Express
Fabrik GmbH
Langenhagen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
55.010,34 |
29.184,09 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
41.155,27 |
17.208,75 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.855,07 |
11.975,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
55.010,34 |
29.184,09 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
34.988,48 |
23.773,54 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.226,46 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
11.214,94 |
-1.226,46 |
| B.
Rückstellungen |
8.102,18 |
800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11.919,68 |
4.610,55 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
11.919,68 |
4.610,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
55.010,34 |
29.184,09 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2. In der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert
des vorangegangenen Geschäftsjahres angegeben.
3. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
4. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
5. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
6. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen. Soweit dies nicht der Fall ist, erfolgte der
Ausweis in der Bilanz unter den Posten "Sonstige
Vermögensgegenstände" bzw. "Sonstige
Verbindlichkeiten".
7. Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
8. Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner
Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres
werden, soweit erforderlich, im Bilanzbericht gemacht. Der
Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
5. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen
Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen stehen dem
nicht entgegen.
2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
4. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Vermögensgegenstände im Einzelwert unter EUR
410,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG
sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig
im Anlagenspiegel als Abgang behandelt.
7. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das
allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
8. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennkapital
angesetzt.
9. Die Bewertung der Pensionsrückstellung
erfolgte entsprechend den Vorschriften des § 6a EStG.
Die Höhe der Pensionsrückstellung ergibt sich aus
einem versicherungsmathematischen Gutachten.
10. Sonstige Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
11. Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
12. Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d.
§ 42 Abs. III GmbHG
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
II. Sonderposten mit Rücklageanteil
Von dem Wahlrecht gem. § 273 HGB i.V.m. §
7g EStG für künftige Investitionen einen
Sonderposten mit Rücklageanteil zu bilden, wurde im
Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht.
III. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Sonstige Angaben
I. Anteilsbesitz
Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen
II. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Langenhagen, den 25.05.2012
gez. Marcus Kahlki
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.05.2012 festgestellt.
|