Changamoto
Media GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
26.905,00 |
26.905,00 |
| I.
Sachanlagen |
5,00 |
5,00 |
| II.
Finanzanlagen |
26.900,00 |
26.900,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.745.013,38 |
3.330.067,75 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.672.294,75 |
3.329.281,42 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.457.547,11 |
1.504.000,00 |
| davon
gegen Gesellschafter |
411.870,44 |
14.366,22 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
72.718,63 |
786,33 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
995,00 |
| Aktiva |
2.771.918,38 |
3.357.967,75 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.726.330,20 |
3.328.989,37 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.653.989,58 |
|
| III.
Jahresüberschuss |
47.340,62 |
|
| IV.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
|
3.303.989,37 |
| davon
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
1.820.248,84 |
| B.
Rückstellungen |
18.444,84 |
24.833,57 |
| C.
Verbindlichkeiten |
27.143,34 |
4.144,81 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
27.143,34 |
4.144,81 |
| Summe
Passiva |
2.771.918,38 |
3.357.967,75 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Changamoto Media GmbH ist eine kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB. Der
Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften gem. § 264
ff. HGB erstellt.
Die Gesellschaft mit Sitz in Hamburg wird im
Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer
130169 geführt.
Die Gesellschaft hat von den
größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch
gemacht (§§ 274a, 288 HGB).
II. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
aufgestellt. Er vermittelt ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft (§ 264 Abs. 2
HGB).
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung
der aufeinanderfolgenden Bilanzen und Gewinn- und
Verlustrechnungen, wurde beibehalten. Abweichungen davon
waren nicht erforderlich (§ 265 Abs. 1 HGB). Der
Jahresabschluss wurde für alle Geschäftszweige
einheitlich gegliedert (§ 265 Abs. 4 HGB).
Die Buchführung erfolgte in Euro. Der
Jahresabschluss wurde ebenfalls in Euro aufgestellt. Auf
die Posten der Bilanz wurden die Bilanzierungsmethoden
angewandt, die sich aus den §§ 242 ff. HGB und
speziell den §§ 264 ff. HGB ergeben. Ferner wurde
n das GmbH-Gesetz und der Gesellschaftsvertrag beachtet
(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).
Die Bilanz wurde unter Berücksichtigung der
vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses
aufgestellt (§ 268 Abs. 1 HGB).
Aktivposten:
Eine Bilanzierungshilfe für latente Steuern gem.
§ 274 Abs. 2 HGB wurde nicht gebildet.
Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurden
unbefristete Kredite in Höhe von 411.870,44 €
gewährt, die mit 2%-5% p.a. verzinst werden (§
285 Nr. 9 Buchst. c HGB).
Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die
Herstellungskosten einbezogen (§ 284 Abs. 2 Nr. 4
HGB).
Sachanlagen sind grundsätzlich zu
Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen
erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer.
Passivposten:
Die Steuerrückstellungen sind in Höhe des
voraussichtlichen Anfalls aufgrund des steuerlichen Gewinns
dotiert.
Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren
Risiken und gewisse Verpflichtungen und sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrages
bewertet.
Rückstellungen für latente Steuern gem.
§ 274 Abs. 1 HGB waren nicht zu bilden.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder durch ähnliche Rechte gesichert sind,
beträgt 0,00 € (§ 285 Nr. 1 Buchst. b HGB).
Haftungsverhältnisse:
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB
(Pfandrechte, sonstige Sicherheiten) bestehen nicht.
Für die Mitglieder der
Geschäftsführung wurden keine
Haftungsverhältnisse eingegangen
(§ 285 Nr. 9 Buchst. c HGB).
Vorjahresvergleich:
Bei allen Posten der Bilanz sind die Werte des
laufenden Geschäftsjahres und des vorhergehenden
Geschäftsjahres vergleichbar (§ 265 Abs. 2 Satz 2
HGB). Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
beibehalten (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).
III. Sonstige Pflichtangaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs 2023 beschäftigten Arbeitnehmer
betrug 0 (§ 285 Nr. 7 HGB)
Deutsch Evern,
07.03.2025
gez.
Dipl.-Wirtsch.-Inform.Jens Rüdiger
Lübberstedt
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.03.2025
festgestellt.
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