TERRA Raumtechnik GmbH
Aurach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Anhang
I. ALLGEMEINE ANGABEN
Die TERRA Raumtechnik GmbH hat ihren Sitz in Aurach und ist eingetragen in das Handelsregister
beim Amtsgericht Ansbach unter der Nummer HRB 5874.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der TERRA Raumtechnik GmbH wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie des GmbH-Gesetzes
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen der Unternehmenssatzung
zu beachten.
Die TERRA Raumtechnik GmbH weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den
Anhang. Der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung liegen
die Vorschriften der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) zugrunde.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
gemacht werden können, sind im Anhang aufgeführt.
Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich 14 Arbeitnehmer beschäftigt.
II. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die im Vorjahr angewandten Bewertungsvorschriften und Abschreibungsmethoden wurden
unverändert beibehalten. Im Einzelnen wurden folgende Grundsätze und Methoden angewandt:
Anlagevermögen
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
bewertet und werden, soweit abnutzbar, linear über die erwartete Nutzungsdauer
abgeschrieben. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände wurden nicht aktiviert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und
- soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen
wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen.
Die Abschreibungen wurden dabei ab dem Monat des Zugangs zum Anlagevermögen pro
rata temporis berechnet und linear vorgenommen.
Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 250,00 EUR
wurden im Zugangsjahr voll als Aufwand erfasst. Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens mit einem Wert von 250,00 EUR bis 800,00 EUR wurden analog zu § 6
Abs. 2 EStG im Zugangsjahr ebenfalls voll als Aufwand erfasst und separat in das
Anlageverzeichnis aufgenommen.
Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen auf
den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn die Wertminderung dauerhaft
ist.
Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten lt. Inventur zum 31.12.2023
bewertet. Wertberichtigungen wurden nicht vorgenommen. Unfertige und in Ausführung
befindliche Leistungen sind zu Herstellungskosten bewertet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert oder dem
am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Erkennbare Einzel- bzw.
Pauschalrisiken und Forderungsausfälle wurden ggf. durch Wertberichtigungen
berücksichtigt.
Die flüssigen Mittel wurden zum Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken
und ungewissen Verpflichtungen. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr wurden künftige Kosten- und Preissteigerungen einbezogen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des vom Rechtsvorgänger in 2008 entgeltlich
erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts beträgt 15 Jahre. Die Gründe, die für die
Annahme dieser Nutzungdauer sprechen, sind die Tatsache, dass sämtliche Geschäftsbeziehungen,
der Kundenstamm, das gesamte Know-How der langjährigen Mitarbeier, etc., miterworben
wurden.
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten in Höhe von 655.695,72
EUR Forderungen gegenüber den Gesellschaftern.
Weitere Forderungen mit einer Restlaufzeit über einem Jahr bestanden zum Bilanzstichtag
nicht.
3. Eigenkapital
Im Bilanzgewinn von 1.487.157,55 EUR ist ein Gewinnvortrag in Höhe von 628.084,30
EUR enthalten.
4. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für Personalkosten (30 TEUR),
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen (3 TEUR), Rückstellungen
für Berufsgenossenschaftsbeiträge (2 TEUR) sowie Rückstellungen für Rechnungslegungskosten
für den Berichtszeitraum (10 TEUR).
5. Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind nachfolgend dargestellt.
mit einer Restlaufzeit
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen gesetzlich entstehende
und branchenübliche Sicherheiten in üblicher Höhe.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind 10.822,33 EUR Verbindlichkeiten aus Steuern
enthalten. Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit bestanden zum Bilanzstichtag
nicht.
Es bestand keine Verbindlichkeit gegenüber den Geschäftsführern bzw. Gesellschaftern.
IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Im Personalaufwand sind keine Aufwendungen für Altersversorgung enthalten.
Bei den periodenfremden Aufwendungen handelt es sich um die IHK-Beiträge für 2016
und 2020 von insgesamt 1.110,96 EUR.
V. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE, SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN UND NICHT IN DER BILANZ
ENTHALTENE GESCHÄFTE
Es ist jährlich ein Pachtzins von derzeit 46.800,00 EUR für das Betriebsgrundstück
in Aurach zu entrichten.
Weitere sonstige Haftungsverhältnisse oder finanzielle Verpflichtungen sowie nicht
in der Bilanz enthaltene Geschäfte gem. § 251 i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB bestanden zum
Bilanzstichtag nicht.
VI. NACHTRAGSBERICHT
Es fanden keine Ereignisse zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag der Aufstellung
der Bilanz statt, die wesentlich für die Finanz-, Vermögens- oder Ertragslage waren
und nicht Eingang in diesen Jahresabschluss gefunden haben.
VII. SPEZIELLE ANGABEN ZU ORGANMITGLIEDERN / GESELLSCHAFTERN
Geschäftsführung ab 09.03.2022: Werner Gnida, Alexandr Kovtun
Bezüglich der Geschäftsführerbezüge wird von der Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs.
4 HGB Gebrauch gemacht.
Den Organmitgliedern oder Gesellschaftern wurden im Berichtsjahr keine Vorschüsse
oder Kredite gewährt. Haftungsverhältnisse für Organmitglieder oder Gesellschafter
bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Aurach, im März 2025
Werner Gnida
Geschäftsführer
Alexandr Kovtun Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2025 festgestellt.
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