F.W. Ziesak GmbH
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Pels & Ostrowski OHGOberhausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 09.12.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAKTIVA
Anhang zum 31. Dezember 2010Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH Gesetzes aufgestellt.Die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurden beachtet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet,
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet. Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear oder degressiv vorgenommen. Die Finanzanlagen werden mit Anschaffungskosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bewertet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben und drohenden Verlusten. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bilanzierung erfolgt vor der Verwendung des Jahresfehlbetrages.
Erläuterungen zur Bilanz erschienen uns nicht erforderlich. Wir verweisen auf den ausführlich gegliederten Kontennachweis.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung erschienen uns nicht erforderlich, da die Gewinn- und Verlustrechnung detailliert gegliedert ist und sich besondere berichtswürdige Vorkommnisse nicht begeben haben.
Im Rahmen der sonstigen Pflichtangaben nach den §§ 285 und 288 S. 1 HGB werden folgende Erläuterungen gegeben:
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. Zu den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern i.H.v. 2.313,08 € liegen Rangrücktrittserklärungen der Gesellschafter vor.
Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und der außerordentlichen Tätigkeit wurden nicht mit Steuern belastet.
Wegen der Anwendung des Gesamtkostenverfahrens entfällt eine nach § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB gegliederte Darstellung des Personalaufwandes.
Angaben über gewährte Kredite und Vorschüsse für die Mitglieder der Geschäftsführung, eines Aufsichts- oder Beirates entfallen, weil derartige Leistungen nicht erbracht wurden.
Die Benennung der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und des Aufsichtsrates stellt sich per 31.12.2010 wie folgt dar: Geschäftsführer/Gesellschafter: Stephan Pels / Patrick Ostrowski Aufsichtsrat: nicht vorhanden
Wegen Nichtvorliegens entfallen Angaben über
Wegen Nichtvorliegens entfallen Angaben. 5.) Ergebnisvorschlag Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor: Den Jahresüberschuss/fehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Oberhausen, den 27.12.2011 Stephan Pels Patrick Ostrowski Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27.12.2011 |
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