Eureka
Engineering GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
22,00 |
22,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
18,00 |
18,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
451.246,11 |
439.378,20 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
125.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
447.556,58 |
254.488,81 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.689,53 |
59.889,39 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
720,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
451.268,11 |
440.120,20 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
13.538,03 |
11.476,93 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Bilanzverlust |
12.061,97 |
14.123,07 |
| davon
Verlustvortrag |
14.123,07 |
32.124,44 |
| B.
Rückstellungen |
22.000,00 |
30.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
415.730,08 |
398.043,27 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
341.247,69 |
323.560,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
451.268,11 |
440.120,20 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2013 ist nach den einschlägigen Vorschriften
des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Dabei kommen die Änderungen der
einschlägigen Vorschriften des Ersten Abschnitts
(Vorschriften für alle Kaufleute) und des Zweiten
Abschnitts (ergänzende Vorschriften für
Kapitalgesellschaften) im Dritten Buch des HGB durch das am
29.05.2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des
Bilanzrechts (BilMoG) zur Anwendung.
Im Berichtsjahr ist keines der drei
Größenmerkmale des § 267 I HGB erreicht.
Damit entfällt insbesondere die Verpflichtung zur
Erstellung eines Lageberichts (§ 264 Abs. 1 S. 4 HGB)
sowie die Prüfungspflicht für den Jahresabschluss
(§ 316 i.V.m. § 267 I HGB).
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen und die
immateriellen Vermögensgegenstände sind mit den
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt.
Für die Ermittlung planmäßiger
Abschreibungen wird für die immateriellen
Vermögensgegenstände von einer
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von drei Jahren
ausgegangen, im Übrigen wird die jeweilige von der
Gesellschaft ermittelte voraussichtliche Nutzungsdauer
zugrunde gelegt.
Bei Bedarf werden bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung außerplanmäßige
Abschreibungen vorgenommen, um die jeweiligen
Vermögensgegenstände mit dem niedrigeren Wert
anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens werden unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips höchstens mit den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bilanziert.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
die sonstigen Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren und von der
Geschäftsleitung mitgeteilten Risiken bewertet.
Guthaben bei und Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten werden mit dem jeweiligen und durch
Kontoauszüge nachgewiesenen Nennwert bilanziert.
Steuerrückstellungen waren aufgrund ausreichend
vorhandener Verlustvorträge keine zu bilden.
Sonstige Rückstellungen wurden gebildet für
am Bilanzstichtag der Höhe oder dem Grunde nach
ungewisse Verpflichtungen und Risiken. Die Bewertung der
einzelnen Rückstellungsanlässe erfolgt
entsprechend dem den Kaufmann verpflichtenden
Vorsichtsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) in Höhe
des voraussichtlich notwendigen Erfüllungsbetrages.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen
Rückzahlungsbeträgen (Erfüllungsbetrag)
passiviert. Fremdwährungsverbindlichkeiten bestanden
keine.
3. Sonstige Pflichtangaben
Organschaftliche Vertretung:
Im Berichtsjahr war Frau Eva Genseleiter zur
Geschäftsführerin bestellt. Frau Genseleiter
vertritt einzeln und ist von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Angaben gem. § 42 III GmbHG:
Gegenüber Gesellschaftern bestanden am
Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in Höhe von
€ 104.005,96 (i.V. T€ 102).
Angaben gem. § 251 HGB:
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
bestanden angabegemäß am Bilanzstichtag keine.
Offenlegung:
Die Jahresabschlussangaben 2012 wurden unter dem
11.02.2014 im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt.
München, den
_________________
Eva Genseleiter
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2013 -
31.12.2013
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 104.005,96 EUR.
1.1.2012 -
31.12.2012
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 101.966,61 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.01.2015 festgestellt.
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