Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 91106
Eingetragen
22.6.2004
Branche
BeteiligungsgesellschaftenUnternehmensberatungManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Die betriebswirtschaftliche Beratung sowie das Eingehen und Halten von Beteiligungen an Unternehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Max Finger
Sybelstraße 63, 10629 Berlin
233.150 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

Grashopper GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

AKTIVA

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
Sachanlagen 106,00 156,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.480,31 7.032,18
II. Guthaben bei Kreditinstituten 5.975,02 2.694,58
C. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 210.873,70 221.942,07
226.435,03 231.824,83

PASSIVA

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 250.000,00 250.000,00
II. Verlustvortrag -471.942,07 -471.888,78
III.Jahresüberschuss/-fehlbetrag 11.068,37 -53,29
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 210.873,70 221.942,07
B. RÜCKSTELLUNGEN 1.494,00 1.125,00
C. VERBINDLICHKEITEN 224.941,03 230.699,83
226.435,03 231.824,83

ANHANG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt. Hierbei wurden erstmals die sich aus dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ergebenden Änderungen berücksichtigt. Auf eine Anpassung der Vorjahreszahlen als Folge der erstmaligen Anwendung der durch das BilMoG geänderten Vorschriften wurde in Anwendung von Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft i. S. des § 267 Abs. 1 HGB. Die Erleichterungsmöglichkeiten für kleine Gesellschaften i. S. des § 267 Abs. 1 HGB wurden bei der Erstellung des Anhangs, nicht jedoch bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung in Anspruch genommen. Die Erleichterung gemäß § 266 Abs. 1 S. 3 HGB bezüglich der Bilanz sowie die Erleichterung gemäß § 326 HGB werden jedoch bei der Offenlegung in Anspruch genommen.

In Anwendung des Wahlrechts nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB hat die Gesellschaft keinen Lagebericht aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Der Jahresabschluss wurde unter der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt.

II. WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 9 Jahren.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nominalbeträgen oder ggf. mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert ausgewiesen.

Die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit den Nominalbeträgen angesetzt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

III. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Die Bilanz zum 31. Dezember 2010 weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 210.873,70 aus.

Eine sich nach handelsrechtlichen Vorschriften ergebende sog. bilanzielle Überschuldung ist grundsätzlich nicht geeignet, gleichzeitig eine Überschuldung im Rechtssinne festzustellen. Diese lässt sich nur auf der Grundlage eines Vermögensstatus ermitteln, wobei die Vermögenspositionen mit den Liquidationswerten unter Einbeziehung der stillen Reserven den Schulden gegenüberzustellen sind. Zudem ist eine Prognose der Finanzkraft im Hinblick auf die Fortführung des Unternehmens anzustellen.

Zur Vermeidung einer Überschuldung hat sich der Gesellschafter verpflichtet, hinsichtlich der am 31. Dezember 2010 bestehenden sowie aller künftig entstehenden Forderungen gegen die Gesellschaft im Rang zugunsten aller anderen gegenwärtigen und künftigen Gläubiger der Gesellschaft zurückzutreten. Zahlungsunfähigkeit ist zu keinem Zeitpunkt eingetreten.

IV. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 i. V. mit § 268 Abs. 7 HGB.

V. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft wurde am 24. Oktober 2003 mit dem Sitz in Berlin gegründet und ist beim Amtsgericht Charlottenburg im Handelsregister unter HRB 91106 seit dem 2. April 2004 eingetragen.

Im Geschäftsjahr 2010 war zum Geschäftsführer der Kaufmann Max Finger, Berlin, bestellt. Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Berlin, den 5. April 2011

gez. Max Finger, Geschäftsführer

Der Jahresabschluss wurde am 6. April 2011 festgestellt.

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