Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 500047
Vorher
Autohaus Peter & Uhley Verkauf und Service GmbH
Eingetragen
22.12.2005
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
ist der Verkauf/Ankauf von Automobilien jeglicher Art und Service in Verbindung mit Fahrzeugen jeglicher Art.

Historie

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Management

NameRolle
Mandy Stützer
seit 30.4.2025
Prokura
Helmut Peter
seit 29.1.2008
Geschäftsführer
Andreas Peter
seit 22.12.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Besitzgesellschaft Peter GmbH & Co. KG
Germany
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Autohaus Peter & Uhley Verkauf und Service GmbH

Nordhausen

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006

Bilanz zum 31. Dezember 2006

AKTIVA

Vorjahr
Euro TEuro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 187.396,00 0
II. Sachanlagen 253.448,50 0
III. Finanzanlagen 0 0
440.844,50 0
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 835.699,82 0
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 297.057,19 0,1
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 557,03 24,4
1.133.314,04 24,5
C. Rechnungsabgrenzungsposten 12.460,00 0
1.586.618,54 24,5

PASSIVA

Vorjahr
Euro TEuro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25
II. Kapitalrücklage 0 0
III. Verlustvortrag -459,73 0
IV. Jahresüberschuss 47.382,27 -0,5
71.922,54 24,5
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 0 0
C. Rückstellungen 30.172,78 0
D. Verbindlichkeiten 1.484.523,22 0
E. Rechnungsabgrenzungsposten 0 0
1.586.618,54 24,5

ANHANG

A. Grundsätzliches zum Jahresabschluss und der Buchführung

1. Die Gesellschaft hat eine den gesetzlichen Erfordernissen entsprechende Buchführung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung erstellt. Die Geschäftsvorfälle, das Anlagenverzeichnis und die Lohnbuchhaltung werden hierbei mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung erstellt bzw. geführt. Die Buchführung entspricht nach meinen Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.

2. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Es sind keine Umstände erkennbar, die dazu führen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild nicht vermittelt. (§ 264 Abs. 2 HGB).

3. Die Saldenvorträge zum Geschäftsjahresbeginn entsprechen den Endsalden des vorherigen Geschäftsjahres.

4. Die Form der Darstellung insbesondere die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den gesetzlichen Regelungen des § 266 HGB.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.

5. Das Anlagevermögen wird von mir unter Mitwirkung der Geschäftsführung in einem vollständigen Bestandsverzeichnis ordnungsgemäß entwickelt und jährlich durch die Geschäftsführung auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft.

B. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Anlagevermögen, Forderungen und Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Dabei sind die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen um planmäßige lineare und degressive Abschreibungen vermindert worden. Die Abschreibungen sind dabei unter Beachtung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt worden.

Die Abschreibungen wurden ab dem Zeitpunkt der Anschaffung berechnet.

Die zugegangenen geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden im Geschäftsjahr voll abgeschrieben gemäß § 6 Abs. 2 EStG.

Teilwertabschreibungen bzw. Abschreibungen auf den niedrigeren Marktwert oder Börsenpreis gemäß § 253 Abs. 3 HGB, § 6 Abs. 1 EStG waren nicht erforderlich.

Die Posten des Anlagevermögens werden ausnahmslos zu historischen Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, bilanziert.

Die Abschreibungen für das Geschäftsjahr betragen:

auf immaterielle Vermögensgegenstände EUR 368 (Vj. EUR 0,00)
auf Geschäfts- oder Firmenwerte EUR 13.340,00 (Vj. EUR 0,00)
auf Sachanlagen EUR 5.568,21 (Vj. EUR 0,00)

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten, die unfertigen und fertigen Erzeugnisse mit den handelsrechtlichen (steuerrechtlich = aktivierungspflichtigen) Kostenbestandteilen (Einzelkosten zuzüglich Gemeinkostenanteile, etc.) zum Bilanzstichtag bewertet worden. Einzelaufstellungen bzw. Inventurlisten zum Bilanzstichtag liegen vor.

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind kein Forderungen enthalten, bei denen mit einer Bezahlung nicht mehr zu rechnen ist. Die restlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten nur geringe Risiken, so dass hierfür zusätzlich eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von Euro 1.210,00 aktivisch vom Bilanzansatz abgesetzt wurde.

Die ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von EUR 297.057,19 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und in Höhe von EUR 0,00 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 0,00 (Vj. 0,0 TEUR) enthalten. Diese werden mit 0,0% p.a. verzinst.

Der Barwert der Pensionsverpflichtungen ist nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf Basis eines Zinssatzes von 6 % berechnet. Im Zusammenhang mit der Pensionsrückstellung sind Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen worden, die unter den sonstigen Vermögensgegenständen auf der Aktivseite der Bilanz gemäß den vorliegenden Berechnungen der Versicherungsgesellschaften ausgewiesen werden.

Der Wert der Pensionsrückstellungen zum Bilanzstichtag ist ermittelt auf der Grundlage der Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck.

Die abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen sind mit einem Wert von Euro 0,00 in den sonstigen Vermögensgegenständen enthalten

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert und durch entsprechende Kontoauszüge bzw. Einzelaufstellungen belegt. Die Verbindlichkeiten belaufen sich zum Bilanzstichtag auf EUR 1.484.523,22 (Vj. 0,0 TEUR) und haben in Höhe von EUR 1.484.523,22 (Vj. 0,0 TEUR) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und in Höhe von EUR 0,00 (Vj. 0,0 TEUR) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundpfandrechte und Sicherungsübereignungen von Maschinen und Betriebsausstattung in Höhe von EUR 1.213.967,93 (Vj. 0,0 TEUR) gesichert.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 0,0 (Vj. 0,0 TEUR) enthalten. Diese werden mit 0,0% p. a. verzinst.

Es bestehen keine Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln und ähnlichen Haftungsverhältnissen, außer den genannten.

Zum Geschäftsführer der Gesellschaft war bestellt:

Herr Andreas Peter

C. Lagebericht

Die Geschäftsführung hat gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB auf die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet.

D. Abschließende Feststellungen, Bescheinigung

Für den vorstehenden zur Offenlegung bestimmten Jahresabschluss wurden gesetzlich zulässige Offenlegungserleichterungen in Anspruch genommen. Der Abschlussersteller hat zum vollständigen Jahresabschluss ohne Lagebericht mit einer Bilanzsumme von EUR 1.586.618,54 und einem Jahresüberschuss von EUR 47.382,27 die folgende Bescheinigung erteilt:

Der Jahresabschluss wurde auftragsgemäß von mir auf der Grundlage der in meinem Büro gefertigten Buchführung, der vorgelegten Unterlagen und der erteilten Auskünfte mit Plausibilitätsbeurteilung erstellt. Das Inventar habe ich auf seine Plausibilität beurteilt. Dabei sind mir keine Sachverhalte bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses sprechen.

Die Handelsbilanz ist gleichzeitig Steuerbilanz. Gliederung und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften.

Soweit Ansatzgebote bzw. -verbote beachtet werden mussten, wurden mögliche Wahlrechte in Handels- und Steuerrecht so ausgeübt, dass ein gleicher Wertansatz möglich war.

Ich bescheinige daher folgendes:

" Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft."

Gegen die Plausibilität des Jahresabschlusses und der vorgelegten Unterlagen sprechende Sachverhalte sind mir während meines Auftrages und bis zum heutigen Tage nicht bekannt geworden.

 

99734 Nordhausen, 01. Juni 2007

Dipl.-Kfm. Wolfgang Mügge, Steuerberater

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