ABP Racing
GmbH
Dettenhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
70.792,00 |
68.274,00 |
| I.
Sachanlagen |
70.792,00 |
68.274,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
59.237,02 |
47.263,31 |
| I.
Vorräte |
42.060,82 |
36.614,83 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.540,33 |
10.068,32 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.635,87 |
580,16 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.301,63 |
1.049,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
132.330,65 |
116.586,53 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
94.439,99 |
84.326,91 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
1.511,00 |
0,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
59.326,91 |
63.465,91 |
| IV.
Jahresüberschuss |
8.602,08 |
-4.139,00 |
| B.
Rückstellungen |
13.664,00 |
12.988,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
24.226,66 |
19.271,62 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
24.226,66 |
19.271,62 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
132.330,65 |
116.586,53 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 HGB und richtet sich bei der
Bilanzierung und Bewertung nach den Vorschriften der §
242 ff HGB sowie nach den für Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften der §§ 264 ff HGB und den
Vorschriften des GmbHG.
Das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde im
Geschäftsjahr erstmals berücksichtigt. Die
Darstellungs- und Bewertungsstetigkeit nach § 252 Abs.
1 Nr. 6 und § 265 Abs. 2 Nr. 3 HGB gilt bei einer
Änderung der bisherigen Darstellung und der bisher
angewandten Bewertungsmethoden aufgrund der erstmaligen
Anwendung der durch das BilMoG geänderten Vorschriften
gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 1, 2 Halbsatz im
Übergangsjahr nicht. Vorjahreszahlen wurden
entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2, 1. Halbsatz EGHGB nicht
angepasst. Aus der erstmaligen Anwendung der Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften des BilMoG ergab sich kein
nennenswerter Anpassungsbedarf.
Die Gesellschaft beabsichtigt, von den für
kleine Kapitalgesellschaften eingeräumten
Erleichterungen bei der Offenlegung nach § 326 HGB
Gebrauch zu machen.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Diese
basieren auf den üblichen, steuerlich vorgegebenen
Nutzungsdauern, die den betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauern entsprechen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung des Niederstwertprinzips
bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. mit
dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert
angesetzt. Zweifelhafte oder uneinbringliche Forderungen
liegen nicht vor.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
Leistungsansprüche für Zeiträume nach dem
Bilanzstichtag und wurden zeitanteilig mit dem Nennwert
aktiviert.
Das Eigenkapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen für Steuern und ungewisse
Verbindlichkeiten werden in Höhe vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Wegen Geringfügigkeit wurde darauf verzichtet,
passive latente Steuern auszuweisen.
III.
Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Sachanlagen
Die Entwicklung des Anlagevermögens und die
Geschäftsjahresabschreibung ist dem beigefügten
Anlagenspiegel sowie der Entwicklung des
Anlagevermögens zum 31.12.2010 zu entnehmen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
In den Forderungen und sonstigen
Vermögegenständen sind keine Posten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Das
Körperschaftsteuerguthaben für 2010 ist gesondert
ausgewiesen.
Steuerrückstellungen
Lediglich für Gewerbesteuer ist im Berichtsjahr
eine Rückstellung zu bilden.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im
Wesentlichen Rückstellungen für
Archivierungskosten von Unterlagen aufgrund von
Aufbewahrungspflichten, die Tantieme des
Geschäftsführeres und Kosten der Erstellung des
Jahresabschlusses und der Steuererklärungen.
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
hat eine Restlaufzeit unter einem Jahr.
IV.
Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt: Geschäftsführer: Ralf
Welzmüller ( Beruf: Kraftfahrzeugmechaniker )
Gem. § 286 Abs. 4 HGB nimmt die Gesellschaft die
Erleichterungen in Zusammenhang mit der Angabe der
Geschäftsführerbezüge in Anspruch.
Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse
gemäß § 251 HGB i.V. mit § 268 Abs. 7
HGB.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Aus dem mit dem Gesellschafter abgeschlossenen
Pachtvertrag sind Pachtzahlungen von EUR 30.000,00 p.a. zu
leisten.
Vorschlag über die Ergebnisverwendung:
Der Jahresüberschuss beträgt Euro 8.602,08.
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit dem Gesellschafter folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses:
Auf der Gesellschafterversammlung vom 30.6.2011 wurde
der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
V.
Bestätigungsvermerk der
Geschäftsführung
Der Geschäftsführer bestätigt, dass im
Jahresabschluss 2010 alle ihm bekannten
Vermögenswerte, Verpflichtungen und erkennbare Risiken
enthalten sind.
ABP Racing GmbH
Breitwasenring 32, 72135 Dettenhausen
Dettenhausen, den 30.06.2011
( gez. Ralf Welzmüller, Geschäftsführer
)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011 festgestellt.
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