Heba
GmbH
Hilpoltstein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2015
EUR |
30.6.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.219.276,58 |
476.957,40 |
| I.
Sachanlagen |
1.219.276,58 |
476.957,40 |
| B.
Umlaufvermögen |
80.843,41 |
14.967,47 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.724,87 |
3.605,87 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
77.118,54 |
11.361,60 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
652,19 |
626,01 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
185.224,45 |
164.396,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.485.996,63 |
656.947,66 |
Passiva
|
|
30.6.2015
EUR |
30.6.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
210.789,04 |
189.961,37 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
185.224,45 |
164.396,78 |
| B.
Rückstellungen |
3.000,00 |
3.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.482.996,63 |
653.947,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.485.996,63 |
656.947,66 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB unter Berücksichtigung des BilMoG sowie nach
den einschlägigen Vorschriften des HGB aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem
Vorjahr unverändert. Ansatz- und
Bewertungsvorschriften wurden im Wesentlichen beibehalten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierung- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
Aus der Bilanz zum 30. Juni 2015 ergibt sich ein
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe
von Euro 185.224,45.
Nach Auskunft des Geschäftsführers ist die
Fortführung des Unternehmens nach den Umständen
überwiegend wahrscheinlich.
Die Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgt zu
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibungen ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer sowie die handelsrechtlichen
Bestimmungen. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung
werden außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen (§ 253 Abs.3 S.3 HGB)
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten über Euro 150,00
bis Euro 1.000,00 wurden aus Vereinfachungsgründen
entsprechend § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten
gebildet, der über 5 Jahre linear abgeschrieben wird.
Die betreffenden Vermögensgegenstände werden am
Ende des Geschäftsjahres, in dem der Sammelposten
vollständig abgeschrieben wurde, im Anlagengitter als
Abgang erfasst.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden mit
dem Nominalwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen
Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die
liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nominalwert angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen und
sonstigen Rückstellungen werden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr wird eine Abzinsung auf den
Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden
die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie
von der Deutschen Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Alle Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Forderungen gegen Gesellschafter betragen Euro 0,00.
Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr betragen Euro 0,00.
Eigenkapital
Der Jahresabschluss wurde unter teilweiser
Ergebnisverwendung aufgestellt.
Im Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag in Höhe
von Euro 189.961,37 enthalten.
Verbindlichkeiten
Vom Gesamtbetrag der in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten haben insgesamt Verbindlichkeiten in
Höhe von Euro 570.000,00 eine Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren.
Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt Euro 0,00
durch Grundpfandrechte gesichert.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter/
Geschäftsführer betragen Euro 875.911,70
Haftungsverhältnisse
Es bestehen laut Geschäftsführer keine
Verbindlichkeiten aus
- der Begebung und Übertragung von
Wechseln
- Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckbürgschaften
-
Gewährleistungsverträgen
und auch keine Haftungsverhältnisse aus der
Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten.
IV. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2014/2015 erfolgte die
Geschäftsführung der Heba GmbH durch den
Geschäftsführer, Herrn Georg Herdegen,
Maurermeister.
Heba GmbH
Hilpoltstein, 08. Juni 2016
gezeichnet: Georg Herdegen, Maurermeister
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.06.2016 festgestellt.
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