Zeno Zanini
GmbH
Hannover
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
178.229,59 |
95.963,82 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
12,50 |
12,50 |
| II.
Sachanlagen |
18.978,66 |
22.653,66 |
| III.
Finanzanlagen |
159.238,43 |
73.297,66 |
| B.
Umlaufvermögen |
390.696,33 |
584.361,29 |
| I.
Vorräte |
232.633,53 |
307.099,82 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
97.092,15 |
63.379,06 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
8.889,00 |
8.889,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
60.970,65 |
213.882,41 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.669,15 |
7.469,23 |
| Aktiva |
573.595,07 |
687.794,34 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
459.396,67 |
563.879,79 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
513.879,79 |
553.229,78 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
104.483,12 |
39.349,99 |
| B.
Rückstellungen |
12.530,00 |
13.522,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
101.668,40 |
110.392,55 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
101.668,40 |
110.392,55 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
22.516,29 |
62.928,29 |
| Summe
Passiva |
573.595,07 |
687.794,34 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Zeno Zanini GmbH hat ihren Firmensitz in Hannover
und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Hannover (HR B Register Nr. HRB 54492).
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wird aus Gründen der
Klarheit überwiegend nach den Rechnungsvorschriften
für große Kapitalgesellschaften des
Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des
Gesetzes mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind überwiegend im Anhang angegeben.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach § 275
Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) aufgestellt.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die im Vorjahresabschluss angewandten Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden des Handelsgesetzbuches
(§§ 265 Abs. 1, 266 HGB) wurden beibehalten.
Die entgeltlich erworbenen Immateriellen
Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
bewertet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen
angesetzt. Grundlage für die Bemessung der
Abschreibungen ist die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer, die sich im Wesentlichen auf Erfahrungswerte
stützt und im Zugangsjahr zeitanteilig erfolgt. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Soweit die Gesellschaft geringwertige
Wirtschaftsgüter (bis netto € 800,00)
angeschafft hat, werden diese im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu
Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB).
Die Waren sind zu Anschaffungskosten bewertet worden.
Das Niederstwertprinzip des
§ 253 Abs. 4 HGB wurde beachtet.
Die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert
bewertet worden. Das strenge Niederstwertprinzip wurde
beachtet. Bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurde dem Ausfall- und Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,5 % auf die
Netto-Forderungen Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben
vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt
worden.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Abs. 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2
HGB).
3. Angaben zur Bilanz
3.1 Umlaufvermögen
Von sämtlichen Forderungen über €
97.092,15 haben € 8.889,00 der sonstigen
Vermögensgegenstände eine Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr.
3.2 Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten € 101.668,40
(Vorjahr: € 110.392,55) haben eine Restlaufzeit bis zu
einem Jahr.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
betragen € 34.172,15 (Vorjahr:
€ 19.961,00).
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind im
Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von
€ 5.564,32 (Vorjahr: € 9.086,05) und
Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in
Höhe von € 22.516,29 (Vorjahr: €
62.928,29) enthalten.
4. Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung ist im Jahr 2023 durch
Herrn Thomas Zanini, Hannover,
ausgeübt worden.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Hannover, 16. Januar
2025
Gez.
Thomas Zanini, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.01.2025
festgestellt.
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