Regionalwerk Remstal Verwaltungs-GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Torsten Dr. Briegel seit 5.7.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Remstalwerk Netzgesellschaft GmbHRemshaldenJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtI. Rahmenbedingungen und Geschäftsentwicklung 1. Allgemeines Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Errichtung, der Betrieb, die Instandhaltung, der Ausbau und die Verpachtung von Infrastrukturnetzen und -anlagen für Strom sowie die damit in Zusammenhang stehenden Werk- und Dienstleistungen in den Gemeinden Kernen, Remshalden, Urbach und Winterbach. Des Weiteren erbringt die Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH Dienstleistungen für die Remstalwerk GmbH & Co. KG. Die Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH hat das Stromverteilnetz von der Netze BW GmbH zum 1. Januar 2017 übernommen. Der Ausbau und der Betrieb des Stromverteilnetzes in den vier Konzessionsgemeinden ist für die Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH ein elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge. Oberster Anspruch und Ziel sind es, den Betrieb der Energienetze technisch und wirtschaftlich so zu organisieren, dass die Versorgungssicherheit für die Bevölkerung jederzeit und wirtschaftlich vertretbar gewährleistet ist. Mit der Remstalwerk GmbH & Co. KG besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. 2. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Das Unternehmen wird nach betriebswirtschaftlichen Parametern gesteuert. Dabei wird auf eine nachhaltige Stabilität der Finanzstrukturen geachtet. Zur Beurteilung der Ertragsentwicklung wird die Kennzahl der Eigenkapitalrentabilität und das EBIT herangezogen. Im Jahr 2023 wurde ein Betriebsergebnis in Höhe von 174.468 € erzielt. Die Eigenkapitalrentabilität beträgt im Geschäftsjahr 2023 (vor Steuern): 0,8% Das Betriebsergebnis liegt im Geschäftsjahr 2023 bei 175 T€ und somit unter Plan (365 T€). 3. Geschäftsverlauf im Berichtsjahr Der Stromnetzkauf in den vier Gemeinden konnte am 30. Juli 2015 mit der Netze BW GmbH zum Abschluss gebracht werden. Leider konnten die Entflechtungsmaßnahmen nicht planmäßig im Jahr 2015 durchgeführt werden. Der Netzübergang erfolgte erst zum 1. Januar 2017. Deshalb ist die Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH in der zweiten und dritten Regulierungsperiode an die mit der Netze BW vereinbarte Übertragung von Erlösobergrenzen für die zweite und dritte Regulierungsperiode gebunden. Für die vierte Regulierungsperiode wurde erstmalig ein eigener Antrag für die Teilnahme an der Kostenprüfung nach dem vereinfachten Verfahren bei der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg gestellt. Der Betrieb des Stromnetzes erfolgt durch eigenes Personal der Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH. Die Netzführung erfolgt durch die Albwerk GmbH & Co. KG. Die Unterhaltung der Mittelspannungs-Freileitung erfolgt durch die Omexom GA Süd GmbH. Für Teile der kaufmännischen Betriebsführung besteht seit dem 1. Januar 2017 ein Dienstleistungsvertrag mit der Alb-Elektrizitätswerk Geislingen Steige eG. Das Geschäftsjahr 2023 weist einen Gewinn vor Ergebnisabführung in Höhe von 26.102 € und nach Ergebnisabführung an die Remstalwerk GmbH & Co. KG ein ausgeglichenes Ergebnis von 0,00 € aus. II. Vermögens- und Finanzlage Die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft ist geordnet. Zum 31. Dezember 2023 beträgt das Eigenkapital der Gesellschaft 22.498 T€. Zum 31. Dezember 2023 beträgt der Finanzmittelbestand 443 T€. Das Anlagevermögen beträgt 31.676 T€. Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme liegt bei 89 %. Das Umlaufvermögen in Höhe von rund 3.924 T€ besteht im Teilbetrag von rund 443 T€ aus Guthaben bei Kreditinstituten, im Teilbetrag von 3.121 T€ aus Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sowie aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie in Arbeit befindlichen Aufträgen in Höhe von rund 360 T€. Die Eigenkapitalquote liegt bei 63 %. In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von rund 3.526 T€ enthalten. III. Ertragslage 1. Stromnetz Die im Netzgebiet der Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH aufgenommene Strommenge liegt bei 157.133.811 kWh (Vorjahr: 165,9 GWh). Die an Endkunden abgegebene Strommenge beträgt 149.831.675 kWh (Vorjahr: 162,2 GWh). Die rechnerischen Übertragungsverluste betragen 4,65 % (Vorjahr 2,24 %). Im Laufe des Berichtsjahres haben 2.110 EEG- und 83 KWKG-Anlagen und 4 Sonstige Anlagen ihren Strom in Höhe von 41.459.049 kWh (Vorjahr: 32,2 GWh) ins Stromnetz eingespeist. Die Einspeisung aus EEG-Anlagen stieg auf 39.838.276 kWh und somit um 29,5 %. Der Anteil des EEG-Stroms am gesamten Netzaufkommen beträgt 25,4 %.
Im Berichtsjahr wurden 2.606 T€ investiert. Im Einzelnen wurden 77 T€ in Software, 11 T€ in Betriebsgebäude und Grundstücke, 2.075 T€ ins Leitungsnetz, 272 T€ in Betriebs- und Geschäftsausstattung (überwiegend Stromzähler und Fahrzeuge) und 170 T€ in Bau befindliche Anlagen investiert. Im Rahmen von Dienstleistungsverträgen wurden kaufmännische Aufgaben durch die Alb-Elektrizitätswerk Geislingen-Steig eG sowie die Netzführung durch die Albwerk GmbH & Co. KG erbracht. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten überwiegend Fremdleistungen. Die Umsatzerlöse zzgl. Bestandsveränderungen, aktivierte Eigenleistungen sowie sonstige Erträge abzüglich Materialaufwand ergaben ein Rohergebnis in Höhe von 4.316 T€. Die Abschreibungen betrugen 1.772 T€. Die Personalkosten betrugen 1.604 T€ und der sonstige Betriebsaufwand 765 T€. Einen negativen Einfluss auf das Betriebsergebnis hatten die weiterhin hohen Aufwendungen für den Einbau moderner Messeinrichtungen, der überplanmäßige Rückgang des Netzaufkommens, die hohen Aufwendungen für Verlustenergie sowie die über den aktuellen Marktpreisen liegenden Vergütung von Lieferanten für Mehrmengen im Rahmen der Strombilanzierung. Während im Vorjahr hieraus noch ein positiver Ergebniseffekt erzielt werden konnte, wirkten sich hier im Geschäftsjahr 2023 die deutlich gefallenen Marktpreise negativ aus. 2. Personal- und Sozialbereich Zum 31. Dezember 2023 beschäftigte die Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH einen Geschäftsführer, einen Prokuristen sowie neunzehn Mitarbeiter. IV. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Der Umfang der Netznutzung und die hieraus erzielten Nutzungsentgelte sind im Geschäftsjahr 2023 geringer als geplant ausgefallen. Grund hierfür sind neben witterungs und konjunkturbedingten Nachfrageschwankungen vor allem der politisch gewünschte Ausbau von PV-Dachflächenanlagen, welche von Haushalten und Unternehmen zur Eigenversorgung genutzt werden. Dieser Effekt wird im Rahmen der Regulierung in den Folgejahren ausgeglichen. Abweichungen zwischen geplanter und tatsächlicher Netznutzung können im Geschäftsjahr zu deutlichen Abweichungen in der Ergebnis- und Liquiditätsplanung führen. Die kurzfristig im Dezember 2023 erfolgte, starke Erhöhung der vorgelagerten Netznutzungsentgelte aufgrund des Wegfalls des Bundeszuschusses in Höhe von 5,5 Mrd. € aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds für die Übertragungsnetzbetreiber hat dieses Risiko weiter erhöht. Wie bereits im Geschäftsjahr 2022 haben die Umsätze der Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH aus der Netznutzung die festgelegte Erlösobergrenze im Geschäftsjahr 2023 unterschritten. Die aufgetretenen Mindererlöse können im Rahmen des Regulierungskontos nach § 5 ARegV erst im Laufe der kommenden drei Jahre wieder aufgeholt werden. Auch in den Folgejahren wird sich die Prognose zum Umfang der Netznutzung als herausfordernd darstellen. Die Gewährleistung einer sicheren Energieversorgung kann unter anderem an der Häufigkeit und Dauer von Netzausfällen bemessen werden. Wir haben das Ziel, eine sichere und unterbrechungsfreie Versorgung zu gewährleisten und somit Netzausfälle zu vermeiden beziehungsweise schnellstmöglich zu beheben. Zentrale Aufgabe unserer Netzgesellschaft ist die Weiterentwicklung und der Betrieb unserer Netzinfrastruktur. Wir investieren in hohem Umfang in Instandhaltung und Modernisierung. Darüber hinaus erfordert der Ausbau der erneuerbaren Energien umfassende Investitionen in den Ausbau und die Digitalisierung der Netzinfrastruktur. Der erwarteten Elektrifizierung im Mobilitätssektor durch Elektrofahrzeuge, im Bereich Wärmeversorgung durch Wärmepumpen sowie der stark steigenden dezentralen, volatilen Einspeisung von Erneuerbare-Energien-Anlagen begegnen wir trotz der herausfordernden regulatorischen Rahmenbedingungen mit hohen Investitionen in unsere Verteilnetze. Die Remstalwerk Netzgesellschaft beabsichtigt daher auch in den kommenden Jahren die Durchführung von Investitionen, deren Höhe weit über der bilanziellen Abschreibung des Anlagevermögens liegt. Die Ausfallzeiten des Netzes durch Versorgungsunterbrechungen haben sich im Geschäftsjahr 2023 deutlich verbessert. Die Kennzahl SAIDI EnWG (System Average Interruption Duration Index) lag bei 1,47 Minuten. Der Bundesdurchschnitt lag nach Angaben der Bundesnetzagentur im Jahr 2022 bei 12,2 Minuten. Die Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH hat ab der vierten Regulierungsperiode allerdings zum vereinfachten Ver fahren optiert, daher wird kein Bonus im Qualitätselement anfallen. Die Remstalwerk Netzgesellschaft befand sich im Jahr 2023 im fünften und damit letzten Jahr der 3. Regulierungsperiode. Für die vierte Regulierungsperiode (2024 - 2028) wurde erstmals ein eigener Antrag auf Ermittlung einer Erlösobergrenze gestellt. Im Rahmen der Kostenprüfung der Landesregulierungsbehörde werden nur betriebsnotwendige Kosten genehmigt, die denen eines effizienten und strukturell vergleichbaren Netzbetreibers entsprechen. Für die weitere Entwicklung der Erlösobergrenze der nächsten Regulierungsperiode ist das Ergebnis der Kostenprüfung von elementarer Bedeutung und wird ab dem Jahr 2024 die eigenen Kosten des Netzbetriebs widerspiegeln. Zum Zeitpunkt der Berichterstellung liegen noch keine Ergebnisse der Kostenprüfung durch die Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg vor. Aufgrund der anhaltend hohen inflationsgetriebenen Kostensteigerungen besteht das Risiko, dass in den nächsten Jahren die Kosten für Fremdleistungen und Personal stärker steigen werden als die Ansätze, welche für diese in der Erlösobergrenze enthaltenen sind. Zusätzlich besteht das Risiko, dass die Landesregulierungsbehörde nur ein Teil der Kosten anerkennt und hieraus eine weitere Ergebnisbelastung resultiert. Die Eigenkapitalzinssätze Strom und Gas für die 4. Regulierungsperiode wurden am 27. Oktober 2021 im Amtsblatt der BNetzA veröffentlich und betragen 5,07 % (bisher lag dieser bei 6,91%) für Neuanlagen und 3,51 % (bisher 5,12 %) für Altanlagen. Die neuen Zinssätze gelten ab der vierten Regulierungsperiode. Diese beginnt für Stromnetzbetreiber im Kalenderjahr 2024. Aus Sicht der Netzbetreiber gefährdet dieses Zinsniveau die Leistungs- und Investitionstätigkeit der Netzbetreiber und damit eine erfolgreiche Energiewende. Eine Vielzahl von Netzbetreibern, wie auch die Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH, hat Beschwerde gegen die Festlegung eingelegt. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Höhe der Eigenkapitalverzinsung für Bestandsanlagen wird in den kommenden Monaten erwartet. Erfreulicherweise hat die Bundesnetzagentur im abgelaufenen Geschäftsjahr die Methodik für die Festlegung der EK-Verzinsung für Neuinvestitionen während der 4. Regulierungsperiode angepasst. Hieraus resultiert eine Erhöhung der Eigenkapitalverzinsung für Neuinvestitionen im Jahr 2024 von aktuell 5,07 % auf 7,09 %. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat im Mai 2022 die Allgemeinverfügung zum Rollout intelligenter Messsysteme (MSys) vom Februar 2020 zurückgenommen. Deren Rechtmäßigkeit war infrage gestellt worden. Im Jahr 2022 wurde durch die Bundesregierung festgelegt, dass das Messstellenbetriebsgesetz neu ausgestaltet wird. Mit dem im Mai 2023 in Kraft getretenen Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende soll eine Beschleunigung des Einbaus intelligenter Strommesssysteme (Smart-Meter) erfolgen. Für die Messstellenbetreiber bestehen verbindliche Einbauziele bis zum Jahr 2030. Ab 2025 ist der Einbau von intelligenten Messsystemen für Haushalte mit einem Stromverbrauch von über 6.000 kWh p.a. oder einer PV-Anlage mit einer Leistung von über 7 kWp verpflichtend. Bis 2030 müssen diese Abnahmestellen mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein. Darüber hinaus wurde die Kostenverteilung nun für die Nutzer intelligenter Messsysteme attraktiver gestaltet, was den Anreiz zu deren freiwilligen Einbau erhöht. Es bestehen zur Zeit keine Risiken, die den Bestand der Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH gefährden. V. Ausblick Für das Jahr 2024 sind hohe Investitionen in das Stromverteilnetz im Gebiet der Gemeinden Kernen, Remshalden, Urbach und Winterbach sowie ein mittlerer Betrag für den Umbau des Verwaltungsgebäudes geplant. Nach der derzeitigen Planung wird mit einer Investitionssumme in Höhe von rund 3.344 T€ gerechnet. Für das Geschäftsjahr 2024 wurde im Wirtschaftsplan 2024 mit einem Betriebsergebnis (EBIT) von 913 T€ geplant.
Remshalden, 10. Mai 2024 Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH Dr. Torsten Briegel, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH hat ihren Sitz in Remshalden und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart (HRB 755163). II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft § 267 Abs. 2 HGB auf. Die Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts erfolgten nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß Vorgabe des Gesellschaftsvertrages. Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang sowie den Lagebericht. Der Ausweis der Erzeugungs- und Bezugsanlagen, Umspannstationen und Leitungsnetze bei den Sachanlagen wurde aufgrund der konzerneinheitlichen Darstellung zum Posten Technische Anlagen zusammengefasst. Die Vorjahreszahlen wurden zur besseren Vergleichbarkeit angepasst. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit überwiegend zu Gunsten der Angabe im Anhang ausgeübt. III. Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der Restnutzungsdauer bzw. voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt. Die unter Vorräte erfassten Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe wurden mit den fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungskosten angesetzt. Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände sowie das Bankguthaben wurden mit dem Nennwert angesetzt. Die Pauschalwertberichtung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beträgt 1% (Vorjahr 5%). Die Investitionszuschüsse wurden über 20 Jahre aufgelöst. Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. IV. Angaben zu § 6b Abs. 2 EnWG Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 2 HGB betreffen Dienstleistungen von der Alb-Elektrizitätswerk Geislingen-Steige eG über 390 T€ (Vorjahr: 352 T€) und Dienstleistungen von der Remstalwerk GmbH & Co. KG über 106 T€ (Vorjahr: 202 T€). V. Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von:
VI. Sonstige Angaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es ergeben sich in Höhe von 1.595.000,00 € sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten sind. Hiervon entfallen 150.000,00 € auf Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Für vertraglich fixierte Stromeinkäufe bei Lieferanten (Netzverluste) bestehen folgende Verpflichtungen:
2. Arbeitnehmer Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter betrug 19,75 (Vorjahr 20,5). 3. Gesellschafter der Gesellschaft Remstalwerk GmbH & Co. KG 4. Abschlussprüferhonorar Das von den Abschlussprüfern für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB in Höhe von 9.800,00 € entfällt in vollem Umfang auf die Abschlussprüfungsleistungen. 5. Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. 6. Ergebnisverwendung Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 26.102,16 €. Gemäß Ergebnisabführungsvertrag wird das Ergebnis an die Remstalwerk GmbH & Co. KG abgeführt. 7. Geschäftsführer Gabriele Laxander, Waldkirch, im Hauptberuf Geschäftsführerin der Remstalwerk GmbH & Co. KG (bis 31.05.2023) Dr. Torsten Briegel, Aalen, im Hauptberuf Geschäftsführer der Remstalwerk GmbH & Co. KG (ab 10.05.2023) Für die Angaben der laufenden Geschäftsführerbezüge wurde Gebrauch von § 286 Abs. 4 HGB gemacht. 8. Mitzugehörigkeitsvermerke
Remshalden, den 08. April 2024 Der Geschäftsführer Dr. Torsten Briegel Feststellung des Jahresabschlusses 2023 Der Jahresabschluss 2023 wurde in der Gesellschafterversammlung am 11.07.2024 genehmigt. Dem Geschäftsführer wurde Entlastung erteilt. Gesellschafterversammlung Entwicklung des Anlagevermögens
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, ein schließlich der Dar stellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Dar über hinaus haben wir den Lagebericht der Remstalwerk Netzgesell schaft GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) fest gestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufs pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu er teilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren einen kritische Grundhaltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob ei ne wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023, ein gehalten hat. Dar über hin aus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Messstellenbetrieb nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG so wie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die bei gefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz(IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durch geführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards:Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis(IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können."
Aachen, den 10. Mai 2024 DR.
NEUMANN UND PARTNER MBB
Breuer, Wirtschaftsprüfer Gatz, Wirtschaftsprüfer Tätigkeitsabschluss gemäß § 6b Absatz 3 EnWG -Elektrizitätsverteilung-Allgemeines Nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG), letztmals geändert am 05.02.2024 mit Wirkung zum 08.02.2024, haben vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen im Sinne des § 3 Nr. 38 EnWG, einschließlich rechtlich selbständiger Unternehmen, die zu einer Gruppe verbundener Elektrizitätsunternehmen gehören und mittelbar oder unmittelbar energiespezifische Dienstleistungen erbringen und rechtlich selbständige Netzbetreiber nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG jeweils getrennte Konten zu führen und für jede ihrer Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 EnWG einen gesonderten Tätigkeitsabschluss aufzustellen. Hierbei ergeben sich für die Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH die Tätigkeitsbereiche Elektrizitätsverteilung und Moderner und intelligenter Messstellenbetrieb. Für jeden Tätigkeitsbereich wird eine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (Tätigkeitsabschluss) gemäß den Anforderungen des § 6b Absatz 3 EnWG erstellt. Im Hinblick auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie den angewandten Abschreibungsmethoden, die dem Tätigkeitsabschluss zugrunde gelegt wurden, verweisen wir auf die Angaben im Anhang des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 der Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH. Die Geschäftsfelder der Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH umfassen: Netzbetrieb inklusive Pachnetz Buoch Nebengeschäfte Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme Grundsätzlich verwendete Verteilungsschlüssel Personalschlüssel Umsatzschlüssel Monteurschlüssel Zählerschlüssel Die genannten Schlüssel finden immer dann Anwendung, wenn nach direkter Zuordnung bei einzelnen Positionen Restposten verbleiben oder nur eine mittelbare Sachbezogenheit zu den einzelnen Aktivitäten besteht. Die Trennung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt über die Kostenstellenrechnung. Die Kostenstellenhierarchie bildet dabei die einzelnen Tätigkeiten ab. Soweit eine direkte Zuordnung der Kostenstellen zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich ist, erfolgt die Zuordnung durch eine geeignete Schlüsselung der Kostenstellen. Tätigkeitsabschluss Bilanz Elektrizitätsverteilung Tätigkeitsbilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Aktivitäten Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2023
Erläuterung der Tätigkeits-Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände Die Buchwerte der immateriellen Vermögensgegenstände wurden entsprechend der Zugehörigkeit direkt auf die Geschäftsfelder zugerechnet, eine Schlüsselung erfolgte nicht. II. Sachanlagen Die Buchwerte der Sachanlagen wurden entsprechend der Zugehörigkeit direkt auf die Geschäftsfelder zugerechnet, eine Schlüsselung erfolgte nicht. B. Umlaufvermögen I. Vorräte Die Buchwerte der aus Verbrauchsmaterialien bestehenden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden entsprechend dem tatsächlich zum Bilanzstichtag vorhandenen Bestand direkt dem Geschäftsfeld "Netz" sachgerecht zugeordnet. II. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Der Buchwert der Forderungen setzt sich zusammen:
Die Zuordnung der Forderungen zu den Geschäftsfeldern wird anhand der in der Buchhaltung geführten offenen Posten (Nebenbuchhaltung) direkt vorgenommen. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden soweit nicht direkt zuordenbar anhand des Umsatzsteuerschlüssels auf die Geschäftsfelder verteilt. III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Der Buchwert der liquiden Mittel wurde entsprechend des Umsatzschlüssels auf die Geschäftsfelder "Netz", "Nebengeschäfte" und "Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme" sachgerecht geschlüsselt. Die Schlüsselung entspricht damit dem in der Gewinn- und Verlustrechnung auf "sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" angewandten Schlüssel. Passiva A. Zugeordnetes Eigenkapital Das Eigenkapital wird soweit möglich direkt zugeordnet, ansonsten geschlüsselt. B. Investitionszuschüsse Der Buchwert der Investitionszuschüsse wurde direkt und sachgerecht dem Geschäftsfeld "Netz" zugeordnet, da die hierunter ausgewiesenen Investitionszuschüsse sämtlich für den Bereich Elektrizitätsverteilung gewährt wurden. C. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen Die Sonstigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für Personalkosten (im wesentlichen Urlaub, Überstunden, Berufsgenossenschaft), die entsprechend dem Personalkostenschlüssel und damit analog der Verteilung des Lohn- und Gehaltsaufwandes in der Gewinn- und Verlustrechnung sachgerecht verteilt wurden. Der Betrag der übrigen Rückstellungen wurde (im Wesentlichen Buchführungs-, Prüfungs- und Offenlegungskosten) entsprechend dem Umsatzschlüssel verteilt. Der verbleibende Betrag (im Wesentlichen Mehr-/Mindermengen, EEG-Jahresausgleich), wurde verursachungsgerecht direkt auf die jeweiligen Geschäftsfelder zugeordnet. D. Verbindlichkeiten Der Buchwert der Verbindlichkeiten setzt sich zusammen aus:
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Der Buchwert wurde der Bankdarlehen wurde direkt zugeordnet. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Der Buchwert wurde entsprechend den zugrunde liegenden Verbindlichkeiten verursachungsgerecht auf die Geschäftsfelder "Netz", "Nebengeschäfte" und "mMe und iMsys" zugeordnet. Der nicht direkt zuzuordnende Betrag wurde sachgerecht mit dem Allgemeinen Verwaltungsschlüssel zugeordnet. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter Der Buchwert der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter wurde direkt zugeordnet. Sonstige Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer mit dem Umsatzschlüssel verteilt. Die restlichen sonstigen Verbindlichkeiten wurden direkt zugeordnet. Gewinn- und Verlustrechnung Die Kostenstellen-Hierarchie gliedert sich wie folgt:
Die Geschäftsfelder "Netz", "Nebengeschäfte" und "Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme" und "Pachtnetz Buoch" sind Endkostenstellen im Sinne von Hauptkostenstellen. Buchungen auf diese Bereiche sind direkt den Geschäftsfeldern zugeordnet (primäre Werte), ausgenommen "Netz-Monteure" und "Messstellenbetrieb + Messung" (siehe unten). Die im "Umzulegenden Bereich" dargestellten Kostenstellen stellen Hilfskostenstellen dar. Buchungen innerhalb dieser Bereiche werden durch einen Umlageschlüssel auf die Geschäftsfelder verteilt (sekundäre Werte). Umzulegender Bereich Der umzulegende Bereich beinhaltet insbesondere die Aufwendungen für die allgemeine Verwaltung (inkl. Geschäftsführung), Dienstleistungen der Alb-Elektrizitätswerk Geislingen-Steige eG und der Stadtwerke Schorndorf GmbH, Gebäudekosten für den Stützpunkt Remshalden, Auftragsabrechnung/Einkauf/Materialwirtschaft/Lager sowie neutrale, nicht dem Unternehmenszweck zuzuordnende Aufwendungen und Erlöse/Erträge. Die Schlüsselung dieser Aufwendungen und Erlöse/Erträge erfolgt auf Basis des Umsatzschlüssels (Grundlage sind die den Geschäftsfeldern zugeordneten Umsatzerlöse im Geschäftsjahrs). Netz-Monteure Die Netz-Monteure sind direkt dem Netz zugeordnet. Neben den Tätigkeiten für das Netz erbringen diese aber auch Dienstleistungen für die Nebengeschäfte. Die Umlage der Netz-Monteure erfolgt daher ausgehend von den für die einzelnen Geschäftsfelder im Geschäftsjahr geleisteten Arbeitsstunden. Messstellenbetrieb + Messung Die Kostenstelle "Messstellenbetrieb + Messung" ist direkt dem Netz zugeordnet. Neben den Tätigkeiten für das Netz erbringt diese aber auch Dienstleistungen für die Kostenstelle "Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme". Die Umlage der Kostenstelle "Messstellenbetrieb + Messung" erfolgt daher anhand der Anzahl der eingebauten Zählertypen je Geschäftsfeld. Umgelegt wird aber nur der Personalaufwand. Alle anderen Aufwendungen und Erlöse/Erträge sind bereits direkt auf die Kostenstellen gebucht. Erklärung des gesetzlichen Vertreters Der Tätigkeitsabschluss ist nach den Vorschriften des § 6b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.
Remshalden, den 10. Mai 2024 Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH Dr. Torsten Briegel Tätigkeitsabschluss gemäß § 6b Absatz 3 EnWG -Moderner und intelligenter Messstellenbetrieb-Allgemeines Nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG), letztmals geändert am 05.02.2024 mit Wirkung zum 08.02.2024, haben vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen im Sinne des § 3 Nr. 38 EnWG, einschließlich rechtlich selbständiger Unternehmen, die zu einer Gruppe verbundener Elektrizitätsunternehmen gehören und mittelbar oder unmittelbar energiespezifische Dienstleistungen erbringen und rechtlich selbständige Netzbetreiber nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG jeweils getrennte Konten zu führen und für jede ihrer Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG einen gesonderten Tätigkeitsabschluss aufzustellen. Hierbei ergeben sich für die Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH die Tätigkeitsbereiche Elektrizitätsverteilung und Moderner und intelligenter Messstellenbetrieb. Für jeden Tätigkeitsbereich wird eine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (Tätigkeitsabschluss) gemäß den Anforderungen des § 6b Absatz 3 EnWG erstellt. Im Hinblick auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie den angewandten Abschreibungsmethoden, die dem Tätigkeitsabschluss zugrunde gelegt wurden, verweisen wir auf die Angaben im Anhang des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 der Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH. Die Geschäftsfelder der Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH umfassen: Netzbetrieb inklusive Pachnetz Buoch Nebengeschäfte Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme Grundsätzlich verwendete Verteilungsschlüssel Personalschlüssel Umsatzschlüssel Monteurschlüssel Zählerschlüssel Die genannten Schlüssel finden immer dann Anwendung, wenn nach direkter Zuordnung bei einzelnen Positionen Restposten verbleiben oder nur eine mittelbare Sachbezogenheit zu den einzelnen Aktivitäten besteht. Die Trennung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt über die Kostenstellenrechnung. Die Kostenstellenhierarchie bildet dabei die einzelnen Tätigkeiten ab. Soweit eine direkte Zuordnung der Kostenstellen zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich ist, erfolgt die Zuordnung durch eine geeignete Schlüsselung der Kostenstellen. Tätigkeitsabschluss Moderner und intelligenter Messstellenbetrieb Tätigkeitsbilanz zum 31. Dezember 2023
Aktivitäten Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2023
Erläuterung der Tätigkeits-Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände Die Buchwerte der immateriellen Vermögensgegenstände wurden entsprechend der Zugehörigkeit direkt auf die Geschäftsfelder zugerechnet, eine Schlüsselung erfolgte nicht. II. Sachanlagen Die Buchwerte der Sachanlagen wurden entsprechend der Zugehörigkeit direkt auf die Geschäftsfelder zugerechnet, eine Schlüsselung erfolgte nicht. B. Umlaufvermögen I. Vorräte Die Buchwerte der aus Verbrauchsmaterialien bestehenden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden entsprechend dem tatsächlich zum Bilanzstichtag vorhandenen Bestand direkt dem Geschäftsfeld "Netz" sachgerecht zugeordnet. II. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Der Buchwert der Forderungen setzt sich zusammen:
Die Zuordnung der Forderungen zu den Geschäftsfeldern wird anhand der in der Buchhaltung geführten offenen Posten (Nebenbuchhaltung) direkt vorgenommen. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden soweit nicht direkt zuordenbar anhand des Umsatzsteuerschlüssels auf die Geschäftsfelder verteilt. III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Der Buchwert der liquiden Mittel wurde entsprechend des Umsatzschlüssels auf die Geschäftsfelder "Netz", "Nebengeschäfte" und "Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme" sachgerecht geschlüsselt. Die Schlüsselung entspricht damit dem in der Gewinn- und Verlustrechnung auf "sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" angewandten Schlüssel. Passiva A. Zugeordnetes Eigenkapital Das Eigenkapital wird soweit möglich direkt zugeordnet, ansonsten geschlüsselt. B. Investitionszuschüsse Der Buchwert der Investitionszuschüsse wurde direkt und sachgerecht dem Geschäftsfeld "Netz" zugeordnet, da die hierunter ausgewiesenen Investitionszuschüsse sämtlich für den Bereich Elektrizitätsverteilung gewährt wurden. C. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen Die Sonstigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für Personalkosten (im wesentlichen Urlaub, Überstunden, Berufsgenossenschaft), die entsprechend dem Personalkostenschlüssel und damit analog der Verteilung des Lohn- und Gehaltsaufwandes in der Gewinn- und Verlustrechnung sachgerecht verteilt wurden. Der Betrag der übrigen Rückstellungen wurde (im Wesentlichen Buchführungs-, Prüfungs- und Offenlegungskosten) entsprechend dem Umsatzschlüssel verteilt. Der verbleibende Betrag (im Wesentlichen Belastungsausgleich KWKG, §19 NEV-Umlage, vermiedene Netznutzung und Regulierungskonto), wurde verursachungsgerecht direkt auf die jeweiligen Geschäftsfelder zugeordnet. D. Verbindlichkeiten Der Buchwert der Verbindlichkeiten setzt sich zusammen aus:
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Der Buchwert wurde entsprechend den zugrunde liegenden Verbindlichkeiten verursachungsgerecht auf die Geschäftsfelder "Netz", "Nebengeschäfte" und "mMe und iMsys" zugeordnet. Der nicht direkt zuzuordnende Betrag wurde sachgerecht mit dem Allgemeinen Verwaltungsschlüssel zugeordnet. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter Der Buchwert der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter wurde direkt zugeordnet. Sonstige Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer mit dem Umsatzschlüssel verteilt. Die restlichen sonstigen Verbindlichkeiten wurden direkt zugeordnet. Gewinn- und Verlustrechnung Die Kostenstellen-Hierarchie gliedert sich wie folgt:
Die Geschäftsfelder "Netz", "Nebengeschäfte" und "Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme" und "Pachnetz Buoch" sind Endkostenstellen im Sinne von Hauptkostenstellen. Buchungen auf diese Bereiche sind direkt den Geschäftsfeldern zugeordnet (primäre Werte), ausgenommen "Netz-Monteure" und "Messstellenbetrieb + Messung" (siehe unten). Die im "Umzulegenden Bereich" dargestellten Kostenstellen stellen Hilfskostenstellen dar. Buchungen innerhalb dieser Bereiche werden durch einen Umlageschlüssel auf die Geschäftsfelder verteilt (sekundäre Werte). Umzulegender Bereich Der umzulegende Bereich beinhaltet insbesondere die Aufwendungen für die allgemeine Verwaltung (inkl. Geschäftsführung), Dienstleistungen der Alb-Elektrizitätswerk Geislingen-Steige eG und der Stadtwerke Schorndorf GmbH, Gebäudekosten für den Stützpunkt Remshalden, Auftragsabrechnung/Einkauf/Materialwirtschaft/Lager sowie neutrale, nicht dem Unternehmenszweck zuzuordnende Aufwendungen und Erlöse/Erträge. Die Schlüsselung dieser Aufwendungen und Erlöse/Erträge erfolgt auf Basis des Umsatzschlüssels (Grundlage sind die den Geschäftsfeldern zugeordneten Umsatzerlöse im Geschäftsjahrs). Netz-Monteure Die Netz-Monteure sind direkt dem Netz zugeordnet. Neben den Tätigkeiten für das Netz erbringen diese aber auch Dienstleistungen für die Nebengeschäfte. Die Umlage der Netz-Monteure erfolgt daher ausgehend von den für die einzelnen Geschäftsfelder im Geschäftsjahr geleisteten Arbeitsstunden. Messstellenbetrieb + Messung Die Kostenstelle "Messstellenbetrieb + Messung" ist direkt dem Netz zugeordnet. Neben den Tätigkeiten für das Netz erbringt diese aber auch Dienstleistungen für die Kostenstelle "Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme". Die Umlage der Kostenstelle "Messstellenbetrieb + Messung" erfolgt daher anhand der Anzahl der eingebauten Zählertypen je Geschäftsfeld. Umgelegt wird aber nur der Personalaufwand. Alle anderen Aufwendungen und Erlöse/Erträge sind bereits direkt auf die Kostenstellen gebucht. Erklärung des gesetzlichen Vertreters Der Tätigkeitsabschluss ist nach den Vorschriften des § 6b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.
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