AM fresh & tasty GmbH
Selbe AdresseSonstige Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Russell Taylor seit 24.4.2020 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
SONY DADC UK LIMITED | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
S.D.G.D. GmbH i.L.
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Finalisierung der Umzüge der Kundenbestände in andere Läger |
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Abbau der Lageranlagen und Rückgabe des Gebäudes an den Vermieter |
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Finalisierung des Mitarbeiterabbaus |
Insbesondere als Folge der bereits vorab an die Kunden der Gesellschaft kommunizierten Einstellung der operativen Geschäftstätigkeit zum 31. August 2019 sind die Umsatzerlöse im Berichtsjahr um 85,6 % von T€ 10.104 auf T€ 1.458 zurückgegangen. Damit wurde die Planung des Vorjahres für das Berichtsjahr getroffen, die für das das Geschäftsjahr 2019/20 infolge der vollständigen Einstellung der operativen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft zum 31. August 2019 nur geringe Umsatzerlöse vorsah.
Durch höher als erwartete operative Kosten bis zur Beendigung der operativen Geschäftstätigkeit am 31. August 2019 und einem außergewöhnlichen Aufwand in Höhe von T€ 822 aus der Änderung der Bewertung der Rückstellung für vertragliche Ausgleichsverpflichtungen schließt die Gesellschaft das Geschäftsjahr 2019/20 mit einem negativen Betriebsergebnis in Höhe von T€ 3.256 ab. Die Geschäftsführung hatte im Vorjahr für das Geschäftsjahr 2019/20 mit einem weitestgehend ausgeglichenen Betriebsergebnis gerechnet.
Zur Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung der Gesellschaft hat der Gesellschafter Im Geschäftsjahr 2019/20 eine Zahlung in die Kapitalrücklage der Gesellschaft gemäß § 272 Abs 2 Nr. 4 HGB in Höhe von T€ 32.000 geleistet. Damit konnten die Gesellschafterverbindlichkeiten vollständig getilgt werden. Zum Bilanzstichtag weist die SDGD Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von T€ 332 (Vorjahr T€ 948) aus. Eine Finanzplanung auf den 31. März 2020 wurde im Vorjahr nicht erstellt.
Die Geschäftsführung sieht die Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2019/20 insgesamt als nicht zufriedenstellend an.
2.3 Ertragslage
Die Umsätze der GmbH sind gegenüber dem Vorjahr um T€ 8.646 auf T€ 1.458 gesunken, da ab Juni 2019 keine Auslieferungen aus unserem Distributionslager in Heusenstamm mehr erfolgten.
Der Materialaufwand reduzierte sich vergleichbar zur Umsatzentwicklung in einem ähnlichen Verhältnis um 89,6 % oder T€ 2.934 auf T€ 344.
Der Personalaufwand hat sich durch die Beendigung der Geschäftstätigkeit von T€ 8.779 im Vorjahr auf T€ 2.774 im Berichtsjahr reduziert. Bezüglich der Bewertung der Rückstellungen für Pensionen verweisen wir weiterhin auf die Ausführungen im Anhang.
Die Abschreibungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 67,1 % gesunken, da im Berichtsjahr nur Abschreibungen bis zur Betriebsstillegung für 5 Monate erfolgten.
Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 55,2 % (oder T€ 2.382) auf T€ 1.935 resultiert auch auf der kurzen operativen Tätigkeit bis zum 31. August 2019 im abgelaufenen Wirtschaftsjahr. Hierin enthalten ist ein Aufwand in Höhe von T€ 881 aus der Anpassung der Bewertung der Rückstellung für Ausgleichsverpflichtungen
Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr 2019/20 mit einem negativen Betriebsergebnis in Höhe von T€ 3.256.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von T€ 791 betreffen Steuern für Vorjahre aus der im Geschäftsjahr 2020/21 abgeschlossenen steuerlichen Betriebsprüfung. Aufgrund der Verlustsituation im Geschäftsjahr 2019/120 sind keine laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag angefallen.
Die Gesellschaft beendet das Berichtsjahr mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 4.089.
2.4 Vermögens- und Finanzlage
Auch die Vermögenslage der Gesellschaft zum 31. März 2020 ist stark geprägt von der Beendigung der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft zum 31. August 2019 und der Auflösung der Gesellschaft zum 31. März 2020. Insbesondere hat die Gesellschaft nach den Regelungen des IDW RS HFA 17: "Auswirkungen einer Abkehr von der Going-Concern-Prämisse auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss" bereits zum 31. März 2016 sonstige Rückstellungen für Verpflichtungen in Höhe von T€ 7.348 bilanziert, die der Einstellung der operativen Unternehmenstätigkeit zwangsläufig folgen und denen sich der Bilanzierende voraussichtlich nicht entziehen kann, auch wenn diese Verpflichtungen rechtlich noch nicht entstanden sind.
Die Bilanzsumme reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr um T€ 21.775. Auf der Aktivseite der Bilanz ist dabei insbesondere der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag (- T€ 27.911) und die sonstigen Vermögensgegenstände (- T€ 2.028) zurückgegangen, während die Forderungen gegen verbundene Unternehmen (+ T€ 9.691) über ihrem Vorjahreswert liegen. Zum Bilanzstichtag belaufen sich das Bankguthaben auf insgesamt T€ 332 (Vorjahr T€ 948). Auf der Passivseite der Bilanz beruht die Reduktion der Bilanzsumme im Wesentlichen auf dem fast vollständigen Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (- T€ 16.187) und der sonstigen Rückstellungen (- T€ 6.841). Die Steuerrückstellungen in Höhe von T€ 791 korrespondieren mit den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung.
Wesentlicher Grund für die Veränderung der Bilanzposten liegt darin begründet, dass im Geschäftsjahr 2019/20 eine Zahlung in die Kapitalrücklage der Gesellschaft gemäß § 272 Abs 2 Nr. 4 HGB in Höhe von T€ 32.000 erfolgte, die insbesondere zur Rückzahlung der Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Gesellschaften des SONY Konzerns und der Finanzierung des Mittelabflusses aus der operativen Geschäftstätigkeit genutzt wurde. Die zum Bilanzstichtag bestehenden Restforderungen gegen den Gesellschafter werden unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen und dienen der finanziellen Abwicklung der SDGD im Rahmen der Liquidation. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag veränderte sich dadurch und abzüglich des Jahresfehlbetrages 2019/20 von T€ 30.517 auf T€ 2.605.
Wie im Vorjahr bestanden zum Bilanzstichtag keine Darlehensverbindlichkeiten außerhalb des SONY Konzerns. Außerdem werden zum 31. März 2020 keine Verbindlichkeiten gegenüber Banken ausgewiesen.
Die Gesellschaft war in der Lage, sämtliche finanziellen Verpflichtungen im Geschäftsjahr zu erfüllen.
Die Gesellschaft wurde zum 31. März 2020 aufgelöst und wird seitdem liquidiert.
In dem Fall, dass die bestehenden Guthaben bei Kreditinstituten zusammen mit den Forderungen gegen verbundene Unternehmen nicht vollständig ausreichen, um die Gesellschaft zu liquidieren, wird ein Ausgleich durch die Gesellschafterin, Sony DADC Europe Limited, London, Vereinigtes Königreich, erwartet. Wir verweisen aber auf die Unsicherheit dieser Prognose und das im Folgenden beschriebene bestandsgefährdende Risiko.
Eine Prognose für die Guthaben bei Kreditinstituten wird daher nicht erstellt.
Wesentliche Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
Chancen und Risiken
Der bei der Sony DADC etablierte unternehmensbezogene Informations- und Überwachungsprozess umfasste bis zur Einstellung der operativen Geschäftstätigkeit zum 31. August 2019 alle wesentlichen Routinen, wie bspw. Liquiditäts- und Investitionsbedarfsplanung sowie ein aktives Management von Kundenforderungen.
Durch die Einstellung der operativen Geschäftstätigkeit zum 31. August 2019 sieht sich die SGDG im Geschäftsjahr 2019/20 keinen wesentlichen Marktchancen und -risiken gegenüber.
Ausfallrisiken im Forderungsbestand wurden größtenteils über die bestehende Kreditversicherung abgedeckt. Durch die Bilanzierung und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden zum 31. März 2020 entsprechend den Regelungen des IDW RS HFA 17: "Auswirkungen einer Abkehr von der Going-Concern Prämisse auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss" sind die Bewertungsrisiken aus der Auflösung / Liquidation der Gesellschaft bereits berücksichtigt.
Es besteht das Risiko, dass die zum Bilanzstichtag bestehenden Guthaben bei Kreditinstituten zusammen mit den Forderungen gegen verbundene Unternehmen nicht vollständig ausreichen, um die Gesellschaft zu liquidieren. In dem Fall einer Unterdeckung wird ein Ausgleich durch die Gesellschafterin, Sony DADC Europe Limited, London, Vereinigtes Königreich, erwartet. Die Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Liquidation ist damit von der Aufrechterhaltung der finanziellen Unterstützung durch die Gesellschafterin abhängig. Diesbezüglich besteht eine wesentliche Unsicherheit, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Liquidation der Gesellschaft aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.
Im Hinblick auf die Sicherstellung der Finanzierung, insbesondere auch der anfallenden Schließungskosten, ist die Gesellschaft auf die finanzielle Unterstützung durch den Gesellschafter bzw. des SONY-Konzerns angewiesen. Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen gegen den Gesellschafter in Höhe von T€ 10.283 aus der im Geschäftsjahr 2019/20 erfolgten Einzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe von T€ 32.000.
In Bezug auf ihre Finanzinstrumente zum 31. März 2020 sieht sich die Gesellschaft keinem Ausfallrisiko, Preis- oder Zinsänderungsrisiko gegenüber.
Der Ausbruch der Corona-Pandemie im März 2020 hat keine Auswirkungen mehr auf die Gesellschaft, da diese zum 31. März 2020 aufgelöst wurde.
Von den vorgenannten Risiken war bis zur Einstellung der operativen Geschäftstätigkeit zum 31. August 2019 das Geschäftspartnerrisiko (insbesondere das Ausfallrisiko von Forderungen) in Bezug auf die betragsmäßige Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeit von höherer Relevanz. Diesbezüglich war die Risikoposition gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert. Das im Vorjahr noch vorliegende Marktrisiko besteht nach der erfolgten Einstellung der Geschäftstätigkeit zum 31. August 2019 aber nicht mehr.
Frankfurt am Main, den 19. März 2021
S.D.G.D. GmbH i.L.
R. Taylor, Liquidator
Aktiva
|
31.03.2020
€ |
31.03.2019
€ |
|
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 0 | 28.770 |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Technische Anlagen und Maschinen | 0 | 29.849 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0 | 94.971 |
| 0 | 124.820 | |
| 0 | 153.590 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Vorräte | ||
| Betriebsstoffe | 0 | 25.000 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 731.691 |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 10.283.469 | 592.567 |
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 11.377 | 2.039.123 |
| (davon aus Steuern € 11.377; Vorjahr € 0) | ||
| 10.294.846 | 3.363.381 | |
| III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 332.254 | 948.492 |
| 10.627.100 | 4.336.873 | |
| C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 2.605.178 | 30.516.606 |
| 13.232.278 | 35.007.068 | |
|
Passiva |
||
|
31.03.2020
€ |
31.03.2019
€ |
|
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 6.675.000 | 6.675.000 |
| II. Kapitalrücklage | 32.000.000 | 0 |
| II. Verlustvortrag | -37.191.606 | -30.550.421 |
| III. Jahresfehlbetrag | -4.088.572 | -6.641.185 |
| IV. Nicht durch Eigenkpaital gedeckter Fehlbetrag | 2.605.178 | 30.516.606 |
| 0 | 0 | |
| B. Rückstellungen | ||
| 1. Rückstellungen für Pensionen | 8.873.761 | 8.322.068 |
| 2. Steuerrückstellungen | 791.250 | 0 |
| 3. Sonstige Rückstellungen | 3.483.732 | 10.324.836 |
| 13.148.743 | 18.646.904 | |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 28.482 | 80.789 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 33.052 | 16.220.294 |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 22.000 | 59.082 |
| (davon aus Steuern € 0; Vorjahr € 27.349) | ||
| (davon im Rahmen der sozialen Sicherheit € 0; Vorjahr € 0) | ||
| 83.534 | 16.360.164 | |
| 13.232.278 | 35.007.068 |
|
01.04.2019 bis 31.03.2020
€ |
01.04.2018 bis 31.03.2019
€ |
|
| 1. Umsatzerlöse | 1.458.201 | 10.103.745 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 435.473 | 169.960 |
| davon Erträge aus der Währungsumrechnung: € 0; Vorjahr € 113 | ||
| 3. Materialaufwand | ||
| a) Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe | -42.110 | -333.526 |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -302.488 | -2.944.705 |
| -344.598 | -3.278.231 | |
| 4. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | -1.730.990 | -7.414.473 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -1.043.590 | -1.364.723 |
| (davon für Altersversorgung € 1.043.590; Vorjahr € 394.564) | ||
| -2.774.580 | -8.779.195 | |
| 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -95.381 | -289.513 |
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -1.935.459 | -4.317.761 |
| davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung: € 1; Vorjahr € 543 | ||
| 7. Betriebsergebnis | -3.256.344 | -6.390.997 |
| 8. Zinsen und ähnliche Erträge | 1.257 | 0 |
| (davon aus verbundenen Unternehmen € 1.257; Vorjahr € 0 | ||
| 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -42.235 | -250.188 |
| (davon an verbundene Unternehmen € 42.213; Vorjahr € 74.777 | ||
| (davon aus Aufzinsung € 0; Vorjahr € 175.411) | ||
| 10. Finanzergebnis | -40.978 | -250.188 |
| 11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -791.250 | 0 |
| 12. Ergebnis nach Steuern | -4.088.572 | -6.641.185 |
| 13. Jahresfehlbetrag | -4.088.572 | -6.641.185 |
Der Jahresabschluss der S.D.G.D. GmbH i.L. (nachfolgend "SDGD") wurde unter Anwendung der für mittelgroße Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 2 und 4 HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen gemäß § 288 Abs. 2 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen.
Mit Gesellschafterbeschluss vom 19. Februar 2020 wurde die Gesellschaft am 31. März 2020 aufgelöst und die Auflösung zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet. Die Auflösung der SDGD wurde am 24. April 2020 in das Handelsregister eingetragen. Die Gesellschaft befindet sich seitdem in Liquidation. Als Liquidator der Gesellschaft wurde der frühere Geschäftsführer der Gesellschaft, Herr Russell Taylor, bestellt.
Die Gesellschaft hat mit Gesellschafterbeschluss vom 10. März 2020 ihren Firmennamen von Sony DADC Germany GmbH in S.D.G.D. GmbH geändert und den Sitz von Heusenstamm nach Frankfurt am Main verlegt. Sie ist unter der Nummer HRB 41692 im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main eingetragen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Das Geschäftsjahr geht vom 1. April bis zum 31. März des Folgejahres.
Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzugebenden "davon"-Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzugeben sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt.
Zudem wurde zwecks Erhöhung der Aussagefähigkeit der Gewinn- und Verlustrechnung das nach § 275 Abs. 2 HGB gesetzlich vorgeschriebene Gliederungsschema um die Posten "Betriebsergebnis" und "Finanzergebnis" erweitert.
Die operative Geschäftstätigkeit der Gesellschaft wurde zum 31. August 2019 vollständig eingestellt, wobei die Gesellschaft bis zur Auflösung der Gesellschaft am 31. März 2020 zunächst als Rechtsträger noch fortgeführt wurde.
Vor diesem Hintergrund erfolgt die Bilanzierung und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden im Jahresabschluss zum 31. März 2020 entsprechend den Regelungen des IDW RS HFA 17: "Auswirkungen einer Abkehr von der Going-Concern-Prämisse auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss". Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte unter Veräußerungsgesichtspunkten nach den Verhältnissen des Absatzmarktes. Die Schulden wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB), d.h. mit dem bei Fälligkeit zur Tilgung der Schuld voraussichtlich aufzubringenden Geldbetrag angesetzt.
Es besteht das Risiko, dass die zum Bilanzstichtag bestehenden Guthaben bei Kreditinstituten zusammen mit den Forderungen gegen verbundene Unternehmen nicht vollständig ausreichen, um die Gesellschaft zu liquidieren. In dem Fall einer Unterdeckung wird ein Ausgleich durch die Gesellschafterin, Sony DADC Europe Limited, London, Vereinigtes Königreich, erwartet. Die Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Liquidation ist damit von der Aufrechterhaltung der finanziellen Unterstützung durch die Gesellschafterin abhängig. Diesbezüglich besteht eine wesentliche Unsicherheit, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Liquidation der Gesellschaft aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen.
Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht, selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens zu aktivieren, keinen Gebrauch.
Die Abschreibungen erfolgen linear und entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, wobei bei "Software" und "Lizenzen" eine Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren, bei "Technische Anlagen und Maschinen" eine Nutzungsdauer von fünf Jahren und bei "Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" eine Nutzungsdauer von vier bis zehn Jahren zugrunde gelegt wird. Soweit erforderlich, erfolgte eine Anpassung der Nutzungsdauern an die tatsächlich kürzere Nutzung der Vermögensgegenstände bis zur Einstellung der operativen Geschäftstätigkeit zum 31. August 2019.
Die Abschreibungen auf Zugänge zum Anlagevermögen werden im Jahr des Zugangs zeitanteilig berechnet, wobei Rundungen auf volle Monate vorgenommen werden.
Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Soweit erforderlich werden Zuschreibungen vorgenommen.
Vorräte
Zum Stichtag verfügt die Gesellschaft über keine Vorräte mehr.
Im Vorjahr betrafen die Vorräte einen Festwert gemäß § 240 Abs. 3 S. 1 HGB für regelmäßig ersetzte Packmaterialien, der zu Anschaffungskosten und unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips bewertet ist. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen waren durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden bestehende Ausfallrisiken durch angemessene Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Die liquiden Mittel werden zum Nennbetrag angesetzt.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag bewertet und ist durch Verluste vollständig aufgebraucht.
Die in der Bilanz zum 31. März 2020 ausgewiesenen Vermögensgegenstände enthalten keine nennenswerten stillen Reserven, so dass das Eigenkapital zum Bilanzstichtag grundsätzlich auch dem tatsächlichen Reinvermögen der Gesellschaft entspricht.
Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften; die Bewertung erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Langfristige Rückstellungen werden entsprechend § 253 HGB abgezinst.
Entsprechend den Regelungen des IDW RS HFA 17: "Auswirkungen einer Abkehr von der Going Concern-Prämisse auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss" wurden zusätzlich alle Verpflichtungen aufgenommen, die der Einstellung der operativen Unternehmenstätigkeit zwangsläufig folgen und denen sich der Bilanzierende voraussichtlich nicht entziehen kann, auch wenn diese Verpflichtungen rechtlich noch nicht entstanden sind.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Sonstige Steuern
Die sonstigen Steuern werden konzerneinheitlich unter dem Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen.
Währungsumrechnung
Grundsätzlich werden kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten im Zugangszeitpunkt mit dem jeweils gültigen Umrechnungskurs und zum Stichtag mit dem Devisenmittelkurs nach § 256a HGB am Abschlussstichtag umgerechnet.
Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen (Gesamtdifferenzbetrachtung).
Im Falle eines Aktivüberhangs macht die Gesellschaft von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB keinen Gebrauch.
Der Berechnung der latenten Steuern liegen unternehmensindividuelle Steuersätze zugrunde, die sich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen voraussichtlich ergeben.
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel in der Anlage dargestellt.
Zur Bewertung des Anlagevermögens unter Veräußerungsgesichtspunkten wurde bereits zum 31. März 2016 außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von T€ 162, zum 31. März 2017 in Höhe von T€ 167 und zum 31. März 2018 in Höhe von T€ 5 vorgenommen. Zum 31. März 2020 musste keine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen werden.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Zum 31. März 2020 bestehen keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mehr. Im Vorjahr wurden Forderungen in Höhe von T€ 2.000 von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in die sonstigen Vermögensgegenstände umgegliedert, da diese eher den Charakter von sonstigen Forderungen haben. Die Forderungen wurden im Geschäftsjahr 2019/20 durch Zahlung ausgeglichen.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen zum Bilanzstichtag (T€ 10.283); Restforderungen gegen den Gesellschafter aus der im Berichtsjahr erfolgten Einzahlung in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs 2 Nr. 4 HGB in Höhe von T€ 32.000. Im Vorjahr betrafen die Forderungen gegen verbundene Unternehmen (T€ 593) den laufenden Liefer- und Leistungsverkehr, hiervon bestanden T€ 49 gegen den Gesellschafter.
Unverändert zum Vorjahr bestehen keine Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Guthaben bei Kreditinstituten
Von den Guthaben bei Kreditinstituten (T€ 332; Vorjahr T€ 948) ist ein Teilbetrag in Höhe von T€ 274 (Vorjahr T€ 294) zur Besicherung eines Avalkredites in seiner Verfügbarkeit beschränkt.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beläuft sich zum 31. März 2020 auf T€ 6.675 (Vorjahr T€ 6.675) und ist voll eingezahlt.
Im Geschäftsjahr 2019/20 hat der Gesellschafter eine Zahlung in die Kapitalrücklage der Gesellschaft gemäß § 272 Abs 2 Nr. 4 HGB in Höhe von T€ 32.000 geleistet.
Im Aufgrund bestehender Verlustvorträge und unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2019/20 in Höhe von T€ 4.089 weist die Gesellschaft einen Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von T€ 2.605 aus. Die Gesellschafter sind entsprechend § 49 GmbHG darüber informiert.
Pensionsrückstellungen
Unverändert zum Vorjahr erfolgte die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen zum 31. März 2020 zum voraussichtlichen Erfüllungswert (T€ 8.874, Vorjahr T€ 8.322), der dem von einem Versicherungsunternehmen im März 2020 angebotenen Ablösebetrag zur schuldbefreienden Übertragung der unverfallbaren Anwartschaften entspricht.
Auf die Ausführungen zu den Ereignissen nach dem Bilanzstichtag wird verwiesen.
Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen wurden für Steuernachzahlungen aus der im Geschäftsjahr 2020/21 abgeschlossenen steuerlichen Betriebsprüfung gebildet (wertaufhellendes Ereignis).
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen vertragliche Ausgleichsverpflichtungen (T€ 2.986, Vorjahr T€ 2.288) gegenüber der Sony Music Entertainment Germany GmbH, München, und nicht vorliegende Liefer- und Leistungsrechnungen (T€ 80). Weiterhin sind in den sonstigen Rückstellungen ungewisse Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Beendigung der operativen Geschäftstätigkeit zum 31. August 2019 für Abfindungen an Mitarbeiter (T€ 195) sowie für sonstige Kosten der Betriebsaufgabe (T€ 201) enthalten.
Die Bewertung der vertraglichen Ausgleichsverpflichtungen für Pensionsansprüche früherer Mitarbeiter der Sony Music Entertainment (Germany) GmbH, München, die generell spiegelbildlich zu den bei der Sony Music Entertainment (Germany) GmbH, München, diesbezüglich bilanzierten Pensionsrückstellungen vorgenommen wird, erfolgt zum 31. März 2020 erstmalig zum voraussichtlichen Erfüllungswert.
Als Ablösebetrag zur schuldbefreienden Übertragung der unverfallbaren Anwartschaften wurde der Wert der vertraglichen Ausgleichsverpflichtungen nach US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen unter Anwendung der projizierten Einmalbeitragsmethode und unter Berücksichtigung eines Abzinsungssatzes von 0,55 % p.a., einer Gehaltssteigerungsrate von 1,75 % p.a. sowie eines Rententrends von 1,75 % p.a. vereinbart. Die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. K. Heubeck wurden angewendet.
Im Vorjahr erfolgte eine Bilanzierung dieser Rückstellungen zum Barwert nach handelsrechtlichen Vorschriften, da die Gesellschaft damals noch davon ausgegangen war, dass sie auch nach Einstellung der operativen Geschäftstätigkeit zum 31. August 2019 ihre Verpflichtungen erfüllen soll. Bei der Berechnung wurde ein Zinssatz nach § 253 HGB von 3,07 % p.a., einer Gehaltssteigerungsrate von 2,50 % p.a. sowie einen Rententrend von 2,25 % p.a. berücksichtigt
Die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. K. Heubeck wurden angewendet. Es wurde eine branchentypische Fluktuation angenommen.
Wäre die Rückstellung für vertraglichen Ausgleichsverpflichtungen auch zum 31. März 2020 nach § 253 HGB mit dem durchschnittlichen Zinssatz der letzten 10 Jahre in Höhe von 2,60 % p.a. abgezinst worden, wäre der Rückstellungsbetrag um T€ 669 niedriger.
Die durch die die Änderung der Bewertungsmethode erfolgte Rückstellungszuführung in Höhe von T€ 822 wurde unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen bilanziert.
Verbindlichkeiten
Unverändert zum Vorjahr bestehen keine Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (T€ 33; Vorjahr T€ 16.220) resultieren aus dem laufenden Liefer- und Leistungsverkehr (T€ 33; Vorjahr T€ 382), die solche gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von T€ 3 (Vorjahr T€ 98) enthalten, und Darlehensverbindlichkeiten (T€ 0; Vorjahr T€ 15.838).
Der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen im Vergleich zum Vorjahr steht im Zusammenhang mit der im Berichtsjahr erfolgten Einzahlung in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs 2 Nr. 4 HGB in Höhe von T€ 32.000.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestehen wie im Vorjahr zum Bilanzstichtag nicht.
Sonstige betriebliche Erträge
Wesentliche periodenfremde Erträge bestanden im Geschäftsjahr in Höhe von T€ 435 und resultieren aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen aus dem Vorjahr. Im Vorjahr lagen periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 170 vor.
Personalaufwand
Im Vorjahr wurde der Zuführungsbetrag zu den Rückstellungen für Pensionen über den Barwert zum 31. März 2019 hinaus (T€ 3.128) als Personalaufwand unter den Löhnen und Gehältern ausgewiesen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen berücksichtigen im Wesentlichen Aufwendungen aus der Bewertungsänderung der Rückstellung für vertragliche Ausgleichsverpflichtungen (T€ 822), die einen außergewöhnlichen Aufwand darstellen, Aufwand aus Miet- und Leasingaufwendungen, die Kosten externer Umlagen und sonstigen Dienstleistungen sowie Frachtkosten, Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen. Im Geschäftsjahr sind € 1 (Vorjahr T€ 1) als Aufwendungen aus Fremdwährungsbewertung verbucht.
Die Kosten zur Beendigung der operativen Geschäftstätigkeit zum 31. August 2019 in Höhe von T€ 7.348 wurden von der Gesellschaft bereits im Geschäftsjahr 2015/16 aufwandswirksam bilanziert.
Die unter diesem Posten ausgewiesenen "Sonstige Steuern" betragen T€ 39 (Vorjahr T€ 46).
Wesentliche periodenfremde Aufwendungen bestanden wie im Vorjahr nicht.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen in voller Höhe (T€ 791) periodenfremde Steueraufwendungen für Vorjahre aus der im Geschäftsjahr 2020/21 abgeschlossenen steuerlichen Betriebsprüfung.
Aufgrund der Verlustsituation sind im Geschäftsjahr 2019/20 sind keine laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag angefallen.
Gesellschafter
Alleinige Gesellschafterin ist die Sony DADC Europe Limited, London, Vereinigtes Königreich.
Konzernabschluss
Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten und zugleich größten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist die Sony Corporation, Tokio/Japan. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Gesellschaft erhältlich.
Angaben zur Belegschaft
Die Gesellschaft beschäftigte im abgelaufenen Geschäftsjahr durchschnittlich 40 Mitarbeiter (21 Angestellte, 19 gewerbliche Arbeitnehmer). Im Vorjahr waren noch durchschnittlich 106 Mitarbeiter (30 Angestellte, 76 gewerbliche Arbeitnehmer) bei der Gesellschaft angestellt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag gab es noch einen bestehenden Leasingvertrag für ein Auto, der längstens bis 20. Oktober 2020 läuft. Hieraus bestehen finanzielle Verpflichtungen von insgesamt T€ 5, die noch nicht in der Bilanz abgebildet sind
Es handelt sich dabei um einen sog. "Operating-Lease" Vertrag, der zu keiner Bilanzierung des Autos bei der Gesellschaft führt. Der Vorteil solcher Verträge liegt in der geringeren Kapitalbindung im Vergleich zum Erwerb und im Wegfall des Verwertungsrisikos. Risiken könnten sich aus der Vertragslaufzeit ergeben, sofern die Objekte nicht mehr vollständig genutzt werden könnten, wozu es derzeit keine Anzeichen gibt.
Ausschüttungsgesperrte Beträge i.S.d. § 268 Abs. 8 HGB
Da die Rückstellungen für Pensionen zum Bilanzstichtag unverändert zum voraussichtlichen Erfüllungswert angesetzt wurden, liegen zum 31. März 2020 keine ausschüttungsgesperrten Beträge vor.
Mitglieder der Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr 2019/20 waren zum Geschäftsführer bestellt:
| • |
Taylor, Russell, East Sussex, Vereinigtes Königreich, Sony DADC Europe Limited, Director |
| • |
Tanzer, Dietmar, Salzburg, Österreich, Sony DADC Europe Limited, Director (bis 29.4.2020) |
| • |
Köhler, Axel, Nortorf, Sony DADC Germany GmbH, Sortimentsbuchhändler (bis 30. Oktober 2019) |
Herr Russell Taylor wurde in der Gesellschafterversammlung vom 19. Februar 2020 zum Liquidator der Gesellschaft ernannt.
Die Gesellschaft verzichtet unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB auf die Angabe der Gesamtbezüge für aktuelle und ausgeschiedene Geschäftsführer.
Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres vom 1. April 2019 bis 31. März 2020 in Höhe von € 4.088.572 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Der Ausbruch der Corona-Pandemie im März 2020 hat keine Auswirkungen auf die Gesellschaft, da diese operativ nicht mehr tätig ist und sich seit dem 1. April 2020 in Liquidation befindet.
Im Geschäftsjahr 2020/21 hat die Gesellschaft ihre Pensionsverpflichtungen gegen Zahlung eines Ablösebetrages von T€ 8.851 schuldbefreiend an ein Versicherungsunternehmen übertragen.
Im Geschäftsjahr 2020/21 wurde eine steuerliche Betriebsprüfung abgeschlossenen, die zu einer Steuernachzahlung für Vorjahre in Höhe von EUR 791.250 führte und als wertaufhellendes Tatsache im Jahresabschluss zum 31. März 2020 bilanziert wurde.
Darüber hinaus sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt.
Frankfurt, den 19. März 2021
S.D.G.D. GmbH i.L.
R. Taylor, Liquidator
| Anschaffungskosten | ||||
|
01.04.2019
€ |
Zugänge
€ |
Abgänge
€ |
31.03.2020
€ |
|
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 2.644.009 | 0 | 2.644.009 | 0 |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Technische Anlagen und Maschinen | 4.110.962 | 0 | 4.110.962 | 0 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.338.780 | 0 | 2.338.780 | 0 |
| 6.449.742 | 0 | 6.449.742 | 0 | |
| 9.093.751 | 0 | 9.093.751 | 0 | |
| Kumulierte Abschreibungen | Restbuchwerte | |||||
|
01.04.2019
€ |
Zugänge
€ |
Abgänge
€ |
31.03.2020
€ |
31.03.2020
€ |
31.03.2019
€ |
|
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 2.615.239 | 19.181 | 2.634.420 | 0 | 0 | 28.770 |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Technische Anlagen und Maschinen | 4.081.113 | 7.280 | 4.088.393 | 0 | 0 | 29.849 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.243.809 | 68.920 | 2.312.729 | 0 | 0 | 94.971 |
| 6.324.922 | 76.200 | 6.401.122 | 0 | 0 | 124.820 | |
| 8.940.161 | 95.381 | 9.035.542 | 0 | 0 | 153.590 | |
An die S.D.G.D. GmbH i.L., Frankfurt am Main (vormals: Sony DADC Germany GmbH, Heusenstamm)
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der S.D.G.D. GmbH i.L., Frankfurt am Main (vormals: Sony DADC Germany GmbH, Heusenstamm), - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der S.D.G.D. GmbH i.L. (vormals: Sony DADC Germany GmbH) für das Geschäftsjahr vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. März 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2020 und |
| • |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts - Liquidation der Gesellschaft und Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
Wir verweisen auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" des Anhangs und die Angaben in Abschnitt "Einstellung der operativen Geschäftstätigkeit zum 31. August 2019" innerhalb des Kapitels "Grundlagen der Gesellschaft" des Lageberichts, welche den Beschluss zur Liquidation der Gesellschaft mit Ablauf des 31. März 2020 und die darauf basierende Bilanzierung zu Liquidationswerten aufgrund der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beschreiben. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert.
Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der geordneten Liquidation der Gesellschaft
Wir verweisen auf die Angaben in Abschnitt II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze im Anhang sowie die Angaben in Abschnitt 3. Prognosebericht des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Liquidation der Gesellschaft von der Aufrechterhaltung der finanziellen Unterstützung durch den Gesellschafter abhängig ist. Wie in Abschnitt II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze im Anhang und Abschnitt 3. Prognosebericht des Lageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Liquidation der Gesellschaft aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Liquidation der Gesellschaft zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der geordneten Liquidation, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| • |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • |
ziehen wir Schlussfolgerungen darüber, ob die Aufstellung des Jahresabschlusses durch die gesetzlichen Vertreter unter Abkehr von der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit angemessen ist, sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Liquidation der Gesellschaft aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unsere Prüfungsurteile zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft die geordnete Liquidation der Gesellschaft nicht mehr fortführen kann. |
| • |
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| • |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| • |
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 19. März 2021
PricewaterhouseCoopers
GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Christian Kwasni, Wirtschaftsprüfer
ppa. Christoph Dietzel, Wirtschaftsprüfer
Mit Gesellschafterbeschluss vom 19. März 2021 wird der im Jahresabschluss zum 31. März 2020 ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR -4.088.572 auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Jahresabschluss zum 31. März 2020 wurde am 19. März 2021 festgestellt.
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