Großhandel mit Werkzeugmaschinen
Mostron Elektronik GmbH
Helmholtzstraße 20, 41747 Viersen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Katrin Camps seit 16.11.2021 | Geschäftsführer |
Sascha Camps seit 16.11.2021 | Prokura |
Arno Peter Kepp seit 20.9.2004 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 56.00% | |
| 25.00% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Mostron Elektronik GmbHEigenbeteiligung | 19.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 19.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MOStron Elektronik GmbHViersenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtAllgemeines Die MOStron Elektronik GmbH ist im Handelsregister Mönchengladbach unter der Handelsregisternummer 9651 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die Assemblierung und der Vertrieb von elektronischen Geräten, Baugruppen und digitalen Displays. Der Firmensitz befindet sich seit Gründung im Jahr 1980 in der Stadt Viersen am linken Niederrhein. Sämtliche Geschäftsbereiche werden von diesem Standort geführt.. Das Unternehmen ist nunmehr im 43. Geschäftsjahr. Im Berichtzeitraum beschäftigte MOStron 42 Mitarbeiter, davon 1 Auszubildende. I. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens Die MOStron Elektronik GmbH ist in drei Geschäftsbereichen aktiv: • Industrie Elektronik • LC Display Vertrieb • Digital Signage Industrie-Elektronik In unserem Kerngeschäftsfeld entwickeln wir in enger Zusammenarbeit mit unseren Kunden industrielle Lösungen für deren individuelle Anforderungen. Die Einsatzbereiche und Produkte sind ausgesprochen vielfältig, es sind elektronischen Baugruppen, Industrie-Computern, digitale Anzeigen für den Maschinenbau, Geräte für den medizinischen Bereich, POS-Displays (" P oint O f S ale") für den Kassenbereich und Displaytechniken für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen. Neben der Entwicklung finden auch die Assemblierung und die Qualitätskontrolle bei uns vor Ort statt, so dass wir in der Lage sind hochwertige Produkte zu fertigen. LC Display Vertrieb In diesem Geschäftsfeld bieten wir unseren Kunden unterschiedliche Lösungen. Zum einen werden kundenspezifische Displays in enger Zusammenarbeit mit unseren Kunden entwickelt, zum anderen vertreiben wir Standard-Displays von asiatischen Herstellern. MOStron bietet dabei die gesamte Bandbreite der aktuellen Technologien (OLED, LCD, TFT, usw.). Digital Signage Unser jüngstes Geschäftsfeld beinhaltet die Entwicklung und Assemblierung von digitalen Informations-Displays in vielfältigen Ausführungen und Größen. Diese werden unter anderem in Konferenzzentren, Gerichten, Universitäten, Hotels, Verwaltungen oder der Wohnungswirtschaft eingesetzt. Wir bieten damit eine zeitgemäße, digitale Lösung zur Weitergabe von Informationen an Besucher, Kunden oder Mieter in den zuvor genannten Einrichtungen. Die Firma MOStron pflegt Geschäftsverbindungen nach China, Taiwan, Korea und Ungarn, welche teilweise annähernd 32 Jahre bestehen. Wir können auf eine Vielzahl von Unternehmen zurückgreifen, die für die Realisierung unserer Projekte und die Produktion der zuvor beschriebenen Produkte notwendig sind. 2. Forschung und Entwicklung (F&E) Sämtliche MOStron-Produkte werden, mit Ausnahme der reinen Handelsware, von uns im Hause entwickelt. Die Entwicklung umfasst das Design, die mechanische und elektronische Konstruktion sowie die Erstellung der für die Produktion notwendigen Unterlagen. Die in 2020 begonnene Entwicklung von zwei Touch Monitoren für den Einsatz in explosionsgefährdeten Umgebungen wurde in 2023 fortgesetzt. Ein Touch Monitor System hat in 2023 die Zertifizierung erhalten. Es werden ca. 4% vom Umsatz in F&E-Projekte investiert. In der F&E-Abteilung arbeiten vier Mitarbeiter. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche branchenbezogene Rahmenbedingungen MOStron zählt mit seinen 43 Unternehmensjahren zu den ältesten Elektronik-Unternehmen in Deutschland und befindet sich unverändert in Familienbesitz. Viele Mitbewerber aus der Gründungszeit sind inzwischen mit anderen Unternehmen verschmolzen oder aus dem Marktgeschehen ausgeschieden. Natürlich muss sich MOStron den Marktbegleitern stellen, doch nur wenige Unternehmen haben ein solch umfangreiches Portfolio an Leistungen. Es ist die Flexibilität, der Service, die Zuverlässigkeit und die Langlebigkeit der Produkte, die eine starke und in der Regel langjährige Kundenbindung erzeugt. 2. Geschäftsverlauf und Lage Auch in Geschäftsjahr 2023 wurde erneut ein Großauftrag in Höhe von 1,4 Mio € erteilt. Die Eventlocation "Hammer Mühle" wurde außergewöhnlich gut gebucht. Sehr schnell konnten alle Wochenenden von April bis Oktober 2023 und 2024 vermietet werden. Zurzeit sind ist die "Hammer Mühle" bis Ende 2025 an allen Wochenenden ausgebucht. a) Ertragslage
b) Finanzlage Die Eigenkapitalquote beträgt 55%. c) Vermögenslage Wesentliche Bilanzposten Aktiva
1. Gesamtaussage Unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage schätzen wir als gut ein. Unsere Umsatz- und Ergebnisentwicklung entspricht unseren Erwartungen. Unser Finanzmanagement begleicht Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist. Forderungen sind innerhalb der Zahlungsziele beglichen worden. Wir konnten im Berichtsjahr bei allen Lieferverbindlichkeiten mit Skontofristen durch kurzfristige Zahlungen Skontoabzüge realisieren. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie die Rückstellungen sind durch liquide Mittel und das Warenlager gedeckt. 2. Ausblick Zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts im April 2024 verzeichnet MOStron einen hohen Auftragsbestand auf Vorjahresniveau. Die geopolitische Lage und die wirtschaftlichen Entwicklungen haben erwartungsgemäß in 2023 zu einem Rückgang der Umsätze auf das Jahresniveau von 2021 geführt. Für das Geschäftsjahr 2024 sehen wir einen Umsatz auf Vorjahresniveau.
Viersen im April 2024 Unterzeichnet Arno Kepp, Geschäftsführer Katrin Camps, Geschäftsführerin BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften aufgestellt. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going concern) aufgestellt. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten Die Herstellungskosten beinhalten auch Zinsen für Fremdkapital, soweit dieses der Finanzierung des Herstellungsvorgangs dient. Der einbezogene Zinsaufwand betrifft nur die Dauer der Herstellung. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Laufzeitvermerk zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenständen Die Forderungen aus L+L betragen 1.199.401,60 Euro (VJ: 649.439,53 Euro) die sonstigen Vermögensgegenstände betragen 30.657,47 Euro (VJ: 15.306,80 Euro) und haben vollumfänglich eine Laufzeit von < 1 Jahr. Anlagespiegel für die einzelnen Posten des AnlagevermögensDie Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen zum Bilanzstichtag belaufen sich auf 405 TEuro und beinhalten ausschließlich Verpflichtungen aus dem Mietvertrag gegenüber eines Betriebsgebäudes sowie sonstige Leasingverpflichtungen für Betriebsmittel. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 675.588,00 Euro (Vorjahr: 845.720,00 Euro). Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen Der Bilanzposten sonstige Rückstellungen beinhaltet im Wesentlichen Rückstellungen für Tantiemen, ausstehende Rechnungen, Erstellung und Prüfung des Jahresabschluss sowie Gewährleistungen und für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen. Die Rückstellungen sind bis auf die Rückstellung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen i.H.v. 3.400 Euro (Vorjahr: 3.400 Euro) kurzfristiger Natur. Latente Steuern Der Saldo der latenten Steuern am Ende des Geschäftsjahres beträgt 23.798,46 Euro. Im Laufe des Geschäftsjahres gab es folgende Änderungen am Saldo der latenten Steuern: 5.144,01 Euro. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Erläuterung der Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung Bei den Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung handelt es sich in Betrag und Art im Einzelnen um: - Aufwendungen für Heizungssanierung (Wärmepumpe) in Höhe von 207.039,66 Euro. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 43,0. Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Arno Kepp und Katrin Camps geführt. Vergütungen der Geschäftsführer Als Vergütung für die geleisteten Tätigkeiten im Berichtsjahr wurden 199.442,10 Euro gewährt. Vorschlag bzw. Beschluss zur ErgebnisverwendungDer Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 99.965,90 - bestehend aus dem Saldo des Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 von EUR 520.571,88 und dem Gewinnvortrag von EUR 229.394,02 bei einer Einstellung in die Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 650.000,00 - auf neue Rechnung vorzutragen. sonstige BerichtsbestandteileUnterschrift der Geschäftsführung
Viersen, den 19.09.2024 gez. Arno Kepp
Viersen, den 19.09.2024 gez. Katrin Camps Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 11.09.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersIch habe den Jahresabschluss der MOStron Elektronik GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der MOStron Elektronik GmbH, Viersen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümer ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resulierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Riskio, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.
Neuss, den 25. Juli 2024 Mockenhaupt, Wirtschaftsprüfer |
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