mova
GmbH
Saarbrücken
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006
Bilanz
AKTIVA
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€
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€
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AUSSTEHENDE EINLAGEN
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12.500,00
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davon eingefordert
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0
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ANLAGEVERMÖGEN
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Sachanlagen
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342
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Finanzanlagen
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0
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UMLAUFVERMÖGEN
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Vorräte
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2.456
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Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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5.471
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davon mit Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
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5.471
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sonstige Wertpapiere
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0
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Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und
Schecks
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1.585
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RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
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0
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NICHT DURCH EIGENKAPITAL
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GEDECKTER FEHLBETRAG
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0
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22.355
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PASSIVA
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€
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€
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EIGENKAPITAL
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13.891
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RÜCKSTELLUNGEN
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600
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VERBINDLICHKEITEN
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7.864
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davon mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr
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7.864
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davon mit Restlaufzeit von mehr als fünf
Jahren
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0
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davon aus Steuern
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447
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davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
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0
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davon gegenüber Gesellschaftern
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0
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22.355
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Anhang zum
Geschäftsjahr 2006
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• |
Allgemeine
Angaben zum Jahresabschluss
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• |
Die
Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 / 275 HGB.
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• |
Die
Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und
Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
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• |
In
der Bilanz und G. u. V. ist unter jedem Posten der
entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
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• |
Die
Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen sind nicht mit Erträgen
verrechnet.
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• |
Das
Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der
Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
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• |
Dem
Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen geeignet und bestimmt sind.
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• |
Forderungen
und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der
Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den Posten
"sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"sonstige Verbindlichkeiten" und sind als "davon" -
Vermerk in der Bilanz gesondert dargestellt.
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• |
Zusätzliche
Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner
Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahrs
sind nicht notwendig.
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• |
Die
Gliederung der Verbindlichkeiten nach Fälligkeit
erfolgt ebenfalls als "davon" - Vermerk zu den
einzelnen Posten.
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• |
Die
auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten
worden.
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• |
Der
Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
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• |
Bilanzierungsmethoden
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• |
Im
Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist.
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• |
Die
Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden
beachtet.
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• |
Rechnungsabgrenzungsposten
wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250
HGB gebildet.
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• |
Rückstellungen
sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HBG gebildet
worden. Die Auflösung von Rückstellungen
betrifft nicht in Anspruch genommene Teile, der
Verbrauch betrifft die bestimmungsgemäße
Verwendung.
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• |
Haftungsverhältnisse
i.S.v. § 251 HGB bestehen über das
branchenübliche Maß hinaus am Bilanzstichtag
nicht.
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• |
Bewertungsmethoden
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• |
Die
Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres
überein.
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• |
Die
angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den steuerrechtlichen
Bestimmungen;
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• |
handelsrechtliche
Bestimmungen stehen dem nicht entgegen.
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• |
Bei
der Bewertung wird das Prinzip des "going concern"
unterstellt. Dem stehen weder tatsächliche noch
rechtliche Gründe entgegen.
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• |
Die
Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden.
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• |
Namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis
zum Bilanzstichtag entstanden sind berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschluss-Stichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
wurden.
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• |
Gewinne
wurden nur berücksichtigt, soweit diese am
Abschluss-Stichtag realisiert waren.
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• |
Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig vom Zeitpunkt der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
erfasst.
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• |
Die
auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden
sind beibehalten worden.
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Angaben zu Bilanzposten
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert
um planmäßige Abschreibungen angesetzt.
Die Abschreibungen wurden linear entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Anlagen
vorgenommen.
Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden im Jahr
des Zuganges in voller Höhe abgeschrieben. Gleichzeitig
wurde ihr Abgang unterstellt.
Unfertige Leistungen waren zum Bilanzstichtag nicht
vorhanden.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten
angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
waren Wertberichtigungen nicht erforderlich.
Die RÜCKSTELLUNGEN wurden für ungewisse
Verbindlichkeiten in angemessener Höhe gebildet.
Die VERBINDLICHKEITEN wurden mit ihren
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr
keine Arbeitnehmer.
Anteilsbesitz Die Gesellschaft hält keine
Beteiligungen.
Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften
besteht keine.
Die Gesamtbezüge der
Geschäftsführungsorgane werden nicht angegeben. Auf
die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wird
verwiesen.
Geschäftsführungsorgane
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft
von Herrn Felix Büch und Thomas Willié
geführt.
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Unterzeichnung
gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des
Jahresabschlusses, wie er sich aus vorliegendem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
Felix Büch (Geschäftsführer)
Thomas Willié (Geschäftsführer)
Auftragsgemäß erteile ich dem vorstehenden
Jahresabschluss folgende Bescheinigung
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006
der Firma mova GmbH
Dieffelter Straße 1, 66125 Saarbrücken
wurde auf Grundlage der von mir gefertigten
Buchführung, der vorgelegten Bestandsnachweise
sowie der erteilten Auskünfte von mir erstellt.
Dabei wurden handels- und steuerrechtliche Vorschriften
sowie der Gesellschaftsvertrag beachtet.
Das Inventar sowie die Forderungen habe ich auf seine bzw.
ihre Plausibilität hin beurteilt.
Dabei sind keine Sachverhalte bekannt geworden, die gegen
die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses
sprechen.
Ottweiler, den 30. Mai 2007
Dipl.-Kfm.
Jürgen Dörr
Steuerberater
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