Stammdaten

Register
Amtsgericht Zweibrücken HRB 31952
Eingetragen
25.9.2018
Branche
Erbringung von allen anderen Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a. n. g.Sonstige Caterer und Erbringung sonstiger VerpflegungsdienstleistungenAusschank von Getränken a. n. g.
Gegenstand
Betrieb einer Erlebnisgastronomie.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Codruta Iacob-Bridges
seit 3.12.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
51.00%
Dirk Karsten Reiss
49.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

66849 Landstuhl
12.750 €
51.00%
Dirk Karsten Reiss
67685 Weilerbach
12.250 €
49.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Landstuhl Day & Night GmbH

Landstuhl

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 181.049,00 146.293,00
I. Sachanlagen 181.049,00 146.293,00
B. Umlaufvermögen 697.830,57 641.477,37
I. Vorräte 35.904,79 27.793,47
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 393.619,21 209.298,89
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 268.306,57 404.385,01
C. Rechnungsabgrenzungsposten 16.488,07 0,00
Summe Aktiva 895.367,64 787.770,37

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 528.496,64 583.568,83
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 558.568,83 517.570,17
III. Jahresfehlbetrag 55.072,19 -40.998,66
B. Rückstellungen 6.000,00 23.224,32
C. Verbindlichkeiten 360.871,00 180.977,22
Summe Passiva 895.367,64 787.770,37

Anhang

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Day & Night GmbH

Firmensitz laut Registergericht: Landstuhl

Registereintrag: Handelsregister B
Registergericht: Zweibrücken
Register-Nr.: 31952

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 393.619,21 € 393.619,21 € 208.848,89 € 208.848,89 €

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von 146.544,94 € ausgewiesen.

Eigenkapital

Das Stammkapital von 25.000 € ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten 316.611,00 € 316.611,00 € 180.977,22 € 15.247,13 €

Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt 0,00 € Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten .

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Frau Eva Gallé.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 14.4.2025.

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