Autohaus
Katzer GmbH
Bützow
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
112.528,62 |
182.424,62 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
112.526,62 |
182.422,62 |
| B.
Umlaufvermögen |
407.310,00 |
366.537,95 |
| I.
Vorräte |
328.379,33 |
300.874,77 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
64.315,41 |
26.620,18 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.615,26 |
39.043,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.871,21 |
3.270,81 |
| davon
Disagio |
641,79 |
741,75 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
3.434,40 |
|
| Aktiva |
526.144,23 |
552.233,38 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
1.523,87 |
| I.
ausgegebenes Kapital |
19.429,09 |
19.429,09 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 2.
eigene Anteile |
-6.135,50 |
-6.135,50 |
| II.
Verlustvortrag |
17.905,22 |
28.320,44 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
4.958,27 |
-10.415,22 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
3.434,40 |
|
| B.
Rückstellungen |
17.580,00 |
26.983,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
508.564,23 |
523.726,51 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
265.522,04 |
262.508,97 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
243.042,19 |
261.217,54 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
160.037,63 |
157.597,69 |
| Passiva |
526.144,23 |
552.233,38 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der
§§ 242 ff HGB sowie unter Beachtung der
ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften
nach den §§ 264 ff. HGB erstellt.
Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die
Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die
Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht
angepasst.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Im Einzelnen wurden wie folgt bewertet:
ANLAGEVERMÖGEN
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit bei
dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen
(Entwicklungskosten) bewertet. Sofern die Entwicklung noch
nicht abgeschlossen ist, werden keine Abschreibungen
vorgenommen.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als
Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte
zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen.
Den planmäßigen Abschreibungen wurde die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu
Anschaffungskosten bewertet. Die Ausleihungen an verbundene
Unternehmen werden zum Nennwert angesetzt.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
UMLAUFVERMÖGEN
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und
unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen
Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem
Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den
Abschreibungen auch die Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie angemessene Teile der Kosten
der allgemeinen Verwaltung und für soziale
Einrichtungen des Betriebs.
Für Risiken im Vorratsvermögen werden
ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung des
Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die unter sonstigen Vermögensgegenständen
ausgewiesene Rückdeckungsversicherung wurde mit dem
beizulegenden Zeitwert bewertet und mit dem
Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung
saldiert. Der beizulegende Zeitwert wurde gemäß
Angaben des Versicherungsunternehmens als
geschäftsplanmäßiges Deckungskapital der
Police einschließlich der garantierten
Überschussanteile zuzüglich der
Bewertungsreserven und des Schlussüberschussanteils
ermittelt.
RÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN
Die Gesellschaft hat zum 31.12.2023 ein
versicherungsmathematisches Gutachten unter
Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden
Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen
nach der sogen. projected unit credit-Methode (PUC-Methode)
erstellen lassen. Dabei wurden ein Zinssatz von 1,82 %
sowie eine erwartete Gehaltssteigerung von 0,0 % zugrunde
gelegt. Zudem wurden die Sterbetafeln nach Heubeck aus dem
Jahr 2018 verwendet.
Zur Abdeckung des Risikos wurde eine
Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, die dem
Geschäftsführer, Herr Rainer Katzer,
verpfändet wurde. Der beizulegende Zeitwert der
Rückdeckungsversicherung zum 31.12.2023 beträgt
139.652 €. Der beizulegende Zeitwert wurde
gemäß Angaben des Versicherungsunternehmens als
geschäftsplanmäßiges Deckungskapital der
Police einschließlich der garantierten
Überschussanteile zuzüglich der
Bewertungsreserven und des Schlussüberschussanteils
ermittelt.
Die Berechnung der Pensionsrückstellungen
gemäß versicherungsmathematischem Gutachten der
Autohaus Katzer GmbH zum 31.12.2023 weist eine
planmäßige Zuführung zu den
Pensionsrückstellungen für das Geschäftsjahr
2023 in Höhe von 2.373 € aus und basiert auf
folgenden Parametern:
Zinssatz der Deutschen Bundesbank 31.12.2023: 1,82 %
Gehaltstrend: 0,0 %
Fluktuationswahrscheinlichkeit: 0,0 %
Bewertungsmethode: Projected Unit Credit Methode
Biometrische Parameter: Richttafeln 2018G nach
Heubeck
Dementsprechend ergibt sich gemäß §
246 Abs. 2 Satz 3 HGB folgender saldierter Ausweis in
Bilanz und GuV:
Zeitwert Rückdeckungsversicherung (=
Planvermögen) per 31.12.2023
139.203 €
Passivischer Betrag Pensionsverpflichtung per
31.12.2023
152.203 €
Passiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung per 31.12.2023
12.551 €
Zinsaufwand aus der Aufzinsung der
Pensionsrückstellung
2.721 €
Ertrag aus Planvermögen
-348 €
Zinsertrag GuV
9.059 €
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
I.
Angaben zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Zusammensetzung und Entwicklung des
Anlagevermögenssowie die Abschreibungen des
Geschäftsjahreswerden in einem separaten
Anlageverzeichnis geführt.
2. Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i.
H. v. 23.652,96 € eine Restlaufzeit von 1 Jahr
(Vorjahr: 17.078,54 €).
3. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Der Posten enthält Versicherungsbeiträge
für das Folgejahr.
4. Eigenkapital/Ergebnisverwendung
Der Geschäftsführer schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr in
Höhe von 4.958,27 € in voller Höhe auf neue
Rechnung vorzutragen.
5. Verbindlichkeiten
| Art der
Verbindlichkeit |
Gesamtbetrag |
Davon
Restlaufzeit |
Davon |
Art der |
|
|
Bis zu 1 Jahr |
1-5 Jahre |
Über 5 Jahre |
besichert |
Sicherheit |
| gegenüber
Kreditinstituten |
73.004,56 |
0,00 |
0,00 |
73.004,56 |
0,00 |
|
| aus Lieferungen und
Leistungen |
236.454,21 |
236.454,21
(Vorjahr: T€ 242) |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
| Sonstige
Verbindlichkeiten |
199.105,46 |
29.067,83
(Vorjahr: T€17) |
100.037,63 |
70.000,00 |
70.000,00 |
Warenbestand
Fahrzeuge |
| Summe |
508.564,23 |
265.522,04 (Vorjahr:
T€ 262) |
100.037,63 |
143.004,56 |
70.000,00 |
|
II.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275
Abs. 2 HGB.
III.
Sonstige Pflichtangaben
Die Geschäftsführung erfolgte während
des abgelaufenen Geschäftsjahres unverändert
durch Herrn Rainer Katzer.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Bützow, den 29.08.2024
Autohaus Katzer GmbH Rainer Katzer
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.08.2024
festgestellt.
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