Stammdaten

Register
Amtsgericht Rostock HRB 5266
Eingetragen
22.2.1994
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehörEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
Handel und die Reparatur von Kraftfahrzeugen, der An- und Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen und Ersatzteilen für die zuvorgenannten Gegenstände, sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäften.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Rainer Katzer
seit 28.6.2006
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Autohaus Katzer GmbH

Bützow

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 112.528,62 182.424,62
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 112.526,62 182.422,62
B. Umlaufvermögen 407.310,00 366.537,95
I. Vorräte 328.379,33 300.874,77
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 64.315,41 26.620,18
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 14.615,26 39.043,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.871,21 3.270,81
davon Disagio 641,79 741,75
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 3.434,40  
Aktiva 526.144,23 552.233,38

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 1.523,87
I. ausgegebenes Kapital 19.429,09 19.429,09
1. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
2. eigene Anteile -6.135,50 -6.135,50
II. Verlustvortrag 17.905,22 28.320,44
III. Jahresfehlbetrag 4.958,27 -10.415,22
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 3.434,40  
B. Rückstellungen 17.580,00 26.983,00
C. Verbindlichkeiten 508.564,23 523.726,51
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 265.522,04 262.508,97
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 243.042,19 261.217,54
davon gegenüber Gesellschaftern 160.037,63 157.597,69
Passiva 526.144,23 552.233,38

Anhang

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 242 ff HGB sowie unter Beachtung der ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff. HGB erstellt.

Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Im Einzelnen wurden wie folgt bewertet:

ANLAGEVERMÖGEN

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit bei dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen (Entwicklungskosten) bewertet. Sofern die Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist, werden keine Abschreibungen vorgenommen.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt.

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen.

Den planmäßigen Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden zum Nennwert angesetzt.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

UMLAUFVERMÖGEN

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung und für soziale Einrichtungen des Betriebs.

Für Risiken im Vorratsvermögen werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die unter sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesene Rückdeckungsversicherung wurde mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit dem Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung saldiert. Der beizulegende Zeitwert wurde gemäß Angaben des Versicherungsunternehmens als geschäftsplanmäßiges Deckungskapital der Police einschließlich der garantierten Überschussanteile zuzüglich der Bewertungsreserven und des Schlussüberschussanteils ermittelt.

RÜCKSTELLUNGEN

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN

Die Gesellschaft hat zum 31.12.2023 ein versicherungsmathematisches Gutachten unter Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen nach der sogen. projected unit credit-Methode (PUC-Methode) erstellen lassen. Dabei wurden ein Zinssatz von 1,82 % sowie eine erwartete Gehaltssteigerung von 0,0 % zugrunde gelegt. Zudem wurden die Sterbetafeln nach Heubeck aus dem Jahr 2018 verwendet.

Zur Abdeckung des Risikos wurde eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, die dem Geschäftsführer, Herr Rainer Katzer, verpfändet wurde. Der beizulegende Zeitwert der Rückdeckungsversicherung zum 31.12.2023 beträgt 139.652 €. Der beizulegende Zeitwert wurde gemäß Angaben des Versicherungsunternehmens als geschäftsplanmäßiges Deckungskapital der Police einschließlich der garantierten Überschussanteile zuzüglich der Bewertungsreserven und des Schlussüberschussanteils ermittelt.

Die Berechnung der Pensionsrückstellungen gemäß versicherungsmathematischem Gutachten der Autohaus Katzer GmbH zum 31.12.2023 weist eine planmäßige Zuführung zu den Pensionsrückstellungen für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 2.373 € aus und basiert auf folgenden Parametern:

Zinssatz der Deutschen Bundesbank 31.12.2023: 1,82 %
Gehaltstrend: 0,0 %
Fluktuationswahrscheinlichkeit: 0,0 %
Bewertungsmethode: Projected Unit Credit Methode
Biometrische Parameter: Richttafeln 2018G nach Heubeck

Dementsprechend ergibt sich gemäß § 246 Abs. 2 Satz 3 HGB folgender saldierter Ausweis in Bilanz und GuV:

Zeitwert Rückdeckungsversicherung (= Planvermögen) per 31.12.2023
139.203 €
Passivischer Betrag Pensionsverpflichtung per 31.12.2023
152.203 €
Passiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung per 31.12.2023

12.551 €

Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung
2.721 €
Ertrag aus Planvermögen
-348 €
Zinsertrag GuV
9.059 €

VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

I.  Angaben zur Bilanz

1. Anlagevermögen
Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögenssowie die Abschreibungen des Geschäftsjahreswerden in einem separaten Anlageverzeichnis geführt.

 2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v. 23.652,96 € eine Restlaufzeit von 1 Jahr (Vorjahr: 17.078,54 €).

3. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Der Posten enthält Versicherungsbeiträge für das Folgejahr.

4. Eigenkapital/Ergebnisverwendung

Der Geschäftsführer schlägt vor, den Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr in Höhe von 4.958,27 € in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

5. Verbindlichkeiten

Art der Verbindlichkeit Gesamtbetrag Davon Restlaufzeit Davon Art der
Bis zu 1 Jahr 1-5 Jahre Über 5 Jahre besichert Sicherheit
gegenüber Kreditinstituten 73.004,56 0,00 0,00 73.004,56 0,00
aus Lieferungen und Leistungen 236.454,21 236.454,21
(Vorjahr: T€ 242)
0,00 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 199.105,46 29.067,83
(Vorjahr: T€17)
100.037,63 70.000,00 70.000,00 Warenbestand Fahrzeuge
Summe 508.564,23 265.522,04 (Vorjahr: T€ 262) 100.037,63 143.004,56 70.000,00


II.  Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB.

III.  Sonstige Pflichtangaben

Die Geschäftsführung erfolgte während des abgelaufenen Geschäftsjahres unverändert durch Herrn Rainer Katzer.

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Bützow, den 29.08.2024 

Autohaus Katzer GmbH Rainer Katzer
Geschäftsführer     

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.08.2024 festgestellt.

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