Pro
Finanzplanung UG (haftungsbeschränkt)
Mittweida
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.112,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.112,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.212,44 |
2.632,03 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
476,55 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.735,89 |
2.632,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
4.324,44 |
2.632,03 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.921,64 |
1.974,97 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
3.000,00 |
3.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.025,03 |
2.626,28 |
| III.
Jahresüberschuss |
946,67 |
1.601,25 |
| B.
Rückstellungen |
942,35 |
657,06 |
| C.
Verbindlichkeiten |
460,45 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
460,45 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
4.324,44 |
2.632,03 |
Anhang
Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB erstellt.
Bezeichnungen von Posten der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung wurden an den Einzelfall engeren
Posteninhalt angepasst.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Pro Finanzplanung UG,
Mittweida wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH- Gesetzes zu beachten.
Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden
linear bzw. degressiv, entsprechend der voraussichtlichen
Nutzungsdauer vorgenommen.
Bei den abnutzbaren beweglichen Anlagegütern kam
die Vereinfachungsregelung des Abschn. 44 Abs. 2 EStR zur
Anwendung.
Geringwertige Anlagegüter werden im Zugangsjahr
in voller Höhe abgeschrieben.
Abgänge erfolgten zum Buchwert.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
jeweiligen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
zuzüglich Anschaffungsnebenkosten.
Auf beschädigte sowie technisch und
wirtschaftlich veraltete Ware wurden angemessene
Bewertungsabschläge vorgenommen.
Der Grundsatz der verlustfreien Bewertung wurde
beachtet. In die Herstellungskosten der Vorräte wurden
neben den Einzelkosten auch notwendige Gemeinkosten und
durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Bei der Bewertung der Forderungen wurde dem
Niederstwertprinzip Rechnung getragen. Volleinbringliche
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zum
Nennbetrag angesetzt.
Uneinbringliche und zweifelhafte Forderungen wurden
abgeschrieben oder entsprechend dem voraussichtlichen
Verlust vollständig oder teilweise
einzelwertberichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Der Kassenbestand, die Guthaben bei Kreditinstituten
und der Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nennwert
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und
Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Herr Wolfram Gündel
gez. Wolfram Gündel
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.09.2012 festgestellt.
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