advomedic
GmbH
Büdingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
242.476,00 |
262.366,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
210.696,00 |
255.319,00 |
| II.
Sachanlagen |
31.780,00 |
7.047,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.493.386,41 |
766.910,48 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
282.699,57 |
263.568,09 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.210.686,84 |
503.342,39 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
28.165,04 |
0,00 |
| Aktiva |
1.764.027,45 |
1.029.276,48 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
192.650,55 |
192.650,55 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
1.867,00 |
1.867,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
165.783,55 |
165.783,55 |
| IV.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
255.141,00 |
247.641,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.316.235,90 |
588.984,93 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.316.235,90 |
588.984,93 |
| Passiva |
1.764.027,45 |
1.029.276,48 |
Anhang der
advomedic GmbH, Büdingen,
für das Geschäftsjahr 2023
A. Rechnungslegungsgrundsätze
Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im
Jahresabschluss der advomedic GmbH (Amtsgericht Friedberg,
HRB 5635), die Vorschriften des HGB angewandt worden. Der
Jahresabschluss der Gesellschaft ist nach den
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB
aufgestellt worden.
Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des
Jahresabschlusses entsprechen den
Vorjahresgrundsätzen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die
entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten vermindert um planmäßige
kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen
werden linear über die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer von drei bis zehn Jahren vorgenommen.
Die
geleisteten Anzahlungen werden zum Nennwert
bilanziert und ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.
Das
Sachanlagevermögen ist mit den
aktivierungspflichtigen Anschaffungs- und
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen erfolgen über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis
dreizehn Jahren und werden sowohl nach der degressiven als
auch nach der linearen Methode vorgenommen. Von der
Möglichkeit des Übergangs von der degressiven
Methode auf die lineare Methode wird Gebrauch gemacht,
sofern dies zu einer höheren Abschreibung führt.
Geringwertige Anlagegüter mit einem Wert bis zu EUR
250,00 werden in Anlehnung an § 6 Abs. 2 EStG im
Zugangsjahr voll abgeschrieben. Abnutzbare bewegliche
geringwertige Anlagegüter über EUR 250,00 bis EUR
1.000,00 werden in Anlehnung an § 6 Abs. 2 a EStG in
einen Sammelposten eingestellt und linear über einen
Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Zugänge
zum beweglichen Sachanlagevermögen werden seit 2011
linear abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der
ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Stellt sich in einem späteren
Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser
Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter
Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen
vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten
angesetzt.
Die
Pensionsverpflichtungen werden
versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung
biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2018 G von
Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Zukünftig
erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der
Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt. Dabei
wird derzeit von jährlichen Anpassungen von 2,40 % bei
den Renten ausgegangen. Bei der Festlegung des
laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wurde in Anwendung
des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der
Abzinsung pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von
15 Jahren unterstellt.
Der Rechnungszinssatz basiert entsprechend § 253
Abs. 2 Satz 1 HGB auf dem von der Deutsche Bundesbank
ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre in Höhe von 1,83 % (i. V.: 1,79
%).
Erfolgswirkungen aus der Änderung des
Diskontierungssatzes werden im Zinsergebnis gezeigt.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre,
der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag
ermittelt wurde, abgezinst. Bei der Festlegung des den
Jubiläumsrückstellungen zu Grunde liegenden
laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wurde in Anwendung
des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB der von
der Deutsche Bundesbank ermittelte und veröffentlichte
durchschnittliche Marktzinssatz der letzten sieben Jahre
verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von
15 Jahren ergibt.
Die
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
bilanziert.
B. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung
I.
Bilanz
2. Forderungen
Die Forderungen betreffen im Wesentlichen Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von
unter einem Jahr in Höhe von EUR 170.198,55 (i.V. EUR
148.589,97). Zusätzlich sind Forderungen
gegenüber verbunden Unternehmen in Höhe von EUR
104.761,03 (i.V. EUR 110.541,85) enthalten.
2. Anlagevermögen
Die gesondert dargestellte Entwicklung des
Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des
Anhangs.
3. Flüssige Mittel
Der Posten enthält das Guthaben bei einem
Kreditinstitut.
4. Verbindlichkeiten
Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu
einem Jahr.
Es bestehen
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen in unverbriefter Form in Höhe von EUR
1.237.368,47 (i.V. EUR 526.207,99), davon sind EUR
1.220.672,97 (i. V. EUR 502.712,50) gegenüber der
Gesellschafterin.
5. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im
Wesentlichen Rückstellungen Jubiläen (TEUR 36),
Personal (TEUR 45) und Archivierung (TEUR 26).
I.
Gewinn- und Verlustrechnung
1. Sonstige betriebliche Erträge
Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind
periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 6.777,00
(i.V. EUR 7.500,00) aus der Auflösung von
Rückstellungen ausgewiesen.
2. Personalaufwand
In der Position "Soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung" sind EUR 1.479,60 (i.V. EUR
1.491,60) Aufwendungen für Altersversorgung enthalten.
3. Aufzinsung von Rückstellungen
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betreffen
in Höhe von EUR 2.990,00 (i.V. EUR 2.820,00)
Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen.
4. Verbundene Unternehmen
Die
aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags
abgeführten Gewinne betreffen mit EUR 1.218.296,43
(i.V. EUR 543.590,43) verbundene Unternehmen.
5. Finanzergebnis
Die
sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge
betreffen mit EUR 256,40 (i.V. EUR 117,01) verbundene
Unternehmen. An verbundene Unternehmen wurden
Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe
von EUR 2.326,13 (i.V. EUR 1.258,84) gezahlt.
C. Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Gemäß
§ 73 AO haftet die Gesellschaft für die
Steuern des Organträgers.
Gegenüber der Ärztliche Verrechnungsstelle
Büdingen e.V., Büdingen, besteht ein
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.
2. Personal
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 19 Angestellte (i.V. 18 Angestellte).
3. Organe der Gesellschaft
Geschäftsführer sind:
Herr Carsten Mayer (Dipl.-Betriebswirt DH),
Büdingen
Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:
Dr. med. Gerd Albert (Arzt), Büdingen
(Vorsitzender)
Dr. med. Gernot Heller (Arzt), Altenstadt
Dr. med. dent. Axel Steffan (Zahnarzt),
Wölfersheim
Büdingen, 10. April 2024
advomedic GmbH
Geschäftsführung
Carsten Mayer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.06.2024
festgestellt.
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