Bautenschutz Fuchs GmbHLiquidiert

44532 Lünen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bochum HRB 7498
Eingetragen
28.10.2002
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
ist die Durchführung von Arbeiten aller Art für alle Bereiche des Holz- und Bautenschutzes einschließlich Sanierungsarbeiten. Die Gesellschaft ist darüber hinaus zu allen Geschäften berechtigt, die den Gesellschaftszweck fördern. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich an solchen beteiligen und die Geschäftsführung für diese übernehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Marion Tillmann
seit 10.10.2016
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bautenschutz Fuchs GmbH

Bochum

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen   1.506,00   1.506,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände        
II. Sachanlagen        
III. Finanzanlagen        
B. Umlaufvermögen   11.655,83   11.655,83
I. Vorräte        
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.943,59      
III. Wertpapiere        
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.712,24      
C. Rechnungsabgrenzungsposten   75,25   75,25
Summe Aktiva   13.237,08   13.237,08

PASSIVA

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital   -6.575,04   -6.575,04
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00   25.000,00  
II. Kapitalrücklage        
III. Gewinnrücklagen        
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag -22.470,07   -22.470,07  
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -9.104,97   -9.104,97  
B. Rückstellungen   1.854,78   1.854,78
C. Verbindlichkeiten   17.957,34   17.957,34
D. Rechnungsabgrenzungsposten        
Summe Passiva   13.237.08   13.237,08

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Vorschriften des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und der Offenlegung (§ 326 bzw. 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 HGB.

Die Bewertungs- und Gliederungsvorschriften der Bilanz wurden unverändert zu denen des Vorjahres angewandt.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Angaben zum Jahresabschluss

1. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

2. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei den beweglichen Vermögensgegenständen wurde die lineare Abschreibungsmethode in Ansatz gebracht. Bei den Zugängen wurden die Abschreibungen monatlich, pro rata temporis verrechnet.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten über EUR 150,00 aber weniger als 1.000,00 EUR) wurde entsprechend den Vorschriften des EStG § 6 Abs. 2 ein Sammelposten gebildet, der im Erwerbsjahr und den folgenden vier Jahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird.

Das Ausscheiden eines Wirtschaftsgutes, welches zur Bildung des Sammelpostens beigetragen hat, führt nicht zu dessen Minderung.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden unter Berücksichtigung der erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem jeweiligen Nennwert bilanziert worden.

Die Rückstellungen wurden nach üblichen kaufmännischen Gesichtspunkten bewertet und berücksichtigen die bis zur Bilanzerstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die das abgelaufene Geschäftjahr betreffen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

C. Sonstige Pflichtangaben

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde die Geschäftsführung von der alleinvertretungsberechtigten und den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten

Frau

Marion Tillmann, Lünen

wahrgenommen.

 

Bochum, den 23.12.2011

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23.12.2011

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