese sich zum Bilanzstichtag bei einem einbezogenen Unternehmen im Bestand befinden, um Zwischenergebnisse korrigiert. In den Folgejahren werden Zwischenergebnisse erfolgsneutral eliminiert. Im Konzernabschluss werden die aufgrund von erfolgswirksamen Konsolidierungsmaßnahmen entstehenden latenten Steuerbe- und -entlastungen gemäß § 306 HGB in Verbindung mit § 274 Abs. 2 HGB mit den erwarteten unternehmensindividuellen Steuersätzen zwischen 32,63 % und 32,67 % (Vorjahr zwischen 32,63 % und 32,66 %) im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ermittelt. Für folgende Gesellschaften wird auf eine Offenlegung durch Inanspruchnahme des § 264 Abs. 3 HGB verzichtet: AGR Betriebsführung GmbH, Herten AGR-DAR GmbH, Herten AGR-KAKO GmbH, Herten LAMBDA Gesellschaft für Klimaschutz und regenerative Energien mbH, Herten ÖKODATA GmbH, Herten RZR II Herten GmbH, Herten Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 313 Absatz 2 HGB zum 31.12. 2022
II. Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss Der Konzernabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Gegebenenfalls wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert verrechnet. Geschäfts- und Firmenwerte wurden in der Vergangenheit über einen Zeitraum von 5 bis 15 Jahren abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und planmäßig linear bzw. degressiv mit späterem Übergang auf die lineare Methode über die voraussichtliche Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände abgeschrieben. Zugänge ab dem 01.01.2006 werden grundsätzlich planmäßig linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände abgeschrieben. Gegebenenfalls wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Zugänge werden im Zugangsjahr pro rata temporis abgeschrieben. Als Herstellungskosten sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten einbezogen. Alle Fremdkapitalzinsen, die während der Bauphase der Verbrennungsanlage der RZR II Herten GmbH, Herten, anfielen, wurden als Herstellungskosten aktiviert. Im Berichtsjahr kam es zu keiner Aktivierung von Fremdkapitalzinsen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 € und 1.000 € werden in einem jahresbezogenen Sammelposten erfasst und linear über fünf Jahre abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 250 € werden im Zugangsjahr als Aufwand erfasst. Anteile an Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Die Bewertung erfolgt bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen mit dem niedrigeren beizulegenden Wert. Wertpapiere des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungskosten bilanziert und, soweit erforderlich, wertberichtigt. Bei voraussichtlich nicht dauerhafter Wertminderung werden in Ausübung des Wahlrechtes des § 253 Absatz 3 Satz 6 HGB grundsätzlich keine Abschreibungen vorgenommen. Entfallen die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung, so werden die niedrigeren Wertansätze nicht beibehalten. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen sonstigen Ausleihungen betreffen an Mitarbeiter gewährte Darlehen (Wohnungsbaudarlehen), die mit dem Barwert zum Bilanzstichtag angesetzt sind. Die Darlehen sind unverzinslich. Die übrigen Ausleihungen werden zum Nennwert bilanziert. Umlaufvermögen Vorräte Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu durchschnittlichen Anschaffungskosten, bzw. niedrigeren Marktpreisen. Chemikalien und Brennstoffe werden im Durchschnittsverfahren bewertet. Länger als drei bzw. fünf Jahre unbewegte Vorräte (Lagerteile/Ersatzteile) werden um 25 % bzw. um 50 % ihrer Anschaffungskosten abgewertet. In die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse bzw. Leistungen zu Herstellungskosten werden Material- und Fertigungseinzelkosten zuzüglich angemessener Teile der Gemeinkosten einbezogen. Fremdkapitalzinsen werden nicht einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten aktiviert und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Bei der Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde neben Einzelwertberichtigungen das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung von 1 % von dem um die einzelwertberichtigten Forderungen reduzierten Nettoforderungsbestand berücksichtigt. Fremdwährungsforderungen bestehen wie im Vorjahr nicht. Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel sind zu Nennwerten erfasst. Zuschüsse und Zulagen Die erhaltenen Mittel der öffentlichen Hand werden passiviert und über die Laufzeit der jeweils bezuschussten Anlagen ertragswirksam aufgelöst. Rückstellungen Rückstellungen werden nach § 253 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt und decken alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in angemessener Höhe. Dies beinhaltet auch eine Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 2 Sätze 4 und 5 HGB unter Zugrundelegung des seitens der Deutschen Bundesbank monatlich veröffentlichten, restlaufzeitspezifischen Durchschnittszinssatzes (Euro-Raum) der letzten sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Abzinsung der einzelnen Rückstellungen erfolgt unter Berücksichtigung der Restlaufzeit der jeweiligen Rückstellung zum Bilanzstichtag. Erträge aus der Abzinsung bzw. Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen werden in der GuV nach § 277 Abs. 5 HGB unter den "Sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge" bzw. den "Zinsen und ähnlichen Aufwendungen" erfasst. Die Rückstellungen für Pensionen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der "Projected-Unit-Credit-Methode" ermittelt und betreffen 24 Personen. Als biometrische Rechtsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und dafür der von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,78 % angesetzt. Es wurde eine Rentensteigerung von 2,50 % (Vorjahr 1,50 %) und ein Gehaltstrend von 0,00 % (Vorjahr 0,00%) zugrunde gelegt. Die AGR ist Mitglied in der Zusatzversorgungskasse der Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw), Münster. Die hierüber versicherten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. deren Hinterbliebene erhalten hieraus Versorgungs- und Versicherungsrenten sowie Abfindungen. Aufgrund der umlagefinanzierten Ausgestaltung der ZVK besteht eine Unterdeckung in Form der Differenz zwischen den von der Einstandspflicht erfassten Versorgungsansprüchen und dem anteiligen, auf die AGR entfallenden Vermögen der ZVK. Die für eine Rückstellungsberechnung erforderlichen Daten der ausgeschiedenen Mitarbeiter werden von der ZVK nicht zur Verfügung gestellt. Der Umlagesatz beträgt für das Geschäftsjahr 2022 7,75 % (einschließlich 3,25 % Sanierungsgeld). Die im Geschäftsjahr 2022 umlagepflichtigen Gehälter betrugen 13,3 Mio. € und die geleistete Umlage 1,0 Mio. €. Die weitere Entwicklung des Umlagesatzes ist derzeit nicht absehbar. Tendenziell ist aufgrund der demographischen Entwicklung von steigenden Umlagesätzen auszugehen. Die Altersteilzeitrückstellungen enthalten erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,50 % und werden mit dem laufzeitspezifischen durchschnittlichen Marktzinssatz von 0,44 % abgezinst. Für Ansprüche von Mitarbeitern auf Zahlung eines Jubiläumsentgeltes besteht eine Jubiläumsrückstellung. Die Ansprüche werden zum Bilanzstichtag mit dem Barwert angesetzt, dem der von der Deutschen Bundesbank ermittelte und veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre für die jeweilige Restlaufzeit zu Grunde gelegt wurde. Die Rückstellung beinhaltet Ansprüche von Mitarbeitern, die am Bilanzstichtag mindestens eine 5-jährige Betriebszugehörigkeit aufwiesen. Erwartete Verpflichtungen aus Steuern werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme zurückgestellt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB zu ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Fremdwährungsverbindlichkeiten bestehen wie im Vorjahr nicht. Latente Steuern In den Einzelabschlüssen werden latente Steuern auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern auf die bestehenden körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge gebildet, soweit innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verlustverrechnung zu erwarten ist. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Sollten durch Konsolidierungsmaßnahmen Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände, Schulden oder Rechnungsabgrenzungsposten und deren steuerlichen Wertansätzen entstehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich wieder abbauen, so wird eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung als passive latente Steuer und eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung als aktive latente Steuer angesetzt. Die sich ergebenden Steuerbe- und Steuerentlastungen werden im Konzernabschluss saldiert ausgewiesen. Sie werden mit Posten aus den Einzelabschlüssen nach § 274 HGB zusammengefasst. Für Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwertes im Rahmen der Erstkonsolidierung werden keine latenten Steuern angesetzt. Gleiches gilt für Differenzen zwischen dem steuerlichen Wertansatz einer Beteiligung an einem Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen und dem Wertansatz des Nettovermögens im handelsrechtlichen Konzernabschluss. Die Bewertung der sich insgesamt ergebenden Steuerbe- und Steuerentlastungen erfolgt mit dem zum Zeitpunkt der Differenzumkehrung erwarteten unternehmensindividuellen Steuersatz. Eine Abzinsung wird nicht vorgenommen. Die ausgewiesenen Posten werden aufgelöst, sobald die Steuerbe- oder Steuerentlastung eintritt oder mit ihr nicht mehr zu rechnen ist. Aufwendungen und Erträge aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern werden gesondert in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. In der Konzernkapitalflussrechnung wird das Gliederungsschema des DRS 21 angewendet. IV. Erläuterungen zur Bilanz Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen
Die Position entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten enthält im Wesentlichen IT - Software. Die Zugänge im Sachanlagevermögen in Höhe von 29,8 Mio. € entfallen vor allem mit 25,5 Mio. € auf die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH, Herten, mit 2,3 Mio. € auf die AGR-DAR GmbH, Herten, und mit 1,0 Mio. € auf die AGR-KAKO GmbH, Herten. Die Abschreibungen enthalten im Bereich immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr: 1,2 Mio. €). Finanzanlagen
Pfandrechte aus der Bestellung von Sicherheiten für Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 9,4 Mio. € (Vorjahr: 7,5 Mio. €) an Wertpapieren des Anlagevermögens. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in dem wiedergegebenen Anlagenspiegel dargestellt. Vorräte
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe befinden sich hauptsächlich im Besitz der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH, Herten, (8,2 Mio. €), der RZR II Herten GmbH, Herten, (2,5 Mio. €) und der LAMBDA Gesellschaft für Klimaschutz und regenerative Energien mbH, Herten (1,4 Mio. €). Die unfertigen Erzeugnisse bzw. unfertigen Leistungen entfallen auf die LAMBDA Gesellschaft für Klimaschutz und regenerative Energien mbH, Herten. Die für unfertige Erzeugnisse und Leistungen erhaltenen Anzahlungen werden offen abgesetzt, soweit die betroffenen Bestände bereits bilanziert sind. Die fertigen Erzeugnisse betreffen die AGR-DAR GmbH, Herten, sowie die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH, Herten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen die Minegas GmbH, Essen. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen mit 9,0 Mio. € die Forderung aus einem Schuldscheindarlehen einer Landesbank mit kurzer Laufzeit, mit 3,8 Mio. € realisierte Ansprüche auf Fördermittel aus a) drei Zusagen (NKI-Projekte) der Nationalen Klimaschutzinitiative der Projektträger Jülich bzw. ZUG gGmbH (im Auftrage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) und b) zwei Zusagen (NIP-Projekte) aus dem Nationalen Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (im Auftrage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur), Erstattungsansprüche gegen Finanzbehörden (0,9 Mio. €) sowie Forderungen gegen Versicherungen (0,5 Mio. €). Von den sonstigen Vermögensgegenständen haben 9,0 Mio. € eine Laufzeit von über einem Jahr. Von den Erstattungsansprüchen gegen Finanzbehörden entstehen 0,9 Mio. € (Vorjahr 0,8 Mio. €) rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Die flüssigen Mittel betragen 137,2 Mio. € (Vorjahr 74,1 Mio. €). Es bestehen Pfandrechte aus der Bestellung von Sicherheiten für Verbindlichkeiten in Höhe von 2,7 Mio. €. Rechnungsabgrenzungsposten Der Abgrenzungsposten in Höhe von 0,8 Mio. € enthält hauptsächlich einen geleisteten Zuschuss für die Wiederaufforstung einer Waldfläche, einen Baukostenzuschuss sowie Vorauszahlungen für mehrjährigen EDV-Support und von KFZ-Steuern. Aktive latente Steuern Die aktiven und passiven latenten Steuern zum 31.12.2022 beruhen auf folgenden unterschiedlichen Wertansätzen zwischen Handels- und Steuerbilanz, wobei der zum Zeitpunkt der Differenzumkehrung erwartete unternehmensindividuelle Steuersatz (zwischen 32,63 % und 32,67 %) herangezogen und eine Abzinsung nicht vorgenommen wurde:
Die latenten Steuern enthalten aktive latente Steuern aus der Zwischenergebniseliminierung gemäß § 306 HGB von 414 T€, passive latente Steuern aus der Zwischenergebniseliminierung und Schuldenkonsolidierung sind in Höhe von 480 T€ angefallen. Aufwendungen und Erträge aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern werden gesondert in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Eigenkapital - Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) beträgt wie im Vorjahr 28,5 Mio. €. - Rücklagen/Konzernbilanzgewinn Aus dem Jahresüberschuss von 25,1 Mio. € wurden 17,4 Mio. € in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt, so dass ein Konzernbilanzgewinn von 7,7 Mio. € ausgewiesen wird, der dem im Einzelabschluss der AGR ausgewiesenen Bilanzgewinn entspricht. Die in 2022 erfolgte Gewinnausschüttung von 3,6 Mio. € wurde aus dem Ergebnisvortrag entnommen. Nach § 268 Abs. 8 HGB ergeben sich für das Geschäftsjahr 2022 aus der Aktivierung von latenten Steuern ausschüttungsgesperrte Beträge für die AGR von 13.453 T€, sowie für die AGR PSR von 12 T€. Darüber hinaus ergibt sich für die AGR und die AGR-KAKO nach § 253 Abs. 6 HGB ein Unterschiedsbetrag aus dem Vergleich der Abzinsung der Rückstellung für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre in Höhe von 95 T€ bzw. 13 T€, der ebenfalls für die Ausschüttung gesperrt ist. Die Gewinnrücklagen betragen zum Bilanzstichtag 72,5 Mio. €. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen Die Zuschüsse wurden entsprechend der jeweiligen Nutzungsdauer der zu Grunde liegenden Anlagen mit 34 T€ aufgelöst. Unter den Zuschüssen und Zulagen für das RZR Herten werden die vor Jahrzehnten gewährten zweckgebundenen Zuschüsse, finanziellen Zuwendungen der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie Investitionszulagen gemäß § 4 und § 4a Investitionszulagengesetz ausgewiesen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (2,8 Mio. €; Vorjahr 2,6 Mio. €) betreffen 24 Personen und wurden im Berichtsjahr in Höhe von 0,2 Mio. € verbraucht. Im Geschäftsjahr betrugen die Zinsaufwendungen 47 T€. Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen betragen 8,5 Mio. € und betreffen die Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag (4,9 Mio. €), Gewerbesteuer (3,5 Mio. €) sowie die Stromsteuer (0,1 Mio. €). Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen von 291,2 Mio. € (Vorjahr: 291,2 Mio. €) betreffen im Wesentlichen mit 270,4 Mio. € (Vorjahr: 271,4 Mio. €) Rückstellungen zur Durchführung der Deponienachsorgemaßnahmen. Dies gilt insbesondere für Rekultivierungsverpflichtungen, wofür entsprechende Rückstellungen für die Dauer des Betriebes der Anlagen ratierlich angesammelt werden. Darüber hinaus wurden Rückstellungen für Drohverluste aus Entsorgungsverträgen, für verschiedene Personalverpflichtungen, wie z.B. für ausstehenden Urlaub, Zeitguthaben, Jubiläums- oder Leistungsentgelte und für ausstehende Rechnungen für unterlassene Instandhaltung sowie für Prozessrisiken gebildet. Aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen waren im Berichtsjahr 2,0 Mio. € unter den Zinsaufwendungen, sowie aus der Abzinsung 19 T€ unter den Zinserträgen zu erfassen. Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen Steuerverbindlichkeiten (1,9 Mio.€; Vorjahr: 9,5 Mio. €), kreditorische Debitoren und Verbindlichkeiten aus Mietkauf sowie ein an DAH 1 gewährtes Darlehen (0,8 Mio. €; Vorjahr: 0,7 Mio. €). Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestehen zum Abschlussstichtag nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen
Die Konzernaußenumsätze enthalten Auslandsumsätze von 5,8 Mio. € (Vorjahr: 3,9 Mio. €) sowie periodenfremde Posten in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €). Es wurden Innenumsätze in Höhe von 66,6 Mio. € (Vorjahr: 70,7 Mio. €) konsolidiert. Verminderung / Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen / Leistungen In dieser Position sind im Wesentlichen Bestandsminderungen aus abgerechneten Altaufträgen der LAMBDA Gesellschaft für Klimaschutz und regenerative Energien mbH, Herten sowie der AGR-DAR GmbH, Herten enthalten. Andere aktivierte Eigenleistungen Hier werden hauptsächlich Ingenieurleistungen für verschiedene Projekte der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH, Herten, ausgewiesen. Sonstige betriebliche Erträge
Die Inanspruchnahme von Rückstellungen entfällt im Wesentlichen mit 22,4 Mio. € auf die Rückstellung für Deponiefolgekosten. Mit 0,5 Mio. € (Vorjahr: 0,5 Mio. €) sind die Erträge aus Schadensersatzansprüchen periodenfremd. Materialaufwand
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen umfassen vor allem Kosten für die Zuführung zu den Rückstellungen für Deponiefolgekosten in Höhe von 19,4 Mio. €, Abfallentsorgung durch Dritte, Instandhaltungsaufwendungen für technische Anlagen und Maschinen und Aufwendungen für Energie und Wasser. Personalaufwand
Abschreibungen Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen betragen im Berichtsjahr 20,9 Mio. € (Vorjahr 21,7 Mio. €). Sie enthalten außerplanmäßige Wertberichtigungen auf deponietechnische und andere Anlagen in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr 1,2 Mio. €). Den Abschreibungen stehen Teilauflösungen von Investitionszuschüssen und -zulagen von 34,0 T€ (Vorjahr 0,4 Mio. €) gegenüber. Sonstige betriebliche Aufwendungen *
* In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind auch Kosten für die Durchführung der Deponienachsorge enthalten. Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Zuführungen zu den sonstigen Rückstellungen (z.B. Rückstellungen für ausstehende Rechnungen). Finanzergebnis
Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge enthalten in Höhe von -0,3 Mio. € (Vorjahr: -0,3 Mio. €) saldierte Verwahrentgelte. Steuern
Die Position Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betrifft mit 10,7 Mio. € den Steueraufwand (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer) des laufenden Jahres und mit 0,2 Mio. € Steuerertrag für Vorjahre. Die Abgrenzung der latenten Steuer hat im Berichtsjahr zu einem Ertrag von 2,8 Mio. € aus den Einzelabschlüssen sowie einem Aufwand von 0,3 Mio. € aus der Zwischenergebniseliminierung und Schuldenkonsolidierung geführt. Die sonstigen Steuern enthalten Stromsteuern in Höhe von 1,7 Mio. €, davon entfallen 1 T€ auf vorangegangene Jahre. VI. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
Von den Arbeitnehmern waren im Geschäftsjahr fünf Angestellte und gewerbliche Arbeitnehmer (Vorjahr sechs) bei nach § 310 HGB einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen beschäftigt. Organe der Gesellschaft Organe der Gesellschaft sind:
Mitglieder der Gesellschafterversammlung
Mitglieder des Aufsichtsrates I. Vom Alleingesellschafter, dem Regionalverband Ruhr, entsandte Mitglieder:
Geschäftsführung Joachim Ronge (Vors.), dienstansässig in Herten, Diplom-Kaufmann Stephan Kaiser, dienstansässig in Herten, Diplom-Kaufmann Bezüge des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung Die Bezüge des Aufsichtsrates belaufen sich auf 0,1 Mio. €. Die Mitglieder erhalten Pauschalen für jeden Monat ihrer Aufsichtsratsmitgliedschaft (Vorsitz: 700,00 €, Vertretung: 525,00 €, Präsidium 400,00 €, sonst 350,00 €) und je Teilnahme an einer Aufsichtsratssitzung (150,00 €). Ferner erstattet AGR anfallende Reisekosten. Im Einzelnen fielen folgende Vergütungen für Sitzungen in 2022 an (ohne Reisekosten):
Aufgrund gesellschaftsvertraglicher Regelungen werden nachfolgend die Bezüge für Herrn Stephan Kaiser angegeben:
Nachfolgend werden freiwillig die Bezüge für Herrn Joachim Ronge angegeben:
* Der Aufsichtsrat hat im Kalenderjahr 2020 mit Beschluss vom 28. August 2020 dem Vorsitzenden der Geschäftsführung für die mehr als 10-jährige sehr erfolgreiche Unternehmens- und Ergebnisentwicklungen eine freiwillige Bonuszahlung gewährt. Die hier gemachte Angabe enthält mit T€ 70 den im Geschäftsjahr ausgezahlten letzten Anteil. ** Die sonstigen Vergütungen betreffen Sachbezüge aus der privaten Nutzung des Dienstfahrzeugs. Die im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge der Geschäftsführer gemäß § 285 Nr. 9a HGB belaufen sich auf 676,9 T€. Die Geschäftsführer haben bzw. hatten bis zum Geschäftsjahr 2021 marktunüblich keine vertraglichen Ansprüche auf Pensions- bzw. Ruhegehaltszahlungen. Das gilt auch bei Nichtverlängerung der Dienstverträge. Deshalb hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 10.09.2021 die Jahresgesamtvergütung von Herrn Kaiser den marktüblichen Regelungen für Geschäftsführer in Bezug auf die betriebliche Altersversorgung angepasst. Die Gesamtbezüge früherer Mitglieder der Geschäftsführung belaufen sich auf 0,1 Mio. €. Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern der Geschäftsführung und ihren Hinterbliebenen sind 1,0 Mio. € zurückgestellt. Honorare des Konzernabschlussprüfers
Nahestehende Unternehmen und Personen Die folgenden Angaben fassen sämtliche wesentlichen Geschäfte - unabhängig von deren Marktüblich- bzw. Marktunüblichkeit - mit nahestehenden Unternehmen (soweit nicht Konzernunternehmen mit einer 100 %-Beteiligung) und Personen zusammen:
Nachtragsbericht Nach dem Abschlussstichtag sind keine Vorgänge bekannt geworden, die einen entscheidenden Einfluss auf die Entwicklung des Unternehmens haben können.
Herten, 02.06.2023 AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH Joachim Ronge Stephan Kaiser Entwicklung des Konzernanlagevermögens im Geschäftsjahr 2022
Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat sich von der Geschäftsführung in vier Sitzungen sowie in vier vorlaufenden Sitzungen des Präsidiums des Aufsichtsrates schriftlich und mündlich über die Lage und die Entwicklung der Gesellschaft unterrichten lassen. Alle wesentlichen Geschäftsvorfälle wurden eingehend erläutert und diskutiert. Die wirtschaftliche Lage, die Entwicklung in den Geschäftsfeldern und Geschäftssegmenten sowie neue Aktivitäten waren wesentliche Themen, über die eingehend beraten wurde. Im Vordergrund standen dabei unter anderem die Beratungen über - die strategische Ausrichtung der fünf Geschäftsfelder sowie die Weiterentwicklung der Gesellschaft u. a. bezüglich der gesetzlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, Markt und Wettbewerb sowie Organisation und Abläufe, - den Status quo zur Schaffung von zusätzlichen Deponiekapazitäten durch die Errichtung und den Betrieb neuer Schüttbereiche und Kubaturänderungen für DK I, DK II und DK III der ZDE, durch die Beteiligung an der DAH1 GmbH zur Errichtung und zum Betrieb von Deponien für DK I-Abfälle auf Bergehalden, techn. Verfahren zur Abfallverdichtung auf Deponien, - die Auswirkungen und Maßnahmen der Corona-Pandemie: Hierzu gehören die Anpassung betrieblicher Abläufe, Maßnahmen des Gesundheitsschutzes und Umsatz- und Ergebnisauswirkungen, - die Anpassung des Unternehmensgegenstandes der AGR mbH, RZR II GmbH und der LAMBDA GmbH im Hinblick auf Maßnahmen zur Umsetzung von Klimaschutzzielen, sowie die Umfirmierung der "LAMBDA Gesellschaft für Gastechnik mbH" in die "LAMBDA Gesellschaft für Klimaschutz und regenerative Energien mbH", - die Aktivitäten in den Bereichen Entsorgungssicherheit, Energieeffizienz und Klimaschutz (Projektentwicklungen PV- und Windenergieanlagen auf AGR- und RVR-Standorten / s. AGR Projektpipeline), - den aktuellen Status des AGR Wasserstoffprojektes, - die Entwicklungen auf den Energiemärkten und die sich daraus für AGR ergebenen Chancen und Risiken, auch vor dem Hintergrund der sich aus dem BEHG ergebenen künftigen Belastungen, - die Maßnahmen und Investitionen zur Standortsicherung in Herten (u. a. Schlackeaufbereitungsanlage, Verpressungsanlage für KMF-Abfälle, Kauf der Immobilie "Hertener Mark 7", - "Verdichtung" der internen und externen Kommunikationsstrukturen mit den Schwerpunkten Public Affairs (PA) und Public Relations (PR) - den Status quo zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Stadt Castrop-Rauxel zur Beteiligung an Kosten, die der AGR für die Stilllegung und Nachsorge für die Zentraldeponie Castrop-Rauxel entstanden sind, - das Inkraftsetzen des Public Corporate Governance Kodex, - die erhöhten Ausschüttungen an den RVR in den kommenden Jahren, - die Wahl des Wirtschaftsprüfers (ETL) für das Geschäftsjahr 2022. Der Jahresabschluss der AGR zum 31. Dezember 2022 sowie der Lagebericht wurden von der ETL Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Essen (ETL) geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. An der heutigen Sitzung des Aufsichtsrates hat der Abschlussprüfer teilgenommen und über wesentliche Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Der Abschlussprüfer hat die Fragen des Aufsichtsrates beantwortet und weitere Erläuterungen gegeben. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis zur Kenntnis genommen und ist nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2022 und der Lagebericht über das Geschäftsjahr 2022 zu keinen Einwendungen Anlass geben.
Herten, 23. Juni 2023 Roland Mitschke, Vorsitzender des Aufsichtsrates BeschlüsseAuszug aus dem Gesellschafterbeschluss der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH Der Regionalverband Ruhr ist einziger Gesellschafter der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH (im folgenden "AGR") mit dem Sitz in Herten, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen HRB 5421. Der Regionalverband Ruhr, vertreten durch den aufgrund der schriftlichen Vollmacht vom 27.09.2017 zur alleinigen Vertretung bevollmächtigten Vertreter des Regionalverbandes Ruhr, Herrn Markus Schlüter, beschließt gemäß § 8 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages der AGR außerhalb einer Gesellschafterversammlung im schriftlichen Verfahren Folgendes und stellt Folgendes fest: I. Mit der Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren bin ich in meiner Eigenschaft als zur Vertretung des Gesellschafters in der AGR-Gesellschafterversammlung bestellte Person einverstanden. II. Den Empfehlungen des Aufsichtsrats vom 23.06.2023 folgend wird Folgendes beschlossen und Folgendes festgestellt: Der Bericht des Aufsichtsrats wird zur Kenntnis genommen. Der Konzernabschluss zum 31.12.2022 wird zur Kenntnis genommen. Den Geschäftsführern wird für das Jahr 2022 Entlastung erteilt. Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.
Essen, den 03.11.2023 Markus Schlüter Bestätigungsvermerk des KonzernabschlussprüfersBestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers"An die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH, Herten, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzernanhang, dem Eigenkapitalspiegel und der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH, Herten, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und - vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zugreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagerbericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote). Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. In Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen - wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben des Konzernlageberichts oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder - anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind dies gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit in Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsmerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. - holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. - beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Essen, 2. Juni 2023 ETL
AG
Grimme, Wirtschaftsprüferin Weichert, Wirtschaftsprüfer |
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