PEDAS Software u. Beratungsgesellschaft mbHLiquidiert

Pestalozzistraße 6, 55270 Schwabenheim an der Selz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 23390
Eingetragen
25.8.2004
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieBeteiligungsgesellschaftenArchitekturbüros für Garten- und Landschaftsgestaltung
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und der Vertrieb von Software sowie die Beratung bei der Einführung der Systeme. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen.

Historie

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Management

NameRolle
Uwe Kalusche
seit 14.1.2015
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Uwe Kalusche
99.00%
H****** K*******
1.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Uwe Kalusche
49.500 DM
99.00%
H****** K*******
500 DM
1.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

PEDAS Software und Beratungsgesellschaft mbH

Schwabenheim/Selz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 3.264,00 1.670,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.144,00 966,00
II. Sachanlagen 2.120,00 704,00
B. Umlaufvermögen 39.328,89 31.328,41
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 36.392,56 28.547,75
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.936,33 2.780,66
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.020,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 42.592,89 34.018,41

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 37.843,85 25.925,24
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn 12.279,26 360,65
B. Rückstellungen 3.824,77 3.081,00
C. Verbindlichkeiten 924,27 5.012,17
Bilanzsumme, Summe Passiva 42.592,89 34.018,41

Anhang für das Geschäftsjahr 2010


Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.


Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.


Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.


Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.


Die Gesellschaft wendet in diesem Jahresabschluss erstmalig das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) an. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB wurde verzichtet. Aufwendungen und Erträge, die durch den Übergang entstehen, werden als außerordentlicher Aufwand oder außerordentlicher Ertrag ausgewiesen.


Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben.


Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.


Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung


Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.


Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.


Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken sind nicht vorhanden, das allgemeine Ausfall- und Kreditrisiko ist wegen Geringfügigkeit zu vernachlässigen.


Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.


Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.


Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.


Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz


Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:


Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 36.392,56 € 31.928,86 € 28.547,75 € 24.986,02 €

Unter den Forderungen den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von 31.928,86 € ausgewiesen.


Eigenkapital


Das Stammkapital von € 25.564,59 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.


Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit unter einem Jahr.


Sonstige Angaben

Geschäftsführung


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei


Uwe Kalusche, Kaufmann.


Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.


Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse zugunsten der Geschäftsführung wurden nicht gewährt.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.



Schwabenheim/Selz, den 22. Februar 2012


Uwe Kalusche

Geschäftsführer


Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 27.2.2012.

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