Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 24202
Eingetragen
9.12.2003
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieArchitekturbüros für Garten- und LandschaftsgestaltungErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Gegenstand
Die Beratung zu, die Installation und Durchführung von Projekten im Auftrag für Dritte, teils als Subunternehmer, Dienstleistungen im Bereich Veranstaltungstechnik, Beratungsleistungen bei technischen Fragen und Handel mit technischen Produkten in diesem Bereich und Geschäfte jeder Art, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen sowie die Beteiligung, der Erwerb, die Pacht und die Vertretung von anderen gleichartigen Unternehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Martin Reiser
seit 6.9.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Martin Reiser
Dettenhausen
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

klangdesign GmbH

Dettenhausen

(vormals: Stuttgart)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

5.149,00

2.509,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

2.835,50

1.635,30

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

15.529,04

9.866,32

III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

1.680,55

15.466,48

C. Rechnungsabgrenzungsposten

109,13

181,90

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

11.664,25

35.031,18

Summe Aktiva

36.967,47

64.690,18



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Verlustvortrag (./.)

./. 60.031,18

./. 53.402,06

III. Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag (./.)

23.366,93

./. 6.629,12

nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

11.664,25

35.031,18

B. Rückstellungen

7.028,80

4.139,65

C. Verbindlichkeiten

29.938,67

60.550,53

Summe Passiva

36.967,47

64.690,18

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte gemäß den §§ 242 ff. und 264 ff. HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG. Die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009 geänderten Vorschriften wurden erstmals zum 1. Juni 2010 angewandt. Vom Wahlrecht des Art. 67 Abs. 4 S. 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 264 Abs. 1, 266 Abs. 1, 274a Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 5, 288 Abs. 1 und 326 HGB wurde Gebrauch gemacht. Ein Lagebericht wurde nicht aufgestellt.

Die unter Berücksichtigung der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz geänderten handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften zum 1. Juli 2010 erstellte Eröffnungsbilanz führte zu keinen Abweichungen gegenüber der Vorjahresschlussbilanz.

Die Gliederungen sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Darstellung der Bilanz erfolgte vor Ver­wen­dung des Jahresergebnisses. Einschränkungen hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Beträge mit jenen des Vorjahrs ergeben sich nicht.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Die Gesellschaft hat ein abweichendes Geschäftsjahr, welches sich vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahrs erstreckt.

B. Besondere Hinweise

Zum 30. Juni 2011 weist die Bilanz in Höhe von Euro 11.664,25 einen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" aus. Dem Fortbestand der Gesellschaft steht dies jedoch aufgrund des mit dem Gesellschafter bezüglich dessen gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen gegen die Gesellschaft vereinbarten Rangrücktritts hinter die Forderungen aller gegenwärtigen und zukünftigen anderen Gläubiger im Rang hinter die Forderungen nach § 39 Abs. 1 InsO nicht entgegen.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte dementsprechend gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit.

C. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die angewandten und, trotz der erstmaligen Anwendung der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009 geänderten Vorschriften im Geschäftsjahr 2010/11, gegenüber dem Vorjahr weitgehend unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit handelsrechtlich zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen berücksichtigt.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet. Saldierungen erfolgten nicht. Bewertungseinheiten nach § 254 HGB waren nicht zu bilden.

Anlagevermögen

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Berechnung der Abschreibungen erfolgte nach der linearen Methode. Für Zu- und Abgänge wurden die Abschreibungen pro rata temporis berechnet.

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr vorgenommen.

Zugänge an beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten mehr als Euro 150,00 betrugen jedoch Euro 1.000,00 nicht überschritten, wurden im Rahmen der so genannten Poolbewertung gemäß § 6 Abs. 2a S. 1 EStG in geschäftsjahrbezogene Sammelposten eingestellt. Diese Sammelposten sind im Geschäftsjahr der Anschaffung und in den 4 folgenden Geschäftsjahren entsprechend § 6 Abs. 2a S. 2 EStG gleichmäßig zu je 20% gewinnmindernd aufzulösen.

Geringwertige bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten Euro 150,00 nicht überschritten, wurden gemäß § 6 Abs. 2a S. 4 EStG im Geschäftsjahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

Umlaufvermögen

Die Vorräte sind unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten bewertet. Fremdkapitalzinsen kamen nicht zum Ansatz.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken lagen weder zum 30. Juni 2011 noch zum Vorjahresbilanzstichtag vor. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine angemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Der Ansatz der flüssigen Mittelerfolgte zum Nennwert.

Eigenkapital

Das Eigenkapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken.Ihre Bewertung erfolgte entsprechend § 253 Abs. 1 S. 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag.Die Restlaufzeiten der Rückstellungen liegen sämtlich unter einem Jahr.Rückstellungen für drohende Ver­luste aus schwebenden Geschäften waren nicht zu bilden.

Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag.

D . Angaben zur Bilanz

Anlagevermögen

Ein Anlagespiegel wurde unter Berufung auf § 274a Nr. 1 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB nicht aufgestellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Restlaufzeiten der Forderungen und der sonstigen Vermögens­gegenstände liegen sämtlich unter einen Jahr.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in fremder Währung lagen weder zum
30. Juni 2011 noch zum 30. Juni 2010 vor.

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag ermittelt sich wie folgt:

Euro

Verlustvortrag per 1. Juli 2010

60.031,18

abzügl. Jahresüberschuss 2011

23.366,93

Bilanzverlust per 30. Juni 2011

36.664,25

davon durch Eigenkapital gedeckt

25.000,00

11.664,25

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital ist vollständig einbezahlt.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten liegen sämtlich unter einem Jahr. Verbindlichkeiten in fremder Währung lagen weder zum 30. Juni 2011 noch zum 30. Juni 2010 vor.

Zum Bilanzstichtag bestanden in Höhe von Euro 23.054,59 (Vj. Euro 49.430,92) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter. Über diese Verbindlichkeiten wurde ein Rangrücktritt hinter sämtliche Forderungen aller gegenwärtigen und zukünftigen anderen Gläubiger der Gesellschaft vereinbart. Sie unterlagen im Berichtsjahr im Gegensatz zum Vorjahr einer Verzinsung von 2%.

Die Verbindlichkeiten des Vorjahrs enthalten in Höhe von Euro 192,16 Verbindlichkeiten aus Steuern.

Durch Grundpfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherte Verbindlichkeiten sind in der Bilanz nicht enthalten.Für Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 164,48 (Vj. Euro 7.894,69) bestehen branchen­übliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegen­ständen.

E. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

F. Ausschüttungssperre

Beträge, die gemäß § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegen, lagen zum 30. Juni 2011 nicht vor.

G . Sonstige Angaben

Geschäftsleitung und Vertretung

Alleiniger Geschäftsführer war

Herr Martin Reiser, Dettenhausen (vormals Stuttgart)

Herr Martin Reiser ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss in Höhe von Euro 23.366,93 wird zusammen mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von Euro 60.031,18 auf neue Rechnung vorgetragen.

Fellbach im Juni 2012

 

Klangdesign, Geschäftsleitung

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29.06.2012

Nachrichten & Medien

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