Adolf Gottfried Tonwerke GmbH
Großheirath
Jahresabschluss zum 31. Dezember
2023
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023
ADOLF GOTTFRIED TONWERKE GMBH,
GROßHEIRATH
A K T I V A
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
|
A. ANLAGEVERMÖGEN
|
8.712.940,24 |
6.177.840,93 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
720.604,00 |
736.357,00 |
| II.
Sachanlagen |
7.372.336,24 |
4.821.483,93 |
| III.
Finanzanlagen |
620.000,00 |
620.000,00 |
|
B. UMLAUFVERMÖGEN
|
5.630.032,99 |
5.530.353,70 |
| I.
Vorräte |
1.447.704,10 |
1.027.178,53 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.184.438,34 |
1.737.989,69 |
| III.
Wertpapiere |
757.946,76 |
755.564,45 |
| IV.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten |
1.239.943,79 |
2.009.621,03 |
|
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
|
98.643,30 |
68.930,27 |
|
14.441.616,53 |
11.777.124,90 |
P A S S I V A
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
|
A. EIGENKAPITAL
|
7.951.489,79 |
7.571.876,36 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
307.000,00 |
307.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
7.644.489,79 |
7.264.876,36 |
|
B. RÜCKSTELLUNGEN
|
3.047.148,96 |
2.328.640,30 |
|
C. VERBINDLICHKEITEN
|
3.442.977,78 |
1.876.608,24 |
|
14.441.616,53 |
11.777.124,90 |
ADOLF
GOTTFRIED TONWERKE GMBH, GROßHEIRATH
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Coburg, HRB 268,
unter der Firma "Adolf Gottfried Tonwerke GmbH"
eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist
Großheirath.
Der Jahresabschluss der Adolf Gottfried Tonwerke GmbH
wurde aufgrund der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie der
Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne von § 267 HGB. Die Gliederung der Bilanz
erfolgte gemäß § 266 HGB.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch
genommen.
II. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die
nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Der Bestandsnachweis für das Anlagevermögen
erfolgte durch eine Anlagenbuchhaltung, aus der neben
Anschaffungsdatum und den Anschaffungskosten auch die
Abschreibungen und die jeweiligen Restbuchwerte sowie die
Zu- und Abgänge ersichtlich sind.
Die immateriellen Wirtschaftsgüter und Sachanlagen
wurden mit den ursprünglichen Anschaffungskosten
angesetzt und unter Zugrundelegung der steuerlich
zulässigen Abschreibungssätze abgeschrieben.
Neuzugänge werden linear über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Für die geringwertigen Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, die bis 2018 neu angeschafft wurden,
wurde aus Vereinfachungsgründen ein Poolkonto
gebildet. Die Abschreibung erfolgt linear mit einer
Nutzungsdauer von fünf Jahren. Abgänge in dieser
Zeit werden nicht berücksichtigt.
Die in 2023 angeschafften geringwertigen
Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten unter
800,00 EUR lagen, wurden in voller Höhe
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Das Vorratsvermögen ist zum Bilanzstichtag
körperlich aufgenommen worden.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Waren sind
unter Beachtung des gesetzlichen Niederstwertprinzips mit
den Anschaffungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten oder mit dem zulässigen
niedrigeren Teilwert angesetzt worden.
Die Fertigerzeugnisse sind durch Rückrechnung der
Listenverkaufspreise zu Herstellkosten bewertet worden.
Die Bewertungsmethode wurde gegenüber dem Vorjahr
nicht geändert.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem
Nominalwert ausgewiesen. Das allgemeine Kreditrisiko ist
durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend
berücksichtigt worden. Für erkennbare
Einzelrisiken wurden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit den
Anschaffungskosten oder dem zum Stichtag niedrigeren
Börsenwert bewertet.
Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert angesetzt.
Für Guthaben bei bzw. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten haben
Saldenbestätigungen bzw. Kontoauszüge zum
Bilanzstichtag vorgelegen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch nicht
veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet, dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
III. ANGABEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind keine Forderungen
gegen Gesellschafter enthalten.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben in Höhe von EUR
178.426,56 (Vorjahr: EUR 155.610,76) eine Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 328.295,15
(Vorjahr: EUR 322.792,77).
Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von EUR
1.930.633,16 (Vorjahr: EUR 1.379.890,72) eine Restlaufzeit
von einem Jahr und in Höhe von EUR 1.512.344,62
(Vorjahr: EUR 496.717,42) eine Restlaufzeit von einem bis
fünf Jahren. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als fünf Jahren bestehen nicht (Vorjahr. EUR
0,00).
Die bilanzierten Verbindlichkeiten sind in Höhe von
EUR 375.743,59 durch Grundschuldeintragungen und
Sicherungsübereignung von finanzierten
Wirtschaftsgütern gesichert.
IV. SONSTIGE ANGABEN
Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 30
gewerbliche Arbeitnehmer (Vorjahr: 30) und 9 Angestellte
(Vorjahr: 9), also insgesamt 39 Mitarbeiter (Vorjahr: 39),
beschäftigt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen
Zahlungsverpflichtungen aus Leasingverträgen und
belaufen sich auf insgesamt TEUR 97.
Großheirath, 26. April
2024
gez.
Christian Gottfried
Der Jahresabschluss wurde durch die
Gesellschafterversammlung am 11. Dezember 2024
festgestellt.
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